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  Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz
Geschrieben von: serie-x - 19-10-2013, 08:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Zur Einleitung vorweg.

Meine mittlerweile 17 jährige Tochter wohnt seit 1.7.13 komplett bei mir. Sie hat jetzt zum 15.10.13 während der Probezeit ihre Ausbildung (MFA) gekündigt, da sie diese auf drängen ihrer Mutter und deren neuen Partners begonnen hatte, sie ihr aber überhaupt nicht liegt.
JA ist darüber in Kenntnis gesetzt worden von mir, ebenso ist dem JA von mir mitgeteilt worden, das meine Tochter ein Langzeitpraktikum (voraussichtlich ohne bezahlung) bis zur aufnahme einer neuen Ausbildungsstelle aufnehmen wird, da ich nicht möchte, dass sie zuhause rum sitzt.

Im Juli hatte bereits das JA in meinem Auftrag KU bei der Mutter eingefordert. Bis heute ist nichts gezahlt worden.
Nach mehrmaligen nachfragen beim JA ist jetzt ein Schreiben an die Mutter raus (Abschrift zu mir), in der sie nochmals gebeten wird, die Zahlungen zu leisten (Mindestunterhalt).


In dem Schreiben steht jetzt aber auch auch:
"Während der Minderjährigkeit wird nach Vorgabe der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Koblenz das bereinigte Einkommen zu 50% auf die aktuelle Unterhaltspflicht angerechnet.
Da nicht mit einer Anrechnung >200 Euro zu rechnen ist, bitten wir bis zur Vorlage entsprechender Unterhlagen zumindest Unterhaltszahlungen von 134 Euro mit Wirkung ab dem 1.9.13 vorzunehmen."

In einem telefonat mit dem entsprechenden Sachbearbeiter wurde mir lapidar gesagt, das es keine Praktika geben würde, ohne Bezahlung und wir uns 400 Euro anrechenbares Einkommen gefallen lassen müssten. Somit kämen 200 Euro in Abzug auf die Unterhaltsleistung der Mutter.

Ist das korrekt?

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  Frage zu Gewohnheitsrecht
Geschrieben von: Bemerkung - 18-10-2013, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Werte Community

Ich bin ein geschiedener Ösi, der Auto,Job,Haus und sehr viel Geld in diesem Trennungsverfahren verloren hat.
Wie das überhaupt passieren konnte, ist mir bis heute ein Rätsel. Wie eine Maschine ist dieses System über mich drübergefahren, und hätte ich keine Elternhaus gehabt, dann wäre ich obdachlos gewesen. Wie auch immer, es ist vorbei und ausgestanden, ich stehe wieder fest am Boden. Doch geblieben ist eine Paranoia, eine Form von Verfolgungswahn, der mich nicht mehr losläßt.

Ich lebe mit einer deutschen Frau in meinem Haus, selbstverständlich unverheiratet. Sie ist schon seit 2 Jahren hier gemeldet und sie ist berufstätig. Die Beziehung ist in Ordnung, ich bin zufrieden ... wäre da nicht meine Angstneurose. Der Faktor Unberechenbarkeit und Ungleichbehandlung bei Ende einer Beziehung fordert vorbereitende Maßnahmen, sonst könnte mich der Teufel holen. Das ist meine Erfahrung in solch gefährlichen Zeiten. Deshalb meine Frage an euch.
Entsteht durch ihren andauernden Aufenthalt irgendein Recht, dass mich um Wohnrecht oder gar Besitz bringen kann?

Danke und einen schönen Gruß
Bemerkung

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  Aufenthaltsbestimmung/Frau in KH
Geschrieben von: derdummeAugust - 17-10-2013, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Meine von mir getrennt Lebende Ehefrau führt eine Fernbeziehung zu einer anderen Frau, diese hat sie über das Internet kennen gelernt ! Das ganze läuft seit Ende Mai! Wir haben eine Elternvereinbarung zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich geschlossen! Nun ist meine Frau mit einem unserer 3 Kinder in einer Klinik und möchte das der große Sohn 10 Jahre am kommenden Wochenende in Ihrer Wohnung bleibt mit ihrer neuen Partnerin die dann zum zweiten oder dritten mal zu Besuch kommt! Die Kinder können sie noch gar nicht so genau kennen und ich habe kein Vertrauen zu dieser für mich fremden Person!
Muss ich das hin nehmen oder habe ich das Recht etwas dagegen zu unternehmen?
Und wenn ja was?

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Sad Hilferuf von einem "Neuen"
Geschrieben von: Papa_1970 - 17-10-2013, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (59)

Liebe Forumbenutzer

Ganz neu hier und eigentlich sollte ich mich vorstellen, ich weiss...
Doch meine momentane Verzweiflung lässt es nur zu, euch in Kürze meinen Hilferuf zu senden, ich hoffe, ihr verzeiht!!

Obwohl noch in Deutschland gemeldet, leben meine ehemalige Lebenspartnerin, 45, ich, 42 und unsere beiden Kinder, Mädchen 8 und Junge 13, nachweislich seit Ende der 90er Jahre in Portugal.
Die Kinder gehen hier zur Schule und wir alle haben unseren
Lebensmittelpunkt in diesem Land.

2005 haben wir uns, nach vielen Trennungen und neuen Versuchen, auch, nachdem ich gemerkt habe, wie sehr ich mich von ihr (Borderlinerin) mein Leben diktieren lasse und sie zusätzlich einen neuen Typen fand, nach 14 Jahren endlich getrennt. Im Zusammenhang damit haben wir uns vom Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht zusprechen lassen (Urteil August 2005).

Das Kindergeld bezieht die Mutter.

Von 2005 bis 2008 waren schwere Jahre, ich war alleine, hielt mich mit kleinen Jobs über Wasser (Bau, so 4, 5 euro die Std.) und hatte die Kinder jede Woche von Donnerstagabend bis Sonntagabend bei mir.

2008 lernte ich meine Traumfrau kennen, die alles ziemlich auf den Kopf stellte Heart und erträglicher machte. Sie erwies sich auch als eine tolle Stiefmutter, wenn nicht als bessere Mami... Sie hat die letzten 5 Jahre einfach alles getan, um mich und die Racker GLÜCKLICH zu machen, uns eine heimelige, warme Atmosphäre zu schaffen und hat sich auch immer wieder mit meine Ex, deren Borderline immer extremer wurde, auseinandergesetzt. Hier mal ein riesiges DANKE hierfür, was ich einfach zu selten, wenn überhaupt, ausdrücke...

Jedenfalls waren die Kids ab April 2008 jede 2 Woche bei uns, ein klassisches Wechselmodell. Die Kinder waren glücklich... Wir haben so viele unvergesslich schöne Zeiten erlebt, es tut nur weh, daran zu denken.

Nachdem mein Sohn schlechtere schulische Leistungen vorwies und die Kleine oft müde war, hat die Kindsmutter beschlossen, dass dies nur an mir und am Wechselmodell liegen kann und wir eine andere Lösung finden müssen. Wieder hat sie es geschafft, mich so zu manipulieren, dass ich dachte, ich tue das richtige für meine Kinder...

Auf Wunsch der Mutter "einigten" wir uns also im Februar 20013 darauf, dass es für die Kinder eine zu grosse Belastung ist, jede Woche wechseln zu müssen. So wurde ich zum "Wochenendpapa" (obwohl die Kinder und ich sehr traurig darüber waren) und sah die Kinder noch 2 x im Monat, Freitagabend bis Montagmorgen.

Da davor die Aufteilung 50/50 war und die Mutter das Kindergeld
bezieht, habe ich bis zu diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt bezahlt.
Für grössere Anschaffungen kamen wir gemeinsam auf und jeder kaufte
das Nötige an Kleidern, Hygieneartikel und Nahrung in seinem eigenen
Haushalt.

Ab Februar bezahlte ich, verdient mit sporadischen Bauaufträgen (naja, so 600eur/monat kommen dabei rum....... Undecided), 200eur/monatlich plus Schulbücher und die hälfte der Arztkosten, wenn mal was war...

Vergesst die Düsseldorfer Tabelle - die Lebenserhaltungskosten sind hier ganz anders... Der Satz pro Kind ist 150euro.

Nun dachte ich, sie gibt Ruhe (ich blöder Idiot hätte es besser wissen müssen) aber nein - im August flatterte uns Post vom Gericht ins Haus. Sie verklagt mich auf den Mindestsatz (300,00) und, jetzt kommen wir zu dem Punkt, der für mich am schlimmsten ist - sie will das alleinige Sorgerecht.

Was die 300,00 betrifft, werde ich nicht kämpfen, obwohl ich keine Ahnung habe, wie ich es bezahlen soll, habe ich ihr bereits mitgeteilt, dass ich es annehme ...

Doch was mache ich wegen der Sorgerechts???? Ich weiss nicht, wie ich darauf reagieren soll.
Kein Geld für einen Anwalt... Sie stammt aus unglaublich reichem Hause, hat noch nie in ihrem Leben gearbeitet, ihre Eltern bezahlen ihr Anwälte, bis an ihr Lebensende, wenn es sein muss...

Meine Liebste ist drauf und dran, mich zu verlassen... Sie sagt, sie kann nicht mehr, was ich auch verstehe. Sie hat nun so lange gekämpft, hat auf eigene Kinder verzichtet (ich bin, auf Wunsch meine Ex, sterilisiert..........), quasi auf ihr eigenes Leben ...

Meiner Ansicht nach müssten wir uns an ein deutsches Gericht wenden oder wie zieht die Rechtslage aus?
Für nicht um alles in der Welt werde ich das Sorgerecht abgeben, da
ich meine Kinder liebe und sie, wofür es genug Zeugen gibt, bei mir
immer glücklich waren und sind.

Die Mutter der Kinder ist, belegbar, schwere Borderlinerin,
was meiner Ansicht nach ihrer Einstellung, sie sei besser geeignet,
die Kinder aufzuziehen, widerspricht.


Kann mir irgendjemand helfen?

Danke.
Papa_1970

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  Botschaft verweigert vorl. Pass im Notfall
Geschrieben von: Mahatu - 17-10-2013, 11:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

1) War unterwegs in einigen suedamerikansichen Staaten
2) Wurde ueberfallen, Pass, Bankkarten usw. weg
3) Rueckflug ueber Drittland, daher vorl. Reisepass noetig
3) Zur naechsten Botschaft, vorl. Reisepass beantragt, Kosten 70 Euro
4) Botschaft liess mich Bekannten anrufen, um Geld per Western zu erhalten
5) Begrenzte Geldmittel, Rueckflug nach Europa vom Nachbarland aus
6) Botschaftsmitarbeiterin verweigert wg. Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung (Unterhalt) Aushaendigung des vorl. Passes. Wir muessen noch einige Behoerden anschreiben, und das kann dauern.
7) Mitarbeiterin sagte mir, dass sie ein laengeres Telefonat mit der Staatsanwaltschaft gefuehrt hat.
Wie verhalten, was unternehmen? Ohne Pass bin ich im Land eigentlich illegal.
______________________________________________________________
8) Loesung (auf Rat eines befreundeten Anwaltes im Land). Ging zur Polizei und bat um Verhaftung wegen fehlender Ausweisdokumente.
9) Senior Police Officer rief Botschaft an, und informierte ueber Verhaftung. Botschaft sagte, ich koenne vorbeikommen und den Pass abholen. Befreundeter Senior Police Officer begleitete mich.
10) Das war knapp, selbst in Notfaellen helfen Botschaften nicht.

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Star richtiger Umgang mit JA
Geschrieben von: Raasclaat - 16-10-2013, 12:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Guten Tag!

Bin noch sehr jung.. also gut unter 30. Habe jetzt schon ziemliche Robleme mit 2 Jugendämtern. Naja bei dem einen eigentlich weniger. Da kommt alle Jahre mal eine verdienstauskunft die aber sofort wieder in die Tonne wandert. Mit der mutter habe ich mich geeinigt und den unterhaltsvorschuss muss ich auch nicht zurueckzahlen da ich noch in der ausbildung war.

Jetzt kommt das 2. Jugendamt ins Spiel. Vazerschaftstest positiv (aussergerichtlich) habe denen dann mitgeteilt dass ich vater bin und mich ja so freue und blabla.. (nicht wirklich)
Anstatt einer anerkennungsurkunde oder sowas kam gleich dieser beknackte bogen einmal für AG und mich zum ausfüllen. So.. dass ich die bögen nicht ausfüllen muss weiss ich ja. Bin lediglich zur auskunft verpflichtet. Gut da ja jetzt schon ca. 1 jahr vorschuss gezahlt wurde ein bisschen blöd. Bis zum 3. Quartal 13 war ich in ausbildung. Also fallen die schulden eh weg. Also nir ca. 3 monate die ich wohl zahlen muss.

Meine frage jetzt : wie gehe ich vor. Soll ich denen erstmal den ausbildungskram schicken und eine aktuelle lohnabr.? Oder nur ausbildungsnachweis und meine verhältnisse in textform packen? Sehe es auch vor einen nebenjob zu machen der gleich was anspart.

Mir geht es eben darum dass ich mich hier auch wieder mit der KM einigen könnte aber ich will nicht dass das jugendamt irgendwelche wüsten berechnungen macht und ihr 400 oder so in aussicht stellt. Wäre nur für den mindestunterhalt den das amt derzeit auch zahlt bereit.
So langsam müsste ich denen mal antworten da ich die fristen andauernd dermaßen überziehe xD

Ich will einfach alles von anfang sauber und richtig machen. Habe noch viel vor und kann mir keine hohen finanziellen belastungen leisten in jungem alter. Ich sehe auch vor nicht allzulang hier zu verweilen und dann nur noch minimal bezahlen dass mir keiner ans bein kacken kann wg 170ger.

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  ...Umgangsboykott beginnt...brauche dringend Rat!!
Geschrieben von: papi - 15-10-2013, 21:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

liebe freunde,

der beschluss des fg ist nicht mal 4 wochen alt und hexeexe zickt! morgen ist die erste feiertagsregelung mit meinem sohn (ihr wißt muselmann feiert opferfest) und hexeexe meint, ich solle ihn um 12.30 Uhr vom kiga abholen und nicht früher! nach rs mit anwalt heist feiertag eindeutig den ganzen tag, ich habe ihn letzten donnerstag pünktlich um 9 uhr zur exe gebracht. auch der anwalt von exe sehe die feiertagsregelung so wie wir, bestätigt im tel. heute.

was tun?
1. morgens zur hexe und sohn rausholen........scherz, scheiße für kind..........
2. vor kiga warten und wenn hexe weg ist ihn mitnehmen, auch nicht ideal, der kleine wird völlig verwirrt.
3. welche rechtl. schritte einleiten, vielleicht gleich direkt den richter anrufen?

papi

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  Volljährige Kids und Steuer
Geschrieben von: neuleben - 15-10-2013, 16:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Leutz !

Für das Steuerjahr 2012 hat sich ja was grundliegendes geändert.
Nämlich, daß Kids auch noch Kindergeldberechtigt sind, wenn sie sich in der Erstausbildung befinden und egal wie viel sie verdienen.

So, 2012 waren meine aus erster Ehe noch in der Erstausbildung und bekamen wieder beide Kindergeld, trotz eigenem Einkommen, wegen dieser Gesetzesänderung.
Somit ist ihr Existenzminimum gesichert und dann müßte doch mir auch der halbe Kinderfreibetrag pro Kind zustehen, obwohl ich keinen Unterhalt mehr zahle, wegen ihrem eigenen ausreichenden Einkommen.

Ich habe jedenfalls diesbezüglich mit der obigen Begründung Widerspruch eingelegt.
Denn das sind ja jetzt ganz andere Bedingungen als früher.
Da war das wegstreichen wegen dem Existenzminimum ja noch rechtens, aber jetzt nicht mehr.

Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt ?
Ist hier ein Steuerfuchs auf dem Gebiet anwesend ?

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  Wie soll es weitergehen?
Geschrieben von: traumsecret - 14-10-2013, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo, ich bin deutscher und lebe seit 1,5 Jahren in Chiang Mai mit meiner Phillippinischen Freundin. Ich wurde fuer die Jahre 2004 bis 2010 im jahr 2011 von meiner Exfrau bei der Polizei angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat ende 2011 anklage erhoben. Zu dem Zeitpunkt war ich in frankreich und konnte nicht geladen werden. Das verfahren wurde dann wegen unbekannten aufenthalts eingestellt. Ich habe mir online die akteneinsicht angefordert und bekam sie sodann zugescannt per email. Die staatsanwaltschaft hat einen eintrag im INPOL 34 monate gemacht so dass ich im Bundeszentralregister auch stehe.

Mittlerweile ist die Situation so dass ich es in Thailand nicht mehr aushalte. Man findet kaum richtig anschluss und beruflich ist hier auch keine perspektive. Ständiger Streit mit meiner phillippinischen Freundin bringen mich immer mehr zu der überlegung wegzugehen. Aber nach Deutschland wird das wohl nicht gehen. Bin zur zeit veryweifelt weil ich selbst nicht mehr weiss was ich machen soll.

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  Chancen auf Ferienumgang ?
Geschrieben von: ArJa - 11-10-2013, 08:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Moin zusammen .
Meine unendliche Odyssee in Sachen Umgang geht weiter und da wollte ich mal wieder vorab Eure Meinung hören.

Vorgeschichte ganz knapp:
Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bei KM; lebe seit 2,5 Jahren getrennt und bin seit 3 Monaten geschieden.

Habe zweiwöchentlichem Umgang , aber : Tochter übernachtet nicht bei mir während des Umgangswochenendes ( muß sie also jeden Abend zurückbringen zur Exe ) ... Bin deshalb bis zum OLG gegangen und musste einen Vergleich schliessen .. Ergebnis : Kind braucht gegen seinen Willen nicht bei mir zu übernachten - ( Diskussion hierzu muss nicht sein, die Sache ist eh gelaufen...)

Im ersten Beschluß des FamGer hat sich der Richter einen schlanken Fuß gemacht, indem er eine Ferienregelung nicht getroffen hat weil Ferien ja auch mit Übernachtungen zu tun haben; gleichwohl aber darauf hingewiesen dass in absehbarer Zeit Übernachtungen beim Vater stattfinden sollen; nur hat es das eben nicht in einen Beschluß gefasst.

Weil zwischenzeitlich Umgangsverweigerungen der KM vorgefallen sind, habe ich jetzt erneut ergänzend einen Antrag beim FamGericht eingereicht.

1. Titulierung der bisherigen Beschlüsse nach § 89(2) FamFG; beide ( FamGer und OLG ) haben dieses zwischenzeitlich bestätigt und Exe auch zugesandt . Also - bei der nächsten Nichteinhaltung des Umgangsbeschlusses wird Ordnungsgeld beantragt.

2. Aufnahme einer verbindlichen Nachholregelung in den Umgangsbeschluß; bislang musste ich immer betteln, um einen Nachholtermin bei ausgefallenem Umgang zu erhalten.

3. ( und das ist der Knackpunkt : ) Aufnahme einer Ferienregelung in den Umgangsbeschluß. Tochter weigert sich bislang beharrlich mit mir in Urlaub zu fahren... Objektive Gründe ausser " Ich will nicht ohne Mama sein " können dafür nicht vorgebracht werden.

Wenn ich den normalen Standardumgang betrachte bedeutet das, das ich das Kind üblicherweise 3 Wochen in den Sommerferien und jeweils eine Woche in den Oster-, Herbst und Winterferien bei mir hätte - dann wären meine 6 Wochen Jahresurlaub weg ....

Wenn ich diesen Wahnsinn weiterbetreiben würde und das Kind auch in den Ferien jeden Abend zur Mutter zurückbringen würde, würde das bedeuten das ich definitiv nie in Urlaub fahren kann ... in meinem
nervenaufreibenden Job brauche auch ich mal Regeneration und meine Freundin würde mir was husten, wenn ich nicht mit ihr in Urlaub fahren würde ...

Das einzige ( gut eingeimpfte ) Argument meiner Tochter gegen Übernachtungsumgänge bei mir war übrigens, dass sie Vorbehalte gegen mein Haus hätte, weil Mama und Papa sich dort immer gestritten hätte ( das war natürlich gefakt ohne Ende von der Gegenseite ) . Wenn Tochter nun mit mir in Urlaub fahren würde, würde dieses lächerliche Argument ja nicht mehr greifen, weil wir uns dann logischerweise woanders aufhalten würden.

Vom Jugendamt erwarte ich keinerlei Hilfe, die JA Tusse war von Anfang an wie zu erwarten pro Exe eingestellt.. gleichwohl wird von dort eine Stellungnahme abgegeben.

Wie seht ihr die Chancen für mich, das ich mit meinem Kind in Urlaub fahren kann ?

Gruß
ArJa

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