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| Masterstudium Erstausbildung |
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Geschrieben von: Unkreativ - 26-06-2013, 18:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
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Hallo liebes Trennungsfaq-Forum,
diese Seite ist wirkich hilfreich für alle Väter und hält auch sehr viele Informationen bereit, die weiterhelfen. Allerdings muss ich mein Problem separat schildern:
Einige Wochen nach der Trennung von meiner Ex kam die Info, dass sie schwanger ist. Find ich absolut "super", momentan bin ich noch Student im Bachelor. Eigentlich wollte ich noch einen Master dranhängen, aber ich habe da die Angst, dass das JA oder JC (je nachdem ob sie nun mal arbeitet oder nicht) mich zum Arbeiten bringen will wegen der "erhöhten Erwerbsobliegenheit". Der Master-Studiengang wäre konsekutiv (gleicher Studiengang wie Bachelor), nur an einer anderen Hochschule.
Sollte ich mir deswegen Sorgen machen? Kann ich den Master noch durchziehen oder wird mir dann fiktives Einkommen unterstellt, da man ja mit Bachelor theoretisch auch arbeiten gehen könnte?
Wenn das eigene Kind studiert, gehört zur Erstausbildung ja im Normalfall der Master mit dazu (wenn fachlich einschlägig), beim Kindergeld ist es genauso. Gilt das auch für unterhaltspflichtige Väter? Was muss ich beachten?
Danke schon mal für jegliche Antworten.
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| Wichtige Frage zur Privatinsolvenz und KU |
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Geschrieben von: Nappo - 26-06-2013, 17:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Ich habe mir erlaubt, dies mal von meinem Thread los zu lösen :
Rückständiger KU fliest ja in die Privatinso. mit ein. (Ich weiß, dass der laufende zu zahlen ist).
Nach erfolgter Verurteilung nach § 170 StGB : Fliest der rückständige KU trotzdem in die Inso ein oder fällt wegen "unerlaubter Handlung" raus?
Weiß das Jemand?
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| Unterhaltszahlung taggenau? |
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Geschrieben von: Nobody - 26-06-2013, 16:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hi Leute,
mal ne allgemeine Frage zum Thema Zahlungsmodalitäten:
Gibt es irgendwelche Rechtssprechungen o.ä. die darauf eingehen, wieviel im Ablaufmonat eines Unterhaltstitels zu zahlen ist?
Vorallem in Bezug auf Unterhalt für die KM? Wenn das Eregnis, bis zum dem die Zahlung zu erfolgen hat mitten im Monat liegt, ist dann trotzdem für den gesamten Monat zu zahlen oder anteilig?
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| Nach Mediation mehr Fragen als Antworten |
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Geschrieben von: ramses72 - 25-06-2013, 21:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo zusammen, ich hatte heute die erste Stunde Mediation bei einer Fachanwältin für Familienrecht. Meine Frau und ich haben uns im Vorfeld schon über alle Eckpunkte geeinigt. Mein größtes Anliegen, nämlich meine beiden Töchter, werden nach Zustimmung meiner Frau im Wechselmodell betreut. Von Montag bis Donnerstag in der Früh sind sie durchgehend bei mir, den Resrt der Woche bei der Mutter. Der bisherige Kindergarten (der sich an meinem Wohnort befindet) wird beibehalten. Der neue Wohnort der Frau ist ca. 30 KM entfernt. So weit zum wichtigsten Thema. Ich werde also definitiv nicht zum Besucheronkel mutieren. Mit unserer Regelung bezüglich der Kinder war die Mediatorin zufrieden. Dann ging es aber um das Thema Unterhalt und da hat sich die Mediatorin gesperrt. Sie wollte uns keine Zahlen nennen, die nach aktueller Rechtslage an Unterhalt fällig werden. Sie hat gemeint, wir sollten beide eine Ausgabenliste erstellen
und uns dann selbst einigen. Ich hätte allerdings schon gerne gewusst, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen ungefähr sind. Und daher meine Fragen an euch. wie hoch wäre denn ca. der Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt bei einem Nettoverdienst von 3150 € (ich) und 185 (Frau in Ausbildung). Ich trage eine Kreditbelastung für Eigenheim in Höhe von 500 € im Monat und die werde ich noch weiterhin haben. Kindesunterhalt fällt beim Wechselmodell weg. Ich komme mir vor wie auf dem Basar. Grundsätzlich, und das verkompliziert die Verhandelung, haben wir vor der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, in dem der Ehegattenunterhalt begrenzt ist auf den Betrag der dem notwendigen Eigenbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle entspricht (damals 560 € für nicht Erwerbstätige und 650 € für Erwerbstätige. Auch wurde per Vertrag der Ehegattenunterhalt beschränkt bis das jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Nun zu meinen Fragen.
Wie hoch ist ungefähr der Unterhaltsanspruch meiner Frau (ohne Ehevertrag)?
Mit Ehevertrag ist er 650 €, da sie erwerbstätig ist., stimmt das?
Ist es richtig, dass nach aktueller Rechtslage der Ehegattenunterhalt zeitlich beschränkt ist, bist zum 3. Lebensjahr des Kindes?
Wenn das so wäre, würde ich zwar mit Ehevertrag von der Monatssummer her einen geringeren Unterhaltssatz bezahlen, dafür aber (die Kinder werden jetzt 4) noch sechs Jahre lang, was ich nach aktuellem Recht gar nicht mehr müsste??? Vater Staat würde dann lieber ALG 2 bezahlen, als von mir abkassieren???
Also die Mediatorin meinte, dass wir den Vertrag einfach außer Acht lassen sollen und uns im Rahmen der Mediation einigen sollten. Grundsätzlich logisch, aber wenn ich bezüglich Unterhalt auf den Vertrag poche, könnte meine Frau womöglich ehr Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Kostentabelle die Wir gemacht haben zeigt auf, dass ich ihr ca. 1000 € überweisen müsste, für uns beide dann zu viel zum Sterben. Doch lieber auf den Vertrag pochen, ALG 2 beziehen und ich gebe der Frau dann sozusagen außervertragliche Zuwendungen.
Ich weiss, klingt vielleicht alles etwas verworren, aber ich bin noch voll mit Eindrücken und habe es jetzt einfach mal sprudeln lassen. Grundsätzlich ist und bleibt mir das wichtigste Anliegen meine Kinder und da habe ich schon mehr erreicht, als ich zu träumen wagte. Wäre trotzdem nett, wenn mir vielleicht jemand zu den monetären Fragen mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte. Vielen Dank vorab.
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| Unterhaltsangelegenheit und Vollstreckungsankündigung |
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Geschrieben von: Antiworld - 24-06-2013, 17:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Wie schnell doch drei Jahre vergehen.
Jetzt, da mein Gehalt auf durchschnittlich 1.450€ Netto gestiegen ist kommen die Ratten aus den Löchern. Es passt mal wieder alles, Wohngeldanspruch ist weg, der befristet abgegebene Titel ist zum 31.05.2013 abgelaufen, der Anspruch auf SGB II Aufstockung läuft zum 30.06.2013 aus und schon sind sie wieder da die Staatswichtel.
Das mit dem Auskunftsersuchen seitens Kreisausschuss habe ich im Griff, vielmehr ärgert mich, dass die GEZ über die Stadtkasse eine Vollstreckungsankündigung über 192€ mitgeteilt hat.
Nun bleiben mir nach Abzug KU DDT Stufe 1 (272€) noch 1.178€ übrig nach denen der Staat gierig seine Hände streckt. Und der Kreisausschuss möchte auch gerne Geld für den Hort abgreifen.
Am 31.07.2013 läuft mein AV aus, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist steht in den Sternen? Ich rechne mit einer betrieblichen Kündigung dieser Tage, es wäre dann die dritte dieses Jahr, zwei wurden zurückgenommen. Beim AA bin ich seit März Arbeitssuchend gemeldet eine Gleichstellung nach ist § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX beantragt.
Als erste Maßnahme werde ich wieder einen Titel über 272€ für 12. Monate beim Notar abgeben (KM verlangt keinen).
Danach muss ich sehen ob ich wieder aufstockende Leistungen bewilligt bekomme falls der AV wieder befristet verlängert wird?
Ein P-Konto mit erweitertem Pfändungsschutz in Höhe von 1.416,11€ besteht bereits seit langem.
Die EV die ich 2009 abgegeben habe ist abgelaufen (ehemaliges gemeinsames Konto) und ich gedenke freiwillig eine erneute EV der Stadtkasse (GEZ Forderung) anzubieten?
Wie rette ich mein Geld nach Abzug KU am Besten?
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| Zuweisung der Wohnung |
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Geschrieben von: PapaBalu - 24-06-2013, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo,
ich brauche Hilfe. Meine Partnerin hat sich vor ein paar Wochen von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Kind aus freien Stücken zu ihren Eltern, gegen meinen Willen und ohne mich zu informieren. JA/RA sind involviert. Ich hab erste Post von ihrem Anwalt bekommen. Ich soll ihr den alleinigen Besitz an der Wohnung überlassen, weil sich Einrichtungsgegenstände zur Versorgung des Kindes in der Wohung befinden. Falls nicht soll die Zuweisung der Wohnung beantragt werden. Wir sind nicht verheiratet. Die Wohnung gehört uns beiden zu gleichen Anteilen. Sie hat mir in der letzten Woche vorgeworfen, dass ich mich an ihr vergriffen und ihr den Zugang zu unserem Kind verweigert hätte. Beides völlig aus der Luft gegriffen. Ich denke, dass sie über das Gewaltschutzgesetz argumentieren wird, um sich auch noch die Wohnung zu schnappen. Mein Anwalt ist der Meinung, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen, abwarten. Das ist mir aber zu heikel. Wie kann/sollte ich mich verhalten?
Gruß
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| .......leider vor den Scherben meiner Ehe...... |
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Geschrieben von: papi - 23-06-2013, 17:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (54)
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hallo miteinander,
demnächst ist es leider so weit, werde zum anwalt gehen zwecks beratung für trennung/scheidung. eigentlich habe ich ihr angeboten einen mediator zu nehmen um uns einvernehmlich zu trennen, wichtig war mir nur die 50:50 regelung zwecks umgang mit unserem sohn. da sie nun erfahren hat, das ihr dadurch kein unterhalt zusteht, blockiert sie und will es rechtlich klären, ich solle nur so viel zeit mit meinem sohn bekommen, wie es mir rechtlich zustehe. habe ihr daraufhin angeboten die eigentumswohnung zu überlassen, leider scheint sie auf totale konfrontation zu gehen.
frage an euch, wie sind meine chancen als gut verdienender freiberufler, der sogar auf kinder spezialisiert ist, das abr zu bekommen, da ein wechselmodell nur sinn macht, wenn sich beide einig sind. würde dann meinerseits meiner "exfrau" 50:50 anbieten, da es für mich selbstverständlich ist, das die mutter genauso wichtig ist wie der vater.
freue mich auf eure beiträge
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| Auskunftsklage über die persönlichen Verhältnisse der Kinder |
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Geschrieben von: Jessy - 23-06-2013, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hi zusammen,
brauche mal wieder Leute zum Mitdenken:
Abseits der Umgangsstreitigkeiten beschäftigt uns noch ein weiteres Thema, und zwar was Infos über die Kinder angeht.
Schon mehrfach wurden z.B. Umgangstermine abgelehnt, weil die Kinder da Kindergarten hätten (und eine der beiden ist jetzt ein Vorschulkind, und sie darf nicht einen Tag im Kindergarten verpassen, denn da gäbe es strikte Lehrpläne, und die Bildung der Kinder habe schließlich Vorrang). Leider aber können wir das in unseren Terminvorschlägen gar nicht berücksichtigen, weil wir nicht wissen, wann, ob und wie lange die Kids im Kindergarten sind. Nur um mal ein Beispiel zu nennen.
Im Verfahren am Jahresanfang hat die Richterin den beantragten Punkt "Auskunft" weggewischt, indem sie mündlich mitteilte, die KM solle ihrer Auskunftspflicht doch in der Mediation nachkommen.
Allerdings ist die KM bisher nicht zur Mediation erschienen.
Auch eine Anfrage an ihre Anwältin, um wenigstens ein paar Infos zu bekommen, blieb absolut reaktionslos.
Nun die Frage: Sollten wir mit der Auskunftsklage warten, bis das mit dem Sorgerecht entschieden ist? Dann gäbe es ja mehr Möglichkeiten, selbst an Infos zu kommen (andererseits habe ich da wieder im Hinterkopf, dass die entsprechenden Stellen Auskunft geben KÖNNEN, nicht MÜSSEN, also nutzt uns ein mögliches Sorgerecht eventuell wenig, denn die KM wird schon entsprechend "vorgearbeitet" haben, so dass vermutlich die Auskünfte spärlich bleiben werden).
Falls Warten keinen Sinn macht - ich habe gelesen, dass der KV grundsätzlich Anspruch auf solche Auskünfte hat, welche die Kinder auf Grund ihres Alters nicht selbst geben können (sie sind 3 und 5), und die sich auch augenscheinlich (bei Umgängen so alle vier bis acht Wochen) nicht gewinnen lassen.
Kann man nun schlicht eine "vollumfängliche Auskunft" beantragen, oder muss das zwingend präzise beantragt werden?
Kann man beantragen, dass die Auskunftspflicht fortlaufend besteht, also bei größeren Veränderungen die KM von selbst "Bericht erstatten" muss, ohne dass man ihr jede Info aus der Nase zieht?
Auf konkret welche Auskünfte sollte man bestehen?
Uns interessiert insbesondere folgendes:
- Hat eine Einbennung der Kinder stattgefunden (KM hat ja kürzlich geheiratet)?
- Sind die Kinder geimpft (wir sind häufig mit Kinder & Hund in Feld/Wald/Wiese draußen)?
- Welchen Kindergarten besuchen die Kinder und wann?
- Wann waren die letzten U-Untersuchungen und mit welchem Ergebnis (im Vergleich zu der dritten Tochter meines LG, die durchschnittlch normal entwickelt ist, haben die Kinder schon deutliche Defizite)?
- sind die Kinder in irgendeinem Verein aktiv, gibt es hier feste Zeiten (die Größere singt scheinbar in einem Chor, und da musste sie wohl mal einen "großen Auftritt" verpassen, weil Umgangstermin war und dann war sie angeblich sooooo traurig, und der KV stünde ja der Karriere schon in Kindertagen im Weg, bei Absprache des Termins war aber kein Wort davon zu hören...)
- über Umzüge, schwere Erkrankungen, Allergien oder Ängste würden wir gerne grundsätzlich auf dem laufenden gehalten werden
Aus eurer Erfahrung: Was macht es noch Sinn zu wissen?
Wir wollen wirklich nicht jedes Detail wissen, aber auch nicht ständig allen wichtigen Dingen nachrennen, zumal die KM schon das eine oder andere Mal Sachen erzählt hat (als der Kontakt noch besser, bzw. überhaupt da war), die dann plötzlich (vor Gericht) doch wieder ganz anders waren.
Danke.
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