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Hallo,
ich habe eine Verständnis frage.
angenommen es besteht kein Titel, der Unterhaltspflichtige zahlt keinen Unterhalt.
Die Mutter beantragt für 2 Kinder, über 6 Jahre 2x194€ = 388€ Unterhaltsvorschuss.
Der Vater ist nicht mehr in D gemeldet, lebt außerhalb der EU ohne bekannte Adresse.
Was würde das JA unternehmen, um an Geld zu kommen?
Könnte der Vater D besuchen oder kann er bei eintreffen am Flughafen direkt Probleme bekommen.
Ich frage mich was wäre, wenn die Eltern keinen streit haben, also die Mutter dem JA keine Infos gibt das der Vater im Land ist?
Der Vater könnte ja auch über ein Drittland nach D kommen.
Falls diese fragen hier nicht gewünscht sind, können sie auch gerne in, meinen Fall, bei konkrete Fälle, verschoben werden.
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Soweit mir bekannt, wird der Unterhaltsschuldner mit Bewilligung des Unterhaltsvorschusses informiert, dass dieser ab sofort gezahlt wird und gleichfalls aufgefordert, sein Einkommen offenzulegen, um seine Leistungsfähigkeit beurteilen und ihn ggf. in Regress nehmen zu können. Bist du in D nicht gemeldet und ist auch die Anschrift in einem anderen Land nicht ermittelbar, wird ein fleißiger Sachbearbeiter womöglich per öffentlicher Bekanntmachung diese Info samt Aufforderung rechtsgültig machen. Bleibt er weiterhin so fleißig, wird er die Gerichte bemühen und diese werden in deiner Abwesenheit womöglich den Unterhalt durch Beschluss zumindest auf Mindestunterhalt festlegen.
Dann muss das JA dir diesen Beschluss noch per Gerichtsvollzieher zukommen lassen, um etwaige Pfändungen betreiben zu können, möglicherweise geht dies ebenfalls mangels Adresse nur per öffentlicher Bekanntmachung. Sofern die Mutter nicht so streitunlustig ist, wie du schilderst, könnte eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung zwischenzeitlich erfolgt sein, so dass du dann auch zur Fahndung in D ausgeschrieben sein würdest.
Da du aber schreibst, die Mutter wäre dir eher wohlgesonnen, wird das bei dir wohl kaum der Fall sein. Dies ließe darauf schließen, dass die Gefahr nach D zu reisen, relativ gering sein sollte, denn wegen reiner Schulden ist noch nie einer an der Grenze verhaftet wurden. Denn Schulden sind in D zum Glück nicht strafbar. In Haft könnte man dich allenfalls nehmen, sofern der Gerichtsvollzieher noch vor hat, dir eine Vermögensauskunft abnehmen zu wollen. Aber mit Abgabe einer Solchen wärst du sofort wieder draußen. Ich würde mich für diesen Fall vorbereiten, ggf. vorhandenes Vermögen noch vor der Reise nach D den entsprechenden Konten entziehen und bereits Kontoeröffnungsanträge vorbereiten, damit du NACH Abgabe der Vermögensauskunft bei einer anderen Bank ein neues eröffnen kannst, von welchem dann eben keiner Kenntnis hätte.
Falls ich daneben lag mit meiner Einschätzung wirst du dies an der Grenze wohl spätestens erfahren ...
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Danke für Deine ausführliche Einschätzung.
Meine Ex weiß mittlerweile das bei mir sehr bald nichts mehr zu holen ist.
Ich bin seit 5 Monaten vom Psychater AU und seit 15.04.16 Arbeitslos.
Sie weiß 100% das ich nie mehr so viel verdienen werde um Unterhalt zu zahlen.
Bis jetzt ist ihr es sehr wichtig das ich mit den Kids ein gutes Verhältnis habe, wichtiger als Geld.
Sie weiß auch, wenn Sie mir JA und Co. auf den Hals hetzt, das ich für immer verschwunden bin.
Ich denke auf den Deal, Sie gibt mir die Titel, holt sich Unterhaltsvorschuss und die Kinder und ich können sich in Zukunft weiter besuchen, läßt sie sich ein.
Mit Unterhaltsvorschuss hätte sie mindestens 2800€ im Monat, das sollte genug sein.
Bei mir würden also Schulden auflaufen, die spätestens bei Renteneintritt gepfändet werden können, mit P Konto würde mir aber ein Minimum bleiben, richtig?
Danke fürs verschieben, finde das ist ein interessantes Thema.
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Ich glaube nicht, dass dir mit einem Pfändungsschutzkonto viel bleiben würde.
Bei Rentenpfändung wird dein Geld abgesaugt, BEVOR es überhaupt auf ein Konto kommt.
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14-11-2016, 16:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-11-2016, 16:49 von malko.)
hm ist es nicht eigentlich so, dass ohne titel erstmal gar nichts erwirkbar ist? dann sollte ebenfalls hinzu kommen, dass "schulden" also vergangenheit auch nicht in betracht kommen, da eigentlich erst nach titulierung und aufforderung ein anspruch besteht? wenn der unterhalt nie gefordert und schon gar nicht tituliert wurde. somit rückwirkend ab dem 1. des Monats in dem er vom jugendamt oder gericht aufgefordert wurde, die einkommensverhältnisse vorzulegen .. oder nicht?
somit sollte da erstmal nichts passieren ...
gruß
malko
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14-11-2016, 17:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-11-2016, 17:26 von Bitas.)
Wenn ich so lange lebe, bekomme ich frühestens in 14 Jahren Rente, dann sind meine Kinder 24/26 Jahre.
Mir stellt sich auch die Frage, wie bedeutend ein Titel ist.
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(14-11-2016, 17:25)Bitas schrieb: Wenn ich so lange lebe, bekomme ich frühestens in 14 Jahren Rente, dann sind meine Kinder 24/26 Jahre.
Mir stellt sich auch die Frage, wie bedeutend ein Titel ist.
Na, dann werden deine Kinder hoffentlich schon erwerbstätig sein und für dich Elternunterhalt leisten können.
Von deiner Rente bleibt dir zum Leben nicht genug.....
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@Austriake,
Du sagst meine Rente wird nicht reichen, das heißt Du bist "sicher" das ein P Konto vorher abgeräumt wird?
Meine Kinder werden nicht für mich zahlen müssen, dafür sorge ich....maximal wie jeder andere Steuerzahler.
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(14-11-2016, 22:19)Bitas schrieb: @Austriake,
Du sagst meine Rente wird nicht reichen, das heißt Du bist "sicher" das ein P Konto vorher abgeräumt wird?
Meine Kinder werden nicht für mich zahlen müssen, dafür sorge ich....maximal wie jeder andere Steuerzahler.
Aus einem anderen, parallel laufenden Thread, zum Nachlesen:
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/....12.12.pdf
Das läuft technisch so ab, dass der Teil der Rente für den Unterhalt schon in Berlin, also vor Auszahlung an dich, abgezweigt wird. Dieses Geld kommt gar nicht erst auf einem Pfändungsschutzkonto an, kann also nicht vor Pfändung geschützt werden. Weil es vorher schon weg ist.
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15-11-2016, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-11-2016, 16:39 von Bitas.)
Ich habe so meine Probleme diese Texte zu verstehen.
Welchen "Teil" der Rente meinst Du? Kannst Du mir das anhand eines Beispiels erklären?
Angenommen ich habe 1000€ Rente, dann werden die doch nicht 1000€ abzweigen?
P hat mir vor einiger Zeit mal geschrieben, das bereits vor Eintreffen des Geldes, abgezweigt wird. Ich dachte aber das wäre nur so, wenn Titel vorhanden sind.
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(15-11-2016, 16:25)Bitas schrieb: Ich habe so meine Probleme diese Texte zu verstehen.
Welchen "Teil" der Rente meinst Du? Kannst Du mir das anhand eines Beispiels erklären?
Angenommen ich habe 1000€ Rente, dann werden die doch nicht 1000€ abzweigen?
P hat mir vor einiger Zeit mal geschrieben, das bereits vor Eintreffen des Geldes, abgezweigt wird. Ich dachte aber das wäre nur so, wenn Titel vorhanden sind.
Nehmen wir mal an, du hast einen Rentenanspruch von 1.000 Euro. Davon sollst Du Kindesunterhalt zahlen in Höhe von 135 Euro. Die Unterhaltsvorschusskasse stellt bei der Rentenversicherung einen Abzweigantrag, dann bekommt die Unterhaltsvorschusskasse direkt aus Berlin jeden Monat 135.- €, du bekommst 865.- € auf dein P-Konto.
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Sorry wenn ich manchmal schwer von kapito bin, kann alles nicht mehr so gut aufnehmen.
Wie gesagt sind meine Kinder bis dahin 24 und 26 Jahre, somit besteht höchstwahrscheinlich kein Anspruch auf Kindesunterhalt mehr.
Mach bitte mal ein realistisches Beispiel, wie es in meinem Fall sein könnte.
Es haben sich beim JA tausende € Unterhaltsvorschussschulden angesammelt, die Kinder 24/26 haben keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, die Ex und die Kinder verklagen mich nicht, es gibt keinen Titel mehr, ich bekomme ca. 1000€ Rente, bis dahin weiß keine Behörde wo ich bin.
Bleibt mir der Pfändungsfreibetrag oder nicht.
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Sehr einfach: Wenn niemand etwas fordert, wird auch nichts gepfändet oder abgezweigt.
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Stimmt, eigentlich sehr einfach :-).
Ich dachte halt, wenn ich mal Rente einreiche, bekommt das dass JA mit und wird Forderungen stellen oder sind die Behörden nicht so gut vernetzt?
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Keine Ahnung, ob die nach 15 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss eintreiben.
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OK, ich danke Dir für die Einschätzung!
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16-11-2016, 12:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-11-2016, 12:43 von Simon ii.)
(15-11-2016, 21:53)Bitas schrieb: Ich dachte halt, wenn ich mal Rente einreiche, bekommt das dass JA mit und wird Forderungen stellen oder sind die Behörden nicht so gut vernetzt?
Ob die das mitbekommen, weiß ich nicht.
Aber falls doch, so gibt es noch eine Möglichkeit:
Nach meiner Erfahrung sind die JAs froh, wenn sie überhaupt etwas zurückbekommen, und lassen sich deshalb oft auf eine halbwegs erträgliche Ratenzahlung ein.
Falls sie Dich also doch am Wickel bekommen, kannst Du diese Möglichkeit vielleicht in Erwägung ziehen.
Simon II
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Hallo,
Ich habe eine weitere frage zu dem Thema.....vorgestern wurde ja das Unterhaltsvorschuss Gesetz geändert.
Angenommen alles ist so wie im ersten Post geschildert, nur die Ex hat 2 Unterhaltstitel.
Die Ex ist mit dem Unterhaltsvorschuss vom JA zufrieden und möchte keine Anzeige nach §170 machen.
Kann das JA Anzeige erstatten, ohne von der Ex beauftragt worden zu sein?
Kann das JA die Ex zu einer Anzeige Zwingen, durch z.B. einstellen des Unterhaltvorschusses?
Wäre super wieder brauchbare Antwort/en zu bekomme.
Hier wurde mir schon super viel und gut geholfen und dafür bin ich allen sehr Dankbar.....ich weiß das ich manchmal schwer von begriff bin :-)
Gruß
Bitas
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Im Strafrecht kann generell Jeder Jeden anzeigen. Auch das Jugendamt kann dich wegen §170 StGB anzeigen.
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§170 ist sogar ein Offizialdelikt - die Staatsanwaltschaft müsste von Gesetzes wegen von sich aus ein Verfahren einleiten, sobald sie davon Wind bekommt - vermutlich ist das aber sehr unwahrscheinlich
https://t.me/GenderFukc
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