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Die Richterin und das Attest...
#1
Guten Abend,

ich bin Vater mit Kindern.
Folgendes habe ich gerade zu lösen:

- Kindesmutter zahlt nie Unterhalt
- Kindesmutter ist angeblich unklar erkrankt seit Jahren
- sämtliche Rechtsmittel habe ich durch genudelt
- ich habe dann Strafanzeige wegen Unterhalt gestellt
- Staatsanwalt hat mit Richterin vom Amtsgericht gesprochen
- Richterin hat das Strafverfahren eingestellt, da die Kindesmutter angeblich sehr schwer krank ist
- laut Aktenlage beim Staatsanwalt hat die Kindesmutter weder Attest noch ärztliche Bescheinigung

Was kann ich jetzt tun ?

Als unterhaltspflichtiger Kindesvater wäre das sicherlich anders gelaufen.
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#2
Nix mehr.
Wenn du die Instanzen durch hast kommt da nichts mehr.
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#3
Ich habe es selbst bei Vätern in meiner Nähe erlebt. Handelt es sich um eine unterhaltsverpflichtete Mutter, werden die Schergen plötzlich sanftmütig und rücksichtsvoll. Ich weiß, Du könntest platzen....

Schone Deine Nerven. Vergiß es. Und wenn es zum Aufstocken reicht bei der Anzahl von Kindern, dann hole Dir das Geld auf diesem Wege vom Staat wieder.
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#4
Keine Chance. Für Kindsmütter die Samthandschuhe, für Väter die Peitsche. Stinkender Sexismus pur, aber nicht zu ändern. Du hast schon viel zu lange Energie in sinnlose Versuche gesteckt, Unterhalt zu bekommen. Insbesondere Strafanzeigen sind Quark, nun stehst du schlechter da wie vorher. Denn sie hat es nun vom Strafrichter schriftlich, dass sie wegen Unterhalt nicht angegangen werden kann.

Versuche, von anderer Seite Geld zu bekommen. Je nach Kindesalter und Situation:

- Unterhaltvorschuss
- Kinderzulage
- Wohngeld
- BAB
- Aufstocker.
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#5
KINDESMUTTER OHNE ATTEST ???
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#6
Wie du nun selbst erlebt hast, klappt das problemlos.
Leider können wir hier deine gemachten Erfahrungen nur bestätigen.
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#7
(08-04-2015, 21:07)hans2000 schrieb: - ich habe dann Strafanzeige wegen Unterhalt gestellt

Ich denke, dass das das Falscheste war, was Du machen konntest. Zeigt nur Deine Aggressivität gegen Mutter.
Was ist aus der Berufung beim OLG geworden, nachdem das Amtsgericht versagt hatte?
;-)
Will sagen... Die meisten AG-Beschlüsse bzgl. KU, welches Mutter zu zahlen hat, sind für den Popo.

Ist zum Zähneknirschen, aber nur der Gerichtsweg kann helfen. Eine Strafanzeige gegen eine Mutter ist zum Scheitern verurteilt.

Ganz einfach!
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#8
(08-04-2015, 21:46)raid schrieb: Sie könnte von einem z.B. geringen Einkommen Unterhalt - zumindest anteilig - bezahlen und den Rest aufstocken. Man kann sie hierzu allerdings nicht verpflichten.

Dieses hatte ich in der Mediation auch mal so vorgeschlagen.
Seit dem weiss ich, dass es auch dumme Mediatoren gibt.
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#9
(08-04-2015, 21:58)hans2000 schrieb: Seit dem weiss ich, dass es auch dumme Mediatoren gibt.

Bist Du davon ausgegangen, dass es intelligente gibt? ;-)
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#10
Kann man Sie nicht Pfänden lassen? Meine Ex wollte mich Pfänden lassen. Mein Arbeitgeber hat mich zu der Zeit auch gekündigt.
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#11
Von mir gibt es auch keinen Unterhalt. Insofern finde ich die Position deiner Ex recht sympathisch.
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#12
Ist natürlich bitter für Kinder, wenn diese ohne Unterhalt gross werden.
Geldscheine wachsen nicht am Baum.
Bei alleinerziehend mit mehreren Kindern bedeutet dass meistens Hartz 4.
Soviel Unterhalt kann kein alleinerziehender aufarbeiten ...
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#13
Ich geb dir mal die Nummer der Mutter meines Kindes und dann kannst du mit ihr einen Sitzkreis oder so bilden und ihr könnt euch gegenseitig bedauern.


Was fehlt dir denn im Leben? Wenn du Hartz 4 beziehst, wird der Unterhalt in aller Regel voll angerechnet. Es spielt also für dich keine Rolle und für die Kinder auch nicht, ob sie zahlt oder nicht.

Sei doch froh, dass du die Kinder um dich hast.

(08-04-2015, 23:19)hans2000 schrieb: Soviel Unterhalt kann kein alleinerziehender aufarbeiten ...

So viel Unterhalt kann in der Regel auch keiner bezahlen.

Ich weiß nicht in welchen Verhältnissen ihr euch befindet und lebt. Aber wenn man an einem Strang zieht, kann man in vielen Konstellationen da durchaus Deals zum allseitigen Nutzen schließen.
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#14
... ich will aber nicht H4
... und die Kinder wollen auch lieber etwas mehr als H4
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#15
Die Kinder hätten ganz bestimmt gewollt, dass ihre Eltern zusammen geblieben wären.

Mehr als Hartz 4 gibt es eh nicht. Unterhalt hin oder her. Jedenfalls nicht im unteren Einkommenssegment. Du regst dich hier über Dinge auf, die in einer Traumwelt stattfinden. Mit der Realität hat das nichts zu tun.

Setzt dich mit der Mutter zusammen und besprich mit ihr, wie ihr, auch finanziell, das beste für die Kinder herausholen könnt. Da gibt es Möglichkeiten.
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#16
(08-04-2015, 23:37)the notorious iglu schrieb: Mehr als Hartz 4 gibt es eh nicht. Unterhalt hin oder her. Jedenfalls nicht im unteren Einkommenssegment.
Das trifft nicht zu.
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#17
Wenn bei ihr etwas zu holen wäre, hättest du es ja einfach pfänden lassen können...ausgenommen es besteht kein Titel. Wenn die Sache bei dir komplizierter liegt, dann kannst du die Verhältnisse mal darstellen, vielleicht ergibt sich dann ja was...
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#18
Mir ist schleierhaft wie das möglich ist, dass eine Mami so ordentlich viel Kohle verdienen kann, dass wesentlich mehr herauskommt wie Harz 4 und dann nicht zahlen muss und dann auch noch irgendwie verpasst hat, dass in diesem Mami-Nanni-Staat die Kinder dem in der Regel gewalttätigen und egoistisch veranlagten Papi zugeteilt wurden, höchst schleierhhaft ....
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#19
(08-04-2015, 21:07)hans2000 schrieb: - Richterin hat das Strafverfahren eingestellt, da die Kindesmutter angeblich sehr schwer krank ist

hans2000, wenn sie schwer krank ist wird sie auch von H4 leben, woher sollte dann Kohle fliessen ?
oder lebt sie von Erspartem, hat sie geerbt ?!
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#20
In meinem Fall war es so, dass Exe derart von Trennung/Scheidung traumatisiert sein wollte, dass sie auf unbestimmte Zeit (also auf ewig) nicht mehr arbeitsfähig sein wollte.

Ich habe vor Gericht alle diese Gefälligkeits-Krankschreibungen angezweifelt, worauf der Richter die Exe hat medizinisch begutachten lassen. Ergebnis: Exe hat wohl derzeit schlechte Laune, ist aber eingeschränkt arbeitsfähig und es ist davon auszugehen, dass es ihr in einem Jahr so viel besser gehen wird, dass sie wieder voll wird arbeiten können.
In der Folgezeit hat Exe das Gericht weiter mit Gefälligkeits-Krankschreibungen ihrer (lesbischen, Femi-Aktivistin) Hausärztin versorgt und nichts gearbeitet.
Ein Jahr später hat der gleiche Richter die Exe wieder zum medizinischen Gutachter geschickt. Zum gleichen Gutachter wie im Jahr zuvor, um ihm die Gelegenheit zu geben, seine Meinung zu revidieren. Ergebnis wie vom Gericht gewünscht: der Gesamtzustand der Exe hat sich so verschlechtert, dass sie auf keinen Fall mehr als drei Stunden täglich etc.pp. bla bla....

Beide Gutachten durfte ich bezahlen. Logisch, wer sonst?

Resultat: Exe hat sich lebenslangen nachehelichen Unterhalt erstritten, der Staat hat sie von der Backe, und ihre Rachgelüste sind teilweise befriedigt.

Vor deutschen Familiengerichten geht es immer nach dem gleichen Schema: Frau gewinnt, Mann verliert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
Gesellenbrief für eine Simulantin?
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#22
(09-04-2015, 07:42)Austriake schrieb: Vor deutschen Familiengerichten geht es immer nach dem gleichen Schema: Frau gewinnt, Mann verliert.

hier leben die Kids beim Vater weil KM schwer krank ist, ist doch super für Pappi gelaufen.
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#23
(09-04-2015, 07:53)pudding schrieb:
(09-04-2015, 07:42)Austriake schrieb: Vor deutschen Familiengerichten geht es immer nach dem gleichen Schema: Frau gewinnt, Mann verliert.

hier leben die Kids beim Vater weil KM schwer krank ist, ist doch super für Pappi gelaufen.

Ja. Nur mit dem feinen Unterschied, dass seine Exe im umgekehrten Fall ihn mit Hilfe des § 170 StGB ins Gefängnis zu bringen versucht hätte.

Wieso läuft seine Exe noch frei herum?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#24
(09-04-2015, 09:04)Austriake schrieb: Wieso läuft seine Exe noch frei herum?

es fehlen Informationen warum hans2000 glaubt daß Mami Unterhalt zahlen könnte.
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#25
Mami ist mal gestolpert vor 2 Jahren.
Seit dem hat sie Aua im Bein.
Ohne Attest.
Bei DDT Anwendung wäre genug für alle da...
Aber so kann sie leider nicht arbeiten
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