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Diagnostik ohne Einverständnis |
Geschrieben von: Fin - 12-04-2016, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo zusammen,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu einem konkreten Fall:
Inwieweit darf eine Diagnostik eines Kindes ohne Wissen des anderen sorgeberechtigten Elternteils durchgeführt werden?
Hintergrund ist eine seit fünfeinhalb Jahren hochstrittige Trennung. Unser Sohn ist inzwischen sieben Jahre alt. Die Mutter hat die üblichen Vorwürfe gegen mich erhoben, also Missbrauch, Geisteskrankheiten, Vernachlässigungen, usw. Alle Vorwürfe wurden von Beratungsstellen und Gerichten zurückgewiesen. Der Umgang wird immer wieder boykottiert. Insgesamt gab es an die 20 Gerichtsverfahren, in denen meine Ex den Umgang einschränken und die alleinige Sorge erhalten wollte. Umgang und gemeinsame Sorge wurden durch die Gerichte aber immer wieder bestätigt.
Mehrere Jugendämter und Familiengerichte haben natürlich immer wieder darauf hingewiesen, dass der Elternkonflikt unserem Sohn schadet. Elternberatungen wurden immer wieder gestartet - und jedes mal von der Mutter nach wenigen Terminen abgebrochen. Vor zwei Jahren schlug dann der Kinderarzt Alarm, weil unser Sohn einen immer schlechteren Eindruck macht.
Mit Hilfe von Jugendamt und Gericht wurde daraufhin vor einem Jahr ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, nach dem unser Sohn in eine Diagnostik in einer psychiatrischen Klinik kommt. Die Diagnostik lief aber nicht wirklich an, weil die Mutter sich weigerte, mit mir zusammen einen gemeinsamen Untersuchungsauftrag zu formulieren.
Vor einem halben Jahr wurde dann -wieder mit Hilfe von Jugendamt und Gericht- ein weiterer gerichtlicher Vergleich geschlossen, nach dem die Mutter und ich in eine Elternberatung gehen - und die Mutter die Beratung diesmal nicht abbrechen wird.
Das Jugendamt hatte andernfalls die Anwendung des 1666 angekündigt.
Vor drei Monaten war dann das Abschlussgespräch der psychiatrischen Diagnostik. Der Arzt erklärte, dass er das Problem auf der Elternebene sieht. Er sprach die klare Empfehlung aus, dass nicht unser Sohn in Therapie soll und es auch keinen Sinn macht, weitere Kinderdiagnostik durchzuführen. Sondern, dass dies nur verlorene Zeit bedeuten würde - und anstelle dessen wir Eltern dringend in eine Elternberatung müssen. Und zwar in die, die auch gerichtilich festgelegt worden war.
Soweit so gut. Allerdings läuft auch die Elternberatung nur sehr schleppend an. Weil die Mutter sich auch dort sperrt. Die Beratungsstelle war mehrmals kurz davor, das Jugendamt zu informieren. Da die Mutter dann aber doch Kooperationsbereitschaft zeigte, ist das noch nicht passiert.
Gestern kam dann eine E-Mail der Mutter, dass unser Sohn bei einer anderen Erziehungsberatungsstelle bei einer Kinderpsychologin "in der Diagnostik" gewesen wäre. Und ich nun dort einen Termin für ein "Abschlussgespräch" machen solle.
Ich war einerseits ziemlich überrascht, dass die Mutter sich wieder solche Eskapaden erlaubt. Andererseits war ich auch nicht überrascht. Auch das OLG hatte in einem Termin den Eindruck erklärt, dass die Mutter so lange die Berater wechselt, bis sie jemanden findet, der sagt was sie hören will.
Wie nun die gerichtlich vereinbarte Beratungsstelle und das Jugendamt - und möglicherweise auch das Gericht- reagieren werden, ist noch offen.
Meine momentane Frage ist, inwieweit eine Kinderpsychologin überhaupt eine Diagnostik durchführen darf, ohne dass sie den anderen sorgeberechtigten Elternteil einbezieht. Ich möchte mich gegenüber der von der Mutter eingeschalteten Beratungsstelle präziser positionieren können.
Nach meinem Wissen dürfen aus rechtlicher Sicht Diagnostiken auch von einem Elternteil alleine veranlasst werden. Für Therapien müssen allerdings beide Eltern zustimmen.
Aus fachlicher Sicht spricht allerdings vieles dagegen, Diagnostiken ohne Einbezug des anderen Elternteils anzufertigen.
Liege ich da richtig?
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Unterhalt Tochter, Direktversicherung, Sondereffekte - zahlungen |
Geschrieben von: CCAA - 04-04-2016, 20:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo, ich habe einen Brief von der Anwältin meiner Ex bekommen.Hallo, ich habe einen Brief von der Anwältin meiner Ex bekommen.
1. Sie verlangt eine Vermögensaufstellung.
ist das ist das rechtens? Ich dachte eigentlich ich müsste nur Einkommen angeben, also in dem Fall dann Kapitalerträge?
2. Sie will Originale meiner Gehaltsabrechnung!
3. Darf ich einmalige Zahlungen schwärzen?
4. Soll ich Sachen wie die Altersvorsorge jetzt schon einreichen?
5. Ich würde mich besser fühlen, wenn ich anwaltlich unterstützt würde. Ich habe auch das Gefühl, dass ich eine gute Anwältin habe. ( von Väteraufbruch empfohlen)
Ich würde am liebsten in Textform Auskunft geben, ohne Belege. Darf ich das?
Muss die Kindesmutter mir nicht auch Auskunft über ihr Elterngeld Einkommen erteilen?
Danke für Eure Hilfe
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Immobilie schützen |
Geschrieben von: meiloheilo - 04-04-2016, 11:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo Leute,
mal eine Frage, angenommen man hätte Kinder sagen wir mal 2 Alter irgendwo im Bereich um die 10 rum und es kommt zur Trennung. Wie würde es sich mit einer Wohnung verhalten (keine Ehe, weit vor der Beziehung alleine gekauft und bezahlt) wenn Mann dann z.B. Krank wird und freiwillig oder unfreiwillig alles gegen die Wand fährt und Auftocker oder Harzer wird.
Bei "normalem" ALG2 ist ja eine Wohnung die in bestimmten Rahmenparametern liegt irgendwie geschützt glaub ich, wär ja auch dämlich den Delinquenten die Bude verticken zu lassen um ihm dann ne Mietwohnung zu zahlen. Wie ist denn das mit Unterhalt, kann man aufgrund der ganzen aussackelei die in dem Bereich stattfindet gezwungen werden die Bude zu verticken und daraus den Unterhalt zu bedienen?
Grüße
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Beistand & Unterhalt |
Geschrieben von: AllesRoger - 01-04-2016, 14:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Moin, Moin Forum, ich grüße euch,
als erstes möchte ich den Forumbetreiber(n) und Aktivisten ein großes, großes Lob aussprechen, das es Menschen wie euch gibt, die womöglich dieses unentgeltlich in ihrer Freizeit managen, Hut ab, toll das es solche Menschen gibt. Dicker Daumen hoch.
Schitte ist das viel geworden, sorry falls ich die Regeln damit breche, wem die Geschichte zulang ist, den bitte ich sich das unten fett geschriebene anzusehen.
Okay, nun zu meinem Fall, worum gehts / was ist los:
Es geht um meine Tochter (fast 16 Jahre), um mich (Vater/fast 45 Jahre) und der dazu gehörigen Frau (fast 42 Jahre) ich schreibe Frau statt Mutter, hat man mir vorgestern bei Väter e.V. beigebracht, psychologisch sinnvoll 
Ende 97' bin ich mit der Frau zusammen gekommen, das Kind wurde im Sommer 2000 geboren, wir haben uns im Herbst 2001 getrennt und ich zog aus.
Ich war zu dieser Zeit für zwei Jahre in einer Reha-Umschulung, habe Unterhalt gezahlt, und soviel Umgang wie nur möglich wahr genommen. Die Frau, gelernte Erzieherin, ist aus unserer damaligen Wohnung zwei, drei Stadtteile weiter mit dem Kind umgezogen. Die Frau hatte sich damals mit einem Blumenladen selbstständig gemacht (Anfang 2003).
Bis 2005 habe ich meine Tochter zu 50% bei mir gehabt, Modell "neue Väter&Kind", Betreuung statt Unterhalt, mit entsprechender Wohnung inklusive Kinderzimmer. Es diente der Aufbauphase für die Selbstständigkeit der Frau.
2006 Stichwort "Sommermärchen", ich war eigentlich darauf ausgerichtet das "50:50 Modell" zu leben aber wir trafen uns vor Gericht wieder, da die Frau mir aufgrund von Animositäten und dem Bedarf von Macht den Umgang zu meiner Tochter komplett verwehrt hat.
(Bitte gern geschehen für die letzjährige Unterstützung in Sachen selbstständig machen & Frau sein aber auch Danke für diese viele, wunderschöne Zeit mit meiner Tochter)
Super Richter, keine 10 Minuten und das Ding war erledigt. Umgang alle zwei Wochen von Fr.-Sa. Ende der Debatte, Punkt, Basta aus.
Was macht die Frau dann, sie zieht erstmal 30 KM weit weg! Ich war ohne Führerschein und Auto. Nur gut, das die Frau auch mal wieder einen Mann (Männer) brauchte und mir dann, meine Tochter alle zwei Wochen vorbei brachte.
Dieser Abschnitt verlief ca. 5 Jahre bis 2011, ich habe beruflich immer gearbeitet , soviel wie es ging, ich war offiziell nicht Unterhaltspflichtig aber habe immer, soviel wie es mit meinen Kräften möglich war gezahlt. Der Umgang fand statt.
Auch habe ich die Kraft gefunden, den Führerschein zu machen, ein kleines, altes Auto zu bekommen und zu guter letzt nochmal ein berufliches Update in Form einer Weiterbildung durchzuziehen, was mir endlich die Türen öffnete für berufliche Stabilität. (ab der Weiterbildung gab es immer Unterhalt, entsprechen DD-Tabelle respektive dem Alter)
2011 hier bekommt mein Leben einen Wendepunkt, ich lernte meine heutige Lebenspartnerin kennen, sie hat einen Sohn (damals 15 Jahre) allerdings leben wir in zwei Wohnungen, dennoch "patchwork" läßt grüßen, "it works", alle kommen miteinander klar.
Zudem startete meine kleine berufliche aber holperige Karriere als Außendienstler. Kurzform: Vier Firmen in Fünf Jahren, puh.
Immer floß der Unterhalt (plus Zusatzzahlungen) und entsprechend angepasst bei steigenden Gehalt, ebenso war der Umgang vorhanden.
Dennoch habe ich mich vor Zwei Jahren dazu entschieden, das mit dem Unterhalt anders zu regeln. Der Grund dafür war folgender. Die Frau brauchte immer mehr Geld und jammerte ständig. Sie hatte keinen Partner mehr aber ein Haus nach Drei Umzügen in knapp Drei Jahren, sie bot unserer Tochter Reitunterricht in fast der monatlichen Höhe des Unterhaltes, lust but not least, läuft ihr Laden mittelprächtig. Dieses fand ich halt bedenklich!
Da meine Tochter sich ja im allerfeinsten pupertären Alter befindet, was aber kein Problem darstellt, da sie echt super entwickelt ist, aber sie wachsen ja so schnell und auch die Ansprüche habe ich mit der Frau abgemacht, das sie monatlich 300€ auf das Konto bekommt und Sonderausgaben (Klamotten, Technik, Reise etc.) abgesprochen werden und eine Summe von ca. mal 100€-200€ an den Wochenenden zur Verfügung stehen.
So, liebe Leser, seit ihr noch da, es kommt zum finallen Abschluß:
2015 Im März werde ich gefragt, ob mal wieder etwas Geld kommen könnte, Klamotten usw. Okay, 200€ extra, dann hole ich meine Tochter zum Wochenende ab. Wir gingen hinter das Haus, Kanninchen füttern, da ist ein Wintergarten (Garagengröße) mit einer riesigen Schiebetür, hui, ich staunte nicht schlecht, "eine Königin" in Form eines Citroen DS Oldtimer, wow!!! Es sei ihr gegönnt, echt ernst gemeint trotz komischer Beigeschmack.
Es stand die Konfermation bevor, die Frau hatte eine echt üble Location ausgesucht, ging gar nicht. Entsprechend haben meine Lebenspartnerin und ich was gesucht. Finazielle gesehen war ich mit 1800€ die Frau mit 700€ dabei. Unser Kind hat die Taschen voll und mal ihre ganze Familie erlebt.
In diesem Jahr habe ich uns unseren ersten gemeinsamen Traumurlaub organisiert. drei Wochen am Stück mit einem gemieten Wohnmobil Südfrankreichtour. Es war genial, ein Traum mit allen seinen Facetten. (Kindkosten ca. 1000€)
Für die Konfermation und den Urlaub habe ich einen Kredit genommen 3000€.
Nachdem Urlaub Ende August hatte ich noch zweimal telefonischen Kontakt mit meiner Tochter gehabt. Seit dem habe ich bis heute sie nicht mehr gesehen, gehört oder etwas gelesen (sms,chat,skype etc.)!!! Ich bekomme auf allen Kanälen von beiden keine Antwort. Ich weiß nicht warum und was los ist keiner kann es verstehen.
Ab Oktober 2015 habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt, ich hoffte eine Reaktion wie immer über das Geld erzeugen zu können. Wie ich jetzt durch ein Telefonat im Januar mit meinem damaligen Anwalt erfahren habe, war dies ein Fehler, das verstehe ich heute!
Am 19.11.2015 kam Post vom Jugendamt, Auskünfte über Ihre Einkünfte und Vermögen / Antrag der Mutter Beistand Ihres Kindes. Habe den Auskunfsborgen / Gehaltsabrechnungen zum 18.01.2016 hingeschickt.
Am 22.01.2016 kam die "Neuberechnung" LSK 1, 0,5 Kfb; bereinigten Nettoverdienst DD. 1501€-1900€; 110% = 400€
Offen im Januar 2016: 1184€
Letzter Absatz im Schreiben: Ihr Kind hat einen Anspruch darauf, dass die (neue) Unterhaltsverpflichtungen schriftlich, formgerecht und damit rechtsverbindlich festgehalten wird.
Daher ist es erforderlich.....blablabla.....z.b. in Form einer öffentlichen Urkunde, zur Zahlung des neu....bla....(dynamisierter Unterhalt)
Die Urkunde kann kostenfrei hier in unserem......Urkundperson aufgenommen werden.
Sieht doch so aus das es keinen Titel gibt, bisher?
Wie schaut es aus, wenn die Gehälter extremen Schwankungen unterliegen, dieses aufgrund von Provisionen die in den letzten Fünf Monaten am niedrigsten waren, dieses unter anderem aufgrund eines neuen Provisionsmodells. Grob gerechnet habe ich in Fünf Monaten ca. 7000€ errechnet das / 5 = 1400€
Erschwerend kommt hinzu, das meine ehemalige Firma die komplezietesten Gehaltsabrechnungen der Welt hat, das habe ich dem JA-MA auch im Auskunftsbogen mitgeteilt!
Am 29.02.16 ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen (ist mitgeteilt) letzter Arbeitstag und Übergabetag an dem Tag starb mein Vater.
Zwei Monate (Jan./Feb.) lang musste ich den Lebensgefährten meiner Mutter, zweimal die Woche 400 KM in die Klinik hin und her fahren, er hat Krebs und nun die halbe Lunge raus.
Tja, und jetzt bin ich ALG 1 Empfänger mit ca. 1280€, fühle mich "bornout", war bei der Väterhilfe.
Ich muss mich beim Jugendamt melden und den Stein ins Rollen bringen, heute morgen um ca 5 Uhr habe ich euch gefunden, ich wollte was suchen in Sachen erstes Anschreiben bzw. Widerspruch bin aber beim lesen verunsichert geworden.
So sieht meine Mail bisher aus:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
als erstes möchte ich entschuldigen das ich mich jetzt erst nach Ihrem Schreiben vom Januar 2016 melde.
Dies hat den Hintergrund, das mein Vater am 29.02.16 gestorben ist!
Am 29.02.2016 endete zudem betriebsbedingt mein Arbeitsverhältnis!
Im März 2016 habe ich mich natürlich schon um einen neuen Arbeitsplatz bemüht, dieses in Form von zwei Bewerbungen bei interessierten Arbeitgebern.
Leider führte dies nicht zum gewünschten Erfolg eines neuen Arbeitsverhältnis.
Der Situation entsprechend, musste ich mich um das Antragsprocedere beim Arbeitsamt kümmern.
Auch möchte ich Ihnen mitteilen, das der Januar und Februar bei meinen ehemaligen Arbeitgeber zum Abschluss extrem arbeitsintensiv waren.
Dies sind die Hintergründe meiner verspäteten Rückmeldung.
Sehr geehrter Herr xxxxx,
jetzt aber zum eigentlich Punkt bezogen auf Ihr Schreiben vom 22.01.16.
Generell bin ich was die Unterhaltszahlungen meiner Tochter xxxxxx betrifft zahlungswillig wie in den ganzen Jahren zuvor auch.
Leider bin ich nicht Zahlungsfähig!
Hiermit widerspreche???:
Könnt Ihr mir bitte bei den ersten Schritten helfen, ich bekoome den ganzen Wust gerade nicht kurz, knackig auf den Punkt gebracht. Ich gelobe auch Besserung.
Für eure Mühe bedanke ich mich im voraus und freue mich von euch zuhören.
Beste Grüße von AllesRoger
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"Recht" auf Auskunft |
Geschrieben von: Fragender - 01-04-2016, 09:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (176)
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Hallo mal wieder,
sorry, aber ich bräuchte mal wieder euren Rat.
Vorgeschichte:
15 Jahre verheiratet
in der Ehe entstanden zwei Kinder
Ehe mittlerweile geschieden. KM hat alleiniges Sorgerecht (Ich hatte dem blöderweise zugestimmt, da KM eh Kinder eigenmächtig und ohne zustimmung oder der gleichen umgemeldet hat und auf andere Schule angemeldet hatte) ; Kinder leben bei Ihr
Seit April 2014 besteht kein Kontakt mehr zu meinen Kindern
Story: Ich habe mehrmals versucht Informationen bezüglich meiner Kinder zu bekommen, was sich im Nachhinein jedoch ohne Sorgerecht recht unmöglich erscheint.
Ich habe nun im Februar diesen Jahres folgendes bei Gericht beantragt:
Zeugnisse beider Kinder, Gesundheitszustand und allg. Informationen über Befinden, Hobbys u.d.g und Bilder
In der Vergangenheit habe ich auf Nachfragen bei der KM nur zu lesen bekommen, dass Sie sehr zufrieden mit den Zeugnissen "IHRER" Kinder ist.
Nun hat Sie mir, oh Wunder, "freiwilliig" die letzten Zeugnisse im März 2016 vom Halbjahr zukommen lassen, welche Sie natürlich schon seit Dezember 2015 hatte.
Nun bekam ich vom Gericht gestern folgenden Schrieb:
... Bitte um Mitteilung innerhalb drei Wochen, ob sich Ihr Antrag .. erledigt hat. Sie können auch das Ruhen des Verfahrens beantragen und abwarten, ob Sie am Ende des Schuljahres die kopierten Zeugnisse und Fotos der Kinder erhalten.
Ansonsten müsste ein aufwendiges und kostenpflichtiges Verfahren durchgeführt werden. Es müstste ein Verfahrensbeistand bestellt werden, der schon alleine 550,00 EUR kostet.
Auf Anordnung ...
FRAGEN:
1) Wollen die mich verarschen?
2) Was ist mit den geforderten anderen Unterlagen?
3) klar wird nun "Freiwillig" das nächste Zeugnis kommen und danach ? ... vermutlich nix, da ich ja keine Rechtliche Anordnung habe, in der ich die KM dazu zwingen könnte
4) wozu ein Verfahrensbeistand? der wurde ja nicht mal angefordert, als die KM das alleinige Sorgerecht beantragt hatte. Hier wurde ich nur vom Richter gefragt, ob ich was dagegen hätte. Ferner steht nicht im Gesetzestext:"§ 158 Verfahrensbeistand. ... Der Aufwendungsersatz und die Vergütung sind stets aus der Staatskasse zu zahlen"
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Stiefsohn hat keine Lust auf Arbeit und mein Mann zahlt und zahlt... |
Geschrieben von: Genervte "Stiefmutter" - 29-03-2016, 12:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Liebe Forengemeinde.
Mein Mann und ich haben folgendes Problem. Der fast 23 jährige Sohn meines Mannes aus erster Ehe mit einer Phillipina will einfach nicht arbeiten.
Das Fachabi hat er mit Ach und Krach so gerade geschafft, danach schrieb er sich bei der Uni ein. Das erste Studium war dann doch nichts für ihn, also folgte Studium zwei.
Das war für uns jetzt noch nicht so das Problem, im Gegenteil, wir haben ihn ermutigt, nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen, sondern es ruhig noch einmal mit einem zweiten Studiengang zu versuchen, schließlich bedeutet ein guter Job weniger finanzielle Unterstützung durch uns.
Relativ schnell endete der zweite Versuch allerdings wie Versuch eins. Er ging zur Uni, fiel bei jeder zweiten Klausur durch, was aber trotzdem nicht dazu führte sich mal verstärkt auf den Hosenboden zu setzen um zu lernen.
Wir haben übrigens nicht verlangt, dass er neben der Uni arbeiten soll, er hatte also wirklich alle Zeit, sich zu 100% auf das Studium zu konzentrieren.
So zogen 4 Semester ins Land und keine Besserung in Sicht. Mein Mann hat im dann mitgeteilt, dass er künftig nicht mehr bereit ist, zusätzlich zu den 500€ Unterhalt (kein Titel, das zahlt er freiwillig) auch noch die Studiengebühren zu zahlen. Tja, das war dann tatsächlich der Auslöser das Studium zu schmeißen, er hatte schlichtweg die Kohle nicht übrig.
Von der Mutter ist nichts zu erwarten, außer Hetze gegen den bösen Vater, der die Familie verlassen hat und nur einen Hungerlohn von Unterhalt rüberschiebt....
Es ist ihr total egal, dass ihr Sohn gerade dabei ist, sich zum Hartz4 Empfänger zu machen, Hauptsache die regelmäßigen Pakete auf die Phillippinen sind nicht in Gefahr!
Jetzt soll der Sohn eine Ausbildung machen, aber er kommt einfach nicht in die Gänge.
Nach 3 Bewerbungen mit einer Absage ist er schon wieder total mutlos und auch der Vorschlag, sich wenigstens einen Nebenjob zu suchen wurde abgeschmettert. Begründung: Dann müßte er ja zwei Jobs suchen. Es ist zum Haare ausraufen, so langsam aber sicher bin ich nur noch wütend. Ständig muß man anrufen und nachhaken, und Ausreden hat er eigentlich immer auf Lager...
Mein Mann und ich verdienen beide sehr gut, könnten es uns also leisten, den Sohn weiter durchzufüttern, aber ich sehe es einfach nicht mehr ein. Zumal ich eine 16 jährige Tochter mit in die Beziehung gebracht habe, die manchmal auch schon bemerkt, dass Sie auch mal gerne alles ohne Leistung kriegen würde (Sie geht aufs Gymnasium, lernt sehr fleißig und hat einen Nebenjob, mit dem sie alle Sonderwünsche finanziert - das war mir immer wichtig, damit genau so etwas wie mit dem Stiefsohn nicht passiert).
So, das ist momentan die Situation. Meine Frage wäre, wie lange müßten wir den Sohn rein rechtlich noch durchfüttern, oder könnten wir jetzt schon den Unterhalt einstellen. Ach ja, er wohnt noch bei der Mama und dort scheint er auch fast den gesamten Unterhalt abzugeben.
Vielen Dank fürs Lesen,
Mit lieben Grüßen,
Genervte "Stiefmutter"
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Schulwechsel ohne Zustimmung des Vaters |
Geschrieben von: eve1510 - 24-03-2016, 16:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo zusammen!
Folgendes Problem. Die Mutter hat ohne Zustimmung des Vaters das Kind von der Schule umgemeldet. Es liegen beiden Schulen vor das der Vater dem Schulwechsel nicht zustimmt. Als wir ihn gestern von der Schule abgeholt haben, hatte er eine Verabschiedung und seine ganzen Schulsachen dabei.
Das Jugendamt kann wohl nichts machen. Die Anwältin schickt am Dienstag was raus.
Aber was kann man wirklich tun damit das Kind nicht die Schule wechselt?
Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht geht auch am Dienstag raus.
Generell wäre es möglich vom neuen Wohnort der Mutter mit dem Bus in die bisherige Schule zu fahren.
Vielen Dank schon mal im Vorraus!!
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Kontaktabbruch, wie war es bei euch .... |
Geschrieben von: zeitgenosse - 20-03-2016, 19:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Mich beschäftigt die Frage des Übergangs von Kontakt zu den Kindern haben zu keinen Kontakt mehr haben....
Meine Frage an alle Betroffenen wäre: Habt ihr das bei euren Kindern eine Veränderung gemerkt ,als in der Zeit vor dem Kontaktabbruch? Oder kam es von jetzt auf gleich? Wie wurde es begründet? Möglichst wortwörtlich berichten, wenn ihr es noch wisst. Was habt ihr unternommen, um den drohenden Kontaktverlust zu vermeiden, und war es wirksam oder eher kontraproduktiv?
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Vaterschaftstest DNA ohne richterliche Anordnung? |
Geschrieben von: Heinrich - 12-03-2016, 06:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (76)
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Ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:
Seine 19 jährige Tochter sieht dem Freund des Hauses immer ähnlicher, auch die roten Haare (seine Frau und auch er haben keine roten Haare) verunsichern ihn immer mehr. Der Hausfreund hat rote Haare. Der Hausfreund hat selbst eine Familie und dessen Sohn ähnelt auch sehr stark seiner Tochter.
Nun zerfleischt ihn diese Unsicherheit, er möchte einen DNA Test machen, erst einmal einen anonymen um alleine für sich Klarheit zubekommen.
Wie sieht der legale Weg, bzw. wie eine Abkürzung aus?
Falls er einen Test in Holland machen lassen und es sich herausstellen würde, dass er NICHT der leibliche Vater ist, könnte er dann rechtliche Schritte gegen seine Frau einleiten, eventuell Regress gegenüber den Hausfreund (falls dieser als leiblicher Vater "überführt" werden könnte) verlangen?
Es geht hier immerhin um eine hohe Summe, 19 Jahre Unterhalt für ein eventuelles Kuckuckkinds?
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soviele Fragen & Vermutungen |
Geschrieben von: ditscheridu - 08-03-2016, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
habe mir einige Threads durchgelesen weil ich Antworten auf meine Fragen suche. Überall, auch aus den Gesetzestexten, ließt man Dinge raus die zwar auf mich/uns zutreffen, die mir aber kein abschließendes Bild vermitteln. Mir ist klar, dass das im Detail wohl nur ein Anwalt/Notar klären kann und das es hier im Forum keine Rechtsberatung gibt bzw. geben wird. Vlt. kann mir aber doch der ein oder andere helfen.
Meine Frau, wir sind > 3 Jahre verheiratet, hat sich entschlossen mich zu verlassen. Der Grund ist unter anderem, dass Sie mit dem Stress, entstehend durch meine Selbstständigkeit & geschäftliche Umtriebigkeit, nicht mehr klar kommt. Sie selbst ist leitende Angestellte bei einem DAX Konzern. Sie verdient aktuell ca. 6k Brutto monatlich und zahlt in alle sozialen Kassen ein. Zudem erhält Sie eine stattliche betriebliche Altersvorsorge. Ich verdiene ungefähr das doppelt und sorge für mein Alter in Form von Immobilien vor. Blauäugig wie man ist, verzichtet man zum Zeitpunkt der Eheschließung auf einen Vertrag. Somit gesetzlich geregelte Gütergemeinschaft inkl. Zugewinngemeinschaft.
Meine erste Frage lautet: Meine Frau nagt nicht am Hungertuch - bin ich trotzdem Unterhaltspflichtig? Und falls ja: Welche Möglichkeiten habe ich, dem entgegen zu wirken? Aktuell läuft meine Selbstständigkeit als "Einzelunternehmen". Meine Überlegung ist, eine UG zu gründen und als angestellter GF einen kleinen Obolus zu verdienen. Das hätte zudem den Vorteil, dass ich meine PKV so weiterführen könnte. Kann ich auf diese Weise mein Einkommen so reduzieren, dass ich heil aus der Sache raus komme? Mit den restlichen Umsätzen würde ich Rückstellungen bilden und Investitionen tätigt - so zumindest der Grundgedanke.
Der nächste Punkt betrifft das vorhandene Vermögen. Wir beide haben was in die Beziehung eingebracht. 75 % kamen von mir. Wir haben entsprechende Aufstellungen wer was eingebracht hat. Dieses Vermögen ist ja zunächst nicht gefährdet. Nun ist es so - wie ich oben angeschnitten hatte - dass ich meine Altersvorsorge über vermietete Immobilien bestreiten möchte. Dementsprechend war es auch meine Anlagestrategie hier ein Portfolio aufzubauen. Die Immobilien gehören beiden zu gleichen Teilen. Sowohl die vermieteten Immobilien als auch die selbst bewohnte Immobilie. In Summe sind die beiden Instanzen ungefähr gleich viel Wert. Mir ist es natürlich wichtig, meine "Altersvorsorge" zu behalten wohingegen Sie sagt, dass Sie mit den Miet-Immos nichts zu tun haben möchte. Insofern wäre sie bereit, dass bewohnte Haus alleine weiter zu führen wohingegen ich die Miet-Immos übernehmen würde. Und jetzt kommt das ABER: Da über die Miet-Immos signifikante Einnahmen erwirtschaftet werden, möchte Sie da auch weiterhin ein Stück vom Kuchen. Mein Argument war bisher, dass Sie bis zur Aufteilung schon eine gute Zeit von meiner Altersvorsorge profitiert hat und sich nur deswegen das Vermögen angehäuft hat.
Nun..hat irgend jemand bereits Erfahrungen in diese Richtung gesammelt? Wenn die Miet-Immos jetzt komplett auf mich übergehen, erhöht sich dadurch auch mein zu versteuerndes Einkommen was am Ende ggf. dazu führt, dass ich noch mehr Unterhalt abdrücken muss?
Am Besten wäre natürlich eine gütliche Einigung (aktuell gibt es noch keinen Streit aber auch noch keinen konkreten Plan). Freue mich über jeden Beitrag!
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