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  Nachehelicher Ehegattenunterhalt
Geschrieben von: hobbit - 24-01-2015, 06:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,
meine Frau will sich nun nach 22 Ehejahren trennen. Ich habe mich bei einem Anwalt beraten lassen. Die Kinder sind erwachsen und studieren, ist klar, dass ich für sie Zahle. Meine Frau ist 47, Diplom Sozialpädagogin und arbeitet seit etwa 10 Jahren halbtags teilweise in der Sprachförderung aber auch als Kindergärtnerin. Der vorläufige Trennungsunterhalt ist klar, sie kann in dieser Zeit auf ihrer Halbtagsstelle bleiben. Nach der Scheidung müsse sie Vollzeit arbeiten. Aber Ist es wirklich so, dass ich bis zur Rente den VOLLEN Unterhalt nach dieser 3/7 Kalkulation für meine Frau zahlen muss? Ohne Befristung oder Absenkung? Also noch ca. 20 Jahre lang?
Ich bin wirklich fix und fertig. Das kann doch nicht sein!!!!!

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  Autoverkauf
Geschrieben von: hobbit - 19-01-2015, 14:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,
kann meine Frau während der Trennungsphase meine Auto verkaufen? Als ich stehe im Brief als Besitzer.
Gruß, Udo

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  Tochter 18 verzichtet auf KU und Unterhaltsschulden
Geschrieben von: Zahlknecht - 19-01-2015, 11:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

die KM hat vor 4 Jahren ein Titel gegen mich erwirkt für meine beiden Minderjährigen Töchter von jeweils 150 € KU.
Seit 2 Mon. sind die beiden Volljährig.Die eine Tochter,macht ihren Hauptschulabschluss nach, die andere
seit einem Jahr   bei ihrem Freund.Nach mehrmaligen auffordern, den Hauptschulabschluss oder Arbeiten zu gehen ging ins lehre.
darauf hin stellte ich die Unteraltzahlung für meine Tochter ein( Es ist mir bewusst das ich es ohne Gerichts Abänderung nicht machen durfte ) Das Verhältnis zu meiner Tochter ist gut.
Ich Sprach meine Tochter über den Titel und  Unterhaltsschulden an.Ihre Aussage "Papa ich möchte keine Geld von dir haben und von den Schulden möchte ich auch nichts zurück.
Sie ist bereit  es mir Schriftlich zu geben.

Meine frage,können meine Tochter und ich all diese Unterhaltssachen ohne Aasgeier Gericht und Anwalt selber Regeln.
Vielleicht mit selbst aufgesetzten Schreiben??
Was auch gegen den bestehenden Titel eine Gültigkeit hat?
Die KM rückt den Titelt nicht freiwillig raus,weil Töchterchen nicht so funktioniert wie sie es will.

Danke

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  Bitte um Ratschläge
Geschrieben von: Surajin - 18-01-2015, 04:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

Hallo, hier eine kurze zusammenfassung:
Meine Ex und ich sind verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter.
Sie hat sich getrennt und ist ammit der gemeinsamen Tochter umgezogen. Ein Einverständniss meinerseits gab es nicht.
Sie Hat unter zeugen zugegeben, wieder mit selbstverletzendem Verhalten angefangen zu haben, vermehrt Alkohol zu trinken, leidet nachweislich unter paranoiden Wahnvorstellungen, Halluzinationen, dissoziativen Symptomen, ist sehr impulsiv (rastet ohen Grund aus mit hefitgen Wutausbrüchen die auch gegen das Kind gerichtet sind), kümmert sich um nichts (Kind nachweislich 7 Monate nicht krankenversichert), war früher in der Psychiatrie, lügt nachweislich das Jugendamt/Verfahrensbeistand an.

Ich habe mir einen Anwalt genommen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Sie daraufhin mir den Umgang mit dem Kind untersagt, das Kind "geimpft", und einen gegenläufigen Antrag gestellt. Jugendamt nun zweimal da, Verfahrensbeistand ebenfalls da. Da hatte Sie schnell alles auf vordermann gebracht. Nun war am letzten Donerstag 1. Anhörung, ich wurde nicht zu Wort kommen lassen, weder Jugendamt noch Verfahrensbeistand sehen Probleme, Richterin lehnt einholung des von mir verlangten fam. psych. Gutachten ab.

Ende vom Lied: Mir wird wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen da wir uns nicht über den Wohnort einigen könnten und das Kind zur Ruhe kommen muss und im neuen Wohnort ja auch in den Kindergarten gehen würde.

Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, und fühle mich ernsthaft verarscht. Was soll ich jetzt tun? Kennt jemand eine gute Beratungsstelle, die meine Sorgen und Probleme verstehen und mir dabei helfen können, meine Tochter da raus zu holen? Bin echt am verzweifeln.

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  § 1687b
Geschrieben von: Avatar - 16-01-2015, 15:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Forum,

ich habe mal zu oben genannten § eine Frage. Im Volksmund nennt man dies auch das "kleine Sorgerecht".
Im Gesetz steht es auch ziemlich eindeutig. Allein sorgeberechtigte Elternteile können das Sorgerecht dem Ehepartner übertragen.

Wie sieht dies bei der gemeinsamen Sorge aus.

Beispiel: meine EX heiratet neu und möchte meinem NEXT das Sorgerecht übertragen.

Wie sieht die Rechtspraxis aus? Geht dies überhaupt?

Im Netz wird gerne der Teil "allein sorgeberechtigten" vergessen. Kann zu Irritationen führen.

Danke euch

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  Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes?
Geschrieben von: resistance01 - 15-01-2015, 16:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Ihr Lieben,

weil mein Sohn am 14.12.14 das 12. Lebensjahr vollendet hat, soll ich rückwirkend ab dem 01.12.14 334,- € Unterhalt statt der bisherigen 272,- € zahlen. Dementsprechend beträgt der Rückstand per 31.01.15 angeblich 124,- €.
Ist die rückwirkende Inverzugsetzung bis vor den Geburtstag meines Sohnes so korrekt?
Die Höhe ist definitiv falsch, nämlich zu niedrig. Wink

Herzliche Grüße
resistance01

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  Unterhalt in Schweizer Franken
Geschrieben von: Petrus - 15-01-2015, 15:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

http://www.telegraph.co.uk/finance/curre...o-peg.html

Die Schweizer Notenabank hat die Wertbindung an den Euro außer Kraft gesetzt. Ergebnis ist, dass der EUR/CHF von vormals Konstant 1,20 auf jetzt nahezu 1,00 gestiegen ist.

Alle Unterhaltszahler dürfen sich freuen nun 20% mehr zu bezahlen.


Hier ist noch der Ticker auf Yahoo:    https://de.finance.yahoo.com/q?s=EURCHF=X

Hoffentlich bricht als Konsequenz der Schweizer Außenhandel zusammen.

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  Unterhalt / Nebeneinkünfte ?
Geschrieben von: muenchen - 15-01-2015, 13:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,

zahle momentan 310 Euro Unterhalt für mein Kind bei einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 40t . Das reicht ob man es glauben will oder nicht gerade so zum Leben.

Habe daher über meinen Bruder ein Nebengewerbe angemeldet – das läuft auch ganz gut und wird von Jahr zu Jahr immer etwas größer bzw. mehr – jetzt möchte er es aber nicht mehr machen und ich muss mir alternativen überlegen. Könnte es auf meine aktuelle Freundin anmelden – die Gefahr ist dann aber sehr groß bei einer Trennung abhängig zu sein usw. – habe auch schon in anderen Foren gefragt was man machen könnte aber sobald man erwähnt das man eben nicht jeden Cent seiner EX zur Verfügung stellen möchte – wird man eher beschimpft … sind hier Selbständige? Habe mal von einem Selbständigen gelesen der es hinbekommen hat keinen Cent Unterhalt zu zahlen (was ich natürlich auch nicht möchte) – leider war nicht erwähnt wie er es gemacht hat Wink

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  Schockierendes Erlebnis mit Jugendamt / noch neutral?
Geschrieben von: ibu400 - 14-01-2015, 13:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hatte heute Morgen ein schockierendes  Erlebnis. Seit die Kindsmutter umgezogen ist und daher ein neues Jugendamt zuständig ist – habe ich den Verdacht ein Schwerverbrecher zu sein.

Jedes Jahr Forderungen für Einkommensnachweise/Steuerbescheide usw.  – danach dann immer Forderungen auf höheren Unterhalt usw. Rechtsanwalt blockt das aber immer wieder ab aber es ist sicher nur noch eine Frage der Zeit bis das Jugendamt wie schon zu Anfangs vors Gericht zieht – nun muss das Jugendamt aber mal etwas für mich tun, ich brauch eine Aufstellung des geleisteten Unterhalts 2013 – hab die Dame also angerufen – musste nicht mal meine Aktennummer usw. sagen – sie wusste sofort bescheid und geht auch soweit in Ordnung – am Ende des Gesprächs sagte sie noch wortwörtlich – > sie muss ich mir auch noch mal vornehmen – der Unterhalt reicht noch nicht den sie zahlen – ich sagte dann das sie ja die Adresse meines Anwalts haben und das gerne mit ihm ausmachen können –  die Damen dann -> ja ja bis bald und hat aufgelegt. … kann man eigentlich einen Antrag auf einen anderen Sachbearbeiter stellen? – denn scheinbar kann diese Person nicht mehr neutral beurteilen.

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  CIA: So umgehen Unterhaltsflüchtige die Grenzkontrollen
Geschrieben von: grassmann - 10-01-2015, 11:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

OK, die Überschrift ist etwas reißerisch. Aber unter CIA-Ratgeber für Agenten werden auf Englisch Verhaltensregeln bei Grenzübertritten für Agenten im Auslandseinsatz gegegeben. Und was für Agenten gut ist, kann für Männer auf der Unterhaltsflucht nicht schlecht sein, oder?

Für einen kurzen deutschen Überblick über die Informationen in den Dokumenten siehe http://homment.com/dbYv5TVY7j.

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