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  Kindesunterhalt rückwirkend?
Geschrieben von: Butterfly - 06-06-2013, 22:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und in Sachen Unterhalt, Gesetze und Trennung noch blutiger Anfänger. Bin z.Zt. in folgender Situation: Trennung vom Gatten (nach über 16 Jahren) im letzten Jahr. Gatte ist selbständig, Geschäft läuft schlecht seit Jahren. Da wir die Trennung einvernehmlich machen wollten habe ich bis dato noch keinen KU offiziell gefordert. Aktuell käme sowieso eine Mangelrechnung dabei heraus und es würde kein Geld fliessen.

Jetzt meine Frage: Ist Kindesunterhalt bei Mangelrechnung auch rückwirkend, also ab dem Zeitpunkt der offiziellen Forderung, zu zahlen wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig wird??Auch wenn viele Monate zwischen Forderung und Zahlungsfähigkeit liegen ??

Hoffe hier gibt es Menschen die dahingehend Erfahrungen haben und mich beraten können.

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  "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar?
Geschrieben von: Antragsgegner - 06-06-2013, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Moin,

so habe jetzt Gespräche mit der Verfahrensbeistandschaft meines Kindes und mit dem Jugendamt.

Ziel soll sein, dass wir den Umgang, also ich und die KM, das außergerichtlich regeln können.

Gibt es irgendeine Möglichkeit eine durchsetzbare Umgangsregelung nach §89 FamFG o.ä. zu erstellen?

Könnte man aus einer Umgangsregelung einen notariellen vollstreckbaren Titel erstellen oder muss ich dafür zwingend vor Gericht?

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  Was bedeutet "Beratungshilfe"?
Geschrieben von: jessie17 - 06-06-2013, 09:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo!
Ich habe gerade in einem älteren Beitrag gelesen, daß es auch Beratungshilfe (in diesem Fall für einen Mann gebraucht,nicht für mich) in Sachen Rechtsanwalt und Unterhalt gibt? Was bedeutet das und wie kommt man dort dran?
Gibt es außerdem irgendeine kleine Faustregel, woran man (für einen Mann) einen guten RA erkennen kann? Die rechtliche Lage ist dort ja nicht gerade einfach....
Vielleicht kann mir der eine oder andere dazu was sagen :-)

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  Auslandsunterhaltgesetz, Internationalität und die Möglichkeiten
Geschrieben von: oliboli - 06-06-2013, 00:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Leute,

ich möchte über mein laufendes Verfahren erzählen und euch auch um Rat und Tipps bitten. Ich bitte auch um Verzeihung wegen schlechter Deustch.
Ok, Folgendes:

Ich, indonesischer Staatsbürger mit deutscher Niederlassungserlaubnis, lebe und arbeite in Deutschland, bin verheiratet mit einer Indonesierin, habe einen Sohn der in Deutschland zur Welt kam (doppelte Staatsbürgerschaft), bin KV bzw. Antragsgegner.

Gleich nach dem Geburt unseres Sohnes, bekam ich ein Schreiben von Bundesamt für Justiz Huh wo drauf steht, nach dem Auslandsunterhaltsgesetzt ist die Behörde zur Durchsetzung dieser Ansprüche (Vaterschaftsanerkennung, Zahlung eines monatliches Kindesunterhalts von vorerst 100% des Mindestunterhalt und KV) die auch im Klagewege geltend gemacht werden können, berechtigt und verpflichtet.... bla bla bla. Sad

Antragsstellerin: das Kind (13) vertritt durch die KM (ex-Freundin), beide sind US Staatsbürger, leben und wohnen in USA. Sie haben daher keine Ansprüch auf deutsche Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, etc. die KM und ich waren und sind nicht verheiratet.

Zwei unterschiedliche Nationalitäten von beiden Seiten und keine/r von denen ist Deustche, trotzdem wird das deustche Recht als Anwendung benutzt nur weil ein Land mit Deutschland ein bilaterales Abkommen hat.

Rechtsanwendungen und Paragrafen:
- §4 Abs.1 und §5 Abs 1,2 und 4 des Auslandsunterhaltgesetzt (AUG) vom 23.05.2011 (BGBI.I.S.898)
- §14 AUG
- Die Verbürgung der Gegenseitigkeit zum US/New Jersey durch Bekanntmachung von 14.03.1988 (BGBI. I 1988 S.351)
- Deustche Gerichte in der Sache international zuständig gemäß Artikel 3 lit. c) der EG-Unterhaltsverordnung Nr. 4/2009 i.V.m. § 100 FamFG
- Sachlich und örtliche Zuständigkeit des ausgerufenen Gerichtes gemäß $237 Abs. 2 FamFG, § 26 Abs.1 Nr. 2 AUG und § 23a GVG.
- Eine Erhöhung des Unterhaltes in diesem Verfahren nach § 237 FamFG kann nicht verlangt werden. Nach rechtskräftiger Entscheidung in diesem Verfahren wird daher ein Abänderungsantrag nach §240 FamFG gestellt werden.
- Der Unterhaltsansprüch beurteilt sich gemäß Artikel 4 Abs 3 des Haager Protokolls vom 23.11.2007

Nach fast zwei Jahre ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Nach längerem Schreiben hin und her, aussergerichtlicher Vaterschaftstest/DNA Test, Feststellung des Einkommenverhältnisse, Termin-Verschiebungen, usw. kommt jetzt endlich ein Gerichtsverfahren. Es wurde nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Anwalt für die Antragsstellerin eingeschaltet. Nach der Berechnung des Einkommens wurde 120% des Mindestbedarf festgelegt.

Trotz Empfehlung meines Anwalts, habe ich immer lange gezögert, ein Unterhaltstitel zu machen oder beurkunden zu lassen, wegen folgenden Gründen:
1) Gegenüber dem Staat füge ich doch keine materielle Schaden oder Nachteile zu, anders als wenn z.B. die KM oder das Kind Deutsche wäre. meine Familie und ich gegenüber leben und arbeiten in Deutshland, zahlen immer fleissig Steuer und Rente, nie Sozialhilfe beansprücht oder erhalten.
2) Solche Förderung nach 11 Jahre? Ich und KM sind zwar nicht die beste Freunde aber von solchem Vorhaben hat sie mir damals nie gesagt. Ich und das Kind war bisher 4 mal gesehen, zwei mal als das Kind noch Baby war. Warum macht sie das nicht nach 1, 2, 3 oder <5 Jahre? Ich vermüte nur aus reine Neid und Eifersücht.
3) Ausser meine Frau und meinem Sohn, bin ich meine Eltern in Indonesien unterhaltspflichtig und die will ich auch unterstützen. Das Kind hat laut Gesetzt aber Vorrang und es wurde bei der Berechnung des Einkommens, viele Ausgaben für die Unterstützung der Eltern nicht anerkannt.
4) Das Kind und KM sind aus wohlhabende Familie. KM ist .Phd und arbeitet als Dozentin an der US Uni.
5) Ich kann ja immer noch Deutschland verlassen, egal ob ich Unterhaltstitel oder Gerichtsbeschluss aus Deustchland habe, werden sie eh in Indonesien nicht anerkannt, siehe:
http://www.heidelberg-conference2013.de/...nesien.pdf

Und nun, wenn ihr in meiner Stelle wäre, was würdet ihr tun?
Als Möglichkeiten, z.B:
- Der Titel beurkunden zu lassen, erstmal monatlich zahlen und nach 5 Jahre bzw. das Kind 18 ist, dann endlich in Frieden und Ruhe leben, endet das wirklich so oder darf das Kind weiter und mehr verlangen z.B. wegen Hochschulgebühr in USA?
- Der Titel beurkunden zu lassen, erstmal monatlich zahlen, bis ich sage "es reicht mir!", Deutschland verlassen und dann dort evt. bei Deutscher Botschaft melden und die Unterhaltshöhe je nach Einkommen dort anpassen?
- Im Gericht verhandeln, ich sage z.B. "liebe Leute, wenn es wirklich um das Wohl des Kindes, dann solltet ihr meine vorgeschlagene Unterhaltshöhe von xxx € akzeptieren, da ich sonst immer noch abhauen kann und wenn ich abhaue, dann gewinnt ja am Ende keine"? Klingt zwar extreem aber kann ich sowas sage? Und dann danach auf den Gerichtbeschluss warten, und auch mehr Zahlen wegen den Gerichts- und Anwaltkosten, und dann irgendwann mal Deutschland verlassen.

Welcher Weg ist finanziel besser und aus der zukunftige Rechtssicherheit? Ich meinte, wenn man davon ausgeht dass ich irgendwann mal wieder zurück nach Deutschland will und keine Probleme später auftaucht? Habt ihr auch ähnliche Erfahrungen?

Danke
OliBoli

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  (Wann) dem RA das Mandat entziehen?
Geschrieben von: L3NNOX - 05-06-2013, 22:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Guten Abend,
bei mir ist die Scheidung seit Wochen durch. KU tituliert, Umgangsverfahren erfolgreich abgeschlossen inkl. Ordnungsgeld. TU läuft in ein paar Monaten aus.
Also alles soweit in trockenen Tüchern. Bin zufrieden mit der Leistung des Anwalts, habe aber wenig Lust, falls 2 Jahre nach der letzten Lohnoffenlegung wieder eine Aufforderung des gegnerischen Anwalts kommen sollte, meinem RA erneut ein paar Hundert Euro zu bezahlen. Da ich nach Tarifvertrag bezahlt werde, wird sich eh keine Höherstufung des KU ergeben, ich zahle eh schon Stufe 4.
Sollte man unter diesen Umständen dankend das Mandat entziehen?

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Brick Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ...
Geschrieben von: eisbear - 05-06-2013, 14:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (54)

Hallo liebe Community,

Ich schreibe hier im Auftrag meines Bruders da er leider unter gegebenen Umständen ziemlich viel schon um die Ohren hat und auch schon so überfordert ist mit der Situation das ich mir schon sorgen mache. Aber er bringt sich hier auch mit ein sobald er Kraft dafür hat. Er hat da bei seinem Momentanen Einsatzort nur Handy und EDGE zur Verfügung...

Fakten:

  • Liegt seit 3 Monaten in Scheidung (10 Jahre Partnerschaft 3 Jahre Ehe)
  • 2 Gemeinsame Kinder (4 und 12 Jahre alt)
  • 1 Kind bei der Ex Freundin (10 Jahre)
  • Er geht Arbeiten beim Bund
  • Sie ist Arbeitslos (Sie hat keine Berufsausbildung abgeschlossen)
  • Ein Haus was auf seinen Namen Läuft (innerhalb der Ehe gekauft)

Gelder:

Einnahmen:
  • Er 2600€ Netto + 300€ Reisekosten
  • Sie Harz 4
Ausgaben:
  • Abzahlung von Haus (320€ M.)
  • Abzahlung von Auto (240€ M.)
  • Abzahlung von Privatkredit (145€ M.)
  • Versicherungen (???€ M.)

Jugendamt:
  • Alle 14 Tage am WE Umgang mit den zwei Kindern
  • zum 3ten Kind besteht leider kein Kontakt

Der ist Zustand sieht so aus, dass Die Ex Frau sich nun nach fast 13 Jahren Partnerschaft und zum Schluss der Ehe von ihm getrennt hat und vor ungefähr 3 Monaten zu dem neuen Freund mit samt den Kindern gezogen ist (eine Straße weiter).

Aktuell verklagt sie ihn auf Ehegatten Unterhalt und Unterhalt für die Kinder. Mit Anwalt und Jugendamt...

Mein Bruder ist voll berufstätig und wenn überhaupt alle 2 Wochen zuhause in seinem nun leeren Haus er wechselt alle paar Monate sein Arbeitsort innerhalb Deutschlands (Bundeswehr halt) und muss aus diesem Grund viel Fahren. Ihm ist es fast unmöglich die Kinder mehr als alle zwei Wochenenden zu sehen Sad

Für ihn bricht gerade eine Welt zusammen da er ein Guter Vater sein möchte und auf Arbeit 120% geben soll sich jetzt mit dem Jugendamt und Anwälten neben bei rumstreiten muss und ums Haus komplett alleine Kümmern muss und er keinerlei Freizeit hat.. aus diesem Grunde schreibe ich hier...

Was würdet ihr ihm empfehlen wie er den Stress abbauen bzw. das Geld am Mann behalten kann da er es dringend benötigt. Er ist grundsätzlich daran Interessiert den Kindern Etwas zu zukommen zu lassen. Aber er möchte nicht der Ex Frau ihren Uhrlaub Finanzieren weil er auch in der Ehe immer wieder gemerkt hatte wie sie mit dem Gemeinsamen Konto umgegangen ist...

Er möchte den Kindern Selbst etwas Kaufen damit er weis das es auch beim Kind ankommt...

Wenn noch etwas Fehlt an angaben einfach fragen, ich antworte Zeit nahe ansonnten Danke ich im Voraus für jeden Hilfreichen Post Heart

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  Entwurf Unterhaltstitel bitte kontrollieren?
Geschrieben von: Antragsgegner - 04-06-2013, 11:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo,

habe gerade vom Notar einen Entwurf des KU-Titels bekommen.

Kann einer oder mehrere von euch da mal ein Blick drauf werfen? Scanne den nachher mal ein und wenn ihr mir ne Mail-Adresse schickt per PN würde ich den mal rüber senden.

Ein Satz der komisch ist und mir nicht passt ist, dass die Mutter jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar ohne Nachweis fordern kann. Das heißt ja im Falle des Falles das eine Rückgabe im Original obsolet wäre weil die Ex sich jederzeit ne neue Ausfertigung besorgen kann, oder?

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  Unterhalt an Volljährige
Geschrieben von: cannibalized - 03-06-2013, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo in die Runde,
kennt sich damit jemand aus ???
Ich habe eine mittlerweile 19-jährige Tochter die seit ihrem 1-sten Lebensjahr von mir getrennt bei ihrer Mutter lebt und seit jeher immer pünktlich meinen Kindesunterhalt erhält ...
Im Juli 2010 hat meine Tochter ihren Schulabschluss erfolgreich absolviert und sich über den Bildungsweg G9 zum Abitur 2012 qualifiziert.
Da sie im zweiten Halbjahr 2011 durch eine Erkrankung, Burn out Syndrom, längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen konnte und zu viele Fehlstunden vorwies, wurde sie nicht zum Abi 2012 zugelassen.
Die Klasse 11 musste wiederholt werden. Soweit so gut, kann passieren ...
Seither ist der Kontakt völlig abgerissen - das nur so am Rande.
Anfang 2012 ist sie dann 18 Jahre jung geworden und ab da fingen dann die Unterhaltsstreitigkeiten an, da zum gleichen Zeitpunkt ihre Mutter, bei der sie lebt, arbeitslos wurde (laut Bescheinigung der Arbeitsagentur bis voraussichtlich März 2013) und durchaus ein erhöhtes Interesse am höchstmöglichen Unterhalt hatte.
Nach etlichem Hin und Her über die Rechtsanwälte wurde schnell klar,
sie ist privilegierte Volljährige und ich unterliege der erhöhten Erwerbsobliegenheit, bis mindestens Juni 2013.
Nachdem ich meine Tochter im März 2013 wiederholt und schriftlich um ihr Zeugnis bitten musste, wurde mir mitgeteilt, dass sie auch 2013 nicht zum Vollabitur zugelassen würde. Wiederholte und entschuldigte Fehlzeiten und auch der Notendurchschnitt sprechen dagegen. Somit kann sie lediglich ihr Fachabitur machen.
Es hieß weiter, dass sie sich um eine Lehrstelle im kaufmännischen Bereich beworben hat und sich auch weiter bewerben wolle. Doch bisher war von Seiten der Geschäftsführer nur ein Vollabitur von Bedeutung. Und ohne Vollabitur wäre die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eher schlecht - laut meiner Tochter ...
Seit heute weiß ich, dass sie einen erneuten Versuch starten wird ihr Abitur 2014 zu machen. Das hat sie jetzt so beschlossen und Punkt.
In meinen Augen blanker Hohn Huh .

Daher meine Frage mal vorab:
Muss ich das so ohne weiteres hinnehmen und sie gewähren lassen,
oder gibt es da auch mal Grenzen was die Unterhaltspflicht ihr gegenüber betrifft ???
Muss ich weiterhin den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen ???
Was ich bisher noch nicht geäußert habe, ist die Tatsache, dass ich noch für zwei weitere minderjährige Kinder unterhaltsverpflichtet bin
und mir trotz allem Verständnis für die Bildung meiner Kinder, so langsam das Geld ausgeht.

Informationen und Anregungen sind erwünscht...
Besten Dank im voraus,
euer cannibalized

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Sad Sohn 18 Jahre ADS, Hauptschulabschluss und keine Ausbildungsstelle
Geschrieben von: Nervenbündel - 03-06-2013, 14:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich glaube mein Problem wird hier schon von einigen aufgegriffen worden sein. Mein Sohn ist mittlerweile 18 Jahre, ADSler, hat Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und besucht zur Zeit seit letzten Sommer ein Berufscollege für Elektronik und Technik, da dies sein Berufswunsch war. Normalerweise geht dieses Berufsvorbereitungsjahr 2 Jahre, aber er wird diese Schule im Sommer abbrechen müssen, da er nicht versetzt wird. Laut seiner Aussage ist sie für ihn zu schwer, was aber auch kein Wunder ist, wenn man NIE versucht zu lernen und eher durch Abwesenheit und Desinteresse glänzt. Meine Bedenken dem Arzt gegenüber der ihn behandelt hat, das dass Leben meines Sohnes so wie es jetzt ist für ihn in den nächsten 10 Jahren weiter gehen könnte (Schule abhängen, nach Hause kommen, essen auf den Tisch, ein paar Aufgaben erledigen und dann mit Freunden abhängen), wurden nicht erst genommen. Ich bin von seinem Vater getrennt seit er 8 Monate alt ist und in seinen Augen habe ich sowieso alles falsch gemacht. Denke ich habe eine Menge Fehler gemacht, aber mir hilft eine Schuldzuweisung jetzt auch nicht weiter. Seit 9 Jahren bin ich wieder verheiratet und habe noch 2 Kinder bekommen. Als mein Sohn mir mitteilte, dass er die Schule nicht weiter machen möchte, sondern eine Ausbildungsstelle suchen will, war das für mich kein Problem, solange er sich eine sucht und bis dahin weiter zur Schule geht. Dies passiert nur leider trotz meiner ständigen Aufsicht überhaupt nicht. Er kommt mindestens 3 x die Woche zu spät, wenn er überhaupt hingeht und eine Ausbildung sucht er auch nur sporadisch. Alles Ermahnen, dass sein Vater in ein paar Wochen den Unterhalt streicht und er dann ganz ohne Geld und Ausbildungsstelle da steht hilft nichts, da er nur redet, aber nichts passiert. (Sollte in die Politik gehen, die reden auch nur). Ich möchte ihn nicht vor die Tür setzen, aber habe das Gefühl mir bleibt nichts anderes übrig, da er sich auf meine Kosten ein schönes Leben macht. Was kann ich noch machen, hat jemand Erfahrung mit Jugendlichen, die überhaupt keine Einsicht haben oder gibt es eine Art "Betreutes Wohnen" wo er hin könnte um mal zu merken, ich meine es Ernst. Auf die Straße möchte ich ihn nicht wirklich setzen, aber hier muss mal etwas Ruhe in unser Familienleben kommen, da es mich sehr belastet.Sad

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  Unterhalt für 18 jährige Tochter mit eigenem Kind
Geschrieben von: Dakota71 - 03-06-2013, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (34)

Unterhalt für 18 jährige Tochter mit Kind
Hallo an Allen

Ich möchte gerne meinen Fall hier in diesem Forum schildern
und möchte gerne eure Meinungen/Erfahrungen dazu hören.

Ähnliche Problemfälle sind hier ja genug geschildert ,aber
jeder Fall ist ein wenig anders.

Ich bin Vater einer nichteheliche Tochter bis zum 8
Lebensjahr hatte ich mehr oder weniger ein Umgangsrecht gehabt. Dieses war aber
leider auch nur möglich, dass ich des öfteren insgesamt 4 mal geklagt habe und
beim 4 Mal habe ich die Hoffnung in unser Rechtssystem aufgegeben.
Als meine Tochter dann 15 Jahre alt war, habe ich dann durch
eine Arbeitskollegin erfahren, dass meine Tochter schwanger war und sich im 7
Monat befindet.
Diese Nachricht hat mich erst einmal umgehauen. Nun ich habe
dann den Kontakt zum Jugendamt gesucht und mich beraten lassen. Das Jugendamt
hat wieder nach Jahren den Kontakt zu meiner Tochter hergestellt- was mich
wirklich sehr überrascht hatte.
Mit 16 Jahren hat meine Tochter entbunden ( August 2011 )
und hat auch zum Glück die Schule mit einen sehr guten Abschluss gemacht.
Seitdem macht meine Tochter ( mittlerweile 18,5 Jahre )
nichts und wohnt nach wie vor bei ihrer Mutter.
Als meine Tochter 17 Jahre war habe ich mal nachgefragt wie
es mit einer Ausbildung aussieht. Hier hat mir meine Tochter dann gesagt, dass Sie
mehre Lehrstellen hätte wo Sie anfangen könnte.
Im Februar 2013 ( ein Jahr später ) habe ich dann wieder
nachgefragt wie es nun mit der Ausbildung steht, daraufhin habe ich keine
konkrete Antwort bekommen. Ich habe immer wieder darum gebeten ( über Wochen
/Monate ), dass mir meine Tochter doch mal einige Bewerbungen zeigt ,aber
nichts kam.
Dann höre ich im März 2013 von meiner Tochter, dass Sie nur
Absagen bekommt wegen ihrem Kind. Daraufhin habe ich dann gesagt, dass Sie mir
doch bitte einmal die Absagen von den Ausbildungsstätten zeigen sollte- sie
habe ja nun mit 18 Jahren eine Auskunftspflicht mir gegenüber. Daraufhin habe
ich dann zu hören bekommen, "dass Sie sich nicht erpressen läßt und ich
keine Auskunft erhalte".
Auch auf meine mehrmaligen Anfragen mit den Unterhaltstitel
( ob Sie diesen nach 18 Jahren freiwillig heraus gibt ) erhielt ich keine
Antwort.
Somit war ich gezwungen den Unterhaltstitel ( unbefristet )
durch einen Anwalt ändern zu lassen.
Es hat nicht lange gedauert und ich habe Post vom Anwalt
meiner Tochter bekommen. In diesem Schreiben stand drin, dass meine Tochter
keinen Kontakt zu mir wünscht ( incl. Enkelkind ). Sie fühlt sich belästigt
durch die Mails , die ich ihr gesendet habe ( Mails waren Ausbildungsplätze
sowie auch Arbeitsstellen App vom Jobcenter ). Des weiteren fordert Sie die
Foto CD ( Bilder vom Enkelkind ) von mir wieder, ansonsten würde sie diese
einklagen ( infantiles Verhalten ).
Wieder ein Tag später kam dann die nächste Klage von ihr
wegen Unterhalt diesen fordert Sie nun von mir.
Heute habe ich erfahren, dass meine Tochter das TEP Programm
abgebrochen hat.Sie ist nach dem 2 Mal nicht mehr hingegangen. Auch auf
zahlreichen Anrufen, Emails und Briefen von der Sachbearbeiterin erfolgte keine
Reaktion.
Das TEP Programm ist eine Initiative für Teilzeitausbildung.
Hier werden den Jugendlichen Adressen von Ausbildunsstätten gegeben,
Bewerbungen dort geschrieben und es wird sich für einen Kita-Platz oder
Tagesmutter gekümmert.

Nun meine Frage
Muß ich meiner Tochter Unterhalt zahlen????
Mein Enkelkind ist mittlerweile 1 3/4 Jahre alt. Den Kontakt
zu mir lehnt Sie ab und gibt mir auch keine Auskunft und bricht das TEP
Programm ab.
Des weiteren hat Sie einen Ausbildungsplatz der Großeltern abgelehnt mit der Begründung Sie wäre zu überqualifiziert.

Wer kommt für Sie auf?????
Sie lebt wie gesagt bei ihrer Mutter und vom Kindesvater ist
auch nichts zu holen, da er sich in der Ausbildung befindet.

Kennt oder hat jemand von euch das gleiche Problem?

Bis jetzt habe ich immer regelmäßig den Unterhalt bezahlt
und wenn meine Tochter eine Ausbildung machen würde, bin ich sogar gerne bereit
mehr zu zahlen als ich muß.
Aber ich sehe es nicht ein, dass ich Faulheit unterstütze
und so ein ignorantes Verhalten mir gegenüber. Sie belügt mich, hat keine
Respekt und lehnt jetzt den Kontakt zu mir
ab.
Für Antworten bedanke ich mich im voraus.
LG

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