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Unterhaltspflichtverletzung trotz Angebot
#1
Hallo

vielen Dank erstmal für dieses Forum !

Folgendes Problem:

Abänderungsklage eingereicht die natürlich Verloren ! (Fiktives Einkommen).

Hintergrund: Arbeitslos geworden Frau verdient genug Geld für unsere kleine Familie habe deswegen keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.

Während der Verhandlung habe ich der Kindesmutter 200 Euro Angeboten die von der RA der Kindesmutter und von der Richterin auch befürwortet wurden die Kindesmutter hat sich aber Quergestellt. Deswegen keine gütliche Einigung.

Es flatterte ein Brief der hiesigen Polizeibehörde bzgl. § 170 in meinen Briefkasten.

Hier meine Fragen:

Kann die Kindesmutter mich überhaupt Anzeigen wenn ich (meine Frau) ihr ein Angebot gemacht habe das über den Unterhaltsvorschuss liegt obwohl ich gar nicht Leistungsfähig war und trotzdem einen Betrag Angeboten habe.

Hat jemand Erfahrung wie die Staatsanwaltschaft sowas sieht?

Muss aber gestehen ist schon ein paar Monate her und ich habe bisher von der STA nichts gehört.

Lg
Arminius
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#2
Zitat:Hintergrund: Arbeitslos geworden Frau verdient genug Geld für unsere kleine Familie habe deswegen keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.

Das ist wahrscheinlich falsch!

Schreib doch mal etwas mehr! Wie viele Personen seid ihr, wie alt sind die Kinder? Wie hoch ist das Haushaltseinkommen aufgeschlüsselt in Nettoerwerbseinkommen, Kindergeld etc. Gibt es Umgang, wenn ja wie oft, wie hoch sind die Umgangskosten.

Zum strafrechtlichen Aspekt kann ich nicht viel sagen, aber das werden dann andere tun. Herzlich willkommen.
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#3
Hallo Iglu,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wir sind zu 3. Nettoerwerbseinkommen ca 1920 Euro zzgl. Kindergeld. Mein Sohn ist 1 Jahr alt. Meine Frau geht arbeiten deshalb passe ich solange au meinen Sohn auf. Tolle ErfahrungSmile


Mein andere Sohn wird 9 Jahre alt Titulierter Unterhalt auf 100% nach DDT. Im Augenblick 272 Euro. Habe der Kindesmutter Angeboten 200 Euro zu Bezahlen und sobald ich wieder einen Job gefunden habe ihr den Rest Nachzuzahlen. Ich habe leider keinen UmgangSad

Leider war die Kindesmutter mit dieser Lösung nicht Einverstanden. Deswegen von mir die Abänderungsklage.

Mir geht es ja vor allen Dingen darum ob man damit wirklich noch wegen §170 was zu befürchten hat.

Lg
Arminius
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#4
Zitat:Tolle ErfahrungSmile

Ja, klar. Genieß es!

Ok, bei den Zahlen ist es tatsächlich schwierig Sozialleistungen anzuzapfen. Deine Frau hat nicht zufällig hohe Werbungskosten oder berufsbedingte Aufwendungen. Gibt es Umgang mit dem anderen Kind und diesbezüglich Kosten?


Ob du strafrechtlich etwas zu befürchten hast, hängt davon ab, ob der Bedarf des Kindes gefährdet ist und wenn ja, ob man dir da einen Vorsatz nachweisen kann.

Hat die Mutter des Kindes Einkommen?
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#5
Wie ich schon geschrieben habe, leider keinen Umgang. Ich möchte gerne will das Kind aber auch nicht dazu Zwingen. Die Tür steht immer offen.

Die Kindesmutter hat eigenes Einkommen wieviel weiss ich leider nicht. Hohe Werbungskosten oder berufsbedingte Aufwendungen tendieren auch gegen 0 deswegen brauche ich an Sozialleistungen nicht zu denken. Alles schon versucht.

Vielleicht kann mir der ein oder andere einen "guten" Strafverteidiger empfehlen falls die STA diesen Fall nicht einstellen möchteSad wo der Strafverteidiger sitzt ist mir egal.



Arminius
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#6
(26-07-2013, 21:09)Arminius schrieb: Mir geht es ja vor allen Dingen darum ob man damit wirklich noch wegen §170 was zu befürchten hat.

Hallo Arminius, wenn Du entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften bezahlst und Deine Zahlung höher als der Unterhaltsvorschusssatz des Jugendamts ist, dann hast Du aus meiner Sicht wenig zu befürchten.

Der Staatsanwalt wird wegen der Anzeige zwar ermitteln, aber das Verfahren bei Vorliegen geringer Leistungsfähigkeit wahrscheinlich einstellen.

Ein Restrisiko bleibt immer, abhängig vom Jagdeifer des Staatsanwalts.
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#7
Hallo Nathan,

das ist ja das Kuriose ich bin nicht Leistungfähig (glaub ich zumindest habe allerding keine 2 Staatsexamen) biete 200 Euronen an mit der Option den Rest nachzubezahlen und bekomme eine Anzeige nach § 170.

Die Richterin hat mich ja auch nur fiktiv Verurteilt fairerweise sollte ich an der Stelle noch sagen das das Verfahren der Staatskasse zu Lasten gelegt wurde. Mein RA hat sowas auch noch nicht erlebt.

Ich vertehe die Welt manchmal nicht mehr...

Arminius
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#8
Wovon willst denn 200 Euro zahlen, wenn du nicht leistungsfähig bist?
Live or Die...Make Your Choice
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#9
(27-07-2013, 11:31)Jigsaw schrieb: Wovon willst denn 200 Euro zahlen, wenn du nicht leistungsfähig bist?

Meine Frau wollte die Zahlung von 200 Euro übernehmen. Natürlich hätte ich ihr das zurückzahlen müssen.
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#10
Wenn der Vater arbeitslos wird, hat er ja von heute auf morgen weniger Geld in der Tasche. Was bekommst du denn an Arbeitslosengeld monatlich? Die 1920 Euro ist das dein Einkommen im Moment?
Da deine Ex einen Titel in der Hand hat wundert es mich, dass sie nicht den Gerichtsvollzieher gegen dich losschickt. Ich denke da spielen Emotionen eine Rolle. Da du eine Abänderungsklage angestrebt hast, aber wohl verloren hast, will sie natürlich die Kohle sehen.
was schreibt denn die Richterin, woher fiktiver Betrag, hast Du eine eigene Wohnung, oder was ist die Begründung für den fiktiven Anteil?
Das Blatt Papier von der Polizei sagt nun mal nur aus, dass dich deine Ex angezeigt hat. Wollen diese eine Antwort von Dir? Dann Vorsicht, jeder geschriebene Wort kann später gegen Dich ausgelegt werden. Ich rate Dir in der Sache zumindest deinen Anwalt über den Brief zu informieren. Die Sache wird vom Staatsanwalt geprüft, an ihm liegt es, ob die Sache eingestellt wird oder ob es zu einem Gerichtstermin kommt.
Mann muss sich ja trotzdem nicht alles gefallen lassen. Ich sehe Richter auch so, dass jeder von ihnen ein anderes Urteil hervorbringt.
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#11
(27-07-2013, 12:27)Arminius schrieb: Meine Frau wollte die Zahlung von 200 Euro übernehmen. Natürlich hätte ich ihr das zurückzahlen müssen.

Wieviel zahlst Du denn tatsächlich jeden Monat?
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#12
Da die Kindesmutter die 200 Euro abgelehnt hat, zahle ich jetzt überhaupt nichts mehr. (Das Angebot von 200 Euro wurde auch protokolliert) Die KM wollte die vollen 272 Euro und mir sonst den GV vorbeischicken der mir dann noch die EV abnehmen soll. Das wäre dann mein wirtschaftlicher KO...

So erspare ich mir die Zahlung und gehe wenigstens mit einer anständigen Summe in die EV

Wie ich allerdings später den UH bezahlen soll mit einer EV ist mir ein Rätsel....

Na ja werd mal sehen was da kommt...Vieleicht mach ich erstmal 6 Monate Urlaub auf StaatskostenBig Grin
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#13
Zitat:Da die Kindesmutter die 200 Euro abgelehnt hat, zahle ich jetzt überhaupt nichts mehr.(Das Angebot von 200 Euro wurde auch protokolliert)

Ich glaube das war ziemlich blöd. Damit hast du ja bekundet, dass dir 200€ zu zahlen möglich wäre und zahlst jetzt vorsätzlich nichts. Ich bin kein Experte aber genau das dürfte den Straftatbestand des §170 Stgb erfüllen.
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#14
Hallo Iglu,

dann war das wohl ein Fehler von mir und meiner Frau ihr die 200 Euro anzubieten. Tja man kann nicht alles wissen...Haben das eigentlich nur gut gemeint damit ich Zahlungwille zeige...aber klar aus dem Geichtspunkt gesehen wohl oder übel ein weiteren Fehler gemacht.
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#15
Das habe ich mir fast schon gedacht und wie Mr. Iglu schon schrieb, handelt es sich um einen klassischen Fehler. Einer Ex darf man nie etwas anbieten, sondern stets auf das Urteil setzen.

Wenn der Vorschlag von 200,- € nicht protokolliert wurde, dann wird es vielleicht keine Nachteile mit sich bringen. Wenn ja, dann solltest Du die 200,- € nun auch bezahlen.
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#16
Entschuldigung...vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt! Ich habe überhaupt kein Einkommen weder ALG noch ALG 2. Das Angebot wurde während der Verhandlung gemacht (ich glaube gütliche Einigung nennt sich sowas).
Protokolliert wurde es nur von meinem RA.
Mir wäre es überhaupt nicht möglich gewesen auch nur einen Euro zu bezahlen. Das Geld wäre von meiner Frau gekommen (Bedarfsgemeinschaft)

Wie gesagt die RA der Kindesmutter und der Richter waren nicht abgeneigt ich hatte das Gefühl die wussten das wenn die KM das ableht und es zu einer Anzeige kommt das es Schwierigkeiten geben könnte weil der Kindesvater absolut nicht Leistungsfähig ist aber seine Frau einspringen wollte (bis zu einem Betrag von 200 Euro) was ja immerhim mehr als der UHV ist.

Na ja werd mich mal Überraschen lassen.
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#17
Es wird so konstruiert werden, dass Du Geld hast bzw. haben koenntest und nur nicht zahlen willst.

Deine Ehefrau ist Dir zu finanzieller Unterstuetzung verpflichtet, woraus Du Unterhalt zu zahlen musst. Warum hast Du keine Arbeit?
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#18
(28-07-2013, 01:01)Arminius schrieb: Protokolliert wurde es nur von meinem RA.

Das so ein kapitaler Fehler mit Anwalt passiert, ist bemerkenswert. Was sagt denn Dein Anwalt zu diesem Thema?
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
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#19
Diesen Anwalt hab ich nicht mehr ! War auch kein Fachanwalt f. Familen oder Strafrecht.

Na ja durch Fehler lernt man.

Werde jetzt ertmal abwarten wann ein Schreiben der STA in meinen Briefkasten schneit...Die ganze Sache ist ja nun schon ein halbes Jahr her weiss jemand wie lange sowas dauern kann ?

Andererseits hat die STA ja die Möglichkeit bei den Sozialträger nachzufragen da werden sie ja auch feststellen das ich über meine Frau KV bin.

Sobald die Anklage erheben werd ich mir mal einen "Experten" für den § 170 suchen.

Eins hab ich gelernt (auch durch dieses Forum) trau niemanden.Big Grin

Euch einen schönen sonnigen Tag
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#20
(28-07-2013, 11:44)Arminius schrieb: Na ja durch Fehler lernt man.

Akteneinsicht beantragen ...
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