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Geschrieben von: tumi - 27-10-2013, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
habe ende Juli vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, indem die Berechnung des Unterhalts für meine noch Ehefrau mir mitgeteilt wurde. Ich brauche euch nicht zu sagen, dass die Berechnungen meiner Meinung nach falsch sind oder ich verstehe das nicht.
Nun gut, habe ende August dem Jobcenter einen Widerspruch gegen die Berechnung gesendet.
Gestern bekam ich eine Antwort. Die Ehebedingten Schulden werden nicht anerkannt, weil nicht ersichtlich ist, bei welcher Bank der Kredit aufgenommen wurde. (Ich hatte geschwärzte Papiere gesendet). Jobcenter will die Originalunterlagen haben. Und ich muss nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde. Leider habe ich die alten Rechnungen nicht mehr.
Auch die Unterhaltshöhe wurde vom Jobcenter ausgerechnet und es ist unverschämt hoch.
Ist echt krass, dass diese Frau die Kinder und mich velassen hat, und jetzt soll ich Sie auch noch mit Geld belohnen?
Es wird auch mit gerichtlichem Zwangsvollstrckungsvefahren gedroht. Aber nirgendwo im Schreiben stehen Paragrafen.
Was ich euch fragen wollte:
1. Muß ich dem Jobcenter die Originaluterlagen zuschicken? Was ist mit den fehlenden Rechnungen?
2. Darf das Jobcenter die Unterhaltshöhe bestimmen, ohne ein Gericht anzurufen?
3. Was kann ich darauf antworten?
Danke
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| Taschenpfändung im Ausland |
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Geschrieben von: Hornfrosch - 23-10-2013, 19:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo,
ich wollte einfach mal fragen, ob eine Taschenpfändung im Ausland möglich ist, auch wenn die Adresse des Schuldners im Ausland den Gläubigern in D unbekannt ist? Wenn ja, wird dann bei einer Ausweiskontrolle beim Grenzübergang durch einen Eintrag im SIS oder IPol beim Betroffenen auch durch ausländische Polizisten/Zöllner direkt vollstreckt, sodass er seine Taschen leeren muss und Wertsachen einbehalten werden? Hat jemand hier überhaupt schon eine Taschenpfändung ausserhalb von D erlebt?
Gibt es im Ausland so etwas wie eine Eidesstattliche Versicherung, wenn man sich weigert, seine Vermögensverhältnisse nach erfolgloser Vollstreckung zu offenbaren? Kann man auch im Ausland inhaftiert werden, bis man Auskunft zu seinem Vermögen gibt bzw. dieses herausgibt?
Sorry für die vielen Frage, aber vielleicht kennt jemand von euch einen solchen Fall bzw. hat änliches erlebt...
Schönen Gruß
Hornfrosch
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| KM droht Tochter |
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Geschrieben von: simsam - 22-10-2013, 10:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hi ihr,
meine Tochter war in den Ferien für ein paar Tage bei ihrer Mutter.
Ich hatte diese zuvor angeschrieben und erfragt, wie wir den anstehenden Schulwechsel regeln wollen (gSR). Sprich kommt sie zu den Infoabenden, worüber möchte sie informiert werden, will sie sich die Schule ansehen, wie kommt es zur Unterschrift...
Am letzten Tag bei der KM hat diese meiner Tochter noch ein tolles Abschiedsgeschenk gemacht und ihr erklärt, sollte ich das ASR beantragen, dürfe Tochter bis sie 18 Jahre alt ist nicht mehr zur KM.
Klar, dass Tochter mehr als verheult hier wieder ankam.
Wie soll ich mit so einer Drohung umgehen?
KM hat sich natürlich nicht zum Schulwechsel geäußert.
Ich muss also davon ausgehen, dass KM nicht so einfach eine Unterschrift leistet und ich vor Gericht muss.
JA riet mir bereits davor zum Antrag auf ASR, da KM nicht erreichbar ist. Nur, wenn sie etwas will.
Meine Tochter hat jetzt riesige Angst, dass ich wieder vor Gericht muss und sie ihre Mutter nicht mehr sehen wird.
Was haltet ihr davon?
Liebe Grüße
simsam
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| Wie verhält sich die neue Partnerin gegenüber dem Kind? |
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Geschrieben von: Emaleth - 20-10-2013, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Ich bin in der kuriosen Situation der "alten Neuen" des Kindsvaters.
Mein Mann und ich hatten uns für einige Jahre getrennt, sind jetzt aber wieder zusammen. Wir haben auch einen gemeinsamen Sohn (12 Jahre).
Während unserer Trennung hatte mein Mann eine neue Partnerin, mit der er auch ein kleine Tochter hat. Noch vor der Geburt haben sich die beiden aber wieder getrennt. Ungefähr ein Jahr später haben wir beide uns dann wieder angenähert. Inzwischen ist die Tochter 4 Jahre alt.
Die Trennung meines Mannes und der Kindsmutter war wohl recht unschön, mein Mann hat das gemeinsame Sorgerecht erstritten.
Nun besucht uns seine Tochter also an den Wochenenden, jeweils Sa oder So für ein paar Stunden. Zu Beginn schien alles gut zu laufen, das Kind spielte unbefangen mit ihrem größen Bruder und meinem Mann, mit der Zeit wurde sie auch mir gegenüber immer aufgeschlossener.
Seit kurzem jedoch scheint sich das ganze sehr zu verschlechtern. Sie mag ihre Schuhe oder Jacke nicht ausziehen; wenn mein Mann sie auffordert, ihre Hausschuhe anzuziehen, weint sie.
Plötzlich will sie auch nichts mehr zu Essen annehmen (unterwegs eine Pommes geht, aber nichts von uns gekochtes mehr).
Heute reagierte sie auf das Mittagessen sogar fast panisch, drehte sich entsetzt weg und fing an zu weinen. Sie wolle nur zu Hause essen und überhaupt zurück zur Mama, sie habe Angst.
Ich habe ihr den Teller hingestellt, ihr aber gesagt, daß sie natürlich nicht mitessen müsse, wenn sie nicht wolle.
Ich versuche mich dem Kind wirklich nicht aufzudrängen und bleibe im Hintergrund. Aber vielleicht kann mir jemand raten, wie ich zur Entspannung der Lage beitragen kann?
Laut Verfügung des Gerichtes soll sie bald schon bei uns übernachten. Ich sehe nicht, wie das gehen soll, das sie sich nicht umziehen will, nicht ißt und auch nicht mehr auf die Toilette will. Mir tut die Kleine leid. Schließlich wollen wir sie ja nicht quälen.
Ist so eine Verhalten vielleicht alterstypisch? Ich verstehe es nicht. Leider kann ich die KM nicht um Rat fragen, sie verweigert jeden Umgang. Der einzige Kontakt zwischen meinem Mann und ihr findet bei der "Kinderübergabe" statt, dann oft wortlos.
Ich möchte dem Kind helfen und habe auch ein eigenes Interesse daran, daß unsere Familienwochenenden nicht jedes mal angespannter verlaufen.
Kann mir jemand von euch einen Rat geben?
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| [geteilt] Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht |
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Geschrieben von: netlover - 19-10-2013, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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dann ist der richter ein fall für die entsorgung und deportation, namentlich genannt bei der nächsten ethnischen säuberung und der ganze shit hinterher mit beschlußbegründung ein falls fürs OLG!
wenn er da nicht mitgeht, dann spricht das gegen das kindswohl und verstößt gg. die vom emgr erlassene richtung f. väter.
das sollte man dem kerl mal gut vor die nase halten, auch wenn aussicht auf negative entscheidung steht!
bb
netlover
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