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Wann höheren KU aufgrund Alterssprung? - Druckversion

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Wann höheren KU aufgrund Alterssprung? - L3NNOX - 11-12-2014

Hallo Forum,

angenommen (m)ein Kind wird am 20.1. Sechs Jahre alt und es erhöht sich aufgrunddessen der KU, muss ich dann am 1. Januar schon, oder erst am 1. Februar den höheren Betrag nach DDT zahlen?

LG


RE: Wann höheren KU aufgrund Alterssprung? - sorglos - 11-12-2014

Schon für den Januar.

Ausnahme ist beim 18.Geburtstag. Da muss man nur bis zum Tag des Geburtstags zahlen. Also KU / 30 mal X, wobei X der Geburtstag ist. Weil sich hier die Grundlagen der Unterhaltsbemessung ändern und beide unterhaltspflichtig werden.


RE: Wann höheren KU aufgrund Alterssprung? - MitGlied - 11-12-2014

Höherer Unterhaltssatz gilt ab dem 01. des Monats in dem der entsprechende Geburtstag ist, also bei dir Januar.

Und die Aussage mit dem 18.ten Geburtstag gilt nur insoweit, als dass dein Titel befristet ist.
Ist der Titel nicht befristet musst du erst mal voll weiter zahlen und zur Herausgabe des Titels auffordern, bzw. auf Änderung.