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  Erklärung Pfändung / Pfändungsfreigrenze / Pfändungstabelle
Geschrieben von: Antragsgegner - 05-11-2013, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

Moin,

ich weiß, ein häufiges Thema hier, aber schlau werde ich nicht so ganz. Daher mal Frage nach Erfahrung.

1. Pfändung: Wie läuft das ab? GV klingelt, fragt, geht? Oder wird direkt Konto / Gehalt gepfändet? Werde ich vorher oder währenddessen informiert?

2. Pfändungsfreigrenze: Ich leiste KU, bin zu TU verknackt aber zahle nicht. Habe ich jetzt nach der Tabelle 1 oder 2 Unterhaltsberechtigte? In den Fußnoten heißt es, dass nur die gelten, denen man tatsächlich Unterhalt leistet. Wie sieht das aus wenn mir der TU gepfändet wird während ich KU freiwillig zahle?

3. KU auch pfänden lassen: Wäre es sinnvoll den KU auch einfach mitpfänden zu lassen? Soweit ich weiß gilt für KU keinerlei Freigrenze sondern es kann das gesamte Vermögen gepfändet werden?

4. Freigrenzen einrichten: Soweit ich es gelesen habe: Mit Unterlagen zum Amtsgericht, Freigrenze eintragen lassen. Mit dem Wisch zur Bank und dort P-Konto entsprechend einrichten lassen. Muss ich meinem Arbeitgeber auch entsprechend den Wisch vorlegen, damit mir nicht zuviel Gehalt gepfändet wird?

5. Pfändung selber: Laut Internetrechnern können die ja nicht stur über die Freigrenze pfänden sondern von allem muss mir ein bisschen bleiben. Sprich ich hab jetzt mit KU eine Freigrenze von ~1400€, die ich fest habe. Bei einem angenommenen Netto von 2000€ können die mir laut Rechner nur 280€ davon weg pfänden? Das ginge ja noch... der Rest zu den 500€ TU werden warscheinlich im Hintergrund auf der Schuldenuhr laufen? Frage analog mit Frage 2: Gilt da jetzt ein oder zwei Berechtigte? Mit zwei Berechtigten wären es nur noch 137€.

Vielen vielen Dank für die Beantwortung. Weiß es ist umfangreich.

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  Anlage U
Geschrieben von: Austriake - 05-11-2013, 14:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (54)

Was tun, wenn Exe aus lauter Bosheit die Anlage U nicht unterzeichnet ans Finanzamt gibt?

Mein Fall: der in 2012 gezahlte Trennungsunterhalt wurde in der Einkommenssteuererklärung 2012 geltend gemacht und im Einkommenssteuerbescheid 2012 vorläufig akzeptiert, weil Zahlungen mit Gerichtsurteil und Zahlungsbelegen bewiesen wurden. Der Einkommenssteuerbescheid erging unter dem Vorbehalt, dass eben die Ehefrau diese Anlage U beibringt.

Ich habe gegen diesen Einkommenssteuerbescheid Widerspruch eingelegt, aber nicht wegen dieser Sache, sondern wegen der Anerkennung der Kosten der Scheidung. Das Finanzamt hat mir nur die Hälfte anerkannt, weil es anhand der eingereichten Belege nicht trennen konnte, ob nicht auch ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten für Sorgerechtsverfahren u.a. aufgewendet wurde.

Sei´s drum. Ich habe hartnäckig meinem Widerspruch nachgebohrt (weil im April eingelegt und immer noch keinen Bescheid erhalten), bei dieser Gelegenheit fiel der Sachbearbeiterin im Finanzamt natürlich auch der Vorbehalt bezüglich des Trennungsunterhalts / fehlende Anlage U auf. Sie hat in den Raum gestellt, dass mir in der Einkommenssteuererklärung 2013, sofern diese Anlage U nicht beikommt,der Steuervorteil rsp. das Ehegattensplitting nicht anerkannt wird und ich die Steuern nachzahlen müsse!
Das Bittere daran: in 2012 waren es "nur" 6.000.- Euro Ehegattenunterhalt, in 2013 werden es in Summe über 17.000.- Euro sein, weil ich im Juli noch 8.500.- € an Trennungsunterhalt nachzahlen durfte (Entscheid OLG Stuttgart; gefordert waren 25.000.- ).

Ich will jetzt auf jeden Fall folgendes versuchen: da der Einkommenssteuerbescheid 2012 hinsichtlich des Ehegattenunterhalts nur vorläufig erteilt war, will ich die Nachzahlung von 8.500.- Euro als Trennungsunterhalt in 2012 geltend machen. Der maximal anrechenbare Betrag an Ehegattenunterhalt liegt bei 13.805.- Euro jährlich; alles was darüber hinausgeht guckt der Unterhaltspflichtige durch die Finger.....somit hätte ich 23.000.- Euro Trennungsunterhalt für zwei Jahre auch gleichmässig auf zwei Steuer-Jahre verteilt.

Was aber macht man mit einer renitenten Exe, die diese verdammte Anlage U nicht unterschreiben will?

Austriake

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  Unterhalt
Geschrieben von: Jigsaw - 03-11-2013, 06:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

ich frage hier für einen Freund. Der ist selbstständig mit unregelmässigen Einkommen. Zahlt im Moment 50 Euro unter dem Mindestunterhalt.

Das wurde so mit dem JA abgesprochen. Titel liegt vor über die volle Höhe.

Das Jugendamt will erneut eine Einkommens Auskunft. Was bei seiner unordentlichen Buchführung aufwendig ist.

Zuletzt wurde Auskunft im März gegeben. Kann das JA schon wieder eine Auskunft anfordern? Gilt auch hier die 2 Jahresfrist?

Einkommen hat sich nicht wesentlich geändert. Meiner Meinung nach gilt die zwei Jahresfrist.

Viele Grüsse

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  Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
Geschrieben von: Antragsgegner - 02-11-2013, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Moin,

so, letzte Woche kam der Beschluss vom AG, das ohne mündliche Verhandlung per einstweilige Anordnung ich zur Zahlung von Unterhalt rückwirkend aufgefordert werde und für die Zukunft... nach Rechnung des Gerichts immerhin 150€ unter der Forderung der Ex, aber immernoch über 500 Takken.

Die Gründe sind alle fadenscheinig und was ich vorlag ist alles nicht substituiert genug bla bla.

Montag telefonier ich mit meinem Anwalt. Habe ja einige Gründe die zumindest dazu führen sollten den Unterhalt runterzustufen. Laut OLG-Richtlinien hat sie einen Mindestanspruch von 800€, laut Gericht wäre es meinerseits kaum möglich allein die Differenz zu meiner Leistungsfähigkeit zu bekämpfen. Halte ich für totalen Blödsinn.

Wie geh ich nun am besten vor? Ich kann auf Aufhebung bzw. Änderung klagen, ein Hauptsacheverfahren dazu eröffnen oder beantragen dass die KM beauftragt wird ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen.

Was ist sinnvoll?

Ich darf übrigens die Kosten tragen, darf also wohl auch die Ex-RAttin bezahlen, oder? Ihr wurde VKH bewilligt, mir auch aber bei mir bleibt die Möglichkeit der Ratenzahlung offen. Wenn da eine Rechnung kommt (Verfahrenswert über 4000€) bin ich eh pleite und weg vom Fenster...

Für die Zukunft wird mir VKH nur gewährt, wenn ich darauf klage mehr Unterhalt zahlen zu dürfen (IS KLAA!!).

Am Dienstag hab ich Termin bei der Bank. Da will ich erstmal P-Konto einrichten. Sollte ja gehen obwohl ich tief im Dispo bin. Zumindest hab ich das so mehrmals gelesen. Darf man ausm Dispo pfänden??

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  Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt?
Geschrieben von: Antragsgegner - 02-11-2013, 18:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Mal ne kurze Frage: Kann bzw. wird der 170er bei jeglicher Art von Unterhalt angewandt?

Wurde grade per eA zu Unterhalt für die Ex verdonnert, den ich natürlich nicht zahle, weil ich ihn nicht habe (saugen schon genug Bankenzecken) und auch nicht bereit bin.

Will jetzt gegen die eA per Hauptsacheverfahren vorgehen und kläre mit meinem Anwalt wie es mit Aussetzung der Vollstreckung aussieht.

Kann die Exe mir jetz den GV samt 170er aufn Hals hetzen, wenn ich nicht zahle? Wie lange muss ich fürn 170er nicht zahlen?

Dachte immer der gilt pauschal nur für KU.

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  Umgangsboykott
Geschrieben von: VfLBochum - 31-10-2013, 22:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo an alle hier im Forum,
ich habe diese Seite hier durch Zufall entdeckt und gleich mal eine Frage.
Ich bin Mutter einer 9 jährigen Tochter und habe zusammen mit meinem Partner eine 2 jährige Odyssee erlebt die seinesgleichen sucht und noch lange nicht beendet ist. Hier mal kurz ein paar Fakten,in Stichpunkten sonst sprengt es den Rahmen
- 2011 Trennung von Kindsvater und JA über die Erkrankungen desselben informiert( paranoide Schizophrenie, Alkoholabhängigkeit und narzisstische Persönlichkeitsstörung)
- Aufgrund dessen erstmal alleiniges Sorgerecht beantragt
-KV fing an das Kind und mich zu stalken,stahl Kleidung und Sachen des
Kindes vom Wäschetrockner auf dem Balkon
-Umzug mit Kind in den nächsten 7Km entfernten Ort
-Entzug des ABR
-KV verbreitet weiterhin Lügen über mich,z.B. ich wäre abgehauen ohne Kind mit nem andern Mann
-Familiengutachten,aus dem hervorging,er hätte die bessere Bindungstoleranz
-KV erhält deshalb alleiniges Sorgerecht,Jugenamt meinte damit ich endlich Ruhe gebe
- OLG hob dieses Urteil im Juni auf und gab mir mehr Umgang
-der Umgang,den mir der KV gab: zuerst 14-tägig Sa 10 Uhrbis So 17Uhr,danach nachdem ich zu Kreuze kroch 14-tägig Fr 17Uhr So 18Uhr
- Das OLG war der Ansicht,dass mein Mädchen mehr Mutterliebe braucht,die neue Regelung: 14-tägig Fr 15.30-So 18.30 Uhr so und wenn das ganze 4 mal stattgefunden hat gehts gleich die Woche drauf wieder zu Mama (Sonderwochenende) Im Anschluß geht der Turnus von vorne los. Ferien hälftig geteilt,Weihnachten dieses Jahr bei Mama und Lebensgefährte.
Soo...nun meine Frage...mein Ex hat jetzt mehrere Umgänge und die Ferien im Oktober ausfallen lassen mit der Begründung,das Kind wolle plötzlich nicht mehr zu uns.Es ist aber nichts vorgefallen was das bgründen würde...mein Anwalt droht mit Ordnungsgeld. Ich habe meine Maus gesehen und wollte vorsichtig fragen was denn los sei und sie ging bitterlich weinend weg...hmmm ratlos Das Jugendamt sagt nur" Alle Vermittlungsversuche sind gescheitert bitte nehmen Sie sich einen Anwalt"
Was heißt das für mich? Umgangsauschluß?? Aber ich will doch nur meine Maus regelmäßig sehen!! Zum Schluß will ich noch sagen...gegen mich kann das JA GARNICHTS vorbringen

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  Kosten des Verfahrens
Geschrieben von: Jessy - 31-10-2013, 14:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Noch eine Frage, die mir das Internet nicht hinreichend beantworten konnte:

Es laufen zwei Beschwerdeverfahren vor dem OLG (ich nehme mal an es sind "nur" zwei, jeweils die Gegenseite und wir haben jeweils Beschwerde gegen beide AG-Beschlüsse eingelegt, könnten also theoretisch auch vier Verfahren sein, gibt aber bisher nur zwei Aktenzeichen).

1. Bei dem einen Beschluss des AG (Umgang) wurden die Kosten geteilgt, diesbezüglich hat auch niemand Beschwerde eingelegt. Sehe ich das richtig, dass also im Zweifelsfall nur die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu unseren Lasten gehen könnten, wenn wir verlieren, aber die Kostenentscheidung zum ursprünglichen AG-Verfahren bleibt unverändert? Streitwert: 3.000 €

2. Bei dem anderen Beschluss des AG (Sorgerecht) wurden uns die Kosten auferlegt, worüber unter anderem nun die Beschwerde läuft. Mit großer Sicherheit werden wir das Verfahren verlieren, also dementsprechend die Kosten sowohl des ursprünglichen Verfahrens, als auch des Beschwerdeverfahrens tragen müssen. Streitwert: 3.000 €

3. Zudem läuft noch ein Ordnungsgeldantrag; auch diesen werden wir vermutlich verlieren. Wir wissen nicht, ob dieser Antrag zum Umgangsverfahren dazugezählt wird, oder aber ein eigenes Verfahren bilden wird. Nehmen wir mal letzteres an und einen Streitwert von 1.500 €.

Preisfragen:
Wie teuer wird die Angelegenheit für uns werden, also wie teuer werden die Beschwerdeverfahren zu 1. , zu 2. und zu 3. (Gerichtskosten plus Gegen-Rain)?

Hinweis: Wir selbst laufen ohne Anwalt auf, die Gegenseite bekommt höchstwahrscheinlich wieder VKH. Gutachten oder Sachverständigen oder dergleichen gab es bisher nicht.

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  Verfahrensverzögerung - Möglichkeiten?
Geschrieben von: Jessy - 31-10-2013, 13:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Bräuchte mal dringend eure Hilfe!

Kurzer Abriss:
Bis Mitte August lief die Beschwerdefrist für die AG-Urteile. Sowohl die Gegenseite als auch wir hatten ja Beschwerde eingelegt.
Die Gegenseite hat dann die ursprüngliche Stellungnahmefrist bzgl. unserer Beschwerde von vier Wochen auf acht Wochen verlängern lassen, also von Mitte September bis Mitte Oktober, wegen Jahresurlaub der Anwältin.
Nun erhielten wir also kürzlich endlich die letzten Stellungnahmen (RA schickt sie IMMER am letzten Tag der Frist per Fax und dann erst einige Tage später postalisch, überzieht die Frist also "legal") und hatten heute mal telefonisch bei Gericht nachgefragt, wann es denn nun zu einem Termin kommt.
Auskunft: Nicht vor Januar, da noch bis Mitte November auf Unterlagen der Gegenseite zur VKH gewartet würde und inzwischen schon fast alle Termine bis Jahresende vergeben seien!

Letzter Kontakt zu den Kindern war im August. September entfiel wegen Autopanne, und im Oktober hat mein Mann ja beschlossen, bis zum Abschluss der Verfahren keine Umgänge mehr wahrzunehmen, weil die Kids ja bereits stark manipuliert sind (sie hätten Angst zu übernachten, etc.).

Müssen wir damit leben, dass das Verfahren sich so hinzieht?
Klar, wir haben die Umgänge selbst einstweilen auf Eis gelegt, allerdings aus gutem Grund und mit der ausdrücklichen Bitte um ein zügiges Verfahren (3 Monate Pause im Kontakt sind eine Sache - 6 oder gar 9 Monate eine andere, wie ich finde)!
Wieviel Sinn macht ein Schreiben ans Gericht mit der Aufforderung eines früheren Termins?

Wie groß schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass wir wegen der - durch die Gegenseite und das Gericht verursachten - längeren Pause wieder bei begleiteten Umgängen werden anfangen müssen?!

So ganz leise flüstert mir eine Stimme auch zu, dass wir vor dem OLG mit Pauken und Trompeten untergehen werden, wenn die jetzt schon andauernd so mütter- und verzögerungslastig entscheiden...

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  KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
Geschrieben von: Lullaby - 29-10-2013, 10:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo zusammen,

ich hatte gestern mal wieder einen Brief von der gegenerischen RAin im Briefkasten. Sie fordert eine erneute Gehaltsauskunft der letzten 12 Monate wegen KU. Die letzte Auskunft habe ich vor ziemlich genau einem Jahr gegeben.

Die erneute Auskunft vor Ablauf der 2 Jahre wird begründet, dass ich "wesentliche" Einkommenssteigerungen hätte im Vergleich zur letzten Auskunft.

Mein Gehalt hat sich seit der letzten Auskunft um ca. 7 % erhöht wegen tournusmäßiger Umgruppierung und Tariferhöhung / Inflationsausgleich.

Wie soll ich darauf reagieren? Muss ich Auskunft geben? Wann ist eine Einkommensänderung "wesentlich"?

Vielen Dank im voraus,

Grüße

Lullaby

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  Elternunterhalt gesteigert Erwerbspflicht ?
Geschrieben von: neuleben - 28-10-2013, 09:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo !
Auch ein Scheidungskind hat mir am Wochenende erzählt, daß er vom Sozialamt die Aufforderung bekommen hat, sein Vermögen und Einkommen einzureichen.
Anscheinend sind seine getrennt lebenden Eltern oder zumindest eines davon, ins Pflegeheim gekommen.
Er hat schon seit Jahrzehnten keinen Kontakt, daher weiß er nichts.
Sind alle in der Familie verkracht.
Er ist 54 und überlegt nun, ob er früher aufhört zu arbeiten, weil er keine Lust hat zu zahlen.
Bei Kids wird doch die gesteigerte Erwerbspflicht damit begründet, daß sie so lange sie privilegiert sind, selbst nicht malochen können.
Wenn die Eltern 65 sind, sind sie ja auch nach heutigem Recht nicht mehr erwerbsfähig.
Besteht dann für die Kinder die gesteigerte Erwerbspflicht ?
Das weiß ich nicht und die Frage stand im Raum.
Weiß jemand was ?

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