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| Wechselmodelle - wie läuft es in der EU |
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Geschrieben von: zeitgenosse - 19-04-2015, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hi, in Nappos lesenswertem Buch wird beschrieben, wie Trennungen in Frankreich von den Gerichten gemanagt werden:
"Auf Antrag eines der Eltern oder bei Meinungsverschiedenheit untereinander über den Wohnsitz des Kindes kann der Richter einen Wohnsitz im Wechsel provisorisch festlegen, von dem er die Dauer bestimmt. Nach Ablauf dieser Dauer bestimmt der Richter endgültig über den Wohnsitz des Kindes im Wechsel bei beiden Eltern oder am Wohnsitz eines von ihnen."
Nappo schreibt, dass "genau das dem Wohle der Kinder dient und sich Eltern wohl sehr genau überlegen, wie sie mit der Situation umgehen, um nicht das Risiko einzugehen, den dauerhaften Wohnsitz des eigenen Kindes gar zu verlieren. ...."
Wer kann mir bitte sagen, wo es noch so läuft? Falls möglich kurz und knapp beschrieben. Es wäre wichtig für ein Projekt hier in der CH.
besten Dank
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| Des Weibes neues Weib |
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Geschrieben von: ALI MENTARIER - 17-04-2015, 22:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Seid gegrüßt, werte Co-Alimentarier
Zunächst will ich mal das Forum hier gebührend über den Klee loben. Und natürlich den engagierten Admins und Mods meinen persönlichen Dank für ihre Anstrengungen nachschleichen lassen. Informative Szenerie und vor allem entweibtes,antifeminisiertes und genderdestilliertes Fachvokabuklar zu allerhand Themen rund um die unerfreulichen Folgen einer vor meist längerer Zeit und hauptsächlich von Männern begangener affektivemotionalen Handlung namens Heirat.
Glotzte einem das Weibchen vor dem Standesbeamten und ggfs. noch mit tränenverschleierndem Visuallierungsorganismen, gewandet in seidig unschuldiges Weiß unter salbungsvollem Geseiere eines Geistlichen verliebt an, hatte man(n) im Traum wohl nicht im Sinn, das ringförmiges Aurum einstmals nur eine marginale Anzahlung auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und allerhand weitere Begehrlichkeiten dieser sich selbst aufgehalsten Lebensballastierung sein könnte.
Ich tröste mich damit, nun unter Leidensgenossen sein zu dürfen.
Die sich in meinen arbeitsamen und monetär früchte tragenden Anstrengungen bis Dato suhlende und selbst an akuter Erwerbstätigkeitsintoleranz im Endstadium leidende will sich nun durch ein neues Leben in Gleichgeschlechtlichkeit unter zu Hilfenahme eines äüßerst agressiven juristischen Mietmaules zumindest finanziell therapieren. Wogegen sich mein Ethos sträübt.
So, der Begrüßung sowie der Öffnung des Frustventils sei Genüge getan.
Werde mich dann in einer Fortführung des Threads um Objektivierung meiner Darstellung befleißigen und will mich schon vorab für eure Antworten bedanken.
Grüße
ALI MENTARIER
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| Neuberechnung des KU |
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Geschrieben von: kuwals - 17-04-2015, 09:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo, hab heute ein Brief von JA mit Neuberechnung des KU bekommen. Ich bin unterhaltspflichtig für ein Kind, hab aber noch ein Kind das mit mir lebt. Trotzdem berechnete JA 105% des Mindestunterhalts! Hat das JA Recht oder soll ich mich dagegen wehren (Rechtsanwalt)?
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| Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) |
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Geschrieben von: isch1000 - 14-04-2015, 20:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo,
bitte um Rat in folgendem Fall. Bundesland NRW. Es handelt sich um einen wirklichen Fall und ich habe den Eindruck, dass
das Jobcenter hier dem Kindesvater übel mitspielen will.
Bitte euch Experten um Ratschläge, Tipps und Berechnungen.
Ehepaar mit 2 Kindern, Kinder (5 und 7). Die Eltern leben getrennt, die Scheidung ist noch nicht beantragt. Der Vater ist knapp 30 Jahre
und arbeitet Vollzeit.
Gehalt : Netto: ca. 1552 Euro + Kindergeld
Der Vater hat das alleinige Sorgerecht (die Frau hat das abgegeben). Die Frau ist krank (u. a. magersüchtig, depressiv); ob Sie über ausreichende
Nachweise verfügt, dass Sie wirklich nicht mehr arbeiten kann ist nicht bekannt...
(Kann man auch über diese Schiene Druck machen ?)
Der Vater erhielt nun folgendem Brief vom Jobcenter:
"Unterhalt für Ihre getrennt lebende Ehefrau …(Die Frau ist 30 Jahre)
Ihre getrennte lebende Ehefrau (..) erhält erhält nach wie vor Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2.
Über die fortwährende Hilfegewährung wurden Sie mit dem schreiben vom 09.02.15
unterrichtet.
Gem. Par. 1613 BGB besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.
Anhand der mir vorliegenden Unterlagen habe ich eine Unterhaltsberechnung vorgenommen,
die Sie als Anlage erhalten.
Danach sind Sie in der Lage Ehegattenunterhalt von monatlich 218 Euro zu zahlen.
…
Da Ihre Kinder bei Ihnen leben, übernehmen Sie den Betreuungsunterhalt und sind zunächst zum Barunterhalt nicht verpflichtet.
Dadurch dass Ihre getrennt lebende Ehefrau nicht in der Lage ist, Kindesunterhalt zu zahlen,
müssen Sie die Ausfallleistungen übernehmen.
Vorrangig ist jedoch die In Anspruchsname von Unterhaltsvorschussleistungen die das Jugendamt..
gewährt...
(Anmerkungen: wurden diesen Monat beantragt),sodass Sie nur noch für den ungedeckten Betrag von 92 € pro Kind aufkommen müssen.)
Ich empfehle Ihnen daher unverzüglich einen Antrag auf Leistungen bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen (sofern dieses noch nicht geschehen ist)...
Ich fordere Sie auf, ab Mai 2015 monatlich 218 Euro Unterhalt an Ihre getrennt lebende Ehefrau zu überweisen."
Danke für eure Hilfe.
P. S.:: Wo liegt eigentlich in dem Fall die Grenze für Prozesskostenhilfe ?
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| Beeinflussung der Kinder |
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Geschrieben von: Jörn01 - 14-04-2015, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo zusammen,
Vor einem Jahr war die Trennung von meiner Lebensgefährtin. Habe zwei Töchter mit der KM: 6 und 11 Jahre alt. Haben geteiltes Sorgerecht. Seit der Trennung habe ich mit der KM streit. Sie will am Boden sehen (hat sie sogar selbst mal zugegeben) und versucht alles, mir das Leben schwer zu machen. Nun ja, mit so welchen Sachen kann ich leben. Aber nun zieht Sie die Kinder mit rein. Besonders unsere große Tochter.
Meine Frage ist dazu: Welche Wege gibt es, wenn die KM (und die Oma) die Kinder negativ beeinflusst?
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