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  Wechselmodelle - wie läuft es in der EU
Geschrieben von: zeitgenosse - 19-04-2015, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hi, in Nappos lesenswertem Buch wird beschrieben, wie Trennungen in Frankreich von den Gerichten gemanagt werden:

"Auf Antrag eines der Eltern oder bei Meinungsverschiedenheit untereinander über den Wohnsitz des Kindes kann der Richter einen Wohnsitz im Wechsel provisorisch festlegen, von dem er die Dauer bestimmt. Nach Ablauf dieser Dauer bestimmt der Richter endgültig über den Wohnsitz des Kindes im Wechsel bei beiden Eltern oder am Wohnsitz eines von ihnen."

Nappo schreibt, dass "genau das dem Wohle der Kinder dient und sich Eltern wohl sehr genau überlegen, wie sie mit der Situation umgehen, um nicht das Risiko einzugehen, den dauerhaften Wohnsitz des eigenen Kindes gar zu verlieren. ...."

Wer kann mir bitte sagen, wo es noch so läuft? Falls möglich kurz und knapp beschrieben. Es wäre wichtig für ein Projekt hier in der CH.

besten Dank

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  Bafög erhalten wegen Schulden ?
Geschrieben von: neuleben - 18-04-2015, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo !
Ein Bekannter von mir ist mit ü60 noch Vater geworden. Huh 
Nun wird das Fräulein 17 und will natürlich studieren.
Sie ist im Gymnasium aber schlecht und kann sich gerade so mit Mühe und Not dort halten.
Eine Berufsausbildung lehnt sie kategorisch ab, weil heute schließlich alle normalen Menschen studieren usw.......
Grundsätzlich ist sie sehr bequem, weigert sich schon lange erfolgreich mal zu jobben.
Jedenfalls löchert mich mein Bekannter seit Wochen, was er da machen kann.
Er hat Angst da sonst einen ewigen Studenten bis über seinen Tot hinaus finanzieren zu müssen.
Jetzt hat er sich in den Kopf gesetzt, dass er sich frühzeitig verschuldet, damit Lady Bafög bekommt.
Davon habe ich ihm aber abgeraten, weil das imho schief gehen kann.
Zumal bei den derzeitigen Zinsniveau, müsste das ja eine ordentliche Summe sein.
Werden solche Schulden der unterhaltspflichtigen Eltern denn überhaupt so ohne weiteres beim Bafögantrag berücksichtigt ?
Habe dazu im Inet recherchiert und finde widersprüchliche Aussagen zu dem Thema.
Hat hier diesbezüglich schon mal jemand Erfahrungen gemacht und kann aus der Praxis berichten ?

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  Des Weibes neues Weib
Geschrieben von: ALI MENTARIER - 17-04-2015, 22:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Seid gegrüßt, werte Co-Alimentarier
Zunächst will ich mal das Forum hier gebührend über den Klee loben. Und natürlich den engagierten Admins und Mods meinen persönlichen Dank für ihre Anstrengungen nachschleichen lassen. Informative Szenerie und vor allem entweibtes,antifeminisiertes und genderdestilliertes Fachvokabuklar zu allerhand Themen rund um die unerfreulichen Folgen einer vor meist längerer Zeit und hauptsächlich von Männern begangener affektivemotionalen Handlung namens Heirat.
Glotzte einem das Weibchen vor dem Standesbeamten und ggfs. noch mit tränenverschleierndem Visuallierungsorganismen, gewandet in seidig unschuldiges Weiß unter salbungsvollem Geseiere eines Geistlichen verliebt an, hatte man(n) im Traum wohl nicht im Sinn, das ringförmiges Aurum einstmals nur eine marginale Anzahlung auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und allerhand weitere Begehrlichkeiten dieser sich selbst aufgehalsten Lebensballastierung sein könnte.
Ich tröste mich damit, nun unter Leidensgenossen sein zu dürfen.

Die sich in meinen arbeitsamen und monetär früchte tragenden Anstrengungen bis Dato suhlende und selbst an akuter Erwerbstätigkeitsintoleranz im Endstadium leidende will sich nun durch ein neues Leben in Gleichgeschlechtlichkeit unter zu Hilfenahme eines äüßerst agressiven juristischen Mietmaules zumindest finanziell therapieren. Wogegen sich mein Ethos sträübt.

So, der Begrüßung sowie der Öffnung des Frustventils sei Genüge getan.

Werde mich dann in einer Fortführung des Threads um Objektivierung meiner Darstellung befleißigen und will mich schon vorab für eure Antworten bedanken.
Grüße
ALI MENTARIER

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  Neuberechnung des KU
Geschrieben von: kuwals - 17-04-2015, 09:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo, hab heute ein Brief von JA mit Neuberechnung des KU bekommen. Ich bin unterhaltspflichtig für ein Kind, hab aber noch ein Kind das mit mir lebt. Trotzdem berechnete JA 105% des Mindestunterhalts! Hat das JA Recht oder soll ich mich dagegen wehren (Rechtsanwalt)?

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  Arbeitsaufnahme, persönlich
Geschrieben von: JonDon - 16-04-2015, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

....

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  Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater)
Geschrieben von: isch1000 - 14-04-2015, 20:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo,

bitte um Rat in folgendem Fall. Bundesland NRW. Es handelt sich um einen wirklichen Fall und ich habe den Eindruck, dass
das Jobcenter hier dem Kindesvater übel mitspielen will.

Bitte euch Experten um Ratschläge, Tipps und Berechnungen.

Ehepaar mit 2 Kindern, Kinder (5 und 7). Die Eltern leben getrennt, die Scheidung ist noch nicht beantragt. Der Vater ist knapp 30 Jahre
und arbeitet Vollzeit.

Gehalt : Netto: ca. 1552 Euro + Kindergeld

Der Vater hat das alleinige Sorgerecht (die Frau hat das abgegeben). Die Frau ist krank (u. a. magersüchtig, depressiv); ob Sie über ausreichende
Nachweise verfügt, dass Sie wirklich nicht mehr arbeiten kann ist nicht bekannt...
(Kann man auch über diese Schiene Druck machen ?)

Der Vater erhielt nun folgendem Brief vom Jobcenter:



"Unterhalt für Ihre getrennt lebende Ehefrau …(Die Frau ist 30 Jahre)



Ihre getrennte lebende Ehefrau (..) erhält erhält nach wie vor Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2.


Über die fortwährende Hilfegewährung wurden Sie mit dem schreiben vom 09.02.15
unterrichtet.


Gem. Par. 1613 BGB besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.


Anhand der mir vorliegenden Unterlagen habe ich eine Unterhaltsberechnung vorgenommen,
die Sie als Anlage erhalten.


Danach sind Sie in der Lage Ehegattenunterhalt von monatlich 218 Euro zu zahlen.



Da Ihre Kinder bei Ihnen leben, übernehmen Sie den Betreuungsunterhalt und sind zunächst zum Barunterhalt nicht verpflichtet.


Dadurch dass Ihre getrennt lebende Ehefrau nicht in der Lage ist, Kindesunterhalt zu zahlen,
müssen Sie die Ausfallleistungen übernehmen.


Vorrangig ist jedoch die In Anspruchsname von Unterhaltsvorschussleistungen die das Jugendamt..
gewährt...
(Anmerkungen: wurden diesen Monat beantragt),sodass Sie nur noch für den ungedeckten Betrag von 92 € pro Kind aufkommen müssen.)


Ich empfehle Ihnen daher unverzüglich einen Antrag auf Leistungen bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen (sofern dieses noch nicht geschehen ist)...


Ich fordere Sie auf, ab Mai 2015 monatlich 218 Euro Unterhalt an Ihre getrennt lebende Ehefrau zu überweisen."

Danke für eure Hilfe.

P. S.:: Wo liegt eigentlich in dem Fall die Grenze für Prozesskostenhilfe ?

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  Beeinflussung der Kinder
Geschrieben von: Jörn01 - 14-04-2015, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo zusammen,

Vor einem Jahr war die Trennung von meiner Lebensgefährtin. Habe zwei Töchter mit der KM: 6 und 11 Jahre alt. Haben geteiltes Sorgerecht. Seit der Trennung habe ich mit der KM streit. Sie will am Boden sehen (hat sie sogar selbst mal zugegeben) und versucht alles, mir das Leben schwer zu machen. Nun ja, mit so welchen Sachen kann ich leben. Aber nun zieht Sie die Kinder mit rein. Besonders unsere große Tochter.

Meine Frage ist dazu: Welche Wege gibt es, wenn die KM (und die Oma) die Kinder negativ beeinflusst?

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  Strafanzeige gegen KM gestellt, Kindesentzug
Geschrieben von: JonDon - 13-04-2015, 11:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Heute aktuel Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt

Der Erschienene wurde über die starfrechtliche Folgen unwahrer Angaben belehrt.

Der Anzeigende erklärt:

Wegen der umstehend bezeichneten Straftat sowie aus allen anderen rechtlichen Gründen erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen die Beschuldigte.

Weiter erklärte der Anzeigende:

Frau XXXX XXXx war seit mai 2007 meine Lebensgefährtin. Wir haben zusammen in der Straße, ort gewohnt.
Am XX.XX.XXXX haben wir unser gemeinsames Kind, XXXX XXXX, bekommen. Die Vaterschaft habe ich anerkannt und das Sorgerecht haben beide Elternteile, Unterlagen anbei.
Am 17.06.2013 ist Frau XXXX XXXX das erste Mal zusammen mit unserem gemeinsamen Kind ausgezogen. Zu mir hat sie gesagt, dass sie zusammen mit dem Kind für 2 Wochen zu ihren Eltern nach XXXX in den Urlaub fährt.
Nach ca. 3 Wochen ist sie in unsere gemeinsame Wohnung zurückgekommen.
Am 02.09.2013 bin ich von der Arbeit nach Hause gekommen und mußte feststellen, dass meine Lebensgefährtin zusammen mit unserem gemeinsamen Kind wieder nach  XXXX gefahren ist. Seitdem ist sie nicht mehr zurückgekommen.
Gemäß anliegendem Umgangsprotokol habe ich das recht, meinen Sohn alle 2 Wochen für ein Wochenende bei mir zu haben. Seit 2015 darf ich es ergänzend zu dem Wochenendumgang je zweimal eine vollständige Woche haben.

Seit Oktober 2014 war es mir finanziel nicht möglich, meinen gemeinsamen Sohn zu sehen; immerhin ist XXXXX von meinem Wohnort recht weit entfernt.
Jetzt möchte  ich den Kontakt aber wieder aufnehmen, was von meiner ehemaligen Lebensgefährtin aber verhindert wird. Ich möchte gerne, dass das Kind in der Nähe wohnt, damit die Pflichten, die ich aufgrund des elterlichen Sorgerecht habe, von mir auch wahrgenommen werden können.
Am 02.04.2015 habe ich einen neuen Antrag auf Regelung des Umgangs mit meinem Sohn gestellt, Fotokopie anbei.

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  Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht
Geschrieben von: Piano - 13-04-2015, 10:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Geschichte ganz kurz zusammengefasst:
- bin Papa und mein Kind ist 9 Jahre alt
- seit einigen Jahren besteht kein Kontakt
- KM hat mich erfolgreich entsorgt
- es besteht kein Titel aber UV wollte Auskunft über meine Verhältnisse
- habe den Fragebogen nicht ausgefüllt sondern frech inhaltslos geantwortet
- Unterhalt nur für Kind, nicht für KM
- zahle keinen Unterhalt, da kein Einkommen

Da sowieso alles in Trümmern liegt bin ich abgehauen nach weit-weit-weg. Ist schön hier und mich erreichen keine unverschämten Schreiben mehr. Habe mich an das wundervolle Buch vom Exilierten gehalten und den Abgang gemacht. Langsam erhole ich mich und die Kraft und der Wille kehren zurück ein Leben aufzubauen. Habe jetzt sehr wahrscheinlich einen gut bezahlten Job.

Der Arbeitgeber ist sehr interessiert an mir und ich bin Favorit unter den Kandidaten. ABER wie gehe ich mit der Unterhaltssituation um?

Ich bin pflichtig und möchte bezahlen um im weitesten Sinne meine Ruhe zu haben. Allerdings habe ich keine Rücklagen mehr und habe hier auf Jahre hinaus keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sprich wenn ich arbeitslos werde kann ich meine Rechnungen nicht zahlen und verliere die Wohnung. Kurz ich verliere alles und müsste zurück und Hartz4 beantragen.

Ich habe die Befürchtung, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mich nicht einstellt, weil ich unterhaltspflichtig bin. Er könnte ja annehmen ich sei demotiviert und hänge mich nicht genug in den Job rein wegen den Zahlungen.

Verschweige ich besser meine Unterhaltspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und spare mir 1 Jahr lang einen Notgroschen als soziale Absicherung zusammen und zahle dann laufenden wie rückständigen Unterhalt? Damit zahle ich weit mehr Steuern und kann den Unterhalt nicht absetzen. Auch möchte ich nicht unbedingt wegen dem §170 StGB verknackt werden.

Oder mache ich jetzt besser den ehrlichen Trottel und riskiere gar nicht erst den Job zu bekommen? Sollte ich trotzdem eingestellt werden würde ein Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten als Hartzer nach Deutschland zurückkehren zu müssen.

Bitte teilt mir eure Gedanken und Einschätzungen mit. Das finale Gespräch ist morgen ...

Danke euch für euer Engagement in diesem Forum!

Lieben Gruss

Piano

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  Kuckuckskind
Geschrieben von: Richy8888 - 12-04-2015, 12:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Gemeinde,
ich lese seit einiger Zeit hier fleißig mit und möchte
Auch Mal von einer wahren Begebenheit berichten:

Der Fall :
2 Familien lernen sich im Internet in einem forum kennen. Familie a ,gutverdienende,verheiratet 5 Kinder (Mann zeugungsunfähig - Kinder alle 5 auf dem Wege der künstlichen Befruchtung entstanden) Familie b,selbstständig, verheiratet und 2 Kinder. Nach Treffen mit abendlichen kennenlernens kommt es zum gemeinsamen geschlechtsverkehr,dem klassischen "Vierer". Über diese Aktion sollte einvernehmlich aller Stillschweigen bewahrt werden.kurze Zeit später ist Frau von Familie a schwanger,Familie b möchte an der Entwicklung teilnehmen ,Familie a möchte das nicht und weist das entschieden zurück. Fast 6 Jahre später soll der Vater von Familie b zum abstammungsgutachten zitiert werden.....! Was passiert war : Familie a wurden geschieden. Daraufhin hat der scheinvater einen negativen,illegalen Test vorgelegt, und unter Mitwirkung der Mutter (die sich dagegen überhaupt nicht gewehrt hat, und diesen somit legalisiert hat )seine Vaterschaft erfolgreich angefochten....
Zwischenzeitlich ist Familie a auch mit ihrem Vermögen in die Zwangsvollstreckung gekommen....
Vater von Familie b wird nun von kuckucksmutti und familiengericht gejagt.....
Was sagt man dazu......?
Viele Grüße
Richy

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