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| betitelter Unterhalt |
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Geschrieben von: fishhook - 07-08-2013, 16:56 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen,
ganz kurz zu meiner Situation:
Unterhalt für meine Frau - ca. 650€
Unterhalt für meine Kinder - ca. 622€
Seit 2013 warte ich auf eine Neuberechnung des Unterhaltes. Momentan zahle ich nur den Unterhalt für meine Kinder. Ich verstehe nicht, warum die Berechnung so lange dauert. Meine Anwältin (3te) trickst und versucht die Berechnung so lange wie möglich rauszuzögern. Vor kurzem hat Sie mir erzählt, dass die Unterhaltberechnung betitelt ist.
Ich weiss nicht, wann und wo ich so etwas unterschrieben hätte. Da war wohl mein 2ter Anwalt schuld und hat mich dermaßern übers Ohr gehauen.
Im Nachhinein erfahren, dass er wohl ein guter Kumpel des Anwalts meiner Frau ist. Ich hatte sowieso das Gefühl, dass dieser eher meine Frau vertritt als mich.
Meine Anwältin meinte, ich solle mich ruhig verhalten. Meine Frau könnte jeden Augenblick los schlagen.
Die Kinder darf ich nach ihrer Lust und Laune sehen.
Es ist so bitter. Nicht einmal von meinem 3ten Anwalt(in) werde ich genügend informiert.
Muss man so eine Unterhaltsberechnung unterschreiben, damit aus dem der Begriff 'betitelt' entsteht?
Kann man dieses Schreiben anfechten?
Danke schon mal für die Antworten
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Gewalttätige Ex-Freundin aus der Wohnung kriegen! |
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Geschrieben von: Joy Division - 06-08-2013, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (49)
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Hallo Leute.
Ich habe mich von meiner Freundin getrennt. Diese ist wegen Kleinigkeiten immer wieder ausgerastet, und das artete mehrmals dermaßen aus, dass diese mir ins Gesicht schlug oder sonstwohin.
Danach fühlte sie sich immer im Recht, da ich sie ja schließlich beleidigt habe ("Du hast Dich nicht im Griff" zählt für sie als Beleidigen!).
Ich glaube inzwischen stark, dass sie eine Borderlinerin ist.
Nun habe ich mich also von Ihr getrennt. Kurz darauf ist sie dann in der Wohnung wieder dermaßen ausgerastet, dass sie mir ins Gesicht geschlagen hat, als ich einfach nur an ihr vorbeigehen wollte. Ich habe sie dann mit aller Kraft versucht festzuhalten und aufs Sofa gedrückt. Da sie immer wieder nach mir geschlagen hat, musste ich sie leider sehr fest packen und aufs Sofa drücken. Hat alles nichts gebracht, als sie dann angefangen hat, mit Möbeln zu schmeißen, habe ich dann die Polizei gerufen.
Als sie das mitbekommen hat ist sie dann runter zu den Nachbarn, wo sie gleich erzählt hat, ich hätte sie misshandelt. Das selbe sagte sie natürlich der Polizei, die ihre Aussage (warum auch immer) zuerst aufnahm. Ich hatte auch den Eindruck, dass die Polizei ihr mehr glaubt als mir. Aber da folgen wohl noch schriftliche Sachen. Die Polizei hat sie dann später aus der Wohnung begleitet.
Ich bin alleiniger Mieter und zahle somit auch allein die Miete. Allerdings hat sie ein paar Möbel, wie Bett, Schrank usw hier und wohnte somit quasi mit mir in dieser Wohnung.
1 Woche weiter kommt sie immer wieder in die Wohnung (sie hat einen Schlüssel).
Zunächst nur um Sachen zu packen, weil "sie nur auf das Okay vom neuen Vermieter warte" inzwischen sagt sie aber, dass sie bis Ende August/Anfang September bleiben will und ich mich mal nicht so anstellen soll, es wäre ja nicht zuviel verlangt noch in der Wohnung bleiben zu dürfen, bis sie was neues hat.
Meine Situation ist folgende: Ich schlafe auf der Couch, kann abends nicht einpennen, weil ich bei jedem Geräusch Angst bekomme, dass sie versucht mir im Schlaf was anzutun oder mir'n Messer in den Rücken rammt. Die hat hier schon im Streit versucht vom Balkon zu hoppsen usw, daher ist die Angst, dass noch etwas Schlimmes passiert, allgegenwärtig.
Heute habe ich ihr also per SMS (persönlich wäre wohl Eskalation im negativen Sinne geendet) gesagt, dass ich sie bis Ende der Woche raushaben will. Sie soll das entweder freiwillig machen, oder ich rufe wieder die Polizei.
Sie dreht nun wieder total am Rad, meint sie wäre wegen mir im Krankenhaus gewesen und könne daher auch belegen, dass ich sie ganz schlimm misshandelt hätte. Sie wird das wahrscheinlich auch dort so hingedreht haben, dass sie rein gar nichts getan hat und ich der Böse bin.
Soll mir ja alles egal sein. Ich will sie einfach nur aus der Wohnung haben, damit ich mir endlich ein Bett kaufen und darin pennen kann und vorallem ruhig und ohne Angst schlafen kann.
Wie sollte ich da am besten vorgehen?
Ich bin persönlich nicht wirklich scharf darauf in so kurzer Zeit schon wieder die Polizei vor der Haustür stehen zu haben. Die Nachbarn denken jetzt schon sonst was von mir. Aber ein besserer Weg fällt mir persönlich nicht ein.
Hat da vielleicht jemand Tipps und/oder Erfahrungen?
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| Ordnungsgeld bei einmaliger Umgangsverweigerung? |
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Geschrieben von: Zumbi - 05-08-2013, 15:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Also, es geht um folgendes.
Meine Ex und ich haben eine 6-jährige Tochter, die regelmässig dank der gerichtlichen Umgangsregelung zu mir kommt.
Vorher hat sie stets versucht den Kontakt zu unterbinden und ich war ihren Launen ausgesetzt.
Nun war es so weit und ich hatte sie zum ersten Mal für 2 Wochen am Stück, dank der Ferienregelung.
Das Wochenende davor war mein Wochenende. Meine Ex meinte sie schaffe es nicht in der Woche den Koffer zu packen und brauche das WE dafür.
Ok, man ist ja flexibel. Also Kind mit Koffern statt Freitag erst am Sonntag Nachmittag geholt, mit dem Verweis auf eine Nachholung meiner entgangenen Zeit.
Kind fand Urlaub toll, nur meine Ex wollte sie nach einer Woche schon zurück holen. Hab ich natürlich abgelehnt.
Urlaub stand seit Winter 2013 fest und es war abgemacht, wenn sie Probleme hat, geht sie früher zur Mutter zurück, was dann aber nicht der Fall war.
Meine EX war sehr sauer, weil ich die ganzen 2 Wochen am Stück in Anspruch genommen habe. 
Nun war sie wieder übers WE bei mir und meine EX teilte mir Freitags mit, dass sie ab Montag für 2 Wochen mit ihr im Urlaub sei.
Noch kurzfristiger ging es wohl nicht. Ich musste meine Urlaub im Winter bekannt geben.
Ich möchte das verpasste WE vor meinem Urlaub nun gern nachholen, wenn sie wieder da ist. Sonst sehe ich meine Tochter einen Monat nicht.
Interessiert sie gar nicht, sie stellt auf stur und wurde sehr böse, weil ich meine 2 Wochen mit ihr genommen habe.
Die Androhung des Ordnungsgeldes ist im Urteil bereits enthalten, da früher die Zustände des Umganges sehr schlimm waren was meine Ex angeht.
Meine Frage nun, wie verfahre ich fort. Sie hat nicht vor mich das WE nachholen zu lassen.
Sie versteht nicht, dass 4 Wochen ohne Kontakt zu lange ist.
JA hat schon früher nix gebracht.
Ich hätte wohl gleich auf das komplette WE bestehen sollen.
Kann ich trotzdem ein Ordnungsgeld nachträglich beantragen?
Geht das auch ohne Anwalt? Oder wäre das ein dummer Fehler ohne Anwalt?
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| Strafanzeige der KM - seit sechs Monaten ohne Fortschreiten |
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Geschrieben von: Jessy - 05-08-2013, 13:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hi zusammen,
im Januar hat der Mann der KM Strafanzeige gegen meinen Mann erstattet, wegen etlicher Sachen aus der vormaligen Beziehung der KM mit meinem Mann (Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung, häusliche Gewalt, etc.).
Auf telefonische Einladung der Polizei ist mein Mann dort hingefahren, hat sich die Akte und Vorwürfe angesehen und nur gesagt, dass er alles bestreitet und Gegenanzeige wegen Verleumdung stellt.
Unser zuständiger Polizeibeamter hier hat das mit der Empfehlung, die ganze Angelegenheit einzustellen (weil es definitiv nur "schmutzige Wäsche" wegen der Umgangssache war, das zeigt der sachliche und zeitliche Zusammenhang), an die Staatsanwaltschaft hier vor Ort weitergeleitet
Seitdem haben wir nichts mehr gehört.
Da wir einen sehr guten Draht zur hiesigen Polizei haben, haben wir da zwischenzeitlich mehrmals angefragt, was denn nun Stand der Dinge sei.
Ergebnis: Die Akten liegen immer noch mehr oder weniger unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft (zwischendurch waren sie auch mal nicht auffindbar). Die Staatsanwaltschaft hier wartet scheinbar darauf, etwas von der Staatsanwaltschaft zu hören, welche unsere Strafanzeige gegen den Mann der KM wegen Nötigung verhandelt hatte. Das ist ja nun aber auch schon ein paar Wochen her.
Nun hätten wir aber die Sache gerne endlich vom Tisch.
Brauchen wir zwingend einen Anwalt? Sollen wir einfach weiter warten (wie lange kann sich das noch hinziehen)? Einen Brief hinschreiben, dass wir gerne über den Sachstand informiert werden würden?
Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge.
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| Benötige mal Rat zum Volljährigenunterhalt |
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Geschrieben von: Roger1970 - 04-08-2013, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo liebe Forengemeinde,
Evtl. könnt Ihr mir eine Info geben, wieviel Unterhalt ich meinem nun 18 Jahre gewordenen Sohn zahlen muß und ob das Jugendamt meine Einkünfte weiterhin hinterfragen darf?
Mein Sohn ist 18 und hat die Schule beendet und sucht nun nach einer Lehrstelle. Meine Ex ist mit einem anderen Mann verheiratet (war aber nie mit mir verheiratet gewesen) sie führt ab und an Gelegenheitsjobs aus. Wieviel Einkünfte sie hat weiß ich nicht. Ich habe bisher 370,-€ gezahlt und habe 2,1tsd. netto. Hatte gelesen, dass ab Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Unterhalt haften. Ich habe die Zahlungen mit dem letzten Monat eingestellt und das meinem Sohn auch schriftlich mitgeteilt. Nun ist er zum JA gegangen und diese fordern meine Einkommensnachweise - dürfen die das? Muß ich diesen Nachweis für eine Neuberechnung erbringen? Verstehe ich nicht... Ich hatte angenommen dass mein Sohn mir jetzt ersteinmal nachweisen muß, dass er bedürftig ist?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger
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| Ergebnis Vaterschaftstest |
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Geschrieben von: Tigerfisch - 04-08-2013, 18:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hi,
ich habe eine kurze Frage. Darf die Mutti das Ergebnis eines von mir gemachten Vaterschaftstest komplett, also mit allen Angaben zu den untersuchten Genorten weitergeben? Der Vaterschaftstest wurde offiziell mit der Einwilligung der Mutti durchgeführt. Sie hat sich allerdings keine Probe abnehmen lassen. Ich glaube die Mutti darf nur das Ergebnis: "Vaterschaft mit einer Wahrscheinlichkeit von X% nachgewiesen" weitergeben. Die Genetische Information ist durch das Gendiagnostikgesetz geschützt so weit ich weiß. Was wisst Ihr denn hierüber?
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| Borderline?!? bei der Freundin meines Sohnes |
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Geschrieben von: Thymiane - 04-08-2013, 16:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo zusammen,
nachdem ich fast die ganze Nacht damit verbrachte, in diesem Forum herumzublättern, kam der alte Verdacht wieder hoch, dass die Freundin meines Sohnes ebenfalls an Borderline erkrankt ist.
Er lernte das Mädchen (im Folgenden V. genannt) vor 2 1/2 Jahren bei einer Grillparty kennen. Ich war dabei, weil die Party von meiner Freundin ausgestattet wurde. Diese war wiederum eine Kollegin meines Sohnes. Nicht, dass hier jemand denkt: Die Mutter war immer dabei.
Die Initiative ging von dem Mädchen aus. Mein Sohn (im Folgenden B. genannt) ist ein "gebranntes Kind" und sehr vorsichtig, was neue Beziehungen angeht. Bereits auf der Heimfahrt bombardierte sie ihn förmlich mit scheinbar unverfänglichen SMS, was ja nix Schlimmes ist. Bereits am nächsten Tag besuchte er sie in ihrer Wohnung und teilte mir mit, er würde auch dort übernachten. In dieser Nacht fanden gegenseitige Gespräche über vergangene Beziehungen statt. Es stellte sich heraus, dass beide bei ihren letzten Partnern ins "Klo" gegriffen hatten und B. freute sich, dass er sich so gut mit V. unterhalten konnte.
Nach einer Woche, in der B. nur noch bei V. übernachtete, eröffnete er mir, sie wolle, dass er zu ihr zieht und fragte mich, was ich dazu sagen würde. Ich sagte nix, denn B. war zu diesem Zeitpunkt bereits 26 Jahre alt. Als erfahrene Mutter weiss man, wann man besser schweigen sollte.
Die Hölle begann!!! V. verlangte von meinem Sohn, dass er mehrmals am Tag ihre Mutter anrufen solle, um von seinem Tagesablauf zu berichten. Diese wolle schließlich an ihrem gemeinsamen Leben teilhaben. Tagsüber kamen ständig Kontrollanrufe von V. . Sie wollte wissen, was er gerade macht, ob er schon gesaugt, die Küche aufgeräumt, Wäsche gewaschen oder andere Hausarbeiten erledigt hätte und fragte unaufhaltsam, ob er sie noch liebt. Hatte er eine Hausaufgabe nicht zu ihrer Zufriedenheit erledigt, bombardierte sie ihn mit lautstarken Vorwürfen, sobald er von der Arbeit nach Hause kam.
Im ersten halben Jahr bekam ich mindestens einmal in der Woche Hilfeschreie meines Sohnes mit dem Ergebnis, dass er wieder "nach Hause" wolle. Meist hörte ich nur zu, versuchte zu erklären, dass man sich erst aneinander gewöhnen müsse und er solle erstmal drüber schlafen, ehe er eine Entscheidung trifft. Ich sah seine Situation aus der Perspektive des Hotels "Mama". So bequem war es für ihn jetzt nicht mehr.
Alarmierend wurde es für mich erst, als diese Streitigkeiten überhaupt kein Ende mehr nahmen. Ich suchte im Internet nach bestimmten Verhaltensmustern und stieß auf "Borderline". Mehrere Erfahrungsberichte druckte ich aus und gab sie B. zum lesen. Er war tief versunken, obwohl er eigentlich ungern liest, gleichzeitig total betroffen. Es sei, als würde er einen Bericht über die Beziehung mit V. lesen, meinte er. Von absoluter Kontrolle war die Rede, von Zerstörung des Freundeskreises, völliger Abschottung gegenüber der Familie, zwanghafter Kaufsucht, Glorifizierung des Partners mit folgender Beschimpfung, Handgreiflichkeiten bei der Androhung von Konsequenzen (Auszug, Verlassen des Zimmers), mutwillige Zerstörung von Eigentum des Partners.
B. machte sich ernsthafte Gedanken über den Zustand seiner Freundin. Ich weiss nicht, wie oft ich in den vergangenen zwei Jahren den Satz hörte: "Wir haben nochmal geredet und wollen es ein letztes Mal versuchen." Er hat versucht, sich mit ihr zu einigen, ihr vorzuschlagen, nach einer räumlichen Trennung dennoch Freunde zu bleiben. Für V. gibt es nur "Schwarz" oder "Weiß". Entweder ganz oder gar nicht. Er kann sich einigermaßen vorstellen, was ihm nach einer Trennung blühen würde, denn an ihren Exfreunden ließ sie auch kein gutes Haar. Von Vergewaltigung war die Rede, von Weicheiern und Mamasöhnchen.
Vor vier Wochen hat er zuletzt sein Auto mit seinen Siebensachen vollgepackt und startete einen Ausbruchsversuch. Heulend und bettelnd verstand V. es wieder, ihn daran zu hindern.
Ich möchte es möglichst vermeiden, aktiv in diese Situation einzugreifen. Doch als Mutter mache ich mir natürlich Sorgen. Mein Sohn tut mir unendlich leid, weil er nicht weiß, wie er da raus kommen soll. Nun verlor er auch noch seine Arbeit, weil man seinen Zeitvertrag nicht verlängern wollte. Ich kann mir gut vorstellen, dass er sich kaum noch richtig konzentrieren konnte, weil er immer daran denken musste, was ihm zu Hause wieder blüht: "Wo kommst Du denn jetzt her......... Wieso machst Du immer so viel Überstunden...... such Dir lieber was anderes...."
Als ich B. anfangs vorschlug, mit V. über seinen und meinen Verdacht zu sprechen, damit sie evtl. in eine Therapie einwilligt, fühlte er sich noch stark und sagte: "Ich bin ihr Therapeut. Das kriege ich schon geregelt." Inzwischen ist er fertig mit der Welt. Seine übertriebene Fröhlichkeit nehme ich ihm nicht mehr ab und auch nicht den den Satz: "Wir wollen es nochmal miteinander versuchen." Ich habe Angst, dass er sich an die Situation gewöhnt und zu ihrem "Co." wird, ich bin rat- und hilflos, weil ich nicht weiss, wie ich ihm helfen kann.
Vielleicht regelt sich ja auch alles von selbst. V. ist nämlich sehr anspruchsvoll und wird es schwer ertragen, dass ihr arbeitsloser Freund ihr nichts mehr bieten kann. B. versucht zwar auf Hochtouren, einen neuen Job zu finden. Doch wenn es ein paar Wochen dauert, was ja nicht in seiner Macht liegt, wird sie ihn noch mehr kritisieren. Sie ist nämlich keine Frau für die "schlechten Zeiten". Das hält sie nicht lange aus.
Hat jemand einen Tipp? Nach den Erfahrungsberichten, die ich bisher gelesen habe, wohl eher nicht. Dass ich V. nicht aus ihrer misslichen Situation befreien kann, ist mir schon klar. Wenn man selbst nicht weiss, was mit einem los ist, kann man sich auch nicht helfen lassen. Aber es muss doch wenigstens einen Weg geben, B. zu überzeugen, dass er allein besser dran ist. Nur wie, ohne belehrend daher zu kommen?
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| Luxusproblem bei Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 04-08-2013, 03:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit meinem
Arbeitgeber. Mein Firmenwagen hat im nächsten Sommer den 4-Jahresturnus erreicht und kann dann gegen ein anderes Modell ausgetauscht werden. Hier könnte ich auf einen 7-Sitzer optieren und darin meinen Kindergarten unterbringen, den ich derzeit noch mit Doppelfahrten in einen kleinen 4-Sitzer zum umgangsbedingten Wohnortwechsel quetschen muß. Die Gegenseite hätte ja auch gerne, wie sie dem Gericht mitgeteilt hat, das ich ein grösseres Auto für die Umgangswahrnehmung anschaffe, oder unterhaltsrechtlich so behandelt werden sollte, als hätte ich dieses.
Durch die Inanspruchnahme des grösseren Fahrzeugs führt das
ja wieder zu einem höheren fiktiven Einkommen und wegen der Steuerlast zu wohl auch zu einem geringeren Auszahlungsbetrag, ich schätze, so um
die 100 Euro.
Rein spekulativ könnte ich danach dann wieder zu höherem KU
verdonnert werden.
Hierzu habe ich ein interessantes und jüngeres Urteil des hiesigen OLG dazu gefunden, Randziffer 60.
http://openjur.de/u/601761.html
Vielleicht wäre das ja nicht so schlimm, wenn man den dann neu
entstandenen Titel sozialrechtlich kompensieren könnte. Ansätze dazu liefert u. a. ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Dresden zur Einkommensberechnung eines Firmenwagens aus 2010. Dort wird die geldwerte Nutzung eines Dienstwagens auf den Mobilitätsanteil des Regelsatzes beschränkt. Hinzu kommt die Absetzung des titulierten Unterhaltsbetrages. Weiter stellt sich mir aber die Frage, ob die Inanspruchnahme eines teureren Firmenfahrzeugs nicht sozialrechtlich die Herbeiführung von weiterer Hilfebedürftigkeit über die Neutitulierung zu dem erhöhten geldwerten Vorteil durch eben dieses neue Fahrzeug ist.
Vielleicht muß mich das aber auch gar nicht interessieren, weil ja zum
einen der Grundsicherungsträger das Zustandekommen der titulierten Unterhaltsverpflichtung ja gar nicht zu prüfen hat. Zum anderen falle ich
bereits heute wegen des bestehenden Titels der Grundsicherung zur Last.
Da tut sich die Frage auf, ob eine höhere Titulierung über das fiktive Einkommen nicht auch rein unterhaltsrechtlich wieder nur zu einer Ausweitung der Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Absetzbeträgen führen würde und somit ja gem. jüngster BGH-Rechtsprechung nicht statthaft wäre.
Ich meine aber auch einmal gelesen zu haben, das sich Absetzung lediglich auf die Titel beschränkt, die vor der Inanspruchnahme von Sozialleistungen
entstanden sind. Das würde wiederum bedeuten, das ein erhöhter Zahlbetrag für den Unterhalt allein mein Problem wäre.
Naja, ggf. könnte man mich ein Amtsgericht ja auch dazu verurteilen, einen Job zu suchen, bei dem ich keinen Firmenwagen fahren muß damit
mehr Geld für den Unterhalt bleibt und die Inanspruchnahme des Fahrzeuges eine unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit darstellt. Mit der Freizügigkeit der Wohnortwahl
in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit soll es ja nicht so weit her sein.
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| Dringende Frage zu Pfändung, KU & Insolvenz |
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Geschrieben von: Jessy - 03-08-2013, 19:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hi Jungs,
ich hab da mal ne Frage:
Mein Mann geht zum 01.10.2013 in die Privatinsolvenz, das steht inzwischen fest.
Nun geht uns gerade der [Unterschreitung des Mindestniveaus] finanziell ziemlich auf Grundeis. Die Unterhaltsbeiträge für drei Kinder belaufen sich insgesamt auf 790 € derzeit, dazu kommen ca. 500 € für Umgangskosten.
Obwohl wir beide verdienen, reicht das Geld an allen Ecken und Enden nicht (wir kommen aber irgendwie doch über die Runden). Aufstocken können wir glaube ich nicht, da wir in der Summe knapp zuviel verdienen. Das grundsätzliche Problem sind die Kosten für`s Auto, auf das wir aber unmöglich verzichten können.
Aktuelles Problem daher: Wir wohnen am [Unterschreitung des Mindestniveaus] der Welt, und sind auf ein Auto angewiesen. Eben jenes, inzwischen 22 Jahre altes, Töftöff steht nun kurz vor dem Kollaps.
Ohne Auto --> kein Job, und vor allem kein Umgang (das eine Kind wohnt 30 km weg, die anderen beiden 350 km).
Wenn also nun der schlimmste Fall eintritt und wir nächsten Monat ein "neues" Auto brauchen (so Gott will kommt meine Steuerrückerstattung bald rein, dann löst sich das Problem auch so), können wir unmöglich den Kindesunterhalt leisten, zumindest nicht vollständig.
Bei der einen KM ist das auch kein Problem, sie verzichtet für den einen Monat auf den KU, falls es notwendig werden sollte (obwohl sie es selbst nicht üppig hat).
Bei der anderen KM haben wir die bissige Beistandschaft am Hals.
Hier hab ich mal folgendes Gedankenspiel gemacht: Wir zahlen ohne Erklärung einfach mal keinen KU für September (die Kids werden deswegen nicht am Hungertuch nagen, keine Sorge). Bis die Zahlungserinnerung eintrudelt, vergehen 7-14 Tage. Wir reagieren erst in der dritten Septemberwoche und erklären, warum und weshalb in diesem Monat kein KU gezahlt werden kann, dass es aber ab nächstem Monat wieder (wie bisher auch) reibungslos laufen wird. Die Beiständin wird daraufhin pfänden lassen.
Bis dahin sollte aber der 01.10. sein und die Insolvenz geht los - da sollte dann doch auch die KU-Schuld für September mit erfasst werden.
Nach eurer Erfahrung - kann das klappen?
Oder haben wir dann wegen dem einen Monat nen 170er an der Backe? Oder wird die Pfändung so schnell anlaufen, dass sie uns noch im September (das ohnehin schon leere) Bankkonto abräumen?
Insgesamt ne scheiß Situation, und es geht auch echt nicht ums "wollen", vielmehr ums "können" - aber ohne Auto sehen wir die Kinder nicht mehr, was der einen KM sicherlich Freudentränen in die Augen treiben würde...
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| Nachzahlung von Kindesunterhalt, trotz versäumter Vorlage entsprechender Belege |
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Geschrieben von: pfla_nze - 01-08-2013, 20:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo an alle die hier aktiv sind,
ich bin neu hier und habe da eine Frage die ich mir bei Tante Google nicht beantworten konnte.
Aber zuerst mal zu mir.
Ich bin seit 4 Jahren von meiner Frau getrennt, habe 2 Kinder 12 und 20 Jahre und der Scheidungsantrag ist seit 3 Jahren gestellt.
Dazu muss man sagen, dass meine Frau alle Möglichkeiten nutzt die Scheidung zu verzögern. Was ihr auch mit sehr viel Erfolg gelingt.
Unter anderem hat sie erkannt, dass Unterhaltsklagen (Kindesunterhalt) im Verbund mit der Scheidung ein probates Mittel sind, die ganze Sache zu verzögern.
Folgende Ausgangssituation.
Wie oben schon erwähnt spielt meine Frau auf Verzögerung.
Fürs Verständnis:
Ich zahle die ganzen Jahre bereits den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, beim ersten Scheidungstermin hat sie während der Verhandlung kurzerhand eine Klage gegen mich eröffnen lassen, in der sie genau den Unterhalt einklagen und titulieren lassen hat, den ich für den jüngeren Sohn seit dem ersten Tag der Trennung sowieso gezahlt habe.
Deutschland und seine Richter! Es hat ewig gedauert bis die ganze Sache entschieden war und der nächste Scheidungsstermin angesetzt wurde.
Man ahnt es! Bei diesem neuerlichen Termin bei dem die Scheidung hätte ausgesprochen werden können, wurde dann ein Unterhaltsklage für meinen älteren Sohn im Verbund mit der Scheidung anhängig gemacht.
So und jetzt endlich mal zum Kern :-)
Mein Sohn (20 Jahre) hatte im Jahr 2011/2012 massive Probleme in der Schule, die wohl zum Teil aus gesundheitlichen Gründen sowie aus massiver Unlust entstanden sind.
Nach dem er eine Genehmigung erhalten hat das Schuljahr zu wiederholen, hat er die erste entscheidende Arbeit nach den Sommerferien mit 0 Punkten abgegeben.
Das hat ihn dann wohl dazu veranlasst die Ausbildung am Gymnasium zu beenden.
Als ich davon erfahren habe, habe ich meine Unterhaltszahlungen ( NICHT TITULIERT) erst mal eingestellt und Auskunft über seine weiteren schulischen Aktivitäten und Absichten von meiner Anwältin erfragen lassen.
Lange habe ich nichts gehört. Woraufhin ich meine Unterhaltszahlungen eingestellt habe.
Dann kam im November 2012 eine lapidares Schreiben seines Anwaltes in dem ich darüber informiert wurde dass er das Gymnasium beendet hat und er seine Ausbildung auf einer anderen Schule fortsetzen werde.
Die Abmeldebescheinung vom Gymnasium, sowie die Anmeldebescheinigung der neuen Schule würde ich kurzfristig erhalten.
Tja. Ich habe keine der Bescheinigungen erhalten, bis gestern.
Gestern war der Gerichtstermin in dem die Unterhaltsklage meines Sohnes gegen mich verhandelt wurde.
Und man glaubt es nicht. Ganz zu Beginn der Verhandlung wurde meiner Anwältin und mir die Anmeldebescheinigung der neuen Schule vorgelegt.
Ausgestellt am 12.12.2012
Der interessierte Leser der bis hier durchgehalten hat wird sich denken können was passiert ist.
Mein Sohn und sein Anwalt fordern den Unterhalt für die 9 Monate die ich keinen gezahlt habe nach.
Meine Anwältin hat dann zwar eingeworfen, dass es bei meinem Sohn ja wohl keinen Bedarf an Unterhaltszahlungen gegeben haben kann, wenn er sich 9 Monate Zeit für die Vorlage der Bescheinigung Zeit lassen könne.
Der Anspruch sei damit verwirkt, klar dass das mein Sohn und sein Anwalt anders sehen.
Ich befürchte aber, dass sie mit der Argumentation nicht durchkommen wird.
Weiß hier zufällig jemand wie solche Dinge gehandhabt werden?
Ein Link zu einem Urteil oder ähnliches würde mir wirklich helfen.
Danke für die Geduld beim Lesen und Tipps.
pfla_nze
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