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  JA "verweigert" Sorgebeurkundung
Geschrieben von: Jessy - 16-05-2013, 13:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hi zusammen,

anderes Themenfeld, in Hinblick auf die jetzt dann in Kraft tretende Neuregelung bzgl. gemeinsamer Sorge.
Korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe:

Wenn man jetzt eine einseitige Sorgeerklärung abgibt, wird das der KM zugestellt. Sie kann sich dann sechs Wochen überlegen, ob sie dem zustimmt oder nicht.

Angenommen sie stimmt nicht zu.
Wie GENAU ist dann der weitere Ablauf?
Geht das Ganze ohne weitere Aktion automatisch ans Gericht?
Oder kriegt man nur vom JA eine Negativ-Nachricht und muss dann den entsprechenden Antrag ans Gericht schicken?
Sollte man diesen Antrag ausführlich begründen?

Soweit ich es richtig verstanden habe, ist der gravierende Unterschied zu bisherigen Regelung ja der, dass man nicht mehr nachweisen muss, dass die gem.Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss begründen, warum sie dem NICHT entspricht.

Das ist mal der Frage erster Teil.

Der zweite Teil: Mein LG wollte heute einen Termin zur Beurkundung beim JA am Wohnort der Kinder.
Antwort der JA-Tussi: Ne, so eine einseitige Beurkundung bringt ja nix, da habe sich gesetzlich auch nichts geändert, das wäre nur Zeitverschwendung, ausserdem wäre die Kollegin eh nicht da, aber er könne Montag nochmal anrufen und natürlich auch gerne vorbeikommen, dann würde man ihm das schon erklären, blablubb.

Kam alles in allem wie eine Weigerung rüber, zusätzlich zur unsagbaren Unkenntnis dieser Dame.

Letztlich kein Problem, jetzt haben wir halt morgen einen Termin am JA hier. Smile

(Vielleicht) doofe Frage: Die gesetzliche Änderung tritt ja erst am Sonntag in Kraft. Wenn wir jetzt morgen die Beurkundung machen, läuft das dann trotzdem schon nach dem neuen Verfahren ab, oder macht es Sinn, den Beurkundungstermin auf nächste/übernächste Woche zu verlegen?

Macht es überhaupt Sinn, diesen Schlenker über Beurkundung und JA und Frist zu noch machen, oder packen wir das einfach mit ins laufende Verfahren?

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  Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
Geschrieben von: Sonja13 - 15-05-2013, 18:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,

Wir haben heute ein nettes Schreiben bekommen - wonach wir und mein MANN alle Einkünfte / Vermögen angeben sollen... Mein Mann hat nämlich ein 13-jährigem Kind. Wir sind seit 4 Jahren verheiratet und dieses Schreiben kommt seit Eheschließung zum ersten mal!
Muss ich als Ehefrau auch die Hosen runterlassen - wie Angaben machen - Riester Rente, Lebensversicherung??? Auch wenn diese vor Heirat abgeschlossen wurde?

Mein Mann zahlt den Mindestsatz - und ich bin der Besserverdienende.

Wir haben auch ein Kind - und haben vor kurzem ein Darlehen für ein Grundstück aufgenommen - muss dies auch angegeben werden?

Bitte um gute Ratschläge :-) ...auch die Väter!

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  gEf zieht um?
Geschrieben von: JahJahChildren - 15-05-2013, 09:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (47)

Hallo liebe Leute,

nun muss ich mal wieder in eigener Sache schreiben.

Vielleicht liege ich falsch, aber mich beschleicht die Befürchtung, dass meine gEf einen Umzug im Stillen plant - natürlich mit unserer gemeinsamen Tochter.

Hier ein paar Details:

Die hat seit gut 1,5 Jahren eine On/Off Beziehung. In ihrem Flur hängt ein Kalender, in dem auch er eine Spalte für sich hat, nebst ihr und den 3 Kindern, die bei ihr wohnen.
Im April stand dort ein Termin für ihn "Haus in (Ort in 20km Entfernung)"

Gestern wurde seitens meiner gEf der Umgang kurzfristig abgesagt, sie hätte was vor und würde Tochter mitnehmen.

Heute habe ich Tochter zum Bahnhof gebracht - macht mit der Schule einen 3-tägigen Ausflug. Sie erzählte, dass sie gestern mit Mama in einem anderen Dorf war und ihm neuen Haus von Mamas Freund die Tapeten abgerissen haben. Sie sollte einen Schmetterling basteln. Das Haus hat 3 Etagen und ganz viele Zimmer. Sad

Derzeit macht gEf eine Umschulung (gerade angefangen, Dauer 3 Jahre) hier im Ort und hängt seit Jahren am ALG II Trog. Ihre zweit-älteste (18) plant ebenso heimlich im Sommer den Abgang, die andere (16) geht evtl. in Ausbildung in eine andere Stadt. Unsere Tochter (9) geht nebenan in die Schule. Zieht auch nur eine aus, wird die Hütte zu groß/teuer für ALG II und sie wird wieder eine Mietsenkungsaufforderung vom JC bekommen.

Mir zieht sich der Magen zusammen. Das ABR habe ich vor 8 Jahren verloren, nachdem ich als Vater es wagte, selbiges für mich zu beantragen. GSR ist vorhanden, bringt aber nichts.

Seit jeher habe ich täglich Umgang mit meiner Maus, jeden Freitag auf Samstag über Nacht. Bis zu 100% der Ferien.

Unsere jetzigen Wohnorte liegen 2 km auseinander, die Strecke legen Tochter und ich wie gesagt täglich mit dem Rad zurück. Ein Auto habe ich nicht und kann mir auch keines leisten (§ 850c ZPO).

Wenn sie umzieht, war es das mit dem täglichen Umgang wohl Sad

Meine Tochter will jetzt schon nicht bei ihrer Mama leben. Seit Jahren leidet sie dort. Als Kleinkind hat sie sich täglich, wenn es zurückging, an Möbel u.Ä. geklammert und bitterlich geweint. Jetzt mit 9 kommen Sprüche wie "Ich hab gar keine richte Mama". Die äußert sehr eindrücklich, dass sie bei mir leben will. Dann kam sie letztens und meinte, dass sie noch 5 mal Weihnachten mit DER verbringen muss, bis sie endlich zu mir darf (Ihre Schwestern müssen ihr erzählt haben, dass erst mit 14 ein Richter den Wunsch zum Umzug berücksichtigt).

Ich muss mich jetzt mal sortieren... Denke, dass ich gEf alsbald darauf ansprechen und konkret fragen muss, ob sie einen Umzug plant. Aber ein Nein als Antwort ist auch nicht viel wert. Auf ihr Wort war und ist kein Verlass.

Seht ihr die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter den Willen eines 9-Jährigen Kindes berücksichtigt als ebenso gering an, wie ich?

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  alle zwei Wochen Umgang / Termine ändern !
Geschrieben von: Anti-JA - 13-05-2013, 22:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Alle zwei Wochen ist Umgang.
Am 1. und am 3. Wochenende.
Ich brauche aber Umgangstermine am 2. und am 4. Wochenende.
Sonst habe ich zu selten Sex.

Welche Argumente (ausser Sex) für diese neuen Umgangstermine sind geeignet ? Die Mutter muss nicht unbedingt die Wahrheit wissen !

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  Unterhalt Dänemark oder Deutschland
Geschrieben von: edewolf - 11-05-2013, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

HuhMoin, Moin, mein Problem:Ich, Deutscher und lebe in D, meine Ex, Deutsche, lebt in DK mit meinen/unseren 2Kindern.
Zahle ca 3 Jahre schon dänischen Unterhalt, wurde in DK festgelegt und von meiner Exfrau mit unterschrieben (Scheidung auch in DK und in Deutschland anerkannt). Bin jetzt wieder verheiratet, haben uns ein Haus gekauft (mit Vermietung, wird wohl auch mit angerechnet).
Meine Ex denkt wohl, mir geht es zu gut, fordert jetzt deutschen Unterhalt. Sieht wohl auch gut aus für Sie. Mußte schon allle meine Einkünfte zum Gericht senden.
Vorschlag vom Gericht, soll DK Unterhalt weiter bezahlen, wenn D Unterhalt mehr ist einfach die Differrenz oben drauf zahlen.
Kann man nach zwei EU Rechten bezahlen?
Nach 3 Jahren einfach mal nach D Recht?
Düsseldorfer Tabelle ist leider viel mehr! Brauche viel Geld für Umgang mit meinen Kindern (Abholen aus DK).
Könnte hier jetzt alles in die Binsen gehen.
Gruß EDEWOLF

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  Diskussion zu: Lebenslang Versaut - weil Frau Vertraut
Geschrieben von: Leutnant Dino - 11-05-2013, 19:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (278)

[Geschichte dazu: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7485 ]

Eine fast normale Trennungsgeschichte. Vielleicht ist ein Umgebungswechsel ganz gut. Wohnen an einem mecklenburger See und da es dort keine Jobs gibt, wird man auch kaum belästigt. Sich auf den Exenkrieg einzulassen wird Dich nur noch mehr belasten.

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  Verlängerung BU
Geschrieben von: Nobody - 11-05-2013, 19:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo Leute,

seit heute bin ich nun Mitglied in diesem Forum, das ich schon seit längerer Zeit mitverfolge.
Ich wollte mal zum einen allgemein die Frage in den Raum stellen, wie es sich denn derzeit in der Praxis mit dem BU § 1615L und dessen Verlängerung verhält und ob Ihr da Erfahrungsberichte habt.
Nach der Umstellung in 2008 wird ja mindestens bis zum 3. Lj BU geschuldet und danach nach je nach Billigkeit. Nach großem Aufschrei in den Medien wurde das ganze ja wieder durch den BGH in einem Urteil relativiert, bei dem vorallem die praktizierte Rollenverteilung in der vorangegangenen nichtehelichen Beziehung betrachtet werden muss (War die Mutti hinterm Herd und der Vater arbeiten, dann gabs danach länger BU und zwar in Form eines abgestuften Übergangs ins Berufsleben). War dieses Urteil nun ein Einzelfall oder wird das nun die Regel? Ich weiß, dass nun alles eine Einzelfallbetrachtung ist, allerdings weiß ich auch, dass vorallem in der 1. Instanz gern gemäß Schema-F verfahren wird.

Weiterhin wollte ich mal eure Meinung zu meinem konkreten Fall erfragen, da bei mir demnächst die 3 Jahre rum sind.
Eckdaten:
- Kind aus One-Night-Stand entstanden und bald 3 Jahre alt
- Weder davor noch danach bestand eine Beziehung
- kein gemeinsamer Kinderwunsch, kann sogar ihren Freundinnen mit denen sie sich verkracht hat bestätigt werden
- Nur dem Kleinen zuliebe halte ich den Kontakt, wobei ich mehrfach klar gemacht hab, dass Umgangsverweigerung als Erpressungsgrund an mir abperlt
- KM betreut derzeit daheim (verdient sich wahrscheinlich was dazu, ist aber nicht nachweisbar, auch erstmal egal)
- KU tituliert
- BU bis zum 3. Lj tituliert
- KM hat zwei abgeschlossene Ausbildungen mit einigen Jahren an Berufserfahrung
- Vorsorglich zahle ich bereits jetzt (inoffiziell) einen Anteil an den KiGA-Kosten, damit Sie nicht Argumente aus dem Hut zaubern kann wie "der Kleine ist noch nicht reif für Fremdbetreuung", denn dies wird faktisch bereits seit fast einem Jahr praktiziert.
- Weiterhin (da ich in einigen Urteilen gelesen habe) wird gern mit der Kindsbetreuung als "Rund-um-die-Uhr-Tätigkeit" argumentiert. Ergo kam von mir das Angebot mich zu Teil auch an einer Betreuung nach der Kita zu beteiligen (wobei ich dies gern in einem pauschalen Betrag abgelten möchte).
- Nun der präkere Fakt bei der Sache: KM bereitet sich nun trotz 2 abgeschlossener Ausbildungen und Berufserfahrung darauf vor ab Oktober zu studieren...

Frage:
1) Wie sieht es in der Konstellation mit einer Verlängerung des BU aus? Gibts eurer Meinung nach noch argumentative Fallstricke, die zu beachten sind? Wie ist die Sache mit dem Studium zu werten? Das wäre KM's dritte Ausbildung. Mein persönlicher Gerechtigkeitssinn sagt, dass es ihr Luxusproblem ist, aber vor Gericht und auf hoher See ist Man(n) in Gottes Hand.(Rollenverteilung gabs nicht da nie zusammen, Fremdbetreuung läuft bereits, für Fremdbetreuung nach der Kita wurde Hilfe angeboten)

2) Für den Fall, dass KM überhohte forderungen der Fremdbetreuung aufgrund ihres kommenden Studiums fordert: Kann dies zumindest zum Teil (ganz wird wohl nicht gehen) abgewiesen werden, da der Betreuungsbedarf nach bestimmten Uhrzeiten bei Ausübung eines Ihrer erlernten Berufe nicht gegeben wäre?

3) Ich weiß, dass dies in der Praxis wohl kaum realisierbar sein wird, aber: Fremdbetreuungskosten werden ja anteilig in Relation zum Einkommen verteilt. Wenn KM studiert (und ich hoffentlich aus dem BU raus bin), dann kriegt sie ja deutlich weniger BaFöG als z.B. bei 30 Std. die Woche hinterm Schalter in der Bank. Kann man diese Differenz irgendwie als fiktives Einkommen für die Bemessung des Fremdbetreuungsbedarfs berücksichtigen. (Sie könnte ja arbeiten, statt ne dritte Ausbildung/Studium machen, und sich damit anteilig an den Fremdbetreuungskosten beteiligen).

Wie seht Ihr die Sache? Für Antworten, Anregungen, Tipps bin ich euch sehr dankbar.

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  Scheidung, "gemeinsames Konto"
Geschrieben von: Elli306 - 11-05-2013, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo ihr lieben,

ich habe in diesem Forum noch nichts davon gelesen, ich schildere euch mal meinen Fall!

Bin seit ende letzten Jahres von meiner EX geschieden,
wir hatten ein gemeinsames Konto, bzw habe im Internet gelesen, das es eigtl nur ihr Konto ist, ich nur eine Vollmacht habe Geld abzuheben!

Das Problem ist, wir hatten ums geeinigt da das Konto Dispo von - 3500€ hat, das ich es langsam abbezahlen werde. Schließlich geht mein Lohn monatlich auf dieses Konto ein. Jetzt aber hat Sie meine Karte sperren lassen und lässt weiterhin Sachen von sich abbuchen!
Bei den Kontoauszügen steht auch ausschließlich nur ihr Name drauf, nicht meiner! Ich möchte jetzt nachdem sie den Krieg mal wieder begonnen hat mein Lohn nicht mehr drauf kommen lassen und auch keine Rechnungen mehr auf über dieses Konto abbuchen lassen!
Kann sie mir Rechtlich i-was tun? Weil kein Lohn mehr darauf kommt??
Muss ich da was übernehmen? oder wie siehts aus?
Ich weiss echt nicht mehr weiter ob ich das machen soll, aber ich will mich nicht mehr von ihr so vereppeln lassen!

Bitte um eure HILFEEEE HuhHuhHuhHuh


DANKE im voraus, ich hoffe das ich ein paar antworten bekomme!

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Question Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt!
Geschrieben von: asg1408 - 11-05-2013, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,
Es geht hier um meinen freund. Dieser hat erst verfahren das erst der Vater einer 6 jährigen Tochter sein könnte,was sich auch bestätigt hat. Er hatte mit der mutter nach dem GV nichts mehr zu tun. Erst jetzt als sie Geld möchte bzw barucht kommt sie und sagt es ihm. Sie wusste es ab dem Tag der Schwangerschaft das er der Vater ist . Erst fragte sie und sie stritt alles ab! Muss er nun noch Unterhalt bezahlen? Ich habe gehört das es nach 2 Jahren vorbei ist mit dem Anspruch darauf!
Danke für eure hilfe

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  Konfirmation
Geschrieben von: GeckoMan - 10-05-2013, 13:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,

hab heute von RAtte der Ex ne Einladung zur Konfirmation meines Kindes erhalten. Zeitpunkt frühes 2. Quartal 2014. Die Feier müsse bereits geplant werden (?!) (Anm. findet in einem Restaurant statt)
Man erbittet deshalb um Auskunft ob ich (bzw. meine Familie) an der "Feierlichkeit" teilnehmen möchte und weist darauf hin, dass ich meine Unkosten (sowie meiner eingeladenen Familie) selbst zu tragen hätte. Ein Zusage wäre verbindlich, insofern wären aus einer Nichtteilnahme evtl. entstehende Kosten auch von mir zu tragen.

Nett, nicht wahr?

Ich überlege nun 2 bzw. 3 Szenarien:
1. "Operation Feindliche Übernahme" : Die Feier mit der wesentlich größeren väterlichen Verwandschaft fluten und sozusagen übernehmen.
2. Mit einem netten humorvollen Brief für "niveauvolle" Einladung dankend ablehnen.
3. Garnicht antworten?

Ich schätze eure Ideen, deshalb: Wie würdet ihr antworten?

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