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Geschrieben von: tigga - 11-04-2015, 03:29 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo mitsammen!
Wie im Betreff schon steht möchte ich mir eine Auszeit gönnen. Ich bin seit 5 Jahren nach einem kurzen heftigen Rechtsstreit geschieden. War eine schwere Zeit für mich, durfte das erste Jahr meine Kinder nur in Begleitung sehen etc.
Ich (46) bin zurzeit in Krankenstand, werde mit ziemlicher Sicherheit noch dieses Jahr kündigen, inwieweit mein Arbeitgeber auf meine Wünsche eingeht kann ich noch nicht sagen. Am liebsten würde ich noch bis Ende des Jahres bleiben da dann mein Jüngstes volljährig wird, das Größere ist 3 Jahre älter. Auf alle Fälle, hoffe ich, bekomme ich meine ganze Abfertigung (Die Hälfte geht sowieso für den Kredit drauf den ich bei mir bei der Trennung aufnehmen musste).
Womit ich schon bei meinem Problem wäre, ich möchte von dieser Abfertigung sowenig wie möglich meiner Ex in den Rachen schmeißen. Ich möchte natürlich mit diesem Geld meine Auszeit finanzieren, solange als möglich. Nun könnte ich mir vorstellen bis zum Ende des Jahres den Kindesunterhalt normal weiter zu leisten bis mir das JA nicht mehr auf die Pelle rücken kann. Aber das hängt vorerst sowieso davon ab wie ich und mein Arbeitgeber verbleiben.
Was mir im Moment mehr Kopfzerbrechen macht das ich in meinem Scheidungsbeschluß Ausfallbürge für die Kredite meiner Ex bin. Ich habe ihr die Eigentumswohnung gegeben, diese war noch nicht abbezahlt.
Falls es irgendwann dazu kommt das sie von mir keinen KU mehr bekommt kann sich nie die Wohnung leisten, ab wann werde werde ich als Ausfallbürge von der Bank zur Kasse gebeten?
Ich weiß, das sind Fragen die ich mir auch wo anders holen kann. Ich stell sie trotzdem rein, wär auch neugierig was ihr von meinen Vorhaben hält weil ich ein bisschen unsicher bin. Ich gebe einen gutbezahlten Job auf, bin aber zurzeit nicht fähig in so auszuüben wie ich möchte.
Einmal mit dem Motorrad weg, je länger desto besser, das wär mein Traum!
Gute Nacht!
PS: Ich bin aus Ösireich!
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| Ehevertrag frage bitte um hilfe |
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Geschrieben von: spale - 10-04-2015, 07:44 - Forum: Konkrete Fälle
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hilfe
Hallo zusammen
Da wir statt dem Pass den Aufenthaltstitel zur beurkundung des Ehevertrages mitgenommen haben von meiner Frau.Wollte ich fragen ob es rechtens ist wen im Vertrag jetzt bei ihr steht: Ausgewiesen durch Aufenthaltstitel als Passersatz.!!!! Oder sollte dranstehen ausgewiesen durch Aufenthaltstitel gilt als Passerersatz??? P.s im Aufenthaltstitel steht dran Passersatz!! Also wie sollte es dan dranstehen bitte um hilfe.Reicht das so wie er es geschrieben hat oder soll ich es ändern lassen bevor ich den Vertrag bezahle
24 Antworten
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| Die Richterin und das Attest... |
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Geschrieben von: hans2000 - 08-04-2015, 21:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Guten Abend,
ich bin Vater mit Kindern.
Folgendes habe ich gerade zu lösen:
- Kindesmutter zahlt nie Unterhalt
- Kindesmutter ist angeblich unklar erkrankt seit Jahren
- sämtliche Rechtsmittel habe ich durch genudelt
- ich habe dann Strafanzeige wegen Unterhalt gestellt
- Staatsanwalt hat mit Richterin vom Amtsgericht gesprochen
- Richterin hat das Strafverfahren eingestellt, da die Kindesmutter angeblich sehr schwer krank ist
- laut Aktenlage beim Staatsanwalt hat die Kindesmutter weder Attest noch ärztliche Bescheinigung
Was kann ich jetzt tun ?
Als unterhaltspflichtiger Kindesvater wäre das sicherlich anders gelaufen.
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| Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo? |
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Geschrieben von: Schnabelhalter - 08-04-2015, 09:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen!
Ich habe diverse Beiträge zum Thema gelesen. So wie es aussieht hat die Ex alle zwei Jahre die Möglichkeit mir die Hosen runterziehen zu lassen.
Dazu hab ich Fragen: kann ich diese Prozedur auch selbst auslösen? Wo setzt man da an? Muß ich das mit einem Gericht machen? Herrscht Anwaltspflicht? falls ja, was erwarten mich da für Kosten, wer hat die zu tragen? oder geht das mit dem Jugendamt? Werden letzte 12 Nettomonatseinkommen berücksichtigt? Was ist eigentlich mit Kapitalvermögen?
Den Kindesunterhalt zahle ich auf Basis eines Gerichtsurteils, die Anwältin meiner Ex wahrscheinlich hatte es aus Gründen der Streitwertmaximierung mit in die Trennungsunterhaltsklage genommen. Das Urteil im Wortlaut "Der Antragsgegener wird verpflichtet an das Kind...zu Händen der Antragstellerin eine dynamisierte und zum Ersten eines jeden Monats im Voraus fällige Unterhaltsrente für die Zeit ab dem 22.12.2012 in Höhe von 110 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach § 1612a BGB, abzgl. der Hälfte des jeweiligen Kindergeldes für ein erstes Kind....zu zahlen."
Gibt es hier im Forum eventuell irgendwo einen guten Beitrag mit einer Art Anleitung, wie man das Nettoeinkommen bereinigt? Ich möchte auch Fahrtkosten mit ansetzen, fahre jedes zweite Wochenende 4 x 150km. Irgendwo hab ich hier mal einen Beitrag gelesen, wo jemand die Kosten für das Vorhalten des Kinderzimmers aufführte. Ich möchte erstmal alles mögliche einbringen, mehr als es ablehnen können die ja nicht. Was ist mit dem Posten "Neue Partnerin"? Hat das auch Einfluss auf den KU?
...achso, Hintergrund meiner Frage ist: ich habe seit über einem Jahr de facto weniger Einkommen. Ich hielt es nicht mehr für angebracht, an den beiden Wochenenden im Monat, an denen ich meinen Sohn nicht habe, mir jeweils die zwei Nächte um die Ohren zu schlagen mit einem Nebenjob.
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| Beihilfeberechtigung bzw. Krankenversicherung des volljährigen Kindes nach Scheidung |
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Geschrieben von: kleine.segelmaus - 07-04-2015, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Guten Tach zusammen!
Ich könnte Informationen zu folgendem Sachverhalt brauchen (Link oder Hinweis auf Paragraphen im SGB würde mir ausreichen)
meine 19 jährigen Tochter, die bei mir lebt und gemeldet ist, ist auch nach der Scheidung über ihren Vater krankenversichert gewesen (PKV zu 30%, der Rest Beihilfe).
Nun hat sich die Tochter im letzten Jahr von der Schule abgemeldet (nicht mehr schulpflichtig!) aber nicht sofort arbeitslos/Suchend gemeldet, so dass eigentlich keine Berechtigung auf Kindergeld mehr vorlag.
Der Vater machte sie darauf aufmerksam, dass sie sich unter diesen Umständen selber krankenversichern müsste, was sie auch tat - bzw. ich, denn ich nahm sie in meine gesetzliche Krankenversicherung als kostenloses Familienmitglied auf. Entsprechende Nachfragen der GKV wurden wahrheitsgemäß beantwortet, sie ist seit 1.1.15 bei mir gesetzlich versichert.
Mitte Januar meldete sich das Frollein aber doch ausbildungssuchend, konnte entsprechende Belege vorweisen, so dass rückwirkend das Kindergeld wieder zugesprochen wurde vom Zeitpunkt des Schulabganges an.
Nun kommt auf einmal der Vater an und sagt, die Tochter MÜSSE bei ihm versichert sein wie zuvor - also PKV + Beihilfe. Es gäbe da gewisse Vorschriften, die besagten, dass es gar nicht anders sein dürfe. Außerdem hätte sie ja nicht gekündigt.
Letzteres stimmt - wir waren der Meinung, dass die neue Versicherung dies übernehmen würde - offensichtlich ist dem nicht so gewesen.
Meine Tochter möchte lieber über mich gesetzlich versichert sein - falls das irgend eine Rolle spielt.
Aber inzwischen wissen wir gar nicht mehr, was nun richtig und was falsch ist.
Nur, dass sie wohl nicht gesetzlich UND privat versichert sein darf.
Aber was ist nun eigentlich wie????
Jeder Ratschlag ist willkommen - herzlichen Dank vorab!
Heidrun
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| Tochter 16, Mutter Borderline, bin es leid |
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Geschrieben von: rumburak - 06-04-2015, 12:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Hallo Zusammen, die Beiträge hier sind ja schon ein Jahr alt, aber ich kann meinen vom Thema her nahtlos anfügen. Ich habe heute die traurige Pflicht, meiner Tochter (16), die bei Ihrer Mutter 40 km von hier (Flensburg) entfernt in Nordfriesland wohnt, mitzuteilen, dass ich ihr mehr oder weniger selbst überlasse, wann sie mit mir Umgang pflegen will. Im Grunde kommt das dem Kontaktabbruch gleich, denn das Verhältnis ist in letzter Zeit doch stark abgekühlt. Aber ich bin die ständigen Demütigungen und Manipulationen durch ihre Mutter einfach leid.
Die Vorgeschichte stimmt mit vielen Einträgen überein, die ich hier gelesen habe. Die ganze Palette dabei von Lügen vor dem Familiengericht, Umgangstermine canceln oder den Umgang schlicht boykottieren und auch mal ein Übergriff eines ihrer "Lebensabschnittsgefährten" (mit Waffe) war dabei.
Ergebnis: Meine Tochter ist wenig sozialisiert, was andere Menschen angeht. Sie besucht keine reguläre Schule, sondern wird - vom Jugendamt toleriert (und das JA toleriert so ziemlich alles, wohin die Mutter manipuliert) - fernbeschult. Ich muss sagen, da ich auch so an meine Tochter immer weniger herankomme, stehe ich vor der Aufgabe. Ich hab einfach nicht mehr die Kraft, der ganzen Geschichte noch etwas entgegenzusetzen und muß mir eingestehen, vielleicht die ganzen letzten Jahre gegen Windmühlen gekämpft zu haben. Das Problem ist ja nicht nur die Mutter mit ihrer Borderlinekrankheit (die in einem Gutachten festgestellt wurde, das der Familenrichter wie so vieles einfach ignoriert hat). Ich bin vor 10 Jahren vom Ruhrpott in den höchsten Norden gezogen, nur damit meine Tochter einen Vater hat (zusammen war ich mit der Mutter da schon längst nicht mehr), aber weder das noch viele andere Dinge sind jemals honoriert oder anerkannt worden, man rutscht auf den Status eines Eventonkels und eines Bezahlvaters herab und davon habe ich die Nase voll. Ich werde meiner Tochter es wie gesagt selbst überlassen, ob und wann sie Kontakt zu mir halten oder pflegen wird und wenn nicht, ok, dann ist das halt so.
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| KU-Neuberechnung steht an: Taktische Tipps? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 03-04-2015, 17:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Moin,
möchte von euch mal etwas taktische Hilfe.
Mein KU-Titel läuft diesen Monat aus (2 Jahre um). Bis jetzt noch keine Meldung der Ex-RAttin.
Nach meiner Berechnung aufgrund Stellenwechsels würde ich mindestens eine Stufe runter rutschen.
Zur schnelle Antwort gliedere ich meine Fragen einfach mal:
Soll ich reagieren oder abwarten?:
1. Abwarten: Alten KU weiter zahlen und nichts tun?
2. Abwarten: Neuen KU stillschweigend zahlen (ohne Titel)?
3. Reagieren: Einfach neuen Titel erstellen und wortlos zuschicken sowie zahlen? - Kann mich die RAttin ab nächsten Monat, wo das Kind titellos is, sofort verklagen oder so?
Zur Neuberechnung, wenn RAttin sich meldet:
4. Wo steht eigentlich, dass ich Nachweise der letzten 12 Monate liefern muss?
5. Ich hab durch die neue Stelle und Fahrerei Aufwendungen von knapp 800€, die ich abziehen will: Muss ich der RAttin die neue Stelle mitteilen? (genaue Details oder nur ungefähr?) - Ich will eigentlich nicht wieder komplette Entgeldnachweise hinschicken.
6. Ich bin nach meiner Berechnung auf Stufe 2 und nur knapp 70€ von Stufe 1 entfernt. Hab als Abzug nur einen Kredit und die Aufwendungen - habe durch den Stellenwechsel allerdings n haufen alte Überstunden ausbezahlt bekommen, die zwar branchenüblich sind aber nicht deren Auszahlung sowie wurde mir eine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt - ist da irgendwas abzugsfähig oder über mehr als ein Jahr verteilbar???
7. Wenn ich Gehaltsnachweise schwärze: Was muss die RAttin wissen? Doch eigentlich nur das Netto und vllt noch, dass ich Steuerfreibeträge in Anspruch nehme.
Glaube, das waren alle Fragen, die grad brennen.
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| Kürzungen Temporäre BG |
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Geschrieben von: Mel83 - 29-03-2015, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo,
vielleicht kann mir von Euch jemand nützliche Tipps geben was Kürzungen bei der Temporären BG angeht.
Bis vor kurzem habe ich noch sämtliche Leistungen in vollem Umfang bekommen obwohl beim JC bekannt war bzw. auch vorlag das es ein Gerichtsurteil gibt wonach dem Vater Umgang mit den beiden Kindern von Donnerstag 16 Uhr bis Sonntag 17 Uhr an drei Wochenenden im Monat zusteht. Seit einiger Zeit ist der KV Aufstocker beim Amt und hat Leistungen für die Kinder beantragt und auch schon seit über einem halben Jahr bewilligt bekommen. Allerdings ist es nun so das der KV die Kinder garnicht bei sich hat sondern immer zu seiner Mutter abschiebt und sie an einem Tag dort besuchen geht. Die Leistungen aber kassiert er schön weiter. War mir bis vor kurzem gewissermaßen auch egal weil ich ja die vollen Leistungen bekam. Nun kam im Januar ein Brief das meine Leistungen ab Februar vorläufig komplett eingestellt werden weil eine erheblich Rückforderung von Leistungen im Raum steht und ich doch bitte rückwirkend seit August 2014 nachweisen soll wann die Kinder sich tatsächlich im Haushalt des Vaters aufgehalten haben. Kann ich natürlich nicht da die Kinder ja immer von der Oma abgeholt wurden und ich nie weis ob und wann er sie dann tatsächlich zu sich geholt hat und habe dies auch so dem Amt mitgeteilt. Meine Leistungen wurden inzwischen auch wieder bewilligt und zurückzahlen brauche ich auch nichts. Allerdings bekomme ich nun erheblich weniger Geld wie davor. Die beiden Kinder werden an den Tagen wo sie laut Gerichtsurteil beim KV sein sollten bei mir rausgerechnet, allerdings nicht nur beim Regelbedarf sondern auch der Alleinerziehendenmehrbedarf und sogar die Kosten für Unterkunft und Heizung sind anteilig gekürzt wurden. Was den Alleinerziehendenmehrbedarf angeht muss ich dazu sagen das noch ein weiteres Kind aus einer früheren Beziehung in meinem Haushalt lebt wo der KV keinen Umgang wahr nimmt und auch keinen will.
Weis evtl. jemand mehr darüber ob dies zulässig ist? Vorallem was die Kürzung der Miete angeht. Die kosten werden ja nicht geringer weil die Kinder an drei Tagen die Woche nicht da sind. Weis im moment echt nicht wie ich über die runden kommen soll.
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