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Immer wieder unfähiges JA - Ärger
#1
Hallo,

im November wollte das JA Einkommensnachweise von meinem Mann, der zu diesem Zeitpunkt in der Klinik war. Für das JA war es kein Problem (nachdem ich den Fall geschildert habe), etwas auf die Auskünfte zu warten.

Kurz vor Silvester wurden also die Einkommensnachweise geschickt, inkl. einer Aufstellung, was alles vom Netto abzuziehen ist, um das bereinigte Netto auszurechnen.

Dann kam ne Weile gar nix, bis mein Mann diese Woche ins Personal gerufen und ihm ein Schreiben vom JA gezeigt wurde, dass an den AG ging. Darin stand sinngemäß:

....mehrfach schriftlich aufgefordert Einkommensnachweise nicht zu schicken....dem nicht nachgekommen. Um Auskunfstklage zu vermeiden, bitten wir sie nun zum Ausfüllen des beigelegten Anhangs...

Dazu stand noch der Hinweis, dass das für den AG freiwillig ist. In diesem vorgefertigtem Auskunftsbogen wollte das JA auch och wissen, wie viele Krankheitstage mein Mann hatte (mit Auflistung von wann bis wann).

Der AG hat aber keine Auskunft gegeben, sondern dem JA lediglich geschrieben, dass es zur Kenntnis genommen wurde.

Geht´s es denen noch? Einkünfte wurden übermittelt, dafür gibt es sogar zwei Zeugen.

Zum JA ging jetzt ein Brief, dass Auskünfte bereits erteilt wurden und man doch bitte noch mal nachsehen soll, wo diese in der Behörde abgeblieben sind. Das ist nicht das erste Mal, dass das passiert. Dort sind sogar schon Briefe verschwunden, die per Einschreiben eingegangen sind.

Das kann ja wohl alles nicht wahr sein.  Was würdet ihr denn tun?
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#2
erstmal abwarten, der AG hat richtig gehandelt - er ist dazu nicht verpflichtet wegen datenschutz.

bb
netlover
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#3
@netlovers Auskunft kann ich aus eigenem Fall bestätigen: Ein Arbeitgeber der Mutter meines Sohnes hat das auch so gehalten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Wenn das Jugendamt klagt, dann könnt ihr daran nichts ändern. Mehr als vor Gericht vorbringen, dass am XX.XX.2014 unter Zeugen die geforderte Auskunft vollumfänglich gegeben wurde könnt ihr nicht. Achtet auf die Gerichtskosten, die dem Jugendamt aufzuerlegen sind. Es wäre unbillig, den Pflichtigen mit Kosten aus Klagen zu belasten, weil das Jugendamt schuldhaft nichts auf die Reihe bekommt.
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#5
(19-02-2015, 10:59)p__ schrieb: Wenn das Jugendamt klagt, dann könnt ihr daran nichts ändern. Mehr als vor Gericht vorbringen, dass am XX.XX.2014 unter Zeugen die geforderte Auskunft vollumfänglich gegeben wurde könnt ihr nicht. Achtet auf die Gerichtskosten, die dem Jugendamt aufzuerlegen sind. Es wäre unbillig, den Pflichtigen mit Kosten aus Klagen zu belasten, weil das Jugendamt schuldhaft nichts auf die Reihe bekommt.

Guter Hinweis!

Gilt dies bspw. auch für Gerichtskosten einer Umgangsklage durchs JA/KM?
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#6
Umgangsklagen sind billig, wenn ohne Anwalt. Da murmelt der Richter fast immer ein "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" am Schluss, egal wie es ausgeht. Wenn die gegnerischen Anträge abgelehnt wurden, sollte man aber immer anmerken, dass man zur Klage keinen Anlass gegeben habe und es deshalb unbillig wäre, trotzdem Kosten tragen zu müssen. Dieselbe Argumentation wie wenn man zu einem gegnerischen Verfahrenskostenhilfeantrag Stellung nimmt. Den stellt ein Jugendamt freilich nicht.
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#7
Ok macht Sinn.

Danke Dir !
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#8
(19-02-2015, 11:14)raid schrieb:
(19-02-2015, 09:38)Angel schrieb: In diesem vorgefertigtem Auskunftsbogen wollte das JA auch moch wissen, wie viele Krankheitstage mein Mann hatte (mit Auflistung von wann bis wann).

Wofür denn das?

Ich kann es nur vermuten. Da mein Mann chronisch krank ist, wollten sie vielleicht wissen, ob er viele Krankheitstage hat und ob man ihm eventuell einen fiktiven Zweitjob anhängen kann. So denke ich das mal.

Noch ein halbes Jahr, dann ist der Titel abgelaufen, das Kind 18 und das Jugendamt GsD raus aus der Geschichte.
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