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Unterhalt/ Teilzeit und Harz 4 Aufstockung
#1
Hey leute,
ich arbeite aktuell 26std. die Woche Teilzeit und verdiene netto ca 1400€, (ca 250€  zahle ich im monat Benzin um überhaupt in die Arbeit zu kommen, dazu kommen natürlich noch die verschleiß kosten... und 241€ zahle ich Unterhalt)


In einem anderen Beitrag habe ich habe ich etwas über das aufstocken von Harz 4 gelesen nun stelle ich mich der frage:
ob ich überhaupt eine Aufstockung bekomme  wenn ich meine stunden auf 16 std. die Woche reduziere oder ob mir das amt da einen strich durch die Rechnung macht.
Ist es besser sich einen neuen Job zu suchen und dort direkt als Teilzeitkraft anzufangen? 

Muss ich irgendwelche nachweiße erbringen die letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder sowas?

Welche nachteile bringt es mit sich wenn ich eine Aufstockung beantrage?
Was passiert in dem Monat wo ich Weihnachtsgeld bekomme?

lg Daniel


Zitat:So, so.


Beispiel: Ein Vater hat 1280 netto zur Verfügung. 

Wie gehts?
Von seinem Arbeitgeber hat er ca. 860 (Teilzeit) und vom Jobcenter bekommt er ca. 750. 
Er sieht sein Kind und ist am Ende der Unterhaltspflicht schuldenfrei.

Berechnung: 
481,00 Wohnung
399,00 Regelsatz
110,70 Regelsatz fürs Kind (11 Tage, über 14J)
-----
990,70 Bedarf

Einkommen
1100 brutto (25h)
860 netto
- 334 Kindesunterhalt
-290 Freibetrag
-----
236 anrechnenbar.

= 755 Aufstockung

755 + 860 - 334 = 1281

Schön blöd, wenn der bei 1000€ bleibt, lebenslange Schulden macht und aufs Kind verzichtet. 
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#2
Aufstocken kannst du jetzt schon, aber spätestens mittelfristig wirst du Probleme mit dem Jobcenter bekommen, weil du zu wenig arbeitest. Deine Frage geht also gewissermaßen in die falsche Richtung.
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#3
(16-03-2015, 21:15)d-reez schrieb: Hey leute,
ich arbeite aktuell 26std. die Woche Teilzeit und verdiene netto ca 1400€, (ca 250€  zahle ich im monat Benzin um überhaupt in die Arbeit zu kommen, dazu kommen natürlich noch die verschleiß kosten... und 241€ zahle ich Unterhalt)


In einem anderen Beitrag habe ich habe ich etwas über das aufstocken von Harz 4 gelesen nun stelle ich mich der frage:
ob ich überhaupt eine Aufstockung bekomme  wenn ich meine stunden auf 16 std. die Woche reduziere oder ob mir das amt da einen strich durch die Rechnung macht.


Also Arbeitszeit reduzieren und dann Hartz IV beantragen wird wohl nicht so gut funktionieren.
Nachweise (beispielhaft): Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate und Lohnzettel vom letzten halben Jahr, Sparbücher (Haha), Lebensversicherungen und Kopie v. Unterhaltstitel, Mietvertrag, um nur ein paar zu nennen. Details stehen im Antrag und was gefordert wird, ist nicht überall gleich.

Nachteile gibt es m. M. eigentlich kaum welche, außer gelegentlichem Schreibkram mit der Behörde. Naja und sie werden möglicherweise versuchen, dir einen Vollzeitjob auf das Auge zu drücken, damit das Amt dich los wird.

Weihnachtsgeld ist dann in dem Monat des Zuflusses (Gutschrift Bankkonto) Einkommen und wird auf ALGII Leistungen angerechnet.
Für diesen Monat und evtl. weitere Zeiten, je nachdem, wie dick der Batzen ist, gibt's dann nix mehr vom Staat.

Ich habe damals bei meinem Eintritt in die Firma mit meinem AG ausgehandelt, daß das Weihnachtsgeld in 12 Monatsraten mit dem monatlichen Gehalt kommt, war so gesehen einer der besten Entscheidungen meines Lebens. Das erhöht die Hürden beim Pfänden.

Genaueres kann man dir nur sagen, wenn man konkrete Zahlen hat zu Einkommen und Ausgaben.
Gehalt Brutto, Netto, Warmmiete, Erwerbsaufwändungen (Fahrtkosten), Arbeitskleidung etc., usw.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
(16-03-2015, 21:37)Sixteen Tons schrieb: Nachteile gibt es m. M. eigentlich kaum welche, außer gelegentlichem Schreibkram mit der Behörde. Naja und sie werden möglicherweise versuchen, dir einen Vollzeitjob auf das Auge zu drücken, damit das Amt dich los wird.

Wer nicht Vollzeit arbeitet und H4 beziehen will, sollte ein sehr gutes Nervenkostüm haben, um sich die Schikanen und Sanktionen aus dem Pelz bürsten zu können. Und vor allem sollte er viel Freizeit haben, um Bewerbungen zu schreiben, zu Vorstellungsgesprächen zu gehen und gegen besagte Sanktionen juristisch in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vorzugehen.

Das wird die Lebensqualität nicht merklich steigern auch wenn es kurzfristig mehr Geld gibt. Da sollte man schon anders vorgehen.
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#5
Also ist es wohl geschickter den Arbeitgeber zu wechseln und zufälligerweise wahr eben dann nur ein Teilzeitjob frei Wink
Naja mehr Stress als beim normalen H4 werden die einem wahrscheinlich auch nicht machen denk ich?
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#6
Da sollte man schon anders vorgehen.

Wie denn?
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#7
Nö, da hast du nicht mitgelesen. Das ist alles andere als geschickt. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass das äußerst dumm ist.
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#8
(16-03-2015, 21:42)the notorious iglu schrieb: Wer nicht Vollzeit arbeitet und H4 beziehen will, sollte ein sehr gutes Nervenkostüm haben, um sich die Schikanen und Sanktionen aus dem Pelz bürsten zu können. Und vor allem sollte er viel Freizeit haben, um Bewerbungen zu schreiben, zu Vorstellungsgesprächen zu gehen und gegen besagte Sanktionen juristisch in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vorzugehen.


Das ist korrekt. Ich hatte das zunächst nicht unter dem Aspekt der Teilzeitbeschäftigung gesehen.

Sixteen Tons schrieb:Naja und sie werden möglicherweise versuchen, dir einen Vollzeitjob auf das Auge zu drücken, damit das Amt dich los wird.

Muß aber nicht heißen, das man dann vom Amt herzlich geknuddelt wird. Wink
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#9
Hab ja auch eine relativ dicke Arzt Akte vor paar Jahren bevor ich meine Ausbildung gemacht hab wurde sogar vermutet dass ich im normalen Arbeitsmarkt gar nicht unterkomme xD und wenns sein muss lass man sich noch paar Psychische Krankheiten attestieren damit man belegen kann das es für einem einfach nicht möglich ist mehr zu arbeiten.

Ich hab irgendwo mal gelesen wenn man mehr als 15 std. arbeitet wird man weitestgehend in ruhe gelassen und muss nicht ständig antanzen.
Mann muss dann eben nur regelmäßig Bewerbungen schreiben und das wars
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#10
Es ist immer schlecht, andere für dumm zu halten und sich für schlauer und stärker als eine Behörde zu halten.

In dem Moment, in denen du da mit deinen Attesten anwackelst, werden die sagen:

"Prima, Herr X dann beantragen sie einmal EU-Rente"

Wenn du dann Pech hast, dann geht die auch noch durch und dann lebst du auf Sozialhilfeniveau und mit Unterhalt absetzen hat es sich dann auch. Dann hast du so richtig die Gesäßkarte gezogen.

Du weißt gar nicht, wovon du redest.

(16-03-2015, 22:24)the notorious iglu schrieb: Es ist immer schlecht, andere für dumm zu halten und sich für schlauer und stärker als eine Behörde zu halten.

In dem Moment, in dem du da mit deinen Attesten anwackelst, werden die sagen:

"Prima, Herr X dann beantragen sie einmal EU-Rente"

Wenn du dann Pech hast, dann geht die auch noch durch und dann lebst du auf Sozialhilfeniveau und mit Unterhalt absetzen hat es sich dann auch. Dann hast du so richtig die Gesäßkarte gezogen. Ganz abgesehen davon, dass du durch deine Berufstätigkeit ja sowieso das Gegenteil beweist.

Du weißt gar nicht, wovon du redest.

(16-03-2015, 22:15)d-reez schrieb:
Ich hab irgendwo mal gelesen wenn man mehr als 15 std. arbeitet wird man weitestgehend in ruhe gelassen und muss nicht ständig antanzen.
Mann muss dann eben nur regelmäßig Bewerbungen schreiben und das wars

Wohl eher geträumt.
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#11
Mal nicht immer den Teufel an die Wand Wink und im schlimmsten fall geht immer noch was schwarz ^^
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#12
Ach, das sind so saudumme Anfängerfehler die von Leuten kommen, die sich nicht für 5 Cent mit der Materie beschäftigt haben.
Wenn du dem Jobcenter mit Dingen kommst wie, ich bin zu krank zum Arbeiten, löst das bei dem Sachbearbeiter nur ein fettes Grinsen aus, das in dem Satz mündet:"dann sind wir auch nicht zuständig".

Und dann kannst du mal erleben, wie drei oder vier Behörden jahrelang mit dir Pingpong spielen, wer denn nun zuständig ist.
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#13
(16-03-2015, 22:32)the notorious iglu schrieb: Ach, das sind so saudumme Anfängerfehler die von Leuten kommen, die sich nicht für 5 Cent mit der Materie beschäftigt haben.
Wenn du dem Jobcenter mit Dingen kommst wie, ich bin zu krank zum Arbeiten, löst das bei dem Sachbearbeiter nur ein fettes Grinsen aus, das in dem Satz mündet:"dann sind wir auch nicht zuständig".

Und dann kannst du mal erleben, wie drei oder vier Behörden jahrelang mit dir Pingpong spielen, wer denn nun zuständig ist.

Tja, es gibt genug Langzeitarbeitslose die da kein Problem damit haben und solange du nicht arbeitsunfähig bist sonder nur durch deine körperlichen und geistigen Erkrankungen eingeschränkt bist und dadurch eben schwerer vermittelbar bist bleibst du dem Arbeitsamt erhalten Wink
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#14
Was schlägst Du denn vor Iglu?
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#15
Ach, das ist so die übliche Masche. Nichtswissend irgendwelche Fragen stellen und wenn einem die Antwort nicht passt, urplötzlich doch alles besser wissen wollen.

Stell deinen Antrag und schlepp da deine Atteste hin und dann wirst du schon sehen, wie die mit Leuten umgehen, die gestern noch leistungsfähig waren und es heute nicht mehr sein wollen.

Viel Spaß!
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#16
(16-03-2015, 22:46)the notorious iglu schrieb: Ach, das ist so die übliche Masche. Nichtswissend irgendwelche Fragen stellen und wenn einem die Antwort nicht passt, urplötzlich doch alles besser wissen wollen.

Stell deinen Antrag und schlepp da deine Atteste hin und dann wirst du schon sehen, wie die mit Leuten umgehen, die gestern noch leistungsfähig waren und es heute nicht mehr sein wollen.

Viel Spaß!

Du hattest doch schon im Thema: Die Unterhaltsflucht und das Prellen von Unterhalt  alle runter gemacht und versucht den Leuten angst zu machen von daher geb ich nicht viel auf deine Antwort sorry. 
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#17
Ich kann nur keinen Weg erkennen den Iglu vorschlägt. Oder ist das kostenpflichtig?
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#18
Nee, ist nicht kostenpflichtig, gibt es kostenlos im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/

Habe ich vergessenBig Grin

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/
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#19
Was soll man denn damit anfangen?
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#20
(16-03-2015, 22:57)Depressiv schrieb: Ich kann nur keinen Weg erkennen den Iglu vorschlägt. Oder ist das kostenpflichtig?

Was spricht denn gegen einen Feldversuch in der Praxis? Danach kann man sich ja
immer noch dafür oder dagegen entscheiden.
Ich bin selber auch nicht umfassend beraten worden, sondern habe einfach einen Antrag gestellt
(und den dann zugegebenermassen 3 Jahre durch die Instanzen geboxt). Es gibt nicht immer
und unbedingt einen Königsweg. Ich hätte auch keine Lust, wirklich jeden Fliegenschiss auf dem
Weg der Antragstellung zu begutachten. Einfach mal anfangen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#21
(16-03-2015, 23:02)the notorious iglu schrieb: Nee, ist nicht kostenpflichtig, gibt es kostenlos im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/

Habe ich vergessenBig Grin

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/

lol?

(16-03-2015, 23:09)Sixteen Tons schrieb:
(16-03-2015, 22:57)Depressiv schrieb: Ich kann nur keinen Weg erkennen den Iglu vorschlägt. Oder ist das kostenpflichtig?

Was spricht denn gegen einen Feldversuch in der Praxis? Danach kann man sich ja
immer noch dafür oder dagegen entscheiden.
Ich bin selber auch nicht umfassend beraten worden, sondern habe einfach einen Antrag gestellt
(und den dann zugegebenermassen 3 Jahre durch die Instanzen geboxt). Es gibt nicht immer
und unbedingt einen Königsweg. Ich hätte auch keine Lust, wirklich jeden Fliegenschiss auf dem
Weg der Antragstellung zu begutachten. Einfach mal anfangen.

sehe ich genauso  Big Grin
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#22
Das betrifft alles, was hier zur Sprache kam:

SGB I und SGB X als Rahmengesetzgebung mit Klammerwirkung. SGB II ist das Hartz 4 Gesetz, wenn man so will. SGB III betrifft die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. SGB V, wenn man krank ist und vielleicht Krankengeld in Frage kommt. SGB IX wenn man zu behindert ist, um zu arbeiten. SGB VI wenn Rente in Frage kommt. Und wenn alle Stricke reißen oder für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, dann kommt SGB XII.

Die umfangreiche Rechtsprechung dazu, muss man dann auch noch beachten. Beachten muss man es natürlich nicht, wenn man sich lieber auf markige und wohlklingende heiße Luft verlässt oder sich doch lieber auf sein Nichtwissen verlässt.
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#23
Iglu Du bist schon ein ganz toller!
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#24
Ich weiß.
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#25
(16-03-2015, 21:42)the notorious iglu schrieb: Wer nicht Vollzeit arbeitet und H4 beziehen will, sollte ein sehr gutes Nervenkostüm haben, ....
Oder eine "sichere" Teilzeit-Tätigkeit mit einer leider "noch nicht so erfolgreichen" Selbständigkeit kombinieren. Dann kann man auch "Vollzeit" belegen.

Hilfreich ist auch, wenn man mal ein paar Stunden in einschlägigen Foren liest, http://www.erwerbslosenforum.de/ http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit...en-sgb-ii/ http://www.gegen-hartz.de/
anstatt sich alles mundgerecht eintüten zu lassen. Und sich von den komischen Vorstellungen des Unterhaltsrechts löst. Bevor  man den Antrag stellt.

Im Prinzip, falls man dann noch Fragen hat und seinen vorausgefüllten Antrag zum http://tinyurl.com/aufstocker-werden gegenlesen lassen will, kann man sich das auch mit Leuten machen, die das schon tun, z.b. jeden Do von 19-21 Uhr hier www.umgangskosten.de
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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