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  Gewaltschutz Wohnungszuweisung keine Kinde oder Ehe
Geschrieben von: meiloheilo - 20-09-2016, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo,

ich überlege gerade eventuell mit meiner aktuellen Partnerin nächstes Jahr irgendwann zusammenzuziehen. Wir sind nicht verheiratet und insofern mir niemand eine Pistole an den Kopf hält bleibt das so. Kinder haben wir auch keine und solange Sie mir keine anhängt bleibt auch das so, wobei ich aufgrund Ihres Alters davon ausgehe noch ein paar Jahre zu haben bevor das Hirn zugunsten des Kinderwunsches aussetzt.

Ich frage mich aber folgendes, wenn die Wohnung mir gehört (eigentum) und ich Sie bei mir wohnen lasse (Zahlungen ohne Mietvertrag) und Madame sollte auf die Idee kommen mich bei einer Trennung nach Gewakltschutz aus der Wohnung zu drängen. Wie lange müsste ich dann damit rechnen nicht in mein Eigentum zu kommen? Was ich gefunden habe kann ihr die Wohnung für 6 Monate und nochmal 6 Monate Verlängerung zugesprochen werden und dann müsste Sie meines erachtens raus.

Sprich, ich würde gerne kalkulieren wie hoch meine Risiko Rücklage für so einen Fall sein muss damit ich mir bequem eine kleine Wohnung mieten kann für den Übergang.

Ach ja kommt man bei so einer Nummer eigentlich noch in die Bude um persönliche Dinge zu holen? Weil auf Verteidigung gegen solche Lügen bau ich erst gar nicht als Mann ist man ja eh immer der Täter da seh ich nur die Möglichkeit sowas auszusitzen.

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  Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ?
Geschrieben von: ArJa - 15-09-2016, 14:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo.  Bis vor 2 Jahren war ich hier im Forum recht aktiv ( Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Altforist : Das Kind das nicht beim Vater übernachten wollte und auch nie mit dem Vater in Urlaub gefahren ist  .... )

Mittlerweile wird das Kind im nächsten Monat 13, die Zeit vergeht .... ; mein Kontakt zum Kind ist gefestigt , wenngleich das Kind aus Angst vor der Mutter nach wie vor nicht bei mir übernachtet. Wir sehen uns neben dem ausgeurteilten Umgang 1-2 mal wchtl. , wenn ich es zum Sport bringe o.ä. .. Mein Kind schüttet mir häufig von selbst auch unter Tränen das Herz aus, wie schwierig sich mittlerweile die Beziehung zur Mutter gestaltet und das sie es nicht mehr bei der Mutter aushält. 

Die liebe Mami hat nämlich einen Geschlechtspartner, mit dem sie seit 5 Jahren zusammen lebt und der seinerzeit der Scheidungsgrund war. Nun ist dieser Typ weiterhin mit einer anderen Frau verheiratet und hat mit dieser vereinbart dass er sich nicht scheiden lassen wird. Nun hat die liebe Mami große Angst, dass ihr lieber Freund eines Tages zu (s)einer Frau zurückkehrt und sie als eine der Mittfünfzigerinnen - die ja wie Blei in den Regalen liegen -  dann hinten runterfällt ... Warum ich das erzähle ? Nun, meinem Kind kommt mein pünktlicher Unterhalt nur eingeschränkt zugute, da der Geschlechtspartner von der lieben Mami ziemlich mit Geschenken überhäuft wird um ihn bei Laune zu halten .

Das merkt das Kind natürlich und schon ist wieder der große Krach da, der allein von der Wortwahl ziemlich eskalierend sein muss. Lange Rede, kurzer Sinn: Kind will weg von Mami, der letzte Entschluss fehlt zwar noch, aber ihr Wille scheint in dieser Hinsicht recht gefestigt zu sein, es scheint nur noch eine Sache von wenigen Monaten zu sein. Ich habe allerdings in der Tat nicht daraufhin gearbeitet, weil mich das Wohnen meines Kindes bei mir vor erhebliche organisatorische Probleme stellt. Andererseits bin ich natürlich für mein Kind da wenn es mich braucht.

Das Kind wird wie gesagt in einem Monat 13 Jahre alt, es ist durchaus clever und weiß sich als bilinguale Gymnasiastin recht gut darzustellen und zu argumentieren. Ich habe mir vorgestellt, dass ich dann mit dem Kind zu meinem geliebten Jugendamt fahre und das Kind eine entsprechende Erklärung dort abgibt. Schulwechsel ist nicht erforderlich. Es besteht gemeinsames Sorgerecht... Die dumme Frage: Muss ein geänderter Aufenthalt gerichtlich festgestellt werden ? Schließlich ist sie noch keine 14, aber wie ich hier immer lese, ist ein wohlbegründeter und gefestigter Kindeswille auch mit 13 schon erheblich ...

Zum Finanziellen : Sollte das so eintreten, müsste ich den titulierten KU gerichtlich ändern lassen und meine Exe meinerseits - und ebenfalls tituliert - auf Unterhalt verklagen.
Das würde ich jedenfalls entsprechend dessen, was diese Person mir angetan hat auch ohne Rücksicht auf Verluste tun. Das macht für die liebe Mami summa summarum einen runden Tausender weniger im Monat .. Wegfall meines KU, volles Kindergeld und der Kindesunterhalt an mich ... Tongue   Sei es drum, mein Kind kann das Geld besser gebrauchen als der Begatter meiner Ex ...

So stelle ich mir das in meiner Naivität vor, bin mir aber sicher das es noch Fallsticke gibt die zu beachten sind und wäre für weitere Tipps von Euch sehr dankbar.

Gruß aus dem Norden
ArJa

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  Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision
Geschrieben von: Besolder - 12-09-2016, 07:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo liebe Mitstreiter!

Lange war ich nicht mehr hier und hoffe noch einmal auf Eure Ratschläge.

Zur Sachlage. Meine beiden Töchter (15 und jetzt 18) leben bei der Kindesmutter und ich habe brav meinen Unterhalt seit acht Jahren pünktlich gezahlt.
Der Sohn (19) lebt bei mir, ist aber auf dem Sprung das väterliche Heim zu verlassen.

Nun ist Tochter diesen Monat 18 geworden und ich habe die Unterhaltszahlung mit dem Tage des Geburtstages eingestellt und das Kind davon unterrichtet.
Habe ihr auch gesagt, dass ich prinzipiell meiner Verpflichtung nachkommen möchte, das sich halt die Rechtslage mit dem 18. geändert hat und wir den Unterhalt neu berechnen müssen.
Das Verhältnis zur Tochter ist gut Smile , das zur Exe eher gar nicht  Angry

Soweit so gut - nun ist die Kindesmutter natürlich sofort mit dem Kind zum Anwalt gerannt und dieser hat mich nun angeschrieben und die üblichen Unterlagen, Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, zur Berechnung angefordert. Kein Wort im Schreiben davon, dass mir auch Unterlagen der Kindesmutter zur Verfügung gestellt würden um eine sachliche Berechnung durchzuführen. Das Mandat der Tochter lag bei.

Was mich sehr stutzig macht, ist der letzte Satz des Briefes, in dem ganz beiläufig erwähnt wird, das der Anwalt mit meinen Unterlagen auf Auftrag der Kindesmutter hin auch den Unterhalt für die zweite Tochter neu berechnen möchte.

Meine Fragen nun - kann der Anwalt die Tochter und die Mutter gleichzeitig vertreten??? Zum einen für die Tochter in Sachen Unterhalt gegen Mutter und Vater und zum anderen die Mutter in Sachen Unterhalt gegen mich für Tochter Nummer zwei??? Da sind Überschneidungen und Interessenkonflikte doch vorprogrammiert.

Und zum Zweiten - wie reagiere ich auf das schreiben??? Unterlagen schicken und die Nachweise von der Mutter über den Anwalt anfordern, oder besser auch Rechtsbeistand suchen?

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  Kind nach WE-Umgang nicht zu Mutti bringen
Geschrieben von: Tigerfisch - 30-08-2016, 22:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Muß ich unsere Tochter nach einem Umgangs-WE nach Mutti nach Hause bringen wenn diese gar nicht zu Hause ist sondern bei der Übergabe unerwartet ein Freund (kein neuer Lebenspartner) von Ihr die Türe aufmacht? Ich wurde aufgefordert unsere Tochter um 8:00 Uhr am Montag Morgen zu Ihr (der Mutter) nach Hause zu bringen, sie habe Urlaub und deswegen solle ich die Tochter nicht in den Schulhort bringen. Das war nicht der Fall, sie war auf der Arbeit und ich habe unsere Tochter schweren Herzens dem Freund überlassen, obwohl die Kleine auch sagte, nein ich möchte bei Papa bleiben. Schwierige Frage, ich weiß aber weiß da jemand was?

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  Unterhaltsoptimierung Kapitalgesellschaft
Geschrieben von: Schell - 25-08-2016, 14:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Nach jahrelanger heftiger Scheidung und totaler Umgangsverweigerung durch die Mutter habe ich als ehemals gut Verdienender mein Einkommen durch Arbeitsreduktion so weit verringert, daß der KU recht gemäßigt ausfällt. Da ich aber künftig einen höheren Kapitalbedarf haben werde, ist abzusehen, daß ich wieder mehr Geld verdienen muß. Es muß also verhindert werden, daß damit der KU hoch geht. Außerdem sind noch jede Menge an Schikanen durch die Ex zu erwarten, und das Ziel der Pfändungssicherheit ist noch nicht erreicht.
Zur Einkunftsoptimierung scheint dem ein oder anderen Beitrag zufolge die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland sinnvoll. Hierzu folgende Fragen:
1.) Welche Geschäftsform ist dafür günstig? Ltd. scheint mir recht teuer zu sein, zumal wenn anfangs noch unsicher ist, ob und wie sehr überhaupt die Einnahmen sprudeln werden.
2.) Delaware Inc.?
3.) GesmbH in A? (scheint aber auch ziemlich hohe "Unterhaltskosten" zu haben)
4.) Neue Partnerin, evtl. zus. mit eigenem Familienmitglied als Gesellschafter?

Wer kann mir hierzu detaillierte Infos geben (gerne auch per e-mail/PN), da das hier in der Internet-Öffentlichkeit evtl. nicht gern gesehen wird?
Alles, was ich bisher in einschlägigen Männerforen gesehen habe, war mir nicht konkret genug, um etwas daraus zu stricken.

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  Macht es einen Unterschied wer die Scheidung ein reicht ? Eheprägend, was ist das ?
Geschrieben von: Bruno - 22-08-2016, 19:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Einem meiner Nachbarn hat sein RA kund getan, das er lange genug auf Besserung seiner sich in Schräglage befindlichen Beziehung gehofft hat und es nun langsam an der Zeit wäre seine Scheidung ein zu reichen.

Beide sind seit etwa 14 Jahren verheiratet und haben ein etwa 11 jähriges Kind.
Ihr Nettogehalt ist seit etwa 2 Jahren gleich groß. In der Zeit davor betrug der Nettolohnunterschied etwa 500 € pro Monat.

Der Nachbar fragt sich, trotz dem er seinen (gelangweilten) RA befragt hat, folgendes:
- Macht es in Bezug auf irgend etwas, einen Unterschied ob man selbst die Scheidung ein reicht oder die Gegenseite ? Ich könnte mir vorstellen das es einen besseren Eindruck macht wenn die Seite die früher weniger verdient hat die Scheidung ein reicht. Nicht das da der Seite die früher mehr verdient hat etwas unehrenhaftes unterstellt wird.

- Die Höhe des Trennungsunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes bemißt sich, soweit der Nachbar seinen RA verstanden hat, nach der Höhe der Nettoeinkünfte der beiden Streihähne, im Jahr vor dem Einreichen der Scheidung. Was das mit eheprägenden Einkünften auf sich hat hat ist meinem Nachbar in Bezug auf seine Situation nicht so richtig klar.

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  gerichtlich protokollierte Vereinbarung
Geschrieben von: Momik - 22-08-2016, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Wie ist das eigentlich mit gerichtlich protokollierten Vereinbarungen über Unterhalt, ist der darin vereinbarte Unterhalt pfändbar wenn nicht oder nur teilweise gezahlt wird? In der Vereinbarung selbst steht nichts darüber.

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  Sehr Dringend.Kindesentfremdung.Kind bei mir.
Geschrieben von: cx404 - 21-08-2016, 19:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Hallo ich würde euch bitten meinen Bericht zu lesen und einfach dies alles so, als hätte es ein Vater geschrieben der sich als Mutter beschreibt..
Denn genauso ist es mir ergangen, da ich nicht ganz doof bin habe ich einfach mal diese Sache in einem alleinerziehnden Forum für Mütter gepostet...Aus interesse wie hart Mütter bei dieser Schweinerei verfahren würden...

Ich bin immer bereit der KM unser Kind im Wechsel zu überlassen, jedoch glaub ich nicht das wenn ich jetzt damit zum JA gehe das ich in irgendeinerweise Erfolg hätte. Es findet aber offensichtlich eine Entfremdung jetzt statt und mein Kind erfährt Physische und eventuell auch körperliche Misshandlungen...Ich führe zu meinem Kind eine sehr emotionale Verbindung und umgedreht...Die Beziehung mit der KM gestaltete  sich 7 Jahre nicht anders, Gefühle hat sie nie gezeigt, öfters mal zugeschlagen hat SIE und bei Problemen war sie weg..Ich kann davon ausgehen das sie Narzisstische Züge hat...und definitv 100% bin ich mir Sicher das ihre Mutter eine schrecklich schlimme Psychopathin/NArzisstin ist...Und ich mein Kind ist alles für mich auch die KM weiss das und gab selber zu ich bin viel eemotionaler als sie es je sein könnte dem kimd gegenüber.... ich verliere es aber mit JA und Gericht warscheinlich oder etwa nicht, in dieser kranken Welt???...aber das schlimmste ist...er nimmt dort definitiv schaden...In den letzten Wochen kam alles raus...wie ihre Mutter Lügen verbreitet, helfer heranholt, erzählt dem Kind das meine Mutter böse sei...Das auch mal auf den KOpf gahauen wird...einfach eine ganze Reihe an untersten Schweinerein...Wer hier Antworten ala keine Chance blabla hat kann gleich stecken lassen...weil ich hier nicht der beschissene Kindermanipulierende auf die Entwicklung von soeinem kleinen Würmchen scheissende Part bin sondern ein echter Mensch mit Gefühlen, Ängsten und Sorgen um mein KindSad

Hier meine Geschichte passiert und erlebt am letzten Freitag
***********************************************
Oweeei bitte helft mir. Also das Wechselmodell mit dem KM durchlaufe ich jetzt ca. 2Jahre..Gestern, zum gewohnten Termin..also immer im Wö Wechsel Freitags... sagte meine Tochter aufeinmal sie wolle nicht mit und trukste komisch hinterm KM rum. Normalerweise hole ich sie immer im Kindertgarten ab. bzw. er auch ..wegen einer Erkältung war sie eine Woche zuhause mit Schein, das wusste ich auch schon da Km mir am Dienstag mitgeteilt.. Ich durfte dann auch nichteinmal mit meiner Tochter 4 kurz reden oder sie aufn Arm nehmen..Es hiess sie will nichtmehr und das schlimmste war da wir uns vorm Haus ihrer Eltern befanden war als aufeinmal ir Bruder samt Freundin an uns zerrten das kind daducrch erstmal richtig angefangen hat zu schreien. ICh drehte mich auf dem Schritt um und lief einfach nur geradeaus weg ich war und bin och immer völlig geschockt. Ich habe mich dann einfach in einen Park in der Stadt gehockt und erstmal halbe Stunde geheult geheult geheult und gezittert, was soll das? Ich hab mich dann sofort an die POlizei gewendet, sie meinten am Telefon ich solle jetzt nun nochmal hingehen und versuchen das ich meine Tochter zu Gesicht bekomme um wenigstens sicherzustellen das ich keine Angst um das Wohlergehen haben muss. Sollte das nicht möglich sein hätte ich nochmal anrufen können und sie werden sofort gekommen!
aus völliger Panik hab ich einfach gesagt...das die Klara beim erstenmal garnicht mit bei war sie zum normalen Wechseltag holen wollte und ich sie nicht bekam..Aus irgendeinem Grund war es als ich zurücklief bis zum Haus so das der km nicht dabei war und meine tochter mit oma ausserhalb des Grundstücken vorne auf dem Gehweg....sie sah mich und sagte jetzt will ich mit...und ich hab sie weinend in den Arm genommen und bin einfach nur gerannt..hinterhergeschrien hat mir die ex schwiegermutter nochsowas wie ...du kleine beschi*** Schll***...wie kann man einem Menschen denn bitte soetwas antun, ich bin Ubertraurig weil es bis dato keine Probleme gab der kleinen hat es nichts ausgemacht im WM sie war immer überglücklich...und die Bindung zu meinen Eltern ist sehr gut. .....Dies liegt jetzt genau 1 Tag zurück... Meine Tochter hat auch nix lauten lassen oder Anzeichen hier bei mjir das sie nicht will also ehrlich nicht wollte...Jetzt schläft sie gerade aber vorhins musste ich feststellen das sie immer wieder sagte kuck mal ich kann schon singen kuck mal(also hör doch mal zu papa, oder immer nachgefragt hat bei allem ob ich denn schon weiß was er kann(aber DIge die er schon normal in sein reportiore aufgenommen hat und weiss das ich dies schon weiss und er sowieso immer von mir gelobt wird...Hastes gesehn Mama wie ich das Bild gemalt hab...als würde sie nach Aufmerksamkeit suchen..Klaro singe ich immer gerne mit usw. aber eigenltich weiss sie ja das ich das schon weiß wie toll sie singen kannSad Irgendwie bin ich gerade megatraurig und weiss garnicht sorichtig was jetze los ist...Von der KM Seite bis jetzt funkstille...Wollen die mich verarschen?Ich bin am Ende und zittere immernoch.
eigentlich bin ich jetzt völlig verängstigt und planlos was ich tun soll

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  Auswandern
Geschrieben von: Burny - 19-08-2016, 23:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo,

ich bin über das Männermagazin auf dieses Forum gestoßen und bin froh, hilfsbereite Mitmenschen wie euch zu treffen. Ich selbst möchte vor meiner Psycho-Ex (kriegt einen Sohn, möglicherweise von mir) fliehen, die mich in den Nervenzusammenbruch treibt. Im Ausland möchte ich erstmal mein Leben neu starten und wieder zu mir kommen. Sollte der Junge wirklich von mir sein, bin ich bereit ihn später finanziell zu unterstützen - ihn, aber nicht die KM.

Zum Thema Auswandern als (potentiell) Unterhaltspflichtiger habe ich Leutnant Dinos PDFs und ein paar seiner Blog-Beiträge gelesen sowie seine Youtube geschaut. Auch hier im Forum und auf Trennungsfaq habe ich mir einige Beiträge durchgelesen. Folgendes habe ich aber nicht ganz verstanden:

Ich möchte für die nächsten 2-3 Jahre in Ruhe im deutschsprachigen Ausland. Danach schau ich weiter. Einerseits heißt es in Dinos PDF und auf Männermagazin, dass man in der Schweiz und in Österreich untertauchen kann, solange man es über ein Drittland macht und niemand bescheid weiß. Andererseits habe ich mehrfach hier im Forum gelesen, dass diese Länder keineswegs zu empfehlen sind, weil dort ein Meldegesetz existiert und rege Kommunikation zwischen diesen Ländern und Deutschland besteht. Wie seht ihr das?

Danke im Voraus!
Burny

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  Wie kann ich die Vollstreckung aus alten Titel verhinderm?
Geschrieben von: langer2468 - 16-08-2016, 21:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,



Sachverhalt:
seit dem Jahr 2008 wohne ich in der Schweiz. Meine 2 Kinder (9, 13) aus erste Ehe wohnen in Deutschland bei ihrer Mutter. Laut dem Vergleich 2011 bin ich verpflichtet ein Mindestunterhalt in Höhe von 152 %  der jeweils zutreffenden Altersstufe an meine Kinder zu zahlen.
Seit dem bin ich wieder verheiratet und habe 2 Kinder (2, 4) in der neuen Ehe. Wegen einer schweren Behinderung unserer gemeinsamen Tochter, kann meine Ehefrau keine berufliche Tätigkeit annehmen. Ich bin, also, Alleinverdiener, trotzdem aber habe ich nie eine neue Unterhaltsberechnung angestrebt (jetzt weiss ich, dass es von mir eine Feller gewesen).
Nun hat meine Ex-Frau beim Gericht im DE einen "zweiten vollstreckbaren Titel" angefordert um ausstehenden Kindesunterhalt hier in der Schweiz zu vollstrecken, da die Kinder sind inzwischen in einer anderen Altersstufe sind und ich mehr zahlen musste.

Kann mir jemand sagen wo ist der erste vollstreckbare Titel?
In ihrem Schreiben zum Gericht meinte sie, "ist ihr abhanden gekommen". Aber ich wurde nicht informiert, dass ein Vollstreckbare Titel gegen mir erteilt wurde.
Kann vielleicht der obengenannten Vergleich aus dem Jahr 2011 als 1. Vollstreckbare Titel gelten und dieser hat meiner Ex abhanden gekommen?
Allerdings eine Abänderungsklage steht fest. Was kann ich aber jetzt machen um eine Vollstreckung zu verhindern?
Es geht um den Zeitraum von 3 Jahren, für welche meine Ex überstehende Unterhalt auszahlen haben will.

Aus dem Vergleich:

1. Der Antragsgegner zahlt an das minderjährige Kind ....(1) , zu Händen der Antragstellerin, laufenden Kindesunterhalt ab dem 01.07.2011 in Höhe von 152% des Mindestunterhalts  der jeweils zutreffenden Altersstufe, abzüglich hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind, derzeit 92,00 E, derzeitiger Zahlbetrag 462,00 E.

2. Der Antragsgegner zahlt an das minderjährige Kind ....(2) , zu Händen der Antragstellerin, laufenden Kindesunterhalt ab dem 01.07.2011 in Höhe von 152% des Mindestunterhalts  der jeweils zutreffenden Altersstufe, abzüglich hälftigen Kindergeldes für ein zweites Kind, derzeit 92,00 E, derzeitiger Zahlbetrag 390, 00 E.

3. Hinsichtlich des Ziffer 1 und 2 titulierten Kindesunterhalts gehen die Beteiligten von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Antragsgegners in Höhe von 5.558,00 E (nicht mehr aktuell), abzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendungen sowie abzüglich eines Krankenversicherungsbeitrages in Höhe von 235,27 E (nicht mehr aktuell, jetzt zahle ich ca. 850 für die ganze Familie).
Ferner ist Grundlage des Vergleiches, dass der Antragsgegner zwei Kindern unterhaltsverpflichtet ist sowie Unterhalt an die Antragstellerin zahlt. (auch nicht mehr aktuell).


Kann der letzte Absatz mir vielleicht behilflich sein?

Vielen Dank

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