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  Selbstbehalt Kindesunterhalt
Geschrieben von: caesar13 - 29-08-2013, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo,

meine Geschichte ist irgendwie recht kompliziert und doch eigentlich ganz einfach. Im Grunde kann ichs in einigen Sätzen zusammenfassen:

Das Jobcenter trat bei meiner ALG II empfangenden Exfrau den Kindesunterhalt betreffend in Vorleistung, da ich eigentlich zu wenig verdiene, um Unterhalt zahlen zu können (960 € netto). Seit 3 Monaten zahle ich 100 € direkt an meine Exfrau - vorher sind laut Jobcenterberechnung 900 € Schulden angelaufen. Diese Schulden möchte das Jobcenter nun von mir wieder haben und hat nun sowohl eine Konto- wie auch eine Lohnpfändung beantragt, mit einem herabgesetzten Eigenbedarf von 850 €.
Geht das? Ich soll nun von diesen 850 € meine Miete (340 €), Strom (35 €), Telefon (20 €), Kindesunterhalt (100 €) sowie die Unterhaltung meines Autos, welches ich für den Weg zur Arbeit benötige (inkl. Sprit ca. 120 €) zahlen - von den 235 €, die dann noch bleiben, muss ich leben und soll die Papawochenenden finanzieren...
Was soll ich nun tun?

Danke,
Gruß
Caesar

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  Nachehelichen Unterhalt? trotz volltagsstelle ?
Geschrieben von: gebeuteltermann - 28-08-2013, 20:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

hallo,

ich konnte leider zu dem Thema wenig finden...wir lassen uns im 9 Jahr scheiden....Trennungsunterhalt zahle ich brav(mehr als 500). Nun wurde schon angekündigt das auch nachehelichen Unterhalt gefordert wird......Nochehefrau geht arbeiten verdient über 2000€ und begründet es damit das ich mehr verdiene. Mein Anwalt meint relativ trocken ich komme da nicht drumherum da ich zuviel verdiene....ich bekomme 1500 mehr.
Ist das wirklich so? und wie lange? Ein Kind ist da aber es lebt bei uns beiden........bin ich wirklich der Goldesel? Ich habe langsam echt lust einfach meinen Job zu schmeissen...warum arbeite ich 50 -60 Std wenn ich dann der Ex geben muß? Ich weiß ist nicht erlaubt und ist auch nicht ernst gemeint nur Ausdruck meiner Frustration.

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  Trennung, Kredit von privat damals und nun?
Geschrieben von: welldan - 28-08-2013, 20:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Wir haben uns getrennt, doch ein kredit von Privatpersonen läuft noch, was passiert jetzt? Wer zahlt? beide? Obwohl ich mit dem Grund, warum wir das Kredit genommen haben, nichts mehr zu tun habe? (Praxis Aufbau)

Danke.

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  Trennung, wie soll ich jetzt von meinem Gehalt leben?
Geschrieben von: naitsirhc - 28-08-2013, 17:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Moin,
Ich bin 25 und habe einen 1jährigen Sohn. Nun haben ich und meine Freundin uns getrennt (nicht verheiratet). Erstmal habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung was auf mich zukommt, was Unterhalt angeht usw. Wir leben noch zusammen in einer gemeinsamen Wohnung und haben das Sorgerecht beide. Nun muss ich zusehen, das ich eine neue Wohnung für mich finde. Allerdings verdiene ich nur etwa 1200€ netto, teilweise etwas mehr durch Spätzuschläge, aber eben nicht regelmäßig.
Soweit ich bis jetzt herausgefunden habe, müsste ich wohl 200~300€ Unterhalt zahlen oder? Bleiben mir also gerade einmal 900€ übrig von denen ich Miete, Nebenkosten, Versicherungen, ...zahlen müsste. Da ich hier in der Umgebung kaum eine Wohnung unter 500€ kalt finden werde, bleibt mir denke ich einfach so gut wie nichts über. (Möchte auch nicht gern zu weit weg ziehen, damit ich meinen Sohn regelmäßig sehen kann)
Meine Frage ist einfach, steht einem in einem solchen Fall irgendeine finanzielle Unterstützung zur Verfügung? Ich habe noch nie irgendwas in Anspruch genommen, daher weiß ich leider überhaupt nicht bescheid, wo ich Hilfe bekommen könnte.
Und meine Freundin war bereits beim Jugendamt um sich dort beraten zu lassen, kann man so eine Trennung nicht ohne diese ganzen Ämter abwickeln?

Vielen dank im Voraus, Christian

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  Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend?
Geschrieben von: jessie17 - 27-08-2013, 19:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo, es handelt sich darum, vielleicht weiß jemand Rat? Wir sind mit dem RA nicht wirklich zufrieden..
Frau und Mann trennen sich. Am Anfang hat die Frau noch beide Kinder, nach ein paar Monaten ist der Sohn zu seinem Vater zurück. So haben beide Elternteile ein Kind. Sie einigen sich, daß keiner Unterhalt zahlt.
Einen Titel hat die Frau aber.
Inzwischen ist der Sohn schon 20 und die Tochter 15. Die Frau fordert nun rückwirkend für 2 Jahre Unterhalt. Inzwischen ist klar, daß sie damals beim Jugendamt war. Es gab damals einen einmaligen Brief von denen, welchen der Mann nicht näher bewertete, da es ja die Vereinbarung zwischen denen gab, daß keiner Unterhalt zahlt. 2012 gab es dann wieder einen Schrieb vom Jugendamt. Die Frau selbst erwähnte bei persönlichen Telefonaten mit dem Mann nichts davon, obwohl er fragte, was es damit auf sich habe.
Und nun ist es soweit, daß ein REchtsanwalt ihrerseits auch eingeschaltet ist.
Wir wissen, daß es Urteile darüber gibt, daß man auch mit Titel den Unterhalt fürs Kind zeitnah einfordern muß.
Was kann der Mann tun?? Hat er nun eine Chance oder muß er zahlen, obwohl es nicht geht?

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  Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex?
Geschrieben von: Antragsgegner - 27-08-2013, 10:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Moin,

ich hab anscheinend was gaaaanz neues aufn Schirm, finde nämlich nix dazu.

Also ich, verheiratet, getrennt, Ex hat keine abgeschlossene Ausbildung, noch unter 25, fordert Unterhalt bla bla.

Nun kam am 13.7. ja Urteil des FG Köln das auch verheiratete Kinder weiterhin Kindergeldanspruch haben, was bei meiner Ex zutrifft. Also mitgeteilt sie soll ersma ihr KG ran schaffen, was als Einkommen gerechnet wird.

So und nun dacht ich mir so nach dem Urteil: Sind ihre Eltern ihr nicht barunterhaltspflichtig und ist dieser Unterhalt nicht vorranging dem EU/TU, weil er ja eig. auch vor der Ehe bereits bestand??? Muss sie nicht erstmal den einfordern, auch für die Zeit vor der Ehe???

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  nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA
Geschrieben von: A-Bär - 26-08-2013, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

hallo,

hab mal ne frage zum thema unterhalt/unterhaltsvorschuss und schulden beim JA bzw landratsamt


JA gibt ja fleißig immer wieder bekannt wie hoch der rückständige unterhalt ist - wenn die gut drauf sind sogar schon aufgedröselt in schulden bei der unterhaltsvorschussstelle und der differenz von vorschuss und titulierten unterhalt beim JA selbst.

ich gehe mal davon aus, dass die KM von anfang an den unterhaltsvorschuss bezogen hat bzw "rückwirkend" erhalten hat, da der unterhalt nie gezahlt wurde.

hat die KM eigentlich auch den VOLLEN betitelten unterhalt erhalten oder wird dieser vom JA erst dann ausgezahlt wenn der rückstand getilgt wird?

bin mal auf die antworten gespannt weil mir googel und die auflistungen vom JA nicht wirklich weiter geholfen haben


gruß
a-bär

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  Malta --Unterhalt?
Geschrieben von: sdjn - 22-08-2013, 12:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (60)

Hallo zussammen,
ich lese nun schon seit eineiger Zeit hier mit und habe nun beschlossen meine eigene Frage zu stellen hoffe ihr könnt mir helfen!

Also ich habe einen sohn für den ich Unterhaltspflichtig bin.
Meine Ex bekommt unterhaltsvorschuss bezahlt und die kasse will nun das Geld von mir das ich monnentan auch Bezahle.
Nun steht ein Umzug nach Malta an aus beruflichen Gründen.

Nun meine Frage:
Kann bzw. muss ich weiterhin unterhalt bezahlen was passiert wenn ich das nicht tue?

Grüße

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  Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung
Geschrieben von: Arminius - 21-08-2013, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

heute teilte mir der GV mit ich könnte den zu Pfändenden KU auch in 12 Monatsraten tilgen. (Neue Vollstreckungsordnung)

Hat mich natürlich sehr gefreut das zu Hören. Sonst waren es ja immer 6 Monate

Meine Frage: Wenn ich das machen sollte, kann die KM in der Zeit keinen weitere Pfändung durchführen auch wenn weitere Schulden auflaufen?

Desweiteren kann die Kindemutter mehr als 12 Monate auflaufen lassen oder gibt es einen Zeitlimit? z.B. innerhalb eines Jahre muss Anspruch erhoben werden.

Über Antworten würde ich mich freuen-

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  Ausreisen mit Phillippina nach Europa
Geschrieben von: keinencent - 21-08-2013, 19:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hi

ich habe folgendes Problem.
Ich lebe seit 2 Jahren in Thailand Chiang Mai. Meine Freundin ist eine Phillippinin aus Cebu. Wir beide haben das Studenten Visa.
Wir sind nicht verheiratet. Keine Kinder. Habe auch nicht vor zu heiraten und will auch keine Kinder. Einen festen Wohnsitz in Deutschland oder sonst wo hab ich nicht sondern wir haben hier in Thailand auf 3 Jahre gemietet.

Wir wuerden nun gerne 2 Wochen oder laenger Urlaub in Europa machen ausgeschlossen ist dabei Deutschland. Da sie nicht arbeitet und kein festes Einkommen hat und auch keine familiaere Bindungen bzw. Vermoegen, Haus hat scheint es schwierig zu sein ein Touristen Visum zu bekommen.

Hat jemand Erfahrungen oder ne Idee was man da tun kann? Heiraten kommt auf jeden fall nicht in frage.

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