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Ab wann gilt Anwaltspflicht nach Sorgerechtsantrag? |
Geschrieben von: AndreasW - 29-12-2015, 22:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Ich bin Vater eines 4-jährigen Jungen. Die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht. Nun habe ich vor einigen Wochen beim zuständigen Gericht die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragt.
Die Mutter hat sich eine Anwältin genommen und beantragt die Zurückweisung meines Antrags. Ich erhielt vom Gericht eine Kopie des anwaltlichen Schreibens "zur Kenntnis- und Stellungnahme".
Kann ich diese Stellungnahme selbst verfassen? Nach § 114 Abs. 1 FamFG gilt:
"Vor dem Familiengericht ... müssen sich ... die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen."
Gilt dies erst bei Verhandlungen, wenn die Parteien eine Ladung erhalten haben und vor Gericht erscheinen? Oder gilt das auch schon bei dem oben geschilderten Stand der Dinge?
Und wie nennt man eigentlich die Antwort auf einen "Antrag auf Zurückweisung des Antrags auf gemeinsame elterliche Sorge"? Wenn ich da jetzt noch mal das Wort "Antrag" verwende, wird es allmählich unübersichtlich.
Vielen Dank für sachdienliche Tipps. Gruß, Andreas
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Kindesunterhalt |
Geschrieben von: Bitas - 28-12-2015, 21:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (218)
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Hallo @alle,
Erst mal die Fakten:
Ich 48 Jahre.
Kindesunterhalt
Ex, 48 Jahre, 80% Job mit ca. 1400€ Netto.
2 Mädels 9 und 11 Jahre, leben bei der Mutter (leider)
JA Titel seit 01.2013, dynamisch
Übergangsgeld von der Rentenversicherung seit 03.2014
Immer pünktlich bezahlt, etwas weniger wie der Titel! ich zahle 110% statt 115%, mit Zustimmung der Mutter, ab Januar 656€.
Ich habe mich Ende 2010 getrennt, seit 02.2013 geschieden.
Auflhebungsvertrag 08.2011 mit Abfindung ca. 50k Netto, alles ausgegeben.
Neuer Arbeitgeber 10.2011, Aufhebungsvertrag 05.2014 wegen langzeitkrank (9 Monate), ohne Abfindung.
Umschulung zum Kaufmann 03.2014 bis 03.2016, bezahlt von der RV
Ich befinde mich momentan in einer 3 monatigen betrieblichen Phase und habe am 23.12 gesagt bekommen das es keine Möglichkeit auf Übernahme besteht.
Am 03.2016 ist Abschlussprüfung
Ich habe das meiner Ex mitgeteilt und ihr gesagt das mein ALG 1 etwa 1100€ Netto sein wird und ich dann nur noch 220€ KU zahlen kann, 880€ Selbstbehalt.
(Ich weiß das ich mindestens ein halben Jahr weiter 656€ zahlen muss)
Den Titel möchte ich nach der ersten ALG 1 Bezahlung mit Anwalt auf 100% ändern lassen.
Sie ist völlig ausgerastet und hat mir mit allen möglichen gedroht.....auch JA....wie könnte es auch anders sein.
Ich hatte vor mich um Arbeit zu bemühen.
Meine Krankheit, unter anderen Bandscheibenvorwölbung, macht mir immer noch schwer zu schaffen, ich schlafe seit Jahren keine Nacht mehr durch.
Ich bin Berufsanfänger, 48 Jahre und schätze meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt (nahe Frankfurt/Main) nicht so ein das ich weiter vollen Unterhalt (100%) zahlen kann. Ich schaffe es auch nicht 2 Jobs auszuüben, ich quäle mich jetzt schon bei 8 Stunden sitzen.
1.Sehe ich das richtig, wenn die Ex zum JA geht, das ich von den ca. 1100€ ALG1, 880€ für mich behalten kann?
2.Das die Differenz die ich nicht zahlen kann, mir angerechnet wird, also monatlich Minus mache?
3.Können die das ALG1 Pfänden, so das mir fast nichts mehr bleibt?
4.Kann es bei Klage so weit kommen das ich einsitzen muss?
5.Können die mir die alte Abfindung noch anrechnen?
Wenn die mich in eine Schuldenfalle zwingen, geht meine Motivation einen Job zu finden gegen null.
Mir ist es dann auch egal wie viel Schulden die mir aufzwingen, da bei mir nichts aber gar nichts zu holen ist.
Ich habe nur keine Lust hinter Schwedische Gardinen zu gehen.
Ich liebe meine Kinder und ich hatte nie vor mich um den KU zu drücken, aber die zwingen einen ja schon fast dazu.
Wenn meine Ex voll arbeiten geht, was kein Problem wäre, plus Kindergeld, plus ca. 300€ von mir, hätte sie etwa 2400€.....das ist doch nicht zu wenig.....ich habe ihr auch angeboten zu tauschen, ohne Erfolg.
Vielleicht finde ich ja auch einen Job, aber sie hat mir sofort aggressiv gedroht.....das kotz mich so an.
Danke im Voraus für Antworten und Tipps
Gruß Bitas
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Schwärzen von Bewerbungsschreiben |
Geschrieben von: McHammer - 28-12-2015, 16:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Darf für das Familiengericht meine Bewerbungsbemühungen dokumentieren, heißt alle Anschreiben der letzten 4 Monate hinschicken.
Weiß einer wie sich das mit dem Inhalt verhält kann man den schwärzen, zwar zeigte mir die RS Prüfung keine Fehler an und auch andere meinten das wäre so Ok, aber ich habe keine Lust das die sich dann an dem Inhalt hochziehen weil denen das so nicht passt.
Aber bevor ich anfange 97 Seiten im PDF bis auf Anschrift Betreff zu schwärzen, wollte ich mal fragen ob die Gerichte sowas einfach so hinnehmen, ne tabellarische Auflistung wie für das Arbeitsamt war denen ja schon nicht gut genug.
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Hauskauf geplant, wie am schlauesten anstellen als UH-Pflichtiger? |
Geschrieben von: Antragsgegner - 26-12-2015, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Moin,
da das Ende der Unterhaltszahlungen an Exe langsam absehbar sind, beginne ich mir Gedanken zu machen, mal den Traum vom Haus zu probieren, zusammen mit meiner jetzigen Lebensgefährtin.
Nun stellt sich die Frage, wie man das am schlauesten macht und absichert.
Situation:
- ein Kind, 4 Jahre, zahle UH nach DDT, gemeinsames SR
- geschieden, TU&EU enden Mitte nächsten Jahres, Auschluss von weiterem EU per gerichtlichem Vergleich
- ich neue Partnerin, (noch) keine Kinder
Die Frage ist, wie wir uns, also ich mich und meine Partnerin, vor großen Eventualitäten auch gegeneinander absichern.
1. Problem: Wenn ich mit im Grundbuch stehe und sterbe, erbt mein Kind mein Teil des Hauses, wenn noch nicht volljährig, die Exe - meine Partnerin müsste sich dann mit denen rumschlagen.
2. Problem: Wie erstes, aber Kind ist volljährig, erbt direkt. Da aber noch 14 Jahre vor uns liegen und ich nicht weiß, wie die Beziehungen zwischen Kind & Mir & meiner Partnerin sich bis dahin entwickeln, will ich verhindern, dass meine Partnerin sich dann mit meinem, vll. bis dahin undankbaren und Vaterschaft ablehnenden Kind, rumärgern muss.
3. Problem: Mein Recht am Haus, wenn ich nicht im Grundbuch stehe und wir uns trennen. Aus dem Bauch heraus würde ich dafür, dass nur meine Partnerin im Grundbuch steht, mir ein lebenslanges Wohnrecht zustehen.
4. Problem, was sich mit dem 3. verbindet: Stehe ich im Grundbuch, wäre das Haus ja Kapital. Da ich noch 3 Jahre VKH-Überprüfungen vor mir habe, wäre es nicht vorteilhaft, wenn die Wohnkosten wegfallen - weiß nicht, wie sich da ein Haus als Kapital äußert.
Das sind die groben Probleme.
Meine Lösungen bzw. Konstellationen wären die Lösung wie im 3.Problem beschrieben. Ich stehe nicht im Grundbuch, habe aber ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus.
Während der Zeit der VKH-Überprüfungen würde ich mit meiner Partnerin einen Mietvertrag machen, damit ich aufm Papier Wohnkosten habe, die ich bei der VKH angeben kann. Klar, müssten die dann versteuert werden. Andersrum hat es den Vorteil, das wir alle Sanierungskosten am Haus über meine Partnerin steuerlich absetzen können.
Wer hat da in Sachen Unterhaltsrecht, Erbrecht etc. mal Plan und kann uns vllt. Tipps geben, wie man es noch oder klüger machen kann - ob meine groben Ideen überhaupt wasserdicht sind.
Ich habe jetzt erstmal einen Termin mit einem Vermögensberater zwecks Kredit/Bonität, der auch noch ein paar Tipps hat (z.B. sich Mieter reinholen um alles steuerlich abzusetzen). Da wäre auch die Frage dann ob der Kredit über uns beide laufen KANN, wenn ich gleichzeitig mich einmiete oder ob ich, da meine Partnerin vermutlich aufgrund Gehalt etc. keine hohe Bonität hat, diese als Bürgen erhöhen kann.
Mir geht es primär darum, die bewilligte VKH für die alten Verfahren über die nächsten 3 Jahre noch abzusichern und insgesamt das Haus gegen ein Erbrecht meiner Tochter und damit meiner Exe abzusichern.
Vielen Dank schonmal.
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Meldepflicht bei Absprachen |
Geschrieben von: McHammer - 26-12-2015, 09:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Moin,
ist es eigentlich normal das man sich als Vater immer zu erst bei der Ollen zu melden hat um Absprachen für den Umgang zu treffen, heute mal wieder erlebt da gerichtlich eh ausgemacht war, dass ich die Tochter heute von 9-19 Uhr hole, habe ich der Ex vorhin nur ne lapidare SMS geschickt ob Tochter schon gefrühstückt hat?
Musste mir dann nur anhören, dass man sich das nächste mal auch zwecks Absprachen eher melden kann.
Das geile ist das letzte mal habe ich nen Tag vorher ne Mail geschickt und mich auch sonst bis jetzt immer auch selber melden müssen, ist wohl anscheinend normal das die Frauen das als Einbahnstraße sieht, wenn einem das ganze so wichtig wäre könnte man sich ja auch mal von sich aus melden, aber soweit denken die meisten wohl nicht.
Habe jetzt auf die SMS nicht ehr geantwortet, bringt in meinen Augen sowieso nix, sehen uns ja eh gleich ^^
Wie sind da eure Erfahrungen, was das angeht?
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Hausmann |
Geschrieben von: Skydeep - 18-12-2015, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Ich bin 51 Jahre, verheiratet, 15-jährigen Sohn, vierjährige Tochter. bis zur Geburt meiner Tochter war ich circa 20 Jahre Selbständig. Während der Schwangerschaft haben meine Frau und ich in der Not vereinbart die Rollen zu tauschen. Ich habe das Geschäft mit hohen Schulden schließen müssen. Nun wurde meine Tochter geboren und meine Frau hatte seit dem schwerste Depressionen. Ich habe die Rolle als Hausmann übernommen. Mit circa zweien halb Jahren ging meine Tochter, ganze Tage in den Kindergarten bis heute. Die Arbeit im Haushalt und die Betreuung meiner Tochter konnte ich meiner Frau nie recht machen. Nun haben wir uns so auseinander gelebt dass meine Frau die Scheidung wünscht darüber hinaus verlangt sie nun das ich nun Vollzeit arbeiten gehen soll und sie die Kinder nun betreuen möchte. Ich soll ausziehen und mir eine Arbeit suchen. Wir haben jeder ein Auto und alle Kosten die mich betreffen will, meine Frau nun nicht mehr bezahlen. Sie hat mir das Konto gesperrt. Es gibt sogar Streit um die Lebensmittel im Kühlschrank. Ihre Taktik ist dass ich dadurch geneigt bin arbeiten zu gehen und auf die Kinder verzichte. Ich werde aufs übelste beschimpft. Die Streitigkeiten werden immer aggressiver. Ich soll mich am nächsten Baum aufhängen und wäre ein Schmarotzer. Mittlerweile habe ich einen Anwalt beauftragt und habe Prozesskostenhilfe beantragt um die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht und des Sorgerechtes zu erstreiten. Meine Frau versucht mit allen Mitteln sich bei unseren Kindern beliebt zu machen. Wenn ich jetzt mein Auto nicht mehr bezahlen kann verliere ich auch meinen Nebenjob. Meine Frau arbeitet als medizinisch technische Assistentin im Schichtdienst Vollzeit und ich im Schichtdienst auf 450 € Basis.Ich weiß bald nicht mehr weiter. Ich habe noch nicht mal die Möglichkeit meinen Kindern zu Weihnachten etwas zu schenken.
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Unterhalt neu Berechnung |
Geschrieben von: dersozialarbeite - 17-12-2015, 16:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
Ich habe mal eine Frage :
Ich zahle ganz regulär meinen Unterhalt.
Jetzt hat die Mutter zusätzlich Sozialhilfe beantragt. Ihr jetziger mann arbeitet aber.
Ich wohne seit 3 Jahren mit meiner Freundin zusammen. Sie verdient 1550 € netto.
Jetzt soll ich alle meine Kosten für das job center offen legen und auch die meiner Freundin.
Muss ich jetzt auch ihre Gehaltsnachweise mit schicken, oder reicht es wenn ich ihr netto Gehalt auf dem Formular eintrage?
Und was kommt da jetzt auf mich zu?
Verdiene ca 1380 € netto.
Ich würde jetzt einfach meine Gehaltsnachweise und alles geforderte mit schicken, aber die Daten von meiner Freundin lediglich auf dem Formular eintragen. Geht das okay?
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Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG |
Geschrieben von: McHammer - 09-12-2015, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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bei ALG1 Bezug und Leistungsunfähigkeit verlangt das Jugendamt gut und gerne 20-30 Bewerbungsnachweise pro Monat, wo ist eigentlich die Rechtsgrundlage dafür, ist ja auch nciht sodas man gegenüber der Agentur für Arbeit auch Listen und Eigenbemühungen nachweisen muss die deutlich geringer sind hier bei uns sind das 3 Bewerbungen pro Woche.
Desweiteren die Frage wo ist die Rechtsgrundlage dass das JA verlangen kann einen jeden Job anzunehmen selbst wenn der genauso wenig dazu führt das man nicht Leistungsfähig ist da man am Ende unter dem Selbstbehalt liegt, oder sogar verlangen können das man ans andere Ende der WElt zieht, wenn ich mir nämlich die amtlichen Schreiben so durchlese finde ich dort keine Begründung.
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Umgangskosten SGB II |
Geschrieben von: JonDon - 08-12-2015, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Das hier stelle ich für alle anderen Väter die Umgangskosten gegenüber JC geltend machen wollen, um den Umgang mit Ihre Kinder wahr zu nehmen.
Großes Dank an @raid und @Zala für die Unterstützung die mir den Rechtsweg aufgezeigt haben.
Aus Sichere Quelle habe ich rechtzeitig erfahren das KM frist hat bis 27.11.2015 Stellungnahme abzugeben. Da Sie dies nicht gemacht hat, folgte die Einstweilige Anordnung. Nun hat Sie am 30.11.2015 die Wahrheit sagen müssen.
Man beachte die Datumsangaben. Geht Persönlich hin. Habt keine Scheuklappen. Setzt euere Rechte durch!
habt keine Angst von nichts und niemanden. Sagt es mit euere Worte. Seit selbstsicher.
Nun heißt es, Sohn zurück holen!
Und hierfür auch großen Dank an @p_
Ich war unsicher in meiner Sprache. Hatte zweifel daran. So hat mir @p_ geholfen bei diversen email verkehr mit dem JA.
Meine gänge zur Staatsanwaltschaft Darmstadt wie Gerichtsgänge waren nicht Umsonst. Irgend wie hat es aber klick gemacht jetzt.
Großen Dank auch an @kay Seine beiträge lese ich sehr gerne die unmissverständlich sind.
Danke auch an @Skipper, er hat mir sehr viel Korrekte und einwandfreie Unterstützung gegeben.
Sprich Note 1++++
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