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  SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind
Geschrieben von: Absurdistan - 27-03-2015, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (73)

Beantrage gerade einen Aufstockung.

Sachbearbeiterin schrieb das best. ausgefüllte Vordrucke noch fehlen. Die Anlage BB war nicht dabei.
Wo trage ich denn Umgangskosten und Fahrtkosten ein?
Schreiben über genaue Umgangszeiten soll ich gesondert abgeben.

Hab alleinerziehend angekreuzt.

lg

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...TBAI390378

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  Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
Geschrieben von: Panum - 26-03-2015, 09:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo Gemeinde,
mit ist bewusst das es hier ein Antrag für das Amstgericht gibt,
aber ich hätte vorab gerne gewusst ob dieser kurze Satz wirklich ausreicht oder ob man noch was hinzufügt. es gibt ja auch viele abgesteckte versionen vom sorgerecht. mit ist es zb wichtig das ich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme und keine abgesteckte version vom sorgerecht, da die KM mir schon wieder gedroht hat, wegzuziehen weil ich unsere Tochter gerne auch während der Woche übernacht hätte und in den kiga bringen möchte. wir leben beide nur 150meter Luftlinie in mitten einer Kleinstadt von 15000 Einwohner.
wäre dankbar wenn mir dies noch schnell wer beantworten könnte bevor ich das ganze nun angehe.
ach ja- unsere Tochter ist 3. getrennt leben wir bereits von Anfang an. wir reden normal
miteinander und gehen auch gemeinsam auf kiga Abende etc.
es spricht also nichts dagegen. sie hat aber einfach ein Problem mit dem
gemeinsamen Sorgerecht. aber das ist mir nun relativ egal. ich möchte mir später einfach nicht vorwerfen das ich es nie getan habe und unsere kleine sich dann darüber Gedanken macht. ich möchte Verantwortung tragen dürfen was unsere Tochter angeht.
Grüße

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  Unterhaltsvorschusskasse
Geschrieben von: Depressiv - 25-03-2015, 20:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (80)

Hallo,

kann die Unterhaltsvorschusskasse den Zahlvater auf Unterhalt verklagen oder kann das nur eine Beistandschaft.

Gruss

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  Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten
Geschrieben von: zeitgenosse - 21-03-2015, 23:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Habe jetzt endlich eine Lösung gefunden, die mir als geknechtetem Vater mit exorbitant hoher Unterhaltsverpflichtung und fast keinem Kontakt zu den Kindern sehr praktikabel, seriös und fair ;-) erscheint. 
Was haltet ihr davon? Vor allem von der Idee, der Exe einen ausgearbeiteten Unterhaltsvertrag (natürlich mit erheblich reduzierten Ansprüchen) vorzulegen. Oder ist das Blödsinn und man kann das genauso gut im Ausland vereinbaren? Besten Dank für eure Rückmeldungen

Zitat aus swissdaddy.ch:

"Wenn der Vater ein neues Leben im Ausland sucht

Oftmals treffen Erwachsene diese Entscheidung, wenn sie schon einige Jahre im Arbeitsmarkt tätig waren und sich einige finanzielle Sicherheiten zulegen konnten. In dieser Ausgangslage der zurückgebliebenen Familie und Finanzen gibt es einige Punkte zu beachten, damit Kind, Mutter und Vater auch in Zukunft ein angemessenes Leben führen können. Auch wenn der Vater in Zukunft im Ausland lebt, ist er zur Unterhaltszahlung des Kindes verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in Thailand, Paraguay oder den USA lebt - im Interesse des Kindes wird der Vater über die verschiedenen Behörden dazu gezwungen, seine Pflichten zu erfüllen. Zwar ist der Behördenweg mühselig und langwierig, aber ist der Aufenthaltsort des Vaters bekannt, ist dieser jederzeit möglich.
Als Schweizer Bürger ist man im Ausland dazu verpflichtet, sich an seinem Wohnsitz anzumelden. Somit ist man auch für die Schweizer Gerichte im Ausland auffindbar und es besteht die Möglichkeit, am Wohnsitz eingeklagt zu werden.
Die Pflicht bleibt bestehen, die Höhe variiert
Auch im Ausland wird der Unterhalt des Kindes nach dem Unterhaltsbedarf und nach den finanziellen Möglichkeiten des Kindsvaters berechnet. Die finanzielle Lage des Vaters wird dabei durch den Vermögensnachweis und die Steuererklärung festgelegt und dem Kind entsprechend zugesprochen. Falls keine Einigung zur Höhe des Betrages gefunden wird und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird das zuständige Gericht (in der Schweiz) festlegen, welcher Betrag für den Vater zumutbar ist. In den meisten Ländern im Ausland sind die Einkommenshöhe und die Lebenskosten wesentlich geringer als in der Schweiz. Somit wird diese neue Ausgangslage in die gerichtliche Entscheidung einfliessen.
Bei den Vermögenswerten ist die Lage etwas anders, denn diese müssen zuerst auffindbar bzw. bewiesen sein. Zwar sind alle Vermögenswerte sowohl im Ausland als auch auf einer Schweizer Bank zur Sicherung des Anspruchs auf Unterhalt für das Kind mitbestimmend und bei der Unterhaltszahlung mit einzurechnen, doch das Vermögen kann nur gesichert werden, wenn dem Richter die Bank und das Bankkonto bekannt sind.
Fairness gegenüber dem Kind
Zwar kann das Vermögen des Ausgewanderten auf der ganzen Welt platziert und damit dem eigenen Kind vorenthalten werden, doch für die gesicherte Zukunft des Kindes sollte man hier fair bleiben.
Wenn man sich in der Schweiz abmeldet und ins Ausland zieht, kann es für die Zurückgebliebenen sehr schwierig werden, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Zwar besteht auf der ganzen Welt die Möglichkeit, zivilrechtliche Forderungen auf Unterhalt für das Kind durchzusetzen und geltend zu machen, doch je nach Auswanderungsland kann sich dies sehr lange hinauszögern.
Um allen die grossen Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollte man die Verantwortung auf sich nehmen und einen Unterhaltsvertrag schon vor der Abreise für das Kind abschliessen[, der noch von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden muss. Auch wenn man mit dem alten Leben abschliessen möchte und im Ausland eine neue Zukunft sucht, kommt vielleicht irgendwann der Moment, in dem man wieder den Kontakt zum früheren Leben sucht. Mit Komplikationen in der Vergangenheit ist dies eine schlechte Grundlage."

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  Nachehelicher Unterhalt
Geschrieben von: Karlens - 19-03-2015, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,
Ich habe mich hier angemeldet, weil ich hoffe durch Euch Antworten und Hilfe zu meinen Fragen zu bekommen.
Habe mich Ende 2013 von meiner Frau getrennt. Nach vielem hin und her würde der Trennungsunterhalt fest gelegt und ich bezahle für meine Tochter und für Sie. Meine noch Frau (Scheidungstermin steht noch aus) hat sehr spät nochmal mit einer Ausbildung begonnen und beendet diese voraussichtlich im Sommer 2015. Jetzt kam ein Brief das innerhalb des Scheidungsverbundverfahrens(?) nachehelicher Ehegattenunterhalt geltend gemacht werden soll und somit Stufenklage erhoben wird. Nach Paragraph 1575 und 1573 BGB
Meine Frage ist ob dies so rechtens ist ? Da es nach meinem Wissen keinen nachehelicher Unterhalt mehr gibt ..??
Ich habe leider keine Anlagen oder weitere Daten ... Die fordere ich gerade erst an .
würde es verstehen wenn es um die aktuelle Berechnung des getrenntlebend Unterhaltes gehen würde ...
Steht jedoch ausdrücklich drin das es um siehe oben geht.
Was bedeutet dies für mich und wie kann ich dies abwenden ?
Danke im Vorraus Karl

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  Film "Der Entsorgte Vater" dem Kind zeigen?
Geschrieben von: CheGuevara - 19-03-2015, 09:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo,

vielleicht kennt Ihr den Film von Douglas Wolfsperger, bin neulich nur mal über dessen Namen auf WikiMANNia gestolpert und hatte mir jetzt die DVD "Der Entsorgte Vater" gekauft.

Bin überrascht, dieser Film ist FSK ab 12 freigegeben!

Nun stelle ich mir die Frage, soll ich meinem Kind solch einen Film mal zeigen, das Alter hat es. Habe regelmäßigen 14 tägigen Umgang, bin also noch nicht "vollständig" entsorgt und möchte eigentlich mehr Zeit mit Kind verbringen.

Einerseits werden im Film die Manipulationen sehr deutlich dargestellt, andererseits ist das natürlich auch eine Art der Manipulation. Aber möglicherweise brauchen Trennungskinder einfach mal einen Blick von außen, um sich ihrer eigenen Situation bewusst zu werden.

Spiele ich da zu sehr mit dem Feuer? Ist das zu viel Manipulation?

Hat jemand von Euch schon mit einer derartigen Filmvorführung Erfahrung?

LG

Che

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  Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
Geschrieben von: Panum - 18-03-2015, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo,
ich soll nun wie oben geschrieben den Anspruch urkundlich anerkennen und dazu beim JA vorsprechen.
und zwar: Dynamisch ab dem 01.02.2015.
Der Betrag ist eh der den ich schon immer gezahlt habe (KM hat sich wohl mehr vom Kuchen erhofft).

Nun meine Fragen:
Muss ich diesen urkundlich anerkennen und meine Unterschrift abgeben?
Mein bereinigtes Gehalt ist knappe 10.- unter der nächsten Stufe und ich werde demnächst irgendwann mal das Geschäft meines Vaters übernehmen und in die Selbstständigkeit wechseln und wohl mehr verdienen.
Wäre es daher sinnvoll es anzuerkennen oder eher nicht?
Die KM weigert sich leider immer noch mir unsere Tochter öfters als nötig zu überlassen und gibt sie- neben unseren festen Zeiten- lieber ihren Eltern obwohl ich um mehr Umgang bettel. So lange dies noch so ist,
möchte ich ihr auch nicht mehr zahlen als ich muss!

was bedeutet dynamisch und was gäbe es noch?
was hat es mit dem "Überschuss" bzw "Verteilermasse" auf sich? könnte man mir das theoretisch auch noch nehmen bis zum Selbstbehalt?
Von was hängt es eigentlich ab, dass ich die KiTa Gebühren übernehmen muss? noch mache ich dies nämlich nicht.

Danke

Grüße

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Sad Patchworkfamilie - Unterhalt - Mangelfall
Geschrieben von: Truckerfrau - 18-03-2015, 01:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo hier Lieben,
ja ich bin eine Frau und ich vertrete innerlich immer wieder die Rechte der Männer, zumindest wenn sie fair bleiben.

Ich selbst wurde von meinem Mann verlassen, weil er festgestellt hat, dass er kein Familienmensch ist und ich deswegen unzufrieden war. Wollte auch noch ein 2. Kind und er nicht. Alles im "Eimer" gemeinsames Haus verkauft, trauriges Kind (damals 3 Jahre). Da hab ich oft meine Enttäuschung runterschlucken müssen.
Aber wir haben alles versucht um der Tochter vieles leichter zu machen und heute halte ich eine Art "Freundschaft" mit meinem Exmann.

Ich habe ziemlich schnell nach der Trennung einen neuen Lebensgefährten gefunden, der auch geschieden ist und einen Sohn hat.  (14 Jahre, lebt mit Mutter und deren Lebensgefährten). Ich habe mit ihm noch zwei weitere Kinder (3 Jahre und 1 Jahr).

Mein Lebensgefährte zahlt Unterhalt für seinen Erstgeborenen und ist schon länger der Meinung dass es zu viel ist und ein Mangelfall vorliegt, weil ja die beiden Kinder die ich mit ihm zusammen habe gleichberechtigt sind.

Wir haben uns jetzt Tagelang mit der Berechnung auseinandergesetzt und bräuchten nochmal Hilfe:

Sohn aus erster Ehe ist 14 Jahre. Unsere gemeinsamen Kinder sind jetzt (3 und 1).

Wenn ich die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate nehme (ist sogar etwas kompliziert zu rechnen, weil er LKW Fahrer ist wegen den Spesen , uff) und nur die 5 % Pauschale ansetze dann könnte er den Mindestunterhalt bezahlen. Wenn ich aber die tatsächlichen Fahrtkosten (33km zur Arbeitsstelle und 30 Euro Reinigung der Arbeitskleidung, die von der Firma bestimmt ist ansetze, dann kommen wir unter den Selbstbehalt und sind ein Mangelfall).

Zudem hat er letztes Jahr im Fernverkehr in Österreich gearbeitet und uns droht eine Steuernachzahlung, wenn das Finanzamt eine Steuererklärung wünscht.
Seit August letzten Jahres ist er in den Nahverkehr gewechselt, damit er jeden Tag heimkommt und zumindest ein Kind von klein auf, aufwachsen sieht. Was allerdings jetzt damit verbunden ist, dass er etwas weniger verdient und jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren muss.

Desweiteren haben wir uns vor der Geburt unseres Kleinsten einen Familienvan gebraucht gekauft, weil wir regelmäßig seinen Sohn besuchen, um dann mit allen 4 Kindern etwas zu unternehmen. Für das Auto zahlen wir im Moment eine Rate von 250,00 Euro.

Wir besuchen den Sohn einmal im Monat und er ist regelmäßig 4 Wochen Ferien bei uns. Der Fahrtweg zum Sohn beträgt einfach 179 km.
Zudem verlangt jetzt die Kindsmutter noch Zuzahlung zum Schullandheim, was ihr ja zusteht.

Nur leider kommen wir nur sehr schwer um die Runden, weil jetzt nach 1 Jahr mein Elterngeld weggefallen ist. Da ich jetzt 3 Kinder betreue (8, 3 und 1) haben wir uns entschieden, dass ich noch nicht gleich arbeiten gehe. Im August wollen wir zudem auch noch heiraten.

Wir sind nur am überlegen den Unterhalt zu kürzen weil seine Exfrau seit über 12 Jahren (ich kann nur von den letzten 5 Jahren mitreden) kein gutes Haar am Kindsvater lässt. Wir unseren Urlaub nach ihren Vorstellungen planen sollen. Ihr kein einziges Geschenk was wir dem Jungen machen gut genug ist. Wir keine Auskunft über schulische Leistungen bekommen, geschweige denn, wenn er im Krankenhaus ist. Sie immer wieder mit Geldforderungen ankommt.

Sei knapp über einem Jahr (kann auch an der Pupertät liegen) kommt der Junge zwar zu  uns in den Ferien (Kindsmutter fährt mit Ihrem Freund dann allein in den Urlaub), aber wenn wir hochfahren ist es jetzt schon öfter vorgekommen, dass er nichts mit uns machen wollte und wir die Kilometer sozusagen umsonst gefahren sind. Wenn wir ihn sehen, dann merkt man allerdings sein schlechtes Gewissen. Die Kindsmutter ist ja der Meinung sie könne ihn nicht zwingen! Ich bin aber der Meinung, dass es ihre Pflicht ist, mitzuwirken, dass der Junge mit uns in Kontakt bleibt, vor allem wenn wir die vielen Kilometer extra fahren!

Ich finde das meinem Lebensgefährten gegenüber sowas von ungerecht. Ich weiß nicht was vor meiner Zeit war, aber ich kann nur sagen, dass er die letzten 5 Jahre immer Unterhalt gezahlt hat. Als ich mit unserem 2. gemeinsamen Kind schwanger war, da hat er mich schon mal aufmerksam über die Unterhaltssache gemacht und ich habe damals gesagt "Naja das erste Kind kann doch nix dafür, wenn es nochmal zwei Geschwisterchen hat".

Nachdem seine Exfrau aber mit nix zufrieden ist was das Umgangsrecht betrifft, wie wir die Ferien planen, was wir dem Kind kaufen, dass wir ihm in der Schule helfen wollen, wenn wir den Vorschlag machen uns mal auch mit ihr und ihrem Lebensgefährten zusammenzusetzen um uns einig zu werden, wird das nicht wahrgenommen, bin ich schwer am überlegen ob ich nicht doch diesen Schritt mit meinem Partner gehe und einen Mangelfall berechnen lasse.

Wir sind nur unsicher weil ja so viele Tücken und Auflagen dahinter stecken. Sein Gehalt reicht aber nicht aus um alles unter einen Hut zu bringen. Die Benzinkosten zur Arbeit, die monatlichen Fahrten zum Sohn und den Unternehmungen. Die Mehrkosten wenn er 4 Wochen im Jahr bei uns ist. Die Geschenke etc.

Vielleicht können uns hier ein paar Antworten zur Entscheidungsfindung weiterhelfen. Hier die Fragen:

Wird ein Mangelfall anerkannt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung berechnet werden und somit erst ein Mangelfall an sich entsteht?
Wenn kein Unterhaltstitel vorliegt, kann man selbst den Unterhalt kürzen?
Was können wir unternehmen, damit im Fall eines Streites die Mutter den Sohn nicht negativ beeinflusst?
Sollen wir mit unserer Heirat noch warten, bis alles geklärt ist?
Was für Kosten würden uns bei einer Mangelfallberechnung entstehen?
Kennt jemand einen Anwalt der im Sinne der Männerrechte arbeitet?
Die Kindsmutter schuldet meinem Lebensgefährten noch über 10.000 Euro aus der Ehe, die seit 12 Jahren geschieden ist. Wir haben eine Vereinbarung indem wir 100 Euro vom Unterhalt einbehalten, sollen wir die Vereinbarung aufgrund Ihrer Situation (lebt mit Lebensgefährten in dessen Haus und zahlt vermutlich keine Miete) auflösen und neu verhandeln?
(das evtl. Sie dafür aufkommt, damit kein Mangelfall entsteht?)

Dankeschön mal vorab :-)

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  Ankläger wandert ins Gefängnis
Geschrieben von: Petrus - 17-03-2015, 21:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Zitat:I give speeches about the Innocence Movement, and tell stories from real cases, all around the world. No matter where I am, when I finish speaking the first question usually is, "What happened to the police/prosecutors who did this to the poor guy?" The answer is almost always, "Nothing," or worse, "The police officer was promoted and now is the chief of his department."

For the First Time Ever, a Prosecutor Will Go to Jail for Wrongfully Convicting an Innocent Man (Huffington Post, 11/08/2013)

Zitat:Today in Texas, former prosecutor and judge Ken Anderson pled guilty to intentionally failing to disclose evidence in a case that sent an innocent man, Michael Morton, to prison for the murder of his wife. When trying the case as a prosecutor, Anderson possessed evidence that may have cleared Morton, including statements from the crime's only eyewitness that Morton wasn't the culprit. Anderson sat on this evidence, and then watched Morton get convicted. While Morton remained in prison for the next 25 years, Anderson's career flourished, ...

Abgesehen vom positiven Aspekt der Schuldsprechung eines Anklägers, der offensichtlich mehr seine Karriere als die Rechtsfindung im Sinn hatte, kann man sich fragen, warum er nicht die gleiche Strafe erhielt, die sein Opfer erhalten hat:
Zitat:In today's deal, Anderson pled to criminal contempt, and will have to give up his law license, perform 500 hours of community service, and spend 10 days in jail.

Und alles in Gedenken an Lars-Torben Oltrogge ...

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  Unterhalt/ Teilzeit und Harz 4 Aufstockung
Geschrieben von: d-reez - 16-03-2015, 21:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hey leute,
ich arbeite aktuell 26std. die Woche Teilzeit und verdiene netto ca 1400€, (ca 250€  zahle ich im monat Benzin um überhaupt in die Arbeit zu kommen, dazu kommen natürlich noch die verschleiß kosten... und 241€ zahle ich Unterhalt)


In einem anderen Beitrag habe ich habe ich etwas über das aufstocken von Harz 4 gelesen nun stelle ich mich der frage:
ob ich überhaupt eine Aufstockung bekomme  wenn ich meine stunden auf 16 std. die Woche reduziere oder ob mir das amt da einen strich durch die Rechnung macht.
Ist es besser sich einen neuen Job zu suchen und dort direkt als Teilzeitkraft anzufangen? 

Muss ich irgendwelche nachweiße erbringen die letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder sowas?

Welche nachteile bringt es mit sich wenn ich eine Aufstockung beantrage?
Was passiert in dem Monat wo ich Weihnachtsgeld bekomme?

lg Daniel


Zitat:So, so.


Beispiel: Ein Vater hat 1280 netto zur Verfügung. 

Wie gehts?
Von seinem Arbeitgeber hat er ca. 860 (Teilzeit) und vom Jobcenter bekommt er ca. 750. 
Er sieht sein Kind und ist am Ende der Unterhaltspflicht schuldenfrei.

Berechnung: 
481,00 Wohnung
399,00 Regelsatz
110,70 Regelsatz fürs Kind (11 Tage, über 14J)
-----
990,70 Bedarf

Einkommen
1100 brutto (25h)
860 netto
- 334 Kindesunterhalt
-290 Freibetrag
-----
236 anrechnenbar.

= 755 Aufstockung

755 + 860 - 334 = 1281

Schön blöd, wenn der bei 1000€ bleibt, lebenslange Schulden macht und aufs Kind verzichtet. 

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