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  Aufkündigung des Umgangsmodells
Geschrieben von: Onyx - 14-08-2016, 12:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (144)

Hallo, nun hat es mich erwischt. Tausend Fragen. Die FAQ zum Umgang las ich, aber als Laie kann ich einige Informationen nur schlecht einordnen und suche Erfahrungen. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und betreuen unseren 8jährigen Sohn seit Trennung 2012 und Elternvereinbarung vor Gericht im August 2012 in einem paritätischen Wechselmodell.
 
Der Sohn hat seinen Hauptwohnsitz noch bei mir und geht am Wohnort der Mutter zur Schule. Die Wohnorte liegen 11 Kilometer voneinander entfernt, trotzdem alles prima. Die Mutter hatte aber Ende 2012 das ABR beantragt und das Wechselmodell abgelehnt, weil es zu stressig für das Kind sei.
 
Nun hat das AG diese Woche der Mutter das ABR zugesprochen, da die Mutter wohl eine nicht so stressige 9/5 Umgangsregelung bevorzugt, die Kommunikation zwischen den Eltern gestört sei und sich das Wechselmodell nicht gegen den Willen eines Elternteil anordnen lassen soll. Noch dazu hätte der Sohn in einer Anhörung vor einem Jahr gesagt, dass er etwas mehr Zeit bei der Mutter sein möchte oder sich dies vorstellen könnte. Ob da möglicherweise eine massive Beeinflussung durch die Opferrolle der Mutter stattfand, brauche ich nicht zu fragen. Heute sieht er es hoffentlich anders.
 
Eine Regelung zum Umgang enthält der ABR-Beschluss des AG nicht. Gegen den Beschluss möchte ich Beschwerde einlegen.

Die Mutter kündigte nun an, dass unser Sohn ab morgen nicht mehr wöchentlich wechseln soll, sondern im 9/5-Rhythmus.
 
1. Wie sollte ich mich verhalten? Soll ich das Ansinnen der Mutter akzeptieren oder ignorieren?
 
2. Könnte ich gerichtlich regeln lassen, dass der paritätische Umgang weitergeführt wird, solang die Beschwerde beim OLG anhängig ist? Kommunikation ist mit der Mutter nur über die Elternberatung möglich, alles andere wird von ihr abgelehnt. Wenn ich nicht aktiv werde, ist völlig klar, dass sie sofort wieder zu Gericht geht. Oder sehe ich dies zu verbissen?

3. Kann die Mutter das Kind nun sofort ummelden?
 
Vielen Dank für jede Anregung.

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  Gewaltschutzgesetz
Geschrieben von: knastfreiheit - 13-08-2016, 19:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (59)

Auf dieser Homepage steht eine Rubrik "Wenn kein Umgang mit dem Kind stattfindet"  und dass man sich "ein scheitern eingestehen sollte" usw.

Meine Meinung dazu: Ein scheitern (und damit meine ich nur, ein juristisches scheitern ) sollte man sich erst dann eingestehen, wenn man alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Dann gibt es allerdings noch die praktischen Möglichkeiten, aller juristischen Widerstände zum Trotz, was aber nicht jedermanns Sache ist. Ich meine damit, "ziviler Ungehorsam".

Liebe Väter, wie gesagt es ist nicht jedermanns  Sache, aber wenn eure Kinder schon schulpflichtig sind, dann habt ihr die Möglichkeit den Kontakt zu euren Kindern einigermaßen zu behalten, wenn ihr z.B. die Schulfeste besucht, bei Schulausflügen hinterher reist, eure Kinder nach Unterrichtsende an der Schule abpasst (natürlich die Kindsmutter telefonisch verständigen, dass euer Kind bei euch ist, sie muss nicht wissen wo ihr seid), stunden später euer Kind natürlich wieder zur Kindsmutter nach Hause bringen.

Meine Tochter ist 11 Jahre alt, ich habe sie einige Male schon heimlich getroffen und mit ihr Hausaufgaben in der Kirche gemacht. Ich habe sie bei ihrem Schulausflug in einen Freizeitpark getroffen. Es gibt Möglichkeiten, es kommt nur darauf an, wie weit ihr bereit seid, euch nicht einschüchtern zu lassen. Und jetzt komme ich auf den Titel in der Überschriftszeile zu sprechen.

Die Kindsmutter mißbraucht nun das Gewaltschutzgesetz gegen mich um mich von ihr und meiner Tochter fernzuhalten. Wenn ihr den dämlichen Beschluß lesen würdet, dann würden euch die Zehennägel aufrollen. Da man gegen ein Beschluß des Gewaltschutzgesetzes zunächst keine Rechtsmittel hat, muss man einen mündlichen Verhandlungstermin  beantragen. Dies habe ich gemacht. Bei diesem persönlichen Verhandlungstermin bleibt entweder der Beschluß bestehen oder wird aufgehoben. Wenn der Beschluß bestehen bleibt, hat man die Möglichkeit Beschwerde beim OLG einzulegen, was ich ggbf. dann auch tun werde.

In dem Beschluß wird mir Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft angedroht. Ich habe der Richterin eine klare Stellungnahme abgeliefert und ihr geschrieben, "entweder Sie heben den Beschluß auf oder sie sperren mich ein". Ich habe auch klar formuliert, dass ich für meine Tochter auch in den Knast gehen würde, nachdem ich alle Rechtsmittel ausgeschöpft habe. Desweiteren habe ich klar formuliert, dass ich einen evtl. Knasteinzug medienwirksam in Szene setzen werde.

Und das werde ich auch tun, dies sind keine leeren Drohungen von mir. Ich habe mir das genau überlegt. Für meine Tochter wird es allerdings ein böses Erwachen geben, wenn sie irgendwann erfährt dass ihre Mami ihren Papi in den Knast gebracht hat, nur aus dem Grund weil ich Kontakt zu meiner Tochter gesucht habe.

Aber nicht nur die Kindsmutter ist dann dafür verantwortlich, sondern auch die Richterin, die Tussi vom Jugendamt, Tussi Verfahrensbeistand und die Tussi Anwältin Kindsmutter.

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  Fristverlängerung für Beschwerdebegründung
Geschrieben von: Schnapsnase - 12-08-2016, 16:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo, mein Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin im ABR-Hauptverfahren wurde vom AG nach fünf Monaten abgelehnt und mir gleichzeitig mit dem ABR-Beschluss des AG zugestellt. Ich möchte und muss beim OLG innerhalb von 14 Tagen Beschwerde einlegen und frage mich, ob ich für die Begründung eine Fristverlängerung beantragen könnte oder muss auch die Beschwerdebegründung in der Beschwerdefrist dargebracht werden? Dies ist fast unmöglich, da ich gerade erst mit den Kids aus dem Urlaub zurück bin und mir die Zeit fehlt.

Ist es ein Verfahrensfehler, wenn die Ablehnung des Befangenheitsantrages erst nach fünf Monaten erfolgt und noch dazu nach (mit) Abschluss des ABR-Verfahrens durch Beschluss?  

Vielen Dank.

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  Kleine Tochter berichtet von Schlägen auf den Kopf durch die Mutter
Geschrieben von: cx404 - 12-08-2016, 14:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hey VäterzSmile
Also mein Mäusl 3,45 jahre kuschelte sich Abends schleichend an und hat mir ganz schüchtern erzählt bzw. gesagt OTON.: Mama haut auf den Kopf..War natürlich geschockt, weil kenn ich von ihr aus unsere Beziehung..
Haben dann drüber gereden, also der Zwerg und ich...sie hat sie ihn wohl oder auch schon mehrmals k.a auf den Oberkopf gehaun und logich findet er garnicht gut und macht ihn auch tRAURIG meinter er.. Ist ja alles klar..Das ist ungefär 4 Wochen her, h abe es seitdem einfach runtergeschluckt und einfach mal nichts unternommen.

Was würdet ihr machen? Auch abwarten ob der Zwerg oder Zwergin nochmal was erzählt oder ExPartner darauf ansprechen?
Achso: Mit meiner Ex zelebriere ich das Wechselmodell, was auch super klappt. Naja bis heute, aber andere Geschichte. Ausgerutscht ist ihr die Hand  in unserer 7 Jährigen Beziehung ja öfters mal also bei mir jetzt auch immer Kopf wie so kurze Ausraster kann man das nennen wenn sie mal Argumentativ nicht weiter kam..Ja aber ich fands nu net schlimm, [Unterschreitung des Mindestniveaus] ebenSmile.

Würde mich über euren Rat freuen.
ByeLG


jetzt kocht blos die Kacke wieder bei mir hoch weil die KM gestern bzw. heute wieder übertrieben hat. Vorwürfe aus dem Himmel an mich weiß der Geier warum..Unbegründet

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  Wechselmodell, Mutter Hartz4, Kindesunterhalt an Jobcenter
Geschrieben von: Melquer - 09-08-2016, 21:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen, ich habe ein Problem und hoffe, hier kann mir jemand einen Rat geben. Ich bin seit über drei Jahren geschieden und meine Exfrau und ich betreuen unsere zwei Kinder im Wechselmodell (50:50). Meist sind sie aber häufiger bei mir. Gemeldet sind sie auch bei mir. Seit ungefähr zwei Jahren bezieht meine Ex Hartz4. Jetzt habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen in dem sie mich aufgefordert haben, meine Einkommensverhältnisse darzulegen weil sie Kindesunterhalt von mir anfordern wollen. Ich habe die Sachbearbeiterin angerufen und gesagt, dass wir ein Wechselmodell haben und dass mir der Anwalt bei der Scheidung erklärt hat, dass beim Wechselmodell der Kindesunterhalt entfällt. Die Dame meinte, dass meine Ex in der Summe 400€ Hartzanteil für die Kinder bekommt und sie den Anteil von mir Anfordern wird. Ich könne froh sein, dass sie nicht rückwirkend fordert und wenn ich ab Juli  400€ zahlen würde, wäre das für sie ok. Ich solle mir auch besser den Anwalt sparen, weil der nur Geld kosten würde. Sehr nebulös das Ganze. Kein mir vielleicht jemand erklären, wie ich mit der Aufforderung umgehen soll und ob das Jobcenter berechtigt ist, von mir Kindesunterhalt anzufordern? Vorab vielen Dank.

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  Brief eines Vaters an eine OLG-Richterin
Geschrieben von: Pistachio 00 - 09-08-2016, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

mit Einverständnis des Vaters veröffentliche ich hier seinen Brief an eine OLG-Richterin.

Sein letzter Antrag auf Umgangsausweitung und VKH wurde wegen mangelnder Erfolgsaussicht vom AG abgelehnt, vom OLG bestätigt und nun folgt ein Antrag auf rechtliches Gehör, Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde.
Zur Verdeutlichung der Fakten hat der Vater nun noch diesen persönlichen Brief an die OLG-Richterin versandt.



Angehängte Dateien
.pdf   Brief Richterin_geschw.pdf (Größe: 82,83 KB / Downloads: 86)
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  Unterhaltsberechnung
Geschrieben von: karlderkurze - 07-08-2016, 14:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Verdienst  1800 Euro
Kind 1         355 Euro    16 Jahre aus 1.  Ehe
Kind 2          355 Euro    14  Jahre aus 1. Ehe

wieder verheiratet Kind 3 aus 2. Ehe ist 6 Jahre alt

Titel ist 100 Prozent unbefristet DDT

Kann ich gerichtlich eine Änderung des Titels bewirken?

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  Immobilie-Teilungsversteigerung?
Geschrieben von: Couchsurfer - 05-08-2016, 11:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Moin.

Zu meiner Situation:

Trennung 05/ 2015, Verheiratet, 2 Kinder, Immobilie

Nach der Trennung im letzten Jahr bin ich aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogen. Meine Noch-Frau bewohnt seit dem, gemeinsam mit den Kindern das Haus. Das Haus ist finanziert, eine erhebliche Summe ist noch offen. Meine Noch-Frau bedient die Kredite seit der Trennung allein. Sowohl im Grundbuch, als auch in den Krediten stehen wir je zu 50%.

Mein Wunsch war es von Anfang an, dass das Haus verkauft wird, da der Erlös a.) die Schulden deckt und b.) darüberhinaus Geld überbleiben könnte.

Meine Noch-Frau möchte jedoch NICHT aus dem Haus ausziehen. Auch möchte sie mich NICHT aus den Krediten entlassen, bzw. die finanzierende Bank würde das auch gar nicht zulassen.

Meine private Situation ist wie folgt: Ich werde demnächst in Frührente gehen und aufstockende Leistungen beziehen. Die Sachbearbeiterin beim örtlichen Sozialamt sagt, das mir mit Immobilie die Aufstockung nur Darlehensweise genehmigt werden wird. Ein weiteres Problem sehe ich in der Tatsache, dass das Konstrukt meiner Noch-Frau im finanziellen Sinne auf sehe wackeligen Beinen steht, so dass davon auszugehen ist, dass sie irgendwann die Kredite nicht mehr bedient und die Bank sich an mich wendet oder gar pfändet.

Nun steht die Scheidung an, ich werde anwaltlich vertreten und möchte gerne positiv aus der Immobiliengeschichte herauskommen. So dass diese Sache nicht mein weiteres Leben finanziell oder anderweitig beschädigt, bedroht oder beeinflusst.

Die einzige Chance meinerseits, scheint die Teilungsversteigerung zu sein. 
Hierzu möchte ich noch sagen, dass ich KEINEN Pfennig Geld habe, das Thema anzuschieben. Deshalb meine Frage: Wäre es möglich die Teilungsversteigerung in Kombination mit einer Insolvenz zu veranlassen? Oder gibt es eine Möglichkeit die Kosten des Verfahrens nach der Versteigerung mit dem Erlös zu verrechnen und ggf. dann in Insolvenz zu gehen?

Wäre es evtl. auch eine Option, alles so wie bisher zu belassen und einfach abzuwarten, die Sozialhilfe als Darlehen zu nehmen und die Noch-Frau im Haus zu belassen? 

Meine Frage wäre dann, was passiert wenn das Haus in 25 Jahren verkauft wird, ich aber gar keine Kredite gezahlt habe (kein Anrecht auf die Verkaufssumme habe) mit meinem Darlehen beim Sozialamt. Das würde dann doch fällig gestellt werden, wenn die Immobilie verkauft wird, oder?

Gibt es evtl. noch eine andere Variante für mich?

Zur Teilungsversteigerung ganz grundsätzlich: Ist die nur jetzt vor der Scheidung durchführbar, oder zu jeder Zeit? Ist das auch noch durchführbar, wenn die Scheidung abgeschlossen ist und es ein Urteil bzgl. der Immobilie gibt (zb. Ehefrau bleibt in der Immobilie, zahlt dafür die Kredite allein oä.)

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  Verhaftung in einer Botschaft ???
Geschrieben von: Harley1301 - 03-08-2016, 12:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo herinnen,
vielleicht kennt sich ja der eine oder andere aus ???
Ich lebe in einem europäischem Land, habe mal in deutschland misst gebaut, rechnung nicht bezahlt, bin verurteilt worden zu einem Jahr auf bewährung wegen betruges, mit der auflage raten zu zahlen.
Hatte aber in em Land wo ich lebe nicht genug einkommen anfangs, und konnte die raten nicht bezahlen. als ich dann die zahlungen begonnen hatte, widerrief mir die StA die bewährung.
Ich war bis zum BGH aber keine chance. die bewährung bleibt widerrufen.
Nun habe ich letzten samstag geheiratet nach dem landesrecht, und muss, da ich den namen meiner frau angenommen habe einen neuen, deutschen pass haben, da ich, ich wohne nun erst drei jahre hier und nach sieben bekomme ich erst die staatsbürgerschaft hier.
Nun muss ich die deutsche botschaft betreten, mein bewährungshelfer sagt, nicht betreten, die können dich dort behalten und dann nach deutschland bringen. richtig oder nicht ???
Gruss
Harley 1301

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  meine Ex dreht ab ...
Geschrieben von: Ratsuchender - 02-08-2016, 13:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallöle ...

kurz zur Vorgeschichte:

ich, (damals) verheiratet, schwängere meine Ehefrau. Nun ja sowas kommt vor. An sich nix dickes. Vor der Geburt des Kindes (meiner Ehefrau) schwängere ich auch noch meine Affäre.

Ich verlasse meine schwangere Ehefrau und ziehe mit der schwangeren Affäre zusammen. Aus der Affäre wurde meine Freundin und wir leben in einem gemeinsamen Haushalt.

Scheidung von meiner Ehefrau vor Geburt von Kind 1.

Kind 1 von Ehefrau kommt zur Welt und ist gesund. Lebt bei der Mutter.

Paar Monate später kommt Kind 2 zur Welt und ist ebenfalls gesund. Lebt logischer Weise in unserem Haushalt Mutter-Vater-Kind.

Bisher zahlte ich (untitulierten) Kindesunterhalt orientiert am Unterhaltsvorschuss (144 € im Monat).
Die Alte hat sich bisher damit abspeisen lassen und hat still gehalten.
Plötzlich kommt die an und will Unterhalt vom JA berechnen und titulieren lassen. Mit EInkommensnachweisen und so.
Den Floh hat ihr sicher ihr neuer Typ ins Ohr gesetzt.

Was meint Ihr, was erwartet mich.


Meine Freundin bezieht (noch) Elterngeld und wird dann nach der Elternzeit wieder arbeiten: (netto~ 900,00€)
Ich (netto) circa: 1.300,00€  -  Selbstbehalt: 1.080,00€  = bleiben 220,00€ übrig die gleichrangig den Kindern zukämen.

Weil zwei Kinder je Kind: 110,00 €

Ich lebe mit meiner Freundin und meinem Sohn in einem gemeinsamen Haushalt. Der Unterhalt für meinen Sohn bleibt logischer Weise in unserem Haushalt.

Also habe ich dem Kind meiner Exfrau 110,00€ zu zahlen. Ich zahle doch aber freiwillig mehr (144,00€) ????

Was will die Alte von mir???

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