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  Betreuung der Kinder, wer muss sich kümmern?
Geschrieben von: Patchwork - 08-08-2013, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo!
Ich bin selbst seit 4 Jahren getrennt lebend und habe 3 Kinder, die bei mir leben. Der Austausch mit meinem Ex-Partner läuft hervorragend. Wir sind noch nicht geschieden. Nun habe ich seit einem Jahr einen neuen Partner, der selbst 2 Kinder hat (7 und 11), auch er ist noch nicht geschieden, seit 1 1/2 jahren von seiner Frau getrennt und ist vor ein paar Monaten bei mir eingezogen. Bisher hat er die Regelung mit seiner Ex-Partnerin, dass er seine beiden Kinder von Donnerstag bis Montag bei sich hat und in der darauffolgenden Woche von Do auf Fr. Er ist voll berufstätig und die Mutter seiner Kinder auch. Er ist angestellt, sie ist selbstständig. Er bezahlt vollen Unterhalt für die Kinder und die Hälfte des Hauses, in dem die Kinder mit der Mutter wohnen. Sie bewohnt das Haus mit ihrem neuen Partner, der wiederum bezahlt Miete an sie, aber der Vater hat keinen Nutzen davon. Nun kommt es immer wieder vor, dass der Vater durch seine berufliche Tätigkeit die Kinder an den Donnerstagen und Freitagen zum Schulschluß nicht rechtzeitig abholen kann. Außerdem kommt es zu deutlich längeren Fahrtzeiten und zu höherem Aufwand, da er durch den Einzug zu mir deutlich weiter weg wohnt, als vorher. Also bittet er die Mutter um Unterstützung von ein paar Stunden Überbrückung, da er nicht permanent früher Feierabend machen kann. Sie stellt sich aber stur. Sie sagt es sei seine vereinbarte Betreuungszeit und es ist ihr egal, dass er einen längeren Weg zur Abholung hat, selbst Schuld, dass er etwas weiter weggezogen ist, sie müsse auch arbeiten und er muss für die vereinbarte Zeit die Kinder betreuen und auch dafür sorgen, dass die Kinder an den Nachmittagen zu ihren sportlichen Aktivitäten kommen (eine geht zum Schwimmtraining, die andere zum Fußballtraining). Sie kann ihm nicht helfen. Sie arbeitet zwar zu Hause, möchte aber nicht, dass die 11 jährige Tochter für 3 Stunden nach Hause kommt, von wo er sie abholen würde, weil sie dann nicht in Ruhe arbeiten kann. Desweiteren hat der Vater 3-4 Mal im Jahr Geaschäftsreisen, die ihm sein Arbeitgeber vorgibt. So hat er zum Beispiel demnächst eine Messe, von der er erst am Samstag zurückkommt. Nun fällt das auf ein Do-Mo Wochenende. Nun habe ich mich dazu bereit erklärt die beiden Kinder mit meinen dreien zusammen zu betreuen (auch ich bin voll berufstätig) und auch die Kinder morgens in die Schule zu fahren und dafür meine Kinder in der Zeit fremd betreut (durch meine Mutter) in die Schule zu schicken. Das ist eben Patchwork, jeder tut etwas für den anderen. Nun bin ich aber an dem einen Wochenende von Fr- Sa selbst nicht zu Hause, da eins meiner Kinder einen Wettkampf außerhalb unseres Wohnortes hat. Der Vater meiner Kinder nimmt die anderen beiden Kinder von uns. Bleibt aber die Betreuung der beiden Kinder meines partners offen. Unser Vorschlag: ich übernehme die Kinder Donnerstag und bringe sie Freitag in die Schule, die Mutter müsste die Kinder aus der Schule abholen und bis Samstag behalten, dann holt der Vater vom Rückweg von der Messe die Kinder wieder ab und behält sie, wie der Plan es vorssah, bis Montag. Aber die Mutter weigert sich, schreibt in einer Email: Ich kann die Kinder nicht nehmen. Sein Wochenende, seine Verpflichtung sich darum zu kümmern. Das sind jetzt zwei Beispiele. Aber die Grundsatzfrage ist eben: ist es tatsächlich seine Verpflichtung? Es geht nicht darum die Kinder nicht genug betreuen zu wollen und ich bekomme das mit meinem Expartner ja auch in Absprache immer gut geregelt, weil dann mal getauscht wird, weil man mal dem einen etwas abnimmt und umgekehrt. Ich halte meinem Expartner oft den Rücken frei und nehme die Kinder öfter, wenn er beruflich eingebunden ist, weil er mir ja auch schließlich Unterhalt für die Kinder zahlt. Da muss dann mein Beruf mal zurückstehen. Die Expartnerin meines neuen Partners stellt sich da aber völlig quer. Was ist nun seine Pflicht ? Wer MUSS sich um die offenen Betreungszeiten kümmern und wie kann man das regeln, wenn die Mutter zu keinem Kompromissgespräch bereit ist? Wir sind sehr ratlos! Freue mich über Ratschläge!

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  Keine Auslandszustellung auf dem Ponyhof
Geschrieben von: TerrorKai - 08-08-2013, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Das Bundesamt für Justiz - Referat Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe, Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen - äußert sich über Gerichtspostzustellungen in die VAE und Indien: http://www.kanzlei-hoenig.de/2013/keine-...m-ponyhof/

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  Unterhalt, Umgangskosten
Geschrieben von: kidispapa - 08-08-2013, 14:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo zusammen,

Ich bräuchte Hilfe,
durch Information und Erfahrung in der Praxis, da ich seit längeren nicht mehr die Art und weise der JA Mitarbeiter bei Titelanforderungen den Lustlosen Gewinnorientierten Eigenen Anwälten und Befangenen und voreingenommenen Richtern die Möglichkeit geben will, mich mit meiner ( Natürlichen teils Unwissenden und machtlosen Position ) weiter drangsalieren zu lassen,
und mich meiner Möglichkeit dem wirklichen wohl der Kinder zu widmen nehmen zu lassen.....

Ich versuche es nach dem Foren-Standart sachlich einzubringen....leider ein wenig Komplex

Es geht um Kinds-Unterhalts in einem Mangelfall.........

Unterhaltsberechtigte Kinder 5

2 Kinder aus der Ehe (13/16) ( Leben bei KM )

3 Kinder aus Langjähriger Beziehung (2/5/9)( Leben bei KM )

Verschiedene Sachbearbeiter beim selben JA (Beistandschaft)

Beide Alleinerziehend bekommen Alg2
da Ex-Frau noch weiteres Kleinkind Kind von anderem Partner hat...

Ex-Frau offensichtliche keine Fronten....Kinder möchten mit mir nach Jahren wieder Aktiven Umgang haben....

Ex-Lebensgefährtin mit Kinder gutes Verhältnis zum Teil Täglichen Kontakt und Umgang

Probleme mit der Beistandschaft...möchten Titel durchboxen die mein Selbstbehalt angreifen
und im schlimmsten Fall sogar wider mal weit unterschreiten....wäre nicht das erste mal das sie mich reinlegen die vom JA...

Meine Ex-Lebensgefährtin wies bei einem Gespräch im JA darauf hin, wenn sie diese Art und weise fortführen Ich als KV den Umgang mit dem Kindern und zu ihrem wohl nicht mehr war nehmen könnte....

Bitte fragen an mich was noch an Infos zur weiteren Hilfe benötigt werden da ich in der Vergangenheit einiges mitmachen durfte und diese hier nicht alles auf Anhieb schriftlich umsetzten kann da ich...

Info:
Mein Einkommen besteht aus einer Privaten (BU-Rente) ich bezahle immer Unterhalt (Überweisungen an JA) auch an meine noch nicht Titulierten Kinder 2/5

allerdings muss ich ergänzen das ich nur so viel Unterhalt zahle wie ich kann und nicht wie viel die vom JA wollen...beziffert sich so auf ca. 1/3 des vom denen verlangt wird.

Die gründe hier zu kann ich auch bei fragen beantworten...eines kann ich aber versichern
ich verwende es nicht für mich sonder zum Realen wohle der Kinder um den Umgang und Aktivitäten zu ermöglichen....

diese mir bei einer vergangenen Verhandlung nicht mal der Richter eingeräumt hatte...

Frage von mir an den Richter.....
"dann kann ich ja gar nicht mehr zu den Kindern oder mit ihnen was Unternehmen...wie z.b nur mal ins Schwimmbad..."

Antwort des Richters....
"so ist das halt"

das war es auch schon...alles nehmen lassen...kein Geld mehr für Umgang zum realen wohle der Kinder...und das ist halt so......nein..nein...nein

Und da kommt mein Hilferuf ins Spiel........

Ich weiß wie man Unterhalt berechnet, ich weiß über einige Rechte die man hat auch was, natürlich auch mit Hilfe der vielen Infos hier, aber wenn man vor Gericht ist, ist das eigene wissen leider nichts wert,
wenn sich ein Anwalt nicht für die Sache interessiert,
der Richter die vom JA sehr nett begrüßt,
und mit dem Anwalt ja öfters zu tun hat und sich kennt...was nicht immer von Vorteil ist den dort wo der Anwalt mehr verdient brauch er das wohlwollen des Richters....oder etwa nicht...und das ist mit Sicherheit kein Unterhaltspflichtiger Mangelfall...

aber was darf ich zum Umgang mit den Kindern geltend machen...
was kann passiern wenn ich auf dauer nur ein teil meines Unterhalts begleiche.(ausser das sie als schuld auflaufen) das ist was mich ja unteranderem unter den selbstbehalt im schnitt bringt...usw.



mfg

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  Diskussion zu: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Geschrieben von: p__ - 07-08-2013, 20:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

[Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7888 ]

Vor deiner Eheschliessung mit dieser Person ist schon so viel Negatives passiert, deshalb stellt sich die Frage, was genau dich bei ihr gehalten hat? Nicht nur gehalten, sondern sogar zum Traualter geführt?

In der späteren Ehezeit hast du in jeder Hinsicht devot gehandelt, nicht nur der Ex gegenüber, sondern auch ihrer Verwandtschaft und sogar deinem eigenen Anwalt gegenüber. Einen Anwalt, der einem eine "Entwöhnung" der Kinder diagnostiert weil man eine paar Wochen einen Job weiter weg macht, würde ich sofort ohne Diskussion zum Teufel jagen.

Du hast wie fast alle Väter jahrelang geschluckt, dich nicht informiert (Trennungfaq!), bis du restlos jeden Respekt verloren hast und ohne Widerstand zum Sklavendepp gemacht geworden bist. Das ist der Klassiker, ganz ohne Vorwurf gesagt.

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  Reisepass
Geschrieben von: wackelpudding - 07-08-2013, 20:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Bereits Ende Mai hatte ich die Mutter schriftlich gebeten, der Ausstellung eines Reisepasses für den gemeinsamen Sohn zuzustimmen, ohne dass eine Reaktion erfolgte.

Im Verfahren, wo mit gerichtlicher Vereinbarung der Verleib des Kindes bei mir festgelegt wurde, behauptete sie, dass es einen Reisepass bereits gäbe und es wurde protokolliert, dass dieser von ihr an den Sohn beim Treffen Mutter-Sohn bei den Großeltern herauszugeben sei.

Übergeben wurde dann ein bereits seit 2 Jahren ungültiger Reisepass. Damit lebt ein (fast) 12jähriger mit anderem Familiennamen bei seinem Vater, ohne irgendwelche Personalpapiere zu haben.

Auf meine erneute Bitte (mt Kopie für die Anwältin der Mutter), der Ausstellung eines neuen Reisepasses zuzustimmen, erfolgte bis Fristablauf erneut keine Reaktion, sodaß ich jetzt einen Antrag beim hiesigen FG stellen möchte, die Befugnis zur Beantragung des Reisepasses allein auf mich zu übertragen. Wäre es eilig, könnte ich diesen Antrag im eA-Verfahren stellen und um Entscheidung ohne mdl.Termin bitten. Es ist aber nicht eilig - wäre dennoch eine Entscheidung ohne mdl. Termin möglich? Das Verhalten der Mutter hat ja mit Vernunft nichts mehr zu tun...

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  betitelter Unterhalt
Geschrieben von: fishhook - 07-08-2013, 16:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo zusammen,

ganz kurz zu meiner Situation:
Unterhalt für meine Frau - ca. 650€
Unterhalt für meine Kinder - ca. 622€

Seit 2013 warte ich auf eine Neuberechnung des Unterhaltes. Momentan zahle ich nur den Unterhalt für meine Kinder. Ich verstehe nicht, warum die Berechnung so lange dauert. Meine Anwältin (3te) trickst und versucht die Berechnung so lange wie möglich rauszuzögern. Vor kurzem hat Sie mir erzählt, dass die Unterhaltberechnung betitelt ist.
Ich weiss nicht, wann und wo ich so etwas unterschrieben hätte. Da war wohl mein 2ter Anwalt schuld und hat mich dermaßern übers Ohr gehauen.
Im Nachhinein erfahren, dass er wohl ein guter Kumpel des Anwalts meiner Frau ist. Ich hatte sowieso das Gefühl, dass dieser eher meine Frau vertritt als mich.
Meine Anwältin meinte, ich solle mich ruhig verhalten. Meine Frau könnte jeden Augenblick los schlagen.
Die Kinder darf ich nach ihrer Lust und Laune sehen.

Es ist so bitter. Nicht einmal von meinem 3ten Anwalt(in) werde ich genügend informiert.
Muss man so eine Unterhaltsberechnung unterschreiben, damit aus dem der Begriff 'betitelt' entsteht?
Kann man dieses Schreiben anfechten?

Danke schon mal für die Antworten

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Exclamation Gewalttätige Ex-Freundin aus der Wohnung kriegen!
Geschrieben von: Joy Division - 06-08-2013, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (49)

Hallo Leute.

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt. Diese ist wegen Kleinigkeiten immer wieder ausgerastet, und das artete mehrmals dermaßen aus, dass diese mir ins Gesicht schlug oder sonstwohin.
Danach fühlte sie sich immer im Recht, da ich sie ja schließlich beleidigt habe ("Du hast Dich nicht im Griff" zählt für sie als Beleidigen!).
Ich glaube inzwischen stark, dass sie eine Borderlinerin ist.
Nun habe ich mich also von Ihr getrennt. Kurz darauf ist sie dann in der Wohnung wieder dermaßen ausgerastet, dass sie mir ins Gesicht geschlagen hat, als ich einfach nur an ihr vorbeigehen wollte. Ich habe sie dann mit aller Kraft versucht festzuhalten und aufs Sofa gedrückt. Da sie immer wieder nach mir geschlagen hat, musste ich sie leider sehr fest packen und aufs Sofa drücken. Hat alles nichts gebracht, als sie dann angefangen hat, mit Möbeln zu schmeißen, habe ich dann die Polizei gerufen.
Als sie das mitbekommen hat ist sie dann runter zu den Nachbarn, wo sie gleich erzählt hat, ich hätte sie misshandelt. Das selbe sagte sie natürlich der Polizei, die ihre Aussage (warum auch immer) zuerst aufnahm. Ich hatte auch den Eindruck, dass die Polizei ihr mehr glaubt als mir. Aber da folgen wohl noch schriftliche Sachen. Die Polizei hat sie dann später aus der Wohnung begleitet.
Ich bin alleiniger Mieter und zahle somit auch allein die Miete. Allerdings hat sie ein paar Möbel, wie Bett, Schrank usw hier und wohnte somit quasi mit mir in dieser Wohnung.
1 Woche weiter kommt sie immer wieder in die Wohnung (sie hat einen Schlüssel).
Zunächst nur um Sachen zu packen, weil "sie nur auf das Okay vom neuen Vermieter warte" inzwischen sagt sie aber, dass sie bis Ende August/Anfang September bleiben will und ich mich mal nicht so anstellen soll, es wäre ja nicht zuviel verlangt noch in der Wohnung bleiben zu dürfen, bis sie was neues hat.
Meine Situation ist folgende: Ich schlafe auf der Couch, kann abends nicht einpennen, weil ich bei jedem Geräusch Angst bekomme, dass sie versucht mir im Schlaf was anzutun oder mir'n Messer in den Rücken rammt. Die hat hier schon im Streit versucht vom Balkon zu hoppsen usw, daher ist die Angst, dass noch etwas Schlimmes passiert, allgegenwärtig.
Heute habe ich ihr also per SMS (persönlich wäre wohl Eskalation im negativen Sinne geendet) gesagt, dass ich sie bis Ende der Woche raushaben will. Sie soll das entweder freiwillig machen, oder ich rufe wieder die Polizei.
Sie dreht nun wieder total am Rad, meint sie wäre wegen mir im Krankenhaus gewesen und könne daher auch belegen, dass ich sie ganz schlimm misshandelt hätte. Sie wird das wahrscheinlich auch dort so hingedreht haben, dass sie rein gar nichts getan hat und ich der Böse bin.
Soll mir ja alles egal sein. Ich will sie einfach nur aus der Wohnung haben, damit ich mir endlich ein Bett kaufen und darin pennen kann und vorallem ruhig und ohne Angst schlafen kann.
Wie sollte ich da am besten vorgehen?
Ich bin persönlich nicht wirklich scharf darauf in so kurzer Zeit schon wieder die Polizei vor der Haustür stehen zu haben. Die Nachbarn denken jetzt schon sonst was von mir. Aber ein besserer Weg fällt mir persönlich nicht ein.
Hat da vielleicht jemand Tipps und/oder Erfahrungen?

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  Ordnungsgeld bei einmaliger Umgangsverweigerung?
Geschrieben von: Zumbi - 05-08-2013, 15:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Also, es geht um folgendes.
Meine Ex und ich haben eine 6-jährige Tochter, die regelmässig dank der gerichtlichen Umgangsregelung zu mir kommt.
Vorher hat sie stets versucht den Kontakt zu unterbinden und ich war ihren Launen ausgesetzt.
Nun war es so weit und ich hatte sie zum ersten Mal für 2 Wochen am Stück, dank der Ferienregelung.
Das Wochenende davor war mein Wochenende. Meine Ex meinte sie schaffe es nicht in der Woche den Koffer zu packen und brauche das WE dafür.
Ok, man ist ja flexibel. Also Kind mit Koffern statt Freitag erst am Sonntag Nachmittag geholt, mit dem Verweis auf eine Nachholung meiner entgangenen Zeit.
Kind fand Urlaub toll, nur meine Ex wollte sie nach einer Woche schon zurück holen. Hab ich natürlich abgelehnt.
Urlaub stand seit Winter 2013 fest und es war abgemacht, wenn sie Probleme hat, geht sie früher zur Mutter zurück, was dann aber nicht der Fall war.
Meine EX war sehr sauer, weil ich die ganzen 2 Wochen am Stück in Anspruch genommen habe. Huh
Nun war sie wieder übers WE bei mir und meine EX teilte mir Freitags mit, dass sie ab Montag für 2 Wochen mit ihr im Urlaub sei.
Noch kurzfristiger ging es wohl nicht. Ich musste meine Urlaub im Winter bekannt geben.
Ich möchte das verpasste WE vor meinem Urlaub nun gern nachholen, wenn sie wieder da ist. Sonst sehe ich meine Tochter einen Monat nicht.
Interessiert sie gar nicht, sie stellt auf stur und wurde sehr böse, weil ich meine 2 Wochen mit ihr genommen habe.
Die Androhung des Ordnungsgeldes ist im Urteil bereits enthalten, da früher die Zustände des Umganges sehr schlimm waren was meine Ex angeht.
Meine Frage nun, wie verfahre ich fort. Sie hat nicht vor mich das WE nachholen zu lassen.
Sie versteht nicht, dass 4 Wochen ohne Kontakt zu lange ist.
JA hat schon früher nix gebracht.
Ich hätte wohl gleich auf das komplette WE bestehen sollen.
Kann ich trotzdem ein Ordnungsgeld nachträglich beantragen?
Geht das auch ohne Anwalt? Oder wäre das ein dummer Fehler ohne Anwalt?

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  Strafanzeige der KM - seit sechs Monaten ohne Fortschreiten
Geschrieben von: Jessy - 05-08-2013, 13:19 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hi zusammen,

im Januar hat der Mann der KM Strafanzeige gegen meinen Mann erstattet, wegen etlicher Sachen aus der vormaligen Beziehung der KM mit meinem Mann (Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung, häusliche Gewalt, etc.).
Auf telefonische Einladung der Polizei ist mein Mann dort hingefahren, hat sich die Akte und Vorwürfe angesehen und nur gesagt, dass er alles bestreitet und Gegenanzeige wegen Verleumdung stellt.
Unser zuständiger Polizeibeamter hier hat das mit der Empfehlung, die ganze Angelegenheit einzustellen (weil es definitiv nur "schmutzige Wäsche" wegen der Umgangssache war, das zeigt der sachliche und zeitliche Zusammenhang), an die Staatsanwaltschaft hier vor Ort weitergeleitet

Seitdem haben wir nichts mehr gehört.
Da wir einen sehr guten Draht zur hiesigen Polizei haben, haben wir da zwischenzeitlich mehrmals angefragt, was denn nun Stand der Dinge sei.

Ergebnis: Die Akten liegen immer noch mehr oder weniger unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft (zwischendurch waren sie auch mal nicht auffindbar). Die Staatsanwaltschaft hier wartet scheinbar darauf, etwas von der Staatsanwaltschaft zu hören, welche unsere Strafanzeige gegen den Mann der KM wegen Nötigung verhandelt hatte. Das ist ja nun aber auch schon ein paar Wochen her.

Nun hätten wir aber die Sache gerne endlich vom Tisch.
Brauchen wir zwingend einen Anwalt? Sollen wir einfach weiter warten (wie lange kann sich das noch hinziehen)? Einen Brief hinschreiben, dass wir gerne über den Sachstand informiert werden würden?

Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge.

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  Benötige mal Rat zum Volljährigenunterhalt
Geschrieben von: Roger1970 - 04-08-2013, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo liebe Forengemeinde,

Evtl. könnt Ihr mir eine Info geben, wieviel Unterhalt ich meinem nun 18 Jahre gewordenen Sohn zahlen muß und ob das Jugendamt meine Einkünfte weiterhin hinterfragen darf?
Mein Sohn ist 18 und hat die Schule beendet und sucht nun nach einer Lehrstelle. Meine Ex ist mit einem anderen Mann verheiratet (war aber nie mit mir verheiratet gewesen) sie führt ab und an Gelegenheitsjobs aus. Wieviel Einkünfte sie hat weiß ich nicht. Ich habe bisher 370,-€ gezahlt und habe 2,1tsd. netto. Hatte gelesen, dass ab Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Unterhalt haften. Ich habe die Zahlungen mit dem letzten Monat eingestellt und das meinem Sohn auch schriftlich mitgeteilt. Nun ist er zum JA gegangen und diese fordern meine Einkommensnachweise - dürfen die das? Muß ich diesen Nachweis für eine Neuberechnung erbringen? Verstehe ich nicht... Ich hatte angenommen dass mein Sohn mir jetzt ersteinmal nachweisen muß, dass er bedürftig ist?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger

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