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  .......leider vor den Scherben meiner Ehe......
Geschrieben von: papi - 23-06-2013, 17:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (54)

hallo miteinander,

demnächst ist es leider so weit, werde zum anwalt gehen zwecks beratung für trennung/scheidung. eigentlich habe ich ihr angeboten einen mediator zu nehmen um uns einvernehmlich zu trennen, wichtig war mir nur die 50:50 regelung zwecks umgang mit unserem sohn. da sie nun erfahren hat, das ihr dadurch kein unterhalt zusteht, blockiert sie und will es rechtlich klären, ich solle nur so viel zeit mit meinem sohn bekommen, wie es mir rechtlich zustehe. habe ihr daraufhin angeboten die eigentumswohnung zu überlassen, leider scheint sie auf totale konfrontation zu gehen.
frage an euch, wie sind meine chancen als gut verdienender freiberufler, der sogar auf kinder spezialisiert ist, das abr zu bekommen, da ein wechselmodell nur sinn macht, wenn sich beide einig sind. würde dann meinerseits meiner "exfrau" 50:50 anbieten, da es für mich selbstverständlich ist, das die mutter genauso wichtig ist wie der vater.

freue mich auf eure beiträge

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  Auskunftsklage über die persönlichen Verhältnisse der Kinder
Geschrieben von: Jessy - 23-06-2013, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi zusammen,

brauche mal wieder Leute zum Mitdenken:

Abseits der Umgangsstreitigkeiten beschäftigt uns noch ein weiteres Thema, und zwar was Infos über die Kinder angeht.
Schon mehrfach wurden z.B. Umgangstermine abgelehnt, weil die Kinder da Kindergarten hätten (und eine der beiden ist jetzt ein Vorschulkind, und sie darf nicht einen Tag im Kindergarten verpassen, denn da gäbe es strikte Lehrpläne, und die Bildung der Kinder habe schließlich Vorrang). Leider aber können wir das in unseren Terminvorschlägen gar nicht berücksichtigen, weil wir nicht wissen, wann, ob und wie lange die Kids im Kindergarten sind. Nur um mal ein Beispiel zu nennen.

Im Verfahren am Jahresanfang hat die Richterin den beantragten Punkt "Auskunft" weggewischt, indem sie mündlich mitteilte, die KM solle ihrer Auskunftspflicht doch in der Mediation nachkommen.
Allerdings ist die KM bisher nicht zur Mediation erschienen.

Auch eine Anfrage an ihre Anwältin, um wenigstens ein paar Infos zu bekommen, blieb absolut reaktionslos.

Nun die Frage: Sollten wir mit der Auskunftsklage warten, bis das mit dem Sorgerecht entschieden ist? Dann gäbe es ja mehr Möglichkeiten, selbst an Infos zu kommen (andererseits habe ich da wieder im Hinterkopf, dass die entsprechenden Stellen Auskunft geben KÖNNEN, nicht MÜSSEN, also nutzt uns ein mögliches Sorgerecht eventuell wenig, denn die KM wird schon entsprechend "vorgearbeitet" haben, so dass vermutlich die Auskünfte spärlich bleiben werden).

Falls Warten keinen Sinn macht - ich habe gelesen, dass der KV grundsätzlich Anspruch auf solche Auskünfte hat, welche die Kinder auf Grund ihres Alters nicht selbst geben können (sie sind 3 und 5), und die sich auch augenscheinlich (bei Umgängen so alle vier bis acht Wochen) nicht gewinnen lassen.

Kann man nun schlicht eine "vollumfängliche Auskunft" beantragen, oder muss das zwingend präzise beantragt werden?
Kann man beantragen, dass die Auskunftspflicht fortlaufend besteht, also bei größeren Veränderungen die KM von selbst "Bericht erstatten" muss, ohne dass man ihr jede Info aus der Nase zieht?

Auf konkret welche Auskünfte sollte man bestehen?
Uns interessiert insbesondere folgendes:
- Hat eine Einbennung der Kinder stattgefunden (KM hat ja kürzlich geheiratet)?
- Sind die Kinder geimpft (wir sind häufig mit Kinder & Hund in Feld/Wald/Wiese draußen)?
- Welchen Kindergarten besuchen die Kinder und wann?
- Wann waren die letzten U-Untersuchungen und mit welchem Ergebnis (im Vergleich zu der dritten Tochter meines LG, die durchschnittlch normal entwickelt ist, haben die Kinder schon deutliche Defizite)?
- sind die Kinder in irgendeinem Verein aktiv, gibt es hier feste Zeiten (die Größere singt scheinbar in einem Chor, und da musste sie wohl mal einen "großen Auftritt" verpassen, weil Umgangstermin war und dann war sie angeblich sooooo traurig, und der KV stünde ja der Karriere schon in Kindertagen im Weg, bei Absprache des Termins war aber kein Wort davon zu hören...)
- über Umzüge, schwere Erkrankungen, Allergien oder Ängste würden wir gerne grundsätzlich auf dem laufenden gehalten werden

Aus eurer Erfahrung: Was macht es noch Sinn zu wissen?
Wir wollen wirklich nicht jedes Detail wissen, aber auch nicht ständig allen wichtigen Dingen nachrennen, zumal die KM schon das eine oder andere Mal Sachen erzählt hat (als der Kontakt noch besser, bzw. überhaupt da war), die dann plötzlich (vor Gericht) doch wieder ganz anders waren.

Danke.

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  Herausgabe der Geburtsurkunde
Geschrieben von: iglu - 23-06-2013, 16:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Ich möchte meinen Sohn hier mit zweitem Wohnsitz melden. Dazu benötige ich die Geburtsurkunde, die ich bei der Mutter bereits anforderte.
Irgendetwas sagt mir allerdings, dass sie sie mir nicht aushändigen wird.Wink
Um die Reaktionen vorwegzunehmen, ist mir natürlich bewusst, dass ich mir gegen Gebühren eine Ausfertigung der Urkunde beim Standesamt besorgen kann. Ich bin derzeit aber wenig einsichtig, warum ich das tun sollte, wenn die Mutter sie mir ohne irgendeinen Aufwand zeitlich befristet aushändigen könnte.

Hat hier jemand Erfahrungen bei der Klage auf Herausgabe von Urkunden oder profunde Kenntnisse diesbezüglich?

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  Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren
Geschrieben von: Nobody - 21-06-2013, 19:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo Leute,

grad ist ein Brief vom JA reingeflattert mit dem Verweis, dass KM eine Beistandschaft gem. § 18 SGB VIII erbeten hat. Weiterhin steht drin, dass wir damals (2011) einen Vergleich geschlossen haben auf 110 % Unterhalt der jew. Altersstufe usw.

Aukunft erteilen muss ich, allerdings wollt mal in die Runde fragen, in welchem Umfang. In den FAQ's hab ich bisher rausgelesen, dass ich den Fragebogen vom JA nicht befüllen muss, sondern dass aufs Wesentliche geschwärzte Einkommensnachweise reichen?!
Für die folgenden Fragen relevant: ich bin was den KU angeht kein Mangelfall. Zahle nebenher noch BU, den aber im Mangelfall, sodass KM wohl aufstocken/anschaffen muss. Allerdings hatte ich in den letzten 2 Jahren Gehaltserhöhungen bekommen, die nicht einflossen und die bisher keiner gesehen hat.

1) Muss ich den Besitz eines PKW zwingend angeben, wenn ich voraussichtlich kein Mangelfall bin?
2) Muss ich die Verträge, die ich mit den 4% Altervorsorgeabzug bespare, angeben?
3) Ich hab in den letzten 2 Jahren, da ledig & ST-KL I keinen Steuerausgleich gemacht. Welche Auswirkungen hat das?
4) Darf ich Umgangskosten abziehen, die mir im vergangenen Jahr entstanden sind?

Es kann sein das KM BU verlängern will. Ist es sinnvoll (vorsorglich) irgendwelche Kosten bereits beim KU anzugeben, damit die beim BU evtl. auch mindernd einfliessen?

VG
Nobody

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  Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605
Geschrieben von: Antiworld - 20-06-2013, 17:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

"Nach § 18 Abs. 1 SGB VIII haben allein erziehende Elternteile Anspruch auf Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen. Die Unterstützung umfasst dabei nicht eine Befugnis des Jugendamtes, das Kind bzw. den Jugendlichen im Verfahren rechtlich zu vertreten. Demgemäß kann im Rahmen dieser Rechtsgrundlage weder ein eigenständiger Auskunftsanspruch noch ein solcher aus übergeleitetem Recht nach § 1605 Abs. 1 BGB durch das Jugendamt geltend gemacht werden; dieser ist vielmehr an die Person des Unterhaltsberechtigten gebunden.

Unterhaltsangelegenheit § 1605 BGB

Frage:
Wenn die KM über die Einkünfte des KV informiert ist (Nachweis Gehaltsabrechnung), der Mindestunterhalt nach DDT Stufe 1 bezahlt wird, kein Titel besteht oder von der KM gefordert wird, dass Kind regelmäßig vom KV betreut wird an durchschnittlich 11 Tagen im Monat mit Übernachtung.

Kann diese umfassende Auskunft tatsächlich verweigert werden?

Auch oder gerade dort, wo ein Titel besteht? Wo in der Vergangenheit geprüft wurde und sich die Einkommen nicht um mindestens 20% erhöht haben?

Es betrifft mittlerweile drei Väter, wo z.B. nachmittägliche Betreuung (Hort), Wohngeld, die KM`s Leistungen erhalten und diese Leistungen sollen ja wie üblich die Väter auch noch übernehmen.

Die Nettoeinkommen liegen in allen drei Fällen bei 1.250, 1.450€ mit jeweils einem Kind und in einem Fall bei 1.800€ mit drei Kindern.

Danke für eure Unterstützung.

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  Kinderspaß mit dem Jugendamt
Geschrieben von: Bckstn - 18-06-2013, 18:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo, hab da auch ein dringliches Problem und fühle mich vom Jugendamt (kurz JA) veralbert.

Zur Geschichte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7670

Mein Problem.

Mutter und ich haben eine Jugendamtsvereinbarung für das Umgangsrecht.
Darin sieht vor jedes Wochenende hol ich den kleinen Freitags um 15 Uhr ab und bringe ihn Sonntags um 17 Uhr zu ihrem Vater wo sie jedoch zugegen sein muss.
Sonntag meldete die KM sie wisse nicht ob sie Sonntag oder Montag kommt und ich solle den kleinen zu ihrem Alkoholkranken Vater bringen. Ich verweigerte es und nahm unseren Sohn wieder mit und schrieb ihr sie könne ihn bei mir Abholen.

Sie sagte mir das sie das nicht machen werde und ich ihn halten soll bis wir das vorm JA geklärt haben.

Montag rief ich das zuständige JA an und wollte eilst möglich einen Termin haben da ich Berufstätig bin. Nach VIER STUNDEN rief die zuständige Sachbearbeiterin an und klang so als hätte sie nen Tierischen hass auf Männer. Sie wollte mir einen Termin für in drei Wochen geben. Nach hartnäckigem Nachhacken bekam ich Freitag um 10 Uhr einen Termin.
Diese sollte ich der KM Mitteilen wobei ich ihr zu bedenken gab ob das nicht sinniger wenn das Offiziel vom JA kommt.

Ich nahm also extra eine Woche Urlaub dafür und bekam dann später die Meldung von der KM, sie (als Arbeitslose) haette am Freitag keine Zeit und hätte Dienstag einen um 11 Uhr gemacht.

Toll für mich würde das bedeuten wieder einen Tag Urlaub zunehmen während die KM mir in die Parade fährt.

Montag und heute rief ich in dauerschleife bei der Zuständigen JA Tante an und sprach ihr mehrmals auf den AB sie möge zurückrufen, was sie jedoch nicht tat. Ergo wollte ich mich bei ihrem Vorgesetzen Beschweren, dessen Vertrettung mir hoch und Heilig versprach heute zurück zurufen...
Was jedoch nicht passierte...

nun zu meinen Problemen, ich habe Frühschichten von Mo-Sa und meine schichten von 04:00 - 14/15 Uhr. Diese Woche nahm ich extra dafür Urlaub nächste woche hätte ich für Vormittags jmd zumaufpassen jedoch ist dann schluss, weil ich nicht weiß wie lange die Mutter die Termine ändern wird.

Meine Fragen:
Sollte ich zum JA Termin einen Zeugen mitnehmen oder wäre es sinniger es gleich sein zulassen und damit zum Anwalt zugehen?
Lohnt sich ne Dienstaufsichtbeschwerde oder ist die eher nutzlos?
Gibs Konsequenzen von meinem Handeln, weil ich den kleinen nicht ihrem Alkohol krankem Vater gab?

hänge immoment Tierisch in der Luft, einierseits ist sie Tierisch Fürsorglich zu den kleinen andererseits schiebt sie den kleinen so oft wie es nur geht ab und sprach mich oft genug an ich könne den Kleinen haben (was sie im selben Atemzug wieder verneinte...)

bin echt Ratlos immoment =(

danke fürs lesen

schönen Abend
Bckstn

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  Kein Geld für Unterhalt - und jetzt?
Geschrieben von: Libelle - 17-06-2013, 12:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo,

ich bin die neue Lebenspartnerin eines Betroffenen. Er war lange Jahre alleinerziehend mit Kindern aus der ersten Beziehung (jetzt sind beide volljährig und ausgezogen). Aus diesem Grund konnte sich der KV bisher nicht um seine eigene Ausbildung kümmern und hat deswegen ein sehr geringes Einkommen. Jetzt leben wir zusammen und ich bringe mein Einkommen mit ein. Mir ist bewusst, das dass auf Selbstbehalte angerechnet wird und finde das soweit auch in Ordnung. Ich verdiene mehr als der KV aber auch nur knapp 1100 Netto.

Der KV hatte noch eine Beziehung, aus dem ein weiteres Kind hervorgegangen ist. Um diesen Fall geht es.
KV und KM beide nicht verheiratet nahmen gemeinsam einen Kredit auf. Bei der Trennung gab es eine (leider nur mündliche) Absprache, dass der KV sich um die Kreditraten kümmert und die KM um den Kindesunterhalt. Der KV hätte auch gern das Kind bei sich behalten - auch da es sehr in das Leben der Halbgeschwister eingebettet war und diese eine Trennung absolut nicht befürworteten; da sie nicht verheiratet waren, hatte er da sehr schlechte Karten. Inzwischen hat er mit der KV das Sorgerecht (seit letztem Jahr).

Inzwischen erinnert sich die KM nicht mehr an die mündliche Absprache, ist neu verheiratet und hat ein Haushaltseinkommen, das sicher stellt, dass dort niemand Not leiden muss. Um den KV zu Unterhaltszahlungen zu bringen (sie hat ihn noch nicht einmal vorher darauf angesprochen) hat sie Beistandsschaft beim JA beantragt und bekommen. Letztes Jahr gab es einen Vergleich, der befristet auf ein Jahr Zahlungen regelte. Nun ist das Jahr um, und der Unterhalt soll in voller Höhe (Düsseldorfer Tabelle 272€ plus Zuzahlung wegen Rückstands) beglichen werden.

Für uns ist jetzt die Frage: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
KV verdient 550 in seiner regulären Stelle, von dem 300 € Rate des gemeinsamen Kredits abgehen und 150 € Unterhalt. Zusätzlich hat er einen Minijob, was bedeutet, dass ihm 500€ bleiben, um den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten.

Da der KV im letzten Jahr wegen Anwaltspflicht schon einmal Prozesskostenhilfe beantragen musste, befürchte ich, dass wir hier nun auf keine Unterstützung mehr hoffen dürfen, wenn es zu rechtlichen Schritten kommt.

Was passiert nun? Was sollten wir / der KV tun? Wie können wir auf das JA zugehen um eine Einigung zu erzielen?
Kann man eventuell vorübergehend ALGII zusätzlich bekommen, damit man den Lebensunterhalt sichern kann?
Was kann passieren, wenn nachgewiesen wird, dass das Geld einfach nicht reicht? Kann der KV gezwungen werden das schuldbelastete Haus zu verkaufen, auch wenn die Gefahr besteht, dass es deutlich unter Wert verkauft wird und somit nicht einmal die Schulden gedeckt werden? (Und wir für eine Mietwohnung mehr ausgeben müssten, als für die Deckung von Kredit und Nebenkosten.)
Kann der KV zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden (auch das wurde ihm angedroht), weil er bisher keine besser bezahlte Stelle angenommen hat? (Die ihm nicht angeboten wurde, sogar die schlecht bezahlte Stelle stand eine Zeit lang auf der Kippe). Da er keine Qualifizierung vorweisen kann, steht es bisher auch sehr schlecht auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann sich im Herbst ändern, weil er neben seinen Jobs Abends eine Berufsausbildung machen kann, die jedoch dann davon abhängt, dass er gleichzeitig in der Branche tätig ist.

... Tut mir leid, das sind viele Fragen, aber jeder Hinweis hilft uns. Ich bin wirklich sehr verzweifelt...

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  Diskussion zu: Kafkaeskes Leben durch Ejakulation
Geschrieben von: MasterOfDesaster - 15-06-2013, 16:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (143)

[Diskussion zu: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7649 ]

Schreib doch einfach mal nieder was dir wiedersagten ist.

Deinen bisherigen Text könnte man so zusammenfassen:


Blub!
Hallo Männer

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  Eingang Vollstreckungstitel beim AG
Geschrieben von: Nappo - 15-06-2013, 11:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (75)

Frage :
Bei meinem AG ist nun ein Vollstreckungstitel wegen rückständigem Unterhalt eingetroffen, nachdem die Ex heraus gefunden hat, wo ich arbeite.
Der letzte Vollstreckungsversuch war in 04/2012.
Der Titel beinhaltet ein "absolutes Zahlungsverbot" . Der AG fragte mich, wie Er sich verhalten solle.
Meinen RA habe ich natürlich heute noch nicht erreicht.

Bezüglich des Strafverfahrens, weshalb ich im Juni 2011 verurteilt wurde, muß ich jeden Monat 530 Euro bis Juni 2014 zahlen. Dann ist die Bewährungszeit rum.

Wenn aber nun nicht schnell genug was getan werden kann und das "vorläufige Zahlungsverbot" gelten würde, hätte ich gleichzeitig ab nächsten Monat auch strafrechtlich ein Problem.

Nebenbei bemerkt, wurde die zweite Strafanzeige meiner Ex gegen mich eingestellt. Aber das ist jetzt nicht das Thema.

Mit meinem RA (auch Campers Anwalt) spreche ich wohl Mo/Di.

Soll ich im Zweifel Hartz IV anmelden? Auffüllend, da ja das Gehalt weg gepfändet werden soll.

Erst einmal bräuchte ich ein paar konstruktive Vorschläge bezüglich der jetzt anliegenden Vorgehensweise. Ich selbst, muß übers WE meine Gedanken ordnen und überlegen, was zu tun ist.

Vorab vielen Dank!

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  Kind kommt 3 Wochen zu mir: Unterhalt fordern?
Geschrieben von: Antragsgegner - 14-06-2013, 18:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Moin,

hatte wegen meinem Umgangsverfahren ein lustiges Gespräch beim Jugendamt mit der Verfahrensbeiständin und der KM. Drei Frauen, ich war natürlich "der [Unterschreitung des Mindestniveaus]", der, der klagt usw. und der auch noch unbedingt auf einen Richterspruch besteht!

Naja auf jeden Fall kam die KM _jetzt_ (!) damit, dass nächsten Monat die Krippe 3 Wochen zu hat und sie keine Betreuung hat und ob ich das Kind da nehmen könne.

Ich muss das noch absprechen aber prinzipiell ginge das. Als ich dann in der Runde fragte ob ich für die 3 Wochen dann den Kindesunterhalt zurück bekäme ging auch schon die Büchse der Pandorra auf. Das wäre ja "moralisch verwerflich" und "Kinder kauft man nicht" und die KM is ja eh schon soooo arm...

Was sagt ihr dazu und wie soll ich mich nun verhalten? Habe gesagt, dass ich mich morgen bei der KM melde, ob es klappt.

Eine Woche kann ich auf jeden Fall übernehmen. Nu hat die KM ja in ihrem Zickwahn auch gleich gesagt "dann frag ich halt mein Vater ob er Urlaub nimmt"...ach plötzlich gibt es doch eine Möglichkeit??? Gaaanz schwer, da ruhig zu bleiben un nich mal was übern Tisch zu werfen.

Wenn ich das jetzt organisiere mit entsprechend Aufwand und sie mir am Telefon sagt, dass ich sie nur die eine Woche bekomme, würde ich am liebsten sagen, sie solle sich diese Woche auch schenken und ich nehme sie nur die Wochenenden, wie es jetzt als Standard vereinbart wurde.

Lasse mich ungern verarschen! Ja es geht zu Lasten des Kindes aber es geht ansonsten alles sehr einseitig zu meinen Lasten, habe auch ein Recht auf ein faires Leben bzw. das nehme ich mir einfach, auch als Trennungsvater.

Was sagt ihr dazu? Wie soll ich mich verhalten oder kann einer einfach mal was schlaues schreiben dass ich mir nicht die Hexenverbrennung zurück wünsche.

Vielen Dank schonmal.

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