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Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage |
Geschrieben von: Panum - 23-02-2015, 00:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich komme hier zu paar hilfreichen Antworten.
Kurz zu mir, ich bin 35 Jahre, habe eine 3 jährige Tochter. Mit der KM bin ich schon vor der Geburt nicht mehr zusammen gewesen. Wir haben uns aber immer gut verstanden. Das ging ein Jahr echt gut. Bis dann eine neue Frau in mein Leben trat.
Habe mir, so dumm ich bin, ein Jahr den Umgang mit meiner Tochter verbieten lassen, sofern meine Freundin zu Besuch war. Dementsprechend habe ich meine Tochter sehr selten gesehen.
Seit nun einem halben Jahr lasse ich es mir nicht mehr verbieten und kämpfe um das Recht auf Umgang mit meiner Tochter.
Leider hab auch ich den Weg des JA gewählt und habe nun zumindest alle 14 Tage meine Tochter von Sa Mittag bis Sonntag Mittag und jeden Dienstag hole ich sie vom Kiga ab und habe sie für 3std.
Natürlich ist mir das nicht genug und im Juni soll erneut "verhandelt" werden.
Die KM hat das alleinige Sorgerecht.
Nun ist mir Freitag ein Formular zur U-Prüfung ins Haus geflattert. Eine Gehaltsabrechnung hatte ich damals schon beim JA abgegeben um einmal zu beweisen das ich richtigen Unterhalt bezahle...
Trotzdem kommt jetzt dieses Formular nach Haus.
meine Frage an Euch. Sollte ich das ohne Murren ausfüllen (inkl. aller Angaben wie Weihnachtsgeld, Kapitalvermögen etc) oder kann ich das irgendwie umgehen!?
Habt ihr Tipps für mich was ich beachten soll?
zusätzlich würde ich sehr gern das geteilte Sorgerecht beantragen und würde diesbezüglich auch gerne wissen wie groß da meine Erfolgschancen sind und ob man dort auch speziell etwas beachten sollte bzw wie genau man da vor geht.
Grüße
Christoph
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Fragen Unterhalt |
Geschrieben von: Depressiv - 21-02-2015, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich habe zwei Kinder. Das erste ist jetzt 8 Jahre alt. Ich zahle regelmässig 272 Euro Unterhalt an Mama A. (Beistandschaft ist eingerichtet) Kein Titel!
Ich habe jetzt noch ein Kind unehelich bekommen von Mama B. Dieses ist 3 Wochen alt.
Für das zweite Kind zahle ich noch keinen Unterhalt. Meine Leistungsfähigkeit ist maximal 272 Euro für beide Kinder.
Meine Fragen:
1. Wie teilt sich der Betrag von 272 Euro auf die beiden Kinder auf?
2. Kann das Jugendamt die Mutter B dazu zwingen eine Beistandschaft einzurichten? Ich verstehe mich mit der Mutter gut. Ihr gehen jetzt allerdings Schreiben vom Jugendamt zu, dass sie eine Beistandschaft einrichten MUSS!
Zur Zeit wird Unterhaltsvorschuss gezahlt.
Viele Grüsse
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Jugendamts Zuständigkeit |
Geschrieben von: Petrus - 21-02-2015, 06:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Ich stehe noch in Streit mit meinem örtlichen Jugendamt. Kind ist bekanntermaßen im aussereuropäischen Ausland. Woraus leitet sich die örtliche Zuständigkeit in Umgangsangelegenheiten ab?
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Immer wieder unfähiges JA - Ärger |
Geschrieben von: Angel - 19-02-2015, 09:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
im November wollte das JA Einkommensnachweise von meinem Mann, der zu diesem Zeitpunkt in der Klinik war. Für das JA war es kein Problem (nachdem ich den Fall geschildert habe), etwas auf die Auskünfte zu warten.
Kurz vor Silvester wurden also die Einkommensnachweise geschickt, inkl. einer Aufstellung, was alles vom Netto abzuziehen ist, um das bereinigte Netto auszurechnen.
Dann kam ne Weile gar nix, bis mein Mann diese Woche ins Personal gerufen und ihm ein Schreiben vom JA gezeigt wurde, dass an den AG ging. Darin stand sinngemäß:
....mehrfach schriftlich aufgefordert Einkommensnachweise nicht zu schicken....dem nicht nachgekommen. Um Auskunfstklage zu vermeiden, bitten wir sie nun zum Ausfüllen des beigelegten Anhangs...
Dazu stand noch der Hinweis, dass das für den AG freiwillig ist. In diesem vorgefertigtem Auskunftsbogen wollte das JA auch och wissen, wie viele Krankheitstage mein Mann hatte (mit Auflistung von wann bis wann).
Der AG hat aber keine Auskunft gegeben, sondern dem JA lediglich geschrieben, dass es zur Kenntnis genommen wurde.
Geht´s es denen noch? Einkünfte wurden übermittelt, dafür gibt es sogar zwei Zeugen.
Zum JA ging jetzt ein Brief, dass Auskünfte bereits erteilt wurden und man doch bitte noch mal nachsehen soll, wo diese in der Behörde abgeblieben sind. Das ist nicht das erste Mal, dass das passiert. Dort sind sogar schon Briefe verschwunden, die per Einschreiben eingegangen sind.
Das kann ja wohl alles nicht wahr sein. Was würdet ihr denn tun?
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Schenkungen |
Geschrieben von: hobbit - 18-02-2015, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Frage: Meine Eltern haben mir während der Ehe immer wieder unter die Arme gegriffen, sprich Geldbeträge für unser Haus, für den Autokauf usw. an mich überwiesen. Allerdings gingen diese auf unser gemeinsames Konto. Wenn wir nun auseinander gehen steht mir das Geld dann zu? Wäre doch fair. Die Eltern meiner Frau haben nämlich niemals etwas springen lassen. Gruß
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Wann hab ich einen Umgangstag BGB (FamFG) - SGB |
Geschrieben von: Absurdistan - 16-02-2015, 14:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
Soviel ich weiss wird beim SGBII ein Umgangstag so gedeutet:
Es wird dem Elternteil der Umgangstag angerechnet bei dem sich das Kind mehr als 12 Stunden aufhält.
Daraus ergibt sich bei mir 11 Tage im Monat Umgang. Dies wird von der Mutter geleugnet, da sich das für sie viel zu viel anhört und ja bedeuten würde das ein Tag pro Woche mehr eine partitätische Betreuung bedeuten würde, und ich mich ja wirklich um unser Kind kümmer.
Bei mir keine Fremdbetreuung, bei der Mutter schon.
Also wird konsequent von ihr und ihrer Anwältin gleugnet das sie sich 11 Tage bei mir aufhält.
Diese Berechnung des Umgangstages ist bei Anwälten, Jugendamt, Beistandschaft, und Familienrichter anscheinend völlig unbekannt.
Scheint es nicht zu geben. Es scheint dafür keine Regelung im FamFG zu geben.
Ich brauch einfach eine klare Regelung was ein Umgangstag ist, um der Mutter zu sagen das wir den Umgang planen können wie sie will.
Für das Jobcenter spielt es keine Rolle ob das Kind 1,2,3 oder 4 Tage im Monat mehr bei der Mutter ist. Das berührt nicht den Lebensmittlepunkt des kindes und der titulierte Unterhalt ist nicht in Gefahr.
Nun hat mein Anwalt mir aufgetragen zum Jobcenter zu gehen und mir darüber eine Bescheinigung geben zu lassen, damit wir der Gegenseite verdeutlichen können das sie den Umgang praktisch planen kann wie sie will ohne das der Unterhalt in Gefahr ist.
Ich möchte nur nicht das der Umgang dauerhaft wesentlich reduziert wird. Die Mutter kann planen wie sie will. Mein Arbeitgeber hat flexibilität zugesichert und der Job ist Krisensicher.
Beim Jobcenter haben die mir praktisch einen Vogel gezeigt und meinten das müssen doch Anwalt, Jugendamt und co wissen. Sie stimmte mir bei der Berechnung des Umgangstages zu hat ein bischen in Broschüren rumgeblättert und nichts gefunden. Bescheinigen wollte sie mir das auch nicht. Ich soll im Internet gucken. Als ich meinte das Mutter und Jugendamt wollen das ich in die Nachbarschaft der Mutter ziehe meinte sie noch das es in einer Großstadt nicht nötig wäre wenn die Wohnung teurer wäre. Ansonsten müsse ich mir das bescheinigen lassen. Daher hatte ich in Vergangenheit gedacht ich zieh erst um und stell dann den Antrag.
Gibt es irgendwo etwas schriftliches wie das mit dem Umgangstag geregelt ist?
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Ferienumgang |
Geschrieben von: Knecht - 16-02-2015, 13:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (54)
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Hallo zusammen,
wie würdet Ihr reagieren wenn der Ferienumgang ohne genauen Beschluss nur soweit festgelegt wurde, dass im jährlich abwechselnden Turnus entweder die erste Hälfte oder die zweite Hälfte genommen werden kann.
Konkretes Beispiel- Faschingsferien.
Ferienbeginn Montag- Ende Freitag. Ich habe 2015 die erste Hälfte. Somit würde ich unser Kind Montag früh holen und Mittwoch Mittag abgeben.
Meine Ex hätte Sie regulär dann von Mittwoch Mittag bis Freitag.
Speziell wird es, wenn ich klar in einem Brief festlege: " Hallo Frau, ich hole unser Kind am Montag um 8 und bringe es am Mittwoch um 12. Am folgenden Freitag hole ich sie dann wieder zum regulären Umgangswochenende ab 17.30 Uhr".
Ihre schriftliche Antwort ist: " Montag abholen- 8.00 Uhr, Donnerstag ab 11 Uhr bei mir!"
Jetzt habe ich mich artig für den geschenkten Tag bedankt wohlwissend, dass sie das kommende WE nicht als mein Umgangswochenende sondern als ihre Ferienhälfte miteinrechnet.
Ich könnte selbstverständlich wieder deeskalierend wirken und es so hinnehmen oder ein Fass aufmachen. Dummerweise wenn ich ihr entgegenkommen würde, wird sich das zukünftig bis zur nächsten Gerichtsverhandlung als selbstverständlich besehen werden, dass der Exmann einknickt wenn sie zeitliche Vorgaben macht. Hat ja schon zweimal in der Vergangenheit geklappt.
Ein Deppen Spiel ist das.
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Ab wann genau erhöhter KU bei Kind über 12 ? |
Geschrieben von: ArJa - 16-02-2015, 12:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo.
Eine Frage, die Ihr mir bestimmt mit zwei Sätzen beantworten könnt...
Nehmen wir mal an , das Kind hat am 31.7.15 Geburtstag und wird 12 ... erhöhter KU nach DDT ab Folgemonat oder rückwirkend ab 01.07.15 ? Ich ahne ja schon was ...
Gruß
ArJa
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Auskunft des AG wegen Beistandschaft |
Geschrieben von: Nappo - 15-02-2015, 15:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Ich hätte einmal eine Frage, ob ich spezielles zu beachten habe, das mir entgehen könnte:
Ein Kunde von mir (Gewerbetreibender) bekommt vom JA einen Brief wegen eines AN der nun fest angestellt ist und für dessen Kind (jetzt fast 13) eine Beistandschaft besteht.
Wortlaut:
für das o.g. Kind besteht beim JA eine Unterhaltsbeistandschaft.
Wir bitten um Mitteilung:
- ob bzw. seit wann der Unterhaltsverpflichtete bei Ihnen beschäftigt ist
- ob es sich um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt,
- ob Beträge, wenn ja, in welcher Höhe vom Lohn gepfändet werden
- des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 10 Monate
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Auskunft freiwillig, jedoch i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG berechtigt ist, da die Interessen eines minderjährigen Kindes berechtigte Interessen sind.
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns.
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