Trennungsfaq-Forum
Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG (/showthread.php?tid=10766)



Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - McHammer - 09-12-2015

bei ALG1 Bezug und Leistungsunfähigkeit verlangt das Jugendamt gut und gerne 20-30 Bewerbungsnachweise pro Monat, wo ist eigentlich die Rechtsgrundlage dafür, ist ja auch nciht sodas man gegenüber der Agentur für Arbeit auch Listen und Eigenbemühungen nachweisen muss die deutlich geringer sind hier bei uns sind das 3 Bewerbungen pro Woche.

Desweiteren die Frage wo ist die Rechtsgrundlage dass das JA verlangen kann einen jeden Job anzunehmen selbst wenn der genauso wenig dazu führt das man nicht Leistungsfähig ist da man am Ende unter dem Selbstbehalt liegt, oder sogar verlangen können das man ans andere Ende der WElt zieht, wenn ich mir nämlich die amtlichen Schreiben so durchlese finde ich dort keine Begründung.


RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - p__ - 09-12-2015

Steht in irgendwelchen Unterhaltsleitlinien.


RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - McHammer - 09-12-2015

(09-12-2015, 23:22)p__ schrieb: Steht in irgendwelchen Unterhaltsleitlinien.

"Leitlinien"?

Das ist dann ja wohl keine Rechtsgrundlage, sonst müsste man es ja auch so in den amtlichen Schreiben angeben, zumal ich schon festgestellt habe dass sich die Anzahl von Kommune zu Kommune stark unterscheidet.


RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - JonDon - 09-12-2015

Lass dich da nicht irren. Fordern können Sie viel, erhalten können Sie nichts.


RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - McHammer - 09-12-2015

(09-12-2015, 23:40)JonDon schrieb: Lass dich da nicht irren. Fordern können Sie viel, erhalten können Sie nichts.

Mir kams auch so vor dass die Dame beim Jugendamt am telefon keine Ahnung hatte, sie meinte nur dass es Väter gibt die sich schon seit 5 Jahren drücken und man doch hier nicht das Geld vom Staat aus dem Fenster wirft wenn man nicht muss (na wenn das mal überall in Deutschland so wäre Big Grin)


RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - p__ - 09-12-2015

Du befindest dich auf dem Holzweg. Die Leitlinien beruhen auf Gerichtsurteilen. Zur Erwerbsobliegenheit und Einkommensfiktion zum Beispiel:

OLG Ffm am 2006-09-29 (5 UF 171/06) in NJW 2007, 382 == Zur notwendigen Berücksichtigung der realen Beschäftigungschancen ungelernter Arbeitskräfte.
BVerfG am 2008-03-18 (1 BvR 125/06) in FamRZ 2008, 1145 == Art. 3 I GG: Verfassungswidrige Zurechnung fiktiver Einkünfte
BGH am 2008-07-30 (XII ZR 126/06) in FamRZ 2008, 2104; NJW 2008, 3635 == Gesonderte Beurteilung für jedes Unterhaltsverhältnis bei Zurechnung fiktiven Einkommens und unterschiedliche Ausgestaltung der Erwerbsobliegenheiten beim Ehegattenunterhalt und beim Kindesunterhalt.
BGH am 2008-12-03 (XII ZR 182/06) in FamRZ 2009, 314; NJW 2009, 1410 == Voraussetzungen für Zurechnung fiktiver Einkünfte, besondere Prüfung der Zumutbarkeit und des erzielbaren Einkommens einer etwaigen Nebentätigkeit
BVerfG am 2010-02-15 (1 BvR 2236/09) in FamRZ 2010, 626 m. Anm. Borth 629 == Prüfungsumfang bei Ansatz fiktiver Einkünfte
BVerfG am 2010-03-11 (1 BvR 3031/08) in FamRZ 2010, 793 == Individuelle Prüfung bei Ansatz fiktiver Einkünfte
BGH am 2011-09-21 (XII ZR 121/09) in FamRZ 2011, 1851; NJW 2011, 3577 == Zahl d. Bewerbungen nur Indiz für ausr. Erwerbsbemühungen. Zur realistischen Erwerbschance.
BGH am 2012-01-18 (XII ZR 178/09) in FamRZ 2012, 517; NJW 2012, 1144 == Darl.- und Beweislast des Berechtigten für fehlende Erwerbschancen.
BVerfG am 2012-06-18 (1 BvR 774/10) in NJW 2012, 2420; ZKJ 2012, 396 == Art. 2 I GG: Unzureichende Begründung für Erzielbarkeit von mtl. 1740 EUR brutto
BVerfG am 2012-06-18 (1 BvR 1530/11) in FamRZ 2012, 1283 == Art. 2 I GG: Unzureichende Begründung für Erzielbarkeit von mtl. 2000 EUR brutto
BVerfG am 2012-06-18 (1 BvR 2867/11) in JAmt 2012, 417 == Art. 2 I GG: Unzureichende Begründung für Erzielbarkeit von mtl. 1800 EUR brutto
BGH am 2014-01-22 (XII ZB 185/12) in FamRZ 2014, 637; NJW 2014, 932 == Zu den (strengen) Maßstäben für die Annahme einer fehlenden realen Beschäftigungschance.
BGH am 2014-09-24 (XII ZB 111/13) in FamRZ 2014, 1992; NJW 2014, 3784 == Zur Zumutbarkeit einer Nebenbeschäftigung trotz voller Erwerbstätigkeit.
BGH am 2015-06-17 (XII ZB 458/14) in Rn. 31 == Fiktives Pflegegeld als Einkommen bei fehlender Pflegeversicherung .
BGH am 2015-07-08 (XII ZB 56/14) in Rn. 12 == Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Und hier urteilte das OLG S, dass 10 Bewerbungen zu wenig sind: http://www.fr-blog.com/2008/02/05/olg-stuttgart-10-bewerbungen-im-monat-nicht-ausreichend/

Viel Erfolg beim Klageweg durch die Instanzen.


RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - Sixteen Tons - 09-12-2015

Die Forderung geht anscheinend auf die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" gegenüber minderjährigen Kindern zurück. Diese Formulierung entspringt wiederum dem §1603 BGB:

1.) Unterhaltspflichtig ist nicht, usw....


2.) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden

Das schließt auch die (bestmögliche) Ausnutzung der eigenen, verfügbaren Arbeitskraft ein.

Das ist eigentlich schon die maximale A...karte. Die 30 Bewerbungen im Monat zahlt das Jobcenter nämlich gar nicht:

Märkische Onlinezeitung: Jugendamt hilft nur nach 30 Bewerbungen

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1086476

Edit: Ich sehe gerade, das hatten wir schon mal:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=6963

Aber wieso bist du leistungsunfähig? Kannst du nicht mit ALG1 aufstocken um den Titel zu bedienen?


RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - McHammer - 10-12-2015

(09-12-2015, 23:54)Sixteen Tons schrieb: Aber wieso bist du leistungsunfähig? Kannst du nicht mit ALG1 aufstocken um den Titel zu bedienen?
Es gibt noch nicht mal einen Titel, dafür aber gemeinsame Schulden mit der Kindesmutter die noch nciht mal gerichtlich geklärt sind Verfahren läuft da noch, sie hat UVG beantragt weil derzeit nur 58 € Unterhalt fließen nach berechnungen meines Anwalts, selbst mit Aufstockung minus Selbstbehalt käme man auf wenns hochkommt 47 €, die Sache ist komplizierter als es scheint.

Und ich kann auch kein Wohngeld beantragen weil ich nicht ohne Nachweis Mindestunterhalt angeben kann um überhaupt Wohngeld zu erhalten.

Ich komme mit ach und Krach wenn man qualitativ selektiert auf 20 Bewerbungen pro Monat mal mehr mal weniger, die sowieso meist per Mail weggehaen die Bundesagentur gegen Arbeit zahlt sowieso nix dazu, und die geben sich imit dieser quote derzeit auch zufrieden.