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| Kind muss Prozesskostenhilfe zurückzahlen |
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Geschrieben von: Zahlmeister - 31-12-2016, 13:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
Nach langer Abstinenz habe ich mich wieder eingeloggt da es was Neues zu vermelden gibt was für die Foristen evtl. interessant sein könnte:
Hatte vor einigen Jahren mal eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem meiner Sprösslinge.
Ausgangslage zu dieser Zeit: Kind volljährig, ohne Arbeit, ohne Ausbildungsstelle, Unterhaltstitel vorhanden (leider dynamisch und nicht altersbegrenzt, vom Jugendamt halt...).
Habe damals Unterhaltszahlungen eingestellt da die 4 Monate "Findungsphase" schon überschritten waren und habe Kind aufgefordert mir den Titel auszuhändigen. Hat Kind damals nicht gemacht und weiter Unterhalt verlangt, die Sache ging vor Gericht. Kind hat Prozesskostenhilfe bekommen zu dieser Zeit.
Ergebnis Gerichtsverhandlung: musste 150 Euro säumigen Unterhalt nachzahlen und Kind wurde per Gerichtsbeschluss aufgefordert den Titel zurückzugeben. Das war vor ungefähr 4 Jahren. Zwischenzeitlich hat der Nachwuchs eine gut bezahlte Stelle bekommen. Jetzt ist ihm eine Aufforderung ins Haus geflattert die gewährte Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen (knapp zweitausend Euro). Das ist er jetzt in monatlichen Raten zu 350 Euro am abstottern.
Die Lehre aus der Geschichte: ein unbefristeter Unterhaltstitel kann den erwachsenen Kindern irgendwann richtige Probleme bereiten und finanziell ordentlich weh tun.... Sowas sollte niemals unterschrieben werden, ihr könnt die obige Geschichte als Argumentationshilfe gerne Euren Exen und dem Jugendamt unter die Nase halten, vielleicht hilft es in einem oder anderen Fall.
Gruß vom Zahlmeister
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| Schulstandort in der Doppelresidenz |
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Geschrieben von: Atlantis - 29-12-2016, 23:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
die nächste Herausforderung in unserer paritätischen Doppelresidenz steht bevor. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und streiten uns leider noch immer um das ABR, da die Mutter der Meinung ist, eine Doppelresidenz entspricht nicht dem Kindeswohl. Unabhängig davon möchte die Mutter, dass das Kind ab Klasse 5 ein privates Gymnasium an ihrem Wohnort besucht (da es kein anderes im Ort gibt) und ich denke, dass es sinnvoll für das Kind sein könnte, am staatlichen Gymnasium in meinem Wohnort zu lernen.
Der Elternteil ohne Schulstandort wird den Schultransfer übernehmen müssen, da unsere Wohnorte 18km entfernt sind und es keine öffentliche Verkehrsverbindung gibt. Andererseits kann sich weder Mutter noch Vater Schulgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat für das private Gymnasium leisten. Die Grundschule besucht das Kind am Wohnort der Mutter. Das nächste staatliche Gymnasium in der Nähe der Mutter ist nicht in Richtung Vater und würde die Doppelresidenz beenden. Hauptwohnsitz ist noch der Wohnort des Vaters, da die Familie vor der Trennung hier lebte. Wie würdet Ihr dieses Problem angehen? Ich suche Argumente, die für das Gymnasium am Wohnort des Vaters sprechen. Mir ist schon klar, es gibt andere Probleme...
Vielen Dank für jede Anregung.
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| Importdame- Welche Rechte hat Stiefsohn bei Trennung / Scheidung |
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Geschrieben von: Liebeskasper - 25-12-2016, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Ich bin verheiratet mit einer Importdame, Sie hat im Heimatland noch ein 14 jähriges Kind und in DACH
- geringe Erwerbschancen,kann man auch als Mindestlöhnerin oder Tagelöhnerin bezeichnen.
- Sie kommt aus einem Drittland und hat keine in DACH vergleichbare Aus- und Schulbildung für ein Erwerbseinkommen vorzuweisen.
- wir haben ein gemeinsames Deutsches Kind, das in wenigen Monaten 3 Jahre alt wird.
Wir sind aus Deutschland weggezogen, zwecks Inanspruchnahme der Freizügigkeit nach 2004/38/EG
damit das Kind aus ihrer Heimat sehr leicht nachziehen kann.
Meine Frage ist, falls es zu einer Trennung kommt, hat der 14 jährige Stiefsohn irgendwelche Rechte in finanzieller Sicht, z.B. Unterhalt für die Mutter etc. ?
Was mich einfach schont seit fast 3 Jahren nervt, das keinerlei Unterstützung aus dem Heimatland von seinem Vater und dessen Familie kommt, kein Unterhalt, gar nichts und für jede Kleinigkeit ich der ATM bin. Schulgeld etc und Essen, neues Handy wird seitdem von mir bezahlt, das geht jetzt seit wir zusammen sind mehr als 3 Jahre so.
Niemand hat dort Geld und es wird von mir erwartet das ich immer alles für den Sohn zahlen soll. Keiner im Heimatland von der Familie des Vaters vom Stiefsohn hat nur einen Cent dazu beigetragen, die Vorlaufkosten für dei Papiere zu bezahlen damit er das Einreise Visa bekommt. Ist irgendwie alles ganz selbstverständlich. Da sind ganz schnell 500 EUR weg, bei REWE oder Panny geht man dafür 2 Wochen arbeiten, bis das Geld Netto verdient ist.
Ich glaube kaum, das Sie später einen unbefristeten Job in DACH hat, 1100 EUR Netto zu verdienen.
Wegen dem deutschen Kind ist mir die Rechtslage was Unterhalt etc. betrifft klar, ich will nicht das der Stiefsohn später die gleichen Rechte und Ansprüche stellen kann.
Kann mir da jemand Auskunft geben ?
ehelichen? Höchstens, wenn man selber nicht mehr erreicht hat, dann ist eh alles egal. Willkommen im Armenhaus. Alternativ selber im Land der Braut leben.
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| Was heisst "reported as missing"? |
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Geschrieben von: Mahatu - 22-12-2016, 17:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Ich kam gerade nach einem laengeren Afrika-Aufenthalt nach Europa zurueck (UK). Legte meinen Pass vor, und der Britische Immigrationsbeamte bat mich dann, erst einmal Platz zu nehmen.
Er kam dann mit zusamment einer Kollegin (aus meiner Sicht Psychologin), die mich befragten (woher, warum , welches Einhommern/Arbeit etc.). Durchsuchten auch mein Gepaeck und notierten sich die Namen meiner Medikamente (Bluthochdruck). Fanden auch eine ungeoeffnete Packung von Kondomen, und ich meinte, in "West Africa all woman are all crab, so I did not need them". Untersuchten auch mein Handy, aber nur auf Fotos (wo keine da waren).
Fragen nach Psychopharmaka, was ich verneinte. Notierten sich auch die Kontonummer meiner auslaendischen (Estland) Bank. Und fanden zwei laengere Kenia und USA Aufenthalte (Stempel im Pass) interessant.
Erwaehnten dann "you are reported as missing person" (Sie sind ausgeschrieben als vermisste Person). Anscheinend ist UK dem SIS angeschlossen, was die weibliche Immigrationsbeamtin bestaetigte ("somehow we are connected with the Schengen Information System").
Nach mehrstuendingen "Background Checks" (Hintergund Checks) liessen sie mich dann gehen. Meinten nur, dass sie die deutschen Behoerden informieren werden, dass UKBA (UK Border Agency) mich am Flughafen XYZ angetroffen hat, und ich "mental OK" sei. Weitere Details wuerden sie den deutsche Behoerden nicht mitteilen.
Was ist nun davon zu halten? Morgen bin ich in Spanien, dann in Belgien, dass gleiche Theater, was in UK gute drei Stunden mit mehreren Grenz- und Zollbeamten dauerte?
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| Unterhalt Sohn 19 Jahre alt |
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Geschrieben von: Scheunenfundmodelle - 14-12-2016, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich bin 48 Jahre alt und geschieden.Aus erster Ehe habe ich einen mittlerweile 19 Jahre alten Sohn.
Vor 6 Jahren habe ich wieder geheireatet und einen 5 Jährigen Sohn.
Mein ältester Sohn wollte nach der Trennung von seiner Mutter keinen Kontakt mehr zu mir haben.
Gezahlt habe ich aber immer das, was ich laut Düsseldorfer Tabelle zahlen musste.
Seid er 18 Jahre alt ist, überweise ich per Dauerauftrag den Unterhalt direkt an Ihn.
Gestern nun kam ein Schreiben von Ihm (nicht seinem Anwalt)
Es geht darum, das er studieren will und zwecks BAföG braucht er meine Einkommenssteuererklärung und Einkommenssteuernachweise aus 2014
Sollte er diese Unterlagen von mir nicht innerhalb 10 Tagen beim Bildungswerk Oldenburg abgeben, wird sein Antrag abgelehnt.
Ich möchte das nun auch nicht meinem Anwalt übergeben.
Meine Frage ist, entstehen mir finanzielle Nachteile, wen ich Ihm diese Unterlagen zukommen lasse.
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| DDT 2017 |
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Geschrieben von: karlderkurze - 12-12-2016, 18:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo Forum,
weiß nicht ob das hier bei konkrete Fälle reinpasst, wenn nicht bitte verschieben.
Habe im I-net was gelesen:
Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge nach der Regelung aus 2016. Diese hat das OLG Düsseldorf noch nicht aktualisiert, da erst noch die angekündigte Anhebung des Kindergelds abgewartet werden soll.
Bezahle ich jetzt für den Januar 2017 noch aus der alten (2016) Tabelle oder muß ich selbständig den Betrag entsprechend erhöhen?
Danke für Eure Infos.
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| Schulabschluß - was nun? |
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Geschrieben von: karlderkurze - 12-12-2016, 15:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo Forum,
kurz die Daten:
das große Kind ( wird im März 17 ) hat 2017 den Schulabschluß ( Werkrealschule ).
Kontakt wurde schriftlich und gerichtlich vom Kind nicht gewünscht, der neue Freund der Ex
ist schon der "neue" Vater. Das ist schon eine mehrere Jahre alte Geschichte, Entfremdung besteht schon lange
auf beiden Seiten. Doch das soll nicht das Thema sein:
Wie bekomme ich Auskunft was dann nach dem Schulabschluß mit dem Kind weitergeht?
Der jetzige Klassenlehrer hat mir erzählt, quasi auf dem Schulflur, das Kind besteht ohne Probleme den
Werkrealschulabschluß. Doch was dann kommt weiß er natürlich auch nicht.
Wielange darf ein Kind nach dem Schulabschuß "abhängen" und nichts machen? Ich frage das vor dem Hintergrund des Unterhalts.
Bezahle ich also weiterhin ganz normal den KU für das Kind weiter?
Ich frage lieber schon jetzt obwohl bis zum Schulabschluß noch hin ist aber ich möchte vorbereitet sein.
Danke Euch allen.
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| Buch Rezension CH-Recht |
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Geschrieben von: Mercedes_AMG - 09-12-2016, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Ich bekomme über einen guten Kollegen regelmässig aktuelle juristische Fachliteratur in die Hände.
Aktuell lese ich das Buch "Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen" Autor: Phillip Mani, Zürcher Studien zum Privatrecht.
Schulthess Verlag
https://www.schulthess.com/verlag/detail...1OrflVTQ--
Einleitung:
Der Autor ist seit 2007 Stabsjurist bei der Alimentenstelle in Zürich deren sachliche Zuständigkeit die Prüfung von Inkassohilfen und Bevorschussungssuchen als Aufgabe hat. Es werden die dabei Probleme und die Umsetzung unter verschiedenen Erlassen ( Luganer Übereinkunft, IPRG, NYÜ ) behandelt.
In Teil 4 wird ein Praxisbeispiel aus dem Kanton Zürich gezeigt, alle anderen Kantone der Schweiz werden kurz in Kapital 3 erwähnt.
Das Buch umfasst die Rechtssprechung bis April 2016.
Mich interessiert primär das Kapitel Strafrecht ( Vernachlässigung von Unterhaltspflichten ), das wird hier im Forum ja auch regelmässig behandelt.
Man kann folgendes als Fazit ziehen:
Mit Blick auf Familieninteressen kommen Strafanträge nur in Frage, wenn ein ein Pflichtiger aus unzureichenden Gründen säumig geblieben ist, was wohl regelmässig vorkommt. Nach Meinung des Autors sei es nicht nachvollziehbar, das dem Tatbestand in der Praxis die Relevanz abgesprochen wird weil Geld und Freiheitsstrafen nur kontraproduktiv wirken würden.
Dieser Praxis hält der Autor entgegen, das es sich bei vielen Pflichtigen um Überzeugungstäter handeln würde, deren Einsperrung keinen Einfluss auf die Erfüllung der Unterhaltspflicht hätte. Weiterhin könnten Geldstrafen auch an den Gläubiger ausgerichtet werden.
Drohungen von Betreibungen hätten keine abschreckende Wirkung mehr, zudem würden viele Schuldner erst in der Einvernahme beim Untersuchungsrichter feststellen, dass sie nicht die Rechtslage nach Ihrem Gutdünken bestimmen sondern nur die im Titel festgelegten Anordnungen zu erfüllen sind.
Interessanterweise erwähnt er auch, das sich die Gesuchstellenden strafbar machen können. ( Eigenes Kapitel mit Hinweisen ) Wobei sofort wieder entschärft wird.
Es gibt noch etwas zu lachen:
....In subjektiver Hinsicht muss der säumige Täter um seine Leistungspflicht wissen sowie über die notwendigen Mittel zur Erfüllung seiner Pflichten zumindest verfügen, wobei Eventualvorsatz genügt. Dies muss bereits dann als gegeben betrachtet werden, wenn im Rahmen eines One-Night Stands die spätere Geburt mangels Verhütung in Kauf genommen wird, da in allen Rechtsordnungen die Überzeugung vorherrschen dürfte, das für eigene Kinder selbst aufzukommen sei.....
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Der Arbeitgeber macht sich auch strafbar wenn er trotz Schuldneranweisung weiterhin an den Schuldner leistet.
Verdachtsmomente ergeben sich dann, wenn im Nachgang einer Schuldneranweisung von Arbeitgeberseite erklärt wird, das der Pflichtige nicht mehr angestellt sei obwohl dieser in Arbeitskleidung angetroffen wurde.
Insgesamt kann gerade im internationalen Kontext darauf verwiesen werden, das Ermittlungen in den hier schon genannten Ländern regelmässig an Grenzen stossen und sich die Verpflichteten allenfalls durch Social Media reinreiten, weil darüber der Aufenthaltsort ermittelt werden könnte. Das wird ausdrücklich erwähnt.
Im Ergebnis also nichts wirklich Neues, das Buch ist jedoch für jeden zukünftigen Unterhaltspreller ( der nicht flüchten möchte ), eine sehr hilfreiche Inspirationsquelle für Gestaltungsprozesse. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit muss man im Rahmen des sehr grossen Ermessensspielraums vor dem Zivilgericht irgendwie wegbügeln.
Hilfreich dabei sind: längere Krankheit, Alter und geringe Qualifikationen, wobei auch Tätigkeiten als Hilfsarbeiter zumutbar sind damit der Staat irgendwie entlastet werden kann.
Ein mir bekannter Kadermitarbeiter wurde im Rahmen einer Strafuntersuchung durch eine Falschbeschuldigung in Untersuchungshaft genommen. Durch die Begleitumstände erlitt er bedauerlicherweise eine psychische Erkrankung und war während mehrerer Monate zu 100% krankgeschrieben. Der behandelnde Fach-Arzt ( auch Kampfscheidung hinter sich ) notierte in allen Berichten das die Erkrankung durch die Falschbeschuldigung und die U-Haft verursacht wurde.
Das konnte dann dem Gericht vorgehalten werden. Zeugnisse von Hausärzten werden grundsätzlich nicht ernst genommen.
Der Mann arbeitet heute abundzu 10-15% in der Firma von einem Kollegen und saugt ansonsten in der Sozialversicherung. Das kein Unterhalt gezahlt wird, ist natürlich logisch. Nicht Leistungsfähig, schliesslich hat das Gericht das auch so gesehen. Und Richterinnen irren sich ja grundsätzlich nicht.....
Wer also nicht den Dino mit Auslandsflucht machen möchte, sollte ich sich möglichst frühzeitig sein Zukunftskonzept gestalten und frühzeitig die Weichen stellen.
Gruss aus dem Urlaub
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