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Kindesunterhalt
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Geschrieben von: papi - 16-09-2013, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (81)
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hallo miteinander,
diese woche ist unser fg termin wegen ehewohnungszuweisung und abr antrag meiner ex, nun erreicht mich eine nachricht, das sie mit unserem kind zu ihren eltern gegangen ist und sie dort bleiben, ich könne unseren sohn am mittwoch aber wie üblich am nachmittag vom kindergarten abholen! do ist fg termin.
kann sie das einfach machen oder kann ich das als auszug aus der wohnung deuten, werde auf jeden fall meinen anwalt morgen früh gleich anrufen, wollte aber auch euch um rat bitten!!!!!
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| schwere Situation |
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Geschrieben von: beere - 16-09-2013, 10:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo, ich bin neu hier und möchte Euch meine Geschichte erzählen.
Es ist eine lange Geschichte, viele werden mich für total bescheuert halten.
Ich bin seit 11 Jahren mit meinem Mann verheiratet. Vor einiger Zeit hatten wir uns sehr aus den Augen verloren, jeder machte nur noch seins und gesprochen haben wir nur das nötigste. Kurz wir waren nur noch eine WG, wobei es in so mancher WG mehr gemeinsam unternommen wird, wie bei uns.
vor 2 Jahren, habe ich herausgefunden, dass mein Mann ein Verhältnis hat, mit einer Frau, die er schon seit vielen Jahren kennt.
Leider stellte ich erst zu dieser Zeit fest, wie sehr ich meinen Mann liebe und dass ich um ihn kämpfen will.
Ich habe gekämpft wie wild, und habe mich auch manchmal selbst ein wenig verloren dabei. Aber nach über einem Jahr habe ich nach Höhen und Tiefen meinen Mann zurück gewonnen.
Jetzt haben wir das Problem, dass diese Frau angeblich (es gibt keine Beweise) ein Kind von meinem Mann bekommen hat (sie ist selbst zum 2. Mal verheiratet lebt auch noch mit ihrem Mann zusammen, und hat auch schon Kinder aus erster Ehe). Sie sagte zu meinem Mann, er soll sich entspannen, sie will nichts von ihm, es ist alles geregelt. Mit ihrem Mann hat sie sich angeblich geeinigt, dass jeder sein Ding macht. (Aber duldet ein Mann ein Kind von einem anderen unter seinem Dach? Einfach so?) Das hört sich für mich alles so eigenartig an.
Mein Mann würde natürlich schon gern wissen, ob es da ein Kind von ihm gibt (wir selber haben leider nie Kinder bekommen). Was ist, wenn sie es sich in ein paar Jahren anders überlegt? Kann sie z.B. Unterhalt für die letzten Jahre nachfordern? Es ist alles ganz schön schwer für mich, weil ich doch immer Kinder wollte.
Das war es erst mal.[/font]
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| Bereinigung Einkommen - Arbeitszimmer, Fortbildungskosten |
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Geschrieben von: matzer71 - 14-09-2013, 23:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich bin neu hier und grüße daher zunächst mal alle. Kurz zu mir: Unterhaltspflicht für zwei Kinder 12 und 16 Jahre (tituliert Stufe 2 der DT). Gemeinsame Sorge. Zuständig JA Rostock und Leitlinien des OLG Rostock.
Da die Mutter eine Beistandschaft beim JA hat und mal dort angeklingelt hat wegen Einkommensprüfung (mehr als 2 Jahre waren rum) bekam ich wieder mal einen "Ermittlungsbogen" zugesandt. Dachte immer, ermitteln tut nur die Kripo und die Staatsanwaltschaft...
Ich habe gemäß den Richtlinien mein Einkommen bereinigt. Hatte auch einen anwaltliche Beratung deswegen. Leider gibt meine Rechtsschutzversicherung nicht mehr her, aber ich glaube man kann Unterhaltssachen gar nicht versichern oder?
Jedenfalls habe ich Kosten für ein Arbeitszimmer und Fortbildungskosten geltend machen wollen. Ich studiere nebenbei an der Fernuni Hagen. Steuerlich wurde alles anerkannt. Das JA will mir die Kosten nun nicht anrechnen. Das das steuerlich bereinigte Einkommen nicht gleich dem Einkommen für den Unterhalt ist, weiß ich. Bin aber trotzdem der Meinung, dass es sich hier um konkrete berufliche Aufwendungen handelt. Zumal das Studium nach erfolgreichem Abschluß mich berechtigt, in eine höhere Laufbahngruppe aufzusteigen (bin Beamter - ist zwar schön, aber unterhaltsrechtlich Mist, weil man das gläserne Portemonnaie hat).
Kann mir jemand weiterhelfen? Anwalt müsste ich jetzt selbst bezahlen. Ist auch dringend, weil mir die Berechnung ins Haus gekommen ist und ich nun darauf reagieren muss. Hilfreich wäre auch, wenn mir jemand verbindlich sagen könnte, dass diese KOsten tatsächlich nicht angerechnet werden können. Ideal wäre ein Aktenzeichen zu einem hierzu ergangenen Urteil oder Ähnliches.
Ich soll jetzt von Stufe 2 auf Stufe 4. Zuzüglich der Besuchsfahrten (Bonn - Rostock), Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, Urlaub etc. komme ich durchschnittlich dann auf 1000,-€ im Monat - das kann ich nicht mehr zahlen. Meiner jetzigen Partnerin habe ich den Kinderwunsch schon "verweigert", weil wir dann während der Elternzeit am Hartz IV - Niveau kratzen...
Ich hoffe ich könnt mir weiterhelfen und entschuldigt bitte, dass ich noch nicht ausführlich im Forum nach dem Problem gesucht habe sondern gleich ein neues Thema eröffne.
Grüße
Mathias
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| Deutsches Kind in Österreich mit österreichischem Vater in Deutschland |
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Geschrieben von: luponero - 13-09-2013, 09:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo, hier mein Problem:
meine Freundin, deutsche Staatsbürgerin mit deutscher Tochter (17) lebt seit kurzem alleinerziehend in Österreich, der Vater, Erziehungsberechtigt, Österreicher lebt und arbeitet in Deutschland.
Sie ist in Österreich erwerbstätig und sorgt für sich und die Tochter, aber ohne meine Hilfe schafft sie es nicht. Die Tochter besucht ihren Vater regelmäßig, die Fahrten nach Deutschland und zurück bezahlt auch meine Freundin. Die Tochter besucht hier ein Gymnasium und wird nächstes Jahr die Matura ablegen. Auch hierfür kommt alleine die Freundin auf. Sie will auch keinen Rechtsstreit, deshalb hat sie schon auf alle Ansprüche für sich verzichtet.
Nach welchem Recht werden die Unterhaltszahlungen festgesetzt und wie soll sie sich verhalten wenn die Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden? Wie kann ich ihr helfen?
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| Ehevertrag |
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Geschrieben von: Bierbauch - 12-09-2013, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo, und schönen guten Tag,
ich bin neu hier und grüsse alle von Sorgen geplagten.
Ich habe 1984 einen notariell beglaubigten Ehevertrag unterschrieben, womit ich meiner heutigen Ex mein ganzes Vermögen vermacht habe. Die Hälfte vom unserem gemeinsamen Haus inklusive Grundstück mit 3 großen Hallen. Die eine Halle war meine Werkstatt mit einem Inventar von 25.000 Euro, für das ich einen Kredit aufgenommen hatte, den ich auch selbst abbezahle.
Die Ex hat dann, als ich 2010 auszog, das ganze Ihrem Sohn überschrieben, um sich bedürftig darzustellen, und der blöde Mann ihr Unterhalt bezahlen muss. Aber das schlimme obendrein, der Sohn weigert sich, mir meine Werkzeuge (das Inventar meiner Werkstatt) heraus zu geben, obwohl mein Anwalt ihm schon ein paar Mal geschrieben hatte.
Meine Frage: Hat eigentlich so ein alter Vertrag noch seine Gültigkeit?
z.B. sie hat da angegeben, sie wollte 900 DM Unterhalt im Falle einer Scheidung.
Es wurde auch eine Gütertrennung vereinbart, was den Zugewinnausgleich am Ende er Ehe ausschließt. Da der Vertrag lange vor dem Euro gemacht wurde, müsste ich ihr normal 460 Euro zahlen, aber sie bestand darauf, 900 Euro zu bekommen. Das Gericht gab ihr Recht, genau wie bei den anderen Sachen, obwohl alles von ihr gelogen war. Ich hätte Zeugen bringen können, aber das hat das Gericht abgelehnt.
Nun das soll's für heute mal sein.
ich wünsche einen schönen Tag, und würde mich freuen über Zuschriften
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| Umgang / Telefonieren / Skype - wieviel Klartext verträgt ein 8-jähriges Kind |
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Geschrieben von: Clint Eastwood - 10-09-2013, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo zusammen,
ich habe da mal wieder ein Problem:
Vorgeschichte ist ja weitgehend bekannt - um nicht völlig zum Unterhaltssklaven zu werden, bin ich ins sichere Ausland ausgewichen und zahle von dort aus seit ich mein Kind regelmässig sehe auch wieder vollen KU und sogar etwas BU an die KM (ich weiss, ich bin blöd, aber ich erkenne durchaus die Betreuungsleistung an und sehe auch, was ein Kind kostet, daher habe ich mich dafür entschieden, zu zahlen).
Thema hier ist Kommunikation mit dem (8-jährigen) Kind:
Pünktlich zum Sommerferienumgang mit mir hat das Kind von seiner Mutter ein Handy geschenkt bekommen, völlig euphorisch hat es daher Mutter und Großeltern mütterlicherseits bei jeder Gelegenheit angerufen. Ich habe das dann ein paar Tage später etwas eingedämmt, da es gerne auch als Ausrede benutzt wurde, nicht rechtzeitig in die Heia zu gehen.
Prinzipiell durfte es aber immer anrufen, da habe ich auch nichts dagegen.
Als dann die Papa-Ferien vorbei waren, war das Handy des Kleinen natürlich immer ausgeschaltet und das Kind rief niemals bei mir an.
Es hat theoretisch auch ein iPad, um mit mir Kontakt aufzunehmen, welches höchstwahrscheinlich unter der Kontrolle der Mutter steht.
Ich muss dann immer um 14-tägige Videotelefonate betteln, die immer nur stattfinden, wenn ich mich dahinter klemme.
Weder Mutter noch Kind sind da irgendwie aktiv.
Nun frage ich mich: wenn das Kind doch MIR sagen kann, dass es gerne mit der KM telefonieren möchte, so sollte es doch auch langsam in der Lage sein, sich "zuhause" auch durchzusetzen, oder?
Die Telefonate verlaufen eigentlich ok, auch wenn es mir dabei keine spektakulären Dinge erzählt, aber es freut sich jedes Mal offensichtlich, mich zu sehen/zu hören und es freut sich auch auf den nächsten Ferienumgang.
Oder verlange ich da zu viel?
Ich plane, mein Kind beim nächsten Umgang mal darauf anzusprechen, nach dem Motto:
"Du hast meine Telefonnummer und Du weisst, wie Du mich auf Facetime erreichen kannst. Melde Dich einfach spontan und wir können reden. Wenn Du Dich nicht meldest, dann reden wir halt nicht, aber das ist in Deiner Hand."
Überfordere ich damit ein 8-jähriges Kind? Ich habe echt keinen Bock mehr, jedes Mal die Kindesbesitzerin um Sprechzeit mit unserem Kind zu bitten, die dann umständlich und betont huldvoll gewährt wird.
Wie würdet Ihr das in Richtung Kind angehen? Befindlichkeiten der Mutter sind mir egal, sollte sie den Umgang wieder hintertreiben, dann wird sie einfach finanziell wieder auf's Trockene gesetzt, das hat sie verstanden.
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| Anpruch auf Nachholregelung |
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Geschrieben von: Jessy - 10-09-2013, 11:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hi zusammen,
zwar alter Fall, aber ganz neues Problem:
Überall im Internet lese ich, dass bei einem Umgangsausfall, der durch den Umgangsberechtigten "zu vertreten" ist, kein Anspruch auf Nachholung besteht.
Was ich trotz stundenlanger Suche nicht finden kann, ist irgendein Gesetz, eine Vorschrift oder dergleichen, der genau das besagt.
Mir ist schon klar, dass kein Anspruch auf Nachholung besteht, wenn der Umgangsberechtigte sagt "Ich hab heute keine Lust.".
Aber wenn der Ausfall auf schwerwiegenden Gründen beruht (Autounfall, Erkrankung, etc.), die der Umgangsberechtigte nicht "verschuldet" - weshalb sollte dann keine Nachholung stattfinden?
Besonders schwerwiegend mag das nicht sein bei Umgangsberechtigten, die ihre Kinder alle zwei Tage oder so sehen. Aber bei Umgangskontakten einmal monatlich oder gar nicht weniger? Das führte ja mitunter zu wochenlangen Abständen zwischen den Umgängen!
Konkret: Das AG hat uns eine Nachholregelung in Form von Nachholterminen bei nachgewiesener Krankheit des KV eingeräumt. Die KMsche Gegenseite greift das nun mittels Beschwerde an mit der Begründung, der KV könne sich ja dann mittels "falscher" Krankschreibungen alle Termine so schieben, wie es ihm passt.
Und sie beantragt überdies, den gesamten Umgang bis zur Endentscheidung des OLG auszusetzen (allerdings wurde dieser Antrag nicht begründet).
Danke schonmal.
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| Frage zum Auswandern.... |
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Geschrieben von: Nappo - 09-09-2013, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Also, ich suchte natürlich erst einmal nach den Tipps, aber irgendwie blieb ich auf der Strecke: Also deshalb neuer Thread. Man kann ihn ja dann auch irgendwo anhängen, wo das schon mal behandelt wurde.
Wer kann Auskunft geben? Hier war doch jemand der sich mit Auswandern beschäftigt ;-)
Habe versch. Bewerbungen in die Schweiz am laufen. Naja, die Schweiz ist nicht gerade das Land, das für Unsereiner am geeignetsten ist, aber immerhin....
Klare Frage und evtl. auch Antwort per PN erwünscht:
Ich will dort nicht gefunden werden........
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| Brauche etwas Hilfe...Schweiz und KU |
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Geschrieben von: Tischka - 09-09-2013, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Leute.
Verzweifelt nach Infos gesucht und per Zufall auf diesen Forum gestossen. Hoffe mir kann einer helfen 
Meine Situazion:
Ich lebe jetzt seit 7 Jahren in der Schweiz und bis vor kurzem konnte ich mich erfolgreich der KU-Pflicht entziehen, hab einfach alles ignoriert. Nun ist schon wieder ein Brief von der Ex bzw. von ihrem Anwalt gekommen, ich solle doch die Zahlungen aufnehmen. Androhung einer Strafanzeige ist ebenfalls ausgesprochen worden, aber die brauche ja nicht zu fürchten.
Ok, so weit so gut. Wie es sich heraus gestellt hat, hat sie sich von ihren Neuen getrennt, warum auch immer... Und da sie ja in der Ausbieldung ist braucht sie Geld und so weiter und so fort... Was ja nicht mein Problem ist... Nach langem hin und her, habe ich ihr monatlich 500 Euro angeboten(13 und 15 sind die Kids). Sie kamm dann mit so Sachen wie, ich muss erst meinen Anwalt fragen ob eventuelle Nachteile beim Amt für sie entstehen. Worauf ich sagte das es mir egal ist, den ich will eine Vereinbahrung mit ihr, nicht mit dem Anwalt oder sonst jemandem. Nach ein paar Tagen und unzähligen SMS, ob ich schon überwiesen habe, nächste Nachricht. Ich solle doch dem Anwalt meinen Vorschlag per Mail mitteilen, ihre Sachbearbeiterin, welche auch immer, hat sie nicht errreicht...
Was soll ich tun? Das Geld überweisen, erkaufe ich mir damit meine Ruhe? Oder wieder alles getrost ignorieren?
Meine neue Lebensgefährtin ist der Meineung ich soll ihr einfach klip und klar sagen, dass wen sie 500 nicht akzeptiert bekommt sie nichts... Den kein Gesetz der Welt kann uns an "unbekannt ausgewandert" hindern...
PS: zu meinen Beweggründen nicht zu zahlen. Ich bin der Ueberzeugung das sie sich selbst für diese Art von Leben entschieden hat, deshalb soll sie zusehen wo sie bleibt...den ich muss es auch. Die Kinder werden selbst urteilen wen sie alt genug sind. Kennt einer einen männerfreundlichen Anwalt in Raum Zürich?
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| Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 06-09-2013, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Ich denke, jetzt kriege ich als Vater erneut Knüppel zwischen die Beine geworfen. War ziemliches Chaos heute.
Wie ich hier bereits schrieb
http://trennungsfaq.com/forum/showthread...#pid113914 , wurde mir vom OLG in Sachen Kindesunterhalt
in Aussicht gestellt, das wegen der hohen Umgangskosten entweder mein Selbstbehalt erhöht oder mein Einkommen entsprechend bereinigt werden darf (wenn ich es entsprechend darlegen kann).
Als ich heute die Kids holen wollte, trötete EX gleich an der Tür: "Es will kein Kind mitkommen!" und grinste. Die hatten plötzlich andere Pläne, wollten sich mit Freunden treffen, für die Klassenfahrt einkaufen und, und, und. Als die Kinder mich sahen, freuten sie sich, plapperten munter drauflos und die jüngsten entschieden sich dann gleich, in meinen Wagen einzusteigen und sich von der Mutter mit "Tschüss" zu verabschieden.
Die beiden älteren beteuerten zwar, das sie bei der Mama bleiben würden, wollten mich aber auch nicht gehen lassen. Die Älteste bekam Gewissensbisse, weil sie vergessen hatte, das meine Mutter sie zu einer Illuminationsfeier eingeladen hatte. Opa mütterlicherseits, der auch mit dabei saß, fand dann aber doch, das der Einkauf für die Klassenfahrt wichtiger sei. Es war quasi schon alles im Vorfeld abgekaspert worden. Papa ist jetzt raus. HB-Männchen spielen brachte nichts, darum nahm ich dann die beiden einzigen umgangswilligen Kinder, Ex packte genervt ein paar Sachen zusammen, ich verabschiedete mich bei den anderen, den man ansah, das sie gerade innerliche Konflikte austrugen und rauschte davon.
Anscheinend hat die Ex ein Prachtexemplar von einem Anwalt, der ihr
wohl nun eingeflüstert hat, dann doch jetzt einfach mal den Umgang zurückzufahren, dann hätte ich auch keine Argumentationsgrundlage mehr,
den Unterhalt zu kürzen. Einfache Rechnung: Kein Umgang, keine Kürzung beim Unterhalt.
Entsprechende Andeutungen wurden von Ex heute dazu gemacht. Sie bezog sich auch konkret auf den richterlichen Beschluß. Es würde sich also jetzt am Umgang was ändern. Das würde sie dann in der kommenden Woche noch mit mir besprechen. Post vom Anwalt wäre auch schon unterwegs. Die Kinder wären ja immer so müde, ich würde sie am Wochenende überfordern, usw. Ich wußte gleich, was hier abgeht, aber ich hörte aufmerksam zu, ohne ihr in die Parade zu fahren.
Ich denke mal, als nächstes werden ein paar Schreiben "der Gegenseite" eintrudeln, wobei so richtig schmutzige Wäsche gewaschen wird. Das Übliche eben, das die Kinder bei mir nicht so gut aufgehoben sind, das
es bei mir zu anstrengend ist. Die volle Breitseite eben, wenn man glaubhaft machen will, das der Umgang mit dem Vater einfach nicht lohnt.
Worauf sollte ich mich jetzt konzentrieren, nachdem mir dann in ein paar Tagen von der Ex oder anwaltlich die "neue Umgangsregelung" mitgeteilt wird?
Es liegt ja auf der Hand, das mein Antrag zum Unterhalt durch Änderung der Umgangsregelung unterlaufen werden soll.
Ich denke, ich brauche jetzt wohl einen richterlichen Umgangsbeschluß, wenn die entsprechenden Briefe eintrudeln.
Bisher hatten wir 2 Wochenenden alle 14 Tage + hälftige Ferien, also
weitere 5 Wochen im Jahr. Das soll also jetzt auch noch runtergeschraubt werden. Die Kinder sind 3 - 12 Jahre alt.
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