Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? (/showthread.php?tid=9868) |
Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - resistance01 - 15-01-2015 Hallo Ihr Lieben, weil mein Sohn am 14.12.14 das 12. Lebensjahr vollendet hat, soll ich rückwirkend ab dem 01.12.14 334,- € Unterhalt statt der bisherigen 272,- € zahlen. Dementsprechend beträgt der Rückstand per 31.01.15 angeblich 124,- €. Ist die rückwirkende Inverzugsetzung bis vor den Geburtstag meines Sohnes so korrekt? Die Höhe ist definitiv falsch, nämlich zu niedrig. Herzliche Grüße resistance01 RE: Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - Gekko - 15-01-2015 Hi Ja das ist richtig so. Es wird, wenn dynamisch tituliert ist, ab dem Monat in welchem das Kind 12 Jahre alt wird, der UH der nächsten Altersstufe geschuldet. Gruss Gekko RE: Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - resistance01 - 15-01-2015 (15-01-2015, 17:16)Gekko schrieb: Hi Vielen Dank. |