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  Ehevertrag
Geschrieben von: Bierbauch - 12-09-2013, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo, und schönen guten Tag,
ich bin neu hier und grüsse alle von Sorgen geplagten.
Ich habe 1984 einen notariell beglaubigten Ehevertrag unterschrieben, womit ich meiner heutigen Ex mein ganzes Vermögen vermacht habe. Die Hälfte vom unserem gemeinsamen Haus inklusive Grundstück mit 3 großen Hallen. Die eine Halle war meine Werkstatt mit einem Inventar von 25.000 Euro, für das ich einen Kredit aufgenommen hatte, den ich auch selbst abbezahle.
Die Ex hat dann, als ich 2010 auszog, das ganze Ihrem Sohn überschrieben, um sich bedürftig darzustellen, und der blöde Mann ihr Unterhalt bezahlen muss. Aber das schlimme obendrein, der Sohn weigert sich, mir meine Werkzeuge (das Inventar meiner Werkstatt) heraus zu geben, obwohl mein Anwalt ihm schon ein paar Mal geschrieben hatte.

Meine Frage: Hat eigentlich so ein alter Vertrag noch seine Gültigkeit?
z.B. sie hat da angegeben, sie wollte 900 DM Unterhalt im Falle einer Scheidung.
Es wurde auch eine Gütertrennung vereinbart, was den Zugewinnausgleich am Ende er Ehe ausschließt. Da der Vertrag lange vor dem Euro gemacht wurde, müsste ich ihr normal 460 Euro zahlen, aber sie bestand darauf, 900 Euro zu bekommen. Das Gericht gab ihr Recht, genau wie bei den anderen Sachen, obwohl alles von ihr gelogen war. Ich hätte Zeugen bringen können, aber das hat das Gericht abgelehnt.

Nun das soll's für heute mal sein.
ich wünsche einen schönen Tag, und würde mich freuen über Zuschriften

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  Umgang / Telefonieren / Skype - wieviel Klartext verträgt ein 8-jähriges Kind
Geschrieben von: Clint Eastwood - 10-09-2013, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo zusammen,

ich habe da mal wieder ein Problem:

Vorgeschichte ist ja weitgehend bekannt - um nicht völlig zum Unterhaltssklaven zu werden, bin ich ins sichere Ausland ausgewichen und zahle von dort aus seit ich mein Kind regelmässig sehe auch wieder vollen KU und sogar etwas BU an die KM (ich weiss, ich bin blöd, aber ich erkenne durchaus die Betreuungsleistung an und sehe auch, was ein Kind kostet, daher habe ich mich dafür entschieden, zu zahlen).

Thema hier ist Kommunikation mit dem (8-jährigen) Kind:

Pünktlich zum Sommerferienumgang mit mir hat das Kind von seiner Mutter ein Handy geschenkt bekommen, völlig euphorisch hat es daher Mutter und Großeltern mütterlicherseits bei jeder Gelegenheit angerufen. Ich habe das dann ein paar Tage später etwas eingedämmt, da es gerne auch als Ausrede benutzt wurde, nicht rechtzeitig in die Heia zu gehen.

Prinzipiell durfte es aber immer anrufen, da habe ich auch nichts dagegen.

Als dann die Papa-Ferien vorbei waren, war das Handy des Kleinen natürlich immer ausgeschaltet und das Kind rief niemals bei mir an.
Es hat theoretisch auch ein iPad, um mit mir Kontakt aufzunehmen, welches höchstwahrscheinlich unter der Kontrolle der Mutter steht.

Ich muss dann immer um 14-tägige Videotelefonate betteln, die immer nur stattfinden, wenn ich mich dahinter klemme.
Weder Mutter noch Kind sind da irgendwie aktiv.

Nun frage ich mich: wenn das Kind doch MIR sagen kann, dass es gerne mit der KM telefonieren möchte, so sollte es doch auch langsam in der Lage sein, sich "zuhause" auch durchzusetzen, oder?

Die Telefonate verlaufen eigentlich ok, auch wenn es mir dabei keine spektakulären Dinge erzählt, aber es freut sich jedes Mal offensichtlich, mich zu sehen/zu hören und es freut sich auch auf den nächsten Ferienumgang.

Oder verlange ich da zu viel?

Ich plane, mein Kind beim nächsten Umgang mal darauf anzusprechen, nach dem Motto:

"Du hast meine Telefonnummer und Du weisst, wie Du mich auf Facetime erreichen kannst. Melde Dich einfach spontan und wir können reden. Wenn Du Dich nicht meldest, dann reden wir halt nicht, aber das ist in Deiner Hand."


Überfordere ich damit ein 8-jähriges Kind? Ich habe echt keinen Bock mehr, jedes Mal die Kindesbesitzerin um Sprechzeit mit unserem Kind zu bitten, die dann umständlich und betont huldvoll gewährt wird.

Wie würdet Ihr das in Richtung Kind angehen? Befindlichkeiten der Mutter sind mir egal, sollte sie den Umgang wieder hintertreiben, dann wird sie einfach finanziell wieder auf's Trockene gesetzt, das hat sie verstanden.

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  Anpruch auf Nachholregelung
Geschrieben von: Jessy - 10-09-2013, 11:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hi zusammen,

zwar alter Fall, aber ganz neues Problem:
Überall im Internet lese ich, dass bei einem Umgangsausfall, der durch den Umgangsberechtigten "zu vertreten" ist, kein Anspruch auf Nachholung besteht.
Was ich trotz stundenlanger Suche nicht finden kann, ist irgendein Gesetz, eine Vorschrift oder dergleichen, der genau das besagt.

Mir ist schon klar, dass kein Anspruch auf Nachholung besteht, wenn der Umgangsberechtigte sagt "Ich hab heute keine Lust.".
Aber wenn der Ausfall auf schwerwiegenden Gründen beruht (Autounfall, Erkrankung, etc.), die der Umgangsberechtigte nicht "verschuldet" - weshalb sollte dann keine Nachholung stattfinden?

Besonders schwerwiegend mag das nicht sein bei Umgangsberechtigten, die ihre Kinder alle zwei Tage oder so sehen. Aber bei Umgangskontakten einmal monatlich oder gar nicht weniger? Das führte ja mitunter zu wochenlangen Abständen zwischen den Umgängen!

Konkret: Das AG hat uns eine Nachholregelung in Form von Nachholterminen bei nachgewiesener Krankheit des KV eingeräumt. Die KMsche Gegenseite greift das nun mittels Beschwerde an mit der Begründung, der KV könne sich ja dann mittels "falscher" Krankschreibungen alle Termine so schieben, wie es ihm passt.
Und sie beantragt überdies, den gesamten Umgang bis zur Endentscheidung des OLG auszusetzen (allerdings wurde dieser Antrag nicht begründet).

Danke schonmal.

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  Frage zum Auswandern....
Geschrieben von: Nappo - 09-09-2013, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Also, ich suchte natürlich erst einmal nach den Tipps, aber irgendwie blieb ich auf der Strecke: Also deshalb neuer Thread. Man kann ihn ja dann auch irgendwo anhängen, wo das schon mal behandelt wurde.

Wer kann Auskunft geben? Hier war doch jemand der sich mit Auswandern beschäftigt ;-)

Habe versch. Bewerbungen in die Schweiz am laufen. Naja, die Schweiz ist nicht gerade das Land, das für Unsereiner am geeignetsten ist, aber immerhin....

Klare Frage und evtl. auch Antwort per PN erwünscht:

Ich will dort nicht gefunden werden........

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  Brauche etwas Hilfe...Schweiz und KU
Geschrieben von: Tischka - 09-09-2013, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Leute.

Verzweifelt nach Infos gesucht und per Zufall auf diesen Forum gestossen. Hoffe mir kann einer helfen Sad

Meine Situazion:
Ich lebe jetzt seit 7 Jahren in der Schweiz und bis vor kurzem konnte ich mich erfolgreich der KU-Pflicht entziehen, hab einfach alles ignoriert. Nun ist schon wieder ein Brief von der Ex bzw. von ihrem Anwalt gekommen, ich solle doch die Zahlungen aufnehmen. Androhung einer Strafanzeige ist ebenfalls ausgesprochen worden, aber die brauche ja nicht zu fürchten.
Ok, so weit so gut. Wie es sich heraus gestellt hat, hat sie sich von ihren Neuen getrennt, warum auch immer... Und da sie ja in der Ausbieldung ist braucht sie Geld und so weiter und so fort... Was ja nicht mein Problem ist... Nach langem hin und her, habe ich ihr monatlich 500 Euro angeboten(13 und 15 sind die Kids). Sie kamm dann mit so Sachen wie, ich muss erst meinen Anwalt fragen ob eventuelle Nachteile beim Amt für sie entstehen. Worauf ich sagte das es mir egal ist, den ich will eine Vereinbahrung mit ihr, nicht mit dem Anwalt oder sonst jemandem. Nach ein paar Tagen und unzähligen SMS, ob ich schon überwiesen habe, nächste Nachricht. Ich solle doch dem Anwalt meinen Vorschlag per Mail mitteilen, ihre Sachbearbeiterin, welche auch immer, hat sie nicht errreicht...

Was soll ich tun? Das Geld überweisen, erkaufe ich mir damit meine Ruhe? Oder wieder alles getrost ignorieren?
Meine neue Lebensgefährtin ist der Meineung ich soll ihr einfach klip und klar sagen, dass wen sie 500 nicht akzeptiert bekommt sie nichts... Den kein Gesetz der Welt kann uns an "unbekannt ausgewandert" hindern...


PS: zu meinen Beweggründen nicht zu zahlen. Ich bin der Ueberzeugung das sie sich selbst für diese Art von Leben entschieden hat, deshalb soll sie zusehen wo sie bleibt...den ich muss es auch. Die Kinder werden selbst urteilen wen sie alt genug sind.


Kennt einer einen männerfreundlichen Anwalt in Raum Zürich?

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  Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen
Geschrieben von: Sixteen Tons - 06-09-2013, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Ich denke, jetzt kriege ich als Vater erneut Knüppel zwischen die Beine geworfen. War ziemliches Chaos heute.

Wie ich hier bereits schrieb
http://trennungsfaq.com/forum/showthread...#pid113914 , wurde mir vom OLG in Sachen Kindesunterhalt
in Aussicht gestellt, das wegen der hohen Umgangskosten entweder mein Selbstbehalt erhöht oder mein Einkommen entsprechend bereinigt werden darf (wenn ich es entsprechend darlegen kann).

Als ich heute die Kids holen wollte, trötete EX gleich an der Tür: "Es will kein Kind mitkommen!" und grinste. Die hatten plötzlich andere Pläne, wollten sich mit Freunden treffen, für die Klassenfahrt einkaufen und, und, und. Als die Kinder mich sahen, freuten sie sich, plapperten munter drauflos und die jüngsten entschieden sich dann gleich, in meinen Wagen einzusteigen und sich von der Mutter mit "Tschüss" zu verabschieden.
Die beiden älteren beteuerten zwar, das sie bei der Mama bleiben würden, wollten mich aber auch nicht gehen lassen. Die Älteste bekam Gewissensbisse, weil sie vergessen hatte, das meine Mutter sie zu einer Illuminationsfeier eingeladen hatte. Opa mütterlicherseits, der auch mit dabei saß, fand dann aber doch, das der Einkauf für die Klassenfahrt wichtiger sei. Es war quasi schon alles im Vorfeld abgekaspert worden. Papa ist jetzt raus. HB-Männchen spielen brachte nichts, darum nahm ich dann die beiden einzigen umgangswilligen Kinder, Ex packte genervt ein paar Sachen zusammen, ich verabschiedete mich bei den anderen, den man ansah, das sie gerade innerliche Konflikte austrugen und rauschte davon.

Anscheinend hat die Ex ein Prachtexemplar von einem Anwalt, der ihr
wohl nun eingeflüstert hat, dann doch jetzt einfach mal den Umgang zurückzufahren, dann hätte ich auch keine Argumentationsgrundlage mehr,
den Unterhalt zu kürzen. Einfache Rechnung: Kein Umgang, keine Kürzung beim Unterhalt.

Entsprechende Andeutungen wurden von Ex heute dazu gemacht. Sie bezog sich auch konkret auf den richterlichen Beschluß. Es würde sich also jetzt am Umgang was ändern. Das würde sie dann in der kommenden Woche noch mit mir besprechen. Post vom Anwalt wäre auch schon unterwegs. Die Kinder wären ja immer so müde, ich würde sie am Wochenende überfordern, usw. Ich wußte gleich, was hier abgeht, aber ich hörte aufmerksam zu, ohne ihr in die Parade zu fahren.

Ich denke mal, als nächstes werden ein paar Schreiben "der Gegenseite" eintrudeln, wobei so richtig schmutzige Wäsche gewaschen wird. Das Übliche eben, das die Kinder bei mir nicht so gut aufgehoben sind, das
es bei mir zu anstrengend ist. Die volle Breitseite eben, wenn man glaubhaft machen will, das der Umgang mit dem Vater einfach nicht lohnt.

Worauf sollte ich mich jetzt konzentrieren, nachdem mir dann in ein paar Tagen von der Ex oder anwaltlich die "neue Umgangsregelung" mitgeteilt wird?

Es liegt ja auf der Hand, das mein Antrag zum Unterhalt durch Änderung der Umgangsregelung unterlaufen werden soll.

Ich denke, ich brauche jetzt wohl einen richterlichen Umgangsbeschluß, wenn die entsprechenden Briefe eintrudeln.

Bisher hatten wir 2 Wochenenden alle 14 Tage + hälftige Ferien, also
weitere 5 Wochen im Jahr. Das soll also jetzt auch noch runtergeschraubt werden. Die Kinder sind 3 - 12 Jahre alt.

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  Doppelwohnsitz
Geschrieben von: Jessy - 06-09-2013, 12:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hi zusammen,

mal weg von unserem weithin bekannten Fall, hin zum anderen Kind.
Vorweg: Alles bestens. ;-)

Mein Mann hatte diese Woche eins der regelmäßigen Gespräche mit der KM (Erziehungsbesprechung und Elternbeziehungspflege). Dabei teilte er auch mit, er würde die Kleine gerne bei uns ebenfalls mit Hauptwohnsitz melden. KM ist einverstanden.

Wir haben zwar die Kleine "nur" 10 Tage im Monat (plus Ferien, usw.), da sie aber von der KM auch nur morgens und abends betreut wird und ansonsten den ganzen Tag in de Kita und bei den Großeltern verbringt, sind wir der Ansicht, dass sie prozentual gesehen bei uns ebenso viel Zeit verbringt wie bei der KM. Natürlich hat die Anmeldung des zweiten Wohnsitzes keinen "echten" rationalen Grund, ist mehr eine emotionale Sache, nachdem wir ja wegen der anderen KM und deren Zicken gebrannte Kinder sind.

Aber nun zum Thema:
Wir maschieren also gestern ins Einwohnermeldeamt mit der Vaterschaftsanerkenntnis, der Urkunde zur gemeinsamen Sorge und der Geburtsurkunde der Kleinen und legen das zusammen mit unserem Ansinnen vor.
Die Sachbearbeiterin studiert einige Minuten die Unterlagen, dann entspann sich folgender Dialog:

SB: "Da brauche ich aber noch eine handschriftliche (!) Zustimmung der KM und eine Kopie von deren Personalausweis!"
KV: "Das glaube ich nicht. Ich bin mitsorgeberechtigt. Ich will mein Kind nicht ab- oder ummelden, sondern nur mit zweitem Wohnsitz anmelden."
SB: "Trotzdem brauche ich die Zustimmung der Mutter."
KV: "Warum?"
SB: "Weil sie nur gemeinsam entscheiden dürfen."
Ich: "Wenn jetzt hier eine Mutter reinkommen würde, und wollte ihr Kind wegen Umzuges neu anmelden, würden sie dann auch nach der schriftlichen Zustimmung des Vaters fragen....!?!"
SB, verblüfft: "Naja, wir haben ja auch unsere Schulungen, und ich brauche hier die Zustimmung der Mutter. Auf der Urkunde für das geS steht ja nichts über das ABR."
KV: "Wir haben gemeinsame Sorge, also auch gemeinsames ABR."
SB: "Nein, da hat ja das eine mit dem anderen nichts zu tun. Das Kind heißt ja auch nicht wie Sie."
KV: "Was hat denn das damit zu tun? Ich habe die gemeinsame Sorge und bin damit entscheidungsbefugt."
SB: "Ich brauche trotzdem die Zustimmung der Mutter!"
KV: "In welcher Vorschrift steht das?"
SB: "Ja... Hm... ich brauche die Zustimmung der Mutter!"
......
Fazit: Wir kommen nächste Woche wieder mit der schriftlichen Einverständnis der KM (die war echt fuchsteufelswild, nachdem wir ihr das erzählt hatten, die hat gleich ihre Bekannte vom JA beim Meldeamt anrufen lassen und die SB zur Sau machen lassen... hat aber nur bedingt genutzt, da die SB zwar zugegeben hat, dass sie keine Vorschrift kennt, die besagt, dass nur beide Elternteil das Kind irgendwie melden dürfen, aber sie beharrt trotzdem darauf...). Allerdings waren wir not amused über die wirren, sachfremden Vorträge der dummen SB-Pute.

-------

Frage: Das Thema gab`s ja schon gelegentlich im Forum. Allerdings (soweit mich das Querlesen erleuchtet hat) im Wesentlichen nur mit "Meinungen" und "Erfolgserlebnissen".

Kennt irgendjemand eine rechtliche Grundlage oder eine wie auch immer geartete Verwaltungsvorschrift, die sich exakt mit dem Thema auseinandersetzt?
Ich würde der SB wirklich wirklich liebend gerne ihre Schikane um die Ohren hauen.... Angry

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  Vermuteter Samenraub durch Ex-Freundin
Geschrieben von: valanski - 06-09-2013, 08:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo leute ich bin 25 und habe ein großes problem

ich habe mich vor kurzen von meiner partnerin getrennt nur das was komisch ist
sie war vor mit mit einer 14 jährige n jungen dame zusammen nun ist sie mit mir zusammen gekommen und schwanger geworden und vor kurzen gingen wir getrennte wege und sie ging zu ihrer ex zuruck nun stelkt sich mir die frage war es ausnutzung um schwanger zu werden durch meine samen also samen raub oder nichtbund wie schaffe ich das ich das kind bekomme da sie nur unterwegs ist kaum mit geld umgehen kann und dan noch das sie mit ihrgend welchen jugentlichen abhängt die saufen ware schön von euch was zu hören

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  Frau will einfach nicht arbeiten - Sozialbetrug?
Geschrieben von: TSV 1860 Muenchen - 05-09-2013, 23:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Servus Forengemeinde,

eine entfernte Bekannte ist bei einem Freund von mir eingezogen, dabei ergibt sich folgender Sachverhalt:

- 44-jährige Frau zieht bei einem Typen in dessen 3-Zimmer Wohnung ein
- Frau wohnt mittlerweile seit mehr als 5 Jahren bei ihm
- sie ist seit mehr als 10 Jahren arbeitlos, im ganzen Leben nur 5 Jahre gearbeitet
- sie war nie verheiratet, ebenso keine Kinder
- sie erhält seit 10 Jahren ca. 380 € vom Steuerzahler
- b. Versuch Whngld. zu beantragen, kam Besuch vom Amt, Zutritt wrd. verweigert
- beide gaben Eidesstattliche Vers. ab, keine Beziehung zu führen
- beide schlafen im selben Bett (ob mit Action oder nicht, weiß ich net)

Besagter Freund bat mich nun wegen einem anderen Punkt um Hilfe, bevor ich da jedoch ansetzen kann meine Frage an Euch. Was mich bei dieser Konstellation wundert, ist die Tatsache, dass die Madame einfach so 380 Euronen bekommt?
Ich meine, sie bemüht sich weder um einen Job und wohnt bei einem Typen seit so langer Zeit. Mein Verständnis ist, daß sie eigentlich gar keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen hat. Stichworte wäre hier Bedarfsgemeinschaft und/oder eheaehnliche Beziehung. Meiner Meinung nach liegt hier Sozialbetrug vor. Was meint Ihr bzw. wer hat Kennntnisse oder Erfahrungen mit sowas?

Besten Dank & VG aus dem Süden,
Der 60er

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  Datenschutz Jugendamt
Geschrieben von: ivaldi - 05-09-2013, 12:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,
darf das Jugendamt das Einkommen von meiner Lebenspartnerin der Mutter meines Kindes offen legen ? Sprich das sagen was meine Partnerin aktuell verdient ?

Danke für die schnelle Hilfe

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