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  Wut im Bauch wegen unserem Anwalt
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 23-03-2017, 10:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (62)

Unser Anwalt (Umgang, Strafanzeigen) hat gestern wirklich einen Bock geschossen!
Er hat zwei Schreiben aufgesetzt OHNE vorher nokids/uns zu fragen bzw. Rücksprache zu halten.

Eines ging per Fax an das OLG: darin nimmt er Bezug auf verschiedene Schriftstücke, die vom 02.03. und 15.03. sind und uns NIE vorgelegt wurden. Seine Formulierungen und Inhalte unterschreiben wir so NICHT. Es geht dabei um das Thema Umgang und die Borderline-Vermutung...

Das zweite Schreiben ist der Hammer! Es geht an die Anwältin Nr. 9 der KM/BL. Dort wird ebenfalls Bezug genommen auf das Schreiben vom 02.03. und darin sind wohl neue "Bilder" und angebliche "Beweise" zum Thema Pädophilie drin ... in diesem Schreiben weist er die Anwältin darauf hin, dass sie das doch bitte unterlassen soll ... blabla ... und dass sonst eine Unterlassung kommt ... blabla

Wir drehen hier grad wirklich am Rad Ihr Lieben.

1. gibt es bereits eine einstweilige Verfügung wegen GENAU dieser Themen
2. haben wir KEINE Abschriften der oben genannten Dokumente erhalten
3. hat er absolut nicht das getan, wozu wir ihn aufgefordert haben

... wir haben ja 2 Anwälte --> 1 für Unterhalt/Scheidung/einstweilige und 1 für Umgang. Dies hatte sich in den letzten 2 Jahren so entwickelt, weil es zu viele Akten/Aktenzeichen waren und immer "etwas unter den Tisch fiel".

Es kann doch nicht sein, dass Schriftsätze OHNE Rücksprache per Fax an das OLG herausgehen, die ein so wichtige Thema wie das anhängige Umgangsverfahren betreffen.

So - ich habe mir jetzt ein wenig Luft gemacht.

Solen wir hier einschreiten bzw. WIE sollen wir dies am besten tun?

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  PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
Geschrieben von: Simon ii - 22-03-2017, 17:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Hallo Allerseits,

bei der aktuellen Neuberechnung des KUs für mein jüngstes Kind hat das JA eine PKV-Beitragsrückerstattung als einkommens- und damit KU-erhöhend gewertet.

Meiner Meinung nach ist das nicht richtig, da es sich hierbei nicht um eine regelmäßige Zahlung handelt (schon im nächsten Jahr kann die Rückerstattung wegfallen).

Trotz längerer Suche im I-Net habe ich kein Urteil gefunden, das sich überhaupt mit dem Thema beschäftigt.

Kennt jemand von Euch vielleicht eins und könnte es hier verlinken?

Simon II

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  Alleinerziehender Vater mit 3 Kindern
Geschrieben von: tuca - 22-03-2017, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Mein Fall:

3 Kinder 4,6,10 Jahre. Wohnhaft in der Ö. Ich nicht arbeitstätig bzw. private Vermögensverwaltung von zuhause aus (daher kein steuerbares Einkommen), Frau 100% arbeitstätig mit 1 Tage in Woche Homeoffice, wohnt 10 km entfernt. Trennung Anfang 2016 durch Auszug der Frau. Ich verblieb mit den Kindern im gemeinsamen EFH. Nach ein paar Monaten stillhalten und Zeit spielen, Anwaltsspirale durch Frau gestartet aufgrund Geldknappheit. Gerichtstermin für Eheschutz schliesslich im Herbst 2016, bzgl, Trennungsmodalitäten. Kinderobhut, Umgangszeiten usw. Sorgerecht und Umgang war nicht strittig. Die zwei älteren Kinder wurde aber vom Richter befragt und die haben sich zu einer Fortführung ausgesprochen. Frau hat Kinder alle 2 WE Freitag bis Sonntag. Unterhalt und vorzeitige Gütertrennung war sehr strittig. Wie es immer ist, Frau spielte die arme Opferrolle perfekt, total blank usw. Konstellation spielte keine Rolle, obwohl sie arbeitet und nicht schlecht verdient und kaum die Kinder hat. Richterin war sehr deutlich pro Ex. Frau zahlt während der Trennung nur Kinderunterhalt (haben wir am Anfang der Verhandlung schnell per Vergleich festgezurrt), es wurde entschieden wir schulden uns gegenseitig keinen Ehegattenunterhalt. Vorzeitige Gütertrennung mit Zugewinnausgleich wurde stattgegeben, da die arme Frau ja nicht an meine Kohle rankommt. Sie ist mit nichts aus einem 3. Welt Land in die Ehe gekommen, jetzt kriegte sie einen sehr hohen Betrag mit dem sie das ganze Umfeld dort finanzieren kann, grr. Naja, ist jetzt halt so.

Mit den Kindern läuft es gut, ich habe 2 Tage in der Woche eine Haushaltshilfe die dann auch nach den Kindern schaut. Der Rest mache ich. Meine Bindung an die Kindern ist enger als zu meiner Ex.

Jetzt ist es so, dass ich sie durch ein grosszügiges Angebot von ihrem eigenen Anwalt weglocken konnte und wir machen jetzt ein Ehevertrag zur Aufteilung der Vermögenswerte bei einem neutralen Notar. Würde sonst ziemlich teuer kommen wegen Berechnung nach Streitwert, so nur nach Stundensatz. Unterhalt ist nicht so ein grosses Thema für mich, eher die vorhandene Kohle. Scheidung soll gleich im Anschluss laufen sagt der Notar der gleichzeitig Anwalt ist so, weil er dann nicht neutral sein kann. Ich vermute sie hat den alten Anwalt immer noch im Hintergrund. Sie hat sich verplappert und hat jetzt schon Forderungen gestellt dass zur Scheidung der Kindesunterhalt für alle Zeiten fixiert wird und der Umgang aufgeweicht wird dass die Kinder selber entscheiden sollen wo sie sind am WE. Das lehne ich aber ab, weil sie dann in einen Loyalitätskonflikt reinlaufen und Manipulation Tür und Tor geöffnet wird. Ich bin weiter für fixe Regelung. Ausserdem will sie das dann mit dem alten Anwalt auch noch checken lasse, das hat mich hellhörig gemacht. Ich möchte daraufhin den Ehevertrag unter die Bedingung stellen, dass der Kinderunterhalt immer in gesetzlicher Höhe und jeglicher weiterer Unterhalt an Sie ausgeschlossen bleibt (es es gibt eine Operation, die eine ggf. Chemotherapie zur Folge hat - noch nicht sicher). Ebenso soll der Kindesumgang genauso wie in der Trennungszeit fixiert bleiben.

Bin fast am Ziel und will keine Fehler machen in der Zielgeraden. Was für Fallstricke gibt es noch? Ziele sind in erster Linie die Kinder mehrheitlich zu haben, weil sie auch eine zu mir sehr abgeneigte Frau mit grossem Groll gegen mich ist, die über mich zu den Kindern schimpft und bei Übergabe immer mal wieder ein Theater macht. Das spüre ich auch immer 1-2 Tage nach ihrem Umgang von den Kindern. Das ist nicht gut für die Kinder. Daher will ich wegen Entfremdungspotential, falls sie die Kinder voll hätte, die Kinder nicht zu viel ihr geben. Die kleinste ist halt noch recht jung.

Insgesamt befindet sie sich aktuell in einer Situation in der normalerweise Männer stecken, (noch) kein Geld, keine Kinder. Trotzdem ist sie eine Frau und alle stehen auf ihrer Seite wenn sie es darauf ankommen lässt, wie man ja schon bei Gericht sehen konnte. Ich will sie nicht strafen oder Rache geben, aber musste bisher eher misstrauisch und wachsam sein, dass das ganze einigermassen fair rauskommt.

Kommt es beim Scheidungsrichter schlecht an wenn ich den Ehevertrag an Umgangsregelung mit den Kindern koppele? Ich kaufe damit ja quasi die Umgangsregelung mit Geld. Könnte eine Frau Kinder grundsätzlich betreuen die gesundheitlich angeschlagen ist und z.B. Chemo machen muss? Ich will nicht überschiessen, die Kinder sollen ihre Mutter regelmässig sehen.

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  Wie Erbe an zukünftige Ex ausschließen ?
Geschrieben von: Bruno - 17-03-2017, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Einer meiner Bekannten hat in seiner Beziehung wiederholt Bedenken das ihm etwas zustoßen könnte. Die Polizei hat er informiert, es gibt ein Aktenzeichen. So das im Falle eines Falles Ermittlungen in entsprechender Richtung in Erwägung gezogen werden. Die Polizei hat ihn beschützende Handlungen (wie z.B. Wohnungsverweisung) abgelehnt, da ja (bisher) nichts passiert sei.

Nun möchte er erreichen das:
- kein Erbe an seine liebe Nochehefrau geht ( auch wenn ihm etwas passieren sollte mit dem seine liebe Nochehefrau natürlich nichts zu tun hat)

Hat da jemand eine Idee was man da machen kann ?

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  Wegfall gemeinsamer Geschäftsbeziehung - Trennung
Geschrieben von: PapaRA - 17-03-2017, 10:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Gemeinde, kurz zu mir. Ich war 10 Jahre mit meiner Ex-Freundin und Mutter meiner 3 Kinder zusammen. Ohne verheiratet zu sein.Die Rollenverteilung war bei uns aufgrund Ihrer beruflichen Ziele etwas anders, wir wollten Ihr Business stützen und ich hielt Ihr den Rücken frei was das Kind/später dann die Kinder betraf (Elternzeiten, Eingewöhnungen, Krankheitsfälle), demzufolge stellte ich auch meine berufliche Entwicklung etwas hinten an und sie war die „Großverdienerin“.  Ende 2015 begann Sie eine Affäre, die ich ihr nachwies und im Zuge dessen verliebte sich gleich mit und der Neue zog zu Ihr und meinen drei Kindern (nach 2 Monaten über Nacht). Ich zog aus unserer gemeinsamen Whg. und lies Ihr aufgrund der Kinder ALLES da. Also ich ging mit 2 Sporttaschen voller Klamotten. 2016 erklagte ich mir das gemeinsame Sorgerecht und derzeit läuft die Umgangsklage (nicht weil ich gar keinen Umgang habe, aber eben zu wenig). Ihr geht es seit geraumer Zeit nur noch um die Kohle. Ich zahle den vom JA errechneten Betrag (da ich mich grad selbst finanziell sanieren muss – sicherlich nicht genug). Die Situation spitzt sich seit die Umgangsklage draußen ist, immer mehr zu. Derzeit Fordert sie von mir 10.000€ bis Ende des Monats Stichwort: „Wegfall der gemeinsamen Geschäftsbeziehung“ (das Auto besitze ich immer noch zahle auch die Raten weiter). Es geht um ein gemeinsam angeschafftes Auto – Sie zahlte die Anzahlung ich die Raten seit 2013. Eingetragener Halter ich.   Und um einen Ausgleich meines Dispokredites zum Zeitpunkt der Elternzeit, in der ich mit der Familienkasse im Klinch lag und 3 Monate kein Elterngeld gezahlt bekam.  Sie fordert die komplette Anzahlung zurück plus den Ausgleich des Dispos. Die Anzahlung ist in etwa so hoch wie die geleisteten Raten bis zum Zeitpunkt der Trennung. Was ist mit dem Wertverfall des Neuwagens in den ersten zwei Jahren – der liegt bei ca. 15.000€? Geht der Hälftig an beide Partner? Wie kann ich mich gegen die Forderung wehren?

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  Umgangsabsage meinerseits
Geschrieben von: Lullaby - 16-03-2017, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

anbei nochmal kurz die Situation:

- 1 Kind, GSR, erweitertes Umgangsmodell gemäß gerichtlichem Beschluss (mehrere Tage inkl. Übernachtungen jede Woche)
- Ich ("Umgangselternteil"): 40% Umgang, 136% Kindesunterhalt, Steuerklasse 1
- KM ("Alleinerziehend"): 60% Umgang, 0 % Kindesunterhalt, Steuerklasse 2

Ich bin im Mai über das Wochenende beruflich verhindert (Weiterbildung) und musste den planmäßigen Umgang an diesem Wochenende deswegen absagen. KM schäumt und sträubt sich dagegen weil sie selbst was vor hat über das Wochenende.

Wie verhalte ich mich richtig? Ich bin auf dem Standpunkt, da KM "alleinerziehend" ist, ist das ihr Problem an dem Wochenende und nicht meins.

Wie seht ihr das?

Grüße,

Lullaby

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  Gibt es Länder wo kein Unterhalt gezahlt werden muss?
Geschrieben von: Freebird - 16-03-2017, 11:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

In Deutschland gibt es ja die Unterhaltspflicht.
Wie sieht es aus, wenn man in andere Länder reist?
Welche Länder in der EU oder außerhalb haben keine Regelung für einen Deutschen den Unterhalt zu zahlen?

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  Erörterungstermin zur Vermögenssorge
Geschrieben von: A.Netrem - 14-03-2017, 20:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,
mein Mann hat eine Einladung vom Gericht zu einem Erörterungstermin wegen der Vermögenssorge erhalten.

Die Vorgeschichte: Er sollte für die Kinder-und Jugendkonten seiner Kinder unterschreiben.
Da er in der Vergangenheit hohe Schulden durch seine Ex hatte, verweigerte er die Unterschrift, da ja auch seine Exfrau Zugriff auf die Konten hätte.

Meine Fragen sind:

1. Was bedeutet Erörterungstermin
2. Welche Kosten erwarten ihn
3. Kann er erfolgreich Gerichtskostenhilfe beantragen, obwohl er wieder verheiratet ist.

Zur Erläuterung:
Wir sind beide EM Renter, haben allerdings keine Schulden mehr und ich verfüge über ein paar Ersparnisse, die ich für die Instandsetzung meiner Eigentumswohnung verwenden möchte.

LG

A.

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  Nach Scheidung ins Ausland ziehen?
Geschrieben von: Sabrina1993 - 13-03-2017, 13:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo zusammen,
Ich frag mal hier so ganz naiv...Mein Mann und ich werden uns demnächst scheiden lassen bzw. erstmal das Trennungsjahr beginnen, er hat mir gesagt dass er dann wieder nach Ungarn zieht weil er ist Ungare, und dass ich dann keinen Unterhalt von ihm erwarten kann weil er dort nur ungefähr umgerechnet 300 Euro im Monat verdienen wird, was gerade so zum leben reicht. Wir haben einen 12 Monate alten Sohn und ich arbeite noch nicht wieder. Nun meine Frage: Darf er einfach so abhauen? Und bekomme ich dann Hartz4 oder?

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  Erspartes schützen als kleiner Selbstständiger
Geschrieben von: HeinrichH - 13-03-2017, 10:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich benötige bitte ein paar konkrete Tipps, wie ich Geld auf Privat-und Firmenkonto vor der Unterhaltsberechnung und eventuell einem nötigen Einbringen schützen kann.
Momentan bin ich als Einzelunternehmer mit einfacher EÜR Besteuerung tätig. Nehme ich den Durschnitt meiner letzen drei Einkommensbescheide liege ich wohl so bei 2.300€ monatlich.

Auf meinem Geschäftskonto liegt ein gutes Sümmchen. Ich transferiere monatlich was rüber auf das Haushaltskonto, wo privates runter geht. Dann habe ich noch ein Depot und ein Konto wo ich für mein Kind auf meinen Namen spare. Wie ich jetzt das Unterhaltsrecht verstehe, würde allerdings das Geld von allen Konten in die Kindsunterhalts- und Betreuungsunterhaltsmasse gehen. Denn ich kann mit den 2.300€ nicht den gesamten Betreuungs- und Kindsunterhalt zahlen.

Was kann ich tuen, damit ich jetzt nicht die gesamte Kohle abheben und irgendwo deponieren muss? Andere Rechtsform? Treuhandkonto? Vielleicht wäre Wandlung in Bargeld auch doch sinnvoll, falls es mal einen Prozess gibt und ich Prozesskostenbeihilfe beantragen möchte.

Mein Ziel ist eigentlich alles so weiterlaufen zu lassen. Zahlen muss ich sowieso. Gern würde ich den Betreuungsunterhalt reduzieren. Sehe es aber als problematisch, weil drei vorherige Jahre einbezogen werden.
Weiterer Punkt: Ich sorge nicht für die Rente vor. Eigentlich sollte ein Haus gebaut werden. Das ist nun mit der Trennung hinfällig und durch Unterhaltsszahlungen sicherlich nicht mehr machbar. Also muss ich so vorsorgen. Wie ich gelesen habe kann ich 20% der Einnahmen für die Rente verwenden. Das wären gut 450€ monatlich. So viel geht effektiv eh nicht, weil bei der Unterhaltsberechnung bekanntlich die aktuellen Summen der letzten drei Jahre gerechnet werden. Wenn ich dem Amt nun mitteilte ich werde ab jetzt diese 20% für Rente einsetzen weil der Hausbau hinfällig ist, zeigen die mir sicherlich den Mittelfinger. Wink

Meine Idee ist ein Rentenprodukt zu wählen, wo ich auch jährlich einzahlen kann. Wenn ich nun ein schlechtes Jahr habe, geht am Jahresende weniger in den Topf. Wenn ich ein gutes Jahr habe entsprechend mehr. So bleibt auch mein Einkommen über die Jahre gleich und ich vermeide höhere Stufen von denen ich eh nicht wieder runterkäme.

Gibt es hier im Forum jemanden der Profi auf dem Gebiet ist? Sorry für die vielen Frage. Es ist gerade noch alles sehr undurchsichtig. Sowohl privat als auch was auf mich zukommt.

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