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| Vier Jahre paritätisches Wechselmodell |
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Geschrieben von: Speedy - 04-11-2016, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Liebe Leser,
ich möchte Euch teilhaben lassen an der Freude darüber, dass unsere Kinder bis heute die Möglichkeit hatten, in der Nachtrennungssituation in einem paritätischen Betreuungsmodell leben zu können.
Seit der Trennung vor vier Jahren sind unsere Kids (heute 15 und 10 Jahre) in einem paritätischen Wechselmodell mit zwei verschiedenen Wohnorten zu Hause und tauschen den Wohnsitz (und die Klamotten) im wöchentlichen Rhythmus. Entgegen aller Erwartungen und Prophezeiungen haben sich die Kinder normal entwickelt und sind „noch“ nicht verrückt. Beide Eltern sind Vollzeit berufstätig. Die Wohnorte sind 30km voneinander entfernt. Trotz der Entfernung kann ich dieses Betreuungsmodell als erste Option in der Nachtrennungsphase nur empfehlen, denn die meisten Kritikpunkte, die man liest und hört, haben sich als Vorurteile und haltlos herausgestellt, selbst in unserem Modell, welches gegen den Willen eines Elternteils praktiziert wurde.
Kein anderes Modell würden die Kinder und ich wählen, wenn wir noch einmal die Zeit zurückdrehen könnten. Man fragt sich, warum dieses Modell nicht schon längst als Standardnachtrennungssituation in Bezug auf Betreuung in Deutschland „verordnet“ wird, natürlich vorausgesetzt, dass es die entsprechenden Gegebenheiten erlauben.
Nie hätte ich gedacht, dass die Beibehaltung eines Wechselmodells ein Grund sein könnte, sich über etwas zu freuen, denn immer bin ich von der Normalität einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder ausgegangen. Aber die Realität und speziell die Realität in Deutschland, sah und sieht noch anders aus.
In unserem Fall hatte das Gericht der Mutter erlaubt, grundlos einen zweiten Lebensmittelpunkt für die Kinder zu eröffnen, was das Wechselmodell natürlich nicht einfacher machte. Das Switchen zwischen den Orten, die Entfernung sowie die unterschiedlichen Freundeskreise und Lebensmittelpunkte wurden von den Kindern als unproblematisch empfunden, aber vom Gericht als kontraindiziert für das Wechselmodell darstellt.
Die Mutter lehnte ein gemeinsames Betreuungsmodell von Beginn an ab. Es folgten "Spiele", Provokationen etc.. Am Anfang gab ich nach. Je mehr Zugeständnisse und Kompromisse ich machte, desto mehr Stress und Meinungsverschiedenheiten entstanden. Zuletzt bestand die Mutter sogar darauf, dass ich den Jahresurlaub mit den Kindern verschieben sollte, da die Kinder bei einer Familienfeier mütterlicherseits dabei sein müssten.
Zwei Jahre dauerte es, bis ich eine Lösung fand. Diese Lösung war ein "strenges" Wechselmodell, also eine paritätische Doppelresidenz ohne Ausnahmen und ohne bzw. wenig Kommunikation mit der Mutter. Die Kinder gehen ihrem Hobby nur an dem Wohnort nach, an dem sie sich befinden. Mit der Mutter wurde die Kommunikation auf ein Minimum reduziert. Keine Ausnahme bei Familienfeiern und Feiertagen… keine täglichen Telefonate der Mutter mit den Kindern in der Vaterwoche.
Es war die reinste Entspannung für meine Seele und die der Kinder, denn es gab keine Diskussionen mehr, es war alles geregelt... Und, obwohl es im Sinn des Kindeswohles war, da dadurch Ruhe ins System kam, entsprach es wieder nicht der Vorstellung des Gerichts, denn daran würde die "schlaue" Richterin bemerken, dass die Kommunikation der Eltern nicht in Ordnung wäre. Welche Kommunikation? Die Elternabende besuchten wir gemeinsam und es gab einen Übergabehefter für wichtige Termine. That`s it. Wäre natürlich schön, aber ganz so einfach war und ist es nicht… Später mehr.
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| Wechselmodell |
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Geschrieben von: WolfgangB - 28-10-2016, 16:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Servus, Gemeinde
ich will mit meiner Ex ein Wechselmodell und suche nach Beispielen einer Vereinbarung, was alles enthalten sein muss, was geregelt werden muss,
und wie und auf was man in den Feinheiten achten sollte
Vielen Dank im Voraus
Wolf
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| Objektive und subjektive Kooperationsfähigkeit? |
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Geschrieben von: Atlantis - 23-10-2016, 22:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Wie bei uns und im Beschluss des OLG Jena 4 UF678-15 ist in Bezug auf die paritätische Doppelresidenz zu lesen: Grundvoraussetzung funktionierender gemeinsamer Sorge ist sowohl die objektive Kooperationsfähigkeit als auch die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern.
Könnte mir bitte jemand erklären, was der Unterschied zwischen den beiden Arten der Kooperationsfähigkeit ist und auf was diese sich beziehen bzw. was dies bedeutet?
Wozu braucht es in der paritätischen Doppelresidenz überhaupt Kooperationsfähigkeit, eine normale/minimale Kommunikation (und Kooperationsfähigkeit) in Bezug auf die Belange der Kinder vorausgesetzt (z.B. die Eltern kümmern sich darum, dass die Kinder an beiden Wohnorten ihren Hobby nachgehen können)?
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| Verfahrensfehler? |
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Geschrieben von: Atlantis - 23-10-2016, 22:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Im Rahmen eines Verfahrens zur elterlichen Sorge hatten wir eine paritätischen Doppelresidenz vor Gericht vereinbart. Unter dem Protokoll steht, dass die Elternvereinbarung familiengerichtlich genehmigt wird. Nun, zwei Jahre später, erging der Beschluss des
AG im ABR-Hauptverfahren, dass das ABR der Mutter zugesprochen wird. Von einer Aufhebung der ersten Vereinbarung steht da nix. Ist dies ein Verfahrensfehler oder zählt immer der letzte Beschluss oder hatte die Vereinbarung vor Gericht keine "Beschlusskraft"?
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| Verfahrensbeistand für eines meiner Kinder |
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Geschrieben von: fragender - 18-10-2016, 10:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
ich hatte gestern ein etwas merkwürdiges Gespräch mit der Verfahrensbeiständin.
Ich hatte Sie eigentlich wegen einem anderen Thema angerufen ob, Sie da schon etwas vom Gericht bekommen hat, da dieses (wen wunderts) sich schon wieder wochenlang zeit lässt.
Im Verlaufe des Gespräches meinte Sie, dass Sie die Beurteilung deshalb so geschrieben hätte, da ich wohl meine Kinder vermisse und nicht wirklich "nur auf die geforderten Unterlagen" bestehen würde. Als ich meinte, dass ich durch die Gehirnwäsche meiner Kinder und den Fakten, wie sie halt heute für mich sind, ich nichts machen kann, bliebe mir ja nicht großartig etwas übrig.
Darauf meinte Sie:" bei dem jüngeren Kind könnte ich Ihnen helfen und wenn die Psychologische Beratungsstelle sich hier nicht einsetzt, dann müssen Sie halt den Umgang einklagen"...!!!
Was haltet Ihr davon? Ich selber hatte damals vor über 2 Jahren selber den Weg zum JA gesucht und wurde jedoch beim Begleiteten Umgang veräppelt und hatte aufgrund einer Falschinformation die Sache selber abgesagt, da ich dachte, dass das jüngere Kind mich nicht sehen wolle. Vom Thema PAS war ich damals meilenweit entfernt.
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| Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt |
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Geschrieben von: Macaraz - 10-10-2016, 20:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich versuche es mal so wie möglich zu machen da ich grade nicht weiß wo mir der Kopf steht:
Wegen meinem Sohn wurde Klage wegen UPV gegen mich wurde eingereicht - Termin fand statt:
Im Strafgericht hat der Richter entschieden, daß nur für einen minimalen Zeitraum die Straftat bestand:
Laut Anklage waren es die Zeiträume 2014 , 2015, 2016 - ohne Arbeit war es für mich aber nicht möglich bis auf ein paar Monate in 2016 - aber da hätte ich auch nicht voll zahlen können.
Der Richter hat alle Angaben geprüft und dann lediglich für 6 Monte in 2016 entschieden (ich hätte zumindest einen Teil zahlen können meinte er) und für den Rest, den Vorwurf eingestellt (glaub ich) oder eben als nicht möglich angesehen, somit auch nicht zu verurteilen (jemand hat mitgedacht). Gab 6 Monate Bewährung die laut meines Verteidigers wohl "normal" sind. Nun soll ich für die 6 Monate in 2016 nachzahlen und zudem noch monatlich 352EUR (woher ich das nehmen soll, hat mir keiner gesagt).
Nun schreibt mir das Jugendamt und fordert jedoch weiterhin den Unterhalt seit 2014 - mit Abzug was an Unterhaltsvorschuß gezahlt wurde. Weiterhin meint das Jugendamt auch, dass ich noch mehr für meinen Sohn zahlen müsste - also nach Abzug Kindergeld sind es immer noch knapp 450EUR.
Also wem glaube ich jetzt, dem Urteil oder dem Jugendamt? Kann doch eigentlich nicht sein, daß das Gericht sagt: da war nix zu holen, also hat der Angeklagte sich auch nicht Schuldig gemacht und das Jugendamt macht freudig weiter?
Hat jemand Erfahrung mit dem Sachverhalt und kann mir eventuell einen Rat geben? Unter anderem auch was passieren könnte wenn ich eben nicht diese 450EUR und die anderen Gelder mal eben so zu Verfügung habe - 2 mal wegen der gleichen Sache angezeigt zu werden ist doch nicht möglich?
Sofern da überhaupt ein Anspruch besteht? Laut Gericht ja eben nicht, sonst wäre ich ja bestimmt verurteilt worden?
Sagen wir mal, ich schaffe es die 352EUR zusammen zu Kratzen jeden Monat, und zahle die vom Gericht auferlegten Zahlungen gemäß Bewährungsauflage weiter - was kann dann noch passieren?
Bin ehrlich gesagt ein wenig erstaunt, da ich dachte die Sache hat sich mit dem Urteil mehr oder weniger erledigt.
Hilfe!
Adi
Kleiner Nachtrag den ich vergessen habe, ich ziehe ab 1. November zum [aus Sicherheitsgründen gelöscht] - neuer Job als Mechaniker, halte das hier nicht mehr aus und dachte ein wenig neue Luft und Umgebung kann nicht schaden.
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| 2017 Besuchstermine & Kinder wollen nicht telefonieren |
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Geschrieben von: Panto - 09-10-2016, 17:51 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo Forum,
mittlerweile ist die Scheidung mehr als drei ein halb Jahre hinter uns und sind gut über €70.000 geflossen . Bin neuverheiratet und glücklich wie nie zuvor. Wenn wir die Kinder sehen sind die beiden aufgeweckt, positiv und einfach gut drauf. Wir vermissen einander sehr und die Kinder bestätigen dies.
Die KM hat jetzt wieder mal etwas Neues - sie weigert sich nicht nur alle von mir vorgeschlagen Besuchsterminen in 2017 zu bestätigen, sie will sich ebenso wenig darauf einlassen dass ich unsere Kinder ab und zu mal an deren Geburtstag und/oder Weihnachten haben möchten. - Wortlaut zu Terminen: "Es kann entweder aufgrund von Krankheit der Kinder oder anderen Terminen ( Einladungen zu Kindergeburtstagen, sportliche Wettkämpfe o.ä.) etwas dazwischenkommen, dass sie daran hindert, zu kommen oder wo sie erst später als vereinbart kommen können".
Sollte ich also beim Telefon warten bis die Kinder mal nichts "besseres" haben, als deren Vater ab und zu sehen. Ausserdem haben die beide Kinder mir klar bestätigt dass sie gerne jede zweite Weihnachten bei uns in England feiern möchten.
Da die Exe sehr dominant ist, und die Kinder nur dann FaceTimen dürfen wenn sie eben nicht auf dem iPad Videos o.ä. ansehen, gibt es immer häufiger Situationen dass sie selbst nicht mehr am Telefon kommen wollen, und, wenn wir uns dann wieder treffen ich mich bei den erkundige und sie erklären dass sie halt nicht gerne telefonieren (was lediglich nicht wahr ist).
Damit ich der Meinung bin dass die Kinder schon ausreichend unter Druck stehen, und ich mich in diesem eher zurückhalten möchte, was könnte ich machen - ebenso bzgl. 2017 Termine?
Ich freue mich auf eure Anregungen, vielen Dank
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| Mütter geht es ähnlich |
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Geschrieben von: biwa - 09-10-2016, 08:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo,
ich bin neu hier und habe einige Beiträge gelesen... Ich bin recht erstaunt über die Ähnlichkeit vieler Fälle wie meinen. Nur mit dem Unterschied, dass ich eine betroffenen Mutter bin.
Kurze Geschichte: Ich war gerade 16, da lernte ich meinen heutigen EX-Mann kennen. Nach längerem Zusammensein, bekamen wir einen Sohn - bauten ein Haus und bekamen dann noch eine Tochter. So weit so gut. Nach vielen Auf`s und Ab`s und der Faulheit (er ging nicht arbeiten...lag nur noch auf dem Sofa usw.) schließlich die Trennung, welche von mir aus ging.
Schließlich begann ein harter Kampf um die Kinder vor Gericht... welchen ich anfänglich "gewann". Das heißt, die Kinder sind zu mir gezogen - lt. richterlichen Beschluß. Nach 4 Wochen dann die Nachricht, er ist vor das OLG in Berufung gegangen. Dort bekam mein (Ex-) Mann Recht, da mein Sohn (damals 11 Jahre) dort aussagte, dass er zum Vater möchte... (tja: ich sage nur Beeinflussung und materielle Anreize.... - dagegen kam und komme ich nicht an).
Dann begann für mich ein Kampf um das Umgangsrecht, wenigstens um meiner Tochter, da mein Sohn von da an jeglichen Kontakt mit mir verweigert. Mein Ex schaffte sich schnell eine neue Flamme an, somit war/ist die Kinderversorgung gewährleistet (Darum hat er sich vorher nämlich nicht besonders gekümmert). Weiterhin war diese neue Frau bald schwanger und er baute sich eine neue Familie auf....
Ich kämpfte weiter und verlor eigentlich immer, das Jugendamt schaffte es auch nicht in irgendeiner Weise zu vermitteln. Von kompetenten Mitarbeitern - keine Spur- Er behauptete dort etwas (z.B. ich will auswandern mit den Kindern nach Dänemark...? Dabei gab ich schon im Vorfeld beim Jugendamt an, dass ich dort einen Urlaub verbringen möchte.... )
Derzeit habe ich weiterhin keinen Kontakt zu meinen (mittlerweile 15 jährigen Sohn) und einen 2- wöchigen Umgangskontakt zu meiner Tochter. Weiterhin sehe ich sie jeden 2. Donnerstag Nachmittag... Sie weicht mir währenddessen kaum von der Seite...
Es gibt auch weiterhin "Kleinkrieg". Jetzt will er mir den Donnerstagnachmittag streitig machen, da es für ihm angeblich beruflich nicht vereinbar ist, dass ich sie dort sehe. Diesbezüglich wurde ein Anwalt konsultiert. Diesen Brief erhielt ich gestern mit der Post. Dort standen für mich 2 Ausweichtage drin...Da er ja mir den Kontakt nicht verwehren will...alles Schwachsinn! Letztendlich hole ich meine Tochter ab und bringe sie auch wieder hin...
Ich habe absolut kein Geld für einen Anwalt, da ich ja auch Unterhalt zahle. Mit dem Jugendamt zu reden, bringt gar nichts. Die stehen immer den Elternteil bei, welcher die Kinder hat. So ist mein Gefühl! Letztendlich habe ich keine Rechte mehr, sondern nur noch Pflichten. Das mit dem Unterhalt boxt das Jugendamt gnadenlos durch und wenn Du dem nicht nachkommst wird gleich mit dem Gericht gedroht.
Aber wehe, ich möchte mal etwas, dann lassen die sich Zeit....
Ich glaube, das kennt ihr alle!
Nur als Mutter, wird man oft gefragt...."Da muß doch was gewesen sein! Die hat sich doch was zu Schulden kommen lassn! Sonst wären die Kinder bei ihr!" NEIN, ich bin da so reingerutscht und mein Ex will sich für die Trennung rächen....das ist der Grund. Und seine neue Flamme spielt das Spielchen wunderbar mit...
Das war nur ein kurzer Ausschnitt meiner, mittlerweile 3,5 jährigen Auseinandersetzung mit meinem Ex-Mann.
LG biwa
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