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Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - Druckversion

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Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - resistance01 - 15-01-2015

Hallo Ihr Lieben,

weil mein Sohn am 14.12.14 das 12. Lebensjahr vollendet hat, soll ich rückwirkend ab dem 01.12.14 334,- € Unterhalt statt der bisherigen 272,- € zahlen. Dementsprechend beträgt der Rückstand per 31.01.15 angeblich 124,- €.
Ist die rückwirkende Inverzugsetzung bis vor den Geburtstag meines Sohnes so korrekt?
Die Höhe ist definitiv falsch, nämlich zu niedrig. Wink

Herzliche Grüße
resistance01


RE: Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - Gekko - 15-01-2015

Hi
Ja das ist richtig so. Es wird, wenn dynamisch tituliert ist, ab dem Monat in welchem das Kind 12 Jahre alt wird, der UH der nächsten Altersstufe geschuldet.

Gruss
Gekko


RE: Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - resistance01 - 15-01-2015

(15-01-2015, 17:16)Gekko schrieb: Hi
Ja das ist richtig so. Es wird, wenn dynamisch tituliert ist, ab dem Monat in welchem das 12 Jahre alt wird, der UH der nächsten Altersstufe geschuldet.

Gruss
Gekko


Vielen Dank.