| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Aktive Themen |
Kann mir bitte jemand ein...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 55 Minuten
» Antworten: 2
» Ansichten: 47
|
Leistungen nach UVG trotz...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 4 Stunden
» Antworten: 17
» Ansichten: 606
|
Einkommen reicht für (Min...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: CherryMenthol
Gestern, 15:43
» Antworten: 35
» Ansichten: 9.181
|
SPIEGEL: Schauspieler und...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: kay
Gestern, 12:02
» Antworten: 2
» Ansichten: 168
|
Diskussion zu Einfach mal...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
19-06-2026, 17:16
» Antworten: 18
» Ansichten: 966
|
Wie zahlt man die Ex bei ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
19-06-2026, 12:18
» Antworten: 18
» Ansichten: 696
|
Kind möchte Wohnort wechs...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: expat
18-06-2026, 22:16
» Antworten: 21
» Ansichten: 3.307
|
Anwalt und weiteres Vorge...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-06-2026, 17:52
» Antworten: 21
» Ansichten: 1.232
|
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-06-2026, 16:49
» Antworten: 107
» Ansichten: 34.331
|
Mediation Vor/nach Gerich...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: RDS
18-06-2026, 13:27
» Antworten: 38
» Ansichten: 10.624
|
|
|
| Mutter holt Kind aus meiner Wohnung |
|
Geschrieben von: bio - 16-07-2015, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (127)
|
 |
Über die Anwälte hatte die Mutter mir Urlaub von heute bis zum 30.7. gewährt.
Heute beim Gespräch bei der Caritas hat sie diese Zusage zurückgenommen.
Ich habe meine Tochter wie üblich nachmittags abgeholt und dann eben zum Urlaub bei mir behalten. Das habe ich ihr mitgeteilt.
Gerade war die Mutter bei mir.
Nachdem ich ihr geöffnet habe, stellte sie sofort ein Bein in die Tür. Ich habe versucht sie aus der Tür zu drücken, aber ohne Erfolg.
Nach kurzer Zeit erschien unsere Tochter um die Ecke und fing an zu weinen. Die Mutter redete auf sie ein. Ich habe dann die Tür geöffnet und sie mitgehen lassen.
Ich weiß im Moment nicht, wie ich darauf reagieren soll.
|
|
|
| Unterhaltszahlung bei Alg2 |
|
Geschrieben von: LoveNoBitch - 15-07-2015, 17:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
|
 |
Folgende Situation: Bisher 225,00€ Kindesunterhalt und 115,00€ Betreuungsunterhalt gezahlt; nicht tituliert, soweit ich das Richtig verstehe.... (Gibt nur ne Berechnung vom Jobcenter) Tochter 2,6 Jahre alt. Aufgrund nachweislicher Falschaussagen von Km und Oma (vom Kiarzt schriftlich bei Gericht widerlegt) zum Thema angeblicher Kindesmissbrauch, hab ich meinen Job als Pädagoge verloren und beziehe jetzt selbst Alg2; zusätzlich seit gestern noch nen 450,00€ Job; sonst krieg ich nen Vogel..... Privatinso steht deshalb vielleicht auch noch vor der Tür, Termin bei Schuldenberater ist am 24. Aug.
Was überweise ich nun an Mama Anfang August? Beim JC waren sie deutlich überfragt, keiner kennt sich aus; Und sie wird sicher wieder UHV beantragen....
Oder ist vielleicht das die Chance, die bewussten Falschaussagen von Mama irgendwie ins Rampenlicht zu rücken, die beim FamG niemanden interessieren...!?
Lg LNB
|
|
|
| Sanktionen Auskunftsklage? |
|
Geschrieben von: Austriake - 15-07-2015, 13:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
|
 |
Gem. §1580 BGB haben geschiedene Ehepartner einen Anspruch auf Auskunft, Offenlegung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Nehmen wir mal an, der nacheheliche Unterhalt sei letztinstanzlich ausgeurteilt, das Urteil lautet lebenslänglich. Einer der beiden geschiedenen Ehepartner mutmaßt, dass der andere wieder zu Einkommen und Vermögen gelangt sei, und verlangt Auskunft auf der Grundlage des §1580 BGB - der andere Partner antwortet aber einfach nicht. Der Beklagte ist zudem verzogen nach Unbekannt, die Auskunftsklage kann ihm gar nicht rechtskräftig zugestellt werden.
Welche Sanktionen sieht denn der Gesetzgeber vor, womit muss der Beklagte rechnen?
|
|
|
| Kindsmutter zieht einfach um - Umgang unmöglich gemacht |
|
Geschrieben von: Rakete - 15-07-2015, 12:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
|
 |
Ich schildere einfach mal den Fall:
KM und KV sind schon seit fast 2 Jahren getrennt. Es gibt 2 Kinder, 1 und 4 Jahre alt (das eine Kind ist aus einem schnell gescheiterten Versöhnungsversuch entstanden). Der KV hat fast ein Jahr nach Trennung eine neue Freundin gefunden und ab da ist die KM durchgedreht.
Vorher gab es einen Umgang jeden 2. Tag bei der KM. Da der KV in seiner eigenen Wohnung noch nicht viel Einrichtung hatte, hat er den Umgang anfangs gern bei ihr wahrgenommen. Nach einem halben Jahr hat er sich soweit eingerichtet, dass einer Übernachtung beim KV nichts mehr im Wege stand. Vorher hat die Mutter damit argumentiert dass das grosse Kind noch nicht so weit wäre und sehr unter der Trennung leiden würde und daher im gewohnten Umfeld bleiben sollte.
Der KV hat auch vorher schon die Kinder nicht in seiner Wohnung haben dürfen, wohl aber in der Wohnung der KM. Wenn sie (schwanger) feiern gehen wollte, durfte er gern über Nacht allein mit dem Kind in IHRER Wohnung sein, durfte aber an den Umgangstagen NICHT einmal ein paar Stunden zu sich nach Hause gehen. Als er daraufhin den Umgang ablehnt, mit der Begründung dass er nicht mehr in ihrer Wohnung und ihrer Nähe sein möchte, lenkt sie nach 2 Wochen ein und er darf tagsüber das grosse Kind mit zu sich nehmen. Allerdings erst, nachdem er die Wohnung mit "Chemikalien" gereinigt hat und die KM diese Wohnung inspiziert und für ok befunden hat. Ihr Kind solle nicht in von anderen Leuten verdreckten Wohnungen gehalten werden. Weiterhin erhält er das Verbot, seiner Freundin sein Kind vorzustellen. Wie es so ist wenn man im gleichen Dorf lebt, ist ihm diese jedoch beim Arzt über den Weg gelaufen so dass sie durch Zufall das Kind getroffen hat. Daraufhin hat die KM dem KV den Umgang für 3 Wochen verweigert und danach wieder nur bei sich zugelassen.
Das grosse Kind war während der Schwangerschaft an eine Kita gewöhnt worden, die aber dann kurz vor der Geburt und nach der Geburt nicht mehr aufgesucht wurde weil die KM nicht in der Lage war das grosse Kind dorthin zu bringen. Der KV hat zwar seine Hilfe angeboten, aber es wurde nicht angenommen. Warum, war klar. Die KM hatte schon während der Schwangerschaft mehrfach damit gedroht, wegzuziehen "wenn er sich nicht besser um seine Kinder kümmere und ihr zur Seite stehe". Der KV hat mehrfach Hilfe angeboten, die wiederholt abgelehnt wurde und irgendwann hat er aufgrund seiner Arbeit einen Umgangstermin verschieben müssen, woraufhin die Mutter meinte er hätte nun zum wiederholten Male gezeigt dass sie sich auf ihn nicht verlassen könne und er ihr keine Hilfe sei, weswegen sie umziehen würde in die Nähe ihrer Eltern, die sie auch finanziell viel unterstützen weil sie über ihre Verhältnisse lebt.
Man muss dazu sagen, dass die KM selbst auf feste Tage bestand, obwohl sie keiner Arbeit nachgeht, und der KV eine Arbeit hat die er nicht immer verschieben kann. Dennoch hat er öfter seine Tage eingehalten, während sie oft mit den merkwürdigsten Begründungen den Umgang hat ausfallen lassen. Entweder weil ihre Familie zu Besuch war (die sie gerade 2 Wochen zuvor für mehrere Wochen besucht hatte) oder weil das Kind krank war. Man muss schon sagen, die Kinder sind sehr oft "krank". Oder ihrer Meinung nach war auch das Kind oft nicht in der Lage den Umgang wahrzunehmen da es traumatisiert sei. Lustigerweise war das Kind auch beim Vater nicht mehr in der gewohnten Umgebung, obwohl der KV die Elternzeit wahrgenommen hat und 24 Std. mit dem Kind allein war, um der Mutter ihren Beruflichen Erfolg zu ermöglichen. Dennoch hat sie nach einer Verhandlung beim Jugendamt den vorher ganztägigen Umgang 3 Mal die Woche auf ein Minimum von 4 Stunden täglich alle 14 Tage herunterschrauben lassen. Man braucht nicht erwähnen dass das Kind nun ganz stark fremdelt und oftmals verlauten lässt es wolle nicht mit zu Papa.
Nun hat die KM ernst gemacht und das Kind von heut auf morgen ohne Wissen des KV trotz gemeinsamer Sorge im Kindergarten abgemeldet und eine Wohnung in einer 250 km entfernten Stadt angemietet. Seine Anwälte rieten ihm, dem zuzustimmen da er sowieso keine Chance hätte dagegen etwas zu tun da sie gerade Fakten schaffen würde und kein Gericht ihr einen Umzug verbieten wird und daher seine Anwälte auch nicht vor Gericht gehen wollten. Die Entfernung wäre ja auch noch zumutbar. Allerdings hat der KV kein Auto und auch nicht die finanziellen Mittel, eines zu erwerben, da er sich noch in der Ausbildung in einem Hotel befindet. Die Zugverbindungen dauern allerdings zwischen 2 und 3 Stunden und eine Fahrt kostet 30-35 Euro. Da die KM das Kind nach wie vor nicht über Nacht dem Vater geben will, müsste dieser dem Kind also 3 Stunden zugfahrt antun pro Strecke, und da das Kind weder morgens vor 10 geweckt werden darf (laut Mutter) und auch vor 19h zurück sein soll, wird es mit den Bahnverbindungen eng um nicht zu sagen unmöglich. Zumal er sich die Fahrten auch nicht leisten kann.
Er hat entgegen dem Rat der Anwälte Widerspruch gegen ihre Kündigung eingelegt, so dass das Kind beim Kindergarten immernoch angemeldet ist, aber nicht mehr hingeht. Daraufhin hat sie einen Gerichtstermin anberaumt, der bald stattfinden wird. So hat er zumindest die Chance, vor Gericht seine Seite aufzeigen zu können, denn von Seiten seiner Anwälte wäre es nie zu einem Gerichtstermin gekommen, da sie die Meinung vertreten man hätte als Vater nur die Chance sich aussergerichtlich auf Basis vom Wohlwollen der Mutter zu einigen.
Da er demnächst den Arbeitgeber wechselt, und es bei dem neuen AG die Regel gibt dass jeder Angestellte 2 Wochentage frei hat, allerdings NIE in Folge und schon gar nicht am WE (so ist das häufig in Tourismus und Gastronomie), wird es unmöglich, überhaupt noch einen Umgang wahrzunehmen. Die KM hat auch schon öfter dem KV vorgeschlagen ob er nicht die Stadt verlassen könne da sie mit ihm nicht in derselben Stadt leben wolle und sonst selbst umziehen würde damit sie ihn nicht mehr ertragen müsse. Sie begegnet ihm im Alltag unverabredet NIE zufällig. Das heisst, sie plant schon die Entfremdung der Kinder und zum Teil ist es auch schon gelungen.
Zuletzt hat sie sich breitschlagen lassen, vor dem Jobwechsel dem KV ein (erstes und) letztes Übernachtungs-WE zu gewähren, welches sie kurz vorher hat ausfallen lassen mit der Begründung das Kind sei so traumatisiert und hätte so Angst vor der Übernachtung beim Vater, dass er es nicht mehr ansprechen solle weil sich das sonst auch auf seinen Tagesumgänge auswirken würde. Einen Tagesumgang zuvor hat sie auch mit der Begründung abgesagt, das Kind habe nun Angst beim Vater bleiben zu müssen und wolle daher mit ihm nicht mitgehen.
Dem KV ist klar, dass es wahrscheinlich kein für ihn zufriedenstellendes Ergebnis geben wird, unter anderem auch weil er viel zu lange zu den Bedingungen der KM mitgespielt und nie eine schriftliche Vereinbarung gemacht hat über den Umgang nach der Trennung. Ein Wohnortwechsel wäre eine Option, allerdings wird der Umgang davon auch nicht einfacher vonstatten gehen, da die KM ja jede GElegenheit wahrnimmt um diesen zu erschweren oder ausfallen zu lassen.
Dass hier guter Rat teuer ist, ist mir klar. Aber viellieicht kann man sich zumindest mit anderen austauschen, denen es genauso geht.
|
|
|
| Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich |
|
Geschrieben von: Ibykus - 14-07-2015, 18:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (36)
|
 |
Wenn Kinder älter werden, richtet sich der Umgang mehr und mehr nach den Interessen und nach den subj. Bedürfnissen des Kindes.
Das muss man irgendwann akzeptieren und sich anpassen.
Damit sich diese Dinge aber nicht von alleine erledigen und sich ein Familiengericht zurücklehnen und sich auf seine über 10 Jahre hinweg rechtswidrige Unterstützung der KM freuen und ausruhen kann, habe ich ihm heute geschrieben, dass ich meine Zustimmung zum vor dem OLG Hamm geschlossenen Vergleich widerrufe und im Weiteren auf meine Umgangsrechte [die so ohnehin nicht mehr durchsetzbar sind] verzichte.
Nun bin ich auf die Reaktion der Richterin gespannt, die die Kosten für ein VKH-Verfahren mit Wert von 3.000 € gg mich festgesetzt und meine Beschwerde gegen ihren rechtswidrigen Beschluss unter Anwaltszwang gestellt hatte; von ihren weiteren Dummheiten abgesehen.
|
|
|
| Iran: Beratungspflicht vor Scheidungen wird eingeführt |
|
Geschrieben von: p__ - 13-07-2015, 15:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Sogar in Ländern, die in Religionsgerümpel voller Bigotterie festkleben, in denen alle Gesetzesänderungen von einem selbsternannten Klerikergremium blockiert werden können verspürt man nun gewisse Sachzwänge im Familienrecht. Es steht zwar nicht auf irgendwelchen ach so heiligen Papierfetzen, aber nun wird eine Beratungspflicht vor Scheidungen eingeführt:
http://english.alarabiya.net/en/variety/...arder.html
"Iran has changed a law to make divorce by mutual consent invalid unless couples have first undergone state-run counselling, the country's latest move to tackle a rise in broken marriages. All Iranians filing for divorce would be obliged to go to a counsellor, she said. “From now on, without this it will not be possible to register divorces of mutual consent.".
Wie überall auf der Welt geht auch dort die Scheidungsrate durch die Decke, in Teheran hat sie das Niveau der Erstweltländer erreicht. Der Berater der Pflichtberatung erhält eine gewisse Macht, er kann weitere Termine verordnen und dem Richter empfehlen, die Scheidung auszusprechen oder nicht auszusprechen. Leider hofft man damit (sicherlich vergeblich) nur, die Scheidungsrate zu senken, von Trennungsfolgen abmildern ist nicht die Rede. Und es geht nur um die Scheidungen, die im gegenseitigen Einverständnis erfolgen, gerade dann wenn es Streit gibt gibts keine Pflichtberatung. Vermutlich besteht die Beratung in einer Art Paartherapie, da das Ziel die Vermeidung von Scheidung ist.
Der Regierung sind die Untertanen sind auch viel zu zeugungs- und heiratsmüde. Eingeführt wird auch eine neue Heiratsvermittlung, geleitet von "clerics and professionals of good standing in their communities, such as doctors and teachers". Der Oberturban hätte gerne 150 Millionen Untertanen und möchte die Bevölkerung verdoppeln, das läuft auch nicht so recht, deshalb wurde man bei Verhütungsmethoden knausrig.
|
|
|
| Erklärung zum Elterneinkommen |
|
Geschrieben von: Pleitegeier - 13-07-2015, 14:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Hallo zusammen!
Nach langer Zeit des stillen Mitlesens musste ich mich nun auch mal anmelden weil ich eure Hilfe brauche.
Mein Kind (oder besser gesagt: "mein" Kind) kommt demnächst in den Kindergarten. Jetzt lies mir die KM einen Schrieb von der Stadtverwaltung zukommen mit dem Titel "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen". Soweit, so scheiße! ;-)
Jetzt gibt es da einige Punkte bei denen ich mir unsicher bin und fachmännischen Rat benötige.
1. Besagte Erklärung kann man gemeinsam oder getrennt abgeben. Bevor ich mich da in Mutmaßungen verrenne: Was bedeutet das? Kann mir jemand das GANZ einfach erklären?
2. Man muss angeben ob man berufstätig (ja/nein) ist und ob man darüber hinaus andere Einkünfte hat. Muss ich da wirklich was angeben oder kann ich das ganze auch leer lassen?
3. Erfährt die KM ob ich berufstätig bin oder nicht? Sprich: Würde ihr irgendeine Stelle das mitteilen? Würde die KM auch etwaige Verdienstbescheinigungen zu Gesicht bekommen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
|
|
|
| Wie bekomme ich raus ob etwas gegen mich vorliegt? |
|
Geschrieben von: Franz Brause - 11-07-2015, 21:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
|
 |
Hallo,
kurz zu meinem Fall. Ich lebe seit etwa 3 Jahren in den USA und ich möchte demnächst nach Deutschland einreisen.
Gegen mich besteht ein Unterhaltstitel für den ich bis auf einige Zahlungsaussetzer im letzten Jahr seit 15 Jahren regelmäßig zahle.
Als es zu den Aussetzern letztes Jahr kam hat meine EX versucht meine Eltern auf Großeltern unterhalt zu verklagen.Ich gehe davon aus das das versucht wurde weil man mich nicht finden konnte.Seit Januar zahle ich nun wieder regelmäßig.
Ich weiss das die Beistandsschaft beim Jugendamt abgelegt wurde und ich möglicherweise von Ihr angezeigt wurde.
Wie kann ich denn nun rausfinden ob etwas gegen mich vorliegt? Ich möchte beim Einreisen Überraschungen vermeiden.
Über das Internet kann man ja Akteneinsicht anfordern.Jedoch wird dort nach der Behördenbezeichnung,Aktenzeichen und Bezeichnung des Verfahrens gefragt. Darüber habe ich keine Informationen.
kann mir hier jemand dabei helfen?
Schönen Gruß
|
|
|
| Vaterschaftsfeststellung |
|
Geschrieben von: Avatar - 06-07-2015, 15:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
|
 |
Hallo Forum,
habe aktuell einen Fall in dem es um Vaterschaftsfeststellung geht. Der Vater ist sich dahingehend leider nicht sicher, ob er der leibliche Vater ist. Mutter stimmt einer Feststellung nicht zu, der Vater hat allerdings Material gesichert, eine Windel. Rein technisch ist es doch möglich hieraus die Vaterschaft abzuleiten? Bloß wer macht dies?
In Holland geht dies auch ohne Unterschrift der Mutter. Aber aus einer Windel?
Habt ihr da vielleicht Adressen oder Tipps?
|
|
|
| JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis |
|
Geschrieben von: Absurdistan - 06-07-2015, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (143)
|
 |
So, komme gerade von meiner sehr netten und angagierten Sozialrechtsberaterin.
Sie hat dort mit der Leitung des JC telefoniert wegen einer Kostenübernahmezusicherung einer Wohnung.
Diese wurde unter andererm damit begründet, das meine Tochter ein Einkommen von 409 Euro (Unterhalt + Kindergeld) hat, und ihr Bedarf daher bei mir gedeckt ist. Mit der Folge das mein Einkommen zu hoch ist für laufende Leistungen. Sprich:
Die Eltern sollen es im Innenverhältnis regeln. Die Mutter soll mir jeden Tagessatz erstatten.
Ich bin bisher immer der Meinung gewesen das das nicht möglich ist. Aber, wer weiss?
Gibt es dazu Urteile?
Gerade in meiner Situation beim laufenden Verfahren gS der Mutter erzählen sie muss mir mind. 100 Euro pro Monat gebem ist absurd, und man zeigt mir nen Vogel!
Brauch Info´s und Urteile! Sorglos hatte diesbezüglich doch auch was?
lg
|
|
|
|