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Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt? |
Geschrieben von: CheGuevara - 28-07-2016, 00:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Ich sehe mich mal wieder einem weiteren Verfahren ausgesetzt.
Die Alte hat mich im Namen meines Kindes durch ihren schlauen Anwalt auf eine ordentliche Erhöhung des Kindesunterhalts verklagt.
Ich zahle regelmäßig nach DDT wie ich es selbst ermittelt habe. Betrag ist auch tituliert.
Der Anwalt hat jetzt ganz heftige Ansprüche geltend gemacht, basierend auf fiktiven Einkünften und hat sämtliche Abzugsposten ignoriert. Für diesen Sinnlos-Antrag wurde auch noch Verfahrenskostenhilfe gewährt.
Jetzt zur Frage:
Antragsteller ist formal mein Kind. Nehmen wir mal an, das Verfahren endet irgendwann mit Beschluss, wobei dann z.B. 90% der Kosten der Antragsteller (= Kind) und 10 % ich zu tragen hätte.
Was bedeutet das effektiv? Gegen den Kindesunterhalt kann ich vermutlich mit meinen Kosten nicht aufrechnen; muss ich dem Kind dann das Sparbuch pfänden, weil die Alte einen Sinnlos-Antrag gestellt hat? Wäre so ein Kinder-Konto überhaupt pfändbar?
Kann ich irgendwie die Alte in die Haftung nehmen?
Der Verzicht auf Geltendmachung der Ansprüche meiner Anwaltskosten ist keine Lösung; irgendwie muss das der Alten weh tun, und wenn es indirekt durch das Kind ist.
Nur wie?
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KM "untersagt" mir während des Ferienumgangs in Urlaub zu fahren |
Geschrieben von: L3NNOX - 25-07-2016, 18:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (76)
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Hallo zusammen!
Kurz die Situation: Getrennt seit 2011, gemeinsames Sorgerecht, Standardumgang durch Gericht beschlossen.
Habe im Frühjahr schon, nach Anfragen der Mutter, gesagt dass ich in den dreiwöchigen Sommerferien in denen das Kind bei mir ist, davon paar Tage nach Holland fahre, da wir da ein Ferienhaus haben. Dachte das Thema ist geklärt, auch wenn sie Unbehagen geäussert hatte.
Natürlich nicht, jetzt kam eine Nachricht, dass sie das keinesfalls will, da Kind eine Angststörung hat ("falls was wäre kann NUR ICH es beruhigen"). Ich dürfte ohne ihre Einverständniserklärung nicht ins Ausland fahren, hätte ja auch keinen Pass. Falls ich mich dem widersetze, setzt sie "alle Hebel in Bewegung".
Nach 5 Jahren strittiger Trennung (Jugendamt, Anwälte, Gericht..) habe ich so langsam keine Lust mehr auf das Spiel.
- Was wäre eure Taktik?
- Was könnte im worst case passieren?
EDIT: Aus ihrer Sicht besitzt sie das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ich sehe es anders: Zur Geburt unterschrieb ich ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Danach heirateten wir, ab dem Zeitpunkt haben wir das gemeinsame Sorgerecht (Gem. Sorgerecht wird auch im Scheidungsurteil vom Richter erwähnt). Meines Wissens habe ich damit auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
LG
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Zwei Beistände, zwei unterschiedliche Unterhaltsberechnungen |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 20-07-2016, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
mal eine Frage für einen Bekannten. Bekannter hat zwei Kinder, Kind A wohnt in X, Kind B wohnt in Y. Vater wohnt in Z. Es existieren dynamische Titel für beide Kinder.
Beistand für Kind A berechnet Unterhalt neu. Beistand für Kind B berechnet zeitgleich den Unterhalt auch neu. Jetzt hat der Vater zwei
unterschiedliche Berechnungen erhalten. Beistand A will mehr als Beistand B und interessiert sich nicht für den Zettel von Beistand A. Welche Berechnung ist richtig? Was soll der Bekannte nun an Kind A überweisen, ohne in Verzug zu geraten?
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Ferienumgang |
Geschrieben von: Tigerfisch - 20-07-2016, 19:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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Hallo,
mal wieder Stress. Mutti hat wenig Interesse einem hälftigen Umgang unserer 6 Jahre alten Tochter während der Schulferien zuzustimmen. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Die Maus kommt jedes 2. WE von Freitag bis Montag zu mir und die Kitaschließzeiten werden nach Gerichtsbeschluss hälftig geteilt zwischen uns beiden Eltern. Wie gehe ich nun vor? Umgangsvorschlag (hälftige Teilung aller Schulferien) habe ich gerade an Sie geschickt. Sie wird den aber ablehnen.
Gibt es dazu Gerichtsurteile, die bei gemeinsamen Sorgerecht und nicht vorhandensein von drastischen Gründen die gegen ein hälftige Teilung der Schulferien sprechen eindeutig sagen, daß Schulferien geteilt werden?
Gruß und Danke für Eure Tips und Erfahrungen
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Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht |
Geschrieben von: kindlos - 11-07-2016, 14:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Aus einer Beziehung habe ich einen 14 jährigen sohn.Seit dem 6. Alter bin ich mit der Kindesmutter getrennt.Sie hat das alleinige Sorgerecht.Im Jare 2010 wurde beim Gericht eine Umgangsvereinbarung dahingehend getroffen; wonach ich , alle 14 Tage Freitag bis Sonntag, Ferien werden hälftig geteilt, sehen konnte. Seit Juni 2012 boykottiert die KM die Umgänge. Im Dezember 2013 wurde durch das Gericht ein Familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde im Juli 2015 fertig gestellt. Es wurde im Gutachten empfohlen, der KM das Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht zu entziehen. In der mündlichen Verhandlung im Dezember 2015 beim Amtsgericht Bonn wurde über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und über die Umgangsregelung verhandelt. Auf die Frage der Richterin an die KM , ob sie damit einverstanden sei, das Kind im Kinderdorf zu belassen , erklärte die Richterin; da die KM mit der Unterbringung im Kinderdorf einverstanden sei, erübrigt sich der KM das Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Es erging sodann eine Entscheidung durch Beschluss im April 2016 , nachdem mein Sohn 14 Jahre alt wurde. Die Richterin hat das Verfahren über 3 Jahre lang verschleppt und abgewartet bis mein Sohn 14 Jahre alt wird. In dem Verfahren bezüglich des Sorgerechts und des Aufenthaltsrecht entschied das Gericht für die KM im April 2016. Bezüglich des Umgangs wurde mir ein Umgang mit meinem Sohn unter Begleitung monatlich 2 Stunden zugestimmt, obwohl im Gutachten steht, dass durch den Vater keinerlei Gefahr für das Kind ausgeht, sondern das die KM nicht erziehungsfähig ist. Gegen diese Beschlüsse des AG Bonn wurde meinerseits Beschwerde beim OLG Köln eingelegt. Das OLG ist aber der Meinung , ich wäre als nicht sorgeberechtigter Elternteil nicht Beschwerde berechtigt ( § 59 Abs. 1 FamFG ).
In den letzten 3 Jahren sah ich meinen Sohn insgesamt ca. 9 Stunden, obwohl es durch Beschluss geregelt war, dass ich ihn alle 3 Wochen für 8 Stunden zu mir nehmen kann.
Die Beschlüsse bezüglich des Umgangs waren bisher nicht umsetzbar, weil die KM es immer wieder boykottiert.
Meine Anträge aus dem Jahre 2012 und 2013 ( gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsregelung ) sind alle in Leere gelaufen. Derzeit finden keine Umgänge statt. Es scheint alles zwecklos zu sein.
Ich bitte dringend um Ratschläge was ich noch machen könnte.
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Deutsch Thai - Heirat Hong Kong - wohnhaft Österreich - Scheidung |
Geschrieben von: Liebeskasper - 09-07-2016, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Ich wollte mich mal informieren
Mann Deutsch - Kind Deutsch - Mutter Thai
haben vorher unverheiratet in Deutschland zusammen gewohnt
geheiratet wird August 2016 in Hong Kong
Nach der Heirat wohnhaft in Österreich, Frau bekommt dann Aufenthaltskarte aufgrund EU Freizügigkeit Familienangehörige verheiratet mit einem Deutschen
In Deutschland alle abgemeldet seit April 2016, Status verheiratet wird in Deutschland nicht registriert
Status Familienstand verheiratet wird nur in Thailand registriert, damit gibts dann dort das Jahresvisum als Familienangehöriger
Wie sieht es im Falle einer Scheidung aus, hat man mit Deutschland, Deutschen Gerichten, Jugendat, Unterhalts- und Familienrecht überhaupt noch was zu tun ?
oder gilt österreichisches Recht, hat man da Vorteile aufgrund der EU Freizügigkeit im Falle einer Scheidung ?
wenn ich nur an den § 170 STGB denke, will ich nichts mit DE zu tun haben.
Ist Österreichisches Recht im Falle einer Scheidung genauso streng wie das Deutsche, weiß das jemand ?
Falls der Worst case Fall einer Scheidung eintritt,wo lässt man sich dann am besten scheiden ?
Österreich oder in Thailand wo das in 5 Minuten geht ?
Würde mich über ein paar Informationen freuen
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Betreuungsunterhalt + angemessene Kredithöhe |
Geschrieben von: Wuttke - 08-07-2016, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
ich wohne im Ruhrgebiet und darf wahrscheinlich zukünftig Betreuungsunterhalt zahlen. Da ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin und sie fast alles behalten hat, von der Mietsicherheit bis zum Inventar (obwohl alles komplett von mir finanziert), benötige ich eine komplette Wohnungsausstattung (inklusive Kinderzimmer, damit die Kids sich auch bei aufhalten und ggf. übernachten können --> gemeinsames Sorgerecht).
Weiß hier jemand, was da von Ämtern in der Regel als angemessene Kredithöhe angesehen wird? Ich sehe meinen diesbezüglichen Bedarf bei ca. 2000-3000 Euro, eher 3000 zur Sicherheit, um auf keinen Fall mit dem Kindesunterhalt in die Bredouille zu geraten.
Danke + Gruß aus dem Pott
Wuttke
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Bedrohliche, attackierende und Sachen beschädigende Frau, wie vorgehen ? |
Geschrieben von: Bruno - 08-07-2016, 11:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Einer meiner Nachbarn hat mir in den EM Spielpausen und nachfolgendem Grillabenden von seinem Debakel mit seiner lieben Frau berichtet. Die Situation ist die folgende:
* etwa 17 Jahre verheiratet mit Frau aus SOA, Heirat in SOA
* ein Sohn (gemeinsam), 14 Jahre alt, Geburt in D, hat D Staatsbürgerschaft
* Frau hat nach einigen Jahren die Staatsbürgerschaft von D an genommen
* beide haben eine modifizierte Zugewinngemeinschaft
* alle drei wohnen im Süden von D in einem im Alleineigentum des Mannes befindlichen Einfamilienhaus (mit nur einen Zugang und nicht in mehrere Wohneinheiten unterteilbar)
* beide verdienen je etwa 1400 € netto (er verdient etwas weniger als sie) (Mann ist Schwerbehindert, arbeitet Teilzeit (ist seit etwa 1,5 Jahren krank geschrieben) und hat auf Grund bestimmter Krankheiten Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt)
Die liebe Frau rastet gelegentlich aus und:
* schlägt wiederholt auf Mann ein (Gesicht, Bauch, Brustkorb)
* fordert Mann wiederholt auf sich um zu bringen (darauf hin hat er seine Lebensversicherung gekündigt und seiner lieben Dame mit geteilt das er diese nun nicht mehr hat (der Dame die Kündigungsbestätigung der Versicherung gezeigt) .
* die Dame hat eine kleine Anzahl von Einrichtungsgegenständen bzw. Heimelektronik bei ihren Ausrastungen beschädigt bzw. zerstört
* gelegentlich schreit die Dame in Anwesenheit des Mannes rum und beunruhigt ihn und seinen Sohn da durch
Reaktion des Mannes:
* er hat bei den körperlichen Angriffen nie Kontra gegeben und sich passiv deeskalierend verhalten
* er hat die Dame nie an geschrien
* er hat keine Gegenstände der Dame zerstört
Aktuelles drängendes Problem:
* Nach einer kürzlichen Eskalation, bei der er und sein Sohn sich durch das Rumgeschreie der Dame und oben stehenden Vorgeschichten, durch die Dame bedroht gefühlt haben hat er und sein Sohn vorübergehend das Haus für eine Nacht verlassen. Der Sohn hat bei Freunden übernachtet und der Mann hat obige Schichte bei der Polizei zu Protokoll gegeben.
* Nun hat der Mann eine Vorladung zu Polizei erhalten zwecks Zeugenaussage (vermutlich zu der von ihm erstatteten Anzeige gegen seine liebe Dame). Die Polizei hat den Vorgang laut Schreiben als Körperverletzung ein gestuft.
* Wie soll er sich nun gegenüber der Polizei und generell verhalten:
* Macht es irgend einen Sinn seine Anzeige aufrecht zu erhalten. Was kann ihm das positives bringen ?
* Welche negativen Konsequenzen kann so eine durch ihn erstattete Anzeige für ihn haben ? (Die Dame wird sicherlich erst recht aus rasten wenn sie selbst Post von der Polizei erhält und zur Aussage vorgeladen wird.
* Mein Nachbar fühlt sich aktuell wie gelähmt und kann keinen klaren Gedanken fassen.
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Anwaltsrechnungen überschlagen sich. Wie soll ich vier Anwälte bedienen? |
Geschrieben von: Anonymous - 06-07-2016, 21:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Community.
Ich wollte mal wieder ein Lebenszeichen von mir geben. Die letzten 2,5Jahre in der neuen Stadt waren hart, aber ich bin gesund und es geht bergauf.
Allerdings verfolgen mich Altlasten und diese potenzieren sich gerade. Aber ich versuche mal der Reihe nach anzufangen.
2013 war ja die Trennung und die Kindesunterhaltsgeschichte. Damals war ich noch von meinem Anwalt (nachfolgend Anwalt 1 benannt) begeistert (und er von mir). Ich ging kurz nach der Trennung völlig verwirrt und nicht Herr meiner Sinne, zu ihm. Er setze ein Schreiben an die KM für die Unterhalts- und Aufenthalts aka Besuchsregelung auf. Wir einigten uns mündlich, auf 50€ für diesen einen Brief.
Die gleiche Kanzlei aber ein anderer Anwalt (nachfolgend Anwalt 2 benannt) übernahm auch gleich die Klage gegen das JC weil meine Aufstockung nicht durchkam. Er versprach viel....aber es passierte nichts.
Nach einem Jahr ohne Informationen und Erfolg, entzog ich dem Anwalt 2 das Mandat der Klage gegen das JC und übergab es einem anderen.....Anwalt 3 in meiner neuen Stadt. Dieser verlangte PKH-Antrag und nun, ohne jegliche Informationen zum Fall und ohne ihn jemals getroffen zu haben, verlangt Anwalt 3 nun einen weiteren PKH-Antrag nebst allen Gehaltszetteln und Kontoauszügen. Puhh. Die Sache läuft schon über ein Jahr und es ist noch nichtmal über den ersten PKH-Antrag entschieden worden.
Dazu kommt Anwalt 4 den ich in einem verlorenen Fall (einer vorzeitigen Vertragsauflösung) bzw. einer verlorenen Klage mit 20€ im Monat bediene...insgesamt 220€.
Also....Anwalt 1 will jetzt nach über einem Jahr 388€ statt 50€. Bin mir nichtmal sicher das ich ein Mandat unterschrieben habe.
Anwalt 2 wollte 350€ und bekam eine Ratenzahlungsvereinbarung von 30€ im Monat unterschrieben von mir....diese bediene ich nun.
Anwalt 3 will jetzt 388€ und schickte gleich ein Ratenzahlungsvereinbarung mit.
Anwalt 4 wird mit 20€im Monat bedient.
Habt ihr Tips wie ich da elegant die Kosten minimieren kann? Und die monatliche Belastung?
Gibt es Möglichkeiten durch die evtl. fehlende Mandatsunterschrift was zu drehen?
Ich verdiene 1240€ im Monat und zahle davon nochmal 272€ Unterhalt. Eine EV ist nicht grad toll...ich habe ein Mountainbike, einen PC, ein Snowboard und ein Smarthphone.
lg
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Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt |
Geschrieben von: Lupus - 03-07-2016, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Guten Tag zusammen,
ich habe den folgenden Fall:
- Anwalt meiner Ex schreiben mich an und fordern von mir Auskunft über Einkommen und diverse andere Dinge (mietfreies Wohnen, Dauer des Zusammenlebens mit neuem Partner, etc.).
- Daraufhin fordere ich sie auf, mir die Gesetzesgrundlagen für die aufgelisteten Forderungen ihrerseits zu nennen.
- Es folgte kein weiterer Brief des Anwalts.
- Zwischenzeitlich hatte ich dann noch ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, bei dem ich ebenfalls zur Auskunft mittels Formular aufgefordert wurde.
- Ich habe ihnen meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen geschickt.
- Zuletzt bekam ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht bezüglich eines Antrags der Gegenseite (über den Anwalt) auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe und Antrag wegen Auskunftserteilung.
Nun frage ich mich, ob ich verpflichtet bin, nachdem ich dem Jugendamt gegenüber bereits Auskunft erteilt hatte, dem Anwalt ebenfalls auskunft zu erteilen. Denn in dem Schreiben vom JA steht, dass der Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf das Land (,bzw. den Landkreis) übergegangen ist.
Lohnt es sich, diesen Sachverhalt in einer Stellungnahme ans Amtsgericht zu kommunizieren um dem Antrag entgegen zu wirken, oder kann ich mir das sparen?
Danke und Gruß
Lupus
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