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| Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage |
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Geschrieben von: HeinrichH - 27-02-2017, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Tut mir leid, dass ich die vielleicht so einfache Frage hier stelle. Weder die Internetrechner, noch Google haben mich wirklich konkret weitergebracht.
Es ist folgendes: Ich verdiene gut 2.300€ netto und habe noch ein leibliches Kind welches bei mir lebt. Für dieses bekomme ich 300€ Unterhalt von der Mutter plus Kindergeld. Also rund 500€.
Wie läuft es jetzt mit der Rechnung bei einer Trennung? Es ist ein neues leibliches U3 Baby in der (Patchwork-)Familie. Mir ist klar, dass ich 3 Jahre Betreuungsunterhalt an die Mutter zahlen muss plus regulären Kindsunterhalt. Es bestand/besteht keine Ehe. Die Mutter hat ein eigenes Kind mit in die Beziehung gebracht. Zum Zeitpunkt des Kennenlernens bekam sie 60% Betreuungsgeld vom Arbeitgeber, da ihr Kind auch U3 war. Wie viel es war weiß ich nicht. Zum Zeitpunkt wo wir Zusammengezogen sind und Zeugungsdatum von Baby, bekam sie Hartz4.
Ich wäre ja nun wieder mit dem großen Kind Alleinerziehend und was den Selbstbehalt angeht muss ich dann ja auch nen Zimmer für das Kind haben. Wäre mir sonst wurscht und ich würde ne kleine Wohung nehmen.
Was mich jetzt beschäftigt:
-Wie viel hätte ich nun effektiv mit Kind nach der Trennung zum Leben übrig?
-Mir wurde mal gesagt ich könne den Betrag den ich von der Mutter für das große Kind an Unterhalt bekomme, nochmal von meinem Einkommen abziehen. Weil ich jetzt Naturalunterhalt an mein ältestes Kind leiste. Würde sich dann mein unterhaltsrelevantes Einkommen um 300€ schmälern? Den Punkt verstehe ich nicht.
Vielen Dank.
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| Sie macht mich nur noch fertig, obwohl sie mich angeblich liebt. |
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Geschrieben von: gelackmeierter - 21-02-2017, 00:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo,
ja, richtig gelesen. Sie liebt mich angeblich noch. Aber ich halte es einfach nicht mehr aus.
Ihre Laune ist wie ein Parabelflug. Und es wird immer schlimmer (Als wenn sie 365 Tage im Jahr ihre Regel hätte). Als wenn sie mich hier raushaben will. Das Ganze schaue ich mir nun schon genug Jahre an. Ihr helfen zu wollen klappt kein bisschen. => Die Reißleine muss jetzt unbedingt gezogen werden.
Wieso ich das vorher noch nicht getan habe? Weil ich Schiss vor dem Unterhalt habe...
Fakten:
- gemeinsame Wohnung
- Zwei Kinder unter 7
- Sie: will angeblich keinerlei Unterhalt für sich oder die Kinder von mir haben.
Wir komme ich da raus? Wenn ich mich jetzt trenne, flippt sie garantiert völlig aus.
Kann man da irgendein Schreiben aufsetzen, wo sie auf Unterhalt verzichtet?
Sie verdient sehr gut und die Kohle reicht alle mal für alles (deshalb will sie ja auch nichts). Selbst für die Kinder will sie nichts. So viel ich weiß kann sie das aber wohl nicht selbst entscheiden, oder kann sie für den Unterhalt bürgen?!
Das soll nicht heißen, dass ich für die Kinder nicht zahlen will und nicht da bin, aber ich will überleben und nicht untergehen, sonst kann ich auch nicht mehr für sie da sein. Ich plane in der Nähe wohnen zu bleiben, damit ich meinen Pflichten nachkommen kann.
Aber ich befürchte, dass ich auf Hartz4 Niveau abstürze und richtig ausbluten werde, wenn ich mich nicht richtig vorbereite.
Denn sie wird garantiert ihre Meinung nach der Trennung schlagartig ändern, und mich "killen".
Mir ist klar, dass ihr keine Rechtsberatung bieten könnt, aber ich brauche irgend ne Idee. Ich wage sonst den Absprung nie.
Vielen Dank und Gruß,
ein Verzweifelter
Ergänzung: Nicht verheiratet.
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| Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ??? |
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Geschrieben von: Charlie - 20-02-2017, 21:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo liebe User, meine Frage an Euch: Ich wurde für ein 3 Jahre altes Kind zu 145 Euro Unterhaltsvorschuss vom Landratsamt bzw. Kreisjugendamt zur Zahlung aufgefordert. Meine Frage an Euch: Wenn ich unterhalb des Pfändungsfreibetrags verdiene, muss ich dennoch bezahlen? Frage A) Bei 16.000 Euro Einkommen. Frage B) bei unter 10.000 Euro Einkommen - also unterhalb des Selbstbehaltes?
Was passiert wenn man nicht leistungsfähig ist?
Was passiert wenn man leistungsfähig wird? Muss man dann alles nachzahlen was man bisher nicht bezahlt hat? In diesem Falle wäre ein verschieben nur teuer? Oder? Evtl. Klagen etc? Wie lautet Eure Empfehlung?
Ihr seht schon, ich bin noch ein Neuling! Danke Euch im Voraus! PS. Sehr gut das es so ein Forum gibt!
Euer Charlie
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| Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich |
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Geschrieben von: IVER - 19-02-2017, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo!
Habe vieles in Forum gelesen, leider nicht auf alle meine Fragen Antworten gefunden.
Meine Situation: dynamischer Titel nach der Trennung unterschrieben. Der titulierte erhöhter konnte nach paar Jahren wegen geänderten finanziellen Sizuation nicht mehr gezahlt werden. JA spielte nicht mit, habe geklagt. Erste Instanz verloren, zweite Instanz – Vergleich geschlossen. Musste dann 45€ weniger als der Mindestunterhalt lt. DT zahlen. Nach zwei Jahren, wie schon vermutet, Auskunftaufforderung.
Nach Neuberechnung kann ich wieder den Mindesunterhalt (100%) leisten. Wurde von JA aufgefordert vorbei zu kommen um einen neuen Titel aufstellen zu lassen.
Ist das so korrekt? Kann ein JA Titel einfach den gerichtslichen Vergleich ersetzen?
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| Verfassungsbeschwerde wegen ABR-Entzug |
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Geschrieben von: MaxPayne - 18-02-2017, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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In der Nachtrennungssituation lebten wir mit unserem nun 9järigen Sohn seit drei Jahren im Wechselmodell. Die Mutter beantragte 2014 das alleinige ABR. Sie war der Meinung, die Betreuungsform sei nicht im Sinn des Kindes. Sie verweigerte die Kommunikation und alle Angebote zur Mediation und außergerichtlichen Lösung wurden von ihr ignoriert. Es folgten zehn Sitzungen bei der Elternberatung, ein "lösungsorientiertes" Gutachten und weitere Elternberatungstermine. Laut Beschluss des AG wurde dann der Mutter Ende 2016 das ABR zugesprochen, da die Kommunikation gestört sei und dies gegen ein Wechselmodell spreche. Der ABR-Beschluss führte zur offiziellen Kürzung der Betreuungszeit beim Vater und zur Forderung der Mutter nach vollem Kindesunterhalt. Seit letzte Woche ist bekannt, dass die Beschwerde beim OLG keinen Erfolg hatte. Das OLG geht auf das Kommunikationsproblem nicht ein, sondern begründet den Beschluss damit, dass das Wechselmodell nicht angeordnet werden könne, der Kindeswille hier ausschlaggebend sei. Der Kleine hätte bei den Anhörungen mit 6, 8 und 9 Jahren geäußert, dass er sich vorstellen kann, etwas mehr Zeit bei der Mutter zu verbringen bzw. dies jetzt möchte, da die zusätzliche Übernachtung bei der Mutter logistisch günstiger fürs Hobby sei. Für mich ist schwer nachvollziehbar, dass einem Vater, der sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, sich extrem für sein Kind einsetzt, "grundlos" das ABR entzogen wird. Dies kann nicht korrekt sein. Welche Gründe gäbe es, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen? Gibt es ähnliche Fälle? Habt Ihr Anregungen? Die Zeit läuft mir etwas davon, denn ich befinde mich noch in der Schockstarre, denn ich habe tatsächlich geglaubt, dass die OLG-Richter das Spiel der Mutter durchschauen. Vielen Dank.
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| Nachfolgen einer Scheidung |
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Geschrieben von: fragender - 15-02-2017, 21:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo Gemeinde,
heute mal ein Fall aus der ähnlichen Situation meiner Freundin.
Sie ist geschieden, beide Kinder leben bei Ihr und Ihr ex macht ein auf Psych. Das volle Programm mit Aufenthalten in der geschlossenen und arbeit = 0.
Unterhalt hat Sie die letzten Jahre kaum gesehen, obwohl ich Ihr immer wieder erklärt habe, dass Sie dadurch doppelt für deren gemeinsamenen Kinder Arbeiten geht und bezahlt.
Heute hat Sie einen gelben Brief vom JC aus dem Briefkasten gezogen mit folgender Aufforderung:
".... Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II süe Ihren geschiedenen Ehegatten.
... nach ... § 33 SGB II... nachträgliche Unterhaltszahlungen leisten
... füllen Sie folgenden Auskunftsbogen aus..."
Dieser ist so ähnlich aufgebaut, wie wir ihn kennen:
Name, Arbeitgeber, Einkommen, Werbekosten, Versicherungen, Schulden, Vermögen???, Kindergeld
Farge: Ist dies wirklich möglich, oder ist das ein trauriger versuch? Kennt sich wer hier ggf aus?
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| Gegenstandswert Umgang Gericht |
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Geschrieben von: EinVater - 14-02-2017, 16:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Kind wird vor mir lebenslang und immer wieder durch Mutter Angst gemacht. Kind sprach immer in "wir" Form, bis ich dies vor Gericht erwähnte. Seit dem spricht es für "sich" und will nicht zu mir aber ohne triftige Gründe, da alles Alltagsthemen. Es will erst begleiteten Umgang. (davor Sa alle 2 W. bei mir)
Mutter zerrt das Kind schon wieder als Stammkunde zum Jugendamt. In meinem Termin, Jugendamt bestätigt und verweist auf Beratungsstelle, da selbst keine Zeit für betreuten Umgang. Kontakt soll nach meinem Wunsch ohne Mutter stattfinden und J.Amt sichert zu, vorher mit der Einrichtung dies zu kommunizieren. Im Termin, Beratungsstelle weiß von nichts - keine Termine ohne Mutter. Zurück zum J.Amt, keiner Erreichbar da alle im Urlaub, Vertreter - keine. Nach Rückruf, betreuter Kontakt im J.Amt aus Zeitgründen nicht möglich, bitte wieder zur Beratungsstelle.
1. RA - Antrag Umgang - Gegenstandswert festgesetzt mit VKB
2. Termin bei Gericht ca 1 Monat durch Gegenseite verschoben
3. Termin bei Gericht erneut ca 1 Monat durch Gegenseite verschoben
4. Termin beim Gericht, Erörterungstermin. - Kind soll "freiwillig" Termin mit mir wahrnehmen.
5. Mutter geht hin, sagt Kind will doch nicht. Obwohl Kind bei Gerichtsbefragung "ja" gesagt hat.
6. Termin RA ca 1 Std, Dringlichkeit betont wegen Entfremdung! Eilantrag erfragt.
7. Schreiben vom Gericht, mein RA verschiebt Termin bei Gericht, ca 1 Monat
8. Dem RA Mandat entzogen, Ersatzantrag eingereicht, gleiches Az, da auch hier schlecht beraten
9. RA legt vor Gericht das Mandat nieder und beantragt gleichfalls den Gegenstandswert festzusetzen
Wieso beantragt der Anwalt dem ich das Mandat entziehe den Gegenstandswert festzusetzen, wenn dieser schon in dem Verfahren festgesetzt (Pos.1) ist? Muss ich für den zweiten/neuen Beschluss Beschwerde einlegen, da es immer noch das gleiche Verfahren ist?
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Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA |
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Geschrieben von: EinVater - 13-02-2017, 19:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo zusammen,
folgender Fall,
habe mein Kind schon paar Monate nicht gesehen, der erster Gerichtstermin wurde 2 Mal von Gegenseite verschoben. Bei Termin ist nichts Handfestes festgelegt worden, sondern mehr oder weniger auf freiwilliger Basis.
Klappte nicht.
Mit Anwalt gesprochen und Dringlichkeit wegen Entfremdung betont, dieser verschiebt ohne Vorwarnung den Folgetermin um einen Monat und ich erfahre erst durch ein Schreiben vom Gericht davon. Anwalt Mandat entzogen, da dieser ebenfalls die meisten Erklärungen noch nicht mal an das Gericht weitergeleitet hatte.
Da Gerichtskostenbeihilfe beantragt wurde, ist diese jetzt mir dem ersten Termin und Anwalt aufgebraucht?
Habe neuen/anderen (Ersatz-)Antrag auf Umgang eingereicht, da ich falsch beraten wurde. Im Antrag steht, dass die Gegenseite die Kosten wegen Verschuldung übernehmen soll.
Der Folgetermin beim Gericht steht und es hat sich nicht das Aktenzeichen geändert.
Muss oder kann man eine erneute Gerichtskostenbeihilfe beantragen? Wenn das Gericht wieder einen Verfahrenswert festsetzt.
Brauche dringend etwas Hilfe von euch!
Vielen Dank im Voraus.
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| Aufgegeben |
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Geschrieben von: fragender - 13-02-2017, 09:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo zusammen,
mit diesem Tweet werde ich mir vermutlich keine Freunde machen, brauche ich vermutlich auch nicht mehr.
Da ich merke, dass ich einfach mein Leben leben möchte und noch die letzten paar Jahre einfach keine Zeit, Kraft ect. in meine ex-familie mehr stecken möchte und in ein paar Monaten wieder mal eine Unterhaltsberechnung vor dem Richter enden wird, möchte ich hier ein Thema ansprechen, welches ich so in der Form noch nicht gefunden habe.
In der Theorie:
Ich gehe zur Verhandlung und unterstelle dem Robenträger, da er/sie pünktlich zum Essen will, dass es auf einen Vergleich wie letztes mal rauslaufen wird. Dann mache ich den Vorschlag, dass sämtliche Behörden im Grunde eh nur darauf aus sind, dass Väter endrechtet werden (habe kein Sorgerecht mehr (freiwillig, damit ich meine Ruhe vor der ex habe), bekomme Auskünfte, die die Zeit und Papier bis zum lächerlichen Beschluss nicht wert sind sind und seit Anfang 2014 gibt es eh weder Kontakt noch Umgang mit den Kindern und der Geburtsname wurde auch gleich noch getilkt.
Somit würde ich den Vorschlag machen, da die Entfremdung nun beiderseitig erfolgreich abgeschlossen wurde und Behörden eh gerne und bereitwillig in Geburtsurkunden rumkritzeln, dass man mich komplett aus der jeweiligen Geburtsurkunde rauslöscht und ich den Kindern dann die Jahre, welche ich mit Ihnen gelebt habe und danach bezahlt habe "schenke". Somit hätten Sie ganz offizell keine "Papiervater" mehr und müssten somit auch nicht später dann für eine evtl. Unterbringung in einem Pflegeheim oder fürs verbuddeln zahlen. Dem "Kindeswohl" wäre ja dann auch genüge getan, da ich mich ja mit dem "guten" Elternteil wegen den Kindern nicht mehr streiten müsste, da die "Familienbande" ja auf dem Papier nie existent wäre; also so im Nachinein....
Ich weis, es ist vielleicht etwas unordodox, aber vielleicht kann der eine oder andere auch meine Gedanken nachvollziehen. Aus meine Sicht ist das Band mittlerweile unwiederbringlich zerrissen und ich möchte wenigstens ein paar Jahre in Ruhe leben und nicht mehr morgens aufwachen mit dem ersten Gedanken, was nun wieder als nächstes beim nächsten Gerichtstermin abgeht oder ob heute Abend nach der Arbeit der nächste gelbe Brief im Kasten liegt, von denen ich mehr als genug zum Tapezieren habe.
Kleine Anmerkung noch: Im Grunde müsste ich ja durch meine Insolvenz in etwa 1000€ zum leben haben. Von daher kann es mir gleich sein, wer das überschüssige Geld abzieht. Sollte das Argument kommen, dass meine Insolvenz mein persönliches Vergnügen ist, dann komm ich mit dem Argument, wenn die Kinder bei mir geblieben wären , dann müsste das auch angerechnet werden.
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| Auswandern Asien Was angeben |
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Geschrieben von: Drahtseiltänzer - 12-02-2017, 13:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (63)
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Hallo alle miteinander,
bevor es jetzt "Gar nichts angeben, einfach abhauen" Posts hagelt, ein paar Details zu meinem Fall. Ich weiß viele werden mich hassen aus verschiedenen Gründen, aber ich sehe es nich ein, dass ich Unterhalt zahlen soll wo die Freundin nach 6 Jahrne Beziehung einfach die Pille abgesetzt hat und es mir mitzuteilen. Kurz: Mir wurde im Jahr 2006 ein Kind untergejubelt. Damals war ich noch in der Ausbildung. Ich hätte also anschließend Unterhalt zahlen müssen. Glücklicherweise haben wir gemeinsames Sorgerecht. Ich selbst habe keinerlei Interesse das Kind zu sehen und das tue ich auch nicht. Aber es war seit jeher ein nettes Druckmittel umd etwaige Überlegungen der Ex sich einen Anwalt zu nehmen im Keim zu ersticken.
Natürlich hat die Ex Unterhaltsvorschuss beantragt und ich habe nach meiner Ausbildung das Abi nachgemacht und noch studiert. Es war ein heftiger Drahtseiltanz und es hat mich viel Schmeichelei, psychische Gesundheit, beziehungen und rechtliche Tricksereien gekostet aber ich habe mein Studium beendet und bin noch nach wie vor schuldenfrei. Das Jugendamt hat kein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt und ich muss den unterhaltsvorschuss nicht erstatten. Die Jugendamtgeschichte ist also durch. Eine Titulierung besteht ebenfalls bis heute nich. Das Kind ist jetzt momentant 10. da mein Studium nun zu Ende ist und ich ohnehin vorhatte nach Asien zu gehen (Land tut nichts zur Sache) ist die Frage, was gebe ich an. Meine Ex tut natürlich immer fleißig Lohnnachweise fordern - bisher bafög bescheide und wie gesagt, einige tricksereien um einer Klage zuvorzukommen (da ich ja eigtl hätte gar nich studieren dürfen).
Frage:
Momentan bin ich ja komplett schuldenfreiund der optimalfal wäre natürlich wenn das so bleibt. Wenn ich nach Asien abtauche und nirgends irgendwo was angebe, begehe ich ja auch Unterhaltsflucht, wiel ich ja das Einkommen schon mal nicht mehr nachweise, komme also der Mitwirkungspflicht nicht nach. Wenn ich vom Ausland aus über eine dummy email ihr meine Einkommensnachweise sende -die natürlich unter dem selbstbehalt liegen- und das noch 10 jahre so hingenommen wird von ihr bin ich aus dem schneider und schuldenfrei da durch gekommen. Sie weiß ja letzten Endes, dass ich da auch ganz einfach abtauchen kann und eigentlich gar nix machen muss. Ab und zu würde ich von Asien aus auch ab und zu mal n 100er zahlen, quasi dass sie etwas zu verlieren hat und so gar nicht erst Titulierung einfordert oder Klage. Auf die Frage warum ich ausgewandert bin würde ich sagen die politische Korrektheit hier und die soziale Kälte (was auch tatsächlich meine Gründe sind).
2.e option is halt abtauchen und gar nichts irgendwo was angeben, das würde mir halt insgesamt vieleicht 9 k € sparen im maximalfall, also verglichen mit dem worst case szenario, dass sie insta Anzeige erhebt und in Deutschland sich Schulden auflaufen, da ich ja in DE richtig gut verdienen könnte (fiktives Einkommen). Hätte aber eben den Nachteil, dass ich dann offiziell n Unterhaltsflüctiger wäre mit allem was dazu gehört.
Das Auswander selbst ist relativ sicher, ich habe mehrere Abschlüsse, spreche fließen english, einigermaßen chinesisch und kenne Leute vor Ort.
Ich weiß das ist verglichen mit fast allen anderen hier nen Luxusproblem und manche würden mit am liebsten bestimtm den Hals umdrehen. Ich wäre dennoch dankbar welche der beiden Optionen Ihr empfehlen würdet. Noch weitere ca 10 Jahre drahtseiltanzen und schuldenfrei in DE oder Unterhaltsflucht volle Kanne Hoschi. Bei voller Unterhaltsflucht würde ich natürlich auch das Bafög nicht zurückzahlen. also auch nochmal 10 k gespart. Und wie gesagt, bitte keine Moralpredigten.
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