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| Gem. Sorgerecht und Wechselmodell |
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Geschrieben von: Pfanne - 12-02-2017, 10:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
die Rechtssprechung in Deutschland zum gemeinsamen Sorgerecht und zum Wechselmodell widerspricht bekanntlich häufig dem Verstand, der Moral und der Wissenschaft. Folgende Fragen habe ich an euch:
1.) Ich weiß, als Mann hat man ohnehin sehr schlechte Karten. Aber ist eine Chance auf ein Wechselmodell bei einem Säugling komplett ausgeschlossen? Ein Wechselmodell wäre bei mir praktisch auf jeden Fall umsetzbar machbar. Entsprechenden Support habe ich auch.
2.) An diejenigen, die vor Gericht wegen des gemeinsamen Sorgerechts und vor allem wegen des Wechselmodells gegangen sind: Habt ihr einfach "frei heraus" logische Gründe gebracht, warum ihr das gemeinsame Sorgerecht / Wechselmodell für sinnvoll erachtete oder habt ihr auch wissenschaftliche Belege / Publikationen hierzu aufgeführt, z.B. von Prof. Sünderhauf?
3.) Kurz ein anderes Thema: Die KM hat in der Vergangenheit ein paar Patzer gebracht. Wenn ich mit dem Jugendamt oder dem Gericht hinsichtlich der KM kommuniziere, soll ich dann möglichst wertneutral reden und lediglich taktisch geschickt nüchtern Fakten ohne direkte Anschuldigungen einbringen ODER voll aufs Ganze gehen und die KM bis aufs Äußerste madig machen? Für die nebulöse Formulierung entschuldige ich mich, aber ihr wisst ja: Der Feind liest mit.
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| Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt. |
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Geschrieben von: Ehno - 10-02-2017, 02:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (64)
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Hallo allerseits,
Ich habe mich lange nicht gemeldet da ich im ein tiefes Loch gefallen bin....
Meine beiden Jungs werden bald 8 und ich habe sie nur die ersten Lebenswochen gesehen, da die Kindsmutter 600km weit weg wohnte und Sie mich kurz nach der Geburt rauswarf und ich quasi 600km zurück zu meinen eigentlichen lebensumfeld musste ( Kindsmutter wollte eigentlich mit umziehen, aber als die kids da waren dann der rauswurf.) Also ich tiefverletzt zu hause....mit der Mutter war nicht zu reden. Ich dann eine Umschulung gemacht um den Unterhalt leisten zu können. Jedes jahr nach fotos gebettelt und auch wenn Sie gnädig war eines bekommen. Aber mit Ihr selber war nicht zu reden. Ich habe das dann belassen weil ich zu blöde war und dachte, lass sie in ruhe mit 2 kindern ist es auch nicht leicht und wie ich mich seelisch fühle steht hinten an und interressiert Sie sowieso nicht.
Ich habe den Kindern jedes Jahr zum Geburtstag und Weihnachten Geschenke
geschickt. Mal kam von der Mutter eine Reaktion mal nicht.
Dann vorletztes jahr...kurz vor Weihnachten schickte ich Ihr eine SMS was sich die beiden denn wünschen.....keine Antwort (bei WhatsApp war ich schon lange geblockt).
Also habe ich den Kindern eine Karte geschrieben und Geld reingetan.
Was passierte: Der Brief nebst Karte, das Geld war raus, kam als unbekannt verzogen zurück !! Ich dann also Ihre Handynummer angerufen: Der Teilnehmer ist uns nicht bekannt !!!
Ha also hatte ich keine Ahnung mehr wo sie mit den Kindern hin ist, Sie hat alleiniges Sorgerecht.
Nun bemerkte ich, wie doof und vielleicht auch naiv ich die ganzen Jahre war.
Also fasste ich mir den Entschluss, das nun die Zeit gekommen ist "aufzustehen" und zu kämpfen. Ich habe jeden Tag in jedem Jahr an meine beiden Kindern gedacht, ich ging durch die Hölle !
Also rief ich beim zusändigem JA an, an das ich auch den Unterhalt zahle.
Schilderte dort das ich keine Ahnung habe wo meine Kinder sind. Adresse durften Sie von der Mutter nicht einfach rausgeben, aber sie schrieben Sie an mit der bitte um erlaubniss.
Ich bekam auch innerhalb 1 Woche schriftlich Antwort vom JA mit Ihrer Adresse und sogar Festnetznummer.
Ich dort also an einem Freitag angerufen, Lebensgefährte geht ans Telefon ( wusst nicht das sie nen neuen hat, woher auch) und sagt mir das meine Ex nicht zuhause wäre sie sich bei mir meldet. Dies tat sie dann auch Montag morgens, ich hatte frei, Sie dachte wohl so erreicht Sie mich dann nicht, aber ätsch ich war zu hause.
Auf meine Fragen warum keine aktuelle Adresse und Telefonnummer übermittelt, sagte sie: Naja sie musste aus der alten Wohnung schnell raus und hätte mich vergessen !!! Ihr Handy hätten Sie Ihr geklaut und Sie hatte ja so keine Nummer mehr von mir.
Ich habe diese Antworten so zur kenntniss genommen und nicht weiter kommentiert.
Nun war ich drann, ich sagte Ihr das Wir uns nun endlich helfen lassen müssen vom JA und ich bereits einen Kontakt habe zwecks einen gemeinsamen Elterngesprächs und ich mich um einen Termin kümmern werde. Begeistert war Sie natürlich nicht. Fragte mich wie das laufen soll, am Telefon? Dann der nächste schock für Sie, ich sagte Ihr das ich schon anwesend sein werde und Sie mir in die Augen schauen kann.
Sie gab mir dann kurze knappe Informationen wie es den Beiden geht und Ihre neue Handynummer. Whatsapp geht auch wieder...aaaaaaber über dieses böse Internet wird Sie mir keine Fotos der Kinder schicken, die bösen schänder lauern ja überall.
Der 1. Termin grobe zusammenfassung
Sie betonte dort das es ja richtig ist das ich ein Recht drauf habe die Kinder zu sehen, diese dies aber nicht wollen.
Sie bekam dann aber trotzdem vom JA die Aufgabe die Kinder langsam darauf vorzubereiten.
Weiterhin sollen wir erstmal jeden Monat einmal telefonieren und Sie soll mir sagen was so vorgefallen ist mit den Kindern und aucj versuchen das die beiden mal mit mir Telefonieren.
Sie ist jetzt übrigens mit dem Kerl verheiratet mit dem Sie lebt.
Jetzt kommt das eigentliche:
Beim 2ten telefonat höre ich einen der Jungs im Hintergrund wärend wir Telefonieren, nach paar Minuten fragt der Kleine "Du Mama, mit sprichst du da ?"
Sie hat in paar mal raten lassen, bis Sie ihm sagte "mit dem Ehno" ( nicht papa ).
Dann sagte der Kleine "kann ich ihn mal haben, möchte hallo sagen"
Sie mit ganz verdutzter Stimme "ja, sicher"
Da habe ich zum aller ersten mal mit einem meiner Kinder gesprochen, zwar nur kurz aber es war schön !!
Ein Monat später beim telefonat fragte ich Sie wo die Kinder sind, wurden im Keller spielen. Ich fragte sie ob nicht Kind A vielleicht mit mir reden möchte. Sie sagte nur das Er eben hier gewesen wäre und dies so wie es aussah nicht wollte und Kind B will sowieso keinen Kontakt zu mir.
Wieder 1 Monat später
Beide Kinder Spielen im Hintergrund und wieder wurde nach paar minuten gefragt: "mit wem redest du da ?"
Sie mussten wieder raten, der eine fragte dann, papa? Darauf antwortete Sie dann "Nee, der Papa ist einkaufen (Ich musste mich so zusammenreissen) der Ehno ist am Telefon. Also der neue ist schon der Papa....
Dann sagt Kind A leicht quengelig "Aber Mama, ich wollte doch das letzte mal schon mit Ihm reden."
Sie antwortet: " ja willste, dann komm her" Dann wirft Kind B ein ( will ja keinen Kontakt angeblich) " ICH AUCH"
Dann habe ich kurz mit ihnen beiden reden können, war sehr schön !
Tja die letzten Telefonate waren nun die Kinder komischerweise nicht mehr zu hören.
Diese Weihnachten kam auch keine reaktion wegen den Geschenken. Auf meine WhatsApp "Frohe Weihnachten" und auf die nächste "Guten rutsch" auch keine Reaktion.
Telefonatstermin nimmt Sie aber immer war und ist dann auch zu erreichen.
Ich habe mich letztens mal getraut per WhatsApp zu fragen wie es den Kindern geht.....gelesen, keine Antwort.
Nun haben wir bald beim JA den nächsten Gesprächstermin......wie soll ich mich da nun verhalten, welche Chancen meine Kinder endlich wieder zu sehen habe ich ?
Wäre es ratsam irgendwann Antrag auf gemeinsame Sorge zu stellen?
Es ist lang geworden, tut mir leid aber es musste mal sein....um 4.30 muss ich zur Arbeit und kann die letzten Nächte so gut wie gar nicht Schlafen.
Ich hoffe dies ist der Richtige Bereich.
Liebe grüße
Ehno
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| Kein Konto und DE Arbeitgeber |
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Geschrieben von: knochenkarl - 05-02-2017, 09:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (30)
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Moin. Ich bin über die Suchfunktion nach Konto, nochmals hier gelandet. Speziell die Frage nach kein Konto und deutschem Arbeitgeber, der nur auf ein deutsches IBAN Konto beginnend mit DE und Namen des Arbeitnehmers zahlt. Wie sieht ggf. eine belastbare Lösung aus? Zahlungen auf Kreditkartenkonten scheiden aus.
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| Unterhalt kürzen |
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Geschrieben von: zerpapa - 01-02-2017, 19:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo.
Sorry, wenn ich einen neuen Fall aufmache.
Meine Exe verlangt von mir seit Monaten Unterhalt von 274 Euro für unser Kind (nicht für sie).
Das kann ich mir einfach nicht leisten in meiner derzeitigen Situation.
Sie wohnt über 300km weit weg. Nun habe ich was davon gelesen, dass man wenigstens 5% davon abziehen kann, neben der Hälfte des Kindergeldes.
Ist das so (rechtens) richtig? Kann man das machen?
Danke für eure Antworten.
PS: Unere Regelegung ist alleridngs derzeit, dass sie einmal pro Monat her kommt - und das ich einmal im Monat dort hinfahre (inkl. Hotel/Ferienwohnung).
Danke für Antworten.
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| Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an |
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Geschrieben von: knochenkarl - 31-01-2017, 17:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo,
ich bin Knochenkarl. Das MM, hat mich erneut hier hingespühlt und ich habe hier seit 01/2015, still mitgelesen.
Ferner bin ich durch unmittelbaren rechtswidrigen Angriff, gegen mich un mein Eigentum, ebenfalls seit dieser Zeit, unter zu Hilfenahme der Executive, auf Grund falscher Beschuldigungen, aus meinem Haus zwangsentsorgt worden. Die KM lebt mit unseren 3 Kindern in dem Haus. Sämtliche Strafverfahren sind entweder direkt, odervor Gericht, ohne Auflagen, eingestellt, bzw mit Freispruch beendet. Umgang fand in 2 Jahren ca. 8-9 mal statt. Kinder sind mir nachhaltig entfremdet worden. Nun zu meiner Frage, die ich auch durch die Suchfunktion nicht beantwortet finde.
Wie einigen Mitlesern bekannt, haben meine zukünftige Exehefrau und ich,eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigt, unterschrieben.
Darin ist u.a., der Kindesunterhalt für 3 Kinder geregelt. Mindestsatz je Kind, nach Düsseldorfer Tabelle. Sie kassiert ebenfalls das Kindergeld und ich soll noch Steuern dafür zahlen. Pah! Sie wohnt in dem Haus, welches ich ihr überschrieben habe. (Wegen der Kinder). Unterhalt wird aus einem treuhändischem Topf bedient. Der wird in ca. 3-4 Jahren erschöpft sein. Umgang findet faktisch nicht statt. 8x in 2 Jahren Trennung.
Ich möchte die Scheidungsfolgenvereinbarung angreifen und ggf. von der Familienrichterin kassieren lassen. Grundbuch ist auch schon auf ihren Namen geändert.
Warum jetzt die doch von allen Parteien angreifen?
Ja, es kam noch schlimmer. Mit der Post.
Seht ihr da Chancen, die Scheidungsfolgenvereinbarung zu kassieren? Am besten gesamthaft.
Bezüglich Anwalt. Einer musste bereits vor Gericht sein Mandat niederlegen, um einem Mandatsentzug zuvor zu kommen. Der Notargehört nicht zur Anwaltskanzlei, doch man kennt sich.
Mein neuer Rechtsanwalt hat sich aus dem bisherigen Geschehen rausgehalten.
Ich habe ihn auch noch nicht zu meinem Ansinnen, inkl. Kostennote befragt.
MeinemBemühen, mich kurz zu fassen, seit versichert. Danke.
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| Suche guten Rechtsanwalt Raum Stuttgart |
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Geschrieben von: Deniz80 - 29-01-2017, 18:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
ich lebe seit 09/15 getrennt und seit 08/16 räumlich getrennt.
Wir haben ein 50/50 Regelung vor dem Jugendamt festgelegt.
Jetzt kommt ein Brief vom Ex seiner anwältin wo die Ehescheidung beantragt ist und von mir kindesunterhalt verlangt wird in voller höhe weil Sie der Gericht geschrieben haben dass die Kinder bei ihr leben!
Bitte um Rat welchen Anwalt ich nehmen kann!
LG
Deniz
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| Dringend: Brauche Rat, es wird jetzt blutig |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 28-01-2017, 16:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
stellt euch das bitte mal vor, eine Mutter eines 17jährigen erlaubt ihm - scheinbar sogar schriftlich - an Treffen von verdammt merkwürdigem Volk (Teilnehmer 15-35 jährig) teilzunehmen, welche sich daran sexuell aufgeilen, jemandem anderen BLUT abzuzapfen und es zu trinken. Weitere sexuelle Handlungen soweit ich weiss inklusive (vermutlich schütteln sich andere dabei einen oder so?). Nennt sich wohl Vampirismus und ist in einer kleinen Szene der Gruftiszene so "üblich". Der 17jährige erzählt seinem Vater davon und meint, ihm gäbe diese Gruppe sehr viel Halt, wenn er dies nicht mehr dürfe, würde es ihm jetzt den letzten Boden unter den Füssen wegreißen.
Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich davon gehört habe. Mutter alleinerziehend, noch zwei Kinder im Haushalt (15 u. 6). Sie wurde angeschrieben und aufgefordert dazu Stellung zu beziehen, keine Reaktion, außer dass sie diese Nachricht dem Sohn gezeigt hat, welcher nun mit "Flucht" droht, wenn Polizei und/oder JA aktiv werden würden.
Die Polizei vom Sexualdezernat habe ich sofort kontaktiert, direkten Draht zu einem Spezi in solch abartigen Dingen über einen befreundeten Polizisten herstellen können. Die meinen nun tatsächlich, es wäre kein Straftatbestand erkennbar, sie würden jedoch das Jugendamt nochmal prüfen lassen, was da so abgeht. Ich hatte eigentlich gedacht, man könnte der Mutter mit einer Beihilfe zum Missbrauch Minderjähriger oder Körperverletzung begegnen. Aber wohl über 16 irgendwie erlaubt, so schräg das ganze auch ist. Einwilligung eines Elternteils trotz GS angeblich ausreichend.
Was ratet ihr, sollte man nun noch tun. Das zuständige JA war noch nie eine Hilfe und ich glaub die werden wieder mal nichts machen, gerade auch weil der Junge im Sommer 18 wird.
Kennt ihr Straftatbestände die sowas abdecken, oder Möglichkeiten übers Familiengericht per Einstweiliger Anordnung die Einwilligung der Mutter zu widerrufen, oder ihr per Ordnungsgeld etc. von dieser abartigen Zustimmung abzubringen?
Sorgerechtsanträge scheiden aus, wegen 6 Monaten bis zu Volljährigkeit wohl sinnlos. Aber auch die beiden anderen Kinder müssen ja wohl Schutz bekommen, von solchen Erziehungsmethoden zukünftig ferngehalten werden.
Bin ratlos, was ich tun kann, wer weiß Hilfe?
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| Betreuungsunterhalt |
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Geschrieben von: Pfanne - 27-01-2017, 15:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo,
hab mal eine Frage zum Thema Betreuungsunterhalt. Folgendes Beispiel:
One-Night-Stand. Sie wird schwanger und hat nach Geburt Anspruch auf z.B. 800€ Betreuungsunterhalt. Er kann aber nur 100€ zahlen (Rest: Selbstbehalt). Zahlt er dann 3 Jahre lang (ich weiß, es kann auch länger werden) 100€ und danach nichts mehr oder muss er die 700€/Monat später in Raten abbezahlen?
Danke!
Gruß
Eure Pfanne
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| Befangenheit von Familienrichtern? |
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Geschrieben von: Schnapsnase - 22-01-2017, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Diese Woche war ABR-Verhandlung. Die Richterin hatte sich viel Mühe gegeben, eine Einigung zwischen den Eltern zu erzielt, aber ohne Erfolg. Die Mutter beanspruchte das ABR, weil sie das Wechselmodell nicht gut fürs 9jährige Kind findet und lehnt eine außergerichtliche Einigung in dieser Frage ab.
Das Gutachten ist auch schon gelaufen und die Gutachterin sieht das ABR bei der Mutter. Griffige Gründe, die gegen ein Wechselmodell sprechen, hatte weder die Gutachterin noch die Mutter. Der Vater möchte das Wechselmodell weiterhin praktizieren.
Die Richterin will die Wechselmodellfrage über das ABR lösen und sieht nur die Möglichkeit, dem Vater das ABR zu entziehen und der Mutter die Gewährleistung einer erweiterten Betreuungszeit ans Herz zu legen.
Da der Vater nach zwei Stunden Verhandlung, nachdem die Mutter nicht einlenkte, eine Entscheidung wünschte, war die Richterin sichtlich genervt und sagte: "Also, wenn sie immer so mit der Mutter kommunizier(t)en, kann dies nichts werden, dann ist es doch ganz klar." In den nächsten vierzehn Tagen soll es eine Entscheidung, einen Beschluss, geben.
- Könnte der Verdacht der Befangenheit bestehen, wenn die Richterin so etwas sagt?
- Hätte ich den Befangenheitsantrag in der Verhandlung stellen müssen, wenn ich den Verdacht auf Befangenheit gehabt hätte?
- Kann ich den Beschluss verzögern, wenn ich einen Antrag auf Befangenheit noch vor Beschlussbekanntgabe stelle?
- Oder, soll ich später den Beschluss anzweifeln, weil der Verdacht der Befangenheit besteht?
Vielen Dank für jede Anregung.
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