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| Betreuungsunterhalt |
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Geschrieben von: Pfanne - 27-01-2017, 15:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo,
hab mal eine Frage zum Thema Betreuungsunterhalt. Folgendes Beispiel:
One-Night-Stand. Sie wird schwanger und hat nach Geburt Anspruch auf z.B. 800€ Betreuungsunterhalt. Er kann aber nur 100€ zahlen (Rest: Selbstbehalt). Zahlt er dann 3 Jahre lang (ich weiß, es kann auch länger werden) 100€ und danach nichts mehr oder muss er die 700€/Monat später in Raten abbezahlen?
Danke!
Gruß
Eure Pfanne
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| Befangenheit von Familienrichtern? |
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Geschrieben von: Schnapsnase - 22-01-2017, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Diese Woche war ABR-Verhandlung. Die Richterin hatte sich viel Mühe gegeben, eine Einigung zwischen den Eltern zu erzielt, aber ohne Erfolg. Die Mutter beanspruchte das ABR, weil sie das Wechselmodell nicht gut fürs 9jährige Kind findet und lehnt eine außergerichtliche Einigung in dieser Frage ab.
Das Gutachten ist auch schon gelaufen und die Gutachterin sieht das ABR bei der Mutter. Griffige Gründe, die gegen ein Wechselmodell sprechen, hatte weder die Gutachterin noch die Mutter. Der Vater möchte das Wechselmodell weiterhin praktizieren.
Die Richterin will die Wechselmodellfrage über das ABR lösen und sieht nur die Möglichkeit, dem Vater das ABR zu entziehen und der Mutter die Gewährleistung einer erweiterten Betreuungszeit ans Herz zu legen.
Da der Vater nach zwei Stunden Verhandlung, nachdem die Mutter nicht einlenkte, eine Entscheidung wünschte, war die Richterin sichtlich genervt und sagte: "Also, wenn sie immer so mit der Mutter kommunizier(t)en, kann dies nichts werden, dann ist es doch ganz klar." In den nächsten vierzehn Tagen soll es eine Entscheidung, einen Beschluss, geben.
- Könnte der Verdacht der Befangenheit bestehen, wenn die Richterin so etwas sagt?
- Hätte ich den Befangenheitsantrag in der Verhandlung stellen müssen, wenn ich den Verdacht auf Befangenheit gehabt hätte?
- Kann ich den Beschluss verzögern, wenn ich einen Antrag auf Befangenheit noch vor Beschlussbekanntgabe stelle?
- Oder, soll ich später den Beschluss anzweifeln, weil der Verdacht der Befangenheit besteht?
Vielen Dank für jede Anregung.
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| Ukrainerin schwanger, Beziehung beendet - Fragen zum Unterhalt |
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Geschrieben von: FrankR - 21-01-2017, 13:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu meinem Fall:
1. Ich habe letztes Jahr im Urlaub eine Ukrainerin kennengelernt. Nach dem ersten Besuch bei ihr in der Ukraine war sie schwanger (obwohl angeblich verhütet), in ein paar Monaten kommt das Kind.
2. Sie wollte - und will nach wie vor - nicht abtreiben.
3. Ich habe entgegen meinem Bauchgefühl versucht, eine Beziehung aufzubauen, das ist inzwischen gescheitert und ich habe mich getrennt.
4. Sie lebt in der Ukraine, hat kein Einkommen, lebt in einer Wohnung die (formal) ihrer Mutter gehört. Ich lebe in Deutschland.
6. Ich lege keinen Wert auf zukünftigen Kontakt zu dem Kind und zur Kindsmutter
Ich gehe davon aus, dass Sie früher oder später von mir Unterhalt (für sie und das Kind) haben will.
Was kann nun rein formal und rechtlich auf mich zukommen?
Fragestellungen sind z.B.
1. Wie läuft das bzgl. der Vaterschaftsfeststellung / Anerkennung des Kindes nach der Geburt?
2. Meine Recherche hat ergeben, dass bzgl. des Unterhalts Ukrainisches Recht gelten würde, sie das also dort einklagen und in Deutschland durchsetzen müsste. Wie läuft das in der Praxis ab und wie sind die "Rahmenbedingungen"?
3. Wir sind nicht verheiratet, haben nie zusammengelebt. Müsste ich auch Unterhalt für Sie zahlen?
Mir geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfahren. Unabhängig davon ist, dass ich grundsätzlich zu einer "informellen" Regelung bereit wäre, solange damit keine formale Anerkennung der Vaterschaft verbunden wäre und nicht nachträglich noch "formal" Unterhalt nachgefordert werden könnte (z.B. in dem Fall, dass sie später doch auf die Idee kommt, formal Unterhalt einzufordern).
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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| Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung |
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Geschrieben von: Andrea - 21-01-2017, 00:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Erst einmal ein Hallo an die Forengemeinde,
mein Problem ist folgendes:
Ich habe meinen jetzigen Exmann 1999 geheiratet. Er hatte damals ca 100000 Euro Finanzamtschulden und noch andere Gläubiger. Ich hatte ca 5000 Euro Anfangsvermögen, habe 1995 meine Firma eröffnet und habe harte Jahre hinter mir, mein Exmann war seit 1997 in meiner Firma angestellt und hatte dann Privatinsolvenz beantragt und war damit im Jahr 2008 fertig. 2009 Habe ich ein EFH gekauft für 130 000 Euro und 35000 Renovierungskredit also alles als Darlehen kombiniert mit 2 Bausparverträge. 2010 habe ich ein Appartment gekauft und voll bezahlt. Lebensversicherungen für mich und die Kinder angespart.
2011 hatte ich eine Steuerprüfung und musste ca 50 000 Euro an (Umst./EKST./LST./GWST.) an das Finanzamt nach bezahlen. 2012 hatte mein Exmann anscheinend schon vor, das er sich aus dem Staub zu machen was mir aber erst hinterher aufgefallen ist, denn er hat Anfang 2014 die Scheidung eingerreicht und wir wurden geschieden. Kundendaten aus meiner Firma haben den Besitzer gewechselt, Inventar und teure Geräte ebenso, Geld natürlich auch, sogar mein Name hat auf seine jetzige Homepage gewechselt. (er ist die Jahre vorher bis zu 5 mal in Urlaub gefahren). Nun wurde sein Anfangsvermögen auf 0 gestellt, ist das denn so richtig? ich habe jedoch jetzt Schulden in Höhe von ca 200000 euro und er will an der Wertsteigerung von den beiden Immobilien mit kassieren. Ich würde das Haus auf ca 200000 euro schätzen, das Appartment auf ca 38000 Euro. Dagegen stehen eben zum Zeitpunkt 2014 fast 50000 Euro Steuerschulden und meine Darlehen von ca 200000 Euro und ob die Immobilien innerhalb von 5 Jahren so eine Wertsteigerung erzielt haben kann ich mir nicht vorstellen. Weiss jemand was genaueres und wie ist es mit Steuerschulden? Ist er da mit verantwortlich? zumindest bei der Einkommensteuer? Ich meine er hat ja ausser seinem Lohn ganz gut mit miner Firma mit gelebt und die Einkommensteuer wäre auch nicht so hoch ausgefallen wenn seine 12000 Euro Einkommen im Jahr nicht auch noch mit drauf gerechnet worden wäre. Verträge was auch immer ist auf mich gelaufen, weil er ja auch erst einmal kein Konto bekommen hat wegen der Inso.
Ich habe keine Ahnung wie das nun berechnet wird. Das mit Unterhalt ist schon vom Tisch weil er selbst (m)eine Firma eröffnet hat, es geht nur um die Wertsteigerung der Immobilien und das die Bank da auch noch die Hand drauf hat und nichts davon raus rücken würde. Kredit um ihn auszuzahlen würde ich auch gar keinen mehr bekommen, somit würde ich wohl alles verkaufen müssen oder wie kann ich mir das vorstellen?
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| Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Pfanne - 20-01-2017, 15:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (69)
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Hallo,
ich habe das Trennungsfaq und einige Foreneinträge gelesen, hab aber noch ein paar Fragen zum Thema Kindesunterhalt. Bei mir klopft das Jugendamt nämlich schon an der Tür. Anwalt ist eingeschaltet. Eure Meinung wollte ich trotzdem mal hören.
1.) Das Jugendamt möchte nicht nur wissen, wieviel ich verdiene, sondern auch, was ich an Barvermögen/Wertpapiere u.ä. habe. Muss ich hierzu Aussagen machen oder kann ich darüber schweigen?
2.) Sollte ich besser meine Konten räumen und Wertpapiere verkaufen oder ist das übertrieben? Meine Ex hat keinen Zugriff zu den Konten und weiß auch nicht, wo ich mein Depot habe.
3.) Im Trennungsfaq heißt es, dass man möglichst wenig Infos an das Jugendamt geben sollte. Es wird auch geraten, die Höhe des Einkommens vom Notar bestätigen zu lassen. Wie sieht das mit anderen Infos aus, wie z.B. Fahrtkosten, beruflich bedingten Ausgaben etc.? Kann ich dem Notar meine Belege zeigen -> Notar bescheinigt mir das -> Bescheinigung lege ich dem Jugendamt vor?
Danke!
Eure Pfanne
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| Auskunft Einkünfte vom kind |
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Geschrieben von: Cappuccino - 19-01-2017, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo Gemeinde, wenn ein minderjähriges Kind sehr gut im Sport ist und Geld für sein Sport bekommt, zum Beispiel Fußballverein . Mindert dies den unterhaltsanspruch des Kindes ? Viele Grüße cappuccino
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| zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? |
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Geschrieben von: neoneo - 16-01-2017, 10:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
ich wohne in nicht-EU Ausland. Geschieden (in D-Land). Bezahle minimale Kindesunterhalt. Sehe mein Kind von Zeit zu Zeit (komme nach D-land zu besuch)
Nehmen wir an, irgendwann (+5 Jahre... +10 Jahre) brauche ich Deutsche Medizin. Ich komme nach D-land... und beantrage die Sozialhilfe und gehe zum Arzt und alles gut.
Jetzt bin ich am überlegen im Ausland eine Wohnung zu kaufen. Welche Nebeneffekte bringt es?
Nehmen wir an ich beantrage die Sozialhilfe... was passiert dann?
Viele Grüße neoneo
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| Zeitpunkt Titelerstellung? |
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Geschrieben von: Blumentopferde - 15-01-2017, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Moinmoin,
habe vor einigen Tagen nen Leidensgenossen getroffen.
Klassische Situation: Ledig, Frau getroffen, die nach 3 Wochen "plötzlich" schwanger geworden. Jetzt hängt ihm der Beistand im Nacken wegen Titel.
Er hat in einem grossen Betrieb immer wieder Zeitverträge.
Als der "nette" Herr vom JA wegen Titel anfragte und mit Gericht drohte gab ich ihm den Tipp ihm zu schreiben, dass er selbstverständlich den Titel unterzeichnen würde, er solle das Dokument fertig machen und eine Befristung analog zum Arbeitsvertrag eintragen. Danach war immer Ruhe. Das Spiel hammer schon 3x gemacht. Etzt ist der Herr JA an die KM ran und behauptet vor ihr, dass mein Bekannter "sich weigert" den Titel zu unterschreiben. Diese macht entsprechenden Terz. Ich rate ihm sie zu ignorieren da Beistandschaft existiert.
Jetzt meine Frage: reicht es einen Titel beim Notar zu machen wenn die Gerichtsvorladung im Briefkasten liegt?
Übrigens "darf" mein Bekannter sein Kind sporadisch ca 1x pro Woche sehen.
Sobald die KM auf das gemeinsame Sorgerecht angesprochen wird flippt diese total aus und weigert sich, besteht aber im Gegenzug auf den Titel. Typischerweise möchte mein Bekannter dagegen nicht gerichtlich vorgehen da er Angst hat das Kind nicht mehr zu bekommen.
bte
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| Ehegattenunterhalt und §170 StGB |
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Geschrieben von: Lelja - 06-01-2017, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo, wieder an alle!!!
Ich hab da eine Frage, ob jemand aus dem Forum sich mit Fällen auskennt, wo Unterhalt an Ex nicht bezahlt wurde und dies mit Verurteilung nach § 170 endete
Danke
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| Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fristen |
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Geschrieben von: Bruno - 04-01-2017, 01:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Zur Silvesterparty hat mein Nachbar folgende Fragen auf geworfen:
Folgende fiktive Situation:
- Mann und Frau (verheiratet) und ein (gemeinsames) Kind, wohnen zusammen in einer Mietwohnung
- beide trennen sich, wie das nach Weihnachten oder Silvester gehäuft vor kommt
- Frau verdient 500 € mehr als Mann
- Frau nimmt bei Auszug Kind mit und zieht in eine andere Mietwohnung (ob sie das darf oder nicht darf ist jetzt nicht das Thema)
- nach den Umzug steht im jeweiligen Mietvertrag nur der jenige drin der auch nach den neuen Verhältnissen in der jeweiligen Wohnung wohnt. Alle zahlen brav die Miete ihrer jeweiligen fortan bewohnten Wohnung.
- Mann zahlt sobald die Frau oder das JA verlangt freiwillig KU nach Tabelle und macht alles so wie die anderen es wollen.
- Da die Frau etwa 500 € mehr verdient als der Mann ist wohl theoretisch Trennungsunterhalt von der Frau an den Mann fällig. Ob sie nun ein zwei oder drei Jahre getrennt wohnen werden wissen sie noch nicht.
Frage:
In welcher Form muß der Mann in obigen Fall Trennungsunterhalt begehren ?
Und muß er das innerhalb einer bestimmten Frist nach der Trennung tun ?
Und muß der Trennungsunterhalt nach X Monaten immer wieder neu begehrt und berechnet werden oder bleibt der konstant ?
Wird bei dem trennungsunterhalt die Gehälter an einem bestimmten Tag, Monat oder Zeitraum (12 Monat Zeitraum vor der Trennung) betrachtet ?
Kann der Mann praktisch im Extremfall erst nach zwei oder drei Jahren rückwirkenden Trennungsunterhalt ab Trennungsdatum begehren, wenn ihm wohl möglich das Geld aus gegangen ist.
Im Moment will er den Trennungsunterhalt nicht unbedingt sofort begehren. Er möchte erst mal sehen wie sich das mit dem Umgang des Kindes entwickelt und ob das Kind nicht doch evtl. hälftige bei beiden Elternteilen wohnen wird. Wenn die Eltern in der Praxis das Kind hälftig betreuen sollten, wird er evtl. kein Trennungsunterhalt verlangen. Wenn die Mutter allerdings (wie häufige Praxis) zur Kindesbesitzerin mutiert und er KUH zahlen darf, wird er wohl Trennungsunterhalt zur Gegenfinanzierung verlangen und einer Scheidung nicht zu stimmen.
Sorry für die vielen Fragen.
Diese wurden sicher schon oft durchgekaut. Mir sind diese jedoch trotzdem nicht so klar, wie vermutlich manch anderen.
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