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Krasse Umgangsverweigerung
#1
Hallo,

ich habe eine Frage - dazu eine Kurzbeschreibung meiner Situation (Stand 2013):

Ich habe mit einer Frau eine Tochter, die im Januar 2002 geboren wurde und die ich noch nie gesehen habe.

Ich hatte während einer Ehekrise mit der Frau im Mai 2001 Geschlechtsverkehr. Die KM hat das Kind nach der Geburt ihrem LG untergeschoben und ihn in der Geburtsurkunde als Vater eintragen lassen. Ca. 2 Monate nach der Geburt ging sie mich per RAin um Unterhalt an. Ich habe damals eine DNA-Analyse durchführen lassen und nach dem positiven Ergebnis KU bezahlt.

Ich habe seit kurz nach der Geburt eine Umgangsregelung angestrebt. Mein RA hat seinerzeit nach Einsicht der Geburtsurkunde eine Unterhaltsverpflichtung abgelehnt, ein Umgangsrecht war zu der Zeit ebenfalls hinfällig, weil ein anderer Vater in der Geburtsurkunde eingetragen war. Die KM hat dann acht Monate nach der Geburt die Vaterschaft des LG gerichtlich angefochten.

Ich war rechtskräftig der Vater, als das Kind 14 Monate alt war und zahle seither KU, auch rückwirkenden KU seit Geburt bis April 2003 an den LG, danach an die KM und im September 2003 7.700 € Betreuungsunterhalt für die KM. Die KM lebte angeblich bis mindestens Januar 2004 mit ihrem LG zusammen. Der Umgang mit dem Kind wird mir seit der Geburt verweigert.

Ich hatte ein Umgangsverfahren eingeleitet. Im Januar 2004 gab es einen Gerichtsbeschluss über eine Umgangsanbahnung und danach eine Umgangsregelung. Gegen den Gerichtsbeschluss hatte die KM beim OLG Karlsruhe Beschwerde eingelegt und Antrag auf PKH gestellt. Die PKH wurde im März 2004 abgelehnt die Beschwerde wurde immer wieder von der Gegenseite verschoben dann aber im Juni 2006 abschließend verhandelt mit gleichem Ergebnis wie in der ersten Instanz.

Ein Unterhaltsverfahren mit der KM war Juni 2004, ich sollte noch ca. 10.000 € bis Januar 2005 zahlen. Gegen diesen Beschluss legte ich beim OLG Beschwerde ein vor allem weil ich nicht für Betreuungsunterhalt in dieser Höhe leistungsfähig war. Das OLG blieb bestätigte im November 2005 das Urteil der ersten Instanz.

Der LG versuchte mich im März 2004 um „Betreuungsunterhalt“, Erstausstattung und Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 4.000 € anzugehen und hatte ein Verfahren eingeleitet um ca. 1.200 €. Ergebnis war, dass ich noch knapp 800 € für seine Anwaltskosten für die Vaterschaftsanfechtung an ihn zu zahlen hatte.

Ich hatte mir dann 2006 nach erfolgloser Umgangsanbahnung überlegt mit dem Umgang abzuwarten bis meine Tochter groß genug ist (ich dachte ca. 11 - 12 Jahre), daß ich mit Ihr selbst den Umgang vereinbaren kann.

Ende 2010 ging ein Schreiben der KM ein. Sie brauchte 3.500 € und schlug vor, diese mit dem KU zu verrechnen. Ich antworte in einem Brief, daß ich Ihr nicht in der von Ihr gewünschten Form helfen könne und erkundigte mich nach meiner Tochter. Ich dachte, das wäre eine echte Gelegenheit Kontakt zu Ihr aufzunehmen. Ich erhielt auf den Brief keine Antwort.

Im Mai 2013 versuchte ich über das Jugendamt wieder eine Umgangsanbahnung. Die KM gab an, daß meine Tochter bisher den „ehemaligen“ LG als ihren Vater kennt und sie psychologische Hilfe bei der Erziehungsberatungsstelle bräuchte um ihr die Wahrheit beizubringen. Dann erfuhr ich vom Jugendamt, daß die KM die Umgangsanbahnung abgebrochen hat. Gleichzeitig verlangte die KM von mir per RAin eine Verdienstauskunft wegen höherem KU (ich zahle KU nach Stufe 6 DT). Ich forderte über die Rain einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse meiner Tochter und weiterhin, daß die KM die Umgangsanbahnung wieder aufnimmt.

Ich selbst bin verheiratet, habe noch zwei Kinder (17+25).

Jetzt zu meinen Fragen: wie mache ich bezüglich Umgang sinnvoll weiter (wenn von der anderen Seite nichts zurückkommt, wovon ich ausgehe)?

An welches Gericht wende ich mich, Amtsgericht oder OLG (vom OLG war ja der letzte Beschluß)?

Ist das http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsverweigerung

"Einer Umgangsverweigerung trotz anderslautender richterlicher Entscheidung können Familiengerichte etwa durch Ausgestaltung des Umgangsrechtes gemeinsam mit der Jugendhilfe, durch Anordnung von betreutem Umgang oder durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers entgegenwirken."

mit dem Verfahrenspfleger bzw. der Jugendhilfe ein guter Weg?



Gruß
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#2
Erstmal rate ich dir, wie auch schon im anderen Thread, die Themen "UH" und "Umgang" zukünftig strikt voneinander zu trennen. In der deutschen Rechtsprechung hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Darüber hinaus: Dein Gedanke, abzuwarten bis das Kind in entsprechendem Alter den Umgang mit dir "allein" regeln könne, kann ich an der Basis nachvollziehen. Allerdings hat der Gedankengang einen großen Haken, bzw. zwei: Zum einen hat die KM in diesen 11 oder 12 Jahren sehr sehr viel Zeit, eurer Tochter einzuimpfen, dass sie einen anderen Vater hat (wie ja offensichtlich bereits geschehen). Zum anderen wird dich möglicherweise dein Kind fragen, wo du die letzten Jahre abgeblieben bist.
Im Übrigen: Von einem jungen Mädchen dieses Alters zu erwarten, mit einem für sie bis dato wildfremden Mann irgendwelche Besuchskontakte selbstständig - womöglich noch gegen den Willen der Mutter - zu regeln, halte ich bestenfalls für sehr optimistisch.

Um dir zu einem weiteren Vorgehen zu raten, müsste man wissen, wie die Umgangsbeschlüsse des OLG genau ausgesehen haben, ob sie für den Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsmittel angedroht haben, etc.
Seit 2004, bzw. 2006 ist ja nun auch eine ganze Menge Zeit ins Land gegangen. Insofern wirst du dich ggf. rechtfertigen müssen, weshalb du ausgerechnet jetzt mit einer Durchsetzung dieses Beschlusses daherkommst. Aber das wird nur ein Randthema sein (dass die gegnerische RAttin sicherlich seeeeehr breit treten wird).

Insgesamt hast du nun drei offizielle Wege zur Auswahl:
- Du schreibst der RAin nochmal einen Brief mit Fristsetzung und deinen konkreten Umgangswünschen.
- Du kontaktierst das JA, schilderst die Situation und lässt das JA (soziale Hilfen) der KM mitteilen, dass du umgehend eine Kontaktanbahnung wünscht.
- Je nach dem Ursprungsbeschluss stellst du einen Antrag vor dem AG oder OLG und beantragst die Festsetzung eines konkreten Termines für einen Erstkontakt.

Insgesamt solltest du dir vor den entsprechenden Schritten gut überlegen, wie du ein erstes Zusammentreffen mit deiner Tochter gestalten möchtest. Mit der KM/ ohne die KM? In Begleitung einer Pädagogin, oder allein? Vielleicht hat auch deine Tochter dazu Wünsche. Ggf. kann es dir auch passieren, dass deine Tochter dich erstmal gar nicht sehen will. Es gibt auch ansonsten noch ungeklärte Fragen: Deine Tochter kennt den ehemaligen LG der KM als Vater. Besteht hier noch Kontakt? Gibt es eine gelebte Vater-Kind-Beziehung zwischen dem LG und deiner Tochter? etc.

Aber wie gesagt: Bessere und konkretere Ratschläge kann man geben, wenn du genaueres über die ursprüngliche Regelung zur Umgangsanbahnung mitteilst.
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#3
Hallo,

bei mir hat sich etwas Neues getan (aus meiner Sicht sehr positiv).
Mein größtes Problem war ja, daß meine Tochter nicht weiß, daß ich ihr Vater bin.
Ich hatte dann mit dem JA eine Umgangsanbahnung eingeleitet (die sich seit Juni 2013 hinzieht).

Dann hatte ich beim Amtsgericht einen Antrag gestellt auf einen Bericht nach §1686 BGB über die persönlichen Verhältnisse des Kindes.
Das AG hat jetzt einen Anhörungstermin festgelegt mit dem persönlichen Erscheinen von mir, meiner Tochter und der KM (mit der Möglichkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Nicherscheinen).

Wie findet Ihr das?
Gruß
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#4
Einen Schritt in die richtige Richtung. Berichte mal, was dort gesprochen wird.
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#5
Was mich nun doch interessieren würde: WEIß deine Tochter denn nun bereits, dass du der Vater bist? GAB es schon einen Erstkontakt? Oder ist die "Umgangsanbahnung" bisher nur schöne Theorie (d.h. Gespräche über hätte, wäre, könnte, sollte)?
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#6
Hallo Jenny,
"Was mich nun doch interessieren würde: WEIß deine Tochter denn nun bereits, dass du der Vater bist? GAB es schon einen Erstkontakt? Oder ist die "Umgangsanbahnung" bisher nur schöne Theorie (d.h. Gespräche über hätte, wäre, könnte, sollte)?"

Ich denke mal (wie ich die KM kenne), weiß meine Tochter noch nicht, daß ich ihr Vater bin. Die KM hat aber noch etwas Zeit (bis zur Anhörung), ihr das beizubringen.

Gruß
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#7
Es sei denn sie sucht sich einen guten Grund, dass die Tochter zum Anhörungstermin NICHT erscheinen muss... ein findiger Anwalt findet da sicher was, und wenns eine plötzliche Erkrankung ist.

Warum geht die Umgangsanbahnung nicht voran?
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#8
Hallo,

"Es sei denn sie sucht sich einen guten Grund, dass die Tochter zum Anhörungstermin NICHT erscheinen muss... ein findiger Anwalt findet da sicher was, und wenns eine plötzliche Erkrankung ist."
-->Für den Fall hat das AG ein Ordnungsgeld angedroht.

"Warum geht die Umgangsanbahnung nicht voran"
-->Das ist eine psych. Erziehungsberatung (typische Gutmenschen halt), die KM tauchte dort noch nie mit meiner Tochter auf.

Gruß
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#9
Ja, das drohen die immer an. Bei z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung mit ärztlichem Attest wird aber sicher keins verhängt werden. Das nur mal so am Rande.

Mal ganz ehrlich - willst du echt, dass deine Tochter vor Gericht erfährt, dass du ihr Vater bist und dich dann auch zum ersten Mal sieht? Ist ja nicht unbedingt ein guter Einstieg.

An deiner Stelle würde ich mal zusehen, zwecks Erstkontakt in die Puschen zu kommen, am besten noch vor dem Gerichtstermin....
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#10
Hallo,
"Ja, das drohen die immer an. Bei z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung mit ärztlichem Attest wird aber sicher keins verhängt werden. Das nur mal so am Rande."
-->Prognosen sind immer schwierig, besonders wenn es um die Zukunft geht

"Mal ganz ehrlich - willst du echt, dass deine Tochter vor Gericht erfährt, dass du ihr Vater bist und dich dann auch zum ersten Mal sieht? Ist ja nicht unbedingt ein guter Einstieg."
-->Ist mir klar aber leider ist das nicht in meinem Einflußbereich.

"An deiner Stelle würde ich mal zusehen, zwecks Erstkontakt in die Puschen zu kommen, am besten noch vor dem Gerichtstermin.... "
-->Ich habe alles dafür getan. Mal eine Frage an Dich: kennst Du die (mütterzentrierte) Familienrechtspraxis in Schland nicht?

Gruß
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#11
Doch, die kenne ich nur zu gut. Du hattest bereits einen OLG-Beschluss über Umgangsanbahnung. Das war sicher ein weiter Weg. Trotzdem sei die Umgangsanbahnung gescheitert. Nach dem weiten Weg übers OLG inklusive Beschwerdeverfahren wäre es angezeigt gewesen, mittels Ordnungsmittelantrag den Erstkontakt tatsächlich herzustellen. Du hast dich dafür entschieden abzuwarten. Und wartest noch immer, weil die KM weiter die Umgangsanbahnung verzögert/verhindert. Und wirst weiter warten.

Aber gut, deine Tochter wird dich ja nun "kennenlernen", immerhin.
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#12
Hallo Jessy,
die KM hat noch mehrere Wochen Zeit bei der Umgangsanbahnung zu kooperieren.
Gruß
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#13
(21-09-2013, 17:12)chuloralf schrieb: Ich hatte während einer Ehekrise mit der Frau im Mai 2001 Geschlechtsverkehr. Die KM hat das Kind nach der Geburt ihrem LG untergeschoben und ihn in der Geburtsurkunde als Vater eintragen lassen. Ca. 2 Monate nach der Geburt ging sie mich per RAin um Unterhalt an. Ich habe damals eine DNA-Analyse durchführen lassen und nach dem positiven Ergebnis KU bezahlt.
...
Die KM lebte angeblich bis mindestens Januar 2004 mit ihrem LG zusammen. Der Umgang mit dem Kind wird mir seit der Geburt verweigert.
...
Der LG versuchte mich im März 2004 um „Betreuungsunterhalt“, Erstausstattung und Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 4.000 € anzugehen und hatte ein Verfahren eingeleitet um ca. 1.200 €. Ergebnis war, dass ich noch knapp 800 € für seine Anwaltskosten für die Vaterschaftsanfechtung an ihn zu zahlen hatte.
Die Frau hat über Jahre gelogen und betrogen. Und du musst die Anwaltskosten für die Vaterschaftsanfechtung ihres Ex-Lebensgefährten zahlen. Es wäre sinnvoll gewesen, zwei Monate nach der Geburt vor Zeugen den Lebensgefährten darüber zu informieren.
Nachher ist man immer schlauer. Danke für deinen Bericht. Dies ist eine Warnung für andere.
(21-09-2013, 17:12)chuloralf schrieb: Im Mai 2013 versuchte ich über das Jugendamt wieder eine Umgangsanbahnung. Die KM gab an, daß meine Tochter bisher den „ehemaligen“ LG als ihren Vater kennt und sie psychologische Hilfe bei der Erziehungsberatungsstelle bräuchte um ihr die Wahrheit beizubringen.
Angry
Ich vermute, dass deine Tochter den Ex-Lebengefährten der Mutter zum letzten mal gesehen hat, als sie zwei Jahre alt war. Du bist ihr genauso fremd wie er.
Weiß deine Tochter inzwischen, wie sie entstanden ist, wen ihre Mutter alles belogen hat, und wie sie dich gemolken hat? Deine Tochter ist inzwischen zwölf Jahre alt. Die könnte sich schon für diese Dinge interessieren, und selbständig auf die Suche nach Information gegangen sein.
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#14
Hallo,

(10-06-2014, 17:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: Weiß deine Tochter inzwischen, wie sie entstanden ist, wen ihre Mutter alles belogen hat, und wie sie dich gemolken hat? Deine Tochter ist inzwischen zwölf Jahre alt. Die könnte sich schon für diese Dinge interessieren, und selbständig auf die Suche nach Information gegangen sein.
Ich glaube nicht, dafür war ja die letzte Umgangsanbahnung gedacht. Diese hat die KM jetzt ergebnislos abgebrochen. Der Ball liegt jetzt wieder beim Gericht.
Gruß
c
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#15
(10-06-2014, 17:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: Die Frau hat über Jahre gelogen und betrogen. Und du musst die Anwaltskosten für die Vaterschaftsanfechtung ihres Ex-Lebensgefährten zahlen. Es wäre sinnvoll gewesen, zwei Monate nach der Geburt vor Zeugen den Lebensgefährten darüber zu informieren.

Noch sinnvoller wäre es gewesen, den Lebensgefährten der Kindsmutter in Glauben zu lassen und sich nicht zu rühren.

Was hat unser Threadstarter denn per saldo erreicht?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
(10-06-2014, 20:44)Austriake schrieb: Was hat unser Threadstarter denn per saldo erreicht?

Sehr gute Frage: nichts bis jetzt.
Gruß
c
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#17
(10-06-2014, 21:00)chuloralf schrieb:
(10-06-2014, 20:44)Austriake schrieb: Was hat unser Threadstarter denn per saldo erreicht?

Sehr gute Frage: nichts bis jetzt.
Gruß
c

Ne Menge Geld verbrannt, das ist schon mehr als "nichts".

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
(10-06-2014, 20:44)Austriake schrieb: Ne Menge Geld verbrannt, das ist schon mehr als "nichts".

Austriake

Geld verbrannt trifft die Sache nicht so ganz, ich hatte das Heft des Handelns nach dem Geschlechtsverkehr nicht mehr in der Hand.
Gruß
c
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#19
(10-06-2014, 20:44)Austriake schrieb: Noch sinnvoller wäre es gewesen, den Lebensgefährten der Kindsmutter in Glauben zu lassen und sich nicht zu rühren.
Bitte konkret!
Der Vater bekommt Post von der Reachtsanwältin der Mutter. Danach ist irgendetwas passiert, das zum Abstammungsgutachten geführt hat. Dann hat der Vater Kindesunterhalt gezahlt. Und danach wird der Lebensgefährte davon überrascht, dass die Mutter ihm gegenüber falsch spielt.
Hätte der Vater die Post von der Rechtsanwältin ignorieren sollen? Hätte der Vater mit der Mutter absprechen sollen, wie sie gemeinsam den Lebensgefährten über den Tisch ziehen können?
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#20
(12-06-2014, 08:10)Das Nerdliche Orakel schrieb: Hätte der Vater die Post von der Rechtsanwältin ignorieren sollen?

Ja.

Für einen One-night-stand zu viel Aufwand.

Und vor allem - durch das Bezahlen von Geld hat er überhaupt nichts erreicht! Es ist nach wie vor nicht sein Kind.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
(12-06-2014, 08:13)Austriake schrieb:
(12-06-2014, 08:10)Das Nerdliche Orakel schrieb: Hätte der Vater die Post von der Rechtsanwältin ignorieren sollen?
Ja.
Und wer sagt der Mutter, dass sie besser fährt, wenn sie ihren Lebensgefährten mehr und den Vater weniger betrügt? Die Rechtsanwältin bestimmt nicht. Die würde dadurch weniger kassieren.
(12-06-2014, 08:13)Austriake schrieb: Und vor allem - durch das Bezahlen von Geld hat er überhaupt nichts erreicht! Es ist nach wie vor nicht sein Kind.
Das Bezahlen ohne einen Beleg dafür zu haben, dass der Lebensgefährte bescheid weiß, war der größte Fehler. Das Ganze so zu regeln, dass möglichst wenig von der Helferindustrie bezahlt werden müssen, war schon richtig.
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#22
(12-06-2014, 10:34)Das Nerdliche Orakel schrieb: Das Bezahlen ohne einen Beleg dafür zu haben, dass der Lebensgefährte bescheid weiß, war der größte Fehler. Das Ganze so zu regeln, dass möglichst wenig von der Helferindustrie bezahlt werden müssen, war schon richtig.
Schon klar, das ist jetzt aber 12 Jahre her (und bringt mich jetzt nicht mehr wirklich weiter). Ich hatte seinerseits rechtlich null Erfahrung und einen echt miesen Anwalt. Er hätte als Erstes die Geburtsurkunde verlangen sollen, da war nämlich der Lebensgefährte als Vater eingetragen. Ich habe ab jenem Zeitpunkt mit Anwälten aufgehört und mich selber schlau gemacht.
Gruß
c
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#23
Hallo,
bei mir hat sich Etwas getan.
Der KM wurde das Sorgerecht teilweise zum Zweck der
"Offenbarung der Kenntnis der Abstammung, sowie Anbahnung und Durchführung von Umgang mit dem leiblichen Vater" (Juristenlingo)
entzogen und auf das JA übertragen. Das JA will Informationen über meine Tochter einholen. Die KM ist aufgefordert folgende Institutionen von der Schweigepflicht zu entbinden: Schule, Kinderarzt, psych. Beratungsstelle.

Was gibt es für mich zu beachten?

Gruß
g
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#24
Wow,

Mutter wird Sorgerecht teilw. entzogen.

Könntest Du darauf genauer eingehen?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#25
Wie kam es zu diesem Erfolg? Dass einer Mutter das Sorgerecht teilweise entzogen wird, um Umgang in Gang zu bringen ist sehr ungewöhnlich. Das klingt hochinteressant. Da läuft ja einiges.

Was es für dich zu beachten gibt, hängt davon ab was du in der Sache bis jetzt getan hast, wo du jetzt stehst. Da das Jugendamt offenbar eine starke Stellung eingenommen hat, wird es wohl am Besten sein, mit denen gut zusammenzuarbeiten. Kennst du die mit dem Fall betrauten Mitarbeiter, wie ist dein Kontakt dorthin?
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