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2017 Besuchstermine & Kinder wollen nicht telefonieren |
Geschrieben von: Panto - 09-10-2016, 17:51 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo Forum,
mittlerweile ist die Scheidung mehr als drei ein halb Jahre hinter uns und sind gut über €70.000 geflossen . Bin neuverheiratet und glücklich wie nie zuvor. Wenn wir die Kinder sehen sind die beiden aufgeweckt, positiv und einfach gut drauf. Wir vermissen einander sehr und die Kinder bestätigen dies.
Die KM hat jetzt wieder mal etwas Neues - sie weigert sich nicht nur alle von mir vorgeschlagen Besuchsterminen in 2017 zu bestätigen, sie will sich ebenso wenig darauf einlassen dass ich unsere Kinder ab und zu mal an deren Geburtstag und/oder Weihnachten haben möchten. - Wortlaut zu Terminen: "Es kann entweder aufgrund von Krankheit der Kinder oder anderen Terminen ( Einladungen zu Kindergeburtstagen, sportliche Wettkämpfe o.ä.) etwas dazwischenkommen, dass sie daran hindert, zu kommen oder wo sie erst später als vereinbart kommen können".
Sollte ich also beim Telefon warten bis die Kinder mal nichts "besseres" haben, als deren Vater ab und zu sehen. Ausserdem haben die beide Kinder mir klar bestätigt dass sie gerne jede zweite Weihnachten bei uns in England feiern möchten.
Da die Exe sehr dominant ist, und die Kinder nur dann FaceTimen dürfen wenn sie eben nicht auf dem iPad Videos o.ä. ansehen, gibt es immer häufiger Situationen dass sie selbst nicht mehr am Telefon kommen wollen, und, wenn wir uns dann wieder treffen ich mich bei den erkundige und sie erklären dass sie halt nicht gerne telefonieren (was lediglich nicht wahr ist).
Damit ich der Meinung bin dass die Kinder schon ausreichend unter Druck stehen, und ich mich in diesem eher zurückhalten möchte, was könnte ich machen - ebenso bzgl. 2017 Termine?
Ich freue mich auf eure Anregungen, vielen Dank
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Mütter geht es ähnlich |
Geschrieben von: biwa - 09-10-2016, 08:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo,
ich bin neu hier und habe einige Beiträge gelesen... Ich bin recht erstaunt über die Ähnlichkeit vieler Fälle wie meinen. Nur mit dem Unterschied, dass ich eine betroffenen Mutter bin.
Kurze Geschichte: Ich war gerade 16, da lernte ich meinen heutigen EX-Mann kennen. Nach längerem Zusammensein, bekamen wir einen Sohn - bauten ein Haus und bekamen dann noch eine Tochter. So weit so gut. Nach vielen Auf`s und Ab`s und der Faulheit (er ging nicht arbeiten...lag nur noch auf dem Sofa usw.) schließlich die Trennung, welche von mir aus ging.
Schließlich begann ein harter Kampf um die Kinder vor Gericht... welchen ich anfänglich "gewann". Das heißt, die Kinder sind zu mir gezogen - lt. richterlichen Beschluß. Nach 4 Wochen dann die Nachricht, er ist vor das OLG in Berufung gegangen. Dort bekam mein (Ex-) Mann Recht, da mein Sohn (damals 11 Jahre) dort aussagte, dass er zum Vater möchte... (tja: ich sage nur Beeinflussung und materielle Anreize.... - dagegen kam und komme ich nicht an).
Dann begann für mich ein Kampf um das Umgangsrecht, wenigstens um meiner Tochter, da mein Sohn von da an jeglichen Kontakt mit mir verweigert. Mein Ex schaffte sich schnell eine neue Flamme an, somit war/ist die Kinderversorgung gewährleistet (Darum hat er sich vorher nämlich nicht besonders gekümmert). Weiterhin war diese neue Frau bald schwanger und er baute sich eine neue Familie auf....
Ich kämpfte weiter und verlor eigentlich immer, das Jugendamt schaffte es auch nicht in irgendeiner Weise zu vermitteln. Von kompetenten Mitarbeitern - keine Spur- Er behauptete dort etwas (z.B. ich will auswandern mit den Kindern nach Dänemark...? Dabei gab ich schon im Vorfeld beim Jugendamt an, dass ich dort einen Urlaub verbringen möchte.... )
Derzeit habe ich weiterhin keinen Kontakt zu meinen (mittlerweile 15 jährigen Sohn) und einen 2- wöchigen Umgangskontakt zu meiner Tochter. Weiterhin sehe ich sie jeden 2. Donnerstag Nachmittag... Sie weicht mir währenddessen kaum von der Seite...
Es gibt auch weiterhin "Kleinkrieg". Jetzt will er mir den Donnerstagnachmittag streitig machen, da es für ihm angeblich beruflich nicht vereinbar ist, dass ich sie dort sehe. Diesbezüglich wurde ein Anwalt konsultiert. Diesen Brief erhielt ich gestern mit der Post. Dort standen für mich 2 Ausweichtage drin...Da er ja mir den Kontakt nicht verwehren will...alles Schwachsinn! Letztendlich hole ich meine Tochter ab und bringe sie auch wieder hin...
Ich habe absolut kein Geld für einen Anwalt, da ich ja auch Unterhalt zahle. Mit dem Jugendamt zu reden, bringt gar nichts. Die stehen immer den Elternteil bei, welcher die Kinder hat. So ist mein Gefühl! Letztendlich habe ich keine Rechte mehr, sondern nur noch Pflichten. Das mit dem Unterhalt boxt das Jugendamt gnadenlos durch und wenn Du dem nicht nachkommst wird gleich mit dem Gericht gedroht.
Aber wehe, ich möchte mal etwas, dann lassen die sich Zeit....
Ich glaube, das kennt ihr alle!
Nur als Mutter, wird man oft gefragt...."Da muß doch was gewesen sein! Die hat sich doch was zu Schulden kommen lassn! Sonst wären die Kinder bei ihr!" NEIN, ich bin da so reingerutscht und mein Ex will sich für die Trennung rächen....das ist der Grund. Und seine neue Flamme spielt das Spielchen wunderbar mit...
Das war nur ein kurzer Ausschnitt meiner, mittlerweile 3,5 jährigen Auseinandersetzung mit meinem Ex-Mann.
LG biwa
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Mehrbedarfszahlungen |
Geschrieben von: JessyHa80 - 05-10-2016, 18:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo Zusammen,
ich bekomme von meinem Kindsvater aktuell auch Mehrbedarfszahlungen. Nun wird unser Sohn bald 3 Jahre und ich werde wieder arbeiten gehen. Stehen mir die Mehrbedarfszahlungen weiterhin zu oder sind sie ab dann freiwillig? Kennt sich hier jemand eventuell aus?
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Besuchsrechtsvereinbarung |
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 01-10-2016, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Ich brauche hier bitte ein Einschätzung von Euch:
Ich gebe mal die kurzen Facts:
Eheschutzverhandlung konnte nicht durchgeführt werden, da ich verhandlungsunfähig und stationär im Spital lag.
KM bekommt vorläufige Obhut über alle Kinder und die Wohnung zugeteilt.
Kontakt und Annäherungsverbot wurde bzgl. Kinder aufgehoben, Ehefrau besteht weiterhin.
Seitdem wird der Kontakt mit den Kindern komplett blockiert, es kommt zu keinen Telefonaten etc.
Der Beistand steht einseitig auf Seiten der KM und sieht den Boykott nicht. Telefonischer Kontakt ist seit mehreren Wochen nicht möglich.
Strafverfahren wegen Morddrohung ( Lüge der Ex ) gegen mich läuft weiterhin, habe selber Anzeige gegen Sie eingereicht.
KM schiesst mit allen möglichem, wünscht sich aber Unterstützung von mir.
Gab ein Gespräch, welches total destruktiv gelaufen ist. KM hat die ganze Zeit alles verweigert, was ihr nicht passt.
Der Amtsbeistand kommt jetzt total überraschend mit dem ambitionierten Vorschlag, das ich für 2-3 Tage in die Wohnung der Ex gehen
soll und dort die Kinder betreuen soll. Ihr neuer Partner hat dort schon regelmässig übernachtet, Kinder sind ziemlich verstört deswegen.
Wie es mir geht, sage ich besser nicht.
Die Frage ist:
Soll ich auf eine Besuchsvereinbarung auf dieser Grundlage eingehen? Habe nämlich den Eindruck das mir eine Falle gestellt werden soll.
Ursprünglich wollte ich begleitete Besuche bzw. begleitete Übergaben und eine stufenweisen Aufbau aufgrund meiner angeschlagenen Gesundheit....
Ging angeblich Alles nicht, weil der Amtsbeistand niemanden gefunden hat der das übernehmen soll.
Danke.
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Sceno-Test durch Verfahrensbeistand |
Geschrieben von: Steinbeißer - 29-09-2016, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo, nach zwei Jahren Wechselmodell in der Nachtrennungssituation ist die Mutter der Kinder umgezogen und hat einen neuen Sozialraum für die Kids geschaffen. Die Kinder sind 7 und 9 Jahre alt. Die Mutter hat nun das ABR beantragt, da sie möchte, dass die Kinder zukünftig an ihrem Wohnort zur Schule gehen. Das Gericht setzte eine Verfahrensbeiständin ein, die eine Stellungnahme schreiben soll und die auch mit den Kindern einzeln Gespräche führte. Bei diesem Termin lies die Verfahrensbeiständin die Kinder Figuren aufbauen, die die Mitglieder der Familien symbolisierten und fragte, welche Person den Kindern wichtig wäre und welche Figur wer ist. Da dieses Gespräch mit der Verfahrensbeiständin in der Mutterwoche stattfand, frage ich mich, wie sich der Einfluss der Betreuungsperson auf das Ergebnis auswirkt. Ist es bei normalen Verhältnissen günstiger für den Vater, wenn der Test in seiner Woche stattfindet? Ist der Test überhaupt aussagekräftigt. Unabhängig davon habe ich Bedenken, was die Einstellung der Verfahrensbeiständin angeht. Sie sei Pädagogin und halte nichts vom Wechselmodell. Außerdem ist sie der Meinung: "Was der Mutter gut tut, tut auch den Kindern gut." Dürfen Verfahrensbeistände parteiisch sein? Vielen Dank.
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Haben wir wirklich eine Chance? |
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 27-09-2016, 09:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (227)
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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
nach langem Überlegen schreibe ich (w) hier im Forum. Warum ich schreibe? Weil mein Partner und ich am verzweifeln sind. Wir sind seit rund 2,5 Jahren zusammen und es geht uns in unserer kleinen Patchwork-Familie (mit meinen beiden Kids) wirklich sehr gut. Trotz der Alltags-Hürden usw.
Leider ist ein ganz wichtiger Lebensbereich extrem schlimm - nämlich dass mein Partner seine beiden Kinder seit beinahe einem Jahr nicht mehr gesehen hat - trotz einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung zwischen seiner Exfrau und ihm.
Die beiden Kinder werden von ihr auf das Schlimmste instrumentalisiert. Dabei werden vermeintliche Tatsachen erzählt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Die Frau bekam im Trennungsjahr rund 60.000 Euro Unterhalt (inklusive Zahlungen, die er geleistet hat, weil sie die Miete einfach nicht bezahlte und er nicht wollte, dass die Kinder die Wohnung verlassen müssen!).
Inzwischen spitzt sich die Lage immer mehr zu. Die Frau hat 9 Gerichts- und Rechtsverfahren begonnen gegen uns BEIDE!
Sie hat mir über mehrere Wochen nachstellen lassen, damit sie so viel wie möglich über mich herausfindet...
Leidtragend sind letztlich die beiden Kinder. Sie stecken voll im Loyalitätskonflikt und tun uns Beiden sehr leid. Sie haben keine Chance, sich selbst ein "neutrales" Bild von Ihrem Papa machen zu dürfen. Sie werden in die Lage gebracht, sich zwischen Eltern entscheiden zu müssen - das Schlimmste, was es für eine Kinderseele gibt.
Mein Partner ist innerlich zerrissen. Er liebt seine Kinder so sehr und vermisst sie jeden Tag. Zudem hat er große Angst davor, dass die Verhaltensweisen der Mutter noch schlimmer werden und die Kinder dauerhaften Schaden nehmen.
Sie hat beispielsweise sogar eine Anzeige beim JA gemacht wegen angeblicher sexueller Grenzüberschreitung des Vaters. Der Sachverhalt wurde als völlig haltlos abgewiesen. Ihn hat das aber sehr erschüttert.
In der Zwischenzeit ist eine Verfahrensbeistand für die Kinder bestellt. Alle Versuche von ihm, sich über Kommunikation ohne Gerichte zu einigen wurden abgeblockt. Es ist so nervenaufreibend - von den ganzen Anwaltskosten ganz zu schweigen.
Hat mein Partner überhaupt irgendeine Chance, seine Kinder bald wieder regelmäßig zu sehen? Wenn ich Eure Threads lese, dann verlässt mich die Hoffnung teilweise schon...
Übrigens sehen meine Kinder ihren Vater regelmäßig und auch oft zusätzlich spontan - das ist doch normal, oder nicht?
Wieso ist ein solches Verhalten der Mutter möglich? Wieso können manche Frauen (oder auch Männer?) nicht zwischen Partnerschaft und Elternschaft trennen?
Was würdet ihr ihm empfehlen?
Danke für´s Lesen - das Schreiben hat schon gut getan.
LG die traurige Partnerin
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Unterhalt in naher Zukunft |
Geschrieben von: fragender - 23-09-2016, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo zusammen,
ich habe mich mit dem Thema Unterhalt ein wenig beschäftigt, da ich (als dummer normalsterbilicher) auf den blöden Gedanken kommen könnte, dass sich bei den Unterhaltszahlungen was ändern sollte.
Ich habe die FAQ durchgesehen, aber leider bietet der Mustertext nur eine Vorlage, wenn ein Jugendamt in frage kommt; von daher mir keine wirkliche hilfe.
Ein Jugendamt war nie bei mir in Sachen Unterhalt mit im Gespräch, da der Anwalt meiner Ex gleich alles vor das Gericht gezogen hatte.
Hier ein paar Eckdaten:
Gerichtstermin Nov. 2014 auf Unterhalt Verklagt und Dank meines (Ironisch) Fähigen Anwaltes einem Vergleich zugestimmt.
Dieser Umfasst einen dynamischen und nicht befristeten Unterhalt für zwei Kinder.
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Selbstständig und Besitzer eines Hauses.
Laut Gesetz § 323 ZPO steht mir eine Abänderung zu, wenn sich "erhebliche Änderung" ergeben.
Die Änderungen, die sich seit dem Verfahren ergeben haben:
Mittlerweile seit 1,5 Jahren Angestellter bei gleichen Gehalt
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Haus ist Zwangsversteigert worden
Insolvenz ist am laufen und somit habe ich 1080,-€ plus Unterhalt für die beiden Kinder
Kinder haben seit der Trennung Kontakt abgebrochen und haben dies auch schriftlich mitgeteilt, dass SIE keinen wünschen.
Wenn der Tag der Volljährigkeit erreicht wurde, dann sind ja beide Barunterhaltspflichtig, oder?
Nun meine Frage bezüglich einer Abänderung:
Wie geht man mit dem Urteil um, wenn eines der Kinder 18 wird?
Muss man eine Änderungsklage auch dann einreichen, wenn ich ab volljährigkeit keinen Unterhalt mehr bezahle, da ich eine Verfehlung darin sehe, da kein Kontakt mehr zu den Kindern besteht und sich das auch nicht mehr ändert? Oder muss ich da dann ein anderes Verfahren starten?
Ich frage deshalb so blöd, da ich Online immer zu viel Unterhalt bezahle, gehe ich aber zu einem Anwalt, dann heißt es, dass ich da nix machen kann. Bitte nicht falsch verstehen: Die Kinder meiner Ex bekommen von mir ohne aufstand bis zur Volljährigkeit Ihren Unterhalt. Ich werde ja mal alt und einer der beiden soll dann die Kosten des Pflegeheims übernehmen "müssen".
Ich möchte mich nur schon mal vorbereiten und nicht erst später wieder im Nachhinein darum kümmern müssen.
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