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Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung
#1
So, dann wäre es mal wieder soweit.
Meine Noch- Frau ist der Meinung dass, Originaltext des gegnerischen Schreibens: ".....aus Sicht meiner Mandantin zeigt sich immer deutlicher, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater von diesem missbraucht wird und im Ergebniss dazu führt dass (Name des Kindes) in ihrer Entwicklung irreberable Schaden nimmt.So wird beispielsweise dem Kind suggeriert, sobald es 14 Jahre alt sei, könne es zum Vater umziehen etc.

Unter den gegebenen Umständen fühlt sich meine Mandantin im Interesse des Kindeswohles an die Umgangsregelung wie sie im Dezember vergangenen Jahres getroffen wurde nicht mehr gebunden."

Das heißt- das bevorstehende WE ist ad acta zu legen, die bevorstehenden Ferien welche ich drei Wochen zusammen einschließlich Urlaub am Meer geplant habe sind hinfällig.

Zu meiner Rechtfertigung muss ich hinzufügen, dass es aus dem Kontext wie so oft gerissen wurde, dass ich gegenüber unserem Kind suggeriert hätte, dass sie mit 14.Jahren bei mir leben würde.
De facto habe ich darauf mit genau diesem Satz nur eben altersgemäß unserem Kind dargelegt, dass sie sich keine Sorgen machen müsse, wenn Mama wiederholt ihr erklärt , dass man in 2-3 Jahren in ein anderes Bundesland ziehen werde weil Kind ja kein Dorfesel werden solle?!

In Absprache mit meinem Anwalt werde ich, falls tatsächlich unser Kind nicht an der Tür morgen Punkt 17. 00 Uhr erscheint, per Mail an ihn schreiben und er schreibt unmittelbar das Gericht an.
Seines Erachtens stehen jetzt drei Optionen zu Verfügung.
1. Ordnungsgeld oder Ordnungshaft (eher nicht)
2. Unterhalt wird gekürzt oder ausgesetzt.
3. Sorgerecht wird mir anhand der Historie der Ereignisse alleine übertragen.

Sollte ich noch Schadenersatz einfordern, da die Buchung der Ferienunterkunft hinfällig ist?
Kann ich ausser warten noch was machen was bisher noch nicht bedacht wurde.

Und wird es in diesem Eilverfahren auch evtl. zu einer Ausweitung meiner bisherigen Umgangrechte führen.

Grüße und meinen herzlichen Dank schon jetzt für die hilfreichen Antworten.

Knecht
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#2
Zitat:De facto habe ich darauf mit genau diesem Satz...dargelegt

Saublöd!

Zitat:2. Unterhalt wird gekürzt oder ausgesetzt.

Saublöd!

Zitat:3. Sorgerecht wird mir anhand der Historie der Ereignisse alleine übertragen.

Saublöd!

Ordnungsgeld, wenn möglich ja. Schadensersatz, mal sehen. Ggf. Kind einfach von der Schule oder Kita abholen(unter Vorbehalt).
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#3
(25-07-2013, 21:17)Knecht schrieb: Unter den gegebenen Umständen fühlt sich meine Mandantin im Interesse des Kindeswohles an die Umgangsregelung wie sie im Dezember vergangenen Jahres getroffen wurde nicht mehr gebunden."
das Wichtigste zu substantiieren unterläßt Du Rolleyes

Zitat:Das heißt- das bevorstehende WE ist ad acta zu legen, die bevorstehenden Ferien welche ich drei Wochen zusammen einschließlich Urlaub am Meer geplant habe sind hinfällig.
nach dieser Ankündigung musst Du nicht mehr abwarten, ob Umgang noch zustande kommt.

Wenn ich wüßte, wie diese Umgangsregelung ausssieht und unter welchen Umständen sie geschlossen wurde, könnte ich vielleicht konkreter werden.

Schriftlich zwischen den Parteien geschlossene Umgangsregelungen sind genau genommen ein Vertrag. wer den verletzt, muss den sich daheraus ergebenden Schaden ersetzen. Hast Du Urlaub gebucht und sie bricht den Vertrag grundlos, muss sie blechen.

Das grundlos ist hier entscheidend. Zum Schutze Eures Kindes ist es natürlich geradezu geboten, es vor Dir zu schützen. Dann musst Du aber Schlimmeres getan haben, als dem Kind zu erzählen, es könne im Alter von 14 Jahren entscheiden, bei wem es wohnen will. In dieser wahrheitsgemäßen Äußerung liegt nichts Schlimmes, es sei denn, Du hast es noch in anderer Weise gg die Mutter einstellen wollen ...

Soweit die Voraussetzungen für ein Ordnungsgeld vorliegen (89 II FamFG) Antrag auf Ordnungsgeld stellen.

Auf jeden Fall im Wege einer e.A. beantragen die Mutter zu verpflichten, Dein Kind im Rahmen der Vereinbarung bei Androhung einer empfindlichen Geldstrafe zur Verfügung zustellen.

Zitat:In Absprache mit meinem Anwalt werde ich, falls tatsächlich unser Kind nicht an der Tür morgen Punkt 17. 00 Uhr erscheint, ...
das ist nach dem Schreiben unnötig und Zeitverschwendung.
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#4
Guten Morgen zusammen,

Wenn ich wüßte, wie diese Umgangsregelung ausssieht und unter welchen Umständen sie geschlossen wurde, könnte ich vielleicht konkreter werden.

Schriftlich zwischen den Parteien geschlossene Umgangsregelungen sind genau genommen ein Vertrag. wer den verletzt, muss den sich daheraus ergebenden Schaden ersetzen. Hast Du Urlaub gebucht und sie bricht den Vertrag grundlos, muss sie blechen.


Die Umgangsregelung sieht folgend aus (war noch kein Hauptsacheverfahren):
Alle 14 Tage von Freitag 17.30 Uhr (nicht 17.00 Uhr) - Sonntag 17.30 Uhr sowie die Hälte aller Ferien (2013 die 1. Hälfte, 2014 die 2. Hälfte). Ausgenommen davon ist leider bisher eine saubere und verbindliche Weihnachtsregelung.


Das grundlos ist hier entscheidend. Zum Schutze Eures Kindes ist es natürlich geradezu geboten, es vor Dir zu schützen. Dann musst Du aber Schlimmeres getan haben, als dem Kind zu erzählen, es könne im Alter von 14 Jahren entscheiden, bei wem es wohnen will. In dieser wahrheitsgemäßen Äußerung liegt nichts Schlimmes, es sei denn, Du hast es noch in anderer Weise gg die Mutter einstellen wollen ...

Ein entschiedenes NEIN! Unser Kind braucht seine Mutter!
Sie echauffiert sich über die Postkarten, welche ich in regelmäßigen Abständen per Einschreiben an mein Kind schiche. Meine Frau findet es als Schikane!
Wenn ich innerhalb des Dorfes zum Grab meines Großvaters fahre (je nach Zeit entweder früh bevor ich zur Arbeit fahre oder eben abends) kann es passieren dass ich meine Tochter auf diesen Weg antreffe. Zuletzt geschehen vor zwei Wochen auf seinen Schulweg. Ich habe nur aus dem Auto gegrüßt und bin ohne anzuhalten weitergefahren. Mehr nicht. Das wiederum ist eine Provokation laut einer Bekannten die gerne sich als Vermittler sehen möchte.


Dazu muss ich hinzufügen, dass ich keinerlei weitere Kommunikationswege zur Verfügung habe. Ausserhalb der Umgangszeiten höre, lese oder sehe ich nichts von unserem Kind.
Die Mutter hat die Telefonnummer geändert. Ich habe keine E- Mail, mir soll es nicht erlaubt sein auch innerhalb der Ortschaft unser Kind anzutreffen. Sie schläft während der Nachtschichten bei fremden Menschen usw. usw.

Jetzt da die Ferien anstehen und unser Kind an einem Stück ganze drei Wochen bei mir sein sollte , dreht die Mutter durch.
Ich Depp habe noch zum Kindeswohl, ihr und ihrem Anwalt schriftlich das Angebot gemacht, dass zur Hälfte der Ferienumgangszeit unser Kind ruhig für ein WE bei der Mutter schlafen solle. Im Umkehrschluss habe auch ich diese Regelung für mich beansprucht.

Vor zwei Wochen hat der gegnerische Anwalt noch die Information eingefordert wohin die Reise während meines Umgangs denn geht?
Auch hier habe ich (obwohl mein Anwalt meinte , dass das denen nichts angeht) das Ziel genannt.

Wie lange kann der Quatsch noch gehen?Dodgy
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#5
dein anwalt soll auf alle fälle die vereinbarung über umgang beilegen, bzw. dokumentieren.

habt ihr beide sorge- und abr?

wenn ja, kannst du im ort sofort kontakt mit deiner tochter trotz gekeife aufnehmen.

wenn du wirklich im ort lebst, und die kleine bei fremden schlafen muß (was ich als absolute frechheit empfinde!), dann stell den antrag auf erweiterten umgang und beantrage diese schichtnächte für dich als übernachtung.

im übrigen mögen es die deutschen gerichte überhaupt nicht mehr gerne, nach diesem spruch vom BGH oder EMR, daß die frauen so agieren. deine ex muß aufpassen, daß das pendel der justiz nicht in ihre richtung an die birne ballert!

also: schnellstmöglichst antrag auf ferienregelung einreichen, urlaubsplan darlegen und entsprechende folgeanträg bezg. ordnungsgeld im verhinderungsfalle!

lass dich nicht unterkriegen und handle hart! dein kind wird es dir danken!

bb
netlover
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#6
Meine Ex hatte unsere Kinder auch gegen mich abgeschirmt und so manipuliert / eingestellt, dass die Kinder nichts mit mir zu tun haben wollten.
Ich hab das dann so fuer mich akzeptiert.
Ich habe gehofft, dass es dann keinen Loyalitaetskonflikt gibt und die Kinder sich dann auf ihre Schule und ihr Leben konzentrieren koennen. Das war aus meiner damaligen Sicht das Beste fuer meine Kinder.
Meine Tochter hat dann mit 15 sich bei mir von selbst gemeldet und sich beschwert, dass Mama von ihr verlangt habe, ihren Vater einfach zu vergessen. Das werde sie nie tun, hat sie mir dann mitgeteilt.
Der Einfluss ihrer Umgebung (Schule und Freunde) hatte ihr offenbar andere Werte und Normen vermittelt als ihre Mutter.
Von 4 Kindern sieht die Bilanz so aus:
Ein Sohn und eine Tochter haben den Kontakt mit mir gesucht, der bis heute besteht.
Ein Sohn ist voellig auf Linie Mama und hat nie mehr Kontakt mit mir haben wollen.
Ein Sohn ist letztes Jahr gestorben (faellt mir schwer das hier zu schreiben).

So ist es dann doch zum Loyalitaetskonflikt gekommen, jedoch ging das dann von den Kindern aus, als diese anfingen, selbststaendig zu denken...

Al Bundy, vom Schwarzen Meer..
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#7
Wir haben gemeinsames Sorge,-Umgangs und Aufenthaltsbestimmungssrecht.


Ich werde nicht mehr im Ort direkt mein Kind ausfuchen, sie hat mich vor geraumer Zeit darum gebeten das zu unterlassen, da es nicht will dass Mama davon erfährt und dann immer so sauer wird.......................ich muss einfach bis auf Weiteres dem Wunsch meines Kindes entsprechen, so schwer es mir auch fällt.

Ich habe habe in der Vergangenheit schon meine Bereitschaft erklärt, während der Nachtschichten meiner Frau mich um unser Kind kümmern zu können.
Es wird auch definitiv vor Gericht zur Ansprache kommen, dass lieber Fremde das Kind bekommen bevor nur einmal der Vater in Anspruch genommen werden kann.

Der Antrag auf erweiterten Umgang sollte auch dieses Jahr noch direkt nach der Verhandlung zum Trennungsunterhalt gestellt werden. Jetzt wir das hoffentlich vorgezogen. Ich sehe also auch (obwohl ich aktuell völlig am Boden bin) eine Chance darin unser Kind öfters zu bekommen und endlich wieder mehr Vater sein zu dürfen.

Am Montag ist das Schreiben laut meines Anwaltes raus. Mal sehe wie lange der Spass zu einer Terminierung dauert. ich rechne mal mit drei bis vier Wochen- dann wäöre ich wieder bei den 6 Wochen die ich letztes Jahr schon ohne Kind zubringen musste und danach ein total anhängliches kleines Bündel Unsicherheit in den Armen hielt. Es hatte noch Wochen danach solche Verlustängste, dass ich nicht mal alleine auf die Toilette gehen konnte ohne das es kurz vorm weinen stand und ich immer wieder gebetmühlenartig erklären musste, dass ich es natürlich noch liebe und weiterhin lieben werde.
Jetzt geht es also wieder von vorne los.
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#8
hallo knecht, ganz klar gesagt:

1. sage eurer tochter:
a) ich bin dein papa und ich sehe dich und grüße dich, wo immer du bist, auch im ort, wenn du auf der straße bist, selbst wenn du zur schule gehst, werde ich anhalten und dich morgens küssen!
b) die mama hat ein problem damit - ich nicht! ich liebe dich, weil du meine tochter bist!
c) wenn die mama sauer ist, soll sie es nicht an dir auslassen, sie soll mich anrufen
2. wenn deine ex ihre telefonnr. geändert hat, dann ist das ein beweis für ihre bindungsintoleranz. das hat das gericht auch in meinem fall entsprechend festgestellt! schlachte dieses thema aus! das ist ganz wichtig, um das ABR zu erhalten! nicht das sorgerecht!
3. wenn sie dir euer kind nicht mitgibt, hat sie sehr schlechte karten! das ist umgangsvereitelung massivster art. du kannst eure tochter von ihr abholen, nimm einen zeugen mit und weise sie schriftlich vorab auf das gem. abr und srgrecht hin! ebenso auf den schadensersatz.
4. stelle schnellstmöglichst den antrag auf erw. umgang mit den entsprechenden übernachtungen bei dir!

nochmal: familiengerichte sind momentan sehr sensibel in dieser richtung - habe keine sorge!

wann kommt deine tochter das nächste mal planmaßig zu dir? wenn sie da ist, ab in den urlaub - lass die ex keifen und die polizei rufen! die machen nix, weil ihr gem. sorge- und abr habt!

bb
netlover
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#9
(26-07-2013, 09:08)Knecht schrieb: Jetzt geht es also wieder von vorne los.
Das muss nicht sein. Immerhin besteht eine Umgangsvereinbarung (von der Du schreibst, dass sie in "keinem Hauptsacheverfahren" getroffen wurde).
Ich gehe mal davon aus, dass an dieser Vereinbarung das Familiengericht überhaupt nicht beteiligt war ?!

Wenn die Mutter ankündigt, sich an diese Vereinbarung nicht mehr halten zu wollen, besteht für Dich die Möglichkeit, in einem Eilverfahren (e.A.) Deine Rechte vorläufig zu sichern. Alles andere bringt Dich vermutlich tatsächlich in die Situation, dass Du Deine Ferien ohne Dein Kind verbringst!

Einstweilige Anordnungen als vorläufige Entscheidung kann das Gericht treffen, wenn ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund besteht.

Das läßt sich in Deinem Fall darstellen und das sollte Dein Anwalt unbedingt beantragen.

Auf den Terror, den die Kindsmutter veranstaltet, würde ich mich nicht einlassen. Wer Dir verbieten will, Dein eigenes Kind auf den Arm zu nehmen oder es wenigstens zu begrüßen, wenn Ihr Euch trefft, dem fehlt es in einem hochgradigem Maße an Bindungstoleranz (vom Mangel an Vernunft einmal ganz abgesehen).

Die Mutter meines Kindes (übrigens mir bekannt auch viele andere Mütter) hat das gleiche Theater veranstaltet und mir bei eigenmächtiger Überschreitung der gerichtlichen Umgangsregelung ein 235ger Strafverfahren anhängen wollen. Sie hat sich lfd darüber beschwert und es immer zu verhindern versucht, wenn ich außerhalb der Umgangszeiten mit meinem Kind telefonieren wollte. Ist ihr das gelungen, habe ich mich ihr am nächsten Tag auf dem Schulhof in den Weg gestellt, wenn ausnahmsweise sie selbst einmal mein Kind zur Schule gebracht hatte (was sie aber nur ausnahmsweise konnte und weswegen ich ziemlich oft vor Schulbeginn meiner Tochter noch einen schönen Tag wünschen konnte).
Dort, auf dem Schulgelände hatte sie auch noch versucht, das Kind an mir vorbeizuzerren - aber eben nur versucht. Denn mich kann sie nicht umwerfen und eine Szene zu machen war ihr natürlich peinlich.

Wer sich in die Hosen scheisst und das Wohl eines Kindes gefährdet sieht, wenn man in ein Telefonat eingreift und so nicht zuläßt, dass eine Mutter das Kind während des väterlichen Umganges unter Druck setzt, wird natürlich immer ein Spielball der KM bleiben, was dem gemeinsamen Kind auf Dauer viel mehr schaden wird, als ein schon zu Beginn des mütterlichen Terrors konsequentes Handeln.

Man kann sich erfolgreich und zum Wohle seiner Kinder durchsetzen - trotz fehlendem Sorgerecht und trotz anhängigem Gewaltschutzverfahren. Man muss es nur tun.

Du bist ein mitsorgeberechtigtes Elternteil Deines Kindes. Nichts unterscheidet Dich insoweit von seiner Mutter (wenn man vom Geschlecht und von der Schwangerschaft einmal absieht).

Handele auch so!

netlover schrieb:wann kommt deine tochter das nächste mal planmaßig zu dir? wenn sie da ist, ab in den urlaub - lass die ex keifen und die polizei rufen! die machen nix, weil ihr gem. sorge- und abr habt!
grundsätzlich genau richtig! Denn die Mutter macht es nicht anders!

Aber das Kind wird es nicht wollen (s. oben)!
Und darauf sollte er Rücksicht nehmen.
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#10
Zitat:Wer sich in die Hosen scheisst und das Wohl eines Kindes gefährdet sieht, wenn man in ein Telefonat eingreift und so nicht zuläßt, dass eine Mutter das Kind während des väterlichen Umganges unter Druck setzt, wird natürlich immer ein Spielball der KM bleiben, was dem gemeinsamen Kind auf Dauer viel mehr schaden wird, als ein schon zu Beginn des mütterlichen Terrors konsequentes Handeln.

Da bin ich natürlich voll bei dir lieber Ibykus. Ich würde dann noch ergänzen wollen, dass man dann auch Mann und Vater genug sein sollte den Konflikt direkt mit der Mutter auszutragen.
Man kann seine Konflikte natürlich auch übers Kind austragen, sollte sich aber dann nicht erstaunt und überrascht geben, wenn es in einer Situation wie der vorliegenden mündet. Es sollte doch mittlerweile klar sein, dass man damit das Messer wetzt, in das man dann von Müttern und sonstigen Beteiligten triumphierend und mit Wonne gestoßen wird.
Aber das übersteigt wohl das Vorstellungsvermögen einiger hier.

Alternativ kann man dann gebetsmühlenartig vor Gericht zu Protokoll geben, dass man falsch verstanden worden sei. Aber ob das den gewünschten Erfolg bringt ist doch fraglich.
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#11
@knecht: noch was wichtiges....die mutter führt über euer kind einen stellvertreterkrieg! das kind teilt dir die wünsche der tochter mit! frage deine tochter, wie sie das sieht...sie ist jetzt alt genug!

wie gesagt, was übikuss schreibt - ist zu 99 % richtig. notfalls beantrage einen verfahrenspfleger für das kind! deine tochter wird schon berichten, was die mama mag.....vorher spricht der VP auch mit dir, berichte das, was deine tochter berichtet....

aber lass jetzt wegen der ferien nicht locker! rufe den familienrichter an - das habe ich auch immer gemacht, die sind sehr offen! sage nur positives über deine ex und über die situation und das du dir über die entwicklung gedanken machst! alles andere kommt!

wichtig: lass sie doch in ein anderes bundesland ziehen....kurz vor dem umzug reichst du antrag auf abr ein....was meinst du, wie schnell du das bekommst. und wenn ich dir noch meinen beschluß schicke vom FG....dann kannst du passagen für die begründung schon vorgeben.....

@übikuss: sorry - ich bin immer noch nicht dazu gekommen, die stellen zu schwärzen....oder versprichst du mir datenschutz...dann schicke ich dir den beschluß mit begründung zu!!!

bb
netlover
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#12
iglu schrieb:
Ibykus schrieb:Wer sich in die Hosen scheisst und das Wohl eines Kindes gefährdet sieht, wenn man in ein Telefonat eingreift und so nicht zuläßt, dass eine Mutter das Kind während des väterlichen Umganges unter Druck setzt, wird natürlich immer ein Spielball der KM bleiben, was dem gemeinsamen Kind auf Dauer viel mehr schaden wird, als ein schon zu Beginn des mütterlichen Terrors konsequentes Handeln.

Da bin ich natürlich voll bei dir lieber Ibykus. Ich würde dann noch ergänzen wollen, dass man dann auch Mann und Vater genug sein sollte den Konflikt direkt mit der Mutter auszutragen....
Aber das übersteigt wohl das Vorstellungsvermögen einiger hier.
Ich denke -und das hat mich sehr überrascht- nur das Deine!

Wer eine Reaktion wie diese:
Zitat:Nun ja - ich hatte dazwischen gerufen, sie (Töchterlein) solle einfach auflegen und sich den Tag nicht verderben lassen. Sie rechtfertigte sich aber, indem sie Ihre Mutter darauf hinwies, es wäre doch besser, sie würde bei Papa ordentlich zu Mittag essen, als zu Hause alleine zu sein (denn die KM arbeitet auswärts und kommt zurück, wenn ich meine Tochter schon längst [*hust* jedenfalls meistens] wieder nach Hause gebracht habe.
so bewertet oder kommentiert:
Zitat:Es macht einen Unterschied, ob man sein Kind unterstützt oder ob man über sein Kind oder in Gegenwart seines Kindes seinen Hass oder von mir aus seine Geringschätzung gegenüber dem anderen 'Elternteil auskotzt.
kann meiner Meinung nach niemandem ein guter Ratgeber sein oder sonstwie helfen.
Ganz im Gegenteil. Damit hat er gezeigt, dass ihm noch sehr viel Erfahrung und Augenmaß fehlen. Worauf ja auch noch andere seiner Aktivitäten hinweisen, auf die konkreter einzugehen mir der Vertrauenschutz und auch der Datenschutz verbieten.

Du lieber Freund, scheinst einer der Vielen zu sein, die noch nicht verstanden haben, dass man -natürlich abhängig vom Alter des betroffenen Kindes- es nicht immer ohne Unterstützung "allein lassen" kann und darf. Ein Kind muss wissen, dass sein Vater immer hinter ihm steht. Es hilft nichts, auszuweichen und auf diese Weise der Mutter(!) Gelegenheit zu geben, die elterliche Auseinandersetzung einseitig wahrheitswidrig darzustellen und so das Kind zu täuschen und gegen den Vater einzustellen.


Iglu schrieb:Man kann seine Konflikte natürlich auch übers Kind austragen, sollte sich aber dann nicht erstaunt und überrascht geben, wenn es in einer Situation wie der vorliegenden mündet. Es sollte doch mittlerweile klar sein, dass man damit das Messer wetzt, in das man dann von Müttern und sonstigen Beteiligten triumphierend und mit Wonne gestoßen wird.
das sind nicht zu ende gedachte Phrasen!

@Knecht trägt den elterlichen Konflikt nicht "über sein Kind" aus. Die schlimme Mutter ist es, die das gemeinsame Kind benutzt und es in den Konflikt einbezieht. Wenn Knecht diesen Konflikt mit der Mutter zu klären versucht, wird diese ihn "vor den Augen des Kindes" als den Streitverursacher hinstellen und er hat keine Chancen, sich dem Kind zu erklären.
Und wenn es schon soweit ist, dass sein Kind sich dem mütterlichen Terror unterwirft und von seinem Vater erwartet, dass er es nicht grüßt, wenn es ihm begegnet, dann ist das auf ein Verhalten des Vaters zurückzuführen, der die Meinung vertritt, er hilft (muss es natürlich heißen, statt wie zunächst geschrieben "schade") seinem Kind, wenn er ihm zu liebe nachgibt und trotz gegenteiligen Verhaltens seiner Mutter (bei der das Kind auch noch lebt und tagtäglich gegen den Vater eingestellt wird) es aus dem Konflikt herauszuhalten versucht.
Das sind "fromme Wünsche" die sich nur dann zum Wohle des Kindes realisieren lassen, wenn BEIDE Elternteile so handeln!

Ein Kind muss wissen, dass es sich auf den Vater verlassen kann, wenn seine Mutter (über die es aus dem Munde des Vaters hören muss, dass sie es genauso lieb hat wie sein Vater!) es von ihm fernzuhalten beabsichtigt.
Das ist Unrecht und dass dürfen wir nicht zulassen und wir müssen es abhängig vom Alter des Kindes nötigenfalls vor seinen Augen bekämpfen.

Schön, wenn Du das möglichst schnell begreifen könntest und wir uns künftig über diese Selbstverständlichkeiten nicht mehr unterhalten müssen.
(26-07-2013, 10:39)netlover schrieb: @übikuss: sorry - ich bin immer noch nicht dazu gekommen, die stellen zu schwärzen....oder versprichst du mir datenschutz...dann schicke ich dir den beschluß mit begründung zu!!!
bb
netlover
ich erinnere mich momentan gar nicht ... Angel
Aber wo ich helfen kann, mache ich das selbstverständlich im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Zeit.
Die mir zugesandten Unterlagen schreddere ich immer möglichst schnell.
Schwärze oder schwärze nicht - es ist einerlei.
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#13
Zitat:Worauf ja auch noch andere seiner Aktivitäten hinweisen, auf die konkreter einzugehen mir der Vertrauenschutz und auch der Datenschutz verbieten.

Diese Charakterlosen Spielchen kannst du hier mit den anderen treiben, mit denen du sie sonst immer treibst, aber nicht mit mir. Dein "geheimes Hintergrundwissen", das du dazu geeignet hältst mich zu widerlegen und zu desavouieren, kannst du hier ruhig offenbaren, ich entbinde dich hiermit von deinen eingebildeten Pflichten.

Ich wiederhole mich gerne: man kann sich den Hörer auch weiterreichen lassen! Du scheinbar nicht!

Ich bin ja auch bereit es dabei zu belassen, dass wir verschiedener Ansicht sind. Du scheinbar nicht, da du das ja hier in jedem Thread aufwärmen musst.
Und das was der TO sich hier mit seiner Tochter geleistet hat, fällt in eine ähnliche Kategorie. Ich wünsche ihm von Herzen, dass er in der Lage sein wird den Umgang auszubauen. Wetten würde ich allerdings auf andere Ergebnisse.

@netlover

Du solltest diesen Thread besser zweimal lesen, bevor du Ibykus ins Vertrauen ziehst.
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#14
(26-07-2013, 13:21)iglu schrieb:
Zitat:Worauf ja auch noch andere seiner Aktivitäten hinweisen, auf die konkreter einzugehen mir der Vertrauenschutz und auch der Datenschutz verbieten.
Dein "geheimes Hintergrundwissen", das du dazu geeignet hältst mich zu widerlegen und zu desavouieren, kannst du hier ruhig offenbaren, ....
Du musst Dich nicht rechtfertigen.
Und von Offenbarungen halte ich nichts.

Iglu schrieb:Ich wiederhole mich gerne: ...
was mich nun wirklich nicht mehr überraschen kann.

Iglu schrieb:Ich bin ja auch bereit es dabei zu belassen, dass wir verschiedener Ansicht sind.
damit ist niemandem gedient. Einsicht und Korrektur wären hilfreicher!

Iglu schrieb:Und das was der TO sich hier mit seiner Tochter geleistet hat, fällt in eine ähnliche Kategorie. Ich wünsche ihm von Herzen, dass er in der Lage sein wird den Umgang auszubauen. Wetten würde ich allerdings auf andere Ergebnisse.
Dein Kind ist noch sehr jung - entsprechend Deine Erfahrung!
Ich wette, dass Du noch viele solche Wetten verlieren und nicht umhinkommen wirst, Deine Meinung zu überdenken!

Iglu schrieb:@netlover
Du solltest diesen Thread besser zweimal lesen, bevor du Ibykus ins Vertrauen ziehst.
ohne Worte.
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#15
Mitte Dezember wurde einstweilen das Umgangsrecht wie oben vor dem zuständigen Familiengericht beschrieben mir eingeräumt. Mein Anwalt hat ausdrücklich darauf bestanden noch kein Hauptsacheverfahren daraus zu machen weil schon vor Monaten die Gewissheit hatte, dass das noch Probleme hinsichtlich des Umganges geben wird. Aus seiner kurzen Charakterstudie heraus hat er wirklich schnell begriffen, wie meine Frau tickt und Entscheidungen herbei führen möchte. Bisher haben auch stets seine Prophezeiungen mit den meinen gedeckt.
Ich war diesmal nur dummerweise vom Zeitpunkt naiver Weise überrascht- es war zu Letzt zu ruhig.

Ich möchte bitte eines nochmal klarstellen, ich habe versucht unser Kind zu beruhigen. Wenn die Mutter immer und immer wieder solche manipulierenden Dinge ins Ohr setzt und das Kind jedoch beginnt zu hinterfragen, dann muss ich sachlich und beruhigend auf das Kind einwirken. In diesem Fall konnte ich ihm die Sicherheit (vielleicht auch nur kurzfristig) geben, indem ich darauf hingewiesen habe, dass es immer bei mir einen Platz, ein Zimmer und ganz viel Liebe hat.
Ich bin stets versucht (ich schreibe versucht, weil wir immerhin fühlende Menschen sind) eben nicht über mein Kind Botschaften welche der Gegenseite Treffer zufügen sollen , mitzugeben.
Ich bemühe mich immer und immer wieder Mutter in einem guten Licht erscheinen zu lassen die sich liebevoll um unser Kind kümmert. So schwer es auch fällt, gehe ich davon aus, dass es ankommt und unser Kind mir vertraut.
Iglu wird mittelfristig erfahren was es heißt.
Seine Kommunikation ist bisher auf Sender und Empfänger eingestellt. In wenigen Jahren kommt da nochmals ein Sender und Empfänger hinzu, dann wirds tricky. Schon jetzt viel Glück.
Zurück zu meinem Thema!
Ich muss weiterhin auch auf die expliziten Wünsche des Kindes eingehen. Aktuell ist er, dass es nicht möchte, dass ich vor der Schule es antreffe udn das ich nicht anhalte wenn es zur Schule läuft. Punkt.
Das heißt wiederum nicht, dass ich von dieser Methode dauerhaft abweichen werde. Ganz im Gegenteil, wenn Mutter weiter so agiert werde auch ich Wege finden mit unserem Kind in Kontakt zu bleiben.
Heute jedoch bekomme ich unser Kind nicht- ich werde vor der Tür stehen und vergebens warten, ich werde auch bis nächste Woche zum Ferienbeginn sie nicht sehen. Der Urlaub ist damit erstmal hinfällig. Ich kann also mit ihm nicht reden oder sonstwie in Kürze in Kontakt treten.
Die direkten Fragestellung an mein Kind habe ich auch erstmal auf Eis gelegt. Es weicht beständig aus und möchte nicht darüber reden...................................!
Dann sollte man es einfach auch mal dabei belassen.

Und jetzt noch zusammengefasst die besten Manipulationsversuche welche mir ausschließlich von meinem Kind mitgeteilt wurden.

Wenn Du zu Papa gehst, gehe ich lieber arbeiten, ohne Dich halte ich es nicht zu Hause aus. Da muss ich immer nur weinen.
Mama will um mich wie eine Löwin kämpfen und will, dass ich für immer bei ihr bleibe.
Mamas Anwalt meint auch, dass ich Dich nicht mehr bald sehen kann weil du dich immer so aufführst.
Mama verbiete mir, Dich vor derSchule zu sehen und ich soll es ihr erzählen wenn du kommst damit sie Polizei anrufen kann.
Mama sagt- Pass vor der Oma auf, die klaut immer und stinkt.
Mama verbietet mir den Besuch bei der Oma.
Mama hat die Telefonnummer geändert weil du sie nervst.
Mama will in 3- 4 Jahren aus Bayern wegziehen, weil ich kein Dorfesel werden soll. Ich kann ja mit dem Zug zu dir dann fahren.
Mama sagt, dass du krank im Kopf bist.
Mama meint, dass du so Sehnsucht nach deinem echten Papa hast und da du ihn noch nie gesehen hast, wirst du irgendwann verrückt.
Mama sagt, dass du reich bist und wir kein Geld von dir bekommen und deswegen der Kühlschrank leer ist und wir nichts zu essen haben.
Mama sagt, dass du mich ihr wegnehmen willst und ich sie nie wieder sehen dann werde.
Mama sagt, dass deine Wäsche immer so stinkt.
usw.usw., das nur am Rande.
und stets bleibe ich ruhig und beschwichtigend.

@netlover- bitte sende mir per PN welche ich gleich schicke Deine "Formulierungshilfen" mal zu. Ich kann alles was der Sache dient, gut verwerten.

Wenn ich also heute meinen Kontakt zu meinem Anwalt herstelle werde ich direkt ihn auffordern, dass ein Antrag auf erweiterten Umgang zusätzlich Umgang während der Nachtschichten gestellt wird.
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#16
Kurze Statusmeldung:

Unser Kind war wider Erwarten am Wochenende bei mir. Ich schließe daraus, dass das Schreiben des gegnerischen Anwalts daher auf die kommende Ferienzeit zielt.
Unabhägig davon haben mein Kind und ich für kommende Woche voller Freude schon vorab einzelne Utensilien für den Urlaub am Meer zusammengestellt.
Es hängt jetzt von der KM ab inwieweit sie mit ihrer boykottierenden Haltung ihrem Kind auch diesen Wunsch vergällen will. Vor allem bin ich auf die Lügen gespannt welche sie dann zum Besten gibt und wellche manipulative Anstrengungen sie unternehmen muss um überzeugend zu wirken.

Schönen Abend zusammen.
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#17
(29-07-2013, 21:49)Knecht schrieb: Es hängt jetzt von der KM ab inwieweit sie mit ihrer boykottierenden Haltung ihrem Kind auch diesen Wunsch vergällen will.
Besteht eine Möglichkeit, sie mit irgendwas zu Wohlverhalten zu bestechen?

Ich würde an dieser Stelle nichts unversucht lassen.

*Daumendrück*
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#18
Leider nein, sie hat in der Vergangenheit schon mit ihrer kompletten Familie gebrochen und das seit vielen, vielen Jahren.
Dieses Durchhaltevermögen hat mich früher noch imponiert- jetzt weiß ich, dass ich einer ihrer Familienmitglieder bin.
Der einzige Bestechungsversuch der gelingen könnte, wäre der, dass ich vom Erdball verschwinden würde.
Vielleicht normalisiert sich das Verhältnis in Nuancen wenn mein Nachfolger aufschlägt und sie dem Nächsten ihre Lügen auftischt.
Danke für das Daumen drücken, kann unser Kind und ich jetzt gut gebrauchen.
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#19
@knecht:

1. hebe dir deine auflistung von letztens auf für einen evtl. verfahrenspfleger
2. wenn ihr beide sorgerecht und abr habt, dann steht dem urlaub nix im weg - also weg!

bb
netlover
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#20
Naja- wenn morgen die Tür nicht aufgeht, ist der Urlaub erstmal schon in Gefahr.
Eventuell und im besten Fall findet der Urlaub verzögert statt.
Doch irgendwie ist es auch mal gut mit der flexiblen Urlaubsgestaltung.
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#21
Bitte achtet nicht zu sehr auf die Satzstellung. Vom Handy aus geschrieben erweist sich das doch ein wenig "tricky".
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#22
Als die Mutter des gemeinsamen Kindes anläßlich ihrer Heirat meine Vollentsorgung anstrebte, behauptete sie, dass der Umgang reduziert werden müsse, weil das Kind nicht mehr so viel mit mir zusammen sein wolle. Da ich aber bei jedem Umgang vom knapp 6jährigen Kind hörte, dass es mehr mit mir zusammen sein wolle, beantragte ich Kindesanhörung, was dann auch so erfolgen sollte. Die Mutter erzählte dem Kind, dass es wegen mir zu Gericht müsse und es fragte mich, warum ich das getan hätte... Nun soll man ja Kinder nicht anlügen, sondern ihnen die Wahrheit altersgerecht vermitteln. Das Kind fragte mich dann: "Aber wenn Mama sagt, sie habe nichts dagegen, wenn wir zusammen sind, weshalb muss ich dann ins Gericht?"

Natürlich war immer mein Bemühen, durch die Mutter inszenierte Störungen (z. B. erfuhr ich erst immer im Umgang vom Kind, wenn einer seiner Freunde Geburtstag feierte, es dahin müsse und es ja noch ein Geschenk brauche) nicht als Mißstimmung in den Umgang einfliessen zu lassen - mit dem Ergebnis, dass das Kind nur positiv über den Umgang redete. Im Verfahren hieß das dann, ich würde es verwöhnen. Nachdem ich dann fragte, ob die Gegenseite ernsthaft vorgetragen wolle, dass ein durch mütterliche Entführung traumatisiertes Kind zuviel Liebe erfahren könne, war da peinliches Berührtsein und es gab Umgang wie angestrebt.

Nun zuletzt im ABR-Verfahren hatte der Gutachter nichts Besseres zu tun, als mir Manipulation zu unterstellen, weil "ein übliches Konfliktniveau" Vater-Sohn von ihm nicht erkannt werden konnte. Na ja, selbstverletzendes Verhalten des Kindes hatte er ja auch nicht erkannt.

Ich denke, wer sich von der Liebe zu seinem Kind leiten läßt, wird spüren, was es im jeweiligen Moment braucht - da möchte ich @Knecht nur ermutigen, weiterhin seinen eigenen Gefühlen zu trauen... so wird er für sein Kind authentisch bleiben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#23
Kurzes Update:
Aktuell befinde ich mich trotz zuvor erhebliche Bedenken zum Zustan dekommen des Umgangs und des gemeinsammen Urlaubs mit unserem Kind in den Ferien!!!
Ich genieße die Zeit sehr und freue mich so sehr, dass es bei mir ist.

Leider versucht die Mutter weiterhin mit Störfeuer mir das Vatersein sowie die gemeinsame Zeit wiedermal zu vergällen.

Neueste Angriffe waren die Ausführungen zum Thema Trennungsunterhalt.
Unabhängig der Sachlage wirft man mir Psychoterror vor, weil ich weiterhin versuche Postkarten per Einschreiben an unser Kind zu schicken und weil ich um den Kontakt irgendwie aufrecht zu erhalten, versucht habe, per Nachrichten mit Kreide an der Schultreppe ihm Freude und eben lustige und liebevolle Botschaften zuzukommen lassen wollte.
In diesem Schreiben wirft man mir pathologischen Züge vor, weil ich angeblich meinen Erzeuger nie kennengelernt habe (mit dem ich mich übrigends sehr wohl getroffen habe).

Nur paar Tage später (ich bin aus dem Urlaub zurück) kommt der Antrag der Gegenseite auf alleiniges ABR.
Begründung:
Ich übe in höchst befremdlicher Art und Weise Kontakt zu meinem Kind aus.
Man geht geht davon aus, dass ich irgendwann zu einer bösen Kurzschlusshandlung fähig bin (ich bin sprachlos).

Anlass dazu einen Antrag zu stellen ist die Tatsache, dass ich einen Nebenwohnsitz unseres Kindes innerhalb der von uns Beiden bewohnten Gemeinde beantragt habe.
Letzter Satz im Antrag ist: " Der Umgang des Kindes mit dem Vater gefällt dem Kind, ist aber seiner Entwicklung abträglich".



Daher wurde ein Beschluß wie folgt- erlassen:

Es wird ein Verfahrensbeistand Frau ........... bestellt. Der Verfahrensbeistand übt die Verfahrensbeistandschaft berufsmäßig aus.
Der Wirkungskreis umfasst die ..........§158 Abs.4 FamFG.
Dem Verfahrensbeistand wird die weitere Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie an einvernehmlichen Regelungen über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken (§158 Abs.4 S3 FamFG)

Ganz ehrlich, ich habe die blanke Angst und wüsste gerne wie ich mich zu verhalten habe.

Verliere ich das ABR, kann die Mutter endlich ihre Sachen packen und aus Bayern wie angedroht, mittelfristig ziehen.

Das will ich unbedingt vermeiden, da unser Kind ohne Familienbindung und soziales Umfeld der KM ausgeliefert wäre.

Allen einen schönen Sonntag Abend
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#24
Zitat:Ganz ehrlich, ich habe die blanke Angst und wüsste gerne wie ich mich zu verhalten habe.

Ganz ehrlich, hör auf andauernd Postkarten einzuwerfen oder zu verschicken! Ganz ehrlich, das Kind wird auch so, ohne deine Postkarten, überleben!
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#25
Mich wundert nur, daß die Rechtanswälte der Frauen jeden Dreck mitmachen und durchzusetzen versuchen.
Fiktiv - Alles erlogen und erstunken. Und der Vater rudert sich zu Tode.

Manchmal denke ich es gibt Frauen, die mit sich selber nichts anfangen zu wissen.
Das Alleinsein können sie nicht ertragen. Darum wird geklammert und manipuliert. Wie herzlos muss man sein, um das seinen Kindern anzutun.
Pfui Deibel.
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