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  Alleingänge der KM in Sorgerechtsfragen verhindern
Geschrieben von: mischka - 03-07-2013, 08:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich hab mal ne Frage für einen anderen Vater.

Kurzer Abriss:
- Tochter 16 Jahre alt
- gemeinsames Sorgerecht
- Unterhalt wird immer pünktlich gezahlt
- regelmäßige Umgangsverweigerungen durch die Mutter
- Kaum Kontakt zur Tochter, da sie "keine Kommunikation" wünscht
- regelmäßig Ignoranz des Sorgerechts des Vaters, indem die KM "Vater unbekannt" angab (z.B. Umschulung des Kindes ohne Benachrichtigung oder gar Einwilligung des Vater)

Nun will die Mutter das Kind in einen zweijährigen Bundesfreiwilligen Dienst schicken, ohne dass die Tochter erstmal eine Ausbildung macht. Der Vater ist dagegen.

Was kann der Vater tun um die Alleingänge der Mutter in Sorgerechtsfragen zu verhindern? Übertragung des aSR wird ja wohl kaum gelingen, wenn kaum Kontakt zum Kind besteht, oder?

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  Karies - Sonderleistung
Geschrieben von: flori - 02-07-2013, 17:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo!
Mein großer (4) brauch laut meiner Ex schon wieder eine Zahnbehandlung wegen Karies (letzte ist grade mal ein halbes Jahr her), diese wird dieses mal nicht von der Krankenkasse übernommen. Jetzt will sie das ich die hälfte (150 Euro) zahle. Kann sie das wirklich verlange? Ich gehe 6 Tage die Woche arbeiten (5 Tage Hauptjob 1 Tag Nebenjob) bin trotzdem unter meinen Selbstbehalt. Wie soll ich den das noch aufbringen?

Versteht mich nicht falsch ich liebe meinen Sohn und wenn ich das Geld hätte würde ich es dafür gerne hergeben, aber ich habs einfach nicht ich hab nur ca 800 Euro der Rest geht an die Kids.

Mal davon abgesehen das ich mich ärgere das meine Ex immer so auf Zähneputzen pocht wenn sie mal zur abwechslung da sind, aber es anscheinend selber nicht so genau nimmt sonst würde das Problem ja nicht so extrem auftreten.

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  Ich weiss mir nicht zu Helfen
Geschrieben von: Mireille - 02-07-2013, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Guten Tag,

ich wende mich an dieses Forum da ich nicht weiß was tun und wie vorgehen.

Mein Belgischer Partner hat uns, unser Sohn (4 Belgischer Staatsbürger) und mich von einem Moment auf den Anderen verlassen ohne einen Cent.
So wurde ich unverschuldet und ungewollt zum Sozialfall.
Zurzeit kann ich mein Leben nicht so in die Händen nehmen wie ich es gerne möchte und würde, um aus diesem Dilemma heraus zu kommen. Eine OP steht an. (dies war meinem ex bekannt).
Ich gehe nicht überall ins Detail um mein Posting nicht zu lang werden zu lassen. Er hat vieles aus Berechnung und Böswilligkeit getan. Auch ist Häusliche Gewalt welche von mir Angezeigt wurde ein Thema.

In Belgien lebten wir 3 Jahre und schlossen einen Vertrag „Gesetzlisches Zusammenwohnen“.
Dieses hat mein ex nach 7 Jahren nun beendigt vor kurzem.
Deutsche Anwälte trauten sich nicht an diesen Fall, da keiner weiß welches Recht angewandt werden soll und der Fall Kompliziert sei. (da wir diesen Vertrag in Belgien geschlossen hatten als wir dort 3 Jahren lebten, unser Sohn Belgier ist (dort geboren), ich Französin und wir bis zum Tage des verlassen Werdens also 5 Jahren in Deutschland lebten.
Ich war REchtslos!
Also habe ich mir den Anwalt seiner Ex-Frau in Belgien gefunden (dieser ist vertraut mit der Gewalt und Lügen welche in dieser ehemaligen Beziehung schon herrschte). Nur das eine Sprachbarriere vorhanden ist. Ich spreche wenig Niederländisch, gebe mir mühe dabei habe aber angst ob auch alles verstanden wird. Schreibe dann dasselbe alles in Deutsch)

Ich bekomme zurzeit Unterstützung vom Deutschen Staate. Zugekommen ist mir diese Hilfe sehr schnell Dank allen Mitarbeitern von Jugendamt und Jobcenter die die ernsthafte Not erkannten. (Es wird immer gemosert aber ein Dank ist auch einmal angebracht und wenn er nur von mir kommt, ich bin denen allen dankbar).

Nun fragt die Gegnerische Seite welches Recht angewandt werden soll, das Deutsche oder das Belgische.
Ich muss sagen das mein ex Kindesunterhalt bezahlt seit ihn das Jugendamt ausfindig und angeschrieben hatte.
Ansonsten seit Trennung keine Kommunikation mit ihm möglich, ob per Mail oder Telefon, keine Reaktion.

Mir geht es darum von meinen Ex Unterhalt oder eine Einmalzahlung zu erhalten, denn es kann nicht sein das er mir glaubhaft machte abgesichert zu sein durch diesen Vertrag, was sich als eine Lüge herausstellt. Mich für seine Zwecke ausnutzt und belügt um aus der ehemaligen Scheidung besser weg zu kommen. Und dann einfach uns verlässt und wir sind gestorben.

Darf man hier Deutsches Recht für Kindesunterhalt fordern und Belgisches Recht für mein Anliegen des Unterhalt?

Welches Recht ist für mein Fall das bessere, warum ich dies frage ist, das ich angst habe um mein Kind.
Er drohte mir mich fertig zu machen, mir mein Kind weg zu nehmen etc…
Auch ist er in der besseren finanzielle Lage als ich.

Könnte mich jemand aufklären?

Danke für die Zeit die jeder sich genommen hat mich zu lesen, in Hoffung mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Und danke für jede Antwort.

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  USA Unterhalt
Geschrieben von: Franz Brause - 02-07-2013, 04:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

bei der Suche zu den Themen Unterhalt und Ausland bin ich auf dieses Forum gestoßen und lese mir tag für tag eure interessanten Berichte durch.

Im meinem Fall ist es so das ich im sehr jungen alter vor 14 jahren ein nichteheliches Kind mit dem für mich schrecklichstem "Menschen" der Welt gezeugt habe da Sie ihre pille vergessen hatte..Unmittelbar nachdem der Schwangerschaftstest positiv war hat Sie mit mir Schluß gemacht und ich wurde zum Kindesunterhalt zusätzlich zu einem 3 jährigen betreuungsunterhalt für die Ex freundin verdonnert.Ein Umgang mit dem Kind war von ihrer Seite von anfang an nicht gewollt.

Vor einiger Zeit habe ich nun die möglichkeit bekommen beruflich in die usa zu ziehen.Kurz bevor ich umgezogen bin wurde vom JA noch der Unterhalt erhöht,diesen habe ich bisher auch brav weiter bezahlt.

Was würde geschehen wenn ich diesen nun halbiere?Unterhaltsvorschuss bekommt Sie aufgrund des alters nicht mehr,allerdings hat das JA eine Beistandschaft.Es könnte sein das ich ab und zu nach Deutschland muss und ich möchte am Flughafen natürlich keine Probleme bekommen.Gerade was meinen Pass angeht.In Deutschland bin ich bereits abgemeldet.

Schönen Gruß

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  Berufung der Staatsanwaltschaft nach Freispruch
Geschrieben von: Tigerfisch - 01-07-2013, 14:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Bitte diesen Thread nicht wieder loeschen Sad oder ohne Ankuendigung in ein anderes Themengebiet stecken oder an einen anderen Thread von mir einfach ans Ende anhaengen - wenn doch dann bitte auch mal sagen warum!!! Danke!! Ich waere fuer Eure Antworten zu diesem Thema sehr dankbar!!

Hallo , nachdem das Amtsgericht in erster Instanz die Vorwürfe der Mutti (Körperverletzung und einiges mehr) für nicht nachgewiesen erachtet hat und sogar in seiner Begründung darauf hinweist, dass es nicht auszuschließen sei, dass die Mutti die Sache aufgebauscht hat um die Trennungszeit zu verkürzen und die gemeinsame Wohnung zusammen mit dem Kind zu bekommen, gab es einen bedingungslosen Freispruch für mich. Dieser wurde allerdings nicht rechtskräftig da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Anwalt ist eingeschaltet (allerdings gerade dummerweise im Urlaub) und es wird sicher zu einer Berufungsverhandlung kommen wenn das Berufungsgericht die Berufung annimmt, was es ja bei einem Freispruch nach meiner Kenntnis zuerst einmal machen muss. Was sollte ich denn zwischenzeitlich schon einmal machen? Habt Ihr mit solchen Dingen Erfahrung. Der Freispruch (auch in zweiter Instanz ) ist sehr wichtig wegen eventueller späterer Verhandlungen vor dem Familiengericht wegen 50/50% Umgang, was von mir ziemlich sicher ab dem dritten, spätestens aber ab den 4. Lebensjahr beantragt werden wird. Kind ist nun 2 1/2 Jahre alt, gemeinsames Sorgerecht und Umgang ein bis zweimal in der Woche mit einer Übernachtung pro Woche. Verhältnis vom Kind zu Mutti und Vater ist gut. Verhältnis zwischen Mutti und mir ist absolut zerstört.

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  Wer übernimmt Eigenanteil in der MuKi Kur ?
Geschrieben von: ArJa - 01-07-2013, 11:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo.

Exe war mit Kind (9) in der Mutter-Kind Kur. Exe ist gesetzlich, Kind bei mir privatversichert. Nun gibt es Streit über den Eigenanteil.

Beihilfe und PKV zahlen insgesamt nur ca. 70 % der Kurkosten für Tochter, den Rest soll ich zahlen. Ich habe nein gesagt, weil der zu leistende Eigenanteil m.W. dazu dient, die häusliche Ersparnis auszugleichen und Exe dann doppelt kassiert. Einmal die Vollversorgung in der Kur und dann noch kompletten KU für den Kurmonat...

Titulierten KU habe ich für den Kurmonat wie immer komplett gezahlt; vorsichtshalber habe ich mal - obwohl nicht korrekt - bis zur Klärung
dieser Frage TU an Mutti vorsorglich halbiert, weil bei Exe sonst nicht zu holen sein wird.

Wer muß nun den Eigenanteil zahlen ?

Gruß
ArJa

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  Erbschaft und Unterhalt
Geschrieben von: Anton29 - 01-07-2013, 01:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,


Herr A hat ca. 120.000€ geerbt und hat derzeit kein sonstiges Einkommen.
Allerdings soll er sich an den Kosten für die Heimunterbringung seiner Tochter beteiligen, was allein auf ihn fallen würde, da die Mutter nicht auffindbar ist. Die Kosten für die Unterbringung der Tochter betragen 4000-5000€. Das Kind wird erst in 4 Jahren volljährig und muss bis dahin auch im Heim bleiben. Gemäß §93 Abs. 1 bis 3 SGB VIII sind die entsprechenden Beitragsstufen je nach Einkommensgruppe geregelt. Nun hat A aber kein regelmässiges Einkommen, sondern "nur" das Erbe, was wohl als Einkommen zählt, jedoch den Höchstsatz bei 9500 bis 10000€ monatlichem Einkommen dennoch deutlich übersteigt. Nach §93 Abs. 5 SGB VIII sollen bei besonders hohen Einkünften 25% für die Unterbringung aufgebracht werden.


Nun ergeben sich folgende Fragen:


Muss A voll für die Kosten der Unterbringung in Höhe von 4000-5000€ monatlich bis zu dessen Beendigung aufkommen oder werden "nur" 25% des Erbes auf die restliche Dauer der Unterbringung(4 Jahre) aufgeteilt? Muss A generell das gesamte Erbe für die Unterbringungskosten verbrauchen oder gibt es einen Freibetrag?

Beste Grüße

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  Verschwinden, ohne gefunden zu werden
Geschrieben von: p__ - 27-06-2013, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Es gibt jemand, der hilft, wenn Leute verschwinden wollen. Hier wird er und seine Methoden beschrieben: http://www.heise.de/tp/artikel/39/39403/1.html

Die Tips entsprechen in etwa denen der faq und anderer Hinweissammlungen, wenn jemand wegen von Ex und Unterhaltsrecht aus dem Land getrieben wird. Wichtigste Erkenntnis ist auch bei ihm: "Desinformation ist besser, als die bestehenden Informationen zu löschen."

"Die Verfolger suchen nicht nach dir. Sie suchen nach Informationen, die du hinterlässt. Und die lassen sich realistisch fälschen." In der Praxis heißt das: Ahearn verändert Facebook-Profile, er richtet Blogs oder Twitter-Accounts ein. Schritt für Schritt beginnt er die verfügbaren Informationen über die Person zu verändern. "Mein Kunde bloggt plötzlich über seine tolle Zeit in Irland oder stellt bei Facebook Fotos von den Stränden in Thailand ein. In Wahrheit lebt der Kunde aber vielleicht in Rom oder Moskau."

Zwei nette Tricks: "Und auch die elektronischen Spuren, die sich vielleicht verfolgen lassen, fälscht Ahearn mit einigem Aufwand. Er richtet Bankkonten in fernen Ländern ein. Ein Mitarbeiter von Ahearn geht dann beispielsweise regelmäßig in Mexico City mit einer Kreditkarte einkaufen. "Wer den elektronischen Spuren nachspürt, der wird denken, die Person lebt in Mexico City."

Entscheidend sei es, so rät Ahearn, möglichst viele Spuren zu verbreiten. "Mein Ziel ist es, die Jagd für den Verfolger möglichst aufwendig, teuer und zeitraubend zu machen.
"

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  Beziehung vor dem Aus...Kampf um das gemeinsame Kind
Geschrieben von: Kiesel - 27-06-2013, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo,

ich wende mich mit etwas Magenweh an dieses Forum, denn momentan steht die Beziehung mit meiner "Lebenspartnerin" auf sehr dünnem Eis - mein Problem ist hierbei nicht das Ende dieser Beziehung, sondern die Gefahr, daß sie das gemeinsame Kind mitnimmt...

Grob zusammengefasst sieht es so aus, daß die Beziehung schon länger nicht mehr funktioniert und ich nur wegen des Kindes bei ihr bleiben. Sie weiß das sehr genau und nutzt diese Situation sehr scharmlos aus - wobei sie sich hierbei Dinge erlaubt, unter denen nicht nur unsere Beziehung leidet, sondern eben auch der gemeinsame 4 Jährige Sohn. Aus diesem Grund bestärkt sich in mir das Gefühl, daß es langfristig auch in seinem Interesse sein muß, wenn ich mit ihm ausziehe.

Und damit würde dann ein erbitterter Rechtskampf beginnen...und auf den muß ich mich gut vorbereiten, um dann am Tage-X möglichst viele Optionen zu haben.

Das der 4 Jährige bei mir bleibt wird durch folgende Gründe begünstigt:

- Gemeinsames Sorgerecht.

- Sie ging arbeiten, ICH blieb zu Hause und kümmerte mich um Ihn. Somit bin ich seine Hauptbezugsperson. Allerdings gab es in den besagten 4 Jahren leider auch eine 2 jährige Phase der Arbeitslosigkeit. In dieser Zeit war sie unter wechselnden Vorwänden ebenfalls fast jeden Werktag ganztags unterwegs und überlies mir die Erziehung alleine - nachweisen kann ich diese Vernachlässigung im Nachhinein aber nicht und so wird sie bei einem Rechtsstreit darauf bestehen wenigstens in diesem Zeitraum sich um den Kleinen (mit-) gekümmert zu haben.

- Kindergarten, Logopädin, Kinderarzt und diverse weitere Institutionen rund um seinen Kinderalltag kennen mich gut, da ich bei allem dabei bin und von diesen Institutionen daher mindestens als gleichwertiger Ansprechpartner (Kinderartz) oder als Hauptansprechpartner (z.b. Logopädin) angesehen werde.

- Sie hat noch einen weiteren Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung. Dieses Kind lebt inzwischen seit fast 4 Jahren bei den Eltern seiner Mutter, die das Haus direkt neben uns bewohnen. Unter diesen Bedingungen flachte der Kontakt zu ihm dementsprechend ab - so daß ich dieses Kind kaum kenne. Sie scheint sich auch für diesen Sohn nicht zu interessieren und verbringt keine Zeit mit ihm. Meine Bemühungen ihn in unsere Familie zu integrieren schlugen fehl. Das dieses Kind noch nicht mal mehr bei uns wohnt kann ich im Zweifelsfall beweisen - da sich weder Kleidung, noch Spielzeug, Schulsachen oder sonstige Alltagssachen von ihm in unserem Haus befinden. Ein Besuch vom Jugendamt würde dies also bestätigen - ab diesem Punkt würde dann allerdings auch "Krieg" herrschen, weshalb ich mir diese Option möglichst sparen wollte...mindestens, bis alles abgesichert ist. Versteht das nicht falsch...dem geht es sehr gut bei seinen Großeltern - mir geht es darum, daß SIE sich allerdings nicht für ihn interessiert und ihn garnicht erst versucht in unser Leben einzubinden.

- Ferner könnten auch kleinere Faktoren in ihrer Summe eine Rolle spielen, etwa der Umstand, daß sie keinen Führerschein hat und für sämtliche Alltagstätigkeiten (Kind in den Kindergarten/zur Logopädin/... bringen, selbst einkaufen gehen) auf Hilfe von Dritten angewiesen ist. Denn wir wohnen hier in einem sehr abgelegenen Dorf mit schlechter öffentlicher Anbindung.

Was mir dagegen Sorgen macht:

- Sie pflegt einen sehr engen Kontakt zu ihren Eltern, die direkt neben uns wohnen und mit denen ich ein ausgesprochen schlechtes Verhältnis habe. Mit diesen beiden "Zeugen" kann sie im Nachhinein viele Lügen konstruieren um mich zu diskreditieren. Die Möglichkeiten sind hier beinahe unbegrenzt - und man kann sich vorstellen, wie weit eine Frau hier gehen würde um sich diese "Schmach" zu ersparen bei einer Trennung nicht das Kind zugesprochen bekommen zu haben.

- ICH müsste ausziehen! Unser Haus ist das Eigentum ihres Vaters und ich bin nicht in den Mietvertrag eingetragen. Somit müsste unser gemeinsamer Sohn sein anvertrautes Zuhause verlassen.

- Die allermeisten Möbel sind ihre. Als wir vor knapp 5 Jahren zusammen zogen, landete der Großteil meiner Sachen auf dem Sperrmüll. Bei einem Neuanfang stehe ich mit dem Kind also praktisch in einer leeren Wohnung... und da ich momentan "Hausmann" bin und kein geregeltes Einkommen habe, verfüge ich auch nicht über irgendwelche finanzielle Rücklagen.

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Ich habe noch keinen Anwalt eingeschaltet und mache mir diesbezüglich ebenfalls kleinere Sorgen. Denn ich muß einerseits damit rechnen, daß die Mutter möglicherweise bereits gut vorbereitet ist (IHRE Post vom Anwalt könnte sie z.B. bequem zu ihren Eltern schicken lassen, so daß ich davon nichts wüsste). Sie hat bereits eine Scheidung hinter sich und kennt das ganze Prozedere (im Gegensatz zu mir). Ich dagegen habe den ganzen Tag den Kleinen - Kindergarten geht erst im September wieder los. Egal ob ich ihn mit zum Anwalt nehmen würde - oder ihn für ne Stunde bei Freunden lasse...ich käme in Erklärnot. Statt dessen will ich soviel Zeit wie möglich gewinnen um einen etwaigen Vorbereitungsrückstand aufzuholen. Und dazu muß ich mich unauffällig verhalten.

Soweit die Sachlage. Habe ich irgendwelche wichtigen Details übersehen, gibt es noch wichtige Sachverhalte, die ich unbedingt klären muß um meine Chancen einschätzen zu können?

Gibt es eine Beratungsstelle, die mir helfen kann eine Wohnung und Möbel zu organisieren (ich schätze mal, daß ich hier den Weg über verschiedene Ämter gehen muß - kann mich da eine Stelle beraten?)?

Was muß ich über das Jugendamt wissen - wie kann ich die davon überzeugen, daß es für den Kleinen das Beste ist, wenn er bei seinem Vater bleibt?

Gibt es sonstige Ereignisse, auf die ich mich emotional schonmal vorbereiten muß (hat wer ähnliche Erfahrungen)?

Tips, Ratschläge, Erfahrungsberichte...ich bin für alles dankbar.

Vielen Dank und Grüße

K.

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  Namensänderung nach Beurkundung des gem. Sorgerechts
Geschrieben von: iCé - 27-06-2013, 13:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo in die Runde,

bevor ich beginne, möchte ich mich an dieser Stelle für die sehr hilfreichen Informationen zur Trennung, hier auf trennungfaq.de, bedanken. Hat mir sehr geholfen.

Nun zum Thema:

Ich bin seit Anfang des Jahres von der KM getrennt (nicht verheiratet/6 Jahre Beziehung ) und habe vor kurzem das gemeinsame Sorgerecht, für meinen 20 Monate alten Sohn, erwirkt.
Nun besteht die Möglichkeit, dass der Name meines Sohnes binnen von 3 Monaten geändert werden kann. Momentan trägt er den Nachnamen der KM.

Warum mein Sohn den Namen der KM trägt?
-> Zur Geburt waren wir zusammen und man hatte Pläne mit Familie + Heirat etc.

Mir schwebt ein Doppelname vor ( KM'Name+meinen). Somit könnte die KM irgendwann in ihre neue Beziehung heiraten ohne, dass eine namentliche Entfremdung stattfindet.

Hat jemand damit Erfahrungen?
Sie wird das mit Sicherheit nicht wollen, wie stehen meine Chancen dies durchzusetzen?
Und wie ist der optimale Verfahrensweg?

iCé

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