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  1615l
Geschrieben von: 1615l Opfer - 09-07-2013, 11:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Guten Tag!
Leider werde ich in nächster Zeit durch den § 1615l ordentlich zur Kasse gebeten und habe deshalb ein paar Fragen an euch!

Wovon hängt es wirklich ab, ob eine Mutter nach 3 Jahren noch Geld bekommt oder nicht? Meine Ex droht mir jetzt schon damit, wie einfach es sein soll, das durchzusetzen.

Die ersten 3 Jahre sind, das habe ich begriffen, 100% Lohnfortzahlung. Wie sieht es danach aus? Wird der Bedarf dann neu berechnet?

Vielen Dank!

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  Was erwartet mich, wie soll ich reagieren und was habe ich zu befürchten???
Geschrieben von: monsenior - 08-07-2013, 22:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen!
Freue mich sehr dieses Forum von Gleichgesinnten gefunden zu haben!!!
Da ich hier neu bin, möchte ich mich gerne einmal Vorstelle.

Mein Name ist Tomislav, bin 42 Jahre alt und habe eine 14 jährige Tochter.

Ich brauche dringend einen Rat und Hilfe.
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand hier im Forum weiterhelfen könnte!!!

Also, mein Problem ist folgendes:

Ich bin Deutscher als auch Kroatischer Staatsbürger. Besitze somit beide Personalauswise.
Nun lebe ich seit ca. 1,5 Jahren in Kroatien von einer deutschen Gesamtrente in Höhe von 620€
Meine Rente wird von der LVA Rheinland monatlich auf mein kroatisches Konto bei einem kroatischen Geldinstitut geschickt.
Da ich monatl. nur 620€ zur Verfügung habe und alleine die Kaltmiete hier in Kroatien bei mir um die 350€ beträgt ist es mir leider nicht möglich Unterhalt für mein Kind zu zahlen.

Bevor ich nach Kroatien gezogen bin, habe ich mich Sachgemäß in Deutschland abgemeldet. Somit bekam ich auf dem Deutschen Personalausweis den Vermerk "kein Wohnsitz in Deutschland"

Zu diesem Zeitpunkt habe ich auch per "Einschreiben" beim Jugendamt meine Sozialen Verhältnisse dargelegt!
Diese sind dem Sozialamt verloren gegangen. Das steht in einem Brief vom Jugendgericht welchen ein Freund mir Fotogrfiert hat.
Und genau das ist auch ein weiteres Problem, dass ich ständig Post an meine alte Deutsche Adresse bekomme??? Ich bin da überhaupt nicht mehr gemeldet!!! Zumal immer im Verzug von 3 Monaten
Die Wohnung gehört meiner Mutter! Es ist ihr Eigentum!

Nun, wie soll ich mich verhalten? Kann die Wohnung meiner Mutter rechtlich aufgebrochen und von der Polizei dursucht werden? Dürfen dort Sachen gepfändet werden?

Hinzu kommt das ich in Privatinsolvenz bin und somit nichts besitze!!!

Bitte sehr um Eure Hilfe!!!Huh

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  Schuleinführung in Stunden
Geschrieben von: Pistachio 00 - 07-07-2013, 00:01 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Moin,

ich muss mal wieder von mir etwas zum Besten geben.
Die Schuleinführung steht demnächst an.
Schon seit Monaten gab es den Vorschlag der KM, das unser Kind ab der vormittäglichen Feier bis 17.00 bei mir sein soll.
Nun ordnete sie plötzlich per Mail 16.00 an - ich verwies auf unsere bestehende Vereinbarung.
Hier die Antwort:

Zitat:Hallo Pistachio 00,

welche Vereinbarung meinst Du denn? Wenn ich mich recht entsinne, ging es zunächst einmal um halb bzw. um fünf, weil wir noch nicht wussten, wann die Feierstunde stattfinden wird. Nun wissen wir es, punkt 9 Uhr. Sie geht maximal bis halb elf und danach kann Kind bis nachmittags mit Euch feiern.
Meine Familie und Freunde allerdings warten auch auf Kind und wollen mit ihr feiern. Da Du Dir sicher vorstellen kannst, dass Kind abends nach so einem, doch recht aufregenden Tag, sicher ziemlich müde sein wird, halte ich es nur für gerecht, die Zeit auch gerecht aufzuteilen.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich es unglaublich kleinlich von Dir finde, mal wieder wegen einer Stunde mehr oder weniger zu diskutieren. Theoretisch hätte ich die ganze Schuleinführung auch komplett anders planen können. Andere Väter dürfen z.B. gerade mal eine Zuckertüte vorbeibringen, maximal noch einen Kaffee trinken und dann wieder gehen. Ich komme Dir und Deiner Familie in dieser Hinsicht mehr als entgegen, einfach, weil ich eben die Vorname KM bin. Nur, dass ich mich so verhalte, weißt Du leider bis heute nicht zu schätzen.
Und da Du mir (und damit auch Kind) mit Deiner Forderung, sie erst um fünf zu mir bringen zu wollen, erneut enormen Stress verursachst, werde ich sie am 24. eben punkt um vier bei Deiner Mutter im Garten abholen. Ich gehe davon aus, dass Ihr dort feiert. Aber ich werde mich diesbezüglich auch noch einmal mit Deiner Mutter in Verbindung setzen. Ich bin sicher, dass sie auf jeden Fall Verständnis für meinen Vorschlag hat. Ebenso werde ich Deinen Vater über den Ablauf des Tages informieren.

Gruß,

KM

PS

- KM kennt die Tel.Nr. meiner Mutter gar nicht, die meines Vaters schon
- KM kennt den Ort meiner Feier überhaupt nicht
- KM würde ca. 30 Minuten von dem von ihr angenommenem Abholort mit Kind im öffentlichen Bus benötigen, um bis zu ihrem Ziel zu gelangen (Ankunft 16.30); also Stress mit dem Bus für 30 Minuten mehr Zeit Huh

Angesichts der Tatsache, dass sie mal wieder freidrehen könnte (so klingt es jedenfalls) und meiner Kenntnis ihres psychischen Zustandes
hier mein bescheidener Antwortentwurf:
Zitat:Hallo KM,

dieses kleine Missverständnis hätten wir auch kurz telefonisch klären können.
Kind wird also 16.00 von mir gebracht werden, da ich einer gleichberechtigten Zeitaufteilung nie im Wege stehe, auch wenn es diesmal nur um eine Tageseinteilung geht.

Viele Grüße,
Pistachio 00

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  Ex rückt Kinderreisepass nicht raus!!!!
Geschrieben von: papi - 06-07-2013, 11:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

hallo an alle,

habe folgendes problem: bereits vor monaten urlaub gebucht, inzwischen in gemeinsamer wohnung getrennt lebend, sohn freut sich riesig auf urlaub, frau versteckt den pass!!

was kan ich tun, ohne gleich zum anwalt zu gehen mit eilantrag vor gericht??

vielen dank an euch

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  Unterhalt bei Zweitausbildung
Geschrieben von: ArJa - 04-07-2013, 10:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen.

Heute frage ich mal nicht für mich nach ( für diese Problematik ist meine Tochter noch zu jung ), sondern für meinen besten Spezi.

Spezi hat in den letzten Jahren Unterhalt gezahlt für seine mißratene Tochter ( jetzt 20 ) während ihrer schulischen Ausbildung zur bekleidungstechnischen Assistentin (btA), die sie jetzt im Juli 13 nach zweijähriger Ausbildung mit mäßigem Erfolg abgeschlossen hat.

Tochter ist jetzt arbeitslos und möchte - wenn sie denn einen Studienplatz erhält - im Frühjahr 2014 ein FH-Studium zur Modedesignerin beginnen.

Angeblich hätte sie auch für das Studium einen Unterhaltsanspruch, weil auf die Erstausbildung aufbauend ?? Keine Ahnung ...

Spezi meint, das sie durchaus arbeiten könne; Tochter wird allerdings in der Zwischenzeit zu Hause rumhängen, obwohl sie durchaus arbeitsfähig ist,
auch für Hilfsjobs ...

Hat diese Faulenzerei der jungen Dame irgendwelche Auswirkungen auf den Unterhalt während eines potenziellen Studiums und muß er überhaupt löhnen, da es sich doch um eine anerkannte und abgeschlossene, wenn auch kaum verwertbare Erstausbildung handelt?

Gruß
ArJa

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  Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten
Geschrieben von: stillnowayout - 03-07-2013, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo liebe Mitfories,

eine mir bekannte alleinerziehende Kindsmutter hat sich an mich mit folgender Frage gewendet die ich Ihr nicht beantworten konnte.
Insofern hoffe ich bei Euch die richtige Antwort zu bekommen um Ihr diese weiterleiten zu können.

- Sie ist alleinerziehende Mutter.
- War nie mit dem Kindesvater verheiratet
- Sie hat alleiniges Sorgerecht
- Kind ist 7 Jahre alt
- Kindsvater hat Vaterschaftsanerkennung damals unterschrieben
- Kindsvater zahlt Kindesunterhalt ( aber nur das was er für nötig hält und deutlich unter 100% Mindesunterhalt )

Sie fragte wenn Ihr was passieren würde und Sie sterben sollte.
Wo würde da das minderjährige Kind hinkommen ?

Die Eltern von Ihr ( sprich Oma und Opa ) sind beide Mitte 70

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  Kann Vater Tochter vom Gymnasium nehmen ?
Geschrieben von: neuleben - 03-07-2013, 11:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo Leutz,

ein ungeschiedener Verwandter hat große Probleme mit seiner Tochter.
Inzwischen in der 9ten eines Gymnasiumes, bringt sie nur noch 4,5,6 heim.
Sie ist total respektlos, rotzfrech, faul usw.
Er will sie mit Realschulabschluß beenden lassen.
Damit sie eine Ausbildung macht und möglichst schnell eigenes Geld verdient.
Denn sonst fürchtet er das ewige finanzielle Unterhalts-Amageddon für sich und seine Frau.
Tochter wehrt sich und will unbedingt auf dem Gym bleiben, weil sie studieren will und halt auch die süßen Freundinnen da sind.
Notenmäßig aber fehlt total die Grundlage dazu.
Das ganze ist inzwischen so schlimm, daß er vor lauter Aufregung einen Herzinfarkt erlitten hat und derzeit im Krankenhaus liegt.
Aber selbst das läßt Töchterchen vollkommen kalt.

Frage:
Kann der Vater seine Tochter gegen ihren Willen die Schule mit dem Realschulabschluß beenden lassen ?

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  Alleingänge der KM in Sorgerechtsfragen verhindern
Geschrieben von: mischka - 03-07-2013, 08:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich hab mal ne Frage für einen anderen Vater.

Kurzer Abriss:
- Tochter 16 Jahre alt
- gemeinsames Sorgerecht
- Unterhalt wird immer pünktlich gezahlt
- regelmäßige Umgangsverweigerungen durch die Mutter
- Kaum Kontakt zur Tochter, da sie "keine Kommunikation" wünscht
- regelmäßig Ignoranz des Sorgerechts des Vaters, indem die KM "Vater unbekannt" angab (z.B. Umschulung des Kindes ohne Benachrichtigung oder gar Einwilligung des Vater)

Nun will die Mutter das Kind in einen zweijährigen Bundesfreiwilligen Dienst schicken, ohne dass die Tochter erstmal eine Ausbildung macht. Der Vater ist dagegen.

Was kann der Vater tun um die Alleingänge der Mutter in Sorgerechtsfragen zu verhindern? Übertragung des aSR wird ja wohl kaum gelingen, wenn kaum Kontakt zum Kind besteht, oder?

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  Karies - Sonderleistung
Geschrieben von: flori - 02-07-2013, 17:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo!
Mein großer (4) brauch laut meiner Ex schon wieder eine Zahnbehandlung wegen Karies (letzte ist grade mal ein halbes Jahr her), diese wird dieses mal nicht von der Krankenkasse übernommen. Jetzt will sie das ich die hälfte (150 Euro) zahle. Kann sie das wirklich verlange? Ich gehe 6 Tage die Woche arbeiten (5 Tage Hauptjob 1 Tag Nebenjob) bin trotzdem unter meinen Selbstbehalt. Wie soll ich den das noch aufbringen?

Versteht mich nicht falsch ich liebe meinen Sohn und wenn ich das Geld hätte würde ich es dafür gerne hergeben, aber ich habs einfach nicht ich hab nur ca 800 Euro der Rest geht an die Kids.

Mal davon abgesehen das ich mich ärgere das meine Ex immer so auf Zähneputzen pocht wenn sie mal zur abwechslung da sind, aber es anscheinend selber nicht so genau nimmt sonst würde das Problem ja nicht so extrem auftreten.

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  Ich weiss mir nicht zu Helfen
Geschrieben von: Mireille - 02-07-2013, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Guten Tag,

ich wende mich an dieses Forum da ich nicht weiß was tun und wie vorgehen.

Mein Belgischer Partner hat uns, unser Sohn (4 Belgischer Staatsbürger) und mich von einem Moment auf den Anderen verlassen ohne einen Cent.
So wurde ich unverschuldet und ungewollt zum Sozialfall.
Zurzeit kann ich mein Leben nicht so in die Händen nehmen wie ich es gerne möchte und würde, um aus diesem Dilemma heraus zu kommen. Eine OP steht an. (dies war meinem ex bekannt).
Ich gehe nicht überall ins Detail um mein Posting nicht zu lang werden zu lassen. Er hat vieles aus Berechnung und Böswilligkeit getan. Auch ist Häusliche Gewalt welche von mir Angezeigt wurde ein Thema.

In Belgien lebten wir 3 Jahre und schlossen einen Vertrag „Gesetzlisches Zusammenwohnen“.
Dieses hat mein ex nach 7 Jahren nun beendigt vor kurzem.
Deutsche Anwälte trauten sich nicht an diesen Fall, da keiner weiß welches Recht angewandt werden soll und der Fall Kompliziert sei. (da wir diesen Vertrag in Belgien geschlossen hatten als wir dort 3 Jahren lebten, unser Sohn Belgier ist (dort geboren), ich Französin und wir bis zum Tage des verlassen Werdens also 5 Jahren in Deutschland lebten.
Ich war REchtslos!
Also habe ich mir den Anwalt seiner Ex-Frau in Belgien gefunden (dieser ist vertraut mit der Gewalt und Lügen welche in dieser ehemaligen Beziehung schon herrschte). Nur das eine Sprachbarriere vorhanden ist. Ich spreche wenig Niederländisch, gebe mir mühe dabei habe aber angst ob auch alles verstanden wird. Schreibe dann dasselbe alles in Deutsch)

Ich bekomme zurzeit Unterstützung vom Deutschen Staate. Zugekommen ist mir diese Hilfe sehr schnell Dank allen Mitarbeitern von Jugendamt und Jobcenter die die ernsthafte Not erkannten. (Es wird immer gemosert aber ein Dank ist auch einmal angebracht und wenn er nur von mir kommt, ich bin denen allen dankbar).

Nun fragt die Gegnerische Seite welches Recht angewandt werden soll, das Deutsche oder das Belgische.
Ich muss sagen das mein ex Kindesunterhalt bezahlt seit ihn das Jugendamt ausfindig und angeschrieben hatte.
Ansonsten seit Trennung keine Kommunikation mit ihm möglich, ob per Mail oder Telefon, keine Reaktion.

Mir geht es darum von meinen Ex Unterhalt oder eine Einmalzahlung zu erhalten, denn es kann nicht sein das er mir glaubhaft machte abgesichert zu sein durch diesen Vertrag, was sich als eine Lüge herausstellt. Mich für seine Zwecke ausnutzt und belügt um aus der ehemaligen Scheidung besser weg zu kommen. Und dann einfach uns verlässt und wir sind gestorben.

Darf man hier Deutsches Recht für Kindesunterhalt fordern und Belgisches Recht für mein Anliegen des Unterhalt?

Welches Recht ist für mein Fall das bessere, warum ich dies frage ist, das ich angst habe um mein Kind.
Er drohte mir mich fertig zu machen, mir mein Kind weg zu nehmen etc…
Auch ist er in der besseren finanzielle Lage als ich.

Könnte mich jemand aufklären?

Danke für die Zeit die jeder sich genommen hat mich zu lesen, in Hoffung mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Und danke für jede Antwort.

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