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Kostenbeitragspflichtverletzung? |
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Geschrieben von: hans - 27-11-2013, 17:32 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo liebe Mitstreiter,
ich brauch dringend Hilfe für einen Bekannten. Er ist Vater von zwei Kindern, die sich seit dem Tod seiner Frau vor etwa 4 Jahren im Heim befinden, da er angeblich allein nicht für die beiden sorgen kann. Doch zahlen soll und muss er können - immerhin fallen für jedes Kind Unterbringungskosten in monatlicher Höhe von 7000€, also insgesamt 14.000€, von denen er selbst von seinem Lohn über 1500€ tragen muss. Allerdings ist dies keine normale Unterhaltszahlung nach BGB, sondern ein Kostenbeitrag nach dem SGB, nämlich dem § 94 SGB VIII, wonach alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen gelten und somit einzusetzen sind. Das Ganze hat sogar eine eigene Berechnungstabelle, wo aber nur monatliche Einnahmen bis 10.000€ berücksichtigt werden. Pauschal werden da für 1. Kind in Obhut 25% und für das 2. 15%, also genau 40% seines Lohnes. Abgesehen von dieser monatlichen Belastung, hat er durch jahrelange Rechtstreite mit Hilfe von Spitzenanwälten bereits über 40.000€ investieren müssen, um wenigstens ein regelmässiges Umgangsrecht zu erreichen. Denn alle anderen Rechte(Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht) sind bereits vor Jahren entzogen worden.
Nun ist aber so, dass er kürzlich, zu seinem Glück oder auch Pech, knapp 420.000€ von seinem Patenonkel geerbt hat. Das Problem liegt jetzt darin, dass nicht eindeutig ist, ob dieses Erbe als Einkommen gilt, da es sich ja um eine Einkunft in Geld handelt, und er somit wohlmöglich die vollen 14.000€ im Monat(!) für seine beiden Kinder zu zahlen hätte. Eigentlich ist im Sozialrecht, ausser H4, kein eigenes Vermögen einzusetzen, doch als Vermögen gilt meistens nur das, was man vor dem Bezug von Leistungen, in diesem Fall vor der Unterbringung, bereits hatte. Da er natürlich nicht dazu bereit ist, etwas zu finanzieren, das gegen seinen Willen und den seiner Kinder geschieht, braucht er dringend ein paar Infos und Ratschläge, wie er am besten vorgehen soll, damit er nicht auch noch sein gesamtes Vermögen Geld verliert.
Daher habe ich ein paar Fragen an euch:
1. Gilt in diesem Fall das Erbe als Einkommen, das man bis zur Beendigung der Unterbringung, die noch 10 weitere Jahre dauern soll(120*14.000€), vollständig einsetzen muss?
2. Gibt es beim Kostenbeitrag nach dem SGB ebenfalls einen Art Unterhaltspflichtverletzung nach § StGB 170, wenn man seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt?
Jede Hilfe wird von mir und dem Betroffenen dankend angenommen!
Schönen Gruss an auch alle
Hans
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| Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens? |
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Geschrieben von: Dessy - 25-11-2013, 13:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo zusammen,
ich habe im Feb. 2013 meine Einkünfte rückwirkend bis Feb 2012 beim JA offengelegt. Nun hat das JA mir meiner Anwältin gegenüber die Aussage getroffen, dass es die Information hätte meine Einkünfte hätten sich im März 2013 erhöht und verlangen eine erneute Auskunft über meine Einkünfte!
Meines Wissens nach ist eine Auskunft nur alle 2 Jahre Pflicht, es sei denn das JA hat einen Beweis dafür, dass sich die Einkünfte um mind. 10 % erhöht haben.
Weiß evtl. jemand ob diese Information richtig ist und ich eine Auskunft verweigern kann. Ich habe bereits beim Arbeitgeber nachgefragt ob es eine Abfrage vom JA gab, negativ. Nun frage ich mich ob das einfach nur eine masche das JA ist um auf Verdacht zu prüfen?
Für Eure Hilfe bin ich bereits jetzt sehr dankbar.
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| meine Geschichte...ich brauche eure Hilfe. |
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Geschrieben von: quinch - 24-11-2013, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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Hallo,
erst einmal ein Lob an dieses Forum, ich lese seid ein paar Tagen hier mit und es ermutigt mich ein wenig!
Vor weg, ich bin absoluter Neuling was Foren betreffen, daher hoffe ich keine Fehler zu machen und bitte um Verzeihung wenn welche auftreten.
Nun zu meiner, denke ich, etwas verworrenen Geschichte und den daraus resultierenden Problemen für mich...ich muss etwas ausholen und hoffe es wird euch nicht zu lang
Ich bin seid knapp 8 Jahren "alleinerziehender" Vater meines großen Sohnes (fast 9). Die leibliche Mutter interessiert sich nicht sonderlich für Ihn (aber das ist noch mal eine Geschichte für sich). Im laufe seines 2 Lebensjahr lernte ich meine neue Partnerin kennen. Wir verstanden uns gut, Sie sorgte für mein Sohn, kümmerte sich rühren...und so wurden wir eine Familie aus der mein zweiter Sohn (4) hervorging, ein absolutes Wunschkind von uns beiden. Fort an lebten wir glücklich zu viert, eben wie es in einer Familie der normale Fall ist. Vor nun schon einem Jahr, dann auf einmal der Schock! Meine Freundin eröffnete mir zwischen Tür und Angel aus heiterem Himmel das sie jetzt mal an sich denken müsse und zog direkt mal fünf tage später aus...wie gesagt, ich ahnte nichts. Der Grund ihres ausziehen stellte sich schnell fest, sie hatte sich in Ihren Arbeitskollegen verguckt. Sie packte meine kleinen Sohn ein und zog in die lehr stehende Wohnung ihrer Mutter. Ab da ging das Leid los...was ich seid dem erlebt habe ist für mich jenseits von gut und böse. Damit waren die Kinder, die zusammen aufgewachsen waren von einander getrennt. Sie wollte auf einmal nichts mehr mit mir oder meinem großen Sohn zutun haben...nun war und ist Sie aber die "Mutter" für meine großen Sohn, er interessiert sich nicht für dinge die auf dem Papier stehen. Ebenso war sein geliebter Bruder auf einmal weg. Das war alles nicht sehr leicht für uns...im Endeffekt brach er mir am Anfang des Jahres psychisch zusammen. (mir ging es auch nicht viel besser...aber man muss ja stark bleiben)...er verwechselte jegliche Verwandtschaftsgrade und stand kurz vor der Einweisung in die kinderpsychiatrische Stadion des Virchoklinikums hier in Berlin. Ich zog die Notbremse und wir fuhren erst einmal auf Reha (Kur).
Ich suchte immer wieder das Gespräch zu meiner Ex, aber die Blockte immer mehr ab und beschloss dann auch noch das es besser sei wenn die Kinder sich möglichst nicht mehr kennen. Dies probierte ich zu verhindern, wandte mich ans JA etc.pp. Und ich muss auch mal sagen das die mir ein stückweit geholfen haben. Es folgten Gespräche auf die Sie dann aber keine Lust mehr hatte. Da ihr leben aber geprägt von neuen Beziehungen waren bot es sich irgendwann an den kleinen ja doch bei mir abzuschieben. was ich natürlich gerne annahm, ab ca. Juni einigten wir uns dann auf ein Wechselmodel. Anfangs lief es, dann fing Sie an zu stänkern, entzog mir mal die Abholerlaubnis aus der Kita oder hole Ihn einfach früher ab...Pech für mich...Ich kann garnicht aufzählen was es alles für kleine gemeine Schikanen gab...letztendlich wandte ich mich an einen Anwalt um das Sorgerecht, welches ich nicht habe, einzuklagen. Darauf hin eröffnete sie jegliches Feuer was man eröffnen kann...Anwaltsschreiben zum Hausrat etc., Stalkinganzeige, UVG-Erpressungen, Beistand und eine Umgangsklage (da sie scheinbar feststellte das ich bei dem Wechselmodel nichts zuholen sei)...sie bestreitet auf einmal das es je ein wechselmodel gegeben hat. Leider habe ich dieses Forum zu spät entdeckt...Der Termin beim Amtsgericht war im Oktober, hier wurde der Umgang nun im vergleich (ich hatte schiss das ich den kleinen nicht mehr sehe) festgesetzt der kleine (der übrigens lieber hier sein möchte, da ja hier sein Zimmer, seine Umgebung samt Kita und Bruder etc.pp sind) 5tage bei mir ist und 9 tage bei ihr. Das Sorgerecht wollte der Richter gleich teilen, lies sich aber einlullen das wir vorher noch son Kurz machen sollten um unsere Kommunikation zu verbessern. Letzt endlich waren wir vor zwei Wochen beim Jugendamt und die Dame dort setzte Ihr die Pistole auf die Brust und sie muss nun mit mir bis zum 01.02.14 bei der zuständigen Stelle das Sorgerecht mit mir teilen...mal sehen was ihr bis dahin so alles einfällt...
So viel erst einmal zu meiner Geschichte...klingt nur halb so wild, aber alles kann ich garnicht aufschreiben. ein echter Leidensweg für die Kinder und mich.
Nun zu meinen aktuellen Problemen:
Ich schaffe das alles nicht mehr und mir wächst mein Job und die Verantwortung über den Kopf.
Ich werde nun vom Beistand drangsaliert...aber das kanns doch nicht sein! Ich sorge für meinen großen Sohn alleine, kein Unterhalt, keiner der Ihn mal alle 14 tage nimmt...nichts. Dazu sorge ich dafür das die Kinder ein gesundes brüderliches Verhältnis behalten. Das alles kostest Kohle und im Endeffekt sind es nur 4 Tage auf den halben Monat gesehen die der kleine mehr bei Ihr ist...ich trage die ganze Verantwortung, Kosten für die Wohnung, einfach alles...und soll Ihr das noch mit 225 euro plus Kindergeld vergüten, damit sie mit Ihrem mittlerweile vierten neuen ihre neu gewonnene Freizeit besser gestalten kann???...nein das mache ich nicht!!!
Mein Job hängt am seidenen Faden...ich werde wohl kündigen/ gekündigt...einst mein Traumjob.
Sie hat mal eben ganz dreist UVG beantragt und natürlich ab September bewilligt bekommen obwohl wir da noch das 7zu7 Modell hatten. Dazu soll ich die zeche der Verhandlung zahlen...pkh abgelehnt. Sie hat es bewilligt bekommen...
Ich fühle mich am ende, habe Existenzängste...Schulden für immer?
Ich soll mit meinem Schulpflichtigen Kind am/unter dem Existenzminimum leben, mein anderes Kind fast hälftig betreuen und meine Ex bekommt das auch noch fürstlich Vergütet..dafür das sie zwei Brüdern solch ein Leid angerichtet hat???...was ist hier los??
Ich hoffe Ihr könnt mich beim Wiederstand unterstützen!...bitte!!!
Ich denke aus meinem Text entstehen zich Fragen...immer her damit, damit in mein "Wirrwarr" Struktur reinkommt.
Einen schönen Sonntag euch allen und vorab danke fürs zuhören!
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| Hilfe! Mein Schatz will die Vasektomie |
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Geschrieben von: Kathi1989 - 23-11-2013, 18:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (123)
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Hallo alle Miteinander.
Entschuldigung, falls ich hier in der falschen Rubrik gelandet bin und dass ich mit meinem Problem gleich mit der Tür ins Haus falle.
Der Beitrag wird auch ein bißchen länger werden.
Kurz zur Vorgeschichte.
Mein bester Freund (nicht mein Schatz) hat sich im Alter von 25 Jahren "kastrieren" lassen, weil er keine Kinder und die damit verbundenen rechtlichen Probleme im Fall einer Trennung haben will. Er hat eine Freundin, die davon weiß und es akzeptiert hat.
Inzwischen hat er das halbe Dorf mit seinem Vorgehen angesteckt und auch mein Schatz den ich wirklich liebe und von dessen Liebe ich ebenso überzeugt bin überlegt auch schon, ob er diesen Schritt nicht gehen soll.
Er hat in seinem Bruder ja auch ein leuchtendes Vorbild gefunden, was im Fall einer Trennung passieren kann.
Sein Bruder hat seine zwei Kinder schon ein halbes Jahr nicht mehr gesehen und eine Anzeige wegen Kindesmißbrauch an der Backe, weil er mit seiner Tochter (3 Jahre alt) in der Badewanne geplantscht hat, wie er es immer getan hat.
Da die Beziehung und die Ehe von seinem Burder zu seiner Nochfrau als bisher ausgeprochen glücklich gegolten hat, hat er nun Angst, dass ich mich zu derselben Furie entwickle, wenn es bei uns zu einer Trennung kommt.
Er möchte daher dem Beispiel meines besten Freundes folgen und sich auch der Vasekomie unterziehen.
Mein Schatz und ich sind seit über 10 Jahren zusammen. Er war mein erster und bisher auch einziger Sexpartner. Beim ersten mal war ich noch nicht mal 14.
Was kann ich nun tun, damit mein Freund diesen Schritt unterläßt? Im Grunde genommen will er ja auch eine Familie haben. Aber das Geschehen um seinen Bruder ist nicht nur für diesen ein Trauma.
Gibt es irgendeine Möglichkeit Rechtswege im Bezug auf das Kind oder die Kinder auszuschließen, wenn es zu einer Trennung kommt?
Ich suche keinen Ernährer für eventuelle Kinder, sondern eine liebevollen Papa, der mein Schatz sicher auch sein wird.
Liebe Grüße
Kathi
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| Muss Vater sich an Brille beteiligen??? |
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Geschrieben von: eve1510 - 23-11-2013, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
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Hallo zusammen!
Der Sohn meines Mannes (5 Jahre) brauch eine Brille. Wie oben schon steht ist die Frage ob der Vater sich daran beteiligen muss??? Die Mutter hat schon geschrieben das der kleine nicht mit ihr sondern mit dem Papa die Brille aussuchen möchte. Wir haben nicht gleich zurückgeschrieben weil unsere Vermutung war das sie möchte das wir die Brille bezahlen. Das sehen wir allerdings nicht ein da wir 3 Jahre nach der Trennung eine Zusatzversicherung bezahlt haben. Nicht nur für den kleinen sondern auch für zwei andere Kinder von ihr. Wir wollten das sie die Versicherung übernimmt. Sie wollte sie nicht. Die ist jetzt im Oktober ausgelaufen und jetzt brauch er eine Brille.
Heute hat sie geschrieben das wir uns an der Brille betweiligen sollen genauso wie Oma und Opa und Ihm die Brille dann zu Weihnachten schenken. Dies möchten wir aber nicht, da wir schon was anderes haben. Vor allem finden wir es doof ihm eine Brille zu schenken, denn er möchte eigentlich keine.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Lg
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| Männer können in der Schweiz nicht vergewaltigt werden |
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Geschrieben von: Petrus - 23-11-2013, 15:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Das steht CH STGB Art.190:
Zitat:Art. 190
Vergewaltigung
1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
...
Also Leute - wer als Mann die Schweiz betritt, muss auf der Hut sein, denn das Strafgesetz beschützt ihn nicht.
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| Jugendamt ohne Beistand für KM fordert Titel |
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Geschrieben von: krabbe - 21-11-2013, 16:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die ich leider bei einer Webrecherche nicht eineindeutig beantworten kann:
Nach der Trennung hat sich meine Frau beim Jugendamt wegen der Unterhaltsthematik beraten lassen, mir wurde eine Berechnungsaufforderung zugesendet, welcher ich nachkam und zahle jetzt ein gutes halbes Jahr den beidseitig ermittelten Unterhalt.
Der schriftlichen Jugendamts Bitte nach Titulierung des Unterhalts habe ich widersprochen, da hier keine Beistandsschaft für die Mutter existiert und somit laut meinem Rechtsverständnis nach §1712 BGB gar kein Interesse seitens des JA existieren dürfte und die Unterhaltszahlung bisher reibungslos funktionierte.
Heute erreichte mich wieder ein Schreiben mit dem Verweis auf den Anspruch der Kinder sowie des Rechtsschutzbedürfnisses für die Titulierung, wessen ich mir vorab bewusst war. Unterschwellig wird gedroht, das bei Ignoranz des Themas eine gerichtliche Klärung möglich wäre.
Ich frage Euch also, ob es ohne einen mir bekannten JA Beistand der KM (es gab nie ein Schriftstück dazu bzw. es gibt keinen Verweis darauf in den Schreiben) ein legales Interesse bzw. eine Rechtsgrundlage für das Jugendamt gibt die Titulierung an der Mutter vorbei zu erstreben. Ohne Beistand des Jugendamtes sollte noch meinen Informationen nur der Weg über einen Rechtsbeistand zur Beantragung eines Titels gehen.
Danke für Eure Hilfe im voraus.
Gruß,
Krabbe
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