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  Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung
Geschrieben von: Antragsgegner - 27-12-2014, 03:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Moin,

da die eine Frage die andere einschließt und ich im Forum nichts weiter gefunden habe, packe ich das hier mal zusammen - da is für jeden Spezialisten hier im Forum was dabei Tongue (u.a. bestimmt Freaky)

1. Kindesunterhalt & Auskunft
Mein Titel läuft noch bis Mai 2015. Bei der Scheidungsverhandlung hat Ex-RAttin bereits angekündigt, das sie deswegen noch auf mich zukommen wird. Ich werde also spätestens April wieder die Hosen runterlassen dürfen. Alles riecht danach, das ich mehr zahlen darf. Ich habe seit der Trennung keine Steuererklärung mehr eingereicht (für 2013 und jetzt 2014), da eine eventuelle Erstattung ja voll angerechnet wird. Meine Ausrede bei Nachfragen wäre, das ich zuletzt nachzahlen musste (noch beim Splitting im Trennungsjahr) und seitdem keine Lust mehr drauf habe. Kann man mich zu einer Steuererklärung wegen KU-Steigerung verpflichten? Ich will, wenn, die Steuererklärungen erst nach dem neuen Titel machen, damit man es nicht mit bekommt. So meine Hoffnung.

2. Kinderfreibetrag wirksam & Kindergeld
Mein Einkommen lag 2013 bei ~44000€ und 2014 wird es auf ca. 48000€ hinaus laufen. Habe das Kind mit 0,5 auf der Karte. Laut Brutto-Netto-Rechner macht sich das nur wenig wirksam. Wie ist das mit Kindergeld, was Exe bezieht? Wird das bei Wirksamwerden des Kinderfreibetrags von der Steuerersparnis, weil schon bezogen, gleich abgezogen und ich erhalte nur die Differenz zwischen Kinderfreitrag-Ersparnis und Kindergeld? Habe ja nur den halben Freibetrag, wird ja auch nur das halbe Kindergeld entsprechend wirksam?! Bin ich mit dem eingetragenen Kinderfreibetrag automatisch Steuererklärungspflichtig? Ich wurde bereits erinnert vom Finanzamt, habe aber angekreuzt, dass ich mich nicht verpflichtet fühle (gab die Ankreuzmöglichkeit). Seitdem kam nichts mehr.

3. Steuererklärung
Kann mir eine Steuererklärung nach neuer Titel-Festsetzung, sollte es bekannt werden, nachteilig ausgelegt werden oder gilt die Sperrfrist von 2 Jahren konkret? 

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  Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
Geschrieben von: dwt - 26-12-2014, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo und Gruß an alle,

hier zunächst die wesentlichen Eckdaten:

- nichteheliches Kind 8 Jahre, lebt bei Mutter
- Mutter bezieht (noch 3 Jahre) UHV-Leistungen 180€
- Unterhalt ist nicht tituliert, keine Beistandschaft
- bislang war ich nicht leistungsfähig, dh. viele Jahre am Stück krankgeschrieben.
Daher wurde ich "nur" mit der Drohkulisse  konfrontiert, habe also noch keine Zahlungen geleistet.

Ich werde auch weiterhin aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen erzielen können.

seit kurzem lebe ich nun im fernen Ausland. Habs einfach nicht mehr ertragen und die Biege gemacht - adieu Femo-Deutschland.
Das JA klebt mir natürlich weiterhin an der Hacke. Ich überlege nun, ob ich die Unterhaltsfrage noch regeln sollte, oder einfach alles laufen lasse.


Variante 1:
ich halte mich bedeckt, vermeide jeden Kontakt mit deutschen Behörden. Dann gibts vermutlich in Abwesendheit den fetten Titel übergezogen, und ich werde zu späterer Zeit mit Pfändungen/170er etc. konfrontiert.

Variante 2:
Mein Angebot an JA / UHV-Kasse : Ich leiste Zahlungen in Höhe des UHV 180€ mit der deutlichen Ansage, dafür dann in Ruhe gelassen zu werden. Bei weiteren Begehren nach Titulierung, höheren Zahlungen, §170 Drohungen etc. würde ich die Zahlung sofort komplett einstellen.

Momentan tendiere ich zu Variante 2. Ist dies machbar, oder wäre dies für das JA rechtswidrig und deshalb sowieso nicht verhandelbar?
Würden die mich dann auch tatsächlich in Ruhe lassen?

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  Ummeldung Wohnsitz der Kinder
Geschrieben von: bluegene - 17-12-2014, 00:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo ,
seit über zwei Jahren praktizieren wir mit unseren Kindern die paritätische Doppelresidenz (Entfernung der Wohnorte 25km) gegen den Willen der Mutter. Der Hauptwohnsitz der Kinder ist "noch" bei mir. Die Mutter wird in den nächsten Tagen wieder ihren Wohnort wechseln. Der neue Wohnort ist bekannt. Ich habe Bedenken, dass sie bei der Ummeldung ihres Wohnortes auch den Hauptwohnsitz der Kinder ändert, da dies schon einmal passiert ist. Habt ihr einen Tipp, wie ich der Ummeldung der Kinder vorbeugen kann?

Vielen Dank.
bluegene

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  Trennung steht bevor - was kann ich machen?
Geschrieben von: ernesto254 - 16-12-2014, 13:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (184)

Hallo Leute,

meine Lebensgefährtin (nicht ehelich) hat mir angekündigt, dass sie mich verlassen wird, weil IHR die Beziehung nichts mehr bringt ... bla, bla, bla. Das Übliche halt.

Nun kommt das für mich sehr Schreckliche: wir haben einen gemeinsamen Sohn (bald 4 Jahre), der mein "Ein- und Alles" ist. Wir wohnen zur Miete, wo sowohl sie als auch ich als auch die Vermieter damals den Mietvertrag unterschrieben haben. Zu den Vermietern besteht ein freundliches Verhältnis.

Sie sagt, sie wäre krank, würde unter der Beziehung leiden und würde das deswegen machen.

Ich habe ihr gesagt, wenn sie das unbedingt machen will, soll sie das tun!

Sie erwartet nun, dass ich ausziehe, mit im Ort eine Wohnung suche und dann als "Besuchspapa" mein Kind besuchen soll.
Ich habe ihr darauf geantwortet, dass sie ausziehen soll - und zwar alleine, ohne das Kind. Wenn sie der Meinung ist, sie müsse gehen, dann soll sie es durchziehen - aber eben für sich.
Ich habe ihr erklärt, dass ich in der Wohnung bleiben werde und unser Sohn auch.

Jetzt habe ich hier und auch auf der Hauptseite viel gelesen, bin einerseits gestärkt wegen der vielen Hinweise, andererseits habe ich unheimlich Angst, wenn ich mir hier die ganzen Berichte durch lese.

Was habe ich denn nun zu beachten? Was sollte ich keinesfalls tun? Braucht ihr noch Infos? Ich will hart bleiben, aber auch nicht zu viel riskieren.

Vielen Dank!
Es ist schön, sich hier austauschen zu können.

Hoffentlich liest der Feind nicht mit! Wink

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  Frage um Hilfe
Geschrieben von: Sugar - 15-12-2014, 19:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo, liebe Forengemeinde.
Ich lese hier schon seit vielen Jahren mit und habe viele wertvolle Ratschläge von euch bekommen.
Bis jetzt habe ich die " Hölle " des Unterhaltsrechts vor allem auch dank dieser Seite hier überlebt.
Seit einiger Zeit befinde ich mich wieder in einem Unterhaltsprozess bezüglich Kindesunterhalt und wundere mich natürlich nicht mehr über die Sichtweise der Dinge, die die Herrn Amtsrichter so von sich geben.
Da es  langsam aber sicher in die wirklich heisse Phase geht, hätte ich mal ein paar Fragen.
Ich möchte aber ( noch ) nicht öffentlich hier Details schreiben, weil der Feind könnte mitlesen.
Besteht die Möglichkeit, das ich den einen oder anderen von Euch direkt über PN anschrieben kann und wie geht das.
Einfach bei dem Benutzername  auf PN gehen und dann losschrieben ?
Gruss
Sugar


Ein wenig schreibe ich dazu, ist ja kein Geheimnis !
Ich bin seit vielen Jahren chronisch psychisch krank, was auch per Gutachter und Amtsartzt mehrfach bestätigt ist und arbeite im Rahmen meiner Möglichkeiten und nach ärtztlichen Vorgaben in einem Angestelltenverhältnis auf Teilzeitbasis, wo ich Jahresverträge bekomme, also jederzeit auch wieder auf der Strasse stehen kann.
Dem Grunde nach bin ich absoluter Mangelfall und habe aus diversen Gründen vor einiger Zeit ein Gewerbe angemeldet, um vieleicht ausserhalb von Hartzt IV leben zu können, wenn mein derzeitiger, psychisch sehr anstrengender Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht. Übrigens auf anraten meines Hausartztes.
Anmerken möchte ich noch, das ich über keinerlei Berufsausbildung verfüge und mich gegen Hartz wehre ....noch !
Für das Gewerbe habe ich mir von Bekannten Geld geliehen aber unterm Strich ausschliesslich Verluste eingefahren.
Mittlerweile ist das Gewerbe abgemeldet.
Durch die Verluste habe ich allerdings vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung bekommen, die man mir nun Unterhaltsrechtlich ans Bein binden will, ohne jedoch die Steuerlichen Verluste gegenzurechnen.
Die Steuerrückerstattung wurde also durch Gewerbeverluste " verdient "
Mein Olg sagt in seinen Leitlinien unter Punkt 1.7 Steuerstattungen folgendes ; " Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel ausser Betracht ".
Ich verstehe das eindeutig so, wer meine Verluste nicht anerkennen will, darf auch Steuererstattungen daraus nicht anrechnen / berücksichtigen.
Ist ein Amtsrichter nicht an diese Leitlinien seines " Chefs " gebunden ?
Wie würdet Ihr vorgehen ?
Urteil abwarten und im Zweifel umgehend zum OLG ?
Danke für eure Meinung und Hilfe
Sugar

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  Kann man das so schreiben ?
Geschrieben von: Paps - 15-12-2014, 10:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo die Herren und Damen des Forums,
wird diese Information von deutschen Ämter berücksichtigt?


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach positiver Kenntnisnahme des Ummeldens meines Sohnes ............(geb. .............) allein durch die Mutter .............und
ohne meine Zustimmung als sorgeberechtigter Elternteil, habe ich, ................, unseren Sohn wieder im ursprünglichen Ort, in..............angemeldet.

Einer nochmaligen, alleinigen Ummeldung durch KM unseres Sohnes, stimme ich Nicht zu.


Hat da jemand Erfahrung?
Achja die Betreuung ist 50/50

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  verletzter vater,borderline ex......
Geschrieben von: blackrose86 - 15-12-2014, 01:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo, ich habe mich hier angemeldet,um vielleicht ein paar hilfreiche meinungen oder Lösungsvorschläge zu bekommen.

Zu meiner Geschichte....

Vor 3 Jahren habe ich mich im guten von meinem Ehemann getrennt,wir haben eine gemeinsame Tochter die jetzt 4 Jahre wird.
2012  lernte ich meinen jetzigen Partner kennen,er hat auch eine Tochter die jetzt 5 wird.
Seit 17 Monaten wohnen wir zusammen,es lief alles super,er kommt super mit meiner Tochter zurecht und ich mit seiner. Die zwei Mädels waren recht schnell "Schwestern" und genießen die Zeit zusammen.
Mein Partner ist noch nicht geschieden, die Scheidung ist eingereicht aber es geht nicht voran.
Im Dezember letzten Jahres bin ich schwanger geworden mit einem Wunschkind und da fing as Theater richtig an.
Seine Ex,die zu dem Zeitpunkt selber liiert war drehte komplett ab.
Erzählte seiner Tochter das Papa jetzt eine neue Familie hat,er sie nicht mehr lieb hat,manipuliert wo sie nur kann. Kommt ständig wieder an und erzählt ihm das sie die Familie zurückhaben möchte,obwohl sie damals mit dem Reitlehrer durchgebrannt ist.
Sie legt ihm Steine in den Weg wo es nur geht,man Muss dazu sagen das die Borderline hat.
Sie bestimmt wann er Freitags sie holen darf und wenn er zu der Uhrzeit nicht kann hat er halt Pech.
Jetzt am Wochenende war seine Tochter krank und sie wollte auch nicht zu ihm.
Dann kommt von ihr eine Nachricht was für ein schlechter Vater er sei,er würde sich nicht kümmern.
Er ist jeden Mittwoch hingefahren um sie eine Stunde zu sehen,ist jeden Freitag hin um sie zu sehen und jedes zweite Wochenende ist sie bei uns. Mittlerweile hat sie entschieden er darf sie nur noch jedes zweite Wochenende sehen.
Weihnachten will sie jetzt überhaupt nicht kommen,aber egal Was ist es wird ihm negativ ausgelegt,er hat sich den A.... Aufgerissen für seine Tochter und jetzt kommt nix mehr. Seine Ex erzählt ihm nur wie schlecht er ist,macht ihm ewig ein schlechtes Gewissen obwohl er eh schon drunter leidet sie so wenig zu sehen,über Feiern im Kindergarten wird er überhaupt nicht informiert und dann wirft sie ihm vor warum er nicht da ist.
Ich kann ihn ja verstehen,er vermisst seine Tochter,aber wir sind die die drunter leiden,seine schlechte Laune abbekommen. Er Selbstmordgedanken hat. Er mir immer sagt wenn ich mich trenne würde er mich um die Ecke bringen. Er hat unheimliche verlustängste und unser Leben wird von seiner Ex bestimmt. Wenn sie jetzt anruft und sagt er kann sie sehen,zieht er das durch und wenn mal wirklich Nicht passt weil ein wichtiger Termin ansteht,kommt er mit der schlechten Gewissen Nummer,ja dann seh ich meine Tochter halt nicht weil er genau weiß das ich darauf anspringe.
Jetzt steht Anfang des Jahres ein Jugendamt Termin an und eine Güteverhandlung weil sie ja auch noch mehr Geld möchte.

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  Unterhalt kürzen?
Geschrieben von: michxo - 13-12-2014, 03:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo ich habe mal eine Frage ...
Nehmen wir mal an ich verdiene Netto 1600 Euro. 
Kann ich da 5 %  Altersvorsorge abziehen 
und auch Kfz Kosten zb. 20 km Arbeitsweg am Tag 20x0,30 = 6 x 230 Arbeitstage`= 1380 : 12 = 115 Euro 
und auch die Kreditkosten für das Auto zb. 200 Euro Monatlich abziehen ?? 
Versicherungen vlllt noch? Risikoleben 120 Euro  
Berufsunfähigkeitsversicherung? oder geht da noch mehr? 

Also wenn ich die Kosten abziehe dann bin ich ja fast beim Selbstbehalt von 1080 Euro ... oder ? 

Oder wird man mir einen Strich durch die Rechnung machen ´`=?  

Also ich wäre für 3 Kinder Unterhaltspflichtig  
Exfrau: 2 Kinder 10 und 6  
andere Frau: Kind 1 Jahr alt 
zur Zeit beziehe ich eine Rente (Erkrankung )die aber wohl im Oktober 2015 ausläuft -
und alle 3 Kinder beziehen Unterhaltsvorschuss ... betitelt ist nichts... obwohl damals die Dame vom Jugendamt mich dazu drängte weil es wäre ja auch besser für die Kinder usw... ha ha ... 
ich gaube hätte ich damals Unterschrieben dann hätte ich nun Unterhaltsschulden und so bin ich ein Mangelfall... glaube ich ... 

Ich versuche mein Leben neu zu Ordnen und zu Planen... und Danke im Voraus für die Antworten Lg

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  Wann höheren KU aufgrund Alterssprung?
Geschrieben von: L3NNOX - 11-12-2014, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Forum,

angenommen (m)ein Kind wird am 20.1. Sechs Jahre alt und es erhöht sich aufgrunddessen der KU, muss ich dann am 1. Januar schon, oder erst am 1. Februar den höheren Betrag nach DDT zahlen?

LG

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  Unterhaltserhöhung, neue Frau soll arbeiten
Geschrieben von: Angel - 10-12-2014, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

ich muss heute mal für einen guten Bekannten nachfragen, dem das Jugendamt ziemlich übel mitspielt.

Er hat einen 16-jährigen unehelichen Sohn, aus einer früheren Beziehung. Der Unterhalt wurde mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes mit neuer Frau vor 3,5 Jahren angepasst (also gesenkt). 

So, nun kommt das Jugendamt an und will den Unterhalt mal flugs um 250 Euro erhöhen, da sie der Meinung sind, dass das Kind ja jetzt  in den Kindergarten geht und die Frau ja mitarbeiten kann. 

Ist ja alles schön und gut, aber die Frau ist an Leukämie erkrankt, bezieht nun eine geringe EU-Rente und ist im Moment auf keinen Fall in der Lage zu arbeiten. Es kommt ja schon auf Kosten der Krankenkasse eine Haushaltshilfe, weil sie durch die Chemos so geschwächt ist, dass nix mehr geht. Selbstverständlich ist alles mit Attesten etc. belegbar

Was macht man denn nun in so einem Fall?

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