Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Aktive Themen |
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 1 Minute
» Antworten: 13
» Ansichten: 579
|
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 14 Minuten
» Antworten: 26
» Ansichten: 758
|
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 355
|
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.215
|
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
15-09-2025, 21:49
» Antworten: 15
» Ansichten: 1.054
|
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.357
|
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 184
|
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.028
|
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.623
|
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
11-09-2025, 06:43
» Antworten: 38
» Ansichten: 9.483
|
|
|
Unterhalt bei Zweitausbildung |
Geschrieben von: ArJa - 04-07-2013, 10:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Hallo zusammen.
Heute frage ich mal nicht für mich nach ( für diese Problematik ist meine Tochter noch zu jung ), sondern für meinen besten Spezi.
Spezi hat in den letzten Jahren Unterhalt gezahlt für seine mißratene Tochter ( jetzt 20 ) während ihrer schulischen Ausbildung zur bekleidungstechnischen Assistentin (btA), die sie jetzt im Juli 13 nach zweijähriger Ausbildung mit mäßigem Erfolg abgeschlossen hat.
Tochter ist jetzt arbeitslos und möchte - wenn sie denn einen Studienplatz erhält - im Frühjahr 2014 ein FH-Studium zur Modedesignerin beginnen.
Angeblich hätte sie auch für das Studium einen Unterhaltsanspruch, weil auf die Erstausbildung aufbauend ?? Keine Ahnung ...
Spezi meint, das sie durchaus arbeiten könne; Tochter wird allerdings in der Zwischenzeit zu Hause rumhängen, obwohl sie durchaus arbeitsfähig ist,
auch für Hilfsjobs ...
Hat diese Faulenzerei der jungen Dame irgendwelche Auswirkungen auf den Unterhalt während eines potenziellen Studiums und muß er überhaupt löhnen, da es sich doch um eine anerkannte und abgeschlossene, wenn auch kaum verwertbare Erstausbildung handelt?
Gruß
ArJa
|
|
|
Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten |
Geschrieben von: stillnowayout - 03-07-2013, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
|
 |
Hallo liebe Mitfories,
eine mir bekannte alleinerziehende Kindsmutter hat sich an mich mit folgender Frage gewendet die ich Ihr nicht beantworten konnte.
Insofern hoffe ich bei Euch die richtige Antwort zu bekommen um Ihr diese weiterleiten zu können.
- Sie ist alleinerziehende Mutter.
- War nie mit dem Kindesvater verheiratet
- Sie hat alleiniges Sorgerecht
- Kind ist 7 Jahre alt
- Kindsvater hat Vaterschaftsanerkennung damals unterschrieben
- Kindsvater zahlt Kindesunterhalt ( aber nur das was er für nötig hält und deutlich unter 100% Mindesunterhalt )
Sie fragte wenn Ihr was passieren würde und Sie sterben sollte.
Wo würde da das minderjährige Kind hinkommen ?
Die Eltern von Ihr ( sprich Oma und Opa ) sind beide Mitte 70
|
|
|
Kann Vater Tochter vom Gymnasium nehmen ? |
Geschrieben von: neuleben - 03-07-2013, 11:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
|
 |
Hallo Leutz,
ein ungeschiedener Verwandter hat große Probleme mit seiner Tochter.
Inzwischen in der 9ten eines Gymnasiumes, bringt sie nur noch 4,5,6 heim.
Sie ist total respektlos, rotzfrech, faul usw.
Er will sie mit Realschulabschluß beenden lassen.
Damit sie eine Ausbildung macht und möglichst schnell eigenes Geld verdient.
Denn sonst fürchtet er das ewige finanzielle Unterhalts-Amageddon für sich und seine Frau.
Tochter wehrt sich und will unbedingt auf dem Gym bleiben, weil sie studieren will und halt auch die süßen Freundinnen da sind.
Notenmäßig aber fehlt total die Grundlage dazu.
Das ganze ist inzwischen so schlimm, daß er vor lauter Aufregung einen Herzinfarkt erlitten hat und derzeit im Krankenhaus liegt.
Aber selbst das läßt Töchterchen vollkommen kalt.
Frage:
Kann der Vater seine Tochter gegen ihren Willen die Schule mit dem Realschulabschluß beenden lassen ?
|
|
|
Alleingänge der KM in Sorgerechtsfragen verhindern |
Geschrieben von: mischka - 03-07-2013, 08:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage für einen anderen Vater.
Kurzer Abriss:
- Tochter 16 Jahre alt
- gemeinsames Sorgerecht
- Unterhalt wird immer pünktlich gezahlt
- regelmäßige Umgangsverweigerungen durch die Mutter
- Kaum Kontakt zur Tochter, da sie "keine Kommunikation" wünscht
- regelmäßig Ignoranz des Sorgerechts des Vaters, indem die KM "Vater unbekannt" angab (z.B. Umschulung des Kindes ohne Benachrichtigung oder gar Einwilligung des Vater)
Nun will die Mutter das Kind in einen zweijährigen Bundesfreiwilligen Dienst schicken, ohne dass die Tochter erstmal eine Ausbildung macht. Der Vater ist dagegen.
Was kann der Vater tun um die Alleingänge der Mutter in Sorgerechtsfragen zu verhindern? Übertragung des aSR wird ja wohl kaum gelingen, wenn kaum Kontakt zum Kind besteht, oder?
|
|
|
Karies - Sonderleistung |
Geschrieben von: flori - 02-07-2013, 17:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
|
 |
Hallo!
Mein großer (4) brauch laut meiner Ex schon wieder eine Zahnbehandlung wegen Karies (letzte ist grade mal ein halbes Jahr her), diese wird dieses mal nicht von der Krankenkasse übernommen. Jetzt will sie das ich die hälfte (150 Euro) zahle. Kann sie das wirklich verlange? Ich gehe 6 Tage die Woche arbeiten (5 Tage Hauptjob 1 Tag Nebenjob) bin trotzdem unter meinen Selbstbehalt. Wie soll ich den das noch aufbringen?
Versteht mich nicht falsch ich liebe meinen Sohn und wenn ich das Geld hätte würde ich es dafür gerne hergeben, aber ich habs einfach nicht ich hab nur ca 800 Euro der Rest geht an die Kids.
Mal davon abgesehen das ich mich ärgere das meine Ex immer so auf Zähneputzen pocht wenn sie mal zur abwechslung da sind, aber es anscheinend selber nicht so genau nimmt sonst würde das Problem ja nicht so extrem auftreten.
|
|
|
Ich weiss mir nicht zu Helfen |
Geschrieben von: Mireille - 02-07-2013, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
|
 |
Guten Tag,
ich wende mich an dieses Forum da ich nicht weiß was tun und wie vorgehen.
Mein Belgischer Partner hat uns, unser Sohn (4 Belgischer Staatsbürger) und mich von einem Moment auf den Anderen verlassen ohne einen Cent.
So wurde ich unverschuldet und ungewollt zum Sozialfall.
Zurzeit kann ich mein Leben nicht so in die Händen nehmen wie ich es gerne möchte und würde, um aus diesem Dilemma heraus zu kommen. Eine OP steht an. (dies war meinem ex bekannt).
Ich gehe nicht überall ins Detail um mein Posting nicht zu lang werden zu lassen. Er hat vieles aus Berechnung und Böswilligkeit getan. Auch ist Häusliche Gewalt welche von mir Angezeigt wurde ein Thema.
In Belgien lebten wir 3 Jahre und schlossen einen Vertrag „Gesetzlisches Zusammenwohnen“.
Dieses hat mein ex nach 7 Jahren nun beendigt vor kurzem.
Deutsche Anwälte trauten sich nicht an diesen Fall, da keiner weiß welches Recht angewandt werden soll und der Fall Kompliziert sei. (da wir diesen Vertrag in Belgien geschlossen hatten als wir dort 3 Jahren lebten, unser Sohn Belgier ist (dort geboren), ich Französin und wir bis zum Tage des verlassen Werdens also 5 Jahren in Deutschland lebten.
Ich war REchtslos!
Also habe ich mir den Anwalt seiner Ex-Frau in Belgien gefunden (dieser ist vertraut mit der Gewalt und Lügen welche in dieser ehemaligen Beziehung schon herrschte). Nur das eine Sprachbarriere vorhanden ist. Ich spreche wenig Niederländisch, gebe mir mühe dabei habe aber angst ob auch alles verstanden wird. Schreibe dann dasselbe alles in Deutsch)
Ich bekomme zurzeit Unterstützung vom Deutschen Staate. Zugekommen ist mir diese Hilfe sehr schnell Dank allen Mitarbeitern von Jugendamt und Jobcenter die die ernsthafte Not erkannten. (Es wird immer gemosert aber ein Dank ist auch einmal angebracht und wenn er nur von mir kommt, ich bin denen allen dankbar).
Nun fragt die Gegnerische Seite welches Recht angewandt werden soll, das Deutsche oder das Belgische.
Ich muss sagen das mein ex Kindesunterhalt bezahlt seit ihn das Jugendamt ausfindig und angeschrieben hatte.
Ansonsten seit Trennung keine Kommunikation mit ihm möglich, ob per Mail oder Telefon, keine Reaktion.
Mir geht es darum von meinen Ex Unterhalt oder eine Einmalzahlung zu erhalten, denn es kann nicht sein das er mir glaubhaft machte abgesichert zu sein durch diesen Vertrag, was sich als eine Lüge herausstellt. Mich für seine Zwecke ausnutzt und belügt um aus der ehemaligen Scheidung besser weg zu kommen. Und dann einfach uns verlässt und wir sind gestorben.
Darf man hier Deutsches Recht für Kindesunterhalt fordern und Belgisches Recht für mein Anliegen des Unterhalt?
Welches Recht ist für mein Fall das bessere, warum ich dies frage ist, das ich angst habe um mein Kind.
Er drohte mir mich fertig zu machen, mir mein Kind weg zu nehmen etc…
Auch ist er in der besseren finanzielle Lage als ich.
Könnte mich jemand aufklären?
Danke für die Zeit die jeder sich genommen hat mich zu lesen, in Hoffung mich verständlich ausgedrückt zu haben.
Und danke für jede Antwort.
|
|
|
USA Unterhalt |
Geschrieben von: Franz Brause - 02-07-2013, 04:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Hallo zusammen,
bei der Suche zu den Themen Unterhalt und Ausland bin ich auf dieses Forum gestoßen und lese mir tag für tag eure interessanten Berichte durch.
Im meinem Fall ist es so das ich im sehr jungen alter vor 14 jahren ein nichteheliches Kind mit dem für mich schrecklichstem "Menschen" der Welt gezeugt habe da Sie ihre pille vergessen hatte..Unmittelbar nachdem der Schwangerschaftstest positiv war hat Sie mit mir Schluß gemacht und ich wurde zum Kindesunterhalt zusätzlich zu einem 3 jährigen betreuungsunterhalt für die Ex freundin verdonnert.Ein Umgang mit dem Kind war von ihrer Seite von anfang an nicht gewollt.
Vor einiger Zeit habe ich nun die möglichkeit bekommen beruflich in die usa zu ziehen.Kurz bevor ich umgezogen bin wurde vom JA noch der Unterhalt erhöht,diesen habe ich bisher auch brav weiter bezahlt.
Was würde geschehen wenn ich diesen nun halbiere?Unterhaltsvorschuss bekommt Sie aufgrund des alters nicht mehr,allerdings hat das JA eine Beistandschaft.Es könnte sein das ich ab und zu nach Deutschland muss und ich möchte am Flughafen natürlich keine Probleme bekommen.Gerade was meinen Pass angeht.In Deutschland bin ich bereits abgemeldet.
Schönen Gruß
|
|
|
Wer übernimmt Eigenanteil in der MuKi Kur ? |
Geschrieben von: ArJa - 01-07-2013, 11:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Hallo.
Exe war mit Kind (9) in der Mutter-Kind Kur. Exe ist gesetzlich, Kind bei mir privatversichert. Nun gibt es Streit über den Eigenanteil.
Beihilfe und PKV zahlen insgesamt nur ca. 70 % der Kurkosten für Tochter, den Rest soll ich zahlen. Ich habe nein gesagt, weil der zu leistende Eigenanteil m.W. dazu dient, die häusliche Ersparnis auszugleichen und Exe dann doppelt kassiert. Einmal die Vollversorgung in der Kur und dann noch kompletten KU für den Kurmonat...
Titulierten KU habe ich für den Kurmonat wie immer komplett gezahlt; vorsichtshalber habe ich mal - obwohl nicht korrekt - bis zur Klärung
dieser Frage TU an Mutti vorsorglich halbiert, weil bei Exe sonst nicht zu holen sein wird.
Wer muß nun den Eigenanteil zahlen ?
Gruß
ArJa
|
|
|
Erbschaft und Unterhalt |
Geschrieben von: Anton29 - 01-07-2013, 01:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
|
 |
Hallo,
Herr A hat ca. 120.000€ geerbt und hat derzeit kein sonstiges Einkommen.
Allerdings soll er sich an den Kosten für die Heimunterbringung seiner Tochter beteiligen, was allein auf ihn fallen würde, da die Mutter nicht auffindbar ist. Die Kosten für die Unterbringung der Tochter betragen 4000-5000€. Das Kind wird erst in 4 Jahren volljährig und muss bis dahin auch im Heim bleiben. Gemäß §93 Abs. 1 bis 3 SGB VIII sind die entsprechenden Beitragsstufen je nach Einkommensgruppe geregelt. Nun hat A aber kein regelmässiges Einkommen, sondern "nur" das Erbe, was wohl als Einkommen zählt, jedoch den Höchstsatz bei 9500 bis 10000€ monatlichem Einkommen dennoch deutlich übersteigt. Nach §93 Abs. 5 SGB VIII sollen bei besonders hohen Einkünften 25% für die Unterbringung aufgebracht werden.
Nun ergeben sich folgende Fragen:
Muss A voll für die Kosten der Unterbringung in Höhe von 4000-5000€ monatlich bis zu dessen Beendigung aufkommen oder werden "nur" 25% des Erbes auf die restliche Dauer der Unterbringung(4 Jahre) aufgeteilt? Muss A generell das gesamte Erbe für die Unterbringungskosten verbrauchen oder gibt es einen Freibetrag?
Beste Grüße
|
|
|
|