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| FamFG, Rechtskraft |
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Geschrieben von: Surajin - 29-05-2015, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hallo, ich habe einige Fragen, die ich mir momentan niht selber herleiten kann.
Hintergrundinfos:
Beschluss AG, Entzug ABR
Fristgerechter Widerspruch durch Beschwerde
§ 116
Entscheidung durch Beschluss; Wirksamkeit
(1) Das Gericht entscheidet in Familiensachen durch Beschluss.
(2) Endentscheidungen in Ehesachen werden mit Rechtskraft wirksam.
(3) Endentscheidungen in Familienstreitsachen werden mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit anordnen. Soweit die Endentscheidung eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt enthält, soll das Gericht die sofortige Wirksamkeit anordnen.
§ 40
Wirksamwerden
(1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist.
(2) Ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen.
§ 45
Formelle Rechtskraft
Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist. Der Eintritt der Rechtskraft wird dadurch gehemmt, dass das Rechtsmittel, der Einspruch, der Widerspruch oder die Erinnerung rechtzeitig eingelegt wird.
Habe ich das richtig verstanden, der Beschluss über entzug des ABR hat noch keine Rechtskraft, da Termingerecht Beschwerde eingelegt wurde, und die Rechtskräftigkeit erst eintritt, wenn die Beschwerdefrist abgelaufen ist?
Einen sofortige Wirksamkeit wurde nicht angeordnet.
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| EU schafft Schweizer Bankgeheimnis ab |
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Geschrieben von: Bereschit - 27-05-2015, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Die EU und die Schweiz haben ein weitreichendes Abkommen unterzeichnet, das das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses für EU-Bürger bedeutet. Die am Mittwoch in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung sieht unter anderem einen automatischen Datenaustausch ab 2018 vor.
http://www.focus.de/finanzen/news/schlag...09001.html
Das passt dann gut zur ebenfalls beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, neue Euro- und Dollarscheine mit RFID Chip die sich deaktivieren lassen aus der Ferne usw. usf.
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Rechtsanwalt Raum Berlin und weitere Fragen |
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Geschrieben von: Herbstwind - 25-05-2015, 16:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo an alle hier im Forum,
Kann mir jemand, gern auch per PN, einen Rechtsanwalt im Raum Berlin nennen, der in Sachen Scheidung eine gute Empfehlung ist?
Ich befürchte, dass die Trennung nicht mehr aufzuschieben ist. Trotz Euer Ratschläge in diesem Thread http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9556 sehe ich keine Zukunft mehr für diese Beziehung. Anzeichen dafür sind, dass sich meine Frau jetzt im Wohnzimmer ihren Lebensmittelpunkt eingerichtet hat und dort auch schläft. Ich möchte nicht unvorbereitet sein und bereite mich entsprechend der Faq auf die Trennung vor.
Ich habe die Forensuche zum Thema Zugewinnausgleich bemüht, aber trotzdem keine passende Antwort zu folgenden Fragen gefunden:
Wenn ich mir innerhalb der Ehe auf meinen Namen z.B eine teure Kamera anschaffe (ich fotografiere leidenschaftlich gern), zählt das als Sachvermögen für den Zugewinnausgleich? Immerhin würde das Gerät 3000,00 EUR neu kosten. Oder soll ich damit lieber bis nach der rechtskräftigen Scheidung warten?
Wie wird ein gemeinsam abzuzahlendes Darlehen gewertet? (Kreditvertrag läuft auf beiden Namen und wurde nach der Trauung unterschrieben).
Gibt es wirklich nur die Möglichkeit, Geld außerhalb von Konten zu horten oder gibt es noch Länder, die deutschen Behörden keine Auskünfte erteilen, wenn der Kontoinhaber kein nachweislicher Steuerhinterzieher ist?
Gruß Herbstwind
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| Pfändung bei der Rentenversicherung |
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Geschrieben von: Austriake - 25-05-2015, 15:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Nachdem Exe vier erfolglose Pfändungsversuche hat bezahlen müssen, hat sie einen neuen Pfändungsbeschluss erwirkt und diesen bei meiner Rentenversicherung vorgelegt (Bundesanstalt in Berlin). Es handlet sich um ca. 3.000.- € Unterhaltsrückstände, Trennungsunterhalt.
Nun meine Frage:
Zahlt die Rentenversicherung auf diesen PfÜB Bargeld (aus meinem Guthaben aus 42 Berufsjahren) aus, oder wird Exe irgendwann, wenn ich selbst Rente beziehe Bargeld sehen?
Hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall?
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| Mich hat es erwischt - wie retten, was noch zu retten ist? |
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Geschrieben von: Paabel - 22-05-2015, 02:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (90)
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Hallo, Gemeinde.
Bitte helft mir. Ich stecke tief in der Scheisse. Kein Anwalt klärt mich richtig aufu nd lässt die Katze aus dem Sack wie ich noch meine finanzielle Unabhängigkeit retten kann. Mein Kind ist schon bei drr Alten (8 Monate alt). Dummes Anwaltspakt. Ich bin getäuscht worden.
Ich erzähle euch gerne kurz den Hintergrund. Meine Freundin (jetzt Ex) hat anscheinend massiv psychische Probleme und urchgeknallt und mit unserem 8 Monate alten Sohn auf und davon. Die Eltern der Mutter sind Alkoholiker und pleite - davon wusste ich lange Zeit nichts.
Vorher war Sie das liebe und nette Mädel. Als Sie schwanger wurde, drehte sich leider alles. Es kam langsam aber stetig.
Charakterlich hat sie sich um 180 Grad gedreht. Ich wurde beschimpft, ware auf einmal ein Erpresser, Soziopath, und würde Sie terrorisieren. Es kam einmal sogar zu körperlicher Gealt gegen mich. Dummerweise bin ich idiot nicht ins Krankenhaus.
Ich habe im Leben bei null gestartet und 25 Jahre immer hart gearbeitet und inzwischen eine Menge an Geld angespart (Aktien, Lebensversicherung, Bargeld). Nach dem mir beim Lesen der FAQ mit Unterhaltsmaximierung bin ich fast ohnmächtig geworden. Zum Glück kein Wohneigentum - ware beinahe auch noch schief gegangen. Sie kann überhaupt nicht mit Geld umgehen. Sie hat Null Plan und lässt sich von vorne bis hinten bedienen.
Noch habe habe ich keine Aussage zu meinem Geldvermögen machen müssen. Ich will es vor Ihren gierigen Zugriffen schützen, denn ich weiss jetzt schon, dass der Betreuungsunterhalt nicht brim beim Sohn ankommt. Arbeiten will Sie auch nicht mehr. Natürlich ist sie gleich in die teuerste Wohngegend gezogen, die es gibt. Meinen Sohn habe ich 2 Monate nicht mehr sehen dürfen.
Der dicke Fragebogen vom Jugendamt, wo ich finanziell meine Hose runter lassen soll,kam schon zweimal. Habe ich mit einem bösen Brief an das Amt abgewehrt, weil kein Umgang mit dem Kind und dank der FAQ Antrag beim Amtsgericht. Aber leider abgelehnt. Das interessiert keinen beim Jugendamt, dass sie mit dem Kind mal eben rausspaziert. Daraufhin hat sich Madame eine Streitsuchtige Anwältin genommen und das Jugendamt war zum Glück raus. Aber die Anwältin will natürlich vielleicht auch wissen, was ich auf der hohen kante habe. Bisher interessiert sie sich nur fur dss Einkommen, aber ich habe die Befürchtungen, dass es dabei nicht bleibt. Denn mir reicht allein schon der Gedanke an das was noch alles kommt.
Wir sind nicht verheiratet, aber es wird so getan als ob.
Was tun? Alles abheben? Wohin mit der Kohle?
Idt es schon zu spät? Bisher zahle ich ihr nur den Kindesunterhalt. Das mache ich gerne,aber nur ihre Faulheit alimentieren, und das Kind nicht mehr selbst betreuen zu dürfen, ist eine Riesensauerei in dieser Republik.
Fur eure Hilfe bin ich Euch sehr dankbar.
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| KInd von anderem Mann -Unterhalt ? |
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Geschrieben von: isch1000 - 18-05-2015, 20:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo, das ist jetzt erst einmal eine theoretische Frage. Wäre super, wenn Ihr mir trotzdem helft.
Sie verheiratet bekommt einen Kind . Er (also Ihr "Ehemann") weiß, dass er niemals der Vater sein kann.
Nun wird er wahrscheinlich die Scheidung beantragen usw, das Kind NICHT als seines anerkennen.
Aber was ist, wenn die Frau den Namen des tatsächlichen Vaters nicht preisgibt oder der Nebenbuhler blank ist.
Arbeiten gehen kann Sie ja die nächsten 20 Jahre nicht wegen des Kindes...
Wie kann sich der Ehemann gegen Unterhaltsforderungen der Frau bzw. auch des Kindes schützen ?
LG
isch
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| Diskussion zu: Stellt euch vor es ist Krieg und keiner geht hin |
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Geschrieben von: Petrus - 18-05-2015, 19:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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DIskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10248
(18-05-2015, 18:49)MatrixPower schrieb: KM hat ne komische Anzeige Inseriert. Sicher, dass sie das war ? War die Anzeige nur komisch oder hat sie Regeln/Gesetze verletzt?
(18-05-2015, 18:49)MatrixPower schrieb: Tatsächlich rufen mich die letzen Tagen, irgend welche Leute an und wollen Steine von mir, da Sie zu verschenken sind. Kommt einem nach dem letzten Post irgendwie bekannt vor.
(18-05-2015, 18:49)MatrixPower schrieb: Bald wird Ihr schöne neue Auto getunt.  Darunter kann man vieles verstehen. Es ist aber dringend davon abzuraten, irgendetwas zu machen, was die Situation weiter eskaliert oder einen selber der Verfolgung durch Behörden aussetzt. Eine zivile Auseinandersetzung kann dann schnell mal mit erheblichen Problemen enden, die nicht mehr zu beseitigen sind und einem die Zukunft wirklich nachhaltig versauen.
Grundsätzlich sollte man immer die Etikette wahren und bei der Wahl angemessener Mittel bleiben - auch dann, wenn die Gegenseite jede Schwelle überschreitet.
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| Dringende Hilfe in Thailand |
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Geschrieben von: heinz1966 - 17-05-2015, 17:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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Hallo
ich bin jetzt seit fast 9 Monaten in Thailand. Letzte Woche wurde mir eine Tasche gestohlen in der sich auch mein Reisepass befand. Daraufhin habe ich die deutsche Botschaft in Bangkok kontaktiert. Die meinten ich solle den Verlust bei der Thai Polizei melden und mit dem schreiben auf die Botschaft. Wenn ich ne Kopie habe solle ich die auch mitbringen. Ein vorläufiger Reisepass koenne gleich ausgestellt werden. Ein neuer Pass würde ca. 8 Wochen dauern.Gesagt getan. Alle Unterlagen mitgebracht. Dann meinte die Mitarbeiterin, dass man mir keinen Pass ausstellen kann da eine Aufenthaltsermittlung im Bundeszentralregister vorliegt. Es ginge da wohl um Unterhaltsleistungen. Und da müsse sie erst mal mit der Staatsanwaltschaft abklären ob da ein Reisepass ausgestellt werden darf. Ich hab daraufhin gesagt wenn da doch eine Aufenthaltsermittlung läuft dann will man ja meine Adresse wissen. Sie solle zur Kentniss nehmen dass ich in Thailand lebe und damit hat sich die Sache und solle mir meinen Reisepass ausstellen. Daraufhin meinte sie. SO EINFACH WIE SIE SICH DAS VORSTELLEN GEHT DAS NICHT!!. Habe gesagt wenn ich jetzt zurueckfliege nach deutschland wird mich ein beamter auch nach meiner Anschrift am flughafen fragen und da werde ich dann auch thailand angeben und dann kommt das gleiche raus. Nur dass ich extra flugkosten bezahlen muss. Die mitarbeiterin der botschaft liess sich aber nicht darauf ein und meinte das muss erst mal abgeklärt werden. Ich hab gefragt wie soll ich mich denn jetzt bei einer Kontrolle in Thailand ausweisen? Sie meinte da koenne sie mir jetzt auch nicht weiterhelfen.
Ich bin echt verzweifelt und wollte wissen ob jemand denn schon mal in der situation war und wie ich nun am besten vorgehen soll? Es gibt ja kein Urteil garnix sondern nur ne Aufenthaltsermittlung also ne anschrift damit die mir wohl irgendwas zustellen koennen.
Was soll ich nun tun? jemand rat?
PS: Sollte meine Handynummer hinterlassen. Man würde sich dann melden wenn man die sache mit der staatsanwaltschaft abgeklärt habe.
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