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  90% titulieren
Geschrieben von: pillepalle - 08-12-2016, 19:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

moin Gemeinde,

hier steht man solle nur 90% des Unterhalts titulieren lassen,
jetzt meinte ein Arbeitskollege dass es erst ab 100% losgeht.

Hat das jemand schon so gemacht?
Die 100% gelten wenn ich das richtig verstanden habe als Mindestunterhalt?

lg

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  Umgangsrecht
Geschrieben von: JonDon - 07-12-2016, 19:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Irgend wie ist mir folgendes komisch.

Heute ladung vom AG erhalten wegen Umgang.

1. Ich habe nichts beantragt.
2. Hab auch den Anwalt nicht mit beauftragt.
3. Habe überhaupt keine Info von Ihm wegen Umgangsklage.

Was ich gemacht habe?

Sofort den Anwalt angerufen. Bis Freitag ruft er mich an. Vorsorglich hab ich die Ladung im Zugefaxt.


wie kann das nun sein das ich Antragsteller bin obwohl ich nichts beantragt habe?

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  Sie schwanger... trennung? ich am Ende... brauche guten Rat
Geschrieben von: nic265 - 07-12-2016, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Moin zusammen,

ich (38) habe Mitte Mai eine Frau (33) kennengelernt. Am Anfang wie üblich alles soweit gut.
Beide haben eine eigene Wohnung.
Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet und bin im moment Student, das Studium werde ich vorraussichtlich in etwas mehr als einem halben Jahr abgeschlossen haben. Sie arbeitet auch.

Aktuell ist sie in der 11.Schwangerschaftswoche... das war nicht geplant... es sind auch ein paar Dinge passiert die in mir die Vermutung aufkommen lassen, dass sie evtl. absichtlich schwanger geworden ist. wie auch immer...

Seitdem wir wissen, dass sie schwanger ist hat sie sich immer mehr abgegrenzt. Zuerst dachte ich es liegt daran, dass sie sehr mit der Übelkeit zu kämpfen hat... sie wurde wirklich sehr unangenehm... insgesamt 3 wochen krank geschrieben...
Konflikte die davor schon bestanden haben, schwelten auch noch im Hintergrund... mega ätzend...
Die Streitigkeiten nahmen natürlich zu...  ultra belastend für mich (und sie vermutlich auch) das ganze.

Nun weiss ich, dass sie mit dem gedanken spielt die Beziehung zu beenden (mir gegenüber hat sie das in der klarheit natürlich nicht gesagt)...
Da sie eh grad mit Nähe nichts anfangen kann, habe ich ihr vor 2 tagen gesagt, dass ich gemerkt habe, dass sie sich erdrückt fühlt mit Nähe und Aufmerksamkeit und ich ihr nun den Freiraum gebe, den sie mag. Seitdem haben wir keinen Kontakt.
(Normalerweise haben wir viel und mehrfach über den tag verteilt zb im whatsapp geschrieben, vor der schwangerschaft haben wir uns fast jeden tag gesehen).

Es könnte nun für Aussenstehende so wirken als ob sie einfach "nur spinnt" wegen der Schwangerschaft.... ich weiss aber von Informationen die nichts gutes erahnen lassen, die man eher so deuten kann, dass sie kein Interesse an der Fortführung der Beziehung hat.

Ich habe lange heftigst daran gezweifelt, dass eine vernünftige Frau vorhaben kann Alleinerziehend zu werden.... scheinbar ist Ihr das aber zumindest vollkommen egal oder sie will es sogar.

Ich könnte noch Millionen von Details erzählen... aber will hier niemanden langweilen, sondern eher mal zu meinen Fragen kommen. Wenn es noch etwas gibt was zum Beantworten meiner Fragen von Bedeutung ist, einfach nachhaken bitte.

Verstehe ich es richtig, dass ich im dümmsten Fall für sie und das kind unterhalt zahlen muss und mir 1050€ bleiben?

Wenn ich die Vaterschaft zunächst nicht anerkenne wird sie vorraussichtlich ja dann übers Gericht das Erzwingen....  wenn ich nun aber bis dahin im Ausland arbeiten würde, wie ist dann der Sachverhalt?
Die Frage kommt daher, dass ich mal bei das-maennermagazin.com gelesen habe, dass es das schlaueste sei sich ins ausland zu verdrücken. Weiss nicht ob das ernst gemeint ist oder mehr so ne Pointe?
Nehmen wir an ich bin für ne gewisse Zeit im Ausland, muss ich dann nicht evtl alles rückwirkend bezahlen?

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  Unterhalt-Versäumnisurteil wie gehts weiter.
Geschrieben von: Milchbar - 04-12-2016, 21:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

ich habe vom Jugendamt(Beistandschaft) eine Aufforderung bekommen mein Einkommen offen zu legen(Auskunft – und Ermittlungsbogen).


Nach einer Woche teilte man mir mit, dass Unterhaltsanspruch z.Z bei mir nicht durchsetzen lässt(Selbstbehalt ALG2) .

Jetzt legte man mir noch ein Versäumnisurteil bei und schreibt mir, dass nicht gezahlter Unterhalt mir als Schuld aufläuft.

(Versäumnisurteil)
2. Der Beklagte wir verurteilt, dem Kläger zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters vom Tag der Geburt, dem XXXXXXX, an 100 % des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen gemäß §2 der Regelbeitragsverordnung abzüglich des nach §1612b abs. 5BGB anzurechnenden anteiligen Kindergeldes für ein Kind, derzeit monatlich mithin XXX,XX EURO zu zahlen.


Ich sehe das Versäumnisurteil das erste mal.


Ist dieses Versäumnisurteil wie ein Titel ?




MfG

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  Akteneinsicht, Übermittlung von Daten einschränken
Geschrieben von: Theo_54657 - 02-12-2016, 14:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

Mein Kind wurde durch einen noch zu ermittelnden Täter sexuell belästigt. Eine entsprechende Anzeige wurde aufgenommen und die Ermittlungen laufen.

Soweit mir bekannt ist werden im Rahmen einer Akteneinsicht des Täteranwaltes, diesem auch der Name und die Adresse des Opfers mitgeteilt. Nun möchte ich vermeiden das dem Täter durch unseren Justizapparat der Name und die Adresse meines Kindes mit geteilt wird und dieser dann auch noch die Möglichkeit hat meinem Kind gezielt nach zu stellen.

Wo muß ich die Beschränkung der Akteneinsicht übermittelten Daten beauftragen und gibt es da einen Mustertext oder ein Formular ?

Meine versuchte Klärung meiner Frage über Tante google, den Sachbearbeiter des Falls, der Auskunfts und Beratungsstelle der Polizei  und der Opferbeauftragten haben bisher zu keiner Klärung geführt.

Eventuell hat einer von euch so etwas schon durch oder hat irgend wo eine Anleitung oder ein Formular in den Weiten des Internets gesehen.


Schönes Wochenende

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  KM produziert irre Kosten und Schuldenberge
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 01-12-2016, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (143)

Hallo Ihr Lieben,

so langsam wächst (mir) das Ganze über den Kopf.

Nach einer Räumungsklage (Kosten rund 4.000 Euro) und der nun endlich geräumten Wohnung (Spedition durch KM beauftragt rund 1.500 Euro! und ist der Meinung, noKids MÜSSE es bezahlen wegen der dauernden Unterhaltspflichtverletzungen ;-)) hat sich heute der Vermieter der KM (und von noKids - es war ja die einst eheliche Wohnung) gemeldet mit einer Schadensmeldung.

Alle Böden seien unsachgemäß gepflegt worden (sorry, das glaube ich sogar, seit ich die KM kennenlernen konnte) und die Kosten seien geschätzt bei 3.500 Euro!!!

Ihr kennt inzwischen die vielen Baustellen hier bei uns und könnt Euch vielleicht vorstellen, dass es sehr schwierig ist den Überblick zu behalten.

noKids und die KM haften als Gesamtschuldner bis zum Räumungsbeschluss.

Wie ist der Sachverhalt mit den Schäden nun?

Was wird noch auf uns zukommen ... frage ich mich inzwischen.

LG

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  Müssen wir Gerichtskosten bezahlen?
Geschrieben von: eve1510 - 01-12-2016, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo!

Mal wieder gibt es Stress!

Mein Mann hat Kind (8Jahre) aus vorheriger Beziehung. Davon existieren Restschulden (330 Euro) monatlich.
Mann ist seit 4 Jahren neu verheiratet und hat seit April mit dieser Frau ein Kind. Ehefrau hat momentan Einkommen vom Elterngeld. Danach noch 2 Jahre Elternzeit mit einem 450 Euro Job. Ehefrau hatte vor Geburt Selbständigkeit. Momentan ruht dies. Vorher allerdings kein Gewinn erwirtschaftet da dies noch beim Aufbau war.

KM hat Kindesunterhalt in Höhe von 115% eingeklagt. Ausergerichtlich wollte sie sich nicht einigen. Jetzt ging es vor Gericht. Richterin hat alles anerkannt außer das Mann Ehefrau unterhaltspflichtig ist. Somit wäre der Unterhalt bei 110% wobei mit Anerkennung der Ehefrau eine Herabstufung auf 105% möglich wäre. Richterin meinte man soll sich auf 110% einigen. KM besteht weiterhin auf 115%.

Jetzt wurden vom Gericht dem Vater 9/10 der Gerichts und Anwaltskosten zugeteilt. Warum denn bitte das????

Ist das wirklich möglich??? Was kann man dagegen tun???

Vater zahlt von beginn an regelmäßig was er bezahlen muss (KM findet das natürlich immer zu wenig). Alles was KM vorgetragen hat wurde von der Richterin nicht anerkannt. Sie wollte das die Restschulden nicht anerkannt werden. Das die Vorrauszahlungen an das Finanzamt nicht anerkannt werden und das Ehefrau nicht anerkannt wird. Das ist der einzige Punkt wo Richterin zustimmt. Warum auch immer??? Rechtens wäre es wenn es anerkannt wird.

Was können wir tun???

Vielen Dank schon mal im Vorraus

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  Unterhalt im voraus bezahlen
Geschrieben von: pillepalle - 30-11-2016, 23:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

und noch eine Frage von mir.

bin gerade dabei mir verschiedene Szenarien durchzuspielen.

Und zwar will mein Konto wegen dem Zugewinnausgleich so niedrig wie möglich halten.
Kann ich der Ex theoretisch den KU im voraus überweisen, sprich
jetzt schon für Januar 2017 überweisen?

Dass das dann im Verwendungszweck angegeben werden muss ist klar,
aber macht das so Sinn?

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  bis wann Unterhalt bezahlen
Geschrieben von: pillepalle - 30-11-2016, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

moin Gemeinde,

der RA meiner Ex verlangt von mir den, Zitat "Unterhalt monatlich im voraus zu überweisen".

bis wann MUSS der Unterhalt auf dem Konto der Ex sein?
ich meine ich bezahle nicht den Unterhalt vom Dezember im November...

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  Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
Geschrieben von: mars - 28-11-2016, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo liebgewonnenes Forum,

nachdem ich seit einigen Jahren recht häufig im Forum mitgelesen, sehr viel gelernt und richtg gemacht habe,
wende ich mich heute mit einer Frage an euch auf die ich keine wirkliche Antwort finde.

Vorab zur Situation: Nach rund 10 Jahren Ehe Trennung 2008, Scheidung 2014.
Es gibt zwei Kinder, mittlerweile volljährig und in Ausbildung. Das jüngere Kind lebt bei der Mutter, das ältere bei der Großmutter.
Die Zeit nach der Trennung verlief wie leider viel zu häufig extrem hart und mit fast allem was die Trickkiste hergibt:
unangekündigte "Flucht" aus dem Haus, ex beschimpfte mich und griff mich vor den Kindern an, Strafanzeigen,
übelste Manipulation und Instrumentalisierung der Kinder.
All das unter den, die Interessen der Mutter streng schützenden Fittichen von Jugendamt und Familiengericht.

Die Kinder haben beide ohne Frage in diesem Krieg sehr gelitten und wurden natürlich auch deutlich geprägt.
Das ältere Kind, jetzt 20 hat nach enormen Schulproblemen die erste Ausbildung abgebrochen und nun eine zweite begonnen.
In der ersten Ausbildung verdiente es sehr gut, hatte rund 900 Euro netto. Jetzt bekommt es deutlich weniger, genau kann ich es nicht sagen, vielleicht 380 Euro.
Gestern hatte ich ein Anwaltschreiben im Kasten in dem dieser für das ältere Kind dessen  Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung des Volljährigenunterhalts mitteilt.
Natürlich verlangt er von mir allerlei Auskünfte über Einkünfte usw.
Die werde ich wohl oder übel rausrücken, später.
Jetzt endlich meine Frage:
Für mein Verständniss muss man doch erst den Anspruch nachweisen und kann dann Auskunft verlangen, oder liege ich da falsch? 

Was würdet ihr dem Anwalt antworten? Ich würde ja wirklich gerne zuerst die Begründung in der Hand haben.
Ja und es ist so: das ältere Kind hat den Kontakt abgebrochen, es gibt kein direktes Herankommen.
Und ich hatte in den letzten Wochen tatsächlich überlegt ihm regelmäßig Geld zu überweisen, dachte auch schon an eine gewisse Dynamik als Anreiz die Ausbildung durchzuziehen.
In der langen Reihe von Genickschlägen mal wieder ne neue Facette: (fast schon) vor Gericht gezerrt vom eigenen Kind!

Freue mich auf eure Antworten

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