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  Besuchsrechtsvereinbarung
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 01-10-2016, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ich brauche hier bitte ein Einschätzung von Euch:

Ich gebe mal die kurzen Facts:

Eheschutzverhandlung konnte nicht durchgeführt werden, da ich verhandlungsunfähig und stationär im Spital lag.
KM bekommt vorläufige Obhut über alle Kinder und die Wohnung zugeteilt.
Kontakt und Annäherungsverbot wurde bzgl. Kinder aufgehoben, Ehefrau besteht weiterhin.

Seitdem wird der Kontakt mit den Kindern komplett blockiert, es kommt zu keinen Telefonaten etc.
Der Beistand steht einseitig auf Seiten der KM und sieht den Boykott nicht. Telefonischer Kontakt ist seit mehreren Wochen nicht möglich.

Strafverfahren wegen Morddrohung ( Lüge der Ex ) gegen mich läuft weiterhin, habe selber Anzeige gegen Sie eingereicht.
KM schiesst mit allen möglichem, wünscht sich aber Unterstützung von mir.

Gab ein Gespräch, welches total destruktiv gelaufen ist. KM hat die ganze Zeit alles verweigert, was ihr nicht passt.

Der Amtsbeistand kommt jetzt total überraschend mit dem ambitionierten Vorschlag, das ich für 2-3 Tage in die Wohnung der Ex gehen
soll und dort die Kinder betreuen soll. Ihr neuer Partner hat dort schon regelmässig übernachtet, Kinder sind ziemlich verstört deswegen.

Wie es mir geht, sage ich besser nicht. 

Die Frage ist:

Soll ich auf eine Besuchsvereinbarung auf dieser Grundlage eingehen? Habe nämlich den Eindruck das mir eine Falle gestellt werden soll.
Ursprünglich wollte ich begleitete Besuche bzw. begleitete Übergaben und eine stufenweisen Aufbau aufgrund meiner angeschlagenen Gesundheit....
Ging angeblich Alles nicht, weil der Amtsbeistand niemanden gefunden hat der das übernehmen soll.

Danke.

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  Sceno-Test durch Verfahrensbeistand
Geschrieben von: Steinbeißer - 29-09-2016, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo, nach zwei Jahren Wechselmodell in der Nachtrennungssituation ist die Mutter der Kinder umgezogen und hat einen neuen Sozialraum für die Kids geschaffen. Die Kinder sind 7 und 9 Jahre alt. Die Mutter hat nun das ABR beantragt, da sie möchte, dass die Kinder zukünftig an ihrem Wohnort zur Schule gehen. Das Gericht setzte eine Verfahrensbeiständin ein, die eine Stellungnahme schreiben soll und die auch mit den Kindern einzeln Gespräche führte. Bei diesem Termin lies die Verfahrensbeiständin die Kinder Figuren aufbauen, die die Mitglieder der Familien symbolisierten und fragte, welche Person den Kindern wichtig wäre und welche Figur wer ist. Da dieses Gespräch mit der Verfahrensbeiständin in der Mutterwoche stattfand, frage ich mich, wie sich der Einfluss der Betreuungsperson auf das Ergebnis auswirkt. Ist es bei normalen Verhältnissen günstiger für den Vater, wenn der Test in seiner Woche stattfindet? Ist der Test überhaupt aussagekräftigt. Unabhängig davon habe ich Bedenken, was die Einstellung der Verfahrensbeiständin angeht. Sie sei Pädagogin und halte nichts vom Wechselmodell. Außerdem ist sie der Meinung: "Was der Mutter gut tut, tut auch den Kindern gut." Dürfen Verfahrensbeistände parteiisch sein? Vielen Dank.

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  Unterhalt /Auskunft/ Abschluss 10.klasse
Geschrieben von: Cappuccino - 28-09-2016, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Gemeinde,

mein Kind beendet nächstes Jahr die 10 .klasse. Ich gehe davon aus das es mit einer  Ausbildung weitergeht. Ich bekomme Zeugnisse per Gerichtsbeschluss zugeschickt. Also Gymnasium wird nichts.
Ab wann sollte ich mich bei der lieben Mama anmelden , dass sie mir eine Kopie des Ausbildungsvertrages zuschickt und geht es in einfacher Form übers Jugendamt oder muss ich wieder vor Gericht?

Ich möchte keinen Monat zu viel Unterhalt zahlen müssen. Dodgy

Viele Grüße Smile

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Wink Unterhalt ab nächster Altersstufe
Geschrieben von: masku - 27-09-2016, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Liebes Forum,

meine Tochter wird im Oktober 12 Jahre alt und erreicht demnach die nächst höhere Altersstufe der DDT.

Muss das JA mir eine Zahlungsaufforderung schicken, indem der höhere Unterhaltsbetrag ausgewiesen ist?
Oder muss ich den höheren Unterhaltsbetrag eigenmächtig überweisen?

Ich meine, wir sind ja alle hier ungebildete Mitteleuropäer...woher sollen wir wissen wann höherer Unterhalt bezahlt werden muss? ;-)

Mit einem Schreiben vom JA würde mich dieses ja in Verzug setzen. Bisher kam aber noch nichts.

Ein früherer Titel ist vor 2 Jahren stillschweigend ausgelaufen und das Amt hat sich nicht gerührt.
Ein vollstreckbarer Titel besteht also nicht.

Vielen Dank für euere Antworten.

Gruß
masku

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  Haben wir wirklich eine Chance?
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 27-09-2016, 09:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (227)

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

nach langem Überlegen schreibe ich (w) hier im Forum. Warum ich schreibe? Weil mein Partner und ich am verzweifeln sind. Wir sind seit rund 2,5 Jahren zusammen und es geht uns in unserer kleinen Patchwork-Familie (mit meinen beiden Kids) wirklich sehr gut. Trotz der Alltags-Hürden usw.

Leider ist ein ganz wichtiger Lebensbereich extrem schlimm - nämlich dass mein Partner seine beiden Kinder seit beinahe einem Jahr nicht mehr gesehen hat - trotz einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung zwischen seiner Exfrau und ihm.

Die beiden Kinder werden von ihr auf das Schlimmste instrumentalisiert. Dabei werden vermeintliche Tatsachen erzählt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Die Frau bekam im Trennungsjahr rund 60.000 Euro Unterhalt (inklusive Zahlungen, die er geleistet hat, weil sie die Miete einfach nicht bezahlte und er nicht wollte, dass die Kinder die Wohnung verlassen müssen!).
Inzwischen spitzt sich die Lage immer mehr zu. Die Frau hat 9 Gerichts- und Rechtsverfahren begonnen gegen uns BEIDE!
Sie hat mir über mehrere Wochen nachstellen lassen, damit sie so viel wie möglich über mich herausfindet...

Leidtragend sind letztlich die beiden Kinder. Sie stecken voll im Loyalitätskonflikt und tun uns Beiden sehr leid. Sie haben keine Chance, sich selbst ein "neutrales" Bild von Ihrem Papa machen zu dürfen. Sie werden in die Lage gebracht, sich zwischen Eltern entscheiden zu müssen - das Schlimmste, was es für eine Kinderseele gibt.

Mein Partner ist innerlich zerrissen. Er liebt seine Kinder so sehr und vermisst sie jeden Tag. Zudem hat er große Angst davor, dass die Verhaltensweisen der Mutter noch schlimmer werden und die Kinder dauerhaften Schaden nehmen.
Sie hat beispielsweise sogar eine Anzeige beim JA gemacht wegen angeblicher sexueller Grenzüberschreitung des Vaters. Der Sachverhalt wurde als völlig haltlos abgewiesen. Ihn hat das aber sehr erschüttert.

In der Zwischenzeit ist eine Verfahrensbeistand für die Kinder bestellt. Alle Versuche von ihm, sich über Kommunikation ohne Gerichte zu einigen wurden abgeblockt. Es ist so nervenaufreibend - von den ganzen Anwaltskosten ganz zu schweigen.

Hat mein Partner überhaupt irgendeine Chance, seine Kinder bald wieder regelmäßig zu sehen? Wenn ich Eure Threads lese, dann verlässt mich die Hoffnung teilweise schon...
Übrigens sehen meine Kinder ihren Vater regelmäßig und auch oft zusätzlich spontan - das ist doch normal, oder nicht?
Wieso ist ein solches Verhalten der Mutter möglich? Wieso können manche Frauen (oder auch Männer?) nicht zwischen Partnerschaft und Elternschaft trennen?

Was würdet ihr ihm empfehlen?

Danke für´s Lesen - das Schreiben hat schon gut getan.

LG die traurige Partnerin

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  Unterhalt in naher Zukunft
Geschrieben von: fragender - 23-09-2016, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo zusammen,

ich habe mich mit dem Thema Unterhalt ein wenig beschäftigt, da ich (als dummer normalsterbilicher) auf den blöden Gedanken kommen könnte, dass sich bei den Unterhaltszahlungen was ändern sollte.

Ich habe die FAQ durchgesehen, aber leider bietet der Mustertext nur eine Vorlage, wenn ein Jugendamt in frage kommt; von daher mir keine wirkliche hilfe.

Ein Jugendamt war nie bei mir in Sachen Unterhalt mit im Gespräch, da der Anwalt meiner Ex gleich alles vor das Gericht gezogen hatte.

Hier ein paar Eckdaten:

Gerichtstermin Nov. 2014 auf Unterhalt Verklagt und Dank meines (Ironisch) Fähigen Anwaltes einem Vergleich zugestimmt.
Dieser Umfasst einen dynamischen und nicht befristeten Unterhalt für zwei Kinder.

Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Selbstständig und Besitzer eines Hauses.

Laut Gesetz § 323 ZPO steht mir eine Abänderung zu, wenn sich "erhebliche Änderung" ergeben.

Die Änderungen, die sich seit dem Verfahren ergeben haben:
Mittlerweile seit 1,5 Jahren Angestellter bei gleichen Gehalt
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Haus ist Zwangsversteigert worden
Insolvenz ist am laufen und somit habe ich 1080,-€ plus Unterhalt für die beiden Kinder
Kinder haben seit der Trennung Kontakt abgebrochen und haben dies auch schriftlich mitgeteilt, dass SIE keinen wünschen.

Wenn der Tag der Volljährigkeit erreicht wurde, dann sind ja beide Barunterhaltspflichtig, oder?


Nun meine Frage bezüglich einer Abänderung:
Wie geht man mit dem Urteil um, wenn eines der Kinder 18 wird?
Muss man eine Änderungsklage auch dann einreichen, wenn ich ab volljährigkeit keinen Unterhalt mehr bezahle, da ich eine Verfehlung darin sehe, da kein Kontakt mehr zu den Kindern besteht und sich das auch nicht mehr ändert? Oder muss ich da dann ein anderes Verfahren starten?

Ich frage deshalb so blöd, da ich Online immer zu viel Unterhalt bezahle, gehe ich aber zu einem Anwalt, dann heißt es, dass ich da nix machen kann.  Bitte nicht falsch verstehen: Die Kinder meiner Ex bekommen von mir ohne aufstand bis zur Volljährigkeit Ihren Unterhalt. Ich werde ja mal alt und einer der beiden soll dann die Kosten des Pflegeheims übernehmen "müssen".

Ich möchte mich nur schon mal vorbereiten und nicht erst später wieder im Nachhinein darum kümmern müssen.

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  Gewaltschutz Wohnungszuweisung keine Kinde oder Ehe
Geschrieben von: meiloheilo - 20-09-2016, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo,

ich überlege gerade eventuell mit meiner aktuellen Partnerin nächstes Jahr irgendwann zusammenzuziehen. Wir sind nicht verheiratet und insofern mir niemand eine Pistole an den Kopf hält bleibt das so. Kinder haben wir auch keine und solange Sie mir keine anhängt bleibt auch das so, wobei ich aufgrund Ihres Alters davon ausgehe noch ein paar Jahre zu haben bevor das Hirn zugunsten des Kinderwunsches aussetzt.

Ich frage mich aber folgendes, wenn die Wohnung mir gehört (eigentum) und ich Sie bei mir wohnen lasse (Zahlungen ohne Mietvertrag) und Madame sollte auf die Idee kommen mich bei einer Trennung nach Gewakltschutz aus der Wohnung zu drängen. Wie lange müsste ich dann damit rechnen nicht in mein Eigentum zu kommen? Was ich gefunden habe kann ihr die Wohnung für 6 Monate und nochmal 6 Monate Verlängerung zugesprochen werden und dann müsste Sie meines erachtens raus.

Sprich, ich würde gerne kalkulieren wie hoch meine Risiko Rücklage für so einen Fall sein muss damit ich mir bequem eine kleine Wohnung mieten kann für den Übergang.

Ach ja kommt man bei so einer Nummer eigentlich noch in die Bude um persönliche Dinge zu holen? Weil auf Verteidigung gegen solche Lügen bau ich erst gar nicht als Mann ist man ja eh immer der Täter da seh ich nur die Möglichkeit sowas auszusitzen.

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  Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ?
Geschrieben von: ArJa - 15-09-2016, 14:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo.  Bis vor 2 Jahren war ich hier im Forum recht aktiv ( Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Altforist : Das Kind das nicht beim Vater übernachten wollte und auch nie mit dem Vater in Urlaub gefahren ist  .... )

Mittlerweile wird das Kind im nächsten Monat 13, die Zeit vergeht .... ; mein Kontakt zum Kind ist gefestigt , wenngleich das Kind aus Angst vor der Mutter nach wie vor nicht bei mir übernachtet. Wir sehen uns neben dem ausgeurteilten Umgang 1-2 mal wchtl. , wenn ich es zum Sport bringe o.ä. .. Mein Kind schüttet mir häufig von selbst auch unter Tränen das Herz aus, wie schwierig sich mittlerweile die Beziehung zur Mutter gestaltet und das sie es nicht mehr bei der Mutter aushält. 

Die liebe Mami hat nämlich einen Geschlechtspartner, mit dem sie seit 5 Jahren zusammen lebt und der seinerzeit der Scheidungsgrund war. Nun ist dieser Typ weiterhin mit einer anderen Frau verheiratet und hat mit dieser vereinbart dass er sich nicht scheiden lassen wird. Nun hat die liebe Mami große Angst, dass ihr lieber Freund eines Tages zu (s)einer Frau zurückkehrt und sie als eine der Mittfünfzigerinnen - die ja wie Blei in den Regalen liegen -  dann hinten runterfällt ... Warum ich das erzähle ? Nun, meinem Kind kommt mein pünktlicher Unterhalt nur eingeschränkt zugute, da der Geschlechtspartner von der lieben Mami ziemlich mit Geschenken überhäuft wird um ihn bei Laune zu halten .

Das merkt das Kind natürlich und schon ist wieder der große Krach da, der allein von der Wortwahl ziemlich eskalierend sein muss. Lange Rede, kurzer Sinn: Kind will weg von Mami, der letzte Entschluss fehlt zwar noch, aber ihr Wille scheint in dieser Hinsicht recht gefestigt zu sein, es scheint nur noch eine Sache von wenigen Monaten zu sein. Ich habe allerdings in der Tat nicht daraufhin gearbeitet, weil mich das Wohnen meines Kindes bei mir vor erhebliche organisatorische Probleme stellt. Andererseits bin ich natürlich für mein Kind da wenn es mich braucht.

Das Kind wird wie gesagt in einem Monat 13 Jahre alt, es ist durchaus clever und weiß sich als bilinguale Gymnasiastin recht gut darzustellen und zu argumentieren. Ich habe mir vorgestellt, dass ich dann mit dem Kind zu meinem geliebten Jugendamt fahre und das Kind eine entsprechende Erklärung dort abgibt. Schulwechsel ist nicht erforderlich. Es besteht gemeinsames Sorgerecht... Die dumme Frage: Muss ein geänderter Aufenthalt gerichtlich festgestellt werden ? Schließlich ist sie noch keine 14, aber wie ich hier immer lese, ist ein wohlbegründeter und gefestigter Kindeswille auch mit 13 schon erheblich ...

Zum Finanziellen : Sollte das so eintreten, müsste ich den titulierten KU gerichtlich ändern lassen und meine Exe meinerseits - und ebenfalls tituliert - auf Unterhalt verklagen.
Das würde ich jedenfalls entsprechend dessen, was diese Person mir angetan hat auch ohne Rücksicht auf Verluste tun. Das macht für die liebe Mami summa summarum einen runden Tausender weniger im Monat .. Wegfall meines KU, volles Kindergeld und der Kindesunterhalt an mich ... Tongue   Sei es drum, mein Kind kann das Geld besser gebrauchen als der Begatter meiner Ex ...

So stelle ich mir das in meiner Naivität vor, bin mir aber sicher das es noch Fallsticke gibt die zu beachten sind und wäre für weitere Tipps von Euch sehr dankbar.

Gruß aus dem Norden
ArJa

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  Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision
Geschrieben von: Besolder - 12-09-2016, 07:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo liebe Mitstreiter!

Lange war ich nicht mehr hier und hoffe noch einmal auf Eure Ratschläge.

Zur Sachlage. Meine beiden Töchter (15 und jetzt 18) leben bei der Kindesmutter und ich habe brav meinen Unterhalt seit acht Jahren pünktlich gezahlt.
Der Sohn (19) lebt bei mir, ist aber auf dem Sprung das väterliche Heim zu verlassen.

Nun ist Tochter diesen Monat 18 geworden und ich habe die Unterhaltszahlung mit dem Tage des Geburtstages eingestellt und das Kind davon unterrichtet.
Habe ihr auch gesagt, dass ich prinzipiell meiner Verpflichtung nachkommen möchte, das sich halt die Rechtslage mit dem 18. geändert hat und wir den Unterhalt neu berechnen müssen.
Das Verhältnis zur Tochter ist gut Smile , das zur Exe eher gar nicht  Angry

Soweit so gut - nun ist die Kindesmutter natürlich sofort mit dem Kind zum Anwalt gerannt und dieser hat mich nun angeschrieben und die üblichen Unterlagen, Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, zur Berechnung angefordert. Kein Wort im Schreiben davon, dass mir auch Unterlagen der Kindesmutter zur Verfügung gestellt würden um eine sachliche Berechnung durchzuführen. Das Mandat der Tochter lag bei.

Was mich sehr stutzig macht, ist der letzte Satz des Briefes, in dem ganz beiläufig erwähnt wird, das der Anwalt mit meinen Unterlagen auf Auftrag der Kindesmutter hin auch den Unterhalt für die zweite Tochter neu berechnen möchte.

Meine Fragen nun - kann der Anwalt die Tochter und die Mutter gleichzeitig vertreten??? Zum einen für die Tochter in Sachen Unterhalt gegen Mutter und Vater und zum anderen die Mutter in Sachen Unterhalt gegen mich für Tochter Nummer zwei??? Da sind Überschneidungen und Interessenkonflikte doch vorprogrammiert.

Und zum Zweiten - wie reagiere ich auf das schreiben??? Unterlagen schicken und die Nachweise von der Mutter über den Anwalt anfordern, oder besser auch Rechtsbeistand suchen?

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  Kind nach WE-Umgang nicht zu Mutti bringen
Geschrieben von: Tigerfisch - 30-08-2016, 22:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Muß ich unsere Tochter nach einem Umgangs-WE nach Mutti nach Hause bringen wenn diese gar nicht zu Hause ist sondern bei der Übergabe unerwartet ein Freund (kein neuer Lebenspartner) von Ihr die Türe aufmacht? Ich wurde aufgefordert unsere Tochter um 8:00 Uhr am Montag Morgen zu Ihr (der Mutter) nach Hause zu bringen, sie habe Urlaub und deswegen solle ich die Tochter nicht in den Schulhort bringen. Das war nicht der Fall, sie war auf der Arbeit und ich habe unsere Tochter schweren Herzens dem Freund überlassen, obwohl die Kleine auch sagte, nein ich möchte bei Papa bleiben. Schwierige Frage, ich weiß aber weiß da jemand was?

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