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Kindesunterhalt
#1
Hallo zusammen,
ich habe meine Geschichte hier schon einmal geschildert: Trennungsfaq.
Aktuell studiert meine Tochter in einem Master - Studiengang, wohl noch bis Mitte 2014 (kaum Kontakt, aber keine Probleme im Studium). Mein Sohn, 24 Jahre, hat nach 9 Monaten Zivildienst 2008/09 im Wintersemester 2009 ein Studium begonnen. Im Sommer 2010 dann ein Urlaubssemester (Pflege der Mutter, die im Mai 2010 verstarb, meine EX), dann ab Wintersemester 2010 Studienfachwechsel, bislang im neuen Studium 6 Semester studiert. Jetzt teilte er mir mit, er schaffe dieses Studium nicht, wolle noch einen Studienfachwechsel durchführen. Ich habe seit der Trennung 2004 Kindesunterhalt geleistet, seit Beginn seines Studiums erhält er von mir 670,- Euro, entspricht Bafög - Höchstsatz. Weiterhin kostet er mich ca. 250 Euro (priv.) Krankenversicherung. Er hat noch zusätzlich für sich ca. 130 Euro Halbwaisenrente. Er hat 2010 nach dem Tod der Mutter 15.000 Euro ihrer Lebensversicherung bekommen. Was er von ihr zusätzlich geerbt hat, weiß ich nicht.
Meine Fragen ans Forum sind:
- hat er noch Anspruch auf Unterhalt?
- falls ja, was muss er nachweisen, was sein Vermögen betrifft?
- wie ist es mit der Krankenversicherung, wenn er keinen
Unterhaltsanspruch mehr hat?
- angenommen, er verklagt mich - muss ich mir einen Anwalt
nehmen?

Schon mal vielen Dank für die (hoffentlich) zahlreichen Antworten

Capablanca
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#2
Nein, er hat keinen Unterhaltsanspruch mehr, weil a) er durch seine Studienfachwechsel das ihm gesetzlich auferlegte Ziel, möglichst zielstrebig für seinen eigenen UH sorgen zu können, verletzt und er b) viel zu viel eigenes Vermögen hat.
Meines Erachtens wärest du schon eine ganze Weile nicht mehr UH-pflichtig gewesen, und schon gar nicht in der Höhe.
Krankenversichern muss er sich auch selbst.
Falls er dich verklagt, wirst du einen Anwalt nehmen müssen.
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#3
(19-08-2013, 14:18)Capablanca schrieb: - hat er noch Anspruch auf Unterhalt?
- falls ja, was muss er nachweisen, was sein Vermögen betrifft?
- wie ist es mit der Krankenversicherung, wenn er keinen
Unterhaltsanspruch mehr hat?
- angenommen, er verklagt mich - muss ich mir einen Anwalt
nehmen?

1. Vielleicht, kommt auf die Begründungen an und auf den Richter, der sich das in einer Verhandlung darüber anhört.
2. Ja, ohne Wenn und Aber. Wenn er das bisher nicht getan ist, das bereits ein Unding. Vielleicht sitzt er auf einem guten Erbe und kassiert trotzdem dein Geld? Du warst ohnehin sehr lax und hast ihm viel mehr gezahlt wie nötig, seine Halbwaisenrente wirkt bedarfsmindernd.
3. Sein Problem.
4. Ja, leider. Anwaltspflicht ist seit 2008 eingeführt. Von einer Anwältin... aber nicht für Briefe, für Fragen nach seinen Vermögensverhältnissen, Anwalt brauchst du erst wenn es wirklich vor Gericht geht.
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#4
hat er noch Anspruch auf Unterhalt?

Derzeit Ja.

falls ja, was muss er nachweisen, was sein Vermögen betrifft?

Er muss sowohl eigenes Einkommen als auch Vermögen angeben und zu seinem Lebensunterhalt verwenden (Das Vermögen betreffend die Zinserträge).

Wie ist es mit der Krankenversicherung?

Solange er Student ist, hat er einen Anspruch darauf, von dir familienversichert zu werden. Meiner Erinnerung nach bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zzgl. der Dauer des Wehr- oder Zivildienstes.

angenommen, er verklagt mich - muss ich mir einen Anwalt nehmen?



Wenn du dich verteidigen willst, musst du das.
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#5
Erstmal Danke für die schnellen Antworten, habe also ein Ja, ein Vielleicht und ein Nein... ;-)

@ p: Mir ist schon bewusst gewesen, dass ich die Halbwaisenrente hätte in Abzug bringen und er sein Vermögen hätte aufbrauchen müssen. Aber wollte halt ein gutes Verhältnis zu ihm haben. Und hinterher ist man immer schlauer...

@ iglu : Wie belegst Du, dass er noch Unterhaltsanspruch hat?

Noch nicht ganz klar ist mir die Frage nach der Krankenversicherung. Muss ich ihn versichern, solange er Unterhaltsanspruch mir gegenüber hat?
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#6
Die Krankenversicherungsbeiträge (in den gesetzlichen Kassen aber kostenlose Familienversicherung!) des Volljährigen sind an den Unterhaltsanspruch gekoppelt, sie sind ein Teil davon. Fällt der weg, müssen die Eltern auch die Versicherung nicht mehr bezahlen.

Das reine Student-sein führt nicht zu einem Anspruch gegen die Eltern.
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#7
Er hat einen Anspruch auf eine Erstausbildung, ganz grundsätzlich. Also ist er auch unterhaltsberechtigt. Er ist aber auch gehalten seine Erstausbildung in vergleichbaren Maßstäben zügig zu absolvieren. Ein weiterer Studiengangwechsel dürfte dem wohl entgegenstehen. Im Streitfall wird das letztlich ein Richter entscheiden, worauf p schon hinwies.

Er hat einen Anspruch von der Krankenkasse familienversichert zu werden. Das greift logischerweise nur, wenn du in einer gesetzlichen KK versichert bist. Dies ist zunächst keine unterhaltsrechtliche Frage.
Solltest du nicht in einer gesetzlichen KK versichert sein, wird sein Versicherungsschutz, zumindest mittelbar, auch unterhaltsrechtlich relevant sein.
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#8
(19-08-2013, 14:43)iglu schrieb: Er muss sowohl eigenes Einkommen als auch Vermögen angeben und zu seinem Lebensunterhalt verwenden (Das Vermögen betreffend die Zinserträge).

Das ist so nicht ganz richtig. Da er über 18 ist, muss er nicht nur die Zinserträge einsetzen, sondern auch das Vermögen selbst. Dabei bleibt aber ein gewisser Sockelbetrag an Vermögen unberücksichtigt. Wie hoch dieser ist, weiß ich nicht genau, laut Hörensagen orientiert sich der Sockelbetrag wohl an dem, was auch HartzIVler an Vermögen behalten dürfen.
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#9
Ich habe meinem Sohn jetzt entsprechend geschrieben. Mal gucken, wie es weitergeht, ich werde mich hier melden, wenn ich eine Antwort von ihm (oder vom Rechtsanwalt?) habe. Erstmal vielen Dank für die Antworten.
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#10
Hallo zusammen,
ich habe meinem Sohn noch ein Jahr lang 200 Euro bezahlt, seit dem 1.10. 2014 nichts mehr... Meine Tochter hat zum 1.9. eine Arbeit aufgenommen, sie wird ihr Studium darüberhinaus kurzfristig abschließen... Meine Ex ist ja schon 4 Jahre lang tot (war 6 Jahre lang krebskrank, 3 Rückfälle...auch wenn das herzlos klingt, genau das hat sie verdient...)
Ich bin raus! Kein Unterhalt mehr! Was fange ich nur mit dem vielen Geld an?
Auch wenn ich hier nicht viel gepostet habe, ich habe oft Beiträge gelesen, mir nicht nur (passiv und aktiv) Rat, sondern auch Trost geholt. Durch dieses Forum habe ich verstanden, dass mein Rosenkrieg kein Einzelfall ist, dass das "schwache Geschlecht" durchaus, und oft viel effektiver als wir Männer, seine Interessen durchsetzen kann.
Und dann wird in diesem Forum gestritten, beleidigt, gekränkt reagiert... Lasst uns damit aufhören!Und die Frauen freuen sich, wenn wir uneinig sind...ich bin nicht sicher, ob nicht die Männer inzwischen einen Gleichstellungsbeauftragten nötig haben.
Aber ich schweife ab. Ich wollte mich bedanken bei allen, die durch konstruktive Beiträge mir geholfen haben, die schwere Zeit nach der Trennung zu bewältigen.
@p: Was Du hier machst, ist mehr als großartig. Du solltest das Bundesverdienstkreuz erhalten (oder hast Du es heimlich schon?)
Viele Grüße und nochmals Danke
Klaus
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#11
(04-09-2014, 15:31)Capablanca schrieb: Was fange ich nur mit dem vielen Geld an?

Ich würde es ausgeben... für die schönen Dinge des Lebens...
Und wenn du wirklich überhaupt nichts findest, dann gibt dir sicher der eine oder andere hier seine Kontodaten. Smile

Du kannst ja mal prüfen, falls du Rentenpunkte an deine hEXE abdrücken musstest, ob du die wieder zurück bekommst, weil sie jetzt garantiert keine Rente mehr beantragt. Da gibts irgendeine Frist...
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#12
(04-09-2014, 15:47)MitGlied schrieb: Du kannst ja mal prüfen, falls du Rentenpunkte an deine hEXE abdrücken musstest, ob du die wieder zurück bekommst, weil sie jetzt garantiert keine Rente mehr beantragt. Da gibts irgendeine Frist...

Dachte das geht automatisch? Bzw die werden nur abgezogen beim Renteneintritt?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#13
Früher. Das sogenannte Rentnerprivileg, das zum 1.9.2009 abgeschafft worden ist. Damals wurde die Rentenkürzung durch den Versorgungsausgleich erst zu dem Zeitpunkt vollzogen, in dem der im Versorgungsausgleich berechtigte Ehegatte (hier die Ex) auch endlich Rente bezog und damit vom Versorgungsausgleich profitierte.

Im ständigen Bemühen der Juristen, die Rente zu senken ist es nun so, dass die Rentenpunkte sofort übertragen werden und sich in Rauch auflösen, wenn der Berechtigte vor der Rente stirbt. Es kommt also zu einer rückstandslosen Vernichtung der Rentenpunkte. Er muss aktiv eine Rückübertragung beantragen, sonst hat er sie verloren. Die Rückübertragung ist an Bedingungen geknüpft, die in §37 Versorgungsausgleichsgesetz festgelegt sind.
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#14
Wenn die berechtigte, verstorbene Exe mehr als 24 Monate lang Rente (aus diesem Versorgungsausgleich) bezogen hat, dann sind die Rentenpunkte futsch - auch wenn Exe im 25. Monat stirbt.

Stirbt die Exe, bevor sie in den Genuss dieser 24 Monate kam, werden die Rentenpunkte wieder zurück übertragen. Aber nicht automatisch, man muss den Rentenversicherungsträger dazu zwingen. Am besten mit einem neuen Kontoauszug dokumentieren lassen, sonst eriinert sich in x Jahren keiner mehr daran.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
Oh. Wieder was gelernt. Das ist der reinste Bildungsurlaub, so ein Trennungszenario. (Ausspruch habe ich geklaut. Hat eben jemand zu mir gesagt ;-)
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#16
Na, dann bete mal, dass dieser jemand keine Urheberrechte geltend macht und dich zur Kasse bittet.Tongue
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#17
Die Scheidung war schon 2007. Glück gehabt. Es fand auch noch keine Übertragung von Rentenansprüchen statt, da ich als Arzt beim ärztlichen Versorgungswerk und nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung bin. Bekomme also (falls ich 66 werde) meine volle Rente. Die EX hätte für 10 Jahre Ehe, davon 3 Jahre schon getrennt, fast 800 Euro meiner Rente bekommen...
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