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Finanzielle Fesseln: Nachehelicher Unterhalt - Wie finanzielles Ende setzen? |
Geschrieben von: amigo111 - 08-03-2016, 01:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo,
ich bin neu im Forum und finde es klasse, dass es so etwas gibt. Vorab meine Vaterstory:
Seit Anfang 2014 leben meine hoffentlich Bald-Ex und ich getrennt. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen (heute 8 Jahre). 2006 wurde die Ehe geschlossen. Wir haben Zugewinn.
Sie ist aus dem gemeinsamen Haus (hälftiges Eigentum, noch 1/3 Bankschulden) in 2014 mit beiden Kindern ausgezogen und ich wohne nach zeitweisem Hausverbot (von ihr über ein Gewaltschutzverfahren erwirkt) wieder im Haus.
Ich arbeite Vollzeit und meine Bald Ex in Teilzeit (50%) seit die Kinder 3 Jahre sind. Vor der Schwangerschaft hat sie viele Jahre in Vollzeit gearbeitet.
Ich gehöre zu den treuen Vätern, die FAMILIE in guten Ehezeiten groß geschrieben haben und versorge meine Kinder als guter Vater. Ich habe unter einer von ihr erzeugten Drucksituation einen Kindesumgang vereinbart. Einen Tag in der Woche und jede zweite Woche ein verlängertes Wochenende. Die Kinder scheinen mit der Situation (Umgangsmodell, OGS-Schule etc.) zurecht zukommen, nur nicht die Kindesmutter.
Wir beide streiten um alles und sie kann finanziell nicht genug bekommen - spielt einen auf arme Mutter, die die Kinder ja versorgen muss und kann angeblich weiterhin nur in Teilzeit arbeiten. Sie hatte beim FamG auf Unterhalt geklagt. Ich zahle seither KU und TU. Sie kann davon sehr gut leben, weil ich durchschnittlich verdiene und mir der Wohnwertvorteil des Hauses angerechnet wird. Ihr wurde zu meinem Vorteil allerdings das fiktive Gehalt einer Vollzeit angerechnet. Es geschehen noch kleine Wunder !
Das war ihr aber noch nicht genug und sie hatte dann beim OLG geklagt. Ihre Klage wurde dort geprüft und es erging der Beschluss, dass diese Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, weil andere Einkommenwerte der letzten 12 Monate von mir zugrunde gelegt wurden und ich in dieser Zeit weniger verdient habe. Hier wurden ihr allerdings 30 Std Arbeitszeit angerechnet. Daraufhin hat sie die Klage zurückgezogen.
Der Scheidungstermin ist nach über 2 Jahren Trennungszeit nun endlich in diesem Monat und ich hoffe von ihren finanziellen Fesseln freizukommen. Drückt mir bitte die Daumen.
Mein Ziel ist es keinen nachehelichen Unterhalt zu zahlen und möglichst ihren Miteigentumsanteil am Haus zu erhalten. Der VA soll über das FamG laufen. KU werde ich weiterhin zahlen. Zugewinnausgleich ist noch nicht beantragt. Ich sollte hier Zugewinn von ihr erhalten.
Ich habe verschiedene Beiträge im Forum gelesen und suche Rat in meinen Fall.
1) Wie sieht Ihr den nachehelichen Unterhalt? Dauer? - Sie hat 3 berufliche Qualifikationen und der Arbeitsmarkt ist gut in unserem Gebiet. Die beiden Kinder gehen in die OGS. Sie kann beim vorhandenen Umgangsmodell und OGS Vollzeit arbeiten, will es aber nicht.
2) Sie ist Begünstigte und hatte Elterngeld erhalten - und bezieht Kindergeld. Beides hat sie allein angespart. Habe ich eine Möglichkeit, die Hälfte davon im Innenverhältnis zu erhalten? Als finanzielle Gegenforderung?
3) Ich habe das Bankdarlehn (Zinsen und Tilgung) komplett von meinem Einkommen bezahlt. Besteht hier eine Möglichkeit für mich, die Hälfte von ihr einzufordern?
4) Ich habe alle anderen Hauskosten (Erwerbsnebenkosten, Instandhaltung) allein bezahlt? Kann ich hier anteilig die Kostenbeteiligung ein fordern?
5) Was kann ich sonst noch tun, um nachehelichen Unterhalt zu vermeiden. Arbeitslosigkeit? Selbstständig werden? Ausland ist keine Alternative für mich wegen der Kinder.
Wer hat Erfahrungen? Bin dankbar für jeden Rat.
Servus
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Ex sucht Grundschule - muss ich für Schulgeld aufkommen? (Mehrbedarf) |
Geschrieben von: Antragsgegner - 06-03-2016, 23:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Moin,
Ex sucht eine Grundschule für mein Kind - soweit okay. Hab ihr da, weil sie ja mit dem Kind in einer anderen Stadt wohnt, die Freiheit gegeben, die Schule passend für ihre Zeiten etc. auszuwählen.
Nun hat sie bereits drei Schulen vorgeschlagen - alles Privatschulen, eine kostet mehr als die andere. Die günstigste will immernoch über 400€/Monat (!).
Mein Kind ist völlig normal entwickelt - es gibt keinen objektiven Grund für eine Privatschule. Es ist sehr klug, kann also problemlos an einer staatlichen Schule bestehen.
Nun meine Frage: Wie wirkt sich das auf Unterhalt aus? Exe hat natürlich nichts und wird auch in absehbarer Zeit kaum was verdienen und wenn, nichtmal annähernd soviel wie ich.
Wenn Exe jetzt eine Privatschule auswählt und ich dem zustimme (gSR besteht), kann sie mich, denke ich, problemlos wegen Mehrbedarf ranholen. Ich hab ja zugestimmt.
Kann ich denn einer Schule zustimmen aufgrund des SR, aber den Mehrbedarf ablehnen (rechtlich abgesichert)?
Habe ja nichts dagegen, wenn sie sich den Luxus leisten will, dann soll sie ihn aber auch bezahlen.
Dem will ich nicht im Wege stehen.
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es geht schon wieder los.... |
Geschrieben von: netlover - 29-02-2016, 21:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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mama hat antrag auf ABR und wohnen der 14jährigen tochter bei ihr gestellt.
jetzt hat sie seit kurzem einen lebensgefährten...seit 1.12.2016, der ein 10 qm-zimmerchen f. tocher bereitstellt.
schreiben vom gericht ist da....die altbekannte vefahrenspflegerin hat sich auch schon wieder gemeldet...meint...tochter 14 - sie
kann jetzt mitentscheiden....
1. tochter wird von mama ziemlich unter druck gesetzt...(tochter hat mir whatsup aufzeichnung zur verfügung gestellt...nach dem
motto...wenn du nicht zum rechtsanwalt mitkommst....dann ziehe ich f. immer aus münchen weg...)
2. dadurch werden wieder spannungen mit meiner neuen frau aufgerissen...(die beiden verstehen sich leider nicht soooo gut..)
3. morgen schicke ich den papierkram an meinen RA...
was meint ihr - wenn ihr den link durchlest bezügl. manipulation....wenn verfahrenspflegerin und FG das hören...wüste drohungen etc.
ist das ein kriterium f. antragsablehnung?
KM hat nie KU gezahlt...kümmert sich nicht um schule...will einfach nur ihren kopf durchsetzen und setzt ihre tochter massiv
in loyalistätskonflikt.
http://www.familienrecht-direkt.de/allge...uitat.html
jetzt hab ich gedacht, daß ruhe einkehrt...ist aber nicht...
bb
netlover
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Wert der Wohnung für Volljährige |
Geschrieben von: Austriake - 29-02-2016, 21:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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So, hier ein Fall aus meiner Verwandtschaft in Deutschland:
alleinerziehende Mutter, berufstätig mit 3/4 Teilzeitjob und ca. 1.300.- € netto Einkommen. Zwei Kinder, Tochter wird im März 18 und geht auf weiterführende Schule, Ziel Wirtschaftsabitur und anschliessendes Studium.
Sohn 15 Jahre, Abschlussklasse und geht ab 01.09.2016 in Berufsausbildung. Für beide Kinder erhält die Mutter derzeit 120% nach DDT.
Für beide Kinder erhält die Mutter Kindesunterhalt. Die Tochter hat sich mit ihrem Vater geeinigt, von ihm ab der Volljährigkeit bis auf weiteres 400.- € Ausbildungsunterhalt zu erhalten. Daneben beansprucht die Tochter das Kindergeld. Bis zum Fachabitur möchte Tochter weiter bei der Mutter wohnen bleiben; die Wohnung plus Verpflegung etc.pp. soll als Ausbildungsunterhalt der Mutter betrachtet werden. Die Tochter hat de facto im Hause der Mutter eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit eigenem Bad und benutzt die Küche sowie den Inhalt des Kühlschranks ganz selbstverständlich mit.
Frage an die Experten: wie verhält es sich mit dem Kindergeld, steht das wirklich der Tochter zu? Sind Kost und Logis als angemessener Naturalunterhalt anzusehen?
Der Sohn wird ab Beginn seiner Ausbildung eine Vergütung von ca. 800.- € brutto beziehen und ebenfalls bis zum Abschluss der Ausbildung bei der Mutter wohnen bleiben. Kann man vom Sohn verlangen, einen Teil seines Einkommens zum Haushalt beizusteuern? Unter dem Aspekt, dass seine Schwester vom Vater Geld bekommt, während er nicht nur nichts mehr bekommt, sondern auch noch abgeben soll?
Gute Ratschläge erbeten...
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Zugewinnausgleich für Immobilie |
Geschrieben von: schade16 - 25-02-2016, 14:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (83)
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Hallo zusammen,
nachdem ich mich vor vielen Jahren mit dem Thema Kindesunterhalt beschäftigen musste hat es mich jetzt wieder erwischt und würde mich über Eure Unterstützung sehr freuen.
Mit meiner neuen zukünftigen Ex bin ich nun 17Jahre verheiratet habe ein Kind und gerade ein Haus gebaut.
Nachdem das Haus fertig war ist Ihr eingefallen, dass es alles nur noch Gewohnheit ist und keine Liebe und meinte ich solle doch bitte ausziehen. Sie braucht Abstand ! „Vielleicht kommen wir ja mal wieder zusammen !?!
Nun ist der Tag X gekommen. Das Thema Auszug, Unterhalt und Zugewinnausgleich wird diskutiert.
Sie verdient gut und will unser Haus behalten.
Sie hat mir folgenden Vorschlag gemacht:
Alle geleisteten Kreditzahlungen werden zusammengerechnet und halbiert.
62000:2=31000€
Diese 31000€ will Sie bei mir abstottern je nachdem wie viel Geld gerade da ist und will auch alles mit dem ihr zustehenden Kindesunterhalt verrechnen. Aber aus dem Grundbuch soll ich natürlich sofort raus !
Ich finde das es Quatsch ist oder ist das gängige Praxis ?
Ich würde mich freuen wenn ich hier etwas Unterstützung bei meiner Berechnung bekommen könnte.
Hier ein paar Eckdaten:
Heirat ohne Ehevertrag 1998
Hausbau 2013/14
Beide hälftige Kreditnehmer und im Grundbuch zu gleichen Teilen
Bank-Restschuld 300000€
Eigenkapital 45000€ (jeder 22500)
Hausschätzwert in 2016 inkl. Grundstück 400000€
Hier meine Rechnung:
400000€ geschätzter Hauswert
abzgl. 300000€ Restschuld
abzgl. 45000€ Eigenkapital (jeder 22500€)
= 55000€ Zugewinn
= 27500€ geteilter Zugewinn
+ 22500€ (mein Eigenkapital)
= 50000€ Auszahlungsbetrag
Könnt Ihr mir bitte sagen ob diese Rechnung so richtig ist ?
Meine Vorschlag wäre Sie nimmt eine Hypothek auf das Haus auf und bedient diese Raten von meinem Unterhalt.
Wäre das Eurer Ansicht nach eine praktikable Lösung ?
Sollten wir uns nicht einigen ist da noch das Thema Teilungsversteigerung. Was meint Ihr ist das ein gangbarer Weg ?
Zum Thema Auszug aus dem Haus beschäftigt mich noch die Frage ob sich hier Nachteile für mich beim Kindesunterhalt oder Zugewinnausgleich ergeben könnten oder ob ich bedenkenlos in eine neu 30qm-Butze ziehen kann mit neuer Meldeanschrift. Wäre schön wenn Ihr mir hier einen Tipp geben könntet.
Vielleicht hat ja jemand von Euch schon seine Erfahrungen damit gemacht.
Eine Option wäre auch noch nach meinem Auszug weiter die Kreditraten hälftig zu zahlen und später beim Einzug des neuen Partners Miete zu fordern. Denn die Immobilie wird in den nächsten Jahren seinen Wert auf jeden Fall steigern. Über die 50000€ lacht Sie irgendwann. Auch hier bin ich für einen Tipp dankbar.
Im Forum hier habe ich etwas von einem anrechenbaren Wohnwert auf den Unterhaltsanspruch gelesen.
Wäre dieses Thema auch für mich denkbar ? Das kommt bestimmt nur in Frage wenn ich mich weiter an den Raten beteilige. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee oder wenigstens einen Link zum informieren.
Am liebsten würde ich mich mit Ihr gütlich einigen. Aber das versuchen ja am Anfang alle!
Habe auch keine Lust den Anwälten unser Geld in den Rachen zu schmeißen und am Ende kommt für Beide nichts raus außer Kosten und gelassene Nerven. Hier muss ein Paket geschnürt werden was Beiden paßt !
Vielen Dank für Eure Hilfe !
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Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? |
Geschrieben von: ohne mich - 21-02-2016, 13:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Ich lese seit zwei Wochen hier im Forum mit uns habe schon etliche Anregungen finden können.
Heute habe ich den Schritt "gewagt" und mich hier im Forum angemeldet.
Unsere Daten:
- seit 17 Jahren verheiratet mit Importdame (sie hat heute eine Arbeitserlaubnis und eine Deutsche Staatsbürgerschaft)
- ein 13 jähriges Kind (aus gemeinsamer Ehe, Vaterschaft habe ich damals anerkannt)
- beide verdienen nun jeweils 1650 € netto (sie mit 42 h, ich mit 25 h pro Woche)
- Als nacheheliche Kindesbetreuung werde ich zu gegebener Zeit meiner Ex ein wahlweise eine hälftige Kindesbetreuung oder eine vollständig durch mich zu erbringende Kindesbetreuung vor schlagen.
Ich möchte mich mittlerweile von meiner lieben Frau trennen. Da das Schuldprinzip abgeschafft wurde erspare ich euch die Darlegung der entsprechenden zwischenmenschlichen Verwicklungen.
Da sie bisher sehr zurückhaltend mit ihrer entgeltlichen Arbeitswut gewesen ist habe ich vor 10 Monaten mein Arbeitsaufkommen und somit mein Gehalt ihren entgeltlichen Arbeitserfolgen angepaßt.
Durch die Anpassung meines Arbeitsaufkommens und Lohnes an das meiner zukünftigen Ex erhoffe ich mir:
- das stressarmes Leben einer Frau
- so viel Zeit für Hobbys (wie es die Frauen auch haben)
- Auch möchte ich ihrem Willen zu einer eigenen beruflichen Entwicklung nicht im Wege stehen in dem ich ihr Trennungsunterhalt oder Unterhalt. Ich möchte die befriedigende Erfahrung nicht nehmen, zu erleben wie es ist erfolgreich sich selbst zu sorgen.
Aktuell tobe ich mich erst einmal etwas aus und hole verpasste Leibesübungen nach.
Frage: Wie lange muss ich vor einer Trennung genau so viel wie meine zukünftige Ex verdient haben das ich ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schmach des Bezugs von Unterhalt erspare ?
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Sorgerecht, Umgang, Vaterschaftsanerkennung |
Geschrieben von: CCAA - 18-02-2016, 14:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Hallo zusammen, hier mein Fall:
Ich ich werde Mitte März Papa. Ich war mit der Mutter ca 1 Jahr zusammen, als wir ungeplant schwanger wurden. Nachdem wir uns entschieden haben das Kind zu bekommen haben wir eine gemeinsame Wohnung gesucht. Dann hat sich die Mutter relativ überraschend von mir getrennt und eine Woche nach der Trennung mitgeteilt, dass sie das alleinige Sorgerecht will.
Für mich war das ein absoluter Schock. Wir kannten uns nicht lange, und wir waren recht unterschiedlich. Dass wir uns trennen, war insofern nicht völlig überraschend. das jetzt aber sofort derartig eskaliert wurde hat mich einfach überrascht. Okay, ich gebe zu ihr seid hier wahrscheinlich nicht überrascht. Ich jetzt auch nicht mehr.
Die Mutter hat jede externe Moderation abgelehnt. Für die ungeplante Schwangerschaft konnten wir eine von unserer Firma bezahlte Beratung und Coaching in Anspruch nehmen. Mit der Trennung hat sie dieses Coaching sofort abgebrochen. Dabei wäre es ja naheliegend gewesen, es unter veränderten Vorzeichen weiterzuführen.
Vorgestern vorgestern war ich bei der Familienberatungsstelle, und habe dort einen Beratungstermin alleine wahrgenommen, weil die Mutter nicht mitkommen wollte. Wir haben im übrigen ausschließlich schriftlichen Kontakt. Der Berater hat vorgeschlagen zunächst das Sorgerecht nicht zu beantragen, da man es später immer noch machen könne. Dies soll quasi eine vertrauensbildende Maßnahme sein. Emotional will ich das überhaupt nicht, von der Logik her finde ich aber auch nicht völlig Quatsch. Schließlich hilft mir in jungen Jahren des Kindes eine gute Umgangspraxis ja viel mehr als ein Sorgerecht, dass die Mutter letzten Endes sowieso torpedieren kann.
Ich habe ihr geschrieben, dass der Berater einen interessanten Vorschlag gemacht hätte. Allerdings möchte ich ihr nicht schriftlich geben, dass ich auf das Sorgerecht verzichten könnte. Sie will aber aber nur schriftlich kommunizieren und ohne konkreten schriftlichen Vorschlag will sie sich auch nicht beim Berater melden.
Als Zeichen meines guten Willens habe ich gesagt dass ich zu einer vorzeitigen Vaterschaftsanerkennung bereit bin. Nachdem sie jetzt nicht zur Familienberatung mitgekommen ist, wollte ich vor der vaterschafts Anerkennung einen zusätzlichen Termin beim Jugendamt selber machen. Die sagen mir jetzt aber, dass das nicht geht,wenn das Kind noch nicht da ist. Ich bin jetzt völlig verunsichert. Eigentlich hätte ich gerne die Vaterschaftsanerkennung verbunden mit eine Umgangsvereinbarung einer Elternvereinbarung und überhaupt mit einem gemeinsamen Gespräch wie die gemeinsame Erziehung aussehen könnte. Da das alles aber abblockt abgeblockt wird, frage ich mich jetzt, ob ich die Vaterschaftsanerkennung verzögern soll beziehungsweise erst nach der Geburt leisten soll. Ihr völliges durchdrehen hat bei mir auch einen Rest Zweifel an meiner Vaterschaft aufkommen lassen.
Was meint ihr, wie soll ich vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung und im Umgang mit dem Jugendamt ist das überhaupt Was meint ihr, wie soll ich vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung und im Umgang mit dem Jugendamt?
Stimmt es, dass die nicht zuständig sind, wenn ein Kind noch nicht geboren ist?
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Dringend: guter Fachanwalt für FR in Hessen gesucht |
Geschrieben von: Dad4ever - 17-02-2016, 12:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo,
kurz zu mir: Ich bin 32 Jahre und lebe in Hessen und bin Daddy eines wundervollen knapp 5 jährigen Kindes. mehr würde ich ungern verraten, da dieses Forum mir recht einsehbar erscheint.
ich bin zufällig heute auf dieses Forum gestoßen und entschied mich nun nach 2std lesen, mich zu registrieren.
Wahrscheinlich etwas zu spät. denn ich suche DRINGEND einen guten Fachanwalt für Familienrecht der mir bei Sorgerechtsstreitigkeiten helfen kann.
Einen guten Anwalt zu finden ist sehr schwer. vor kurzem erst, bin ich damit voll auf die Nase gefallen.
Gibt es Adressen?
am besten Raum Frankfurt.
Vielen Dank
Daddy4ever
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Umgang Einklagen? |
Geschrieben von: Fragender - 17-02-2016, 12:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (30)
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Hallo zusammen,
auch ich befinde mich im Kreis der NICHT Sorgeberechtigten Väter.
Ich versuche kurz und möglichst viele Infos zu meiner Frage hier reinzustellen. Da ja jede® dieses Forum nutzen kann, muss ich wohl etwas aufpassen.
Ich war längers verheiratet und habe daraus zwei Kinder mit meiner Ex. Nachdem ich die Scheidung eingereicht habe erkannte ich, dass die Kinder immer mehr bearbeitet wurden. Ich versuchte mich schlau zu machen (viele ahnen bereits meine Fehler) fragte ich beim zuständigen JA an um die Sache zu klären, welche Möglichkeiten ich habe.
Ich bekam erst einen Termin, nachdem die Kindsmutter fast 2 Monate die beiden weiter bearbeiten konnte.
Leider viel ich auf einen wohl weit verbreiteten Trick von Müttern rein und es gab lautstarke Streitereien in dieser Zeit und meine Psyche verschlechterte sich zunehmen d, da ich sah, dass ich alles Verliere, was mir wichtig war.
Fakt ist, dass in Deutschland einer Person die Möglichkeit gegeben ist jemanden anzuzeigen und übelste Behauptungen aufzustellen.
Die Strafverfolgung wurde natürlich erst in der letzten Woche der machbarkeit abgegeben (somit hatte Sie 3 Monate Zeit) die Kinder wegzuschaffen umzumelden und mir die Hände zu binden. Mein RA meinte daraufhin, dass ich ein Anti-Aggresionstraining absolvieren soll und alles ist gut. Ich hingegen war und bin der Meinung, dass eine ordentliche Verhandlung mir soweit geholfen hätte, dass der KM nicht Tür und Tor geöffnet wäre und ich nicht einmal eine Anzeige machen konnte.
Am Scheidungstermin beantragte Sie das alleinige Sorgerecht und da Sie eh mit allem durchkam, was Sie so wollte wurde ich vom Richter gefragt, ob ich was dagegen hätte und so hat Sie es bekommen.
So, nun nochmal zurück zum eigentlichen Punkt: die beantragte Unterstützung beim JA war erfahrungsgemäß für den allerwertesten, da eine Aussage einer Mutter :"Ich kann das Kind ja nicht zwingen" schon vollkommen ausreicht, obwohl ein Kind noch ein halbes Jahr nach der Trennung sagte, dass es mich sehen will. Nach der Scheidung fühlt sich das JA nicht mehr zuständig :"Sie sind ja selber Schuld, da Sie dass Sorgerecht abgegeben haben" .
Mittlerweile ist verdammt viel passiert und es ist von mehr als 10 Jahren NICHTS mehr übrig und noch schlimmer und habe die Kinder schon ewig nicht mehr gesehen. Ich hatte damals gedacht, dass ich gleich ein begleideten Umgang beim JA anfrage, da ich gedacht hatte, mein Kind habe Probleme wegen der lautstarken streiterreien.
Ja, ich Weis es liest sich vieles wie selbst verschuldet, leider kann ich nicht alles hier reinschreiben (KM und Umfang), aber wer mich kennt schüttelt meist nur den Kopf.
So, die Frage meiner Fragen: Ist es in BW sinnig nach einem für mich ewigen Zeitraum noch den Umgang einzuklagen?
Bisher kamen sämtliche Anklagen nur von meiner Ex, da ich leider zu lange mir zu viel gefallen lassen habe und zu naiv war.
Sollten Fragen von eurer Seite aus kommen und die Antworten zu sehr in Detail gehen, würde ich diese direkt und nicht öffentlich beantworten.
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Auskunftsersuchen des Jobcenters, obwohl Kind bei mir lebt |
Geschrieben von: mischka - 16-02-2016, 13:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
eine ganze Weile war ich nicht mehr hier und in dieser Zeit hat sich einiges getan. Nun habe ich mal wieder ein paar Fragen an Euch.
Mein Sohn (6 Jahre) wohnt mittlerweile bei mir, ich habe das gemeinsame Sorgerecht erstritten und (Dank Alkoholkrankheit der KM) habe ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die KM ist (auch wegen des Alkohols) nicht berufstätig und bezieht Hartz IV. Für die Umgangstage (5 Tage in zwei Wochen und teilweise die Ferien) hat sie nun Hartz IV auch für meinen Sohn beantragt.
Nun habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, in dem ich aufgefordert werde, denen mein Einkommen und meine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Da hab ich natürlich keine Lust drauf (geschweige denn, tatsächlich noch Unterhalt zu zahlen, obwohl mein Sohn hauptsächlich bei mir wohnt und ich keinerlei Unterhalt für ihn bekomme).
Jetzt möchte ich denen folgendes antworten:
Zitat:Sehr geehrter Herr Auskunftsverlanger,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihr Auskunftsersuchen bezüglich meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse vom xx.xx. 2016 ein. [Sohn] wohnt hauptsächlich bei mir und ist auch bei mir gemeldet. Dies entspricht dem sogenannten Residenzmodell, auch wenn die Mutter ein erweitertes Umgangsrecht von 5 Tagen in zwei Wochen hat.
Gemäß §1606 Absatz 3 BGB erfülle ich meine Unterhaltspflicht gegenüber [Sohn] bereits durch die Pflege und Erziehung des Kindes, eine Barunterhaltspflicht meinerseits ist somit auszuschließen.
Vielmehr hat [Sohn] (bzw. ich als betreuender Elternteil) einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrer Kundin, dem sie sich allerdings vermutlich aufgrund des §1603 Absatz 1 BGB entzieht. Ich ermuntere Sie hiermit, Ihre Kundin an ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit gemäß §1603 Absatz 2 BGB zu erinnern.
Meine Fragen an Euch: Liege ich soweit richtig? Oder bin ich trotz allem zumindest zur Auskunft verpflichtet? Oder gar zu Unterhalt (das wäre ne Frechheit, da ich alle Kosten allein stemme und nix von irgendwo her bekomme)?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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