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Auskunftspflicht bei Wohnsitz im Ausland
#1
Liebe Forums-Mitglieder,

nach einer längeren Zeit des Mitlesens habe ich nun selbst ein paar Fragen an die Experten unter euch. Folgende Ausgangssituation:

- Nach anfangs glücklicher Ehe mit osteuropäischer Ausländerin folgte das übliche Procedere: Trennung Juli 2010, Scheidungsantrag August 2012, rechtskräftige Scheidung November 2013.
- Ehevertrag, bei Hochzeit (in 2000) geschlossen, wurde mir im Scheidungsverfahren um die Ohren gehauen, daher Einigung per Scheidungsfolgevereinbarung auf einmalige Abfindung plus Versorgungsausgleich an die Ex, und ihrerseits Verzicht auf Betreuungs- und nachehelichen Unterhalt.
- Gemeinsamer Sohn (9 Jahre) wohnt bei der Mutter in Bayern, es findet regelmäßiger Standardumgang (einfache Entfernung 200 km) statt.
- Bis zur Scheidung habe ich freiwillig ca. 400 €/Monat KU an Mutti gezahlt und diesen nach der Scheidung auf den Mindestunterhalt von aktuell 272 €/Monat reduziert.
- Die Reduktion des KU hat Mutti nicht gefallen, deshalb hat sie eine Beistandschaft beim JA eingerichtet, und prompt folgte Auskunftsersuchen im Juli 2014 mit dem üblichen Standardschreiben inkl. Fragebogen und dem Hinweis auf notwendige Titulierung (noch nicht erfolgt).
- Die Beantwortung der JA-Anfragen konnte ich durch den Verweis auf noch nicht ergangene Steuerbescheide bislang zweimal hinausschieben. Seit August 2014 zahle ich aber bereits den KU an das JA.
- Ich selbst bin bereits im Oktober 2011 nach Österreich zu meiner neuen Partnerin umgezogen und habe dort im November 2012 eine selbständige Tätigkeit begonnen, aus der ich jedoch bis heute noch keine Gewinne erzielt habe.
- Ich habe sowohl in D (Bayern) als auch in A je einen Hauptwohnsitz, bin aber – nach heftigen Kämpfen mit dem deutschen Finanzamt – mittlerweile ausschließlich in A steuer- und sozialabgabenpflichtig.
- Wohnsitz in D besteht deshalb noch, weil Kfz. noch auf mich angemeldet sind und ich auf die Vorteile (günstige Kfz-Steuer und Versicherungsrabatt) nicht verzichten möchte.
- Ich lebe derzeit noch von meinen Ersparnissen, erwarte aber für die Zukunft wieder Einnahmen, die eine normale Lebensführung gewährleisten.
- Kindesunterhalt werde ich auch in Zukunft bezahlen – ich liebe meinen Sohn, und das ist ja leider nicht nur das Mindeste, sondern auch fast das Einzige, was ich für ihn tun kann. Allerdings bin ich nicht bereit, mehr zu bezahlen, als ich es nach der in D geltenden Gesetzeslage und nach meinen Einkommensverhältnissen (s.o.) tun muss.
- Zivilisierte Kommunikation mit Mutti ist nicht mehr möglich. Ich bin der „Böse“, der die Familie verlassen und seine Millionen ins Ausland geschafft hat (schön wär´s), und nun glaubt sie mir nicht mal mehr die Uhrzeit, wenn ich ihr die sage.

Nun meine Fragen:

1. Wenn ich die Fahrzeuge auf jemand anderes um- und meinen Wohnsitz in D abmelde, kann dann das JA dennoch von mir Auskunft gem. § 1605 BGB verlangen, und den Auskunftsanspruch auch rechtskräftig durchsetzen?
2. Kann das JA zusätzlich die Errichtung eines Titels verlangen und dies auch durchsetzen?
3. Hat der Beginn der Beistandschaft (Juli 2014) und die durchs JA ausgesprochene Inverzugsetzung irgendwelche Konsequenzen auf das laufende Verfahren?
4. Welche Auswirkungen hat eine Abmeldung aus D auf bestehende Rechtsverhältnisse wie z.B. Bankverbindungen, Versicherungsverträge, Pensionsanwartschaften bei ehemaligen Arbeitgebern und bei der BfA, etc.

Besten Dank vorab für eure Antworten!
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#2
1. Auskunft nicht, aber sie haben die Daten des Kraftfahrt-Bundesamts, es liegt also alles offen. Wenn du was verschenkst, ist das mehrfach angreifbar, du darfst als Unterhaltspflichtiger nicht einfach dein Vermögen verringern. Hast du eventuelle Schenkungssteuer bezahlt?
2. Ja, problemlos. Siehe faq.
3. Ab Inverzugsetzung ist Unterhalt fällig, das wird die Gegenseite wohl auch im laufenden Verfahren verlangen.
4. Keine, die durch Zivilrecht begründet sind. Wie die innervertraglichen Konsequenzen aussehen, musst du in deinen Verträgen nachlesen. Vielleicht akzeptiert die Bank z.B. ein gebührenfreies Konto nur mit Wohnsitz Deutschland und vielleicht erstreckt sich ein Versicherungsschutz nur auf D?

Interessieren würde mich der Ehevertrag. Was stand da drin, wie wurde er geknackt?
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#3
Das mit dem Ehevertrag wuerde mich auch interessieren, wieso wurde er Dir um die Ohren gehauen?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Im Ehevertrag wurden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der Ex, mit Ausnahme des Betreuungsunterhalts, ausgeschlossen. Ebenso wurden Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich ausgeschlossen.

Hintergrund: Ex hatte bei Eheschließung kein Vermögen und auch kein vernünftiges Einkommen. An beides (sprich meines) hat sie sich im Verlauf der Ehe aber gewöhnt, und so wollte sie denn danach auch nicht darauf verzichten.

Geknackt wurde der Ehevertrag über die behauptete einseitige Benachteiligung der Ex. Das war aber zunächst keineswegs sicher, denn in einem ersten Beschluss aus 2012 wurde festgestellt, dass der Vertrag gültig sei, da er die Ex nicht benachteilige. In 2013 dann hat dieselbe Familien-Richterin, auf Basis derselben Dokumente wie zuvor, genau das Gegenteil festgestellt: der Vertrag benachteilige die Ex und sei wohl daher in Gänze (!) unwirksam.

Die Sache wäre todsicher vor das OLG gegangen, und so haben wir uns in der ersten Verhandlung auf eine Scheidungsfolgevereinbarung geeinigt und wurden im Schnellverfahren (ca. 45 Minuten) geschieden.
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#5
Ja, die salvatorische Klausel in Eheverträgenhat der BGH mit völlig rechtswidrigen Folgen still beerdigt, das Urteil ist in der Urteilssammlung des Forums.
Mit welcher Begründung wurde die Benachteiligung festgemacht? Die Ausgleiche auszuschliessen ist nicht ungewöhnlich, so wird z.B. auch beim gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung der Zugewinn ausgeschlossen. Der Versorgungsausgleichsausschluss ist mindestens dann eine sichere Sache, wenn sie entweder eigene Anwaltschaften verdient hat (und sei es auch durch nichtangestellt arbeiten, z.B. durchs Gebären von Kindern) oder ihr irgendeine eigene Vorsorge bezahlt wurde. Unterhalt bei Kindererziehung wird ihr ja im Vertrag zugestanden, welche anderen Unterhaltsgründe hätten sie denn unzulässig benachteiligt?
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#6
Es ging um die "übermäßig vielen" Ausschlüsse, die zu einer Benachteiligung "hätten führen können". Die Richterin hatte offenbar keine Lust, in der Verhandlung abschließend zu entscheiden, und riet uns daher zu einer Einigung. Da die Gegenseite verhandlungsbereit war, ging das dann auch problemlos.

Durch alle Instanzen hätte es eine 50:50 Chance gegeben, zu obsiegen. Das Risiko war mir zu hoch, denn im Falle eines verlorenen Prozesses wäre ich definitiv pleite gewesen. Ihr wisst ja: auf hoher See und vor Gericht ....

Das Amtsgericht befindet sich übrigens in Bayern, und die dortigen Gerichte (besonders das OLG in München als zweite Instanz) sind nicht gerade für frauenfeindliche Urteile bekannt.
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#7
(08-02-2015, 13:26)finearts60 schrieb: - Kindesunterhalt werde ich auch in Zukunft bezahlen – ich liebe meinen Sohn, und das ist ja leider nicht nur das Mindeste, sondern auch fast das Einzige, was ich für ihn tun kann.
Ist die Mutter verhartzt?
Falls ja, hat dein Sohn gar nichts von deinen Zahlungen. Was du zahlst, zahlt das Jobcenter weniger.
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#8
(08-02-2015, 20:07)finearts60 schrieb: Durch alle Instanzen hätte es eine 50:50 Chance gegeben, zu obsiegen.

Den genauen Text kenn ich natürlich nicht, aber aus dem bisher Gesagten schätze ich die Chance für einen Sieg deutlich höher ein, sofern das das stärkste Argument der Richterin war. Wenn der schwächste Punkt, nämlich der Ausschluss des Versorgungsausgleichs (siehe BGH XII ZR 6/07) verteidigungsfähig gewesen ist und der eigene Anwalt Ahnung von der Materie hat, wäre der Gang durch die Instanzen lohnend gewesen. Da muss die Ex ziemlich weit heruntergehen mit den Forderungen, um den Erwartungswert des Kostenrisikos zu erreichen.

Ist noch etwas vom Ehegattenunterhalt strittig? Läuft bereits eine Klage wegen höherem Kindesunterhalt?
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#9
DNO
Mutter ist nicht verharzt, sondern hat ein Job - gering bezahlt zwar, aber es reicht.

p
Es wurde das Gesamtpaket des Ehevertrages als wahrscheinlich sittenwidrig eingestuft, und damit wurde die salvatorische Klausel gleich mal mit gekippt.
Die Anwältin der Ex war - gelinde gesagt - ziemlich dämlich und hat beim Feilschen in der Verhandlung sogar weniger verlangt, als ich ursprünglich freiwillig als Abfindung angeboten hatte. Da konnte ich gar nicht anders als darauf einzugehen.
Mein Anwalt ist einer der besten in Bayern. Der vertritt auch gern mal Promis oder deren Ehegatten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er mit der Richterin vor der Verhandlung was ausgemacht hat, sonst wäre es nicht so schnell gegangen.

p
Nachtrag: beim Ehegattenunterhalt ist nichts mehr strittig. Klage wg. höherem KU ist noch nicht eingereicht, ich erwarte dies aber. Das ist der Hintergrund für meine Überlegung, meinen Wohnsitz in D aufzugeben, zumal ich ja ohnehin überwiegend in A lebe.
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#10
Der Gerichtsstand bleibt gleich, die Pflichten bleiben gleich, gepfändet werden kann ebenso leicht, nur beim Vollstreckungsrecht kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Hinsichtlich Kindesunterhalt gibts durch den Umzug keine offensichtlichen Vorteile für dich.
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