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| Sorgerechtsverfahren: Bericht der Verfahrenspflegerin |
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Geschrieben von: Ohnmacht2015 - 22-04-2015, 22:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
ich habe momentan einen üblen Sorgerechtsstreit. Kurz zur Vorgeschichte: Meine Frau, psychisch erkrankt, konnte sich nur temporär um die Kinder kümmern. Nach einigen Jahren habe ich die Notbremse gezogen und bin mit den Kindern ausgezogen (4 und 2 Jahre). Im Eilantrag erhielt ich das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Seit dem werde ich systematisch von der Gegenseite diffamiert, Absprachen mit der Kindesmutter sind nicht möglich und die KM beantragte nun das alleinige Sorgerecht... Die KM schaffte es die Verfahrenspflegerin auf ihre Seite zu ziehen. Von der Richterin werde ich übelst angegangen, lässt mich nicht zu Wort kommen, zeigt klare Tendenzen, die Kinder der Mutter zu geben... Und neben mir sitzt ein Anwalt der schweigt. Er meint, dass immer nur der Lebensmittelpunkt entscheidend sei. Und je länger ich diesen hätte, um so besser. Er findet auch das nun vereinbarte Erziehungsfähigkeitsgutachten zielführend. Ich bezweifel dies!
Die Verfahrenspflegerin, eine Diplom-Psychologin, hat in ihrem Bericht ein vernichtendes Urteil über mich geschrieben. Ich sei der KM ggü. abwertend, respektlos... Sie begründet es nicht anhand von Äußerungen, sondern schreibt es als Schlussfolgerung. Sie unterschlägt wesentliche Beobachtungen bzw. stellt sie verkürzt dar, so dass ein anderer Eindruck entsteht. Ich bezweifele, dass eine Verfahrenspflegerin, also der Rechtsbeistand der Kinder, überhaupt eine solche Aussage treffen darf, wenn sie sich doch ausschließlich nach dem Wohl der Kinder zu orientieren hat. Nun befürchte ich, dass dieser Verfahrensbericht von jedem Gutachter nicht mehr kritisch hinterfragt wird, sondern die Legitimation für die Übertragung der Kinder an die KM darstellen wird.
Mein Anwalt sieht wieder alles locker... Ich möchte gegen die Verfahrenspflegerin vorgehen und ein die Neuansetzung des Verfahrens erreichen - mit einem hoffentlich neutralen Verfahrenspfleger (wie im Oktober). Ggf. gegen die Richterin einen Befangenheitsantrag stellen, weil sie unkritisch die Feststellungen der Verfahrenspflegerin übernommen hat, aber auch wegen ihrem unglaublichen Verhalten mir gegenüber.
Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich am besten dagegen zur Wehr setze? Weitere Details sehr gerne.
VG
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| Elternunterhalt ? |
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Geschrieben von: isch1000 - 22-04-2015, 00:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (72)
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Hallo,
ich weiß das Thema ist etwas unangenehm und auch wenn Ihr das vielleicht nicht versteht,
bitte ich trotzdem um euren sachlichen, fairen Rat.. Das Problem selbst kommt erst in 1 – 2 Jahren auf mich zu.
Ich habe auch eine Borderliner-beziehung hinter mir, nur dass „mein“ Boardie sich selber kaputt gemacht hat (Magersucht, Abführmittelmissbrauch, Nierenversagen ). Diese knapp 9 Jahren Beziehung haben viel Kraft gekostet.
Leider habe ich um diese Beziehung gekämpft, vermutlich weil ich selbst in „kaputten“ Verhältnissen aufgewachsen bin; schlussendlich bin ich in der Boardiebeziehung fast draufgegangen.
Obwohl das Ende jetzt ca. 1,5 Jahre vorbei ist, habe ich immer noch Depressionen, langsam wird es
besser. Ich bin jetzt 43 und möchte noch was vom Leben haben; 10 Jahre habe ich im Prinzip verloren.
Nun meine Mutter steht kurz vor der „Erwerbsunfähigkeit“. Da Sie nur gelegentlich gearbeitet hat, wird Sie nur den Hartz IV satz erhalten und man mich um Unterstützung bitten. Und noch schlimmer:
Zu meinem „Erzeuger´“ habe ich keinen Kontakt (habe den nur einmal bewusst getroffen),
befürchte aber auch hier Ungemach.
Wie sieht das generell aus ? Ich, Witwer ohne Kinder liege über dem Selbstbehalt von m. W. 1800 Euro,
(aktuell: ca. 2300 Euro + ca. 200 Euro Mieteinnahmen)
habt Ihr noch Ratschläge was ich geltend machen könnte, um nicht zahlen zu müssen.
Natürlich denke ich darüber nach meine Mutter zu unterstützen, aber das wäre dann freiwillig und wenn dann von Herzen.
berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) habe ich kaum :-(
Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen
habe ich nicht wirklich
Private Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens
mein Riestervertrag (immerhin noch mit knapp 3,25 % Zinsen)
Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen
liegen bei ca. 350 – 450 Euro (also innerhalb des Selbstbehaltes)
Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils
wird auch nicht viel sein
Danke für eure Tipps
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| Wie Wohnwertvorteil beeinflussen ? |
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Geschrieben von: Bruno - 21-04-2015, 23:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo,
ich bin gerade auf der Suche nach Ideen wie man den Wohnwertvorteil einer Immobilie beeinflussen kann.
Der Wohnwertvorteil ergibt sich wohl aus dem Produkt aus der Wohnfläche und der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Frage ergibt sich aus der anstehenden Bemessung eines nachehelichen Unterhalts.
Die Immobilie besteht bereits seit einigen Jahren.
Ändert den Wohnvorteil z.B. folgendes ?
- Verkauf der Immobilie
- Abriss des Hauses
- Verkleinerung des Hauses
- Wasserschaden oder ähnlich
- Schwammbefall fest stellen
- Insektenbefall
- Nutzungsänderung (ist ein Verwaltungsakt -->z.B. Wohnraum in Lagerraum umwandeln)
- baupolizeilische Sperrung des Hauses
- Wände innen aufdoppeln (Schall, Wärmedämmung) oder zusätzliche schön Schall dämmende (dicke) Trennwände auf stellen
Wert hat Ideen und am besten sogar Erfahrungen ?
Gruß
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| Wechselmodelle - wie läuft es in der EU |
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Geschrieben von: zeitgenosse - 19-04-2015, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hi, in Nappos lesenswertem Buch wird beschrieben, wie Trennungen in Frankreich von den Gerichten gemanagt werden:
"Auf Antrag eines der Eltern oder bei Meinungsverschiedenheit untereinander über den Wohnsitz des Kindes kann der Richter einen Wohnsitz im Wechsel provisorisch festlegen, von dem er die Dauer bestimmt. Nach Ablauf dieser Dauer bestimmt der Richter endgültig über den Wohnsitz des Kindes im Wechsel bei beiden Eltern oder am Wohnsitz eines von ihnen."
Nappo schreibt, dass "genau das dem Wohle der Kinder dient und sich Eltern wohl sehr genau überlegen, wie sie mit der Situation umgehen, um nicht das Risiko einzugehen, den dauerhaften Wohnsitz des eigenen Kindes gar zu verlieren. ...."
Wer kann mir bitte sagen, wo es noch so läuft? Falls möglich kurz und knapp beschrieben. Es wäre wichtig für ein Projekt hier in der CH.
besten Dank
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| Des Weibes neues Weib |
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Geschrieben von: ALI MENTARIER - 17-04-2015, 22:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Seid gegrüßt, werte Co-Alimentarier
Zunächst will ich mal das Forum hier gebührend über den Klee loben. Und natürlich den engagierten Admins und Mods meinen persönlichen Dank für ihre Anstrengungen nachschleichen lassen. Informative Szenerie und vor allem entweibtes,antifeminisiertes und genderdestilliertes Fachvokabuklar zu allerhand Themen rund um die unerfreulichen Folgen einer vor meist längerer Zeit und hauptsächlich von Männern begangener affektivemotionalen Handlung namens Heirat.
Glotzte einem das Weibchen vor dem Standesbeamten und ggfs. noch mit tränenverschleierndem Visuallierungsorganismen, gewandet in seidig unschuldiges Weiß unter salbungsvollem Geseiere eines Geistlichen verliebt an, hatte man(n) im Traum wohl nicht im Sinn, das ringförmiges Aurum einstmals nur eine marginale Anzahlung auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und allerhand weitere Begehrlichkeiten dieser sich selbst aufgehalsten Lebensballastierung sein könnte.
Ich tröste mich damit, nun unter Leidensgenossen sein zu dürfen.
Die sich in meinen arbeitsamen und monetär früchte tragenden Anstrengungen bis Dato suhlende und selbst an akuter Erwerbstätigkeitsintoleranz im Endstadium leidende will sich nun durch ein neues Leben in Gleichgeschlechtlichkeit unter zu Hilfenahme eines äüßerst agressiven juristischen Mietmaules zumindest finanziell therapieren. Wogegen sich mein Ethos sträübt.
So, der Begrüßung sowie der Öffnung des Frustventils sei Genüge getan.
Werde mich dann in einer Fortführung des Threads um Objektivierung meiner Darstellung befleißigen und will mich schon vorab für eure Antworten bedanken.
Grüße
ALI MENTARIER
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| Neuberechnung des KU |
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Geschrieben von: kuwals - 17-04-2015, 09:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo, hab heute ein Brief von JA mit Neuberechnung des KU bekommen. Ich bin unterhaltspflichtig für ein Kind, hab aber noch ein Kind das mit mir lebt. Trotzdem berechnete JA 105% des Mindestunterhalts! Hat das JA Recht oder soll ich mich dagegen wehren (Rechtsanwalt)?
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