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| Fristverlängerung für Beschwerdebegründung |
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Geschrieben von: Schnapsnase - 12-08-2016, 16:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo, mein Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin im ABR-Hauptverfahren wurde vom AG nach fünf Monaten abgelehnt und mir gleichzeitig mit dem ABR-Beschluss des AG zugestellt. Ich möchte und muss beim OLG innerhalb von 14 Tagen Beschwerde einlegen und frage mich, ob ich für die Begründung eine Fristverlängerung beantragen könnte oder muss auch die Beschwerdebegründung in der Beschwerdefrist dargebracht werden? Dies ist fast unmöglich, da ich gerade erst mit den Kids aus dem Urlaub zurück bin und mir die Zeit fehlt.
Ist es ein Verfahrensfehler, wenn die Ablehnung des Befangenheitsantrages erst nach fünf Monaten erfolgt und noch dazu nach (mit) Abschluss des ABR-Verfahrens durch Beschluss?
Vielen Dank.
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| Wechselmodell, Mutter Hartz4, Kindesunterhalt an Jobcenter |
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Geschrieben von: Melquer - 09-08-2016, 21:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo zusammen, ich habe ein Problem und hoffe, hier kann mir jemand einen Rat geben. Ich bin seit über drei Jahren geschieden und meine Exfrau und ich betreuen unsere zwei Kinder im Wechselmodell (50:50). Meist sind sie aber häufiger bei mir. Gemeldet sind sie auch bei mir. Seit ungefähr zwei Jahren bezieht meine Ex Hartz4. Jetzt habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen in dem sie mich aufgefordert haben, meine Einkommensverhältnisse darzulegen weil sie Kindesunterhalt von mir anfordern wollen. Ich habe die Sachbearbeiterin angerufen und gesagt, dass wir ein Wechselmodell haben und dass mir der Anwalt bei der Scheidung erklärt hat, dass beim Wechselmodell der Kindesunterhalt entfällt. Die Dame meinte, dass meine Ex in der Summe 400€ Hartzanteil für die Kinder bekommt und sie den Anteil von mir Anfordern wird. Ich könne froh sein, dass sie nicht rückwirkend fordert und wenn ich ab Juli 400€ zahlen würde, wäre das für sie ok. Ich solle mir auch besser den Anwalt sparen, weil der nur Geld kosten würde. Sehr nebulös das Ganze. Kein mir vielleicht jemand erklären, wie ich mit der Aufforderung umgehen soll und ob das Jobcenter berechtigt ist, von mir Kindesunterhalt anzufordern? Vorab vielen Dank.
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| Unterhaltsberechnung |
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Geschrieben von: karlderkurze - 07-08-2016, 14:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Verdienst 1800 Euro
Kind 1 355 Euro 16 Jahre aus 1. Ehe
Kind 2 355 Euro 14 Jahre aus 1. Ehe
wieder verheiratet Kind 3 aus 2. Ehe ist 6 Jahre alt
Titel ist 100 Prozent unbefristet DDT
Kann ich gerichtlich eine Änderung des Titels bewirken?
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| Immobilie-Teilungsversteigerung? |
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Geschrieben von: Couchsurfer - 05-08-2016, 11:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Moin.
Zu meiner Situation:
Trennung 05/ 2015, Verheiratet, 2 Kinder, Immobilie
Nach der Trennung im letzten Jahr bin ich aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogen. Meine Noch-Frau bewohnt seit dem, gemeinsam mit den Kindern das Haus. Das Haus ist finanziert, eine erhebliche Summe ist noch offen. Meine Noch-Frau bedient die Kredite seit der Trennung allein. Sowohl im Grundbuch, als auch in den Krediten stehen wir je zu 50%.
Mein Wunsch war es von Anfang an, dass das Haus verkauft wird, da der Erlös a.) die Schulden deckt und b.) darüberhinaus Geld überbleiben könnte.
Meine Noch-Frau möchte jedoch NICHT aus dem Haus ausziehen. Auch möchte sie mich NICHT aus den Krediten entlassen, bzw. die finanzierende Bank würde das auch gar nicht zulassen.
Meine private Situation ist wie folgt: Ich werde demnächst in Frührente gehen und aufstockende Leistungen beziehen. Die Sachbearbeiterin beim örtlichen Sozialamt sagt, das mir mit Immobilie die Aufstockung nur Darlehensweise genehmigt werden wird. Ein weiteres Problem sehe ich in der Tatsache, dass das Konstrukt meiner Noch-Frau im finanziellen Sinne auf sehe wackeligen Beinen steht, so dass davon auszugehen ist, dass sie irgendwann die Kredite nicht mehr bedient und die Bank sich an mich wendet oder gar pfändet.
Nun steht die Scheidung an, ich werde anwaltlich vertreten und möchte gerne positiv aus der Immobiliengeschichte herauskommen. So dass diese Sache nicht mein weiteres Leben finanziell oder anderweitig beschädigt, bedroht oder beeinflusst.
Die einzige Chance meinerseits, scheint die Teilungsversteigerung zu sein.
Hierzu möchte ich noch sagen, dass ich KEINEN Pfennig Geld habe, das Thema anzuschieben. Deshalb meine Frage: Wäre es möglich die Teilungsversteigerung in Kombination mit einer Insolvenz zu veranlassen? Oder gibt es eine Möglichkeit die Kosten des Verfahrens nach der Versteigerung mit dem Erlös zu verrechnen und ggf. dann in Insolvenz zu gehen?
Wäre es evtl. auch eine Option, alles so wie bisher zu belassen und einfach abzuwarten, die Sozialhilfe als Darlehen zu nehmen und die Noch-Frau im Haus zu belassen?
Meine Frage wäre dann, was passiert wenn das Haus in 25 Jahren verkauft wird, ich aber gar keine Kredite gezahlt habe (kein Anrecht auf die Verkaufssumme habe) mit meinem Darlehen beim Sozialamt. Das würde dann doch fällig gestellt werden, wenn die Immobilie verkauft wird, oder?
Gibt es evtl. noch eine andere Variante für mich?
Zur Teilungsversteigerung ganz grundsätzlich: Ist die nur jetzt vor der Scheidung durchführbar, oder zu jeder Zeit? Ist das auch noch durchführbar, wenn die Scheidung abgeschlossen ist und es ein Urteil bzgl. der Immobilie gibt (zb. Ehefrau bleibt in der Immobilie, zahlt dafür die Kredite allein oä.)
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| Verhaftung in einer Botschaft ??? |
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Geschrieben von: Harley1301 - 03-08-2016, 12:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo herinnen,
vielleicht kennt sich ja der eine oder andere aus ???
Ich lebe in einem europäischem Land, habe mal in deutschland misst gebaut, rechnung nicht bezahlt, bin verurteilt worden zu einem Jahr auf bewährung wegen betruges, mit der auflage raten zu zahlen.
Hatte aber in em Land wo ich lebe nicht genug einkommen anfangs, und konnte die raten nicht bezahlen. als ich dann die zahlungen begonnen hatte, widerrief mir die StA die bewährung.
Ich war bis zum BGH aber keine chance. die bewährung bleibt widerrufen.
Nun habe ich letzten samstag geheiratet nach dem landesrecht, und muss, da ich den namen meiner frau angenommen habe einen neuen, deutschen pass haben, da ich, ich wohne nun erst drei jahre hier und nach sieben bekomme ich erst die staatsbürgerschaft hier.
Nun muss ich die deutsche botschaft betreten, mein bewährungshelfer sagt, nicht betreten, die können dich dort behalten und dann nach deutschland bringen. richtig oder nicht ???
Gruss
Harley 1301
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| meine Ex dreht ab ... |
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Geschrieben von: Ratsuchender - 02-08-2016, 13:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallöle ...
kurz zur Vorgeschichte:
ich, (damals) verheiratet, schwängere meine Ehefrau. Nun ja sowas kommt vor. An sich nix dickes. Vor der Geburt des Kindes (meiner Ehefrau) schwängere ich auch noch meine Affäre.
Ich verlasse meine schwangere Ehefrau und ziehe mit der schwangeren Affäre zusammen. Aus der Affäre wurde meine Freundin und wir leben in einem gemeinsamen Haushalt.
Scheidung von meiner Ehefrau vor Geburt von Kind 1.
Kind 1 von Ehefrau kommt zur Welt und ist gesund. Lebt bei der Mutter.
Paar Monate später kommt Kind 2 zur Welt und ist ebenfalls gesund. Lebt logischer Weise in unserem Haushalt Mutter-Vater-Kind.
Bisher zahlte ich (untitulierten) Kindesunterhalt orientiert am Unterhaltsvorschuss (144 € im Monat).
Die Alte hat sich bisher damit abspeisen lassen und hat still gehalten.
Plötzlich kommt die an und will Unterhalt vom JA berechnen und titulieren lassen. Mit EInkommensnachweisen und so.
Den Floh hat ihr sicher ihr neuer Typ ins Ohr gesetzt.
Was meint Ihr, was erwartet mich.
Meine Freundin bezieht (noch) Elterngeld und wird dann nach der Elternzeit wieder arbeiten: (netto~ 900,00€)
Ich (netto) circa: 1.300,00€ - Selbstbehalt: 1.080,00€ = bleiben 220,00€ übrig die gleichrangig den Kindern zukämen.
Weil zwei Kinder je Kind: 110,00 €
Ich lebe mit meiner Freundin und meinem Sohn in einem gemeinsamen Haushalt. Der Unterhalt für meinen Sohn bleibt logischer Weise in unserem Haushalt.
Also habe ich dem Kind meiner Exfrau 110,00€ zu zahlen. Ich zahle doch aber freiwillig mehr (144,00€) ????
Was will die Alte von mir???
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| Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt? |
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Geschrieben von: CheGuevara - 28-07-2016, 00:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Ich sehe mich mal wieder einem weiteren Verfahren ausgesetzt.
Die Alte hat mich im Namen meines Kindes durch ihren schlauen Anwalt auf eine ordentliche Erhöhung des Kindesunterhalts verklagt.
Ich zahle regelmäßig nach DDT wie ich es selbst ermittelt habe. Betrag ist auch tituliert.
Der Anwalt hat jetzt ganz heftige Ansprüche geltend gemacht, basierend auf fiktiven Einkünften und hat sämtliche Abzugsposten ignoriert. Für diesen Sinnlos-Antrag wurde auch noch Verfahrenskostenhilfe gewährt.
Jetzt zur Frage:
Antragsteller ist formal mein Kind. Nehmen wir mal an, das Verfahren endet irgendwann mit Beschluss, wobei dann z.B. 90% der Kosten der Antragsteller (= Kind) und 10 % ich zu tragen hätte.
Was bedeutet das effektiv? Gegen den Kindesunterhalt kann ich vermutlich mit meinen Kosten nicht aufrechnen; muss ich dem Kind dann das Sparbuch pfänden, weil die Alte einen Sinnlos-Antrag gestellt hat? Wäre so ein Kinder-Konto überhaupt pfändbar?
Kann ich irgendwie die Alte in die Haftung nehmen?
Der Verzicht auf Geltendmachung der Ansprüche meiner Anwaltskosten ist keine Lösung; irgendwie muss das der Alten weh tun, und wenn es indirekt durch das Kind ist.
Nur wie?
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| KM "untersagt" mir während des Ferienumgangs in Urlaub zu fahren |
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Geschrieben von: L3NNOX - 25-07-2016, 18:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (76)
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Hallo zusammen!
Kurz die Situation: Getrennt seit 2011, gemeinsames Sorgerecht, Standardumgang durch Gericht beschlossen.
Habe im Frühjahr schon, nach Anfragen der Mutter, gesagt dass ich in den dreiwöchigen Sommerferien in denen das Kind bei mir ist, davon paar Tage nach Holland fahre, da wir da ein Ferienhaus haben. Dachte das Thema ist geklärt, auch wenn sie Unbehagen geäussert hatte.
Natürlich nicht, jetzt kam eine Nachricht, dass sie das keinesfalls will, da Kind eine Angststörung hat ("falls was wäre kann NUR ICH es beruhigen"). Ich dürfte ohne ihre Einverständniserklärung nicht ins Ausland fahren, hätte ja auch keinen Pass. Falls ich mich dem widersetze, setzt sie "alle Hebel in Bewegung".
Nach 5 Jahren strittiger Trennung (Jugendamt, Anwälte, Gericht..) habe ich so langsam keine Lust mehr auf das Spiel.
- Was wäre eure Taktik?
- Was könnte im worst case passieren?
EDIT: Aus ihrer Sicht besitzt sie das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ich sehe es anders: Zur Geburt unterschrieb ich ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Danach heirateten wir, ab dem Zeitpunkt haben wir das gemeinsame Sorgerecht (Gem. Sorgerecht wird auch im Scheidungsurteil vom Richter erwähnt). Meines Wissens habe ich damit auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
LG
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