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Nach Mediation mehr Fragen als Antworten |
Geschrieben von: ramses72 - 25-06-2013, 21:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo zusammen, ich hatte heute die erste Stunde Mediation bei einer Fachanwältin für Familienrecht. Meine Frau und ich haben uns im Vorfeld schon über alle Eckpunkte geeinigt. Mein größtes Anliegen, nämlich meine beiden Töchter, werden nach Zustimmung meiner Frau im Wechselmodell betreut. Von Montag bis Donnerstag in der Früh sind sie durchgehend bei mir, den Resrt der Woche bei der Mutter. Der bisherige Kindergarten (der sich an meinem Wohnort befindet) wird beibehalten. Der neue Wohnort der Frau ist ca. 30 KM entfernt. So weit zum wichtigsten Thema. Ich werde also definitiv nicht zum Besucheronkel mutieren. Mit unserer Regelung bezüglich der Kinder war die Mediatorin zufrieden. Dann ging es aber um das Thema Unterhalt und da hat sich die Mediatorin gesperrt. Sie wollte uns keine Zahlen nennen, die nach aktueller Rechtslage an Unterhalt fällig werden. Sie hat gemeint, wir sollten beide eine Ausgabenliste erstellen
und uns dann selbst einigen. Ich hätte allerdings schon gerne gewusst, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen ungefähr sind. Und daher meine Fragen an euch. wie hoch wäre denn ca. der Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt bei einem Nettoverdienst von 3150 € (ich) und 185 (Frau in Ausbildung). Ich trage eine Kreditbelastung für Eigenheim in Höhe von 500 € im Monat und die werde ich noch weiterhin haben. Kindesunterhalt fällt beim Wechselmodell weg. Ich komme mir vor wie auf dem Basar. Grundsätzlich, und das verkompliziert die Verhandelung, haben wir vor der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, in dem der Ehegattenunterhalt begrenzt ist auf den Betrag der dem notwendigen Eigenbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle entspricht (damals 560 € für nicht Erwerbstätige und 650 € für Erwerbstätige. Auch wurde per Vertrag der Ehegattenunterhalt beschränkt bis das jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Nun zu meinen Fragen.
Wie hoch ist ungefähr der Unterhaltsanspruch meiner Frau (ohne Ehevertrag)?
Mit Ehevertrag ist er 650 €, da sie erwerbstätig ist., stimmt das?
Ist es richtig, dass nach aktueller Rechtslage der Ehegattenunterhalt zeitlich beschränkt ist, bist zum 3. Lebensjahr des Kindes?
Wenn das so wäre, würde ich zwar mit Ehevertrag von der Monatssummer her einen geringeren Unterhaltssatz bezahlen, dafür aber (die Kinder werden jetzt 4) noch sechs Jahre lang, was ich nach aktuellem Recht gar nicht mehr müsste??? Vater Staat würde dann lieber ALG 2 bezahlen, als von mir abkassieren???
Also die Mediatorin meinte, dass wir den Vertrag einfach außer Acht lassen sollen und uns im Rahmen der Mediation einigen sollten. Grundsätzlich logisch, aber wenn ich bezüglich Unterhalt auf den Vertrag poche, könnte meine Frau womöglich ehr Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Kostentabelle die Wir gemacht haben zeigt auf, dass ich ihr ca. 1000 € überweisen müsste, für uns beide dann zu viel zum Sterben. Doch lieber auf den Vertrag pochen, ALG 2 beziehen und ich gebe der Frau dann sozusagen außervertragliche Zuwendungen.
Ich weiss, klingt vielleicht alles etwas verworren, aber ich bin noch voll mit Eindrücken und habe es jetzt einfach mal sprudeln lassen. Grundsätzlich ist und bleibt mir das wichtigste Anliegen meine Kinder und da habe ich schon mehr erreicht, als ich zu träumen wagte. Wäre trotzdem nett, wenn mir vielleicht jemand zu den monetären Fragen mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte. Vielen Dank vorab.
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Unterhaltsangelegenheit und Vollstreckungsankündigung |
Geschrieben von: Antiworld - 24-06-2013, 17:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Wie schnell doch drei Jahre vergehen.
Jetzt, da mein Gehalt auf durchschnittlich 1.450€ Netto gestiegen ist kommen die Ratten aus den Löchern. Es passt mal wieder alles, Wohngeldanspruch ist weg, der befristet abgegebene Titel ist zum 31.05.2013 abgelaufen, der Anspruch auf SGB II Aufstockung läuft zum 30.06.2013 aus und schon sind sie wieder da die Staatswichtel.
Das mit dem Auskunftsersuchen seitens Kreisausschuss habe ich im Griff, vielmehr ärgert mich, dass die GEZ über die Stadtkasse eine Vollstreckungsankündigung über 192€ mitgeteilt hat.
Nun bleiben mir nach Abzug KU DDT Stufe 1 (272€) noch 1.178€ übrig nach denen der Staat gierig seine Hände streckt. Und der Kreisausschuss möchte auch gerne Geld für den Hort abgreifen.
Am 31.07.2013 läuft mein AV aus, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist steht in den Sternen? Ich rechne mit einer betrieblichen Kündigung dieser Tage, es wäre dann die dritte dieses Jahr, zwei wurden zurückgenommen. Beim AA bin ich seit März Arbeitssuchend gemeldet eine Gleichstellung nach ist § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX beantragt.
Als erste Maßnahme werde ich wieder einen Titel über 272€ für 12. Monate beim Notar abgeben (KM verlangt keinen).
Danach muss ich sehen ob ich wieder aufstockende Leistungen bewilligt bekomme falls der AV wieder befristet verlängert wird?
Ein P-Konto mit erweitertem Pfändungsschutz in Höhe von 1.416,11€ besteht bereits seit langem.
Die EV die ich 2009 abgegeben habe ist abgelaufen (ehemaliges gemeinsames Konto) und ich gedenke freiwillig eine erneute EV der Stadtkasse (GEZ Forderung) anzubieten?
Wie rette ich mein Geld nach Abzug KU am Besten?
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Zuweisung der Wohnung |
Geschrieben von: PapaBalu - 24-06-2013, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo,
ich brauche Hilfe. Meine Partnerin hat sich vor ein paar Wochen von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Kind aus freien Stücken zu ihren Eltern, gegen meinen Willen und ohne mich zu informieren. JA/RA sind involviert. Ich hab erste Post von ihrem Anwalt bekommen. Ich soll ihr den alleinigen Besitz an der Wohnung überlassen, weil sich Einrichtungsgegenstände zur Versorgung des Kindes in der Wohung befinden. Falls nicht soll die Zuweisung der Wohnung beantragt werden. Wir sind nicht verheiratet. Die Wohnung gehört uns beiden zu gleichen Anteilen. Sie hat mir in der letzten Woche vorgeworfen, dass ich mich an ihr vergriffen und ihr den Zugang zu unserem Kind verweigert hätte. Beides völlig aus der Luft gegriffen. Ich denke, dass sie über das Gewaltschutzgesetz argumentieren wird, um sich auch noch die Wohnung zu schnappen. Mein Anwalt ist der Meinung, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen, abwarten. Das ist mir aber zu heikel. Wie kann/sollte ich mich verhalten?
Gruß
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.......leider vor den Scherben meiner Ehe...... |
Geschrieben von: papi - 23-06-2013, 17:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (54)
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hallo miteinander,
demnächst ist es leider so weit, werde zum anwalt gehen zwecks beratung für trennung/scheidung. eigentlich habe ich ihr angeboten einen mediator zu nehmen um uns einvernehmlich zu trennen, wichtig war mir nur die 50:50 regelung zwecks umgang mit unserem sohn. da sie nun erfahren hat, das ihr dadurch kein unterhalt zusteht, blockiert sie und will es rechtlich klären, ich solle nur so viel zeit mit meinem sohn bekommen, wie es mir rechtlich zustehe. habe ihr daraufhin angeboten die eigentumswohnung zu überlassen, leider scheint sie auf totale konfrontation zu gehen.
frage an euch, wie sind meine chancen als gut verdienender freiberufler, der sogar auf kinder spezialisiert ist, das abr zu bekommen, da ein wechselmodell nur sinn macht, wenn sich beide einig sind. würde dann meinerseits meiner "exfrau" 50:50 anbieten, da es für mich selbstverständlich ist, das die mutter genauso wichtig ist wie der vater.
freue mich auf eure beiträge
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Auskunftsklage über die persönlichen Verhältnisse der Kinder |
Geschrieben von: Jessy - 23-06-2013, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hi zusammen,
brauche mal wieder Leute zum Mitdenken:
Abseits der Umgangsstreitigkeiten beschäftigt uns noch ein weiteres Thema, und zwar was Infos über die Kinder angeht.
Schon mehrfach wurden z.B. Umgangstermine abgelehnt, weil die Kinder da Kindergarten hätten (und eine der beiden ist jetzt ein Vorschulkind, und sie darf nicht einen Tag im Kindergarten verpassen, denn da gäbe es strikte Lehrpläne, und die Bildung der Kinder habe schließlich Vorrang). Leider aber können wir das in unseren Terminvorschlägen gar nicht berücksichtigen, weil wir nicht wissen, wann, ob und wie lange die Kids im Kindergarten sind. Nur um mal ein Beispiel zu nennen.
Im Verfahren am Jahresanfang hat die Richterin den beantragten Punkt "Auskunft" weggewischt, indem sie mündlich mitteilte, die KM solle ihrer Auskunftspflicht doch in der Mediation nachkommen.
Allerdings ist die KM bisher nicht zur Mediation erschienen.
Auch eine Anfrage an ihre Anwältin, um wenigstens ein paar Infos zu bekommen, blieb absolut reaktionslos.
Nun die Frage: Sollten wir mit der Auskunftsklage warten, bis das mit dem Sorgerecht entschieden ist? Dann gäbe es ja mehr Möglichkeiten, selbst an Infos zu kommen (andererseits habe ich da wieder im Hinterkopf, dass die entsprechenden Stellen Auskunft geben KÖNNEN, nicht MÜSSEN, also nutzt uns ein mögliches Sorgerecht eventuell wenig, denn die KM wird schon entsprechend "vorgearbeitet" haben, so dass vermutlich die Auskünfte spärlich bleiben werden).
Falls Warten keinen Sinn macht - ich habe gelesen, dass der KV grundsätzlich Anspruch auf solche Auskünfte hat, welche die Kinder auf Grund ihres Alters nicht selbst geben können (sie sind 3 und 5), und die sich auch augenscheinlich (bei Umgängen so alle vier bis acht Wochen) nicht gewinnen lassen.
Kann man nun schlicht eine "vollumfängliche Auskunft" beantragen, oder muss das zwingend präzise beantragt werden?
Kann man beantragen, dass die Auskunftspflicht fortlaufend besteht, also bei größeren Veränderungen die KM von selbst "Bericht erstatten" muss, ohne dass man ihr jede Info aus der Nase zieht?
Auf konkret welche Auskünfte sollte man bestehen?
Uns interessiert insbesondere folgendes:
- Hat eine Einbennung der Kinder stattgefunden (KM hat ja kürzlich geheiratet)?
- Sind die Kinder geimpft (wir sind häufig mit Kinder & Hund in Feld/Wald/Wiese draußen)?
- Welchen Kindergarten besuchen die Kinder und wann?
- Wann waren die letzten U-Untersuchungen und mit welchem Ergebnis (im Vergleich zu der dritten Tochter meines LG, die durchschnittlch normal entwickelt ist, haben die Kinder schon deutliche Defizite)?
- sind die Kinder in irgendeinem Verein aktiv, gibt es hier feste Zeiten (die Größere singt scheinbar in einem Chor, und da musste sie wohl mal einen "großen Auftritt" verpassen, weil Umgangstermin war und dann war sie angeblich sooooo traurig, und der KV stünde ja der Karriere schon in Kindertagen im Weg, bei Absprache des Termins war aber kein Wort davon zu hören...)
- über Umzüge, schwere Erkrankungen, Allergien oder Ängste würden wir gerne grundsätzlich auf dem laufenden gehalten werden
Aus eurer Erfahrung: Was macht es noch Sinn zu wissen?
Wir wollen wirklich nicht jedes Detail wissen, aber auch nicht ständig allen wichtigen Dingen nachrennen, zumal die KM schon das eine oder andere Mal Sachen erzählt hat (als der Kontakt noch besser, bzw. überhaupt da war), die dann plötzlich (vor Gericht) doch wieder ganz anders waren.
Danke.
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Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren |
Geschrieben von: Nobody - 21-06-2013, 19:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Leute,
grad ist ein Brief vom JA reingeflattert mit dem Verweis, dass KM eine Beistandschaft gem. § 18 SGB VIII erbeten hat. Weiterhin steht drin, dass wir damals (2011) einen Vergleich geschlossen haben auf 110 % Unterhalt der jew. Altersstufe usw.
Aukunft erteilen muss ich, allerdings wollt mal in die Runde fragen, in welchem Umfang. In den FAQ's hab ich bisher rausgelesen, dass ich den Fragebogen vom JA nicht befüllen muss, sondern dass aufs Wesentliche geschwärzte Einkommensnachweise reichen?!
Für die folgenden Fragen relevant: ich bin was den KU angeht kein Mangelfall. Zahle nebenher noch BU, den aber im Mangelfall, sodass KM wohl aufstocken/anschaffen muss. Allerdings hatte ich in den letzten 2 Jahren Gehaltserhöhungen bekommen, die nicht einflossen und die bisher keiner gesehen hat.
1) Muss ich den Besitz eines PKW zwingend angeben, wenn ich voraussichtlich kein Mangelfall bin?
2) Muss ich die Verträge, die ich mit den 4% Altervorsorgeabzug bespare, angeben?
3) Ich hab in den letzten 2 Jahren, da ledig & ST-KL I keinen Steuerausgleich gemacht. Welche Auswirkungen hat das?
4) Darf ich Umgangskosten abziehen, die mir im vergangenen Jahr entstanden sind?
Es kann sein das KM BU verlängern will. Ist es sinnvoll (vorsorglich) irgendwelche Kosten bereits beim KU anzugeben, damit die beim BU evtl. auch mindernd einfliessen?
VG
Nobody
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Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605 |
Geschrieben von: Antiworld - 20-06-2013, 17:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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"Nach § 18 Abs. 1 SGB VIII haben allein erziehende Elternteile Anspruch auf Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen. Die Unterstützung umfasst dabei nicht eine Befugnis des Jugendamtes, das Kind bzw. den Jugendlichen im Verfahren rechtlich zu vertreten. Demgemäß kann im Rahmen dieser Rechtsgrundlage weder ein eigenständiger Auskunftsanspruch noch ein solcher aus übergeleitetem Recht nach § 1605 Abs. 1 BGB durch das Jugendamt geltend gemacht werden; dieser ist vielmehr an die Person des Unterhaltsberechtigten gebunden.
Unterhaltsangelegenheit § 1605 BGB
Frage:
Wenn die KM über die Einkünfte des KV informiert ist (Nachweis Gehaltsabrechnung), der Mindestunterhalt nach DDT Stufe 1 bezahlt wird, kein Titel besteht oder von der KM gefordert wird, dass Kind regelmäßig vom KV betreut wird an durchschnittlich 11 Tagen im Monat mit Übernachtung.
Kann diese umfassende Auskunft tatsächlich verweigert werden?
Auch oder gerade dort, wo ein Titel besteht? Wo in der Vergangenheit geprüft wurde und sich die Einkommen nicht um mindestens 20% erhöht haben?
Es betrifft mittlerweile drei Väter, wo z.B. nachmittägliche Betreuung (Hort), Wohngeld, die KM`s Leistungen erhalten und diese Leistungen sollen ja wie üblich die Väter auch noch übernehmen.
Die Nettoeinkommen liegen in allen drei Fällen bei 1.250, 1.450€ mit jeweils einem Kind und in einem Fall bei 1.800€ mit drei Kindern.
Danke für eure Unterstützung.
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Kinderspaß mit dem Jugendamt |
Geschrieben von: Bckstn - 18-06-2013, 18:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo, hab da auch ein dringliches Problem und fühle mich vom Jugendamt (kurz JA) veralbert.
Zur Geschichte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7670
Mein Problem.
Mutter und ich haben eine Jugendamtsvereinbarung für das Umgangsrecht.
Darin sieht vor jedes Wochenende hol ich den kleinen Freitags um 15 Uhr ab und bringe ihn Sonntags um 17 Uhr zu ihrem Vater wo sie jedoch zugegen sein muss.
Sonntag meldete die KM sie wisse nicht ob sie Sonntag oder Montag kommt und ich solle den kleinen zu ihrem Alkoholkranken Vater bringen. Ich verweigerte es und nahm unseren Sohn wieder mit und schrieb ihr sie könne ihn bei mir Abholen.
Sie sagte mir das sie das nicht machen werde und ich ihn halten soll bis wir das vorm JA geklärt haben.
Montag rief ich das zuständige JA an und wollte eilst möglich einen Termin haben da ich Berufstätig bin. Nach VIER STUNDEN rief die zuständige Sachbearbeiterin an und klang so als hätte sie nen Tierischen hass auf Männer. Sie wollte mir einen Termin für in drei Wochen geben. Nach hartnäckigem Nachhacken bekam ich Freitag um 10 Uhr einen Termin.
Diese sollte ich der KM Mitteilen wobei ich ihr zu bedenken gab ob das nicht sinniger wenn das Offiziel vom JA kommt.
Ich nahm also extra eine Woche Urlaub dafür und bekam dann später die Meldung von der KM, sie (als Arbeitslose) haette am Freitag keine Zeit und hätte Dienstag einen um 11 Uhr gemacht.
Toll für mich würde das bedeuten wieder einen Tag Urlaub zunehmen während die KM mir in die Parade fährt.
Montag und heute rief ich in dauerschleife bei der Zuständigen JA Tante an und sprach ihr mehrmals auf den AB sie möge zurückrufen, was sie jedoch nicht tat. Ergo wollte ich mich bei ihrem Vorgesetzen Beschweren, dessen Vertrettung mir hoch und Heilig versprach heute zurück zurufen...
Was jedoch nicht passierte...
nun zu meinen Problemen, ich habe Frühschichten von Mo-Sa und meine schichten von 04:00 - 14/15 Uhr. Diese Woche nahm ich extra dafür Urlaub nächste woche hätte ich für Vormittags jmd zumaufpassen jedoch ist dann schluss, weil ich nicht weiß wie lange die Mutter die Termine ändern wird.
Meine Fragen:
Sollte ich zum JA Termin einen Zeugen mitnehmen oder wäre es sinniger es gleich sein zulassen und damit zum Anwalt zugehen?
Lohnt sich ne Dienstaufsichtbeschwerde oder ist die eher nutzlos?
Gibs Konsequenzen von meinem Handeln, weil ich den kleinen nicht ihrem Alkohol krankem Vater gab?
hänge immoment Tierisch in der Luft, einierseits ist sie Tierisch Fürsorglich zu den kleinen andererseits schiebt sie den kleinen so oft wie es nur geht ab und sprach mich oft genug an ich könne den Kleinen haben (was sie im selben Atemzug wieder verneinte...)
bin echt Ratlos immoment =(
danke fürs lesen
schönen Abend
Bckstn
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Kein Geld für Unterhalt - und jetzt? |
Geschrieben von: Libelle - 17-06-2013, 12:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo,
ich bin die neue Lebenspartnerin eines Betroffenen. Er war lange Jahre alleinerziehend mit Kindern aus der ersten Beziehung (jetzt sind beide volljährig und ausgezogen). Aus diesem Grund konnte sich der KV bisher nicht um seine eigene Ausbildung kümmern und hat deswegen ein sehr geringes Einkommen. Jetzt leben wir zusammen und ich bringe mein Einkommen mit ein. Mir ist bewusst, das dass auf Selbstbehalte angerechnet wird und finde das soweit auch in Ordnung. Ich verdiene mehr als der KV aber auch nur knapp 1100 Netto.
Der KV hatte noch eine Beziehung, aus dem ein weiteres Kind hervorgegangen ist. Um diesen Fall geht es.
KV und KM beide nicht verheiratet nahmen gemeinsam einen Kredit auf. Bei der Trennung gab es eine (leider nur mündliche) Absprache, dass der KV sich um die Kreditraten kümmert und die KM um den Kindesunterhalt. Der KV hätte auch gern das Kind bei sich behalten - auch da es sehr in das Leben der Halbgeschwister eingebettet war und diese eine Trennung absolut nicht befürworteten; da sie nicht verheiratet waren, hatte er da sehr schlechte Karten. Inzwischen hat er mit der KV das Sorgerecht (seit letztem Jahr).
Inzwischen erinnert sich die KM nicht mehr an die mündliche Absprache, ist neu verheiratet und hat ein Haushaltseinkommen, das sicher stellt, dass dort niemand Not leiden muss. Um den KV zu Unterhaltszahlungen zu bringen (sie hat ihn noch nicht einmal vorher darauf angesprochen) hat sie Beistandsschaft beim JA beantragt und bekommen. Letztes Jahr gab es einen Vergleich, der befristet auf ein Jahr Zahlungen regelte. Nun ist das Jahr um, und der Unterhalt soll in voller Höhe (Düsseldorfer Tabelle 272€ plus Zuzahlung wegen Rückstands) beglichen werden.
Für uns ist jetzt die Frage: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
KV verdient 550 in seiner regulären Stelle, von dem 300 € Rate des gemeinsamen Kredits abgehen und 150 € Unterhalt. Zusätzlich hat er einen Minijob, was bedeutet, dass ihm 500€ bleiben, um den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten.
Da der KV im letzten Jahr wegen Anwaltspflicht schon einmal Prozesskostenhilfe beantragen musste, befürchte ich, dass wir hier nun auf keine Unterstützung mehr hoffen dürfen, wenn es zu rechtlichen Schritten kommt.
Was passiert nun? Was sollten wir / der KV tun? Wie können wir auf das JA zugehen um eine Einigung zu erzielen?
Kann man eventuell vorübergehend ALGII zusätzlich bekommen, damit man den Lebensunterhalt sichern kann?
Was kann passieren, wenn nachgewiesen wird, dass das Geld einfach nicht reicht? Kann der KV gezwungen werden das schuldbelastete Haus zu verkaufen, auch wenn die Gefahr besteht, dass es deutlich unter Wert verkauft wird und somit nicht einmal die Schulden gedeckt werden? (Und wir für eine Mietwohnung mehr ausgeben müssten, als für die Deckung von Kredit und Nebenkosten.)
Kann der KV zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden (auch das wurde ihm angedroht), weil er bisher keine besser bezahlte Stelle angenommen hat? (Die ihm nicht angeboten wurde, sogar die schlecht bezahlte Stelle stand eine Zeit lang auf der Kippe). Da er keine Qualifizierung vorweisen kann, steht es bisher auch sehr schlecht auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann sich im Herbst ändern, weil er neben seinen Jobs Abends eine Berufsausbildung machen kann, die jedoch dann davon abhängt, dass er gleichzeitig in der Branche tätig ist.
... Tut mir leid, das sind viele Fragen, aber jeder Hinweis hilft uns. Ich bin wirklich sehr verzweifelt...
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