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| Aktuelle Wohnkosten für Wohnung mit Kinderzimmern? |
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Geschrieben von: StefanN - 01-01-2017, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
da ich das Haus verlassen musste, bin ich bei meiner Mutter eingezogen und bewohne hier einen Teil des Hauses. Zwei meiner drei Kinder kommen mich besuchen und es gibt hier auch Zimmer für sie.
Korrekter Weise möchte ich an meine Mutter Miete zahlen, auch um zu verhindern, dass das JA Mietvorteil geltend macht.
Wie hoch ist momentan die Miethöhe, die mir zugestanden wird?
Und wie viel kann ich für jedes Kinderzimmer ansetzen, so dass das glaubwürdig ist. Von welchen Faktoren ist das denn abhängig?
Danke für Eure Antworten!
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| Kind muss Prozesskostenhilfe zurückzahlen |
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Geschrieben von: Zahlmeister - 31-12-2016, 13:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
Nach langer Abstinenz habe ich mich wieder eingeloggt da es was Neues zu vermelden gibt was für die Foristen evtl. interessant sein könnte:
Hatte vor einigen Jahren mal eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem meiner Sprösslinge.
Ausgangslage zu dieser Zeit: Kind volljährig, ohne Arbeit, ohne Ausbildungsstelle, Unterhaltstitel vorhanden (leider dynamisch und nicht altersbegrenzt, vom Jugendamt halt...).
Habe damals Unterhaltszahlungen eingestellt da die 4 Monate "Findungsphase" schon überschritten waren und habe Kind aufgefordert mir den Titel auszuhändigen. Hat Kind damals nicht gemacht und weiter Unterhalt verlangt, die Sache ging vor Gericht. Kind hat Prozesskostenhilfe bekommen zu dieser Zeit.
Ergebnis Gerichtsverhandlung: musste 150 Euro säumigen Unterhalt nachzahlen und Kind wurde per Gerichtsbeschluss aufgefordert den Titel zurückzugeben. Das war vor ungefähr 4 Jahren. Zwischenzeitlich hat der Nachwuchs eine gut bezahlte Stelle bekommen. Jetzt ist ihm eine Aufforderung ins Haus geflattert die gewährte Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen (knapp zweitausend Euro). Das ist er jetzt in monatlichen Raten zu 350 Euro am abstottern.
Die Lehre aus der Geschichte: ein unbefristeter Unterhaltstitel kann den erwachsenen Kindern irgendwann richtige Probleme bereiten und finanziell ordentlich weh tun.... Sowas sollte niemals unterschrieben werden, ihr könnt die obige Geschichte als Argumentationshilfe gerne Euren Exen und dem Jugendamt unter die Nase halten, vielleicht hilft es in einem oder anderen Fall.
Gruß vom Zahlmeister
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| Schulstandort in der Doppelresidenz |
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Geschrieben von: Atlantis - 29-12-2016, 23:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
die nächste Herausforderung in unserer paritätischen Doppelresidenz steht bevor. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und streiten uns leider noch immer um das ABR, da die Mutter der Meinung ist, eine Doppelresidenz entspricht nicht dem Kindeswohl. Unabhängig davon möchte die Mutter, dass das Kind ab Klasse 5 ein privates Gymnasium an ihrem Wohnort besucht (da es kein anderes im Ort gibt) und ich denke, dass es sinnvoll für das Kind sein könnte, am staatlichen Gymnasium in meinem Wohnort zu lernen.
Der Elternteil ohne Schulstandort wird den Schultransfer übernehmen müssen, da unsere Wohnorte 18km entfernt sind und es keine öffentliche Verkehrsverbindung gibt. Andererseits kann sich weder Mutter noch Vater Schulgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat für das private Gymnasium leisten. Die Grundschule besucht das Kind am Wohnort der Mutter. Das nächste staatliche Gymnasium in der Nähe der Mutter ist nicht in Richtung Vater und würde die Doppelresidenz beenden. Hauptwohnsitz ist noch der Wohnort des Vaters, da die Familie vor der Trennung hier lebte. Wie würdet Ihr dieses Problem angehen? Ich suche Argumente, die für das Gymnasium am Wohnort des Vaters sprechen. Mir ist schon klar, es gibt andere Probleme...
Vielen Dank für jede Anregung.
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| Importdame- Welche Rechte hat Stiefsohn bei Trennung / Scheidung |
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Geschrieben von: Liebeskasper - 25-12-2016, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Ich bin verheiratet mit einer Importdame, Sie hat im Heimatland noch ein 14 jähriges Kind und in DACH
- geringe Erwerbschancen,kann man auch als Mindestlöhnerin oder Tagelöhnerin bezeichnen.
- Sie kommt aus einem Drittland und hat keine in DACH vergleichbare Aus- und Schulbildung für ein Erwerbseinkommen vorzuweisen.
- wir haben ein gemeinsames Deutsches Kind, das in wenigen Monaten 3 Jahre alt wird.
Wir sind aus Deutschland weggezogen, zwecks Inanspruchnahme der Freizügigkeit nach 2004/38/EG
damit das Kind aus ihrer Heimat sehr leicht nachziehen kann.
Meine Frage ist, falls es zu einer Trennung kommt, hat der 14 jährige Stiefsohn irgendwelche Rechte in finanzieller Sicht, z.B. Unterhalt für die Mutter etc. ?
Was mich einfach schont seit fast 3 Jahren nervt, das keinerlei Unterstützung aus dem Heimatland von seinem Vater und dessen Familie kommt, kein Unterhalt, gar nichts und für jede Kleinigkeit ich der ATM bin. Schulgeld etc und Essen, neues Handy wird seitdem von mir bezahlt, das geht jetzt seit wir zusammen sind mehr als 3 Jahre so.
Niemand hat dort Geld und es wird von mir erwartet das ich immer alles für den Sohn zahlen soll. Keiner im Heimatland von der Familie des Vaters vom Stiefsohn hat nur einen Cent dazu beigetragen, die Vorlaufkosten für dei Papiere zu bezahlen damit er das Einreise Visa bekommt. Ist irgendwie alles ganz selbstverständlich. Da sind ganz schnell 500 EUR weg, bei REWE oder Panny geht man dafür 2 Wochen arbeiten, bis das Geld Netto verdient ist.
Ich glaube kaum, das Sie später einen unbefristeten Job in DACH hat, 1100 EUR Netto zu verdienen.
Wegen dem deutschen Kind ist mir die Rechtslage was Unterhalt etc. betrifft klar, ich will nicht das der Stiefsohn später die gleichen Rechte und Ansprüche stellen kann.
Kann mir da jemand Auskunft geben ?
ehelichen? Höchstens, wenn man selber nicht mehr erreicht hat, dann ist eh alles egal. Willkommen im Armenhaus. Alternativ selber im Land der Braut leben.
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| Was heisst "reported as missing"? |
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Geschrieben von: Mahatu - 22-12-2016, 17:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Ich kam gerade nach einem laengeren Afrika-Aufenthalt nach Europa zurueck (UK). Legte meinen Pass vor, und der Britische Immigrationsbeamte bat mich dann, erst einmal Platz zu nehmen.
Er kam dann mit zusamment einer Kollegin (aus meiner Sicht Psychologin), die mich befragten (woher, warum , welches Einhommern/Arbeit etc.). Durchsuchten auch mein Gepaeck und notierten sich die Namen meiner Medikamente (Bluthochdruck). Fanden auch eine ungeoeffnete Packung von Kondomen, und ich meinte, in "West Africa all woman are all crab, so I did not need them". Untersuchten auch mein Handy, aber nur auf Fotos (wo keine da waren).
Fragen nach Psychopharmaka, was ich verneinte. Notierten sich auch die Kontonummer meiner auslaendischen (Estland) Bank. Und fanden zwei laengere Kenia und USA Aufenthalte (Stempel im Pass) interessant.
Erwaehnten dann "you are reported as missing person" (Sie sind ausgeschrieben als vermisste Person). Anscheinend ist UK dem SIS angeschlossen, was die weibliche Immigrationsbeamtin bestaetigte ("somehow we are connected with the Schengen Information System").
Nach mehrstuendingen "Background Checks" (Hintergund Checks) liessen sie mich dann gehen. Meinten nur, dass sie die deutschen Behoerden informieren werden, dass UKBA (UK Border Agency) mich am Flughafen XYZ angetroffen hat, und ich "mental OK" sei. Weitere Details wuerden sie den deutsche Behoerden nicht mitteilen.
Was ist nun davon zu halten? Morgen bin ich in Spanien, dann in Belgien, dass gleiche Theater, was in UK gute drei Stunden mit mehreren Grenz- und Zollbeamten dauerte?
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| Unterhalt Sohn 19 Jahre alt |
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Geschrieben von: Scheunenfundmodelle - 14-12-2016, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich bin 48 Jahre alt und geschieden.Aus erster Ehe habe ich einen mittlerweile 19 Jahre alten Sohn.
Vor 6 Jahren habe ich wieder geheireatet und einen 5 Jährigen Sohn.
Mein ältester Sohn wollte nach der Trennung von seiner Mutter keinen Kontakt mehr zu mir haben.
Gezahlt habe ich aber immer das, was ich laut Düsseldorfer Tabelle zahlen musste.
Seid er 18 Jahre alt ist, überweise ich per Dauerauftrag den Unterhalt direkt an Ihn.
Gestern nun kam ein Schreiben von Ihm (nicht seinem Anwalt)
Es geht darum, das er studieren will und zwecks BAföG braucht er meine Einkommenssteuererklärung und Einkommenssteuernachweise aus 2014
Sollte er diese Unterlagen von mir nicht innerhalb 10 Tagen beim Bildungswerk Oldenburg abgeben, wird sein Antrag abgelehnt.
Ich möchte das nun auch nicht meinem Anwalt übergeben.
Meine Frage ist, entstehen mir finanzielle Nachteile, wen ich Ihm diese Unterlagen zukommen lasse.
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| DDT 2017 |
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Geschrieben von: karlderkurze - 12-12-2016, 18:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo Forum,
weiß nicht ob das hier bei konkrete Fälle reinpasst, wenn nicht bitte verschieben.
Habe im I-net was gelesen:
Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge nach der Regelung aus 2016. Diese hat das OLG Düsseldorf noch nicht aktualisiert, da erst noch die angekündigte Anhebung des Kindergelds abgewartet werden soll.
Bezahle ich jetzt für den Januar 2017 noch aus der alten (2016) Tabelle oder muß ich selbständig den Betrag entsprechend erhöhen?
Danke für Eure Infos.
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