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Wann höheren KU aufgrund Alterssprung?
#1
Hallo Forum,

angenommen (m)ein Kind wird am 20.1. Sechs Jahre alt und es erhöht sich aufgrunddessen der KU, muss ich dann am 1. Januar schon, oder erst am 1. Februar den höheren Betrag nach DDT zahlen?

LG
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#2
Schon für den Januar.

Ausnahme ist beim 18.Geburtstag. Da muss man nur bis zum Tag des Geburtstags zahlen. Also KU / 30 mal X, wobei X der Geburtstag ist. Weil sich hier die Grundlagen der Unterhaltsbemessung ändern und beide unterhaltspflichtig werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Höherer Unterhaltssatz gilt ab dem 01. des Monats in dem der entsprechende Geburtstag ist, also bei dir Januar.

Und die Aussage mit dem 18.ten Geburtstag gilt nur insoweit, als dass dein Titel befristet ist.
Ist der Titel nicht befristet musst du erst mal voll weiter zahlen und zur Herausgabe des Titels auffordern, bzw. auf Änderung.
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