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  Geplante Trennung und Finanzen
Geschrieben von: Nils1985 - 21-04-2015, 21:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

plane die Trennung von meiner Ehefrau und brauche Hilfestellung zwecks Klärung finanzieller Themen...

Danke im voraus!

N.

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Photo Freundin - Kind - Trennung - Unterhalt - Beistandschaft
Geschrieben von: blackman01 - 20-04-2015, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (108)

Hallo,

dieses Forum hat mir ein hier aktiver User empfohlen. Er hat mich auch gleich auf Das Männermagazin aufmerksam gemacht.

Kurz zu meiner Situation:
Ich bin noch in der Ausbildung und habe bis letztes Jahr August Bafög bekommen. Seit August 2014 habe ich eine Praktikumsstelle auf 1 Jahr befristet. Hier bekomme ich ca 700,-€/Monat. Was danach passiert wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.

Letztes Jahr Frau kennengelernt, wir waren 4 Wochen zusammen da war sie in der 3. Woche schwanger. Bitte hierzu keine Kommentare ich weiss jetzt welber wie blöd ich war. Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt habe ich unterschrieben. Heimlicher DNA-Test schicke ich demnächst ins Labor. Das Material und die Proben habe ich bereits. Sicher ist sicher.

Beziehung ging in die Brüche. Mein Sohn ist mittlerweile 5 Monate alt und ich darf ihn für 3 - 5h ab und an Samstags haben. Beziehung zur Mutter sehr schwierig, Kommunikation auch.

Nun kam der Beistand des JA auf mich zu und wollte einen Fragebogen von mir haben. Diesen habe ich auf anraten meines Bekannten wie im Männermagazin beschrieben nicht ausgefüllt sondern nur meine - zensierten - Einkommensnachweise (Praktikum, Kindergeld, Bafög) auf verschiedene Seiten "Frau im Spiegel" getackert.

Vorlage:
https://www.youtube.com/watch?v=ZR2um6qaiOQ

Jetzt kommt natürlich die UVG-Stelle und will Geld von mir haben und ich weiss nicht wie ich das zahlen soll. Demnächst wird die Bafög-Stelle ihr Geld zurück haben wollen.

Im Anhang das Anschreiben der UVG-Stelle.

BM



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  Beglaubigte Sorgerechtsurkunde ändern?
Geschrieben von: JonDon - 20-04-2015, 10:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

....

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  Wechselmodelle - wie läuft es in der EU
Geschrieben von: zeitgenosse - 19-04-2015, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hi, in Nappos lesenswertem Buch wird beschrieben, wie Trennungen in Frankreich von den Gerichten gemanagt werden:

"Auf Antrag eines der Eltern oder bei Meinungsverschiedenheit untereinander über den Wohnsitz des Kindes kann der Richter einen Wohnsitz im Wechsel provisorisch festlegen, von dem er die Dauer bestimmt. Nach Ablauf dieser Dauer bestimmt der Richter endgültig über den Wohnsitz des Kindes im Wechsel bei beiden Eltern oder am Wohnsitz eines von ihnen."

Nappo schreibt, dass "genau das dem Wohle der Kinder dient und sich Eltern wohl sehr genau überlegen, wie sie mit der Situation umgehen, um nicht das Risiko einzugehen, den dauerhaften Wohnsitz des eigenen Kindes gar zu verlieren. ...."

Wer kann mir bitte sagen, wo es noch so läuft? Falls möglich kurz und knapp beschrieben. Es wäre wichtig für ein Projekt hier in der CH.

besten Dank

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  Bafög erhalten wegen Schulden ?
Geschrieben von: neuleben - 18-04-2015, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo !
Ein Bekannter von mir ist mit ü60 noch Vater geworden. Huh 
Nun wird das Fräulein 17 und will natürlich studieren.
Sie ist im Gymnasium aber schlecht und kann sich gerade so mit Mühe und Not dort halten.
Eine Berufsausbildung lehnt sie kategorisch ab, weil heute schließlich alle normalen Menschen studieren usw.......
Grundsätzlich ist sie sehr bequem, weigert sich schon lange erfolgreich mal zu jobben.
Jedenfalls löchert mich mein Bekannter seit Wochen, was er da machen kann.
Er hat Angst da sonst einen ewigen Studenten bis über seinen Tot hinaus finanzieren zu müssen.
Jetzt hat er sich in den Kopf gesetzt, dass er sich frühzeitig verschuldet, damit Lady Bafög bekommt.
Davon habe ich ihm aber abgeraten, weil das imho schief gehen kann.
Zumal bei den derzeitigen Zinsniveau, müsste das ja eine ordentliche Summe sein.
Werden solche Schulden der unterhaltspflichtigen Eltern denn überhaupt so ohne weiteres beim Bafögantrag berücksichtigt ?
Habe dazu im Inet recherchiert und finde widersprüchliche Aussagen zu dem Thema.
Hat hier diesbezüglich schon mal jemand Erfahrungen gemacht und kann aus der Praxis berichten ?

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  Des Weibes neues Weib
Geschrieben von: ALI MENTARIER - 17-04-2015, 22:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Seid gegrüßt, werte Co-Alimentarier
Zunächst will ich mal das Forum hier gebührend über den Klee loben. Und natürlich den engagierten Admins und Mods meinen persönlichen Dank für ihre Anstrengungen nachschleichen lassen. Informative Szenerie und vor allem entweibtes,antifeminisiertes und genderdestilliertes Fachvokabuklar zu allerhand Themen rund um die unerfreulichen Folgen einer vor meist längerer Zeit und hauptsächlich von Männern begangener affektivemotionalen Handlung namens Heirat.
Glotzte einem das Weibchen vor dem Standesbeamten und ggfs. noch mit tränenverschleierndem Visuallierungsorganismen, gewandet in seidig unschuldiges Weiß unter salbungsvollem Geseiere eines Geistlichen verliebt an, hatte man(n) im Traum wohl nicht im Sinn, das ringförmiges Aurum einstmals nur eine marginale Anzahlung auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und allerhand weitere Begehrlichkeiten dieser sich selbst aufgehalsten Lebensballastierung sein könnte.
Ich tröste mich damit, nun unter Leidensgenossen sein zu dürfen.

Die sich in meinen arbeitsamen und monetär früchte tragenden Anstrengungen bis Dato suhlende und selbst an akuter Erwerbstätigkeitsintoleranz im Endstadium leidende will sich nun durch ein neues Leben in Gleichgeschlechtlichkeit unter zu Hilfenahme eines äüßerst agressiven juristischen Mietmaules zumindest finanziell therapieren. Wogegen sich mein Ethos sträübt.

So, der Begrüßung sowie der Öffnung des Frustventils sei Genüge getan.

Werde mich dann in einer Fortführung des Threads um Objektivierung meiner Darstellung befleißigen und will mich schon vorab für eure Antworten bedanken.
Grüße
ALI MENTARIER

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  Neuberechnung des KU
Geschrieben von: kuwals - 17-04-2015, 09:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo, hab heute ein Brief von JA mit Neuberechnung des KU bekommen. Ich bin unterhaltspflichtig für ein Kind, hab aber noch ein Kind das mit mir lebt. Trotzdem berechnete JA 105% des Mindestunterhalts! Hat das JA Recht oder soll ich mich dagegen wehren (Rechtsanwalt)?

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  Arbeitsaufnahme, persönlich
Geschrieben von: JonDon - 16-04-2015, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

....

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  Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater)
Geschrieben von: isch1000 - 14-04-2015, 20:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo,

bitte um Rat in folgendem Fall. Bundesland NRW. Es handelt sich um einen wirklichen Fall und ich habe den Eindruck, dass
das Jobcenter hier dem Kindesvater übel mitspielen will.

Bitte euch Experten um Ratschläge, Tipps und Berechnungen.

Ehepaar mit 2 Kindern, Kinder (5 und 7). Die Eltern leben getrennt, die Scheidung ist noch nicht beantragt. Der Vater ist knapp 30 Jahre
und arbeitet Vollzeit.

Gehalt : Netto: ca. 1552 Euro + Kindergeld

Der Vater hat das alleinige Sorgerecht (die Frau hat das abgegeben). Die Frau ist krank (u. a. magersüchtig, depressiv); ob Sie über ausreichende
Nachweise verfügt, dass Sie wirklich nicht mehr arbeiten kann ist nicht bekannt...
(Kann man auch über diese Schiene Druck machen ?)

Der Vater erhielt nun folgendem Brief vom Jobcenter:



"Unterhalt für Ihre getrennt lebende Ehefrau …(Die Frau ist 30 Jahre)



Ihre getrennte lebende Ehefrau (..) erhält erhält nach wie vor Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2.


Über die fortwährende Hilfegewährung wurden Sie mit dem schreiben vom 09.02.15
unterrichtet.


Gem. Par. 1613 BGB besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.


Anhand der mir vorliegenden Unterlagen habe ich eine Unterhaltsberechnung vorgenommen,
die Sie als Anlage erhalten.


Danach sind Sie in der Lage Ehegattenunterhalt von monatlich 218 Euro zu zahlen.



Da Ihre Kinder bei Ihnen leben, übernehmen Sie den Betreuungsunterhalt und sind zunächst zum Barunterhalt nicht verpflichtet.


Dadurch dass Ihre getrennt lebende Ehefrau nicht in der Lage ist, Kindesunterhalt zu zahlen,
müssen Sie die Ausfallleistungen übernehmen.


Vorrangig ist jedoch die In Anspruchsname von Unterhaltsvorschussleistungen die das Jugendamt..
gewährt...
(Anmerkungen: wurden diesen Monat beantragt),sodass Sie nur noch für den ungedeckten Betrag von 92 € pro Kind aufkommen müssen.)


Ich empfehle Ihnen daher unverzüglich einen Antrag auf Leistungen bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen (sofern dieses noch nicht geschehen ist)...


Ich fordere Sie auf, ab Mai 2015 monatlich 218 Euro Unterhalt an Ihre getrennt lebende Ehefrau zu überweisen."

Danke für eure Hilfe.

P. S.:: Wo liegt eigentlich in dem Fall die Grenze für Prozesskostenhilfe ?

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  Beeinflussung der Kinder
Geschrieben von: Jörn01 - 14-04-2015, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo zusammen,

Vor einem Jahr war die Trennung von meiner Lebensgefährtin. Habe zwei Töchter mit der KM: 6 und 11 Jahre alt. Haben geteiltes Sorgerecht. Seit der Trennung habe ich mit der KM streit. Sie will am Boden sehen (hat sie sogar selbst mal zugegeben) und versucht alles, mir das Leben schwer zu machen. Nun ja, mit so welchen Sachen kann ich leben. Aber nun zieht Sie die Kinder mit rein. Besonders unsere große Tochter.

Meine Frage ist dazu: Welche Wege gibt es, wenn die KM (und die Oma) die Kinder negativ beeinflusst?

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