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  Umgangsregelung ändern
Geschrieben von: Zala - 17-05-2015, 15:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Mein Kleiner ist jetzt 12 Jahre alt geworden. Jetzt habe ich vor die Umgangsregelung zu ändern. Was bei der Entfernung nicht ganz so einfach sein wird.

Meine Idee

Mein Sohn wird am Wohnort der KM in einen Zug gesetzt und fährt alleine zu mir. Ich hole ihn dann am Bahnhof bei mir ab. Rückfahrt das gleiche. Eine Direktverbindung sollte es schon sein. Auch eine Eingewöhnungsphase stelle ich mir vor.

Die 2 Wochenendregelung erweitern so das er sich selber aussuchen kann ob er noch zusätzliche Wochenende bei mir verbringen möchte. Jedes zweite Wochenende möchte ich aber als Minimum behalten.

Meine Frage

Wie Formuliere ich es so das die KM den willen des Kindes zu respektieren hat? Ich möchte ihr möglichst kein Spielraum lassen.

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  Ladung zum Gerichtstermin
Geschrieben von: Gifhorn - 13-05-2015, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo

Ich bin Antragssteller für ein Vermittlungsverfahren zum Umgang.
Mein Verfahrensbevollmächtigter hat im Antrag reingeschrieben das er in Urlaub geht.
Heute kommt das Schreiben vom Gericht das das Verfahren genau in dieser Urlaubszeit statt
finden soll. Was soll ich jetzt da tun?

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  Diskussion zu "Stellt euch vor es ist Krieg und keiner geht hin"
Geschrieben von: p__ - 13-05-2015, 09:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10248

Die grössten Fehler macht man ganz am Anfang bei der Trennung, so auch bei dir. Mach jetzt nicht noch mehr Fehler. Du hast Dinge geschildert, die strafrechtlich eindeutig relevant sind. Um dich zu schützen hat das der Mod korrigiert. Volle Anonymität kann keiner garantieren, verlasse dich nicht darauf, dass nichts auffliegt!

Die kleinen Racheaktionen nutzen auch nichts. Später wirst du feststellen, dass sich für sich eigentlich nichts geändert hat, alle Problemkerne weiter wühlen. Die Ziele deiner Aktionen ahnen, woher es kommt und sehen das als Beweis, dich als gefährlichen Defizitvater zu sehen.

Am meisten bewirkt man etwas mit Geld. Koste die Geld. Lies mal http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5168

Hast du gemeinsames Sorgerecht, wie finanzierst du die Fahrten zum Umgang?

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  OLG DD, Familiensenat
Geschrieben von: Surajin - 12-05-2015, 20:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo, ich hatte hier bereits einmal gepostet.

Vielleicht ist das der falsche Thread, aber hat jemand Erfahrungen mit dem OLG Düsseldorf, speziell 9. Familiensenat?
Laut http://www.vaeternotruf.de/oberlandesger...eldorf.htm sind dort folgende Richter/innen zuständig:

Reinhart Schulz
Jutta Frechen
Boris Meyer

Geht mir prinzipiell um die Einschätzung der Kideswohlorientiertheit, ob der Senat sehr Strukturkonservativ, oder engaiert in der Aufklärung ist.

Bei Erfahrungen kann man mich auch per PN kontaktieren.

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  Wie Einkommen ohne Probleme senken ?
Geschrieben von: Bruno - 08-05-2015, 00:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Wer hat kreative Ideen, wie man sein Einkommen senken kann ohne das das irgend wie angreifbar ist ?

Nicht das einem dann unterstellt wird man hätte da mutwillig dran gedreht und einem wird dann wohlmöglich noch ein fiktives Einkommen unterstellt.

Beispiel:
- beim Chef betteln einem keine Gehaltserhöhung zu geben
- eine Änderungskündigung an regen
- im Nebel nach dem nächsten Stauende auf der Autobahn ausschau halten
...

Am besten wären wasserfeste Begründungen für die Reduzierung der Stundenzahl.

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  Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ?
Geschrieben von: Bruno - 04-05-2015, 00:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

gegeben:
- modifizierte Zugewinngemeinschaft bzw. Gütertrennung ( also kein Ausgleich von Zugewinn )
- der Scheidungswillige will sowohl während der Trennungszeit oder wahlweise nach der Scheidung alles verkaufen was er nicht mehr benötigt und was sowieso nur rum steht ( z.B. den zweit und dritt Fernseher, alle nicht mehr benötigten Möbel, Radios, Bücher, CD Sammlung, Fahrräder, Autos, Briefmarkensammlung und was sonst alles nicht wirklich benötigt wird und blos rum steht )

gesucht:
Ich frage mich im Moment, ob Erlöse aus privaten Verkäufen für die Bemessung des Trennungsunterhalts, Kindesunterhalts oder den nachehelichen Unterhalt relevant sind. Wenn dem so sein sollte müsste man diese ja quasi lieber verschenken oder entsorgen.

Ist das ein Problem wenn man Erlöse aus hunderten 321 Verkäufen eigener gebrauchter unterschiedlicher persönlicher Artikel über das Konto laufen lassen hat. Aus der Sicht des FA wäre es wohl bis zu 800 € pro Jahr zumindestens erst einmal steuerlich nicht relevant.

Gruß

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  Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze
Geschrieben von: Fin - 28-04-2015, 21:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,

ich habe von meiner Ex eine E-Mail bekommen, in der sie mich auffordert, mich an die Umgangsregelung zu halten - und dabei auf folgenden Beschluss verweist:

http://www.jugendaemter.com/darf-man-sei...taktieren/

Dort wird ausgeführt:
"Zwar hatte der Vater Recht, dass eine Umgangsregelung zum regelmäßigen Kontakt mit dem Kind berechtigt,( ...). Im Umkehrschluss muss ein Umgangsberechtigter aber auf Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten verzichten. Anderes wäre nur möglich, wenn der betreuende Elternteil die "Eigenmächtigkeiten" des früheren Partners duldet. Grund für die "Kontaktsperre" außerhalb der Umgangszeiten ist vor allem das Kindeswohl - das Kind soll sich auf geregelte Umgangstermine einstellen und vorbereiten können und nicht jederzeit und unerwartet mit dem Umgangsberechtigten konfrontiert werden."

Mit einer Situation, wie sie im dort beschriebene Fall dargestellt wird -also mit einem Vater, der im Beisein des Kindes über die Mutter schimpft- könnte man ein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten möglicherweise begründen. Allerdings scheint das Kammergericht davon auszugehen, dass ein Umgangsbeschluss grundsätzlich ein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeuten würde.

Das kenne ich bislang genau andersrum: Nämlich, dass ein Umgangsbeschluss gerade kein Kontaktverbot ausserhalb von Umgangszeiten bedeutet.


Gibt hier im Forum schon einen Thread von mir darüber. Vor etwa einem Jahr hatte meine Ex den Kindergarten angewiesen, Kontakte zwischen unserem Sohn und mir ausserhalb der Umgangszeiten zu verhindern. Konkret, indem der Kindergarten mich aus der Einrichtung verweist, falls ich beispielsweise am St. Martinszug oder an Ausflügen teilnehmen wollte, zu denen alle anderen Eltern eingeladen sind.
Begründen wollte sie das mit dem Umgangsbeschluss. Der regelt die Zeiten, in denen unser Sohn mich sehen darf. Von Kontaktverboten steht da zwar nix - die Leiterin des Kindergartens hat sich aber darauf eingelassen, nach den Wünschen meiner Ex zu handeln.

Damals hab ich mit verschiedenen Stellen gesprochen, wie z.b. Erziehungsberatungstellen, Vätergruppen, Landesjugendamt, der Juristiziarin des Trägers usw. - und der einhellige Tenor war, dass ein Umgangsbeschluss kein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeutet. Der Kindergarten musste damals seine Positionierung verändern.

Nun gehts wieder los. Akutell scheint meine Ex darauf abzuzielen, wieder mal die gewohnten Telefonate zwischen unserem Sohn und mir zu verhindern. Die Telefonate gibts seit Jahren und er hat dafür ein eigenes Handy - oder er nutzt das Handy meiner Ex. Seit ihrer E-Mail ist sein Handy aus und ihr Handy nicht erreichbar. Bitte ich sie, unseren Sohn beim telefonieren zu unterstützen, antwortet sie, heute wäre kein Umgang. 

Wie schaut es denn mit den Hintergründen aus. Kennt jemand andere Beschlüsse, die auf Kontakte ausserhalb der Umgangszeiten eingehen? Oder gibt es andere grundsätzliche Regeln dazu?

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  Sorgerechtsverfahren: Bericht der Verfahrenspflegerin
Geschrieben von: Ohnmacht2015 - 22-04-2015, 22:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich habe momentan einen üblen Sorgerechtsstreit. Kurz zur Vorgeschichte: Meine Frau, psychisch erkrankt, konnte sich nur temporär um die Kinder kümmern. Nach einigen Jahren habe ich die Notbremse gezogen und bin mit den Kindern ausgezogen (4 und 2 Jahre). Im Eilantrag erhielt ich das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Seit dem werde ich systematisch von der Gegenseite diffamiert, Absprachen mit der Kindesmutter sind nicht möglich und die KM beantragte nun das alleinige Sorgerecht...  Die KM schaffte es die Verfahrenspflegerin auf ihre Seite zu ziehen. Von der Richterin werde ich übelst angegangen, lässt mich nicht zu Wort kommen, zeigt klare Tendenzen, die Kinder der Mutter zu geben... Und neben mir sitzt ein Anwalt der schweigt. Er meint, dass immer nur der Lebensmittelpunkt entscheidend sei. Und je länger ich diesen hätte, um so besser. Er findet auch das nun vereinbarte Erziehungsfähigkeitsgutachten zielführend. Ich bezweifel dies!

Die Verfahrenspflegerin, eine Diplom-Psychologin, hat in ihrem Bericht ein vernichtendes Urteil über mich geschrieben. Ich sei der KM ggü. abwertend, respektlos... Sie begründet es nicht anhand von Äußerungen, sondern schreibt es als Schlussfolgerung. Sie unterschlägt wesentliche Beobachtungen bzw. stellt sie verkürzt dar, so dass ein anderer Eindruck entsteht. Ich bezweifele, dass eine Verfahrenspflegerin, also der Rechtsbeistand der Kinder, überhaupt eine solche Aussage treffen darf, wenn sie sich doch ausschließlich nach dem Wohl der Kinder zu orientieren hat. Nun befürchte ich, dass dieser Verfahrensbericht von jedem Gutachter nicht mehr kritisch hinterfragt wird, sondern die Legitimation für die Übertragung der Kinder an die KM darstellen wird.

Mein Anwalt sieht wieder alles locker... Ich möchte gegen die Verfahrenspflegerin vorgehen und ein die Neuansetzung des Verfahrens erreichen - mit einem hoffentlich neutralen Verfahrenspfleger (wie im Oktober). Ggf. gegen die Richterin einen Befangenheitsantrag stellen, weil sie unkritisch  die Feststellungen der Verfahrenspflegerin übernommen hat, aber auch wegen ihrem unglaublichen Verhalten mir gegenüber.

Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich am besten dagegen zur Wehr setze? Weitere Details sehr gerne.

VG

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  Elternunterhalt ?
Geschrieben von: isch1000 - 22-04-2015, 00:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (72)

Hallo,

ich weiß das Thema ist etwas unangenehm und auch wenn Ihr das vielleicht nicht versteht,
bitte ich trotzdem um euren sachlichen, fairen Rat.. Das Problem selbst kommt erst in 1 – 2 Jahren auf mich zu.

Ich habe auch eine Borderliner-beziehung hinter mir, nur dass „mein“ Boardie sich selber kaputt gemacht hat (Magersucht, Abführmittelmissbrauch, Nierenversagen ). Diese knapp 9 Jahren Beziehung haben viel Kraft gekostet.
Leider habe ich um diese Beziehung gekämpft, vermutlich weil ich selbst in „kaputten“ Verhältnissen aufgewachsen bin; schlussendlich bin ich in der Boardiebeziehung fast draufgegangen.

Obwohl das Ende jetzt ca. 1,5 Jahre vorbei ist, habe ich immer noch Depressionen, langsam wird es
besser. Ich bin jetzt 43 und möchte noch was vom Leben haben; 10 Jahre habe ich im Prinzip verloren. Angry

Nun meine Mutter steht kurz vor der „Erwerbsunfähigkeit“. Da Sie nur gelegentlich gearbeitet hat, wird Sie nur den Hartz IV satz erhalten und man mich um Unterstützung bitten. Und noch schlimmer:
Zu meinem „Erzeuger´“ habe ich keinen Kontakt (habe den nur einmal bewusst getroffen),
befürchte aber auch hier Ungemach.

Wie sieht das generell aus ? Ich, Witwer ohne Kinder liege über dem Selbstbehalt von m. W. 1800 Euro,
(aktuell: ca. 2300 Euro + ca. 200 Euro Mieteinnahmen)
habt Ihr noch Ratschläge was ich geltend machen könnte, um nicht zahlen zu müssen.
Natürlich denke ich darüber nach meine Mutter zu unterstützen, aber das wäre dann freiwillig und wenn dann von Herzen.

berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) habe ich kaum :-(
Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen
habe ich nicht wirklich
Private Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens
mein Riestervertrag (immerhin noch mit knapp 3,25 % Zinsen)
Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen
liegen bei ca. 350 – 450 Euro (also innerhalb des Selbstbehaltes)
Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils
wird auch nicht viel sein

Danke für eure Tipps

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  Wie Wohnwertvorteil beeinflussen ?
Geschrieben von: Bruno - 21-04-2015, 23:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo,

ich bin gerade auf der Suche nach Ideen wie man den Wohnwertvorteil einer Immobilie beeinflussen kann.

Der Wohnwertvorteil ergibt sich wohl aus dem Produkt aus der Wohnfläche und der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die Frage ergibt sich aus der anstehenden Bemessung eines nachehelichen Unterhalts.
Die Immobilie besteht bereits seit einigen Jahren.

Ändert den Wohnvorteil z.B. folgendes ?
- Verkauf der Immobilie
- Abriss des Hauses
- Verkleinerung des Hauses
- Wasserschaden oder ähnlich
- Schwammbefall fest stellen
- Insektenbefall
- Nutzungsänderung (ist ein Verwaltungsakt -->z.B. Wohnraum in Lagerraum umwandeln)
- baupolizeilische Sperrung des Hauses
- Wände innen aufdoppeln (Schall, Wärmedämmung) oder zusätzliche schön Schall dämmende (dicke) Trennwände auf stellen

Wert hat Ideen und am besten sogar Erfahrungen ?

Gruß

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