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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen |
Geschrieben von: Panum - 18-03-2015, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Hallo,
ich soll nun wie oben geschrieben den Anspruch urkundlich anerkennen und dazu beim JA vorsprechen.
und zwar: Dynamisch ab dem 01.02.2015.
Der Betrag ist eh der den ich schon immer gezahlt habe (KM hat sich wohl mehr vom Kuchen erhofft).
Nun meine Fragen:
Muss ich diesen urkundlich anerkennen und meine Unterschrift abgeben?
Mein bereinigtes Gehalt ist knappe 10.- unter der nächsten Stufe und ich werde demnächst irgendwann mal das Geschäft meines Vaters übernehmen und in die Selbstständigkeit wechseln und wohl mehr verdienen.
Wäre es daher sinnvoll es anzuerkennen oder eher nicht?
Die KM weigert sich leider immer noch mir unsere Tochter öfters als nötig zu überlassen und gibt sie- neben unseren festen Zeiten- lieber ihren Eltern obwohl ich um mehr Umgang bettel. So lange dies noch so ist,
möchte ich ihr auch nicht mehr zahlen als ich muss!
was bedeutet dynamisch und was gäbe es noch?
was hat es mit dem "Überschuss" bzw "Verteilermasse" auf sich? könnte man mir das theoretisch auch noch nehmen bis zum Selbstbehalt?
Von was hängt es eigentlich ab, dass ich die KiTa Gebühren übernehmen muss? noch mache ich dies nämlich nicht.
Danke
Grüße
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Patchworkfamilie - Unterhalt - Mangelfall |
Geschrieben von: Truckerfrau - 18-03-2015, 01:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo hier Lieben,
ja ich bin eine Frau und ich vertrete innerlich immer wieder die Rechte der Männer, zumindest wenn sie fair bleiben.
Ich selbst wurde von meinem Mann verlassen, weil er festgestellt hat, dass er kein Familienmensch ist und ich deswegen unzufrieden war. Wollte auch noch ein 2. Kind und er nicht. Alles im "Eimer" gemeinsames Haus verkauft, trauriges Kind (damals 3 Jahre). Da hab ich oft meine Enttäuschung runterschlucken müssen.
Aber wir haben alles versucht um der Tochter vieles leichter zu machen und heute halte ich eine Art "Freundschaft" mit meinem Exmann.
Ich habe ziemlich schnell nach der Trennung einen neuen Lebensgefährten gefunden, der auch geschieden ist und einen Sohn hat. (14 Jahre, lebt mit Mutter und deren Lebensgefährten). Ich habe mit ihm noch zwei weitere Kinder (3 Jahre und 1 Jahr).
Mein Lebensgefährte zahlt Unterhalt für seinen Erstgeborenen und ist schon länger der Meinung dass es zu viel ist und ein Mangelfall vorliegt, weil ja die beiden Kinder die ich mit ihm zusammen habe gleichberechtigt sind.
Wir haben uns jetzt Tagelang mit der Berechnung auseinandergesetzt und bräuchten nochmal Hilfe:
Sohn aus erster Ehe ist 14 Jahre. Unsere gemeinsamen Kinder sind jetzt (3 und 1).
Wenn ich die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate nehme (ist sogar etwas kompliziert zu rechnen, weil er LKW Fahrer ist wegen den Spesen , uff) und nur die 5 % Pauschale ansetze dann könnte er den Mindestunterhalt bezahlen. Wenn ich aber die tatsächlichen Fahrtkosten (33km zur Arbeitsstelle und 30 Euro Reinigung der Arbeitskleidung, die von der Firma bestimmt ist ansetze, dann kommen wir unter den Selbstbehalt und sind ein Mangelfall).
Zudem hat er letztes Jahr im Fernverkehr in Österreich gearbeitet und uns droht eine Steuernachzahlung, wenn das Finanzamt eine Steuererklärung wünscht.
Seit August letzten Jahres ist er in den Nahverkehr gewechselt, damit er jeden Tag heimkommt und zumindest ein Kind von klein auf, aufwachsen sieht. Was allerdings jetzt damit verbunden ist, dass er etwas weniger verdient und jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren muss.
Desweiteren haben wir uns vor der Geburt unseres Kleinsten einen Familienvan gebraucht gekauft, weil wir regelmäßig seinen Sohn besuchen, um dann mit allen 4 Kindern etwas zu unternehmen. Für das Auto zahlen wir im Moment eine Rate von 250,00 Euro.
Wir besuchen den Sohn einmal im Monat und er ist regelmäßig 4 Wochen Ferien bei uns. Der Fahrtweg zum Sohn beträgt einfach 179 km.
Zudem verlangt jetzt die Kindsmutter noch Zuzahlung zum Schullandheim, was ihr ja zusteht.
Nur leider kommen wir nur sehr schwer um die Runden, weil jetzt nach 1 Jahr mein Elterngeld weggefallen ist. Da ich jetzt 3 Kinder betreue (8, 3 und 1) haben wir uns entschieden, dass ich noch nicht gleich arbeiten gehe. Im August wollen wir zudem auch noch heiraten.
Wir sind nur am überlegen den Unterhalt zu kürzen weil seine Exfrau seit über 12 Jahren (ich kann nur von den letzten 5 Jahren mitreden) kein gutes Haar am Kindsvater lässt. Wir unseren Urlaub nach ihren Vorstellungen planen sollen. Ihr kein einziges Geschenk was wir dem Jungen machen gut genug ist. Wir keine Auskunft über schulische Leistungen bekommen, geschweige denn, wenn er im Krankenhaus ist. Sie immer wieder mit Geldforderungen ankommt.
Sei knapp über einem Jahr (kann auch an der Pupertät liegen) kommt der Junge zwar zu uns in den Ferien (Kindsmutter fährt mit Ihrem Freund dann allein in den Urlaub), aber wenn wir hochfahren ist es jetzt schon öfter vorgekommen, dass er nichts mit uns machen wollte und wir die Kilometer sozusagen umsonst gefahren sind. Wenn wir ihn sehen, dann merkt man allerdings sein schlechtes Gewissen. Die Kindsmutter ist ja der Meinung sie könne ihn nicht zwingen! Ich bin aber der Meinung, dass es ihre Pflicht ist, mitzuwirken, dass der Junge mit uns in Kontakt bleibt, vor allem wenn wir die vielen Kilometer extra fahren!
Ich finde das meinem Lebensgefährten gegenüber sowas von ungerecht. Ich weiß nicht was vor meiner Zeit war, aber ich kann nur sagen, dass er die letzten 5 Jahre immer Unterhalt gezahlt hat. Als ich mit unserem 2. gemeinsamen Kind schwanger war, da hat er mich schon mal aufmerksam über die Unterhaltssache gemacht und ich habe damals gesagt "Naja das erste Kind kann doch nix dafür, wenn es nochmal zwei Geschwisterchen hat".
Nachdem seine Exfrau aber mit nix zufrieden ist was das Umgangsrecht betrifft, wie wir die Ferien planen, was wir dem Kind kaufen, dass wir ihm in der Schule helfen wollen, wenn wir den Vorschlag machen uns mal auch mit ihr und ihrem Lebensgefährten zusammenzusetzen um uns einig zu werden, wird das nicht wahrgenommen, bin ich schwer am überlegen ob ich nicht doch diesen Schritt mit meinem Partner gehe und einen Mangelfall berechnen lasse.
Wir sind nur unsicher weil ja so viele Tücken und Auflagen dahinter stecken. Sein Gehalt reicht aber nicht aus um alles unter einen Hut zu bringen. Die Benzinkosten zur Arbeit, die monatlichen Fahrten zum Sohn und den Unternehmungen. Die Mehrkosten wenn er 4 Wochen im Jahr bei uns ist. Die Geschenke etc.
Vielleicht können uns hier ein paar Antworten zur Entscheidungsfindung weiterhelfen. Hier die Fragen:
Wird ein Mangelfall anerkannt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung berechnet werden und somit erst ein Mangelfall an sich entsteht?
Wenn kein Unterhaltstitel vorliegt, kann man selbst den Unterhalt kürzen?
Was können wir unternehmen, damit im Fall eines Streites die Mutter den Sohn nicht negativ beeinflusst?
Sollen wir mit unserer Heirat noch warten, bis alles geklärt ist?
Was für Kosten würden uns bei einer Mangelfallberechnung entstehen?
Kennt jemand einen Anwalt der im Sinne der Männerrechte arbeitet?
Die Kindsmutter schuldet meinem Lebensgefährten noch über 10.000 Euro aus der Ehe, die seit 12 Jahren geschieden ist. Wir haben eine Vereinbarung indem wir 100 Euro vom Unterhalt einbehalten, sollen wir die Vereinbarung aufgrund Ihrer Situation (lebt mit Lebensgefährten in dessen Haus und zahlt vermutlich keine Miete) auflösen und neu verhandeln?
(das evtl. Sie dafür aufkommt, damit kein Mangelfall entsteht?)
Dankeschön mal vorab :-)
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Ankläger wandert ins Gefängnis |
Geschrieben von: Petrus - 17-03-2015, 21:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Zitat:I give speeches about the Innocence Movement, and tell stories from real cases, all around the world. No matter where I am, when I finish speaking the first question usually is, "What happened to the police/prosecutors who did this to the poor guy?" The answer is almost always, "Nothing," or worse, "The police officer was promoted and now is the chief of his department."
For the First Time Ever, a Prosecutor Will Go to Jail for Wrongfully Convicting an Innocent Man (Huffington Post, 11/08/2013)
Zitat:Today in Texas, former prosecutor and judge Ken Anderson pled guilty to intentionally failing to disclose evidence in a case that sent an innocent man, Michael Morton, to prison for the murder of his wife. When trying the case as a prosecutor, Anderson possessed evidence that may have cleared Morton, including statements from the crime's only eyewitness that Morton wasn't the culprit. Anderson sat on this evidence, and then watched Morton get convicted. While Morton remained in prison for the next 25 years, Anderson's career flourished, ...
Abgesehen vom positiven Aspekt der Schuldsprechung eines Anklägers, der offensichtlich mehr seine Karriere als die Rechtsfindung im Sinn hatte, kann man sich fragen, warum er nicht die gleiche Strafe erhielt, die sein Opfer erhalten hat:
Zitat:In today's deal, Anderson pled to criminal contempt, and will have to give up his law license, perform 500 hours of community service, and spend 10 days in jail.
Und alles in Gedenken an Lars-Torben Oltrogge ...
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Unterhalt/ Teilzeit und Harz 4 Aufstockung |
Geschrieben von: d-reez - 16-03-2015, 21:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hey leute,
ich arbeite aktuell 26std. die Woche Teilzeit und verdiene netto ca 1400€, (ca 250€ zahle ich im monat Benzin um überhaupt in die Arbeit zu kommen, dazu kommen natürlich noch die verschleiß kosten... und 241€ zahle ich Unterhalt)
In einem anderen Beitrag habe ich habe ich etwas über das aufstocken von Harz 4 gelesen nun stelle ich mich der frage:
ob ich überhaupt eine Aufstockung bekomme wenn ich meine stunden auf 16 std. die Woche reduziere oder ob mir das amt da einen strich durch die Rechnung macht.
Ist es besser sich einen neuen Job zu suchen und dort direkt als Teilzeitkraft anzufangen?
Muss ich irgendwelche nachweiße erbringen die letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder sowas?
Welche nachteile bringt es mit sich wenn ich eine Aufstockung beantrage?
Was passiert in dem Monat wo ich Weihnachtsgeld bekomme?
lg Daniel
Zitat:So, so.
Beispiel: Ein Vater hat 1280 netto zur Verfügung.
Wie gehts?
Von seinem Arbeitgeber hat er ca. 860 (Teilzeit) und vom Jobcenter bekommt er ca. 750.
Er sieht sein Kind und ist am Ende der Unterhaltspflicht schuldenfrei.
Berechnung:
481,00 Wohnung
399,00 Regelsatz
110,70 Regelsatz fürs Kind (11 Tage, über 14J)
-----
990,70 Bedarf
Einkommen
1100 brutto (25h)
860 netto
- 334 Kindesunterhalt
-290 Freibetrag
-----
236 anrechnenbar.
= 755 Aufstockung
755 + 860 - 334 = 1281
Schön blöd, wenn der bei 1000€ bleibt, lebenslange Schulden macht und aufs Kind verzichtet.
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Antrag auf Umgangsregelung |
Geschrieben von: JonDon - 14-03-2015, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Was kann hier verbessert werden?
Antrag auf Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB, §49 FGG, §52 FGG
3 Seiten Antrag
Antragsteller: Adresse
Antragsgegnerin: Adresse
Zur Regelung des Umgangs des Antragstellers mit dem gemeinsamen Kind der Parteien, Vorname Nachname, geb. XX.XX.XXXX, in Stadt, wird beantragt, wie folgt zu beschließen:
1.[font=Times New Roman] [/font]Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers ist die Antragsgegnerin verpflichtet, das Kind Vorname Nachname, geb. am XX.XX.XXXX, jedes zweite Wochenende von Freitags bis Sonntag an den Antragsteller herauszugeben. Zur Durchführung des Umgangs ist Sie verpflichtet das Kind nach Ort zu bringen und wieder dort Abzuholen. Beginnend mit dem XX.XX.XXXX jeweils 14 Uhr. Hälftige Ferienzeiten des Landes Sachsen im Turnus. Hälftige Feiertage des Landes Sachsen im Wechsel.
2.[font=Times New Roman] [/font]Die Antragsgegnerin wird verpflichtet auf das Kind Positiv einzuwirken zwecks Umgang mit seinem Vater. Des Weiteren wird Sie verpflichtet das Wechselmodel in der Nähe am ehemaligen Wohnort zu etablieren. Gerade Wochen beim Antragsteller, ungerade Wochen bei Antragsgegnerin. Ferienzeiten des Landes Hessen sind zu berücksichtigen und zur Hälfte aufzuteilen. Übergabe des Kindes ist jeweils Sonntagabend 19:00 Uhr. Der Vater verpflichtet sich geeignete Betreuung für das Kind zu organisieren, die Parteien sind Einverstanden und stimmen dem zu. Zusätzlich gibt die Antragsgegnerin dem Antragsteller Schriftliche Bestätigung welche den Antragssteller ermächtigt einen Betreuungsplatz für das Kind abschließen zu dürfen.
3.[font=Times New Roman] [/font]Eigenmächtige Handlungen der Antragstellerin sind Ihr Untersagt. Für den Fall jedweder Zuwiderhandlung gegen die Regelungen unter Ziff. 1 und 2. durch die Antragsgegnerin ist Ihr Zwangsgeld gem. § 33 FGG in Höhe von jeweils 1.000,- Euro anzuordnen. Der Antragsteller hat das Recht, den ausgefallenen Umgang im vollen Umfang nachzuholen und Nachholtermine zu benennen.
Begründung:
Die Parteien Wohnten in Ort zusammen. Am 17.06.2013 ist die Antragsgegnerin mit Vorwand und Mitnahme des Kindes zu Ihre Eltern nach Ort Verzogen. Daraufhin hat am 20.06.2013 der Antragsteller die Antragsgegnerin besucht und sich Informiert was das darstellen soll, auf welche er Antwort erhalten hat, „es ist nicht so wie es aussieht“. Zur diese Zeit hat die Antragsgegnerin das gemeinsame Kind ohne Einwilligung des Vaters das Kind in Ort angemeldet. Bereits in der Schwangerschaft hat sich die Antragsgegnerin mit Ihre Eltern, dem Jugendamt in Ort und Ort in Verbindung gesetzt zur Umsetzung Ihre Maßnahme, Ausgrenzung der Vaterschaft, bis zur völligen Vernichtung der Vater-Kind Beziehung.
Nach ca. 2 Wochen ist die Antragsgegnerin wieder nach Ort hin wo auch das gemeinsame Kind die Letzte August Woche (26.08.2013 30.08.2013) das Örtliche Kita besuchte. Am 24.06.2013 bekam der Vater des Antragstellers Schlaganfall. Mittlerweile ist der Pflegezustand eingetreten um welche sich meinen Mandanten angehend angenommen hat. Am 02.09.2013 ist die Antragsgegnerin mit erneuter Mitnahme des gemeinsamen Kind nach Ort zu Ihre Eltern verzogen.
In der Zeit 02.09.2013 - 01.10.2013 hat die Antragsgegnerin zwei Kita Betreuungsverträge meinem Mandanten zukommen lassen mit Aufforderung „er müsse diesen Unterschreiben, Ort und Datum trägt Sie nach“, welche mein Mandat darauf Unterschrieb.
Mein Mandant hat seit dem 17.06.2013 erheblichen Schaden hingenommen, den Gewünschten Kontakt zur seinen Sohn entzogen, obwohl er sich immer für ein Wechselmodel ausgesprochen hat. Auch in der Zeit bis 02.09.2013 wo die Antragsgegnerin mit falschen Tatsachen in Ort wohnte. Zuletzt ist das Wechselmodel mit Schreiben vom 31.01.2014 der Rechtsanwälte XXXXXXX Dokumentiert.
Am 26.06.2014 fand ein Umgangsverfahren, AktZ: XXXXX am Amtsgericht Ort, welches der Antragssteller angestrebt hat. Den Gewünschten Umgang mit seinem Sohn ist im da nicht gewährt so dass er ein Vergleich zugestimmt hat. Es spricht Klar für Ausgrenzung, Entsorgung der Vaterschaft, welche alle beteiligten nachvollziehen können.
Für das gemeinsame Kind besteht gemeinsame elterliche Sorge.
Aus der Begründung ist Notwendig, die Richterliche Entscheidung gem. Ziff. 1-3
Laut §160 Abs. 4 ZPO will mein Mandant die Aufnahme diesem Antrag ins Protokoll
Unterschrift des Antragsstellers
Anlage
1.[font=Times New Roman] [/font]Beglaubigte Vaterschaftsanerkennung nach § 1595 Abs. 1 BGB
2.[font=Times New Roman] [/font]Beglaubigte Elterliche Sorge nach § 1626a BGB
3.[font=Times New Roman] [/font]Antrag auf Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB, § 52 FGG vom 24.05.2014 (3 Seiten)
4.[font=Times New Roman] [/font]Gerichts Protokoll vom 26.06.2014 (3 Seiten)
5.[font=Times New Roman] [/font]Handschriftliche Beweis der Einforderung von Unterschriften
6.[font=Times New Roman] [/font]Bescheid über Kindergartengebühren 2013 (Gemeinde Roßdorf)
7. Rechtsanwaltsschreiben vom 31.01.2014 an die Antragsgegnerin (Wechselmodel in Unmitelbare Nähe am Ehamaligen Wohnort)
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Warum RA Gekündigt |
Geschrieben von: JonDon - 13-03-2015, 22:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Erste, er sagte, "ich muss morgens aufstehen um meine Brötchen zu verdienen"
Zweite, er schrieb "der Vater hat Psychische Probleme"
Worauf habt Ihr den RA Gekündigt?
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Kinderfreibetrag Lohnsteuerkarte |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 13-03-2015, 12:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Tach Gemeinde,
meine Ex will wieder arbeiten und hätte gerne meine 2,5 Kinderfreibeträge für die Lohnsteuer.
Abgesehen davon, das ich dann etwa 60 Euro netto monatlich weniger im Säckel habe, kann ich da
auch weiterhin nix Gutes darin erkennen.
Insolvenzrechtlich ist es doof, weil ich mich gegenüber den Gläubigern nicht ärmer machen soll als unbedingt nötig.
Unterhaltsrechtliches ist es blöd, weil ich trotzdem den Titel bedienen muß, auch ohne die 60 Euro weniger als bisher.
Sozialrechtliches ist es schwierig, weil ich mich nicht bedürftig(er) machen soll.
Ansonsten gehe ich davon aus, das Ex keine 3 Monate in ihrem neuen Job durchhält (ich habe nicht mal
eine Ahnung was sie macht).
Rechtlich habe ich wohl keine Pflicht, ihr da ihrem Wunsch zu entsprechen, da der lfd. Unterhalt ja zu
100% bedient wird.
Gibt es irgendein Argument, was für Exileins Ansinnen sprechen würde?
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Unterhaltsvorschuss |
Geschrieben von: Depressiv - 12-03-2015, 12:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (47)
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Hallo,
meine Freundin kriegt keinen Unterhaltsvorschuss, weil sie keine Beistandschaft einrichtet.!
Seit 4 Monaten schon.
Der Witz ihr wird der Unterhaltsvorschuss eh abgezogen vom Hartz 4.
Jetzt soll sie ständig antanzen beim JA.
Was meint ihr dazu?
Gruss
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Abstammungsgutachten-Wohnsitz Nicht EU |
Geschrieben von: Richy8888 - 11-03-2015, 11:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo Gemeinde,
gegen mich läuft ein Verfahren zum Abstammungsgutachten.Zur ehemaligen heimischen Adresse wurde schon ein Beschluss geschickt, sowie auch ein DNA Test-Termin.
Mittlerweile habe ich einen ausserhalb der EU- Wohnsitz (mit Bürgerkarte auch dem Gericht mitgeteilt). Leider war der Beschluss den ich vom Gericht bekommen habe
fehlerhaft und daher unwirksam, sodass ich auch von meinem neuen Wohnsitz brav dagegen Einspruch eingelegt habe. Der Beschluss muss nun korrigiert und neu zugestellt werden.
Ob und wenn ja, wann und wo kann das Familiengericht jemanden öffentlich ausschreiben, wenn eine ladefähige Adresse in vorliegt, und wenn aber ein Zustellungsbeleg vom Wohnsitz nie zurückkommt?
Danke für eine Info.
Viele Grüße
Richy
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Bedarfskontrollbetrag |
Geschrieben von: krabbe - 11-03-2015, 09:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Bedarfskontrollbetrag:
Wenn man für zwei Kinder Unterhalt nach DDT Stufe 2 zahlt und dies in Summe beim Abzug vom bereinigten Netto den Bedarfskontrollbetrag der zweiten Stufe unterschreitet, kann man dann legitim auf Stufe 1 senken? Ist der Bedarfskontrollbetrag auch bei zwei Unterhaltsempfängern schon nutzbar obwohl die DDT von zwei Unterhaltsempfängern ausgeht oder benötigt es dafür mehr als zwei?
Die für mich zuständigen Leitlinien formulieren es nur schwammig:
Bei einer größeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten kann eine Korrektur an Hand des Bedarfskontrollbetrages erfolgen.
Ab wann redet man von einer größeren Anzahl?
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