Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.763
» Neuestes Mitglied: molchzar
» Foren-Themen: 8.180
» Foren-Beiträge: 151.049
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
JA verlangt erneut Einkom...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 4 Stunden
» Antworten: 4
» Ansichten: 195
|
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 8 Stunden
» Antworten: 116
» Ansichten: 33.537
|
Kind über 18 fragt nach U...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alles-durch
20-07-2025, 18:47
» Antworten: 26
» Ansichten: 1.523
|
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
20-07-2025, 13:19
» Antworten: 43
» Ansichten: 3.423
|
Rhetorik der Helferbranch...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
20-07-2025, 13:14
» Antworten: 9
» Ansichten: 480
|
Tanzschule des Kindes
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
20-07-2025, 11:22
» Antworten: 1
» Ansichten: 152
|
Geld umschichten
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
18-07-2025, 19:51
» Antworten: 24
» Ansichten: 2.169
|
Rückfallklausel Immobilie...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
18-07-2025, 19:36
» Antworten: 7
» Ansichten: 360
|
Referentenentwurf zur Anf...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
18-07-2025, 17:05
» Antworten: 6
» Ansichten: 520
|
Ferienaufteilung
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: kay
17-07-2025, 09:45
» Antworten: 17
» Ansichten: 1.227
|
|
|
Tochter in Jugendhilfemaßnahme |
Geschrieben von: Ponyfriend - 04-09-2013, 13:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
|
 |
Meine Tochter kommt demnächst in eine Jugendhilfemaßnahme.
Die Abwicklung läuft über die wirtschaftliche Jugendhile, d.h.beide Eltern werden vom JA zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Meine Frage: Was ist mit dem Unterhalt? Laut dem JA hat sich das Thema dann erledigt. Keiner kann mehr vom anderen Unterhalt fordern.
Hat jemand von euch dazu Erkenntnisse?
Frage auch deshalb, weil meine Tochter erklärt hat, dass sie danach nicht mehr zur KM zurückmöchte.
|
|
|
IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst |
Geschrieben von: suppenkasper - 03-09-2013, 15:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
|
 |
Hallo zusammen,
bin ganz neu hier und brauche dringend Hilfe - seit 4 Jahren habe ich nur noch über Anwalt Kontakt zu meiner Tochter (20 Jahre, diese Jahr Abi gemacht), habe immer Unterhalt gezahlt, ca. 80%, KM verdient viel weniger und hat 2 neue Kinder (10+8 Jahre). Habe im Juni meiner Tochter eine mail geschrieben, sie soll daran denken, dass sich jetzt nach dem Abi wieder was ändert und sie soll doch Bescheid geben. Keine Reaktion bis zum 3.8. wo sie plötzlich einen Termin mit mir will. Da ich beruflich weg war blieb in der Woche nur ein Termin, den ich ihr mitteilte und sie zu meinem Arbeitsort bestellte - sie hätte 1 Std. Anfahrtsweg gehabt. Antwort: ist mir zu weit, keine Zeit. Ich schreibe zurück: ok, dann sehen wir uns nach deinem Urlaub; sie schreibt dann am 7.8.: Sie fahre nicht in Urlaub, sondern mache in freiw. soziales Jahr in Bolivien, Abflug: 12.8. - ok...ich hatte den Unterhalt per 1.8. eingestellt, um überhaupt eine Kommunikation zu erhalten. Jetzt Anwaltspost mit dem Begehren von Unterhalt (über 600 Euro, weil sie angeblich dort fürs Arbeiten sogar noch fast 400 Euro bezahlen muss und nur 100 Euro Taschengeld bekäme) + Flugkosten + Visa 1600 Euro - insgesamt wären das für 1 Jahr über 10 Tausend Euro...
Mein Anwalt hat nun zurückgewiesen, er beruft sich aber überhaupt nicht auf die so späte Information sondern nur auf Wendl-Staudigl 8. Aufl. 2011 - meine Frage: reicht das aus? Muss ich das Ganze bezahlen, war ja null über die Pläne informiert? Kann/muss mein Anwalt nicht auf Verwirkungstatbestand gehen? - denn die gehen mit Sicherheit vor Gericht. (ich kenne die Urteile Naumburg/Celle) - bitte um Hilfe, vielen Dank im voraus!
|
|
|
Trennung - Frau noch im Grundbuch |
Geschrieben von: jessie17 - 30-08-2013, 07:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
|
 |
Hat jemand hier zufällig einen guten Einfall?
Es geht um folgenden Fall:
Herr M und Frau F sind schon länger getrennt. Scheidung läuft erst jetzt, sowie ein Unterhalts"streit" (falls man das schon so nennen kann).
Während der Ehe wurde ein Haus zusammen gekauft. Nach der Trennung zog Frau F aus dem Haus aus. Herr H tilgte die KRedite weiter. Vor einiger Zeit lief der Kredit aus und Herr H veranlasste einen neuen Kredit auf seinen Namen. Frau H ist aber noch im Grundbuch drin. Da das Haus dringend verkauft werden muß und ein Unterhalts"streit" läuft (rückwirkende Forderung) steht die Frage im Raum, wie Frau F schnellstmöglich aus dem Grundbuch rauszukriegen ist. Denn was ist, wenn Frau F aufgrund des noch ungeklärten Unterhaltsstreits einem möglichen Verkauf nicht zustimmt? So lange sie im Grundbuch steht, kann sie da wiedersprechen, oder? Was kann Herr H tun, damit er bei einem möglichen Käufer das Haus auch wirklich verkaufen kann?
|
|
|
Kontoeröffnung eines Minderjährigen |
Geschrieben von: zwangszahler - 29-08-2013, 16:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
|
 |
Ich habe ein Schreiben einer Bank bekommen, wo ich der Kontoeröffnung eines meiner Kinder zustimmen soll.
In dem Schreiben das ich abzeichnen soll, ist u.a. folgendes angekreuzt:
Bis zurVolljährigkeit des Minderjährigen sollen vertretungsberechtigt sein
jeder der gesetzlichen Vertreter allein; dies gilt auch für die Eröffnung weiterer Konten und Depots, für Verfügungen über Schließung sämtlicher bestehender und künftiger Konten und Depots des Kontoinhabers bei der Bank.
Das alleinige Vertretungsrecht eines Elternteils kann der andere Elternteil widerrufen.....
Die von der Bank meinten es gäbe für mich kein Haftungsrisiko da es ein Guthabenkonto wäre,. Das o.a. stimmt mich aber etwas bedenklich. (Hier wiegelte die Bank auch ab)
Weiterhin frage ich mich wofür ein 14 jähriges Kind ein Girokonto benötigt und das andere Geschwisterteil nicht .
Habt ihr eine Idee?
|
|
|
Bewerbungsbemühungen und das Jugendamt |
Geschrieben von: Desaster2005 - 29-08-2013, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (93)
|
 |
Seit dem November 2012 unterliege ich wegen dem Unterhaltsvorschuss für unsere Kinder der „gesteigerten Erwerbsobliegenheit“, mit 20 Bewerbungen im Monat.
Ca. im Januar 2013 wurde mir vom Jugendamt versucht, zu unterstellen, ich würde „Massen-Blind-Bewerbungen“ praktizieren. Diese Anschuldigung konnte ich meinerseits entsprechend diktatorisch abwiegeln. Seitdem habe ich im dem Bezug Ruhe damit.
Da sich jedoch die Kosten für solche Massen an Bewerbungen aufaddieren, und wir nun mal allesamt keine „Geldscheisser“ haben, hatte ich vom zuständigen Jugendamt schriftlich verlangt, das sie mir meine „Hefter“ zurücksenden möchten (seit November 2012 bis heute), die mich schließlich auch Geld gekostet haben, und lediglich für die Bewerbungen und nicht für den Eigengebrauch des Jugendamtes angedacht seien.
Nach einer Weile bekam ich ein „nettes Schreiben“ vom zuständigen Jugendamt, indem man mir mitteilte, das ich mir diese „Hefter“ in der zuständigen Stadt ja abholen könne, und dann gleich die neuen Bewerbungsbemühungen einreichen könne.
Auf das Schreiben habe ich nicht reagiert, kein Handlungsbedarf meinerseits, zumal es eine Frechheit ist, das ich mir mein Eigentum noch abholen solle. Von den Kosten des Postweges zum Vergleich zu den Kosten der Bahngebühren ganz zu schweigen.
Ich habe weiterhin meine Bemühungen entsprechend dem Jugendamt zugesendet. Die Tage kam wieder eine Danksagung des Jugendamtes, mit dem zusätzlichen Vermerk, wegen der „Hefter“.
Ich habe mich dann mal mit der Dame vom Jugendamt telefonisch kurzgeschlossen, und ihr begreiflich gemacht, das ich es anhand einer Kostengegenüberstellung nicht einsehe, wegen der „Hefter“ extra zum Jugendamt in der Stadt X zu fahren. Ebenfalls habe ich die Dame nochmals darauf hingewiesen, dass es wesentlich günstiger sei, mir diese auf dem Postwege zukommen zu lassen.
Die Dame des Jugendamtes meinte darauf noch banal, es sei ihr nicht möglich, so viele „Hefter“ in einem durch die Poststelle des Jugendamtes zu bekommen, aber sie würde versuchen, es nun in Etappen zu zusenden.
Die Tage klingelt meine Postine bei mir, zweimal dicke Umschläge Kreisverwaltung, ich nahm sie in Empfang. Und was muss ich sehen oder eher feststellen? Die Dame vom Jugendamt hat mich in keinster Weise verstanden!
Ich wollte lediglich von denen die „Hefter“, die ich denen mit meinen Bewerbungsbemühungen zugesendet hatte – ABER leer! Was ich zugeschickt bekam, ließ mich erst einmal fassungslos sein, 4 Hefter mit den kompletten Bewerbungen, Listen usw. – einzig das Anschreiben, welches mal dabei lag, fehlte.
Heute kam dann der nächste Stapel von der Kreisverwaltung, ich gehe davon aus, der wird genauso aussehen. – Mir scheint beinahe, denen sind die Bewerbungsbemühungen wohl uninteressant (scheinbar werden nur Stichproben gesichtet, wenn überhaupt), ich würde diese nicht einfach zurücksenden, sondern im Grunde auch als „Beweismittel“ ansehen und entsprechend ad Akta legen.
Komisch, Komisch
|
|
|
Gibts Oberfamiliengericht ? |
Geschrieben von: neuleben - 29-08-2013, 11:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
|
 |
Hallo !
Mal eine Frage:
Ein Bekannter ist mit den Entscheidungen des Gerichtes nicht einverstanden.
Er muss ordentlich für sein Engelchen blechen.
Kann man gegen so ein Urteil in Revison gehen ?
Gib es so was wie ein Oberfamiliengericht ?
|
|
|
Selbstbehalt Kindesunterhalt |
Geschrieben von: caesar13 - 29-08-2013, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
|
 |
Hallo,
meine Geschichte ist irgendwie recht kompliziert und doch eigentlich ganz einfach. Im Grunde kann ichs in einigen Sätzen zusammenfassen:
Das Jobcenter trat bei meiner ALG II empfangenden Exfrau den Kindesunterhalt betreffend in Vorleistung, da ich eigentlich zu wenig verdiene, um Unterhalt zahlen zu können (960 € netto). Seit 3 Monaten zahle ich 100 € direkt an meine Exfrau - vorher sind laut Jobcenterberechnung 900 € Schulden angelaufen. Diese Schulden möchte das Jobcenter nun von mir wieder haben und hat nun sowohl eine Konto- wie auch eine Lohnpfändung beantragt, mit einem herabgesetzten Eigenbedarf von 850 €.
Geht das? Ich soll nun von diesen 850 € meine Miete (340 €), Strom (35 €), Telefon (20 €), Kindesunterhalt (100 €) sowie die Unterhaltung meines Autos, welches ich für den Weg zur Arbeit benötige (inkl. Sprit ca. 120 €) zahlen - von den 235 €, die dann noch bleiben, muss ich leben und soll die Papawochenenden finanzieren...
Was soll ich nun tun?
Danke,
Gruß
Caesar
|
|
|
Nachehelichen Unterhalt? trotz volltagsstelle ? |
Geschrieben von: gebeuteltermann - 28-08-2013, 20:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
|
 |
hallo,
ich konnte leider zu dem Thema wenig finden...wir lassen uns im 9 Jahr scheiden....Trennungsunterhalt zahle ich brav(mehr als 500). Nun wurde schon angekündigt das auch nachehelichen Unterhalt gefordert wird......Nochehefrau geht arbeiten verdient über 2000€ und begründet es damit das ich mehr verdiene. Mein Anwalt meint relativ trocken ich komme da nicht drumherum da ich zuviel verdiene....ich bekomme 1500 mehr.
Ist das wirklich so? und wie lange? Ein Kind ist da aber es lebt bei uns beiden........bin ich wirklich der Goldesel? Ich habe langsam echt lust einfach meinen Job zu schmeissen...warum arbeite ich 50 -60 Std wenn ich dann der Ex geben muß? Ich weiß ist nicht erlaubt und ist auch nicht ernst gemeint nur Ausdruck meiner Frustration.
|
|
|
Trennung, Kredit von privat damals und nun? |
Geschrieben von: welldan - 28-08-2013, 20:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Wir haben uns getrennt, doch ein kredit von Privatpersonen läuft noch, was passiert jetzt? Wer zahlt? beide? Obwohl ich mit dem Grund, warum wir das Kredit genommen haben, nichts mehr zu tun habe? (Praxis Aufbau)
Danke.
|
|
|
|