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Was unternimmt das Jugendamt bei Schulden? |
Geschrieben von: Bitas - 10-11-2016, 09:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo,
ich habe eine Verständnis frage.
angenommen es besteht kein Titel, der Unterhaltspflichtige zahlt keinen Unterhalt.
Die Mutter beantragt für 2 Kinder, über 6 Jahre 2x194€ = 388€ Unterhaltsvorschuss.
Der Vater ist nicht mehr in D gemeldet, lebt außerhalb der EU ohne bekannte Adresse.
Was würde das JA unternehmen, um an Geld zu kommen?
Könnte der Vater D besuchen oder kann er bei eintreffen am Flughafen direkt Probleme bekommen.
Ich frage mich was wäre, wenn die Eltern keinen streit haben, also die Mutter dem JA keine Infos gibt das der Vater im Land ist?
Der Vater könnte ja auch über ein Drittland nach D kommen.
Falls diese fragen hier nicht gewünscht sind, können sie auch gerne in, meinen Fall, bei konkrete Fälle, verschoben werden.
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Namensänderung meiner Kinder |
Geschrieben von: fragender - 08-11-2016, 11:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Frust-Tweet
Ich habe heute man bei dem Standesamt angerufen, wo meine ex die Namensänderung der gemeinsamen damals ehelichen Kinder beantragt und durchgeführt hat.
Ich hatte es fast schon befürchtet, aber nun wenigstens Gewissheit. Meine Kinder sind nicht mehr meine Kinder.
Seit der Scheidung Zahle ich zwar für zwei Personen, jedoch haben diese, auch auf dem Papier nichts, aber auch rein gar nichts mehr mit mit zutun.
D.h. bei einer Namensänderung wird der Vater nicht nur aus dem Leben gestrichen sondern auch die Geburtsurkunde wird mit Hilfe der Behörden gefälscht.
Sorry, dass ich hier meinen Müll ablade, aber nur weil ich mich hab Scheiden lassen und meine Ex mir daraus einen Strick gedreht hab find ich es unfassbar, dass es "rechtens" ist den "erzeuger" nur für Zahlungen zu verpflichten und alles, wirklich alles was einem Lieb und teuer war zu vernichten, zu löschen und in den Dreck zu Ziehen. Sollte mal hier eine "ach so tolle Mutter" sich hier mal auf Spurensuche machen und schauen, was "frau" so alles machen kann so hoffe ich, dass diese diesen Tweet ließt und sieht, was einem fühlenden Menschen durch so eine Aktion angetan wird.
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Vier Jahre paritätisches Wechselmodell |
Geschrieben von: Speedy - 04-11-2016, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Liebe Leser,
ich möchte Euch teilhaben lassen an der Freude darüber, dass unsere Kinder bis heute die Möglichkeit hatten, in der Nachtrennungssituation in einem paritätischen Betreuungsmodell leben zu können.
Seit der Trennung vor vier Jahren sind unsere Kids (heute 15 und 10 Jahre) in einem paritätischen Wechselmodell mit zwei verschiedenen Wohnorten zu Hause und tauschen den Wohnsitz (und die Klamotten) im wöchentlichen Rhythmus. Entgegen aller Erwartungen und Prophezeiungen haben sich die Kinder normal entwickelt und sind „noch“ nicht verrückt. Beide Eltern sind Vollzeit berufstätig. Die Wohnorte sind 30km voneinander entfernt. Trotz der Entfernung kann ich dieses Betreuungsmodell als erste Option in der Nachtrennungsphase nur empfehlen, denn die meisten Kritikpunkte, die man liest und hört, haben sich als Vorurteile und haltlos herausgestellt, selbst in unserem Modell, welches gegen den Willen eines Elternteils praktiziert wurde.
Kein anderes Modell würden die Kinder und ich wählen, wenn wir noch einmal die Zeit zurückdrehen könnten. Man fragt sich, warum dieses Modell nicht schon längst als Standardnachtrennungssituation in Bezug auf Betreuung in Deutschland „verordnet“ wird, natürlich vorausgesetzt, dass es die entsprechenden Gegebenheiten erlauben.
Nie hätte ich gedacht, dass die Beibehaltung eines Wechselmodells ein Grund sein könnte, sich über etwas zu freuen, denn immer bin ich von der Normalität einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder ausgegangen. Aber die Realität und speziell die Realität in Deutschland, sah und sieht noch anders aus.
In unserem Fall hatte das Gericht der Mutter erlaubt, grundlos einen zweiten Lebensmittelpunkt für die Kinder zu eröffnen, was das Wechselmodell natürlich nicht einfacher machte. Das Switchen zwischen den Orten, die Entfernung sowie die unterschiedlichen Freundeskreise und Lebensmittelpunkte wurden von den Kindern als unproblematisch empfunden, aber vom Gericht als kontraindiziert für das Wechselmodell darstellt.
Die Mutter lehnte ein gemeinsames Betreuungsmodell von Beginn an ab. Es folgten "Spiele", Provokationen etc.. Am Anfang gab ich nach. Je mehr Zugeständnisse und Kompromisse ich machte, desto mehr Stress und Meinungsverschiedenheiten entstanden. Zuletzt bestand die Mutter sogar darauf, dass ich den Jahresurlaub mit den Kindern verschieben sollte, da die Kinder bei einer Familienfeier mütterlicherseits dabei sein müssten.
Zwei Jahre dauerte es, bis ich eine Lösung fand. Diese Lösung war ein "strenges" Wechselmodell, also eine paritätische Doppelresidenz ohne Ausnahmen und ohne bzw. wenig Kommunikation mit der Mutter. Die Kinder gehen ihrem Hobby nur an dem Wohnort nach, an dem sie sich befinden. Mit der Mutter wurde die Kommunikation auf ein Minimum reduziert. Keine Ausnahme bei Familienfeiern und Feiertagen… keine täglichen Telefonate der Mutter mit den Kindern in der Vaterwoche.
Es war die reinste Entspannung für meine Seele und die der Kinder, denn es gab keine Diskussionen mehr, es war alles geregelt... Und, obwohl es im Sinn des Kindeswohles war, da dadurch Ruhe ins System kam, entsprach es wieder nicht der Vorstellung des Gerichts, denn daran würde die "schlaue" Richterin bemerken, dass die Kommunikation der Eltern nicht in Ordnung wäre. Welche Kommunikation? Die Elternabende besuchten wir gemeinsam und es gab einen Übergabehefter für wichtige Termine. That`s it. Wäre natürlich schön, aber ganz so einfach war und ist es nicht… Später mehr.
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Wechselmodell |
Geschrieben von: WolfgangB - 28-10-2016, 16:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Servus, Gemeinde
ich will mit meiner Ex ein Wechselmodell und suche nach Beispielen einer Vereinbarung, was alles enthalten sein muss, was geregelt werden muss,
und wie und auf was man in den Feinheiten achten sollte
Vielen Dank im Voraus
Wolf
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Objektive und subjektive Kooperationsfähigkeit? |
Geschrieben von: Atlantis - 23-10-2016, 22:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Wie bei uns und im Beschluss des OLG Jena 4 UF678-15 ist in Bezug auf die paritätische Doppelresidenz zu lesen: Grundvoraussetzung funktionierender gemeinsamer Sorge ist sowohl die objektive Kooperationsfähigkeit als auch die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern.
Könnte mir bitte jemand erklären, was der Unterschied zwischen den beiden Arten der Kooperationsfähigkeit ist und auf was diese sich beziehen bzw. was dies bedeutet?
Wozu braucht es in der paritätischen Doppelresidenz überhaupt Kooperationsfähigkeit, eine normale/minimale Kommunikation (und Kooperationsfähigkeit) in Bezug auf die Belange der Kinder vorausgesetzt (z.B. die Eltern kümmern sich darum, dass die Kinder an beiden Wohnorten ihren Hobby nachgehen können)?
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Verfahrensfehler? |
Geschrieben von: Atlantis - 23-10-2016, 22:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Im Rahmen eines Verfahrens zur elterlichen Sorge hatten wir eine paritätischen Doppelresidenz vor Gericht vereinbart. Unter dem Protokoll steht, dass die Elternvereinbarung familiengerichtlich genehmigt wird. Nun, zwei Jahre später, erging der Beschluss des
AG im ABR-Hauptverfahren, dass das ABR der Mutter zugesprochen wird. Von einer Aufhebung der ersten Vereinbarung steht da nix. Ist dies ein Verfahrensfehler oder zählt immer der letzte Beschluss oder hatte die Vereinbarung vor Gericht keine "Beschlusskraft"?
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Verfahrensbeistand für eines meiner Kinder |
Geschrieben von: fragender - 18-10-2016, 10:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
ich hatte gestern ein etwas merkwürdiges Gespräch mit der Verfahrensbeiständin.
Ich hatte Sie eigentlich wegen einem anderen Thema angerufen ob, Sie da schon etwas vom Gericht bekommen hat, da dieses (wen wunderts) sich schon wieder wochenlang zeit lässt.
Im Verlaufe des Gespräches meinte Sie, dass Sie die Beurteilung deshalb so geschrieben hätte, da ich wohl meine Kinder vermisse und nicht wirklich "nur auf die geforderten Unterlagen" bestehen würde. Als ich meinte, dass ich durch die Gehirnwäsche meiner Kinder und den Fakten, wie sie halt heute für mich sind, ich nichts machen kann, bliebe mir ja nicht großartig etwas übrig.
Darauf meinte Sie:" bei dem jüngeren Kind könnte ich Ihnen helfen und wenn die Psychologische Beratungsstelle sich hier nicht einsetzt, dann müssen Sie halt den Umgang einklagen"...!!!
Was haltet Ihr davon? Ich selber hatte damals vor über 2 Jahren selber den Weg zum JA gesucht und wurde jedoch beim Begleiteten Umgang veräppelt und hatte aufgrund einer Falschinformation die Sache selber abgesagt, da ich dachte, dass das jüngere Kind mich nicht sehen wolle. Vom Thema PAS war ich damals meilenweit entfernt.
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