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Mehrbedarfszahlungen
#1
Hallo Zusammen,

ich bekomme von meinem Kindsvater aktuell auch Mehrbedarfszahlungen. Nun wird unser Sohn bald 3 Jahre und ich werde wieder arbeiten gehen. Stehen mir die Mehrbedarfszahlungen weiterhin zu oder sind sie ab dann freiwillig? Kennt sich hier jemand eventuell aus?
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#2
Dir steht nichts zu, nur dem Kind. Wenn du wieder Einkommen hast, wird Mehrbedarf entsprechend der Einkommensverhältnisse zwischen den Eltern gequotelt.
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#3
Ersetze “steht dir zu“ mit “benötige ich wirklich“ und stell die Frage neu...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#4
"ich bekomme ... und ich werde wieder arbeiten gehen"
das ist ein Fake oder Joke
https://t.me/GenderFukc
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#5
I
(05-10-2016, 23:23)Antragsgegner schrieb: Ersetze “steht dir zu“ mit “benötige ich wirklich“ und stell die Frage neu...


Sind die Zahlungen denn generell freiwillig oder eben nur solange ich nicht arbeiten gehe? Unterhalt fürs Kind bekomme ich ja auch unabhängig davon, ob ich das Geld benötige oder nicht.
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#6
Das kommt drauf an für was das Geld ist. Es gibt Mehrbedarfstatbestände.
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#7
Und nochmal: Das Geld bekommt das Kind, nicht du - du bist nur der Vertreter des Kindes. Das Kind bekommt das auch nicht unabhängig davon, ob es das benötigt oder nicht. Angenommen, das Kind hat Geld (z.B. Erbe verstobener Verwandter oder Schenkung von der reichen Oma), dann kriegt es auch keinen Unterhalt.

Auch du bist da nicht aussen vor. Wenn du deutlich mehr wie der Vater verdienst, wirst du auch barunterhaltspflichtig und musst selber Unterhalt zahlen. Obwohl du das Kind in Obhut hast. Irgendwann wiegt die Einkommensungleichheit schwerer.

Grundsätzlich ist jeglicher Unterhalt erst einmal Sache der Eltern. Die dürfen das regeln, wie sie wollen. Du und der Vater. Sie dürfen nur nicht sagen: Wir geben dem Kind nichts, dafür kann das Kind Sozialgeld beantragen. Das wäre eine Vereinbarung, die zu Lasten Dritter geht, die dürft ihr nicht treffen. Du darfst ja auch nicht mit deinem Freund vereinbaren, dass die Wohnungsmiete ab jetzt der Nachbar zahlt.

Ihr müsst euch also ganz freiwillig selbst einigen, was Unterhalt fürs Kind incl. eventueller Mehrbedarf angeht. So ist es auch am Besten, dann alles Andere kostet Geld und verursacht Streit. Erst wenn euch das nicht gelingt kommt Zwang, Staat und Gericht ins Spiel. Die halten sich für gewöhnlich an Richtlinien wie die Unterhaltsleitlinien. Da steht dann drin, was alles als Mehrbedarf gilt. Ein Kindersitz fürs Auto ist es nicht, bestimmte Bereiche und Situationen bei Betreuungskosten sind es.
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#8
(06-10-2016, 09:21)p__ schrieb: Und nochmal: Das Geld bekommt das Kind, nicht du - du bist nur der Vertreter des Kindes. Das Kind bekommt das auch nicht unabhängig davon, ob es das benötigt oder nicht. Angenommen, das Kind hat Geld (z.B. Erbe verstobener Verwandter oder Schenkung von der reichen Oma), dann kriegt es auch keinen Unterhalt.

Auch du bist da nicht aussen vor. Wenn du deutlich mehr wie der Vater verdienst, wirst du auch barunterhaltspflichtig und musst selber Unterhalt zahlen. Obwohl du das Kind in Obhut hast. Irgendwann wiegt die Einkommensungleichheit schwerer.

Grundsätzlich ist jeglicher Unterhalt erst einmal Sache der Eltern. Die dürfen das regeln, wie sie wollen. Du und der Vater. Sie dürfen nur nicht sagen: Wir geben dem Kind nichts, dafür kann das Kind Sozialgeld beantragen. Das wäre eine Vereinbarung, die zu Lasten Dritter geht, die dürft ihr nicht treffen. Du darfst ja auch nicht mit deinem Freund vereinbaren, dass die Wohnungsmiete ab jetzt der Nachbar zahlt.

Ihr müsst euch also ganz freiwillig selbst einigen, was Unterhalt fürs Kind incl. eventueller Mehrbedarf angeht. So ist es auch am Besten, dann alles Andere kostet Geld und verursacht Streit. Erst wenn euch das nicht gelingt kommt Zwang, Staat und Gericht ins Spiel. Die halten sich für gewöhnlich an Richtlinien wie die Unterhaltsleitlinien. Da steht dann drin, was alles als Mehrbedarf gilt. Ein Kindersitz fürs Auto ist es nicht, bestimmte Bereiche und Situationen bei Betreuungskosten sind es.



Lieben Dank für die ausführliche Antwort. :-)
Also in unserem konkreten Fall ist es so, dass der Vater (zu dem ich ansonsten keinen Kontakt habe) etwas Mehrbedarf überweist. Nun hat er angekündigt, dass er dieses nicht mehr tut, sobald unser Sohn 3 Jahre ist und ich dann wieder arbeiten gehe. 
Ich denke, dass ich dann mehr verdienen werden als er.
Ich möchte die Zahlungen auch nicht übers Amt erfolgen lassen, sondern möchte nur wissen, ob er die Zahlungen einfach so einstellen kann oder ob mir rechtlich ein Mehrbedarf von ihm zusteht. :-)
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#9
(06-10-2016, 09:34)JessyHa80 schrieb: möchte nur wissen, ob er die Zahlungen einfach so einstellen kann oder ob mir rechtlich ein Mehrbedarf von ihm zusteht. :-)

Wenn es keine gerichtliche Vereinbarung über die Unterhaltshöhe einschl. Mehrbedarfe gibt, kann er die Zahlungen dafür jederzeit sang- und klanglos einstellen. Dafür muß er nicht mal warten, bis du wieder in Arbeit bist. Soweit ich deine Frage verstanden habe, zahlt er derzeit freiwillig, ohne das darüber ein Gerichtsbeschluß vorliegt (Du willst ihm auch kein "Amt" aufbürden). Einen pauschalen rechtlichen Anspruch auf Mehrbedarf gibt es aber nicht. Ob das Kind überhaupt so einen Anspruch haben könnte, hängt von einigen Faktoren ab, wie P schon schrieb.
Darüber geht aus der Fragestellung aber nichts an Informationen hervor.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#10
(06-10-2016, 09:34)JessyHa80 schrieb: ob mir rechtlich ein Mehrbedarf von ihm zusteht. :-)

Wenn, dann dem Kind, wie wir doch nun gelernt haben?
Sollte der Vater einfach Geld "für Mehrbedarf" ohne Mehrbedarfstatbestand gegeben haben, dann hat das Kind und damit du einen Bonus eingestrichen, den ihr im Streitfall gar nicht bekommen hättet. Mehrbedarf ist eben wie gesagt immer an einen ganz konkreten Grund gekoppelt. Besteht kein gültiger Grund, kann die Zahlung jederzeit eingestellt werden, ohne dass sie anschliessend einklagbar wäre. Sie ist vollkommen freiwillig. Das Vater könnte sie auch jetzt schon beenden, nicht erst wenn du etwas verdienst.

Ich würde das Extrageld für kommende Kinderbedrüfnisse sparen und dem Vater dafür danken. Hoffentlich hat der Kontakt zum Kind? Weit wichtiger wie Geld ist für das Kind die Elternbeziehung, die ist unersetzlich.
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#11
(06-10-2016, 09:34)JessyHa80 schrieb: Also in unserem konkreten Fall ist es so, dass der Vater (zu dem ich ansonsten keinen Kontakt habe) etwas Mehrbedarf überweist. Nun hat er angekündigt, dass er dieses nicht mehr tut, sobald unser Sohn 3 Jahre ist und ich dann wieder arbeiten gehe. 

Summarizing:

Wenn der Mehrbedarf begründet ist, dann steht er dem Kind auch dann zu, wenn Du wieder arbeiten gehst.

Nur musst Du Dich dann anteilig an dem Mehrbedarf beteiligen. D.h. der KV trägt einen Teil und Du trägst einen Teil, und zwar gequotelt nach dem jeweiligen Anteil am Einkommen, der den Eigenbedarf übersteigt.
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#12
(06-10-2016, 09:34)JessyHa80 schrieb: Also in unserem konkreten Fall ist es so, dass der Vater (zu dem ich ansonsten keinen Kontakt habe) ...

Und das Kind? Hat das Kind regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater (in diesem Alter wären das mindestens zweimal die Woche)?

Wenn nicht: Warum nicht?

Was tust Du dafür, daß das Kind Kontakt zu seinem Vater bekommt?

Der Vater ist für das Kind LEBENSWICHTIG - und zwar völlig unabhängig davon, wie Du zu dem Vater stehst!

Simon II
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#13
Ich setze ein Kasten Bier auf dem nächsten Treffen, das keine Antwort mehr kommt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#14
(06-10-2016, 15:47)Antragsgegner schrieb: Ich setze ein Kasten Bier auf dem nächsten Treffen, das keine Antwort mehr kommt.

Wieso??? :-))
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#15
Weil Du bis jetzt noch keine einzige Frage beantwortet hast...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#16
Grüß Gott
@JessyHA80
Das du hier als Frau im falschen Forum bist hast du wahrscheinlich schon gemerkt? Jetzt wird hier groß getönt das das Geld dem Kind zusteht. Ja, das ist völlig richtig. Und warum feiern sich hier dann so viele das sie wenig oder gar keinen Unterhalt zahlen, obwohl das Kind wahrscheinllich am wenigsten dafür kann das ihr einen Brass auf die Mutter, oder sie auf euch, hat? Wie ift wird denn hier geschrieben "die Mutter kriegt keinen Cent von mir"

Unterhalt hat aber auch rein gar nichts mit Umgang zu tun. Vielleicht will der Vater ja auch gar keinen. Davon gibt es auch hundertausende.

Selbst wenn Sie mehr verdinet als er, muss er erstmal Unterhalt zahlen. Die Differenz zwischen den beiden Einkommen müsste schon sehr groß sein, ich meine es lag mal bei dem dreifachen, damit der eigentliche Unterhaltspfllichtige raus ist.
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#17
Auf welche ihrer Fragen sollen das eigentlich Antworten sein?
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#18
Keine Sorge, p_, die beiden verstehen sich bestimmt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#19
Ich weiß auch net. Mir geht es gar gar net darum, dass ich Geld will und auch net ob das Geld jetzt mir oder meinem Sihm gehört (davon abgesehen investiere ich eh jeden Euro in ihm).
Ich möchte nur wissen, ob der Vater generell den Mehrbedarf zahlen muss oder ob dies eine rein freiwillige Zahlung ist. Gerichtlich festgesetzt ist hier nichts. Mir geht es hier net um Belehrungen, sondern um einfache Antworten für rechtliche Fragen, da hier sicher die ein oder andere Erfahrungswerte hat :-)
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#20
Aber die Antworten darauf hast Du bekommen: Mehrbedarf wird nach Einkommen zwischen den Eltern aufgeteilt; in Eurem Fall wirst Du mehr verdienen und damit den größeren Anteil leisten müssen. Wenn Ihr keinen juristischen Streit habt und die vielen tausend Euro für Anwälte, Jugendamt und Gerichte lieber sparen wollt, wirst Du sicherlich dafür sorgen, dass der Vater normalen Kontakt mit seinem Sohn behält und die finanziellen Dinge nicht eskalieren.

(die meisten hier sind vom Familienrechtssystem gebrandmarkt. IdR. fängt das Problem mit Kindesentzug und hohen Geldforderungen an, die dann versuchsweise von der Ex-Frau gerichtlich durchgesetzt werden - manchmal aber nicht immer mit Erfolg. Wer diesen Mist persönlich erleben durfte, reagiert auf sowas auch nicht mehr normal. Wenn Deine Frage also ernsthaft gestellt ist, musst Du die ziemlich direkten Antworten auch in Kauf nehmen)
https://t.me/GenderFukc
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#21
(07-10-2016, 01:22)Petrus schrieb: Aber die Antworten darauf hast Du bekommen: Mehrbedarf wird nach Einkommen zwischen den Eltern aufgeteilt; in Eurem Fall wirst Du mehr verdienen und damit den größeren Anteil leisten müssen. Wenn Ihr keinen juristischen Streit habt und die vielen tausend Euro für Anwälte, Jugendamt und Gerichte lieber sparen wollt, wirst Du sicherlich dafür sorgen, dass der Vater normalen Kontakt mit seinem Sohn behält und die finanziellen Dinge nicht eskalieren.

Ich habe mir erlaubt, einen besonders wichtigen Punkt hervorzuheben.

Mich dünkt nämlich aufgrund der bisherigen Aussagen von JessyHa80, daß Kind und Vater keinen Kontakt zueinander haben.

Angry

Es würde mich im Interesse des Kindes und des Vaters sehr freuen, wenn ich mich irre.

Simon II
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#22
(07-10-2016, 08:32)Simon ii schrieb:
(07-10-2016, 01:22)Petrus schrieb: Aber die Antworten darauf hast Du bekommen: Mehrbedarf wird nach Einkommen zwischen den Eltern aufgeteilt; in Eurem Fall wirst Du mehr verdienen und damit den größeren Anteil leisten müssen. Wenn Ihr keinen juristischen Streit habt und die vielen tausend Euro für Anwälte, Jugendamt und Gerichte lieber sparen wollt, wirst Du sicherlich dafür sorgen, dass der Vater normalen Kontakt mit seinem Sohn behält und die finanziellen Dinge nicht eskalieren.

Ich habe mir erlaubt, einen besonders wichtigen Punkt hervorzuheben.

Mich dünkt nämlich aufgrund der bisherigen Aussagen von JessyHa80, daß Kind und Vater keinen Kontakt zueinander haben.

Angry

Es würde mich im Interesse des Kindes und des Vaters sehr freuen, wenn ich mich irre.

Simon II



Hallo Simon, es hat zwar mit meiner eigentlichen Frage nichts zu tun, aber der Vater kommt und lebt in Argentinien, und deswegen haben wir keinen Kontakt zu ihm.
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#23
Und er zahlt trotzdem freiwillig etwas, das er gar nicht müsste? Die Geschichte klingt interessant.
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#24
(07-10-2016, 09:07)p__ schrieb: Und er zahlt trotzdem freiwillig etwas, das er gar nicht müsste? Die Geschichte klingt interessant.


Genau darum meine ursprüngliche Frage, inwiefern er das MUSS, weil er es jetzt einstellen möchte ;-)
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#25
Jessy, die Frage wurde nun mehrfach beantwortet. Ich finde es gut, dass Ihr Euch ohne Gericht und Anwaelte geeinigt habt. Ich weiss nicht was der Vater in Argentinien arbeitet aber normalerweise ist der Verdienst in Argentinien mehr als nur bescheiden. Von daher ist das sehr anerkennenswert, dass der Vater freiwillig und auch noch mehr als er muss bezahlt. Einigt Euch weiter so im Guten ohne Anwaelte und Gericht und nehmt Ruecksicht auf einander und vor allem auf das Kind. Vielleicht klappt es ja auch dass der Kontakt irgendwie wieder zustande kommt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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