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Doppelwohnsitz
#1
Hi zusammen,

mal weg von unserem weithin bekannten Fall, hin zum anderen Kind.
Vorweg: Alles bestens. ;-)

Mein Mann hatte diese Woche eins der regelmäßigen Gespräche mit der KM (Erziehungsbesprechung und Elternbeziehungspflege). Dabei teilte er auch mit, er würde die Kleine gerne bei uns ebenfalls mit Hauptwohnsitz melden. KM ist einverstanden.

Wir haben zwar die Kleine "nur" 10 Tage im Monat (plus Ferien, usw.), da sie aber von der KM auch nur morgens und abends betreut wird und ansonsten den ganzen Tag in de Kita und bei den Großeltern verbringt, sind wir der Ansicht, dass sie prozentual gesehen bei uns ebenso viel Zeit verbringt wie bei der KM. Natürlich hat die Anmeldung des zweiten Wohnsitzes keinen "echten" rationalen Grund, ist mehr eine emotionale Sache, nachdem wir ja wegen der anderen KM und deren Zicken gebrannte Kinder sind.

Aber nun zum Thema:
Wir maschieren also gestern ins Einwohnermeldeamt mit der Vaterschaftsanerkenntnis, der Urkunde zur gemeinsamen Sorge und der Geburtsurkunde der Kleinen und legen das zusammen mit unserem Ansinnen vor.
Die Sachbearbeiterin studiert einige Minuten die Unterlagen, dann entspann sich folgender Dialog:

SB: "Da brauche ich aber noch eine handschriftliche (!) Zustimmung der KM und eine Kopie von deren Personalausweis!"
KV: "Das glaube ich nicht. Ich bin mitsorgeberechtigt. Ich will mein Kind nicht ab- oder ummelden, sondern nur mit zweitem Wohnsitz anmelden."
SB: "Trotzdem brauche ich die Zustimmung der Mutter."
KV: "Warum?"
SB: "Weil sie nur gemeinsam entscheiden dürfen."
Ich: "Wenn jetzt hier eine Mutter reinkommen würde, und wollte ihr Kind wegen Umzuges neu anmelden, würden sie dann auch nach der schriftlichen Zustimmung des Vaters fragen....!?!"
SB, verblüfft: "Naja, wir haben ja auch unsere Schulungen, und ich brauche hier die Zustimmung der Mutter. Auf der Urkunde für das geS steht ja nichts über das ABR."
KV: "Wir haben gemeinsame Sorge, also auch gemeinsames ABR."
SB: "Nein, da hat ja das eine mit dem anderen nichts zu tun. Das Kind heißt ja auch nicht wie Sie."
KV: "Was hat denn das damit zu tun? Ich habe die gemeinsame Sorge und bin damit entscheidungsbefugt."
SB: "Ich brauche trotzdem die Zustimmung der Mutter!"
KV: "In welcher Vorschrift steht das?"
SB: "Ja... Hm... ich brauche die Zustimmung der Mutter!"
......
Fazit: Wir kommen nächste Woche wieder mit der schriftlichen Einverständnis der KM (die war echt fuchsteufelswild, nachdem wir ihr das erzählt hatten, die hat gleich ihre Bekannte vom JA beim Meldeamt anrufen lassen und die SB zur Sau machen lassen... hat aber nur bedingt genutzt, da die SB zwar zugegeben hat, dass sie keine Vorschrift kennt, die besagt, dass nur beide Elternteil das Kind irgendwie melden dürfen, aber sie beharrt trotzdem darauf...). Allerdings waren wir not amused über die wirren, sachfremden Vorträge der dummen SB-Pute.

-------

Frage: Das Thema gab`s ja schon gelegentlich im Forum. Allerdings (soweit mich das Querlesen erleuchtet hat) im Wesentlichen nur mit "Meinungen" und "Erfolgserlebnissen".

Kennt irgendjemand eine rechtliche Grundlage oder eine wie auch immer geartete Verwaltungsvorschrift, die sich exakt mit dem Thema auseinandersetzt?
Ich würde der SB wirklich wirklich liebend gerne ihre Schikane um die Ohren hauen.... Angry
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#2
Guckst Du §§ 17 (3) und 22 (2) MeldFortG vom 3. Mai 2013.

3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter
16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die
Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren
Wohnung sie ausziehen. Neugeborene, die im Inland
geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine
andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter auf-
genommen werden. Ist für eine volljährige Person ein
Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt
bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmel-
dung.

(2) Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners
ist die vorwiegend benutzte
Wohnung der Personensor-
geberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwoh-
nung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von
dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt
wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Danke erstmal.
Aus 3) entnehme ich, dass die Anmeldung durch den KV also möglich sein müsste, da sie ja bei uns "einzieht". Von einer zusätzlichen Zustimmung lese ich nichts.
2) Kommt ja nicht mehr wirklich zur Geltung, da es keine "vorwiegend" benutzte Wohnung mehr gibt (allerdings werde ich mir jetzt mal die Mühe machen und das auf die Stunde genau prozentual ausrechen).
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