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| bis wann Unterhalt bezahlen |
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Geschrieben von: pillepalle - 30-11-2016, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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moin Gemeinde,
der RA meiner Ex verlangt von mir den, Zitat "Unterhalt monatlich im voraus zu überweisen".
bis wann MUSS der Unterhalt auf dem Konto der Ex sein?
ich meine ich bezahle nicht den Unterhalt vom Dezember im November...
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| Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung |
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Geschrieben von: mars - 28-11-2016, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Hallo liebgewonnenes Forum,
nachdem ich seit einigen Jahren recht häufig im Forum mitgelesen, sehr viel gelernt und richtg gemacht habe,
wende ich mich heute mit einer Frage an euch auf die ich keine wirkliche Antwort finde.
Vorab zur Situation: Nach rund 10 Jahren Ehe Trennung 2008, Scheidung 2014.
Es gibt zwei Kinder, mittlerweile volljährig und in Ausbildung. Das jüngere Kind lebt bei der Mutter, das ältere bei der Großmutter.
Die Zeit nach der Trennung verlief wie leider viel zu häufig extrem hart und mit fast allem was die Trickkiste hergibt:
unangekündigte "Flucht" aus dem Haus, ex beschimpfte mich und griff mich vor den Kindern an, Strafanzeigen,
übelste Manipulation und Instrumentalisierung der Kinder.
All das unter den, die Interessen der Mutter streng schützenden Fittichen von Jugendamt und Familiengericht.
Die Kinder haben beide ohne Frage in diesem Krieg sehr gelitten und wurden natürlich auch deutlich geprägt.
Das ältere Kind, jetzt 20 hat nach enormen Schulproblemen die erste Ausbildung abgebrochen und nun eine zweite begonnen.
In der ersten Ausbildung verdiente es sehr gut, hatte rund 900 Euro netto. Jetzt bekommt es deutlich weniger, genau kann ich es nicht sagen, vielleicht 380 Euro.
Gestern hatte ich ein Anwaltschreiben im Kasten in dem dieser für das ältere Kind dessen Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung des Volljährigenunterhalts mitteilt.
Natürlich verlangt er von mir allerlei Auskünfte über Einkünfte usw.
Die werde ich wohl oder übel rausrücken, später.
Jetzt endlich meine Frage:
Für mein Verständniss muss man doch erst den Anspruch nachweisen und kann dann Auskunft verlangen, oder liege ich da falsch?
Was würdet ihr dem Anwalt antworten? Ich würde ja wirklich gerne zuerst die Begründung in der Hand haben.
Ja und es ist so: das ältere Kind hat den Kontakt abgebrochen, es gibt kein direktes Herankommen.
Und ich hatte in den letzten Wochen tatsächlich überlegt ihm regelmäßig Geld zu überweisen, dachte auch schon an eine gewisse Dynamik als Anreiz die Ausbildung durchzuziehen.
In der langen Reihe von Genickschlägen mal wieder ne neue Facette: (fast schon) vor Gericht gezerrt vom eigenen Kind!
Freue mich auf eure Antworten
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| Ändern eines gerichtlichen Vergleichs |
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Geschrieben von: fragender - 23-11-2016, 16:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (132)
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Ich erstelle mal dieses Thema hier separat, da der Andere Tweet sich auf Aufstockung bezieht und ich nur Änderungen von Jugendamttiteln gefunden habe:
Bei mir ist es folgendes: Ex beauftragt Ihren Scheidungsanwalt noch vor der Scheidung mich zum Unterhalt zu verklagen. Dies wurde dann vor dem FamG in einem VERGLEICH festgehalten.
An solchen Dingen wie Laufzeit und Personen kann hier schwer bis garnicht etwas geändert werden, da sich ja an dieses (versäumten) Tatsachen nichts mehr ändert. Soweit ist mir das klar.
Ich habe jedoch folgendes Gefunden und da mein zu grundegelegtes Einkommen in diesem Vergleich in Zahlen drin steht müsste ich ja dann die Möglichkeit einer Änderung haben:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...10428.html
Zitat: "die in der Praxis häufig angenommenen 10 % stellen nur einen Richtwert dar"
So. Bei mir sind Änderungen eingetroffen:
Scheidung
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Insolvenz
Zwangsversteigerung der gemeinschaftlichen Immobilie
schliessung des Gewerbes auf Grund der Insolvenz
Festanstellung
deutlich geringeres Monatliches Brutto von damals ~2800 € auf heute ~1500 €
Ich bin dem Vergleich eingegangen und die Kinder wurden je mit 110% berechnet
Meint Ihr, diese Gründe könnten ausreichend sein um eine Änderungsklage durchzuführen nach § 238 FamFG - Abs 1 oder um eine herabsetzung der 110% herbeizuführen?
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| JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Freebird - 19-11-2016, 01:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Ein Bekannter von mir hat mir neulich Folgendes geschildert.
Er war ALG II gemeldet in einem anderen Ort als seine EX mit dem Kind.
Zuvor hatte er nur Briefe von dem Jugendamt bekommen und denen mitgeteilt das er keine Arbeit hat und somit war erst mal gut, er sollte nur regelmäßig Bewerbungsnachweise denen zu kommen lassen.
Die Mutter war die ganze Zeit ALG II und sie hatte Unterhaltsvorschuss beantragt und dies läuft erst nach 6 Jahren aus.
Aber die sind noch nicht vorüber. Aber nun bekam er einen Brief von dem JobCenter der EX und sollte Kontoauszüge von 1 Jahr vorlegen.
Über welchen Zeitraum muss er überhaupt Kontoauszüge vorlegen?
Und was ist mit dem Jugendamt, hat das nun nichts mehr mit der Sache zu tun?
Nun ist er per Post nicht mehr erreichbar, weil er seine Wohnung verloren hatte und bei Freunden unangemeldet lebt.
Wie sind eure Erfahrungen was nun passieren wird?
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| KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV |
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Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 16-11-2016, 14:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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Hallo Ihr Lieben,
da ich zwar ein paar Themen zu Jobcenter und HartzIV gesehen habe, jedoch nicht eine Essenz für unsere Situation hier finden kann, eröffne ich ein hoffentlich kurzes Thema:
Wie Ihr wisst, bin ich mit noKids zusammen und wir kämpfen uns gemeinsam durch seine schwere Trennungs- und Scheidungszeit.
Jetzt ist herausgekommen, dass die KM seiner Kinder HartzIV beim Jobcenter beantragt hat.
Ebenfalls hat sie die eine oder andere Zahlung (Mietrückstand) von denen erhalten.
Details sind noch nicht bekannt.
noKids bezahlt jeden Monat rund 2800 Euro Unterhalt (Kinder + Ex + Versicherungen + Hort)
Also genau das, was tituliert wurde bei Gericht. Ebenfalls 160% von der DD für die Kids.
In welchen Fällen kommt jetzt dennoch das Jobcenter auf die Väter zu?
Mit welcher Begründung?
Warum bekommt jemand mit soviel Unterhalt überhaupt HartzIV?
Irgendwie verstehe ich das Alles nicht, obwohl ich in solchen Dingen recht gut Bescheid weiss.
Danke für Eure Antworten.
LG
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| Unterhalt korrekt berechnet? |
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Geschrieben von: Erzeuger - 13-11-2016, 10:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo,
Ich wollte mal fragen ob ihr mir sagen könnt ob mein Unterhalt damals (Anfang 2013)
korrekt berechnet wurde.
Ändert zwar nix mehr, hätte es aber einfach gerne gewusst...
Die Berechnung der JA-Dame sah wie folgt aus.
Hab ich hier mal abgetippt.
19.906,93 € Gesamteinkommen der letzten 13 Monate.
19.906,93 : 13 = 1531,302308 € Monatseinkommen.
1531,30
+ 20,40 (war laut der Dame ne standardmäßige Pauschale, die immer dazu kommt...)
–––––––
1551,70
1531,70
- 220,00 (Fahrtkosten)
–––––––
1331,70 bereinigtes Einkommen
1331,70-1050 Selbstbehalt = 281,70 € steht für Unterhalt zur Verfügung.
= 105 % der DD Tabelle in Höhe von 241 € sind zu zahlen.
Was mich an der Berechnung etwas stutzig macht, ist diese Pauschale und das sie mit 13 Monaten gerechnet hat. Sind das nicht normalerweise 12 Monate?
Oder ist das so alles richtig?
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| Was unternimmt das Jugendamt bei Schulden? |
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Geschrieben von: Bitas - 10-11-2016, 09:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo,
ich habe eine Verständnis frage.
angenommen es besteht kein Titel, der Unterhaltspflichtige zahlt keinen Unterhalt.
Die Mutter beantragt für 2 Kinder, über 6 Jahre 2x194€ = 388€ Unterhaltsvorschuss.
Der Vater ist nicht mehr in D gemeldet, lebt außerhalb der EU ohne bekannte Adresse.
Was würde das JA unternehmen, um an Geld zu kommen?
Könnte der Vater D besuchen oder kann er bei eintreffen am Flughafen direkt Probleme bekommen.
Ich frage mich was wäre, wenn die Eltern keinen streit haben, also die Mutter dem JA keine Infos gibt das der Vater im Land ist?
Der Vater könnte ja auch über ein Drittland nach D kommen.
Falls diese fragen hier nicht gewünscht sind, können sie auch gerne in, meinen Fall, bei konkrete Fälle, verschoben werden.
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| Namensänderung meiner Kinder |
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Geschrieben von: fragender - 08-11-2016, 11:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Frust-Tweet
Ich habe heute man bei dem Standesamt angerufen, wo meine ex die Namensänderung der gemeinsamen damals ehelichen Kinder beantragt und durchgeführt hat.
Ich hatte es fast schon befürchtet, aber nun wenigstens Gewissheit. Meine Kinder sind nicht mehr meine Kinder.
Seit der Scheidung Zahle ich zwar für zwei Personen, jedoch haben diese, auch auf dem Papier nichts, aber auch rein gar nichts mehr mit mit zutun.
D.h. bei einer Namensänderung wird der Vater nicht nur aus dem Leben gestrichen sondern auch die Geburtsurkunde wird mit Hilfe der Behörden gefälscht.
Sorry, dass ich hier meinen Müll ablade, aber nur weil ich mich hab Scheiden lassen und meine Ex mir daraus einen Strick gedreht hab find ich es unfassbar, dass es "rechtens" ist den "erzeuger" nur für Zahlungen zu verpflichten und alles, wirklich alles was einem Lieb und teuer war zu vernichten, zu löschen und in den Dreck zu Ziehen. Sollte mal hier eine "ach so tolle Mutter" sich hier mal auf Spurensuche machen und schauen, was "frau" so alles machen kann so hoffe ich, dass diese diesen Tweet ließt und sieht, was einem fühlenden Menschen durch so eine Aktion angetan wird.
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