Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Freiwillig Unterhalt zahlen?
#1
Hi Leute,
erst mal hoffe ich, dass LD und all die anderen von mir geschätzten Preller nicht völlig austicken.

Hier die Situation:
- Kinder in Wechselmodell, läuft gut
- Scheidung schon länger durch
- Aufstockungsunterhalt endet nun entsprechend Vertrag
- Ich verdiene gut, Frau verdient schlecht
- Aufstockungsunterhalt in moderater Höhe tut mir nicht wirklich weh und kann natürlich auch im Realsplitting abgesetzt werden
- Daneben würde noch eine gewisse Summe Kindesunterhalt gezahlt, so wie jetzt auch

Jetzt die Frage: Wenn ich nach Ende der Pflicht weiter Aufstockungsunterhalt an die Frau zahle, kann mir daraus irgendein Strick gedreht werden? Können dann irgendwelche dauerhaften Ansprüche entstehen? Denn ich will natürlich nicht mehr zahlen, falls die Frau, wie in der Ehe, wieder irgendwelche Streitereien anfängt, oder falls sich Jugendamt-ARGE etc. einmischen und mit der DT wedeln. 

Also jetzt bitte nicht austicken im Sinne von "Kein Geld den Frauen", wir haben ein ganz gutes Verhältnis und ich will bloss, dass es freiwillig bleibt und nicht irgendein Gewohnheitsrecht entsteht.

Danke und guten Morgen noch,

SL
--
"Eselchen, Eselchen, ich will dich durch heiss und kalt führen ...."
Zitieren
#2
Hi,

die einfachste Methode ist wohl Ihr die Kohle so in die Hand zu geben - Du läßt es Dir aber Quittieren Smile !

Nachteil: Absetzung von der Steuer ist natürlich so nicht mehr so einfach!

Vorteil: Falls Sie Dir dumm kommt - Zahlung einstellen Big Grin (Sie hat nix in der Hand)

Mußt Du mal durchrechnen - zahlste halt was weniger Idea

LG Zahlvater
Zitieren
#3
@Zahlvater: Ja, das ist auch eine Option.
Mir ist es wichtig, über die Steuer den Staat, der uns diesen ganzen Dreck eingebrockt hat, wenigstens etwas zu "beteiligen". Daher wäre die Absetzbarkeit schon wichtig, auch wenn es nicht um die riesigen Summen geht.
Grüsse!
SL
--
"Eselchen, Eselchen, ich will dich durch heiss und kalt führen ...."
Zitieren
#4
Halte in einem beurkundeten Vertrag fest, dass ab (Datum) jegliche Zahlung für Aufstockungsunterhalt jederzeit einseitig durch dich ersatzlos beendet werden kann.
Zitieren
#5
(06-02-2015, 10:25)p__ schrieb: Halte in einem beurkundeten Vertrag fest, dass ... jederzeit ... beendet werden kann.

Zweifelhaft ob er damit durchkommt. Die Alternative, Barzahlung mit Quittung, liegt dann auch nach der Steuererklärung offen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#6
ich würde mich zunächst beim Finanzamt erkundigen, ob freiwillige Unterhaltsleistungen überhaupt anerkannt werden, ich habe da so meine Zweifel.

Zudem kann es passieren, dass Mann über den Umweg Nachteilsausgleich (man schaue hier unter dem Thread "Anlage U") auch noch die Einkommenssteuerschuld der Exfrau aus erhaltenen Unetrhaltsleistungen bezahlen darf.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#7
Das Finanzamt muss Vereinbarungen zwischen den Exgatten anerkennen, zumal sie nicht offensichtlich missbrächlich sind. Deshalb lohnt es sich auch, Absprache und Einigkeit zwischen den Eltern vorausgesetzt, beispielsweise keinen Kindesunterhalt zu zahlen und stattdessen die Summe als Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt zu bezeichnen. Die Mutti darf dann natürlich nicht noch Unterhaltsvorschuss beantragen, logisch.

In all dem Streit, Krieg und Gezerfe wird immer mehr vergessen, dass die Eltern sehr viel verbessern können, wenn sie an einem Strang ziehen und die ihnen zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, statt plärrend zum Anwalt zu rennen.
Zitieren
#8
@alle: Der Einkommensunterschied ist schon sehr deutlich, so dass sich eine Beteiligung von "Mutti Staat" unbedingt lohnt.

@p: Ganz genauso ist es. Ich zahle viel lieber 1000 Euro nachehelichen Unterhalt als 1000 Euro KU. Der Exe habe ich das mehr als einmal erklärt. Sie schnallt es immer noch nicht. Egal.

Der bisherige Zustand wurde durch einen freiwilligen Vertrag festgelegt, den ausser dem Anwalt und uns beiden niemand kennt. Hat das Finanzamt oder die Familienrichterin nie interessiert und geht die auch nichts an. Das einzige, was die Finanzbehörden interessiert ist die Unterschrift der Exe auf dieser Anlage zur Steuererklärung.

Wenn die Exe tatsächlich mal bei Mutti Staat anklopfen muss wegen H4, sieht das natürlich alles wieder anders aus. Dann muss ich sehen, dass mindestens ein Kind ganz zu mir kommt und werde Unterhaltsvorschuss beantragen - grins!

Grüsse: SL
--
"Eselchen, Eselchen, ich will dich durch heiss und kalt führen ...."
Zitieren
#9
(06-02-2015, 22:38)steinlaus schrieb: @p: Ganz genauso ist es. Ich zahle viel lieber 1000 Euro nachehelichen Unterhalt als 1000 Euro KU. Der Exe habe ich das mehr als einmal erklärt. Sie schnallt es immer noch nicht. Egal.

Nix egal! Vergiss es!

Ein nicht-kalkulierbares Risiko!
Zitieren
#10
Du schaffst damit sehr wahrscheinlich eine Unterhaltskette. Das bedeutet, wenn bei Ex Bedürftigkeit auftritt, dann wird sie verpflichtet, dich auf Unterhalt zu verklagen.

Notariell festzulegen, dass regulärer Unterhalt zum ... endet bzw. geendet hat, würde im Anblick eines H4-Antrages als sittenwidrig einstufen.

Du spielst mit dem Feuer !

Kannst ihr ja einen Minijob für haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten. Da hast du gewissen Steuereffekt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#11
@blue
@che
Sind Präzedenzfälle bekannt? Individualrecht irgendwelcher Sozialrichterinnen?

Wenn wir fünf Jahre verheiratet waren, ohne ehebedingte Nachteile, ist es dann wirklich realistisch, dass fünf Jahre nach der Scheidung die H4 Behörden bei mir vorstellig werden wegen weiterem Exen-Unterhalt? Freiwillige Zahlungen hin und her... KU ist klar - aber es ist auch denkbar, dass die Kinder ganz zu mir kommen.

Gruss: SL
--
"Eselchen, Eselchen, ich will dich durch heiss und kalt führen ...."
Zitieren
#12
(06-02-2015, 23:14)steinlaus schrieb: Wenn wir fünf Jahre verheiratet waren, ohne ehebedingte Nachteile, ist es dann wirklich realistisch, dass fünf Jahre nach der Scheidung die H4 Behörden bei mir vorstellig werden wegen weiterem Exen-Unterhalt?


Möchte ich nicht ausschliessen wollen. Solange die Ex nicht auf eigenen Beinen steht, bzw. wiederverheiratet ist , ist das sicherlich möglich.
Zitieren
#13
Der Begriff Unterhaltskette passt hier nicht. Die Unterhaltskette manifestiert sich nicht durch tatsächliche Zahlung, sondern durch Voraussetzungen für Unterhaltstatbestände. Das nach dem alten Unterhaltsrecht mögliche Wiederaufleben der meisten Unterhaltstatbestände (Aufstockungsunterhalt etc.) wurde mit der Unterhaltsrechtsreform zum 1.1.2008 aufgehoben. Es müsste schon ein Vertrauenszustand entstehen, wegen dem die Ex sich darauf verlassen kann, auch weiterhin Unterhalt zu bekommen. Genau dagegen würde sich aber die vorgeschlagene Vereinbarung richten, die das explizit ausschliesst.

Andere neue Unterhaltstatbestände können nicht mehr dazukommen. Krankheiten oder berufliches Versagen so lange nach einer Scheidung sich nicht mehr ehebedingt. Kinderbetreuung fällt auch weg.
Zitieren
#14
(06-02-2015, 22:38)steinlaus schrieb: Wenn die Exe tatsächlich mal bei Mutti Staat anklopfen muss wegen H4, sieht das natürlich alles wieder anders aus. Dann muss ich sehen, dass mindestens ein Kind ganz zu mir kommt und werde Unterhaltsvorschuss beantragen - grins!
Mach das doch jetzt so!
Die Kinder wohnen bei dir. Du bekommst Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Mutter zahlt dir Kindesunterhalt und stockt auf.
Ob du parallel der Mutter Geld schenkst, erfährt weder Jobcenter noch Finanzamt.
Zitieren
#15
@p: vielen Dank. Wäre vielleicht mal einen Eintrag im FAQ wert? Ich wusste z.B. nicht, dass sich die "Verkettungsregeln" geändert haben.

@orakel: An sich eine super Idee, aber dafür ist die Exe nicht flexibel genug im Kopf ... da geht es nur per Holzhammer.
--
"Eselchen, Eselchen, ich will dich durch heiss und kalt führen ...."
Zitieren
#16
(07-02-2015, 09:24)steinlaus schrieb: Ich wusste z.B. nicht, dass sich die "Verkettungsregeln" geändert haben.
Ist alles nicht so einfach. BGB 1586a existiert immer noch.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1586a.html
Zitieren
#17
Sicher existiert der. Lies ihn doch mal. Fast alle Tatbestände sind herausgenommen. Und der Tatbestand "kleines Kind erziehen" sollte eigentlich durch sein, oder?
Zitieren
#18
(07-02-2015, 09:24)steinlaus schrieb: ... dafür ist die Exe nicht flexibel genug im Kopf ... da geht es nur per Holzhammer.

Die Flexibilität endet da, wo der Unterhalt anfängt. Meine Ex hat genau gar nicht mehr kooperiert, als sie Geld gerochen hat. Nicht einmal die Unterschrift für die Steuererklärung gabs - selbst dann nicht, als sie das Finanzamt persönlich angeschrieben hatte. Sie hat auch nicht kapiert, dass sie ihre Anwältin von ihrem eigenen Unterhalt bezahlen muss. Und als ich ihre Anwältin in versammelter Runde fragte, wie hoch denn nun die noch ausstehenden Schulden ihrer Mandantin bei ihr seien (das war, als gerade erst die Trennung durch war - also noch keine aufwendige Schweidung), sagte die ca. 20'000,-Sfr -- und meine Ex hats immer noch nicht kapiert.

Logik hatte bei ihr ungefähr den gleichen Effekt, wie bei einem Affen. Weiter geholfen haben immer nur Bananen ..

@p #AbspracheUndEinigkeit
Wer sich in höchster Einigkeit trennt, verliert nicht viel. Aber wer sich einig trennt, landet vermutlich auch nicht oder nicht lange in diesem Forum.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#19
(08-02-2015, 09:53)Petrus schrieb: Wer sich in höchster Einigkeit trennt, verliert nicht viel. Aber wer sich einig trennt, landet vermutlich auch nicht oder nicht lange in diesem Forum.
Man kann durch eine offizielle Trennung, obwohl man gut miteinander klarkommt, viel Geld vom Staat rausholen. Wer dem anderen Elter verheiratet ist, und einen gemeinsamen Haushalt führt, hat nach Hartz4 einen geringeren Grundbedarf, weniger Anspruch auf Wohnraum und kriegt keine Alleinerziehendenzulage. Wer vier Kinder hat, sollte daraus zwei Alleinerziehende mit jeweils zwei Kindern machen - am Besten in benachbarten Wohnungen. Der eine braucht keine Waschmaschine und der andere keinen Ofen. Da muss man schon sehr hohe Einkommen haben, um nicht mehr aufstocken zu können.

Aber, wie schon Petrus schrieb, landen solche Fälle nicht in diesem Forum.
Zitieren
#20
@che:

" Kannst ihr ja einen Minijob für haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten. Da hast du gewissen Steuereffekt. "

Auch eine interessante Idee! Werde ich mal im Hinterkopf behalten für meine Neue - wir wohnen nicht zusammen und das ist auch nicht geplant.
--
"Eselchen, Eselchen, ich will dich durch heiss und kalt führen ...."
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)? Neunziger 7 819 08-02-2024, 12:36
Letzter Beitrag: p__
  Muss ich als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt Zahlen HushedAnonymous 20 1.441 02-12-2023, 14:17
Letzter Beitrag: Alimen T
  Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen todi1978 11 1.286 21-08-2023, 10:54
Letzter Beitrag: todi1978
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 3.422 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste