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  KM produziert irre Kosten und Schuldenberge
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 01-12-2016, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (143)

Hallo Ihr Lieben,

so langsam wächst (mir) das Ganze über den Kopf.

Nach einer Räumungsklage (Kosten rund 4.000 Euro) und der nun endlich geräumten Wohnung (Spedition durch KM beauftragt rund 1.500 Euro! und ist der Meinung, noKids MÜSSE es bezahlen wegen der dauernden Unterhaltspflichtverletzungen ;-)) hat sich heute der Vermieter der KM (und von noKids - es war ja die einst eheliche Wohnung) gemeldet mit einer Schadensmeldung.

Alle Böden seien unsachgemäß gepflegt worden (sorry, das glaube ich sogar, seit ich die KM kennenlernen konnte) und die Kosten seien geschätzt bei 3.500 Euro!!!

Ihr kennt inzwischen die vielen Baustellen hier bei uns und könnt Euch vielleicht vorstellen, dass es sehr schwierig ist den Überblick zu behalten.

noKids und die KM haften als Gesamtschuldner bis zum Räumungsbeschluss.

Wie ist der Sachverhalt mit den Schäden nun?

Was wird noch auf uns zukommen ... frage ich mich inzwischen.

LG

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  Müssen wir Gerichtskosten bezahlen?
Geschrieben von: eve1510 - 01-12-2016, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo!

Mal wieder gibt es Stress!

Mein Mann hat Kind (8Jahre) aus vorheriger Beziehung. Davon existieren Restschulden (330 Euro) monatlich.
Mann ist seit 4 Jahren neu verheiratet und hat seit April mit dieser Frau ein Kind. Ehefrau hat momentan Einkommen vom Elterngeld. Danach noch 2 Jahre Elternzeit mit einem 450 Euro Job. Ehefrau hatte vor Geburt Selbständigkeit. Momentan ruht dies. Vorher allerdings kein Gewinn erwirtschaftet da dies noch beim Aufbau war.

KM hat Kindesunterhalt in Höhe von 115% eingeklagt. Ausergerichtlich wollte sie sich nicht einigen. Jetzt ging es vor Gericht. Richterin hat alles anerkannt außer das Mann Ehefrau unterhaltspflichtig ist. Somit wäre der Unterhalt bei 110% wobei mit Anerkennung der Ehefrau eine Herabstufung auf 105% möglich wäre. Richterin meinte man soll sich auf 110% einigen. KM besteht weiterhin auf 115%.

Jetzt wurden vom Gericht dem Vater 9/10 der Gerichts und Anwaltskosten zugeteilt. Warum denn bitte das????

Ist das wirklich möglich??? Was kann man dagegen tun???

Vater zahlt von beginn an regelmäßig was er bezahlen muss (KM findet das natürlich immer zu wenig). Alles was KM vorgetragen hat wurde von der Richterin nicht anerkannt. Sie wollte das die Restschulden nicht anerkannt werden. Das die Vorrauszahlungen an das Finanzamt nicht anerkannt werden und das Ehefrau nicht anerkannt wird. Das ist der einzige Punkt wo Richterin zustimmt. Warum auch immer??? Rechtens wäre es wenn es anerkannt wird.

Was können wir tun???

Vielen Dank schon mal im Vorraus

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  Unterhalt im voraus bezahlen
Geschrieben von: pillepalle - 30-11-2016, 23:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

und noch eine Frage von mir.

bin gerade dabei mir verschiedene Szenarien durchzuspielen.

Und zwar will mein Konto wegen dem Zugewinnausgleich so niedrig wie möglich halten.
Kann ich der Ex theoretisch den KU im voraus überweisen, sprich
jetzt schon für Januar 2017 überweisen?

Dass das dann im Verwendungszweck angegeben werden muss ist klar,
aber macht das so Sinn?

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  bis wann Unterhalt bezahlen
Geschrieben von: pillepalle - 30-11-2016, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

moin Gemeinde,

der RA meiner Ex verlangt von mir den, Zitat "Unterhalt monatlich im voraus zu überweisen".

bis wann MUSS der Unterhalt auf dem Konto der Ex sein?
ich meine ich bezahle nicht den Unterhalt vom Dezember im November...

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  Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
Geschrieben von: mars - 28-11-2016, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo liebgewonnenes Forum,

nachdem ich seit einigen Jahren recht häufig im Forum mitgelesen, sehr viel gelernt und richtg gemacht habe,
wende ich mich heute mit einer Frage an euch auf die ich keine wirkliche Antwort finde.

Vorab zur Situation: Nach rund 10 Jahren Ehe Trennung 2008, Scheidung 2014.
Es gibt zwei Kinder, mittlerweile volljährig und in Ausbildung. Das jüngere Kind lebt bei der Mutter, das ältere bei der Großmutter.
Die Zeit nach der Trennung verlief wie leider viel zu häufig extrem hart und mit fast allem was die Trickkiste hergibt:
unangekündigte "Flucht" aus dem Haus, ex beschimpfte mich und griff mich vor den Kindern an, Strafanzeigen,
übelste Manipulation und Instrumentalisierung der Kinder.
All das unter den, die Interessen der Mutter streng schützenden Fittichen von Jugendamt und Familiengericht.

Die Kinder haben beide ohne Frage in diesem Krieg sehr gelitten und wurden natürlich auch deutlich geprägt.
Das ältere Kind, jetzt 20 hat nach enormen Schulproblemen die erste Ausbildung abgebrochen und nun eine zweite begonnen.
In der ersten Ausbildung verdiente es sehr gut, hatte rund 900 Euro netto. Jetzt bekommt es deutlich weniger, genau kann ich es nicht sagen, vielleicht 380 Euro.
Gestern hatte ich ein Anwaltschreiben im Kasten in dem dieser für das ältere Kind dessen  Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung des Volljährigenunterhalts mitteilt.
Natürlich verlangt er von mir allerlei Auskünfte über Einkünfte usw.
Die werde ich wohl oder übel rausrücken, später.
Jetzt endlich meine Frage:
Für mein Verständniss muss man doch erst den Anspruch nachweisen und kann dann Auskunft verlangen, oder liege ich da falsch? 

Was würdet ihr dem Anwalt antworten? Ich würde ja wirklich gerne zuerst die Begründung in der Hand haben.
Ja und es ist so: das ältere Kind hat den Kontakt abgebrochen, es gibt kein direktes Herankommen.
Und ich hatte in den letzten Wochen tatsächlich überlegt ihm regelmäßig Geld zu überweisen, dachte auch schon an eine gewisse Dynamik als Anreiz die Ausbildung durchzuziehen.
In der langen Reihe von Genickschlägen mal wieder ne neue Facette: (fast schon) vor Gericht gezerrt vom eigenen Kind!

Freue mich auf eure Antworten

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  Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
Geschrieben von: fragender - 23-11-2016, 16:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (132)

Ich erstelle mal dieses Thema hier separat, da der Andere Tweet sich auf Aufstockung bezieht und ich nur Änderungen von Jugendamttiteln gefunden habe:

Bei mir ist es folgendes: Ex beauftragt Ihren Scheidungsanwalt noch vor der Scheidung mich zum Unterhalt zu verklagen. Dies wurde dann vor dem FamG in einem VERGLEICH festgehalten.

An solchen Dingen wie Laufzeit und Personen kann hier schwer bis garnicht etwas geändert werden, da sich ja an dieses (versäumten) Tatsachen nichts mehr ändert. Soweit ist mir das klar.

Ich habe jedoch folgendes Gefunden und da mein zu grundegelegtes Einkommen in diesem Vergleich in Zahlen drin steht müsste ich ja dann die Möglichkeit einer Änderung haben:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...10428.html

Zitat: "die in der Praxis häufig angenommenen 10 % stellen nur einen Richtwert dar"

So. Bei mir sind Änderungen eingetroffen:
Scheidung
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Insolvenz
Zwangsversteigerung der gemeinschaftlichen Immobilie
schliessung des Gewerbes auf Grund der Insolvenz
Festanstellung
deutlich geringeres Monatliches Brutto von damals ~2800 € auf heute ~1500 €


Ich bin dem Vergleich eingegangen und die Kinder wurden je mit 110% berechnet

Meint Ihr, diese Gründe könnten ausreichend sein um eine Änderungsklage durchzuführen nach § 238 FamFG - Abs 1 oder um eine herabsetzung der 110% herbeizuführen?

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  JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt
Geschrieben von: Freebird - 19-11-2016, 01:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ein Bekannter von mir hat mir neulich Folgendes geschildert.
Er war ALG II gemeldet in einem anderen Ort als seine EX mit dem Kind.
Zuvor hatte er nur Briefe von dem Jugendamt bekommen und denen mitgeteilt das er keine Arbeit hat und somit war erst mal gut, er sollte nur regelmäßig Bewerbungsnachweise denen zu kommen lassen.

Die Mutter war die ganze Zeit ALG II und sie hatte Unterhaltsvorschuss beantragt und dies läuft erst nach 6 Jahren aus.
Aber die sind noch nicht vorüber. Aber nun bekam er einen Brief von dem JobCenter der EX und sollte Kontoauszüge von 1 Jahr vorlegen.

Über welchen Zeitraum muss er überhaupt Kontoauszüge vorlegen?
Und was ist mit dem Jugendamt, hat das nun nichts mehr mit der Sache zu tun?

Nun ist er per Post nicht mehr erreichbar, weil er seine Wohnung verloren hatte und bei Freunden unangemeldet lebt.

Wie sind eure Erfahrungen was nun passieren wird?

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  Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen?
Geschrieben von: Freebird - 18-11-2016, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

wenn man kein Unterhalt zahlt (minderjähriges Kind) und kein Einkommen hat, aber etwas Bares gespart hat, gibt es einen Freibetrag der nicht für den Unterhalt genutzt werden muss?

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  KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 16-11-2016, 14:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Hallo Ihr Lieben,

da ich zwar ein paar Themen zu Jobcenter und HartzIV gesehen habe, jedoch nicht eine Essenz für unsere Situation hier finden kann, eröffne ich ein hoffentlich kurzes Thema:

Wie Ihr wisst, bin ich mit noKids zusammen und wir kämpfen uns gemeinsam durch seine schwere Trennungs- und Scheidungszeit.

Jetzt ist herausgekommen, dass die KM seiner Kinder HartzIV beim Jobcenter beantragt hat.
Ebenfalls hat sie die eine oder andere Zahlung (Mietrückstand) von denen erhalten.
Details sind noch nicht bekannt.

noKids bezahlt jeden Monat rund 2800 Euro Unterhalt (Kinder + Ex + Versicherungen + Hort)
Also genau das, was tituliert wurde bei Gericht. Ebenfalls 160% von der DD für die Kids.

In welchen Fällen kommt jetzt dennoch das Jobcenter auf die Väter zu?
Mit welcher Begründung?
Warum bekommt jemand mit soviel Unterhalt überhaupt HartzIV?

Irgendwie verstehe ich das Alles nicht, obwohl ich in solchen Dingen recht gut Bescheid weiss.

Danke für Eure Antworten.

LG

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  Unterhalt korrekt berechnet?
Geschrieben von: Erzeuger - 13-11-2016, 10:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo,

Ich wollte mal fragen ob ihr mir sagen könnt ob mein Unterhalt damals (Anfang 2013)
korrekt berechnet wurde.
Ändert zwar nix mehr, hätte es aber einfach gerne gewusst...



Die Berechnung der JA-Dame sah wie folgt aus.
Hab ich hier mal abgetippt.


19.906,93 € Gesamteinkommen der letzten 13 Monate.


19.906,93 : 13 = 1531,302308 € Monatseinkommen.



1531,30
+ 20,40 (war laut der Dame ne standardmäßige Pauschale, die immer dazu kommt...)
–––––––
1551,70



1531,70
- 220,00 (Fahrtkosten)
–––––––
1331,70 bereinigtes Einkommen



1331,70-1050 Selbstbehalt = 281,70 € steht für Unterhalt zur Verfügung.

= 105 % der DD Tabelle in Höhe von 241 € sind zu zahlen.


Was mich an der Berechnung etwas stutzig macht, ist diese Pauschale und das sie mit 13 Monaten gerechnet hat. Sind das nicht normalerweise 12 Monate?
Oder ist das so alles richtig?

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