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| Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht? |
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Geschrieben von: Jupp - 15-11-2013, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Forum,
ich habe hier super interessante Beiträge gelesen. Nun bin selbst in der Situation das meine Tochter 18 ist bei der KM lebt und noch min. 2 Jahre zur Schule geht. Bislang habe ich brav den Unterhalt an die KM bezahlt. Titel (Statisch) über JA wegen Unterhaltsvorschuss usw. Zwischenzeitlich habe ich mit Wissen der KM den Job gewechselt. Da ich nun meiner Tochter erklären will das ich den Unterhalt künftig an sie zahlen werde, frage ich mich ob ich den Unterhalt nur nach dem festgelegten Titel zahlen muss, hat der Titel noch Bestand bzw. geht er automatisch auf das volljährige Kind über? Sie hat dieses Jahr 7 Monate bei mir gelebt da es erhebliche Probleme mit KM gab. Nicht das ich meiner Tochter das nicht gönne, wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis, nur muss ich doch auch mal leben können….nur arbeiten für den Unterhalt???? Muss KM nicht auch mal was fürs K machen? [/font]
Ich bin auch noch etwas irritiert was den Unterhalt an geht. Der richtet sich doch nach dem Nettoeinkommen abzgl. volles KG, private Altersvorsorge und berufsbedingten Aufwendungen oder???? Die KM, die ja auch nun Barunterhaltspflichtig ist, hat übrigens offiziell kein Einkommen, wieder verheiratet mit gemeinsamen Kind und Eigenheim aber seit kurzen noch ein Pflegekind über das JA und bekommt lt. meiner Tochter dafür eine Aufwandsentschädigung von ca. 600 – 800 Euros + ein paar Taler macht sie noch schwarz. Komisch….
Wie viel von meinem Unterhalt kann die Exe meiner Tochter weg nehmen für wohnen usw.? Nochmal.... meine Tochter lebt jetzt wieder bei KM.
Wer hat ähnliche Erfahrung?
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| durch Krankheit des Umgangelternteils ausgefallene Wochenenden nachholen |
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Geschrieben von: stillnowayout - 14-11-2013, 15:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo liebe Forumsmitglieder ( ob mit oder ohne Glied ),
bevor ich mein aktuelles Problem/Frage stelle um Eure Meinungen, Rat und Erfahrungen zu erhalten, moechte ich mich im Vorfeld fuer die vielen Genesungswuensche und Aufmunterungen die mich per PN erreicht haben bedanken.
Stecke noch drin im Sumpf aber kann jetzt sagen das ich Moeglichkeiten sehe um im Sumpf nicht unterzugehen. Rauskommen aus dem Sumpf werde ich wohl nie, dafuer sind die juristischen Knebel zu stark, aber ich kann mittlerweile sagen " ich kann leben " und darum geht es letztlich.
so nun zu meiner Frage :
ich war ja nun 12 Wochen in der vollstationaeren Behandlung in der Psychatrie.
Hatte die Wochenenden zwar immer Ausgang mit einer Ubernachtung zu Hause, aber ich fuhlte mich defintiv nicht dazu in der Lage Umgang wahrzunehmen.
anfangs war das sehr schwer, aber mittlerweile sage ich die Entscheidung von mir den Umgang nicht wahrzunehmen war gut und richtig.
Jetzt ist es ja so das 6 Umgangswochenenden ausgefallen sind.
Hatte der KM eine Email ( telefonieren ist ja aufgrund der mangelnden Kommunikationsbereitschaft der Herrscherin nicht moglich ) geschrieben, das unser Kind die ausgefallene Zeit gerne nachholen mochten.
Die Herrscherin gab per schriftlicher Nachricht bekannt.
Es wird keine Nachholwochenenden geben.
Sie wurde sich an die Wochenendtermine halten. Wenn ich diese nicht wahrnehme oder wahrnehmen kann sei das mein Problem. Sie GESTEHT ( was fuer ein Wort in diesem Zusanmenhang ) mir meine Wochenenden zu. Insofern konne ich gerne vor dem Gericht klagen. da wird nichts fuer mich rauskommen.
Hat da jemand Erfahrung von Euch ?
Gibt es hierzu Gerichtsurteile ?
Wie schatzt Ihr das ein ?
bin hier dankbar auf Ruckmeldungen von Euch.
Viele Gruesse aus der Klappse
nowayout
( die Tuere der Gummizelle oeffnet sich naechste Woche )
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| Vaterschaftstest in Australien moeglich ? |
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Geschrieben von: der-lustige - 13-11-2013, 06:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Hey,
meine Ex hat mir neulich geschrieben das ich der Vater von Ihrem nun 1 Jahr altem Kind bin. Dies wird auch zu 99% stimmen, da ihr damaliger geliebter nicht der Vater ist. Dies hat der Test bewiesen. Ich lebe fuer die naechsten 1 1/2 Jahre hier, ist es fuer sie moeglich einen Vaterschaftstest hier einzuklagen?
Danke fuer eure Antworten
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| TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind? |
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Geschrieben von: L3NNOX - 12-11-2013, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Kurze Frage...
ich war zwei Jahre verheiratet und muss laut Ehevertrag bis zum fünften Geburtstag des Kindes TU zahlen. Angenommen Kind wird am 16. des Monats Fünf Jahre. .würdet ihr den Trennunsunterhalt für diesen letzten Monat anteilig zahlen? Macht etwa 200 Euro aus..
bei KU ist meines Wissens immer in vollen Monaten zu zahlen, bei TU eher nicht wenn das Ende klar definiert ist. .oder?
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| Hilfe für neuen Fall benötigt |
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Geschrieben von: DiJu - 11-11-2013, 01:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo liebe Forenmitglieder,
leider kommt durch mich wieder ein weiterer trauriger Trennungsfall in diesem Forum hinzu und ich hoffe, Ihr könnt mir mit Rat zur Seite stehen.
Meine Lebensabschnittsgefährtin (29) hat mir (42) vor 3 Wochen nach einer 9järigen Beziehung mitgeteilt, dass sie die Beziehung beendet.
Wir haben eine 3-Jährige gemeinsame Tochter und wohnen seit 6 Jahren zusammen in meinem Einfamilienhaus (Ich bin alleiniger Eigentümer und die Finanzierung läuft auch nur über mich).
Ein Mietvertrag mit meiner Ex-Partnerin besteht nicht.
Die ersten 3 Jahre unserer Beziehung ist sie zu mir in meine Mietwohnung gezogen)
Auch ich habe gehofft, dass sich das schon wieder einrenken wird, wenn ich auf sie eingehe. Aber die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass dies nicht der Fall ist und jetzt folge ich dem Rat aus diesem Forum, sich mit Ihrer Entscheidung abzufinden und benötige Rat für Mein Verhalten in der nächsten Zeit.
Hierzu noch folgende Informationen:
Wir sind/waren nicht verheiratet und wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Andere Kinder existieren nicht.
Meine Ex-Partnerin ist in Ihren Leben nicht sehr Zielstrebig und sehr unselbständig. Sie hat eine Ausbildung und studiert aktuell seit ca. 7 Jahren im Architekturumfeld (verschiedene Richtungen, nicht konsequent, kein Abschluss in Sicht) aktuell in einem Teilzeitstudium.
Ich bin freiberuflicher Tätig und auf dem Papier arbeitet meine Ex-Partnerin seit 4 Jahren Vollzeit für mich und bekommt daher ein Nettogehalt von ca. 2600 EUR im Monat.
Nach Rücksprache mit Ihr werde ich Ihr kündigen,
1. um Sie nicht weiter auszuhalten und
2. sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben...oder auch nicht, da sie ja dann voll studieren möchte...um irgendwann mal zu arbeiten.
Sie hat also nach der Kündigung keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung.
Jetzt zu meinem aktuellen Problem:
Sie sieht aktuell nicht die Notwendigkeit, mein Haus und das Schlafzimmer zu verlassen. Sie erwartet, dass ich das Zimmer verlasse.
Folgende Schlafoptionen die ich Ihr angeboten habe werden jetzt von mir abwechselnd genutzt (Argumente gegen eine Nutzung Ihrerseits in Klammern dahinter):
Matratze auf Boden neben dem Bett im Schlafzimmer, (Ich bin kein Hund der Dir zu Füßen schläft)
Couch im Wohnzimmer (Mein Rücken macht das nicht mit)
Gästebett im Keller (Da ist es feucht und ich habe Asthma und das Klo ist so weit weg)
Meine 1. Frage:
Wie bekomme ich sie am schnellsten und rechtlich vertretbar aus meinem Haus und kann trotzdem noch mein Kind sehen?
Eine Aufforderung: Verlass bitte mein Haus bis zum Ende der Woche war wirkungslos: Ausreden: Wo soll ich denn hin? Wenn Du mich erpresst siehst Du Deine Tochter nicht wieder...
Ich sehe nicht, dass sie innerhalb der nächsten 3 Monate eine Wohnung findet oder zu einem Bekannten geht.
Des weiteren würde ich gerne so viel Zeit wie möglich meine Tochter bei mir haben.
Dazu noch folgende Fakten in diesem Umfeld:
Ihre Vorstellungen:
Sie nimmt unsere Tochter mit und ich kann unsere Tochter jederzeit sehen und so viel Zeit wie ich möchte mit Ihr verbringen.
Meine Besorgnis:
Sie ist alleine mit der Versorgung des Kindes, dem Studium und einem Aushilfsjob zur Finanzierung Überfordert,
Sie zeigt meiner Meinung nach (wieder) depressive Tendenzen (Sie war während unserer Beziehung vor der Geburt unserer Tochter 2 Jahre wegen Depression in Behandlung)
Sie ist Phlegmatisch
Bringt nie was wirklich zu Ende und gibt immer anderen die Schuld
Sie macht nichts im Haushalt, (Ist ja nicht ihr Haus)
Im Rahmen des Umgangs mit dem Kind:
Innerhalb weniger Minuten kippt ihre Stimmung von guter Laune zum Schreien.
Sie geht nicht auf Spielplätze, Schwimmbad oder ähnliches: Da sind ja immer so komische Leute.
All meine Eindrücke werden von meinen Eltern und meinen Bekannten ebenfalls so gesehen, sogar von ihrer Mutter.
Tenor: Sie bekommt ihr Leben und die Erziehung nicht auf die Reihe.
Unsere Tochter wäre bei mir besser aufgehoben.
Um es so auszudrücken: Ich sehe das Kindswohl bei einem Aufenthalt bei Ihr gefährdet und hätte unsere Tochter gerne bei mir.
Meine Ex-Partnerin sieht das natürlich anders und wenn ich in diese Richtung etwas vortrage wie: "Unsere Tochter kann doch bei mir bleiben, ich übernehme den Großteil und Du kannst Sie jederzeit sehen"
kommt:
"Du willst mir unsere Tochter wegnehmen! Das lass ich nicht zu! Dann wirst Du unsere Tochter nicht mehr sehen!"
Jetzt die 2. Frage:
Hätte ich überhaupt eine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Falls nicht (was ich befürchte), würde ich nämlich gerne versuchen, das Wechselmodell (Wöchentlicher Wechsel) vereinbaren.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
Viele Grüße
Diju
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| VKH und Versorgungsausgleich |
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Geschrieben von: tumi - 08-11-2013, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Habe heute die Formulare für den Versorgungsausgleich bekommen.
In dreifacher Ausführung. Gleichzeitig die Info dass VKH nicht bewilligt wird.
In der Berechnung für VKH sind falsche Zahlen benutzt worden, so das am Ende eine Summe übrig bleibt, von der ich nur träumen kann.
Sollte ich das anfechten? Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gesammelt?
Zum Versorgungsausgleich: heisst das, das die Scheidung unmittelbar bevorsteht wenn ich die Formulare ausfülle und zurücksende?
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| pfändbarkeit von flugtickets |
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Geschrieben von: netlover - 06-11-2013, 22:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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hallo väter!
folgende situation:
exe (brasilianerin) möchte mit kind über ostern nach BR. seit neuestem muß kind, wenn doppelte staatsbürgerschaft vorliegt, mit reisepass BR nach BR einreisen.
sie hat nur reisepass-D. ich müßte mit den BR-reisepass beantragen und alle formalitäten für eine evtl. rückführung bei rumbocken der ex im voraus erstellen.
frage:
1. exe zahlt keinen unterhalt an mich, (habe abr und die kleine wohnt bei uns)
2. sie will ticket buchen und in raten zahlen
3. frage: wenn das jugendamt erfährt wo gebucht, bei welcher airline etc., kann es eine pfändung ausbringen?
4. exe arbeitet so, daß sie keinen unterhalt zahlen muß und somit leistungsunfähigkeit durch JA bestätigt wurde.
warscheinl. muß erstmal ein titel erstellt werden.
was meint ihr?
bb
netlover
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