Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.222
» Foren-Beiträge: 151.695

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
Vor 42 Minuten
» Antworten: 27
» Ansichten: 962
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Paul Rosenberg
Gestern, 18:06
» Antworten: 16
» Ansichten: 1.180
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 679
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 428
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.247
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.379
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 203
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.036
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.701
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
11-09-2025, 06:43
» Antworten: 38
» Ansichten: 9.506

 
Sad Sohn 18 Jahre ADS, Hauptschulabschluss und keine Ausbildungsstelle
Geschrieben von: Nervenbündel - 03-06-2013, 14:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich glaube mein Problem wird hier schon von einigen aufgegriffen worden sein. Mein Sohn ist mittlerweile 18 Jahre, ADSler, hat Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und besucht zur Zeit seit letzten Sommer ein Berufscollege für Elektronik und Technik, da dies sein Berufswunsch war. Normalerweise geht dieses Berufsvorbereitungsjahr 2 Jahre, aber er wird diese Schule im Sommer abbrechen müssen, da er nicht versetzt wird. Laut seiner Aussage ist sie für ihn zu schwer, was aber auch kein Wunder ist, wenn man NIE versucht zu lernen und eher durch Abwesenheit und Desinteresse glänzt. Meine Bedenken dem Arzt gegenüber der ihn behandelt hat, das dass Leben meines Sohnes so wie es jetzt ist für ihn in den nächsten 10 Jahren weiter gehen könnte (Schule abhängen, nach Hause kommen, essen auf den Tisch, ein paar Aufgaben erledigen und dann mit Freunden abhängen), wurden nicht erst genommen. Ich bin von seinem Vater getrennt seit er 8 Monate alt ist und in seinen Augen habe ich sowieso alles falsch gemacht. Denke ich habe eine Menge Fehler gemacht, aber mir hilft eine Schuldzuweisung jetzt auch nicht weiter. Seit 9 Jahren bin ich wieder verheiratet und habe noch 2 Kinder bekommen. Als mein Sohn mir mitteilte, dass er die Schule nicht weiter machen möchte, sondern eine Ausbildungsstelle suchen will, war das für mich kein Problem, solange er sich eine sucht und bis dahin weiter zur Schule geht. Dies passiert nur leider trotz meiner ständigen Aufsicht überhaupt nicht. Er kommt mindestens 3 x die Woche zu spät, wenn er überhaupt hingeht und eine Ausbildung sucht er auch nur sporadisch. Alles Ermahnen, dass sein Vater in ein paar Wochen den Unterhalt streicht und er dann ganz ohne Geld und Ausbildungsstelle da steht hilft nichts, da er nur redet, aber nichts passiert. (Sollte in die Politik gehen, die reden auch nur). Ich möchte ihn nicht vor die Tür setzen, aber habe das Gefühl mir bleibt nichts anderes übrig, da er sich auf meine Kosten ein schönes Leben macht. Was kann ich noch machen, hat jemand Erfahrung mit Jugendlichen, die überhaupt keine Einsicht haben oder gibt es eine Art "Betreutes Wohnen" wo er hin könnte um mal zu merken, ich meine es Ernst. Auf die Straße möchte ich ihn nicht wirklich setzen, aber hier muss mal etwas Ruhe in unser Familienleben kommen, da es mich sehr belastet.Sad

Drucke diesen Beitrag

  Unterhalt für 18 jährige Tochter mit eigenem Kind
Geschrieben von: Dakota71 - 03-06-2013, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (34)

Unterhalt für 18 jährige Tochter mit Kind
Hallo an Allen

Ich möchte gerne meinen Fall hier in diesem Forum schildern
und möchte gerne eure Meinungen/Erfahrungen dazu hören.

Ähnliche Problemfälle sind hier ja genug geschildert ,aber
jeder Fall ist ein wenig anders.

Ich bin Vater einer nichteheliche Tochter bis zum 8
Lebensjahr hatte ich mehr oder weniger ein Umgangsrecht gehabt. Dieses war aber
leider auch nur möglich, dass ich des öfteren insgesamt 4 mal geklagt habe und
beim 4 Mal habe ich die Hoffnung in unser Rechtssystem aufgegeben.
Als meine Tochter dann 15 Jahre alt war, habe ich dann durch
eine Arbeitskollegin erfahren, dass meine Tochter schwanger war und sich im 7
Monat befindet.
Diese Nachricht hat mich erst einmal umgehauen. Nun ich habe
dann den Kontakt zum Jugendamt gesucht und mich beraten lassen. Das Jugendamt
hat wieder nach Jahren den Kontakt zu meiner Tochter hergestellt- was mich
wirklich sehr überrascht hatte.
Mit 16 Jahren hat meine Tochter entbunden ( August 2011 )
und hat auch zum Glück die Schule mit einen sehr guten Abschluss gemacht.
Seitdem macht meine Tochter ( mittlerweile 18,5 Jahre )
nichts und wohnt nach wie vor bei ihrer Mutter.
Als meine Tochter 17 Jahre war habe ich mal nachgefragt wie
es mit einer Ausbildung aussieht. Hier hat mir meine Tochter dann gesagt, dass Sie
mehre Lehrstellen hätte wo Sie anfangen könnte.
Im Februar 2013 ( ein Jahr später ) habe ich dann wieder
nachgefragt wie es nun mit der Ausbildung steht, daraufhin habe ich keine
konkrete Antwort bekommen. Ich habe immer wieder darum gebeten ( über Wochen
/Monate ), dass mir meine Tochter doch mal einige Bewerbungen zeigt ,aber
nichts kam.
Dann höre ich im März 2013 von meiner Tochter, dass Sie nur
Absagen bekommt wegen ihrem Kind. Daraufhin habe ich dann gesagt, dass Sie mir
doch bitte einmal die Absagen von den Ausbildungsstätten zeigen sollte- sie
habe ja nun mit 18 Jahren eine Auskunftspflicht mir gegenüber. Daraufhin habe
ich dann zu hören bekommen, "dass Sie sich nicht erpressen läßt und ich
keine Auskunft erhalte".
Auch auf meine mehrmaligen Anfragen mit den Unterhaltstitel
( ob Sie diesen nach 18 Jahren freiwillig heraus gibt ) erhielt ich keine
Antwort.
Somit war ich gezwungen den Unterhaltstitel ( unbefristet )
durch einen Anwalt ändern zu lassen.
Es hat nicht lange gedauert und ich habe Post vom Anwalt
meiner Tochter bekommen. In diesem Schreiben stand drin, dass meine Tochter
keinen Kontakt zu mir wünscht ( incl. Enkelkind ). Sie fühlt sich belästigt
durch die Mails , die ich ihr gesendet habe ( Mails waren Ausbildungsplätze
sowie auch Arbeitsstellen App vom Jobcenter ). Des weiteren fordert Sie die
Foto CD ( Bilder vom Enkelkind ) von mir wieder, ansonsten würde sie diese
einklagen ( infantiles Verhalten ).
Wieder ein Tag später kam dann die nächste Klage von ihr
wegen Unterhalt diesen fordert Sie nun von mir.
Heute habe ich erfahren, dass meine Tochter das TEP Programm
abgebrochen hat.Sie ist nach dem 2 Mal nicht mehr hingegangen. Auch auf
zahlreichen Anrufen, Emails und Briefen von der Sachbearbeiterin erfolgte keine
Reaktion.
Das TEP Programm ist eine Initiative für Teilzeitausbildung.
Hier werden den Jugendlichen Adressen von Ausbildunsstätten gegeben,
Bewerbungen dort geschrieben und es wird sich für einen Kita-Platz oder
Tagesmutter gekümmert.

Nun meine Frage
Muß ich meiner Tochter Unterhalt zahlen????
Mein Enkelkind ist mittlerweile 1 3/4 Jahre alt. Den Kontakt
zu mir lehnt Sie ab und gibt mir auch keine Auskunft und bricht das TEP
Programm ab.
Des weiteren hat Sie einen Ausbildungsplatz der Großeltern abgelehnt mit der Begründung Sie wäre zu überqualifiziert.

Wer kommt für Sie auf?????
Sie lebt wie gesagt bei ihrer Mutter und vom Kindesvater ist
auch nichts zu holen, da er sich in der Ausbildung befindet.

Kennt oder hat jemand von euch das gleiche Problem?

Bis jetzt habe ich immer regelmäßig den Unterhalt bezahlt
und wenn meine Tochter eine Ausbildung machen würde, bin ich sogar gerne bereit
mehr zu zahlen als ich muß.
Aber ich sehe es nicht ein, dass ich Faulheit unterstütze
und so ein ignorantes Verhalten mir gegenüber. Sie belügt mich, hat keine
Respekt und lehnt jetzt den Kontakt zu mir
ab.
Für Antworten bedanke ich mich im voraus.
LG

Drucke diesen Beitrag

  Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung
Geschrieben von: ArJa - 02-06-2013, 20:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo zusammen. Ich brauche mal wieder die Hilfe von den Rechtsfeinmechanikern unter Euch.

Mir wurde vom OLG folgendes Umgangsrecht zuerkannt : Umgang Freitags von 15 -21.30 Uhr , Samstags von 9.30 - 21.30 Uhr , Sonntags 09.30 - 19.00 Uhr ... und die Hälfte der Ferien.

Nun ist meine Exe seit 2 Wochen mit Tochter (9) in einer Mutter - Kind - Kur 260 km von meinem Wohnort entfernt.

An diesem Wochenende war mein reguläres Umgangswochenende und ich hatte mich entschieden, die Fahrt auf mich nehmen und gestern und heute ( Samstag und Sonntag ) meine Tochter in der Kur zu besuchen und den Umgang wahrzunehmen.

Die Klinik und Exe hatte ich vorab per mail und SMS vorab informiert. Exe meinte, sie müsse in der Kur überhaupt keinen Umgang zulassen; die Klinik hat auf meine diesbzgl. Anfrage gar nicht erst reagiert..

Gestern habe ich Tochter also in der Klinik gegen 10.30 abgeholt; Exe hat mich darauf hingewiesen, dass Tochter um 15 Uhr eine Anwendung habe
( Seidenmalerei - am Samstag nachmittag- als ob man sowas nicht verlegen könne, zumal Tochter sonst so gut wie keine Anwendungen hat) und sie danach um 16.30 in der Klinik Abendbrot essen würde. Ich habe diesen Fake um des lieben Frieden willens mitgemacht....

Tochter hat mich daraufhin von allein gebeten, ob ich sie nicht noch von 17.30 bis zur Zubettgehzeit um 19.30 einmal holen könne ( meine Pension liegt nur 2 km von der Klinik entfernt ) und da hat mir Exe die Herausgabe des Kindes verweigert mit der lapidaren Begründung, das gäbs nicht ...

Meine durchgehend manipulierte Tochter war sehr traurig, ich sehr erbost und habe Exe rechtliche Schritte angedroht. Zeugin war meine anwesende
Freundin .

Ich würde Exe gern wegen Umgangsverweigerung drankriegen, zumal m.E. eine Kur während des Wochenendes nicht mein o.a. Umgangsrecht aushebeln kann. Das kann nur ein Richter...

Ich möchte gerne einen Zwangsgeldantrag beim Familiengericht stellen, möglichst ohne Anwalt, da es wie bei den meisten hier finanziell knapp ist.

1. Wie beurteilt ihr die Chancen ?
2. Ich hab irgendwo hier mal einen Musterantrag fürs Fam.gericht gesehen, finde ihn aber nicht mehr . Kann mir da jemand helfen ?

Viele Grüße
ArJa

Drucke diesen Beitrag

  Anspruch auf Betreuungsunterhalt?
Geschrieben von: loiuj - 02-06-2013, 08:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

ich bin Alleinerziehende dreier Kinder unter 10 Jahren. Zurzeit arbeite ich freiberuflich, ca. 20 Stunden die Woche, eine Aufstockung ist wegen der kleinen Kinder nicht möglich.
Mein Einkommen entspricht in etwa dem des KV.
1. Kann ich den KV zu Betreuungsunterhalt verpflichten, da ich nicht volltags arbeiten kann?
2. Gerne würde ich in meinen alten Beruf zurückkehren. Wegen der Kinder könnte ich aber auch weiterhin nur halbtags arbeiten. Das Problem ist, dass ich in dem neuen Job halbtags auch nur die Hälfte meines jetzigen Einkommens verdienen würde. Wie sähe der Anspruch dann aus?

VG, Loiuj

Drucke diesen Beitrag

  KM in Insolvenz- Auswirkungen?
Geschrieben von: simsam - 01-06-2013, 16:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo ihr,

ich bin neu hier und erhoffe mir viele Meinungen zu meinem Problem.
Meine Frau und ich sind seit 2009 geschieden. Seit 2008 lebt unsere gemeinsame Tochter in meinem Haushalt. Die KM ist in ein anderes Bundesland verzogen. Umgang findet, wenn überhaupt, nur ein paar Tage im Jahr in den Ferien statt.
Unterhalt ist seit 2009 tituliert, wird aber nicht gezahlt. Dafür UVG.
Nun habe ich heute Nacht entdeckt, dass meine Ex-Frau bereits im Jahr 2009 Privatinsolvenz angemeldet hat.
Zu dem Zeitpunkt waren wir noch verheiratet und sie hatte nur ein Kind.
Ende des Jahres 2009 wurde das 2.Kind geboren. Mittlerweile gibt es Kind drei und vier.
Somit war sie von Antragsstellung bis min. zur Geburt des zweiten Kindes zahlungsfähig, sie hatte einen guten Job, so auch bei Gerichtsterminen zum ABR glaubhaft dargestellt. Kind 2 wurde nach nicht ganz einem Jahr in den Kindergarten eingewöhnt, damit sie wieder arbeiten konnte.
Ich nehme an, dass die KM unter Umständen auch da noch zahlungsfähig war.
Wie verhalte ich mich jetzt? Hat unsere Tochter nicht evtl. Anspruch auf Geld aus der Insolvenzmasse? Hätten wir hier nicht als Gläubiger benannt werden müssen?
Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen.
Bin verwirrt, weil wir a. noch verheiratet waren und b. ein Titel besteht

Viele Grüße

simsam

Drucke diesen Beitrag

  Berechnung unterhaltspflichtiges Einkommen
Geschrieben von: ramses72 - 30-05-2013, 15:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen, mich würde mal interessieren, was alles vom tatsächlichen Einkommen abgezogen wird, um auf das unterhaltspflichtige Einkommen zu kommen (Ehegatten- und Kindesunterhalt).
Meine Frau war beim Anwalt und hat mir danach mitgeteilt, dass ihr von meinem Nettoleinkommen von ca. 3150 € grob die Hälfte zusteht (Unterhalt für sie und zwei Kinder). Mir würde also grob die andere Hälfte bleiben , ca. 1575 € (bis zum Steuerklassenwechsel, dann wird’s noch weniger).
Ich bin Beamter und muss meine Krankenversicherung zahlen, diesen Betrag muss man wahrscheinlich abziehen vom tatsächlichen Einkommen.
Jetzt stellt sich unsere Wohnsituation folgendermaßen dar.
Wir sind von meiner Eigentumswohnung in eine Wohnung in meinem Elternhaus gezogen, da die Eigentumswohnung mit Kindern zu eng war. Die Eigentumswohnung hatte ich schon vor Eheschließung . Für die Eigentumswohnung zahle ich im Moment noch einen Kredit mit einer monatlichen Belastung von 360 Euro. Die Wohnung habe ich nun vermietet und erhalte Warmmiete von 595 €. Den Nebenkostenabschlag zahle ich an den Wohnungsverwalter (ca. 240 € im Monat). In der Summe habe ich also für die Wohnung Ausgaben von 600 € und Mieteinnahmen von 595 €. Wie wird das unterhaltstechnisch gewertet?

Die Wohnung in meinem Elternhaus habe ich mittel Kredit renoviert. Monatliche Belastung 240 €.
Für die Wohnung zahle ich keine Miete, aber sie gehört mir auch nicht (soll aber dieses Jahr noch überschrieben werden)
Wir haben als Güterstand übrigens Gütertrennung.
Wird dieser Kredit auch abgezogen um auf das unterhaltspflichgtige Einkommen zu kommen.
Weiterhin habe ich zur Altersvorsorge noch einen Riestervertrag mit monatlich 100 €.

Wäre nett, wenn mich mal jemand grob aufklären könnte. Will beim Anwalt dann schon Vorkenntnisse haben. LG Ramses

Drucke diesen Beitrag

  Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre)
Geschrieben von: Charles - 30-05-2013, 14:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen,
vor 15 Jahren bekam ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine damals 5-jährige Tochter. Die Mutter entführte darauf hin die Tochter nach Südamerika. Trotz Interpol wurden die beiden nicht gefunden.
Nun hat sich dank Internet meine inzwischen volljährige Tochter gemeldet.
Eigentlich natürlich eine erfreuliche Sache.
Nun meine Frage: Kann es passieren, dass ich nachträglich einen Unterhalt zahlen muss? Falls meine Tochter nach Deutschland kommen sollte, muss ich vermutlich bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhalt zahlen, oder?
Und falls die Mutter auch nach .de umzieht, steht ihr auch was zu?

Danke für Hinweise...

Drucke diesen Beitrag

  Mieteinnahmen und Unterhalt
Geschrieben von: ramses72 - 30-05-2013, 10:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen, ich habe eine vermietete Eigentumswohnung, die ich bereits vor der Ehe erworben habe. Für die Wohnung läuft noch ein Kredit. Als Güterstand habe ich Gütertrennung. Für die Einkommensteuer weist die Wohnung meist nur einen kleinen Gewinn aus, da ich Abschreibung und Kreditzinsen ansetzen kann und diverse andere Kosten. Jetzt habe ich gelesen, dass es unterhaltsrechtlich nicht zulässig ist, Kreditzinsen und Abschreibung gegenzurechnen, sondern lediglich die Tilgungsrate. Das würde jetzt bedeuten, dass ich unterhaltsrechtlich mit der Wohnung einen Gewinn (Einkommen) erwirtschafte, von dem ich Unterhalt zahlen muss. Wenn dem so wäre, würde ich die Wohnung ggf. gleich verkaufen.

Kennt sich bei diesem Thema vielleicht jemand aus??

Drucke diesen Beitrag

  Pro & Contra gemeinsame Sorge
Geschrieben von: Jessy - 29-05-2013, 10:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hi zusammen,

in wenigen Tagen läuft die private Frist der KM zur Zustimmung der gemeinsamen Sorge aus, dann geht der entsprechend Antrag (ohne ausführliche Begründung) meines LGs ans Gericht.

Es ist fest damit zu rechnen, dass die KM widerspricht und die Sache auch nicht im schriftlichen Verfahren durchgeht.
Jetzt versuchen wir uns so gut wie möglich im Vorfeld auf die Diskussion darüber vorzubereiten.
Dazu bräuchte ich eure Mithilfe. Mir sind nicht wirklich viele Punkte beim Für und Wider der gemeinsamen Sorge eingefallen. In den bisherigen Verfahren war das Sorgerecht schonmal Thema, meine Contra-Punkte stützen sich auf das, was die RAttin der hEXe damals vorgebracht hat.

Pro:
- KM verweigert bisher Kommunikation, selbst Mediation. Bei gemeinsamer Sorge ist sie zukünftig dazu gezwungen.
- KV kann wenigstens überprüfen, ob die Grundbedürfnisse der Kinder befriedigt werden (U-Untersuchungen, Schulbesucht, etc.)
- KM kann nicht ohne Zustimmung noch weiter wegziehen
- zukünftige Umgangsdiskussionen gestalten sich einfacher, weil Gleichberechtigung der Eltern ?

Contra:
- KM kann angeblich den Alltag mit den Kindern nicht mehr gestalten, wäre auch im Notfall nicht handlungsfähig (in meinen Augen Blödsinn)
- die große räumliche Entfernung steht der gemeinsamen Sorge grundsätzlich entgegen
- KV wäre unzuverlässig
- KM kümmert sich liebevoll und bestens um die Kinder, KV habe kaum Bezug zu den Kindern
- die sehr konfliktbelastete Situation und schwierige vergangene partnerschaftliche Beziehung macht eine gemeinsame Sorge unmöglich

Wir sind für weitere Argumente für und gegen das gemeinsame Sorgerecht sehr dankbar. Auch für stichhaltige "Entkräftung" der Contra-Argumente.

Drucke diesen Beitrag

  Verjährung der JA als Rechtsnachfolger– Ansprüche
Geschrieben von: SALI - 27-05-2013, 19:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo, vor 9 Jahren (2004) hat das Jugendamt für meinen Sohn Unterhaltsvorschuss bezahlt. Ich habe bis auf ca. 400 Euro alles zurückbezahlt. Für mehr als 8 Jahre haben sie mich vergessen. Heute haben sie mich informiert, dass sie bei dem zuständigen Gericht die Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für die 400 Euro beantragt haben. Wie soll ich reagieren? Sind ihre Ansprüche nach drei Jahren nicht verjährt?

Drucke diesen Beitrag