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KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Druckversion

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KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 16-11-2016

Hallo Ihr Lieben,

da ich zwar ein paar Themen zu Jobcenter und HartzIV gesehen habe, jedoch nicht eine Essenz für unsere Situation hier finden kann, eröffne ich ein hoffentlich kurzes Thema:

Wie Ihr wisst, bin ich mit noKids zusammen und wir kämpfen uns gemeinsam durch seine schwere Trennungs- und Scheidungszeit.

Jetzt ist herausgekommen, dass die KM seiner Kinder HartzIV beim Jobcenter beantragt hat.
Ebenfalls hat sie die eine oder andere Zahlung (Mietrückstand) von denen erhalten.
Details sind noch nicht bekannt.

noKids bezahlt jeden Monat rund 2800 Euro Unterhalt (Kinder + Ex + Versicherungen + Hort)
Also genau das, was tituliert wurde bei Gericht. Ebenfalls 160% von der DD für die Kids.

In welchen Fällen kommt jetzt dennoch das Jobcenter auf die Väter zu?
Mit welcher Begründung?
Warum bekommt jemand mit soviel Unterhalt überhaupt HartzIV?

Irgendwie verstehe ich das Alles nicht, obwohl ich in solchen Dingen recht gut Bescheid weiss.

Danke für Eure Antworten.

LG


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - p__ - 16-11-2016

(16-11-2016, 14:41)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: In welchen Fällen kommt jetzt dennoch das Jobcenter auf die Väter zu?

Versuchen tun sie es immer. Da der Vater aber titulierten Unterhalt bezahlt und dann auch noch sage und schreibe 2800 EUR, kann ich mir kaum vorstellen, dass darüber hinaus noch mehr durch die Arbeitsagentur kassiert werden kann.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 16-11-2016

Ok - vielen Dank für Deine Antwort. Ja, er bezahlt alles, was festgestellt wurde.
Wobei die KM überall angibt, er bezahle keinen Unterhalt... aber Kontoauszüge lügen nicht.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - kay - 16-11-2016

Kann es denn wirklich sein, dass sie bei soviel Trennungunterhalt noch Harz IV bekommt? Kann manN sich ja kaum vorstellen...


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 16-11-2016

Sie gibt es eben nicht an! Wobei ich es absolut nicht verstehe, wie hier geprüft wird, bzw. was sie nachweisen muss...

Ja - es sind genau diese Werte... jeden Monat.
Im Trennungsjahr waren es sogar 4500 Euro monatlich.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - p__ - 16-11-2016

Das nicht anzugeben ist doch vollkommen schwachsinnig. Ihr muss doch klar sein, dass das sofort auffliegt.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 16-11-2016

Sie hat innerhalb von 24 Monaten fast genau 105.000 Euro Unterhalt, Zahlungen für sie an Unterhalt statt (Miete, Strom u.a.) erhalten. Das ist doch kaum vorstellbar, oder?
Das was beim KV übrig blieb, reichte manchen Monat kaum zum Essens-Einkauf... Nach Bezahlung aller Verpflichtungen waren genau 0 Euro am Monats-ANFANG da.
Irre Gesetze bei uns!
Jetzt läuft der Gerichts-Streit, ob die Zahlungen an Unterhalt statt überhaupt anrechnungsfähig sind.
Sie gibt an in genau dieser Zeit 18.000 Euro erhalten zu haben ;-)

@p_: wie fliegt das auf? Wie ist die Prozedur bei ALG2/HartzIV? Kann ich das irgendwo nachlesen? Damit Du nicht so viel schreiben musst.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - p__ - 16-11-2016

Natürlich kommt die Arbeitsagentur sofort zum Vater, wenn die Ex dort Geld will. Und dass der Vater problemlos seine Zahlungen nachweisen kann und wird, ist der nächste Schritt. Und zack, Sozialleistungsbetrug, Erschleichen von staatlichen Sozialleistungen, ohne dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen aus dem Sozialrecht vorliegen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - kay - 16-11-2016

Derartige Verhaltensmuster kenne ich gut, als Borderlinerin glaubt sie wirklich nichts erhalten zu haben und gibt das daher beim Amt auch so an. Es spielt keine Rolle das die Zahlungen nachweisbar sind, in ihrer BL Welt hat sie nichts erhalten und Punkt. Das kann man als halbwegs normaler Mensch schwer nachvollziehen, ist aber wirklich so. So ticken die Teufelstoechter und LEIDER kommen sie damit auch oft durch und falls nicht, hat es kaum oder garkeine Konsequenzen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - p__ - 16-11-2016

Faszinierend. Erfindung einer eigenen Realität, losgelöst von den simpelsten Tatsachen. Für den Vater gibts wenigstens auch keine Folgen, denn nichts lässt sich leichter nachweisen wie tatsächlich getätigte bargeldlose Zahlungen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - kay - 16-11-2016

Fazinierend? Naja, eher erschreckend!!! Da sie den Muell selber glauben, wirken sie unheimlich ueberzeugend und viele Dinge sind eben nicht so ohne weiteres nachweisbar wie Ueberweisungen. Daher rate ich ja auch immer wieder, bei derartigen "Damen" NICHTS aber auch GARNICHTS mehr ohne Nachweis machen. Am besten alles nur schriftlich und ansonsten nur vor neutralen Zeugen.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - p__ - 16-11-2016

Man kann auch von der Hölle fasziniert sein :-)


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Nappo - 16-11-2016

Mir fehlen die Worte... (Sorry, für diesen nutzlosen Post)


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Austriake - 17-11-2016

(16-11-2016, 21:16)p__ schrieb: Natürlich kommt die Arbeitsagentur sofort zum Vater, wenn die Ex dort Geld will. Und dass der Vater problemlos seine Zahlungen nachweisen kann und wird, ist der nächste Schritt. Und zack, Sozialleistungsbetrug, Erschleichen von staatlichen Sozialleistungen, ohne dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen aus dem Sozialrecht vorliegen.

Ich kenne einen Fall, wo eine Frau Hartz4-Leistungen bezieht wegen Erwerbsunfähigkeit. Ohne dass jemals diese Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, weder von der Rentenversicherung (sonst bekäme die Dame ja EU-Rente, Ansprüche hat sie ja) noch von sonst jemandem.

Das Jobcenter will vom Ex-Mann, der den ausgeurteilten und titulierten nachehelichen Unterhalt treu und brav zahlt, den Differenzbetrag zur Grundsicherung eintreiben.

Hier haben Jobcenter und Frau einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen - Leistungsbezug aus vorgetäuschten Gründen mit anschliessendem Ausgleich durch den Unterhaltspflichtigen über dessen Unetrhaltspflicht hinaus.

Wenn sich Ex-Frauen den nervenzehrenden Streit um Unterhaltsleistungen ersparen wollen, gehen sie einfach zum Jobcenter, kassieren ALG2 und lassen das Jobcenter das Geld eintreiben.
Die Frauen nutzen einfach nur die vorhandenen Möglichkeiten - und natürlich nur das, was ihnen zusteht....


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

@alle: wie ich sehe, sind Viele hier ebenfalls geschockt darüber, wie die Vorgehensweise ist und WIEVIEL Geld eine KM verprassen kann ohne mit der Wimper zu zucken...
Im selben Zeitraum hat sie ihre Miete nicht bezahlt und wurde per Räumungsklage rausgeworfen. Dabei wurden ZUDEM noch rund 10.000 Euro an Kosten/Schulden angehäuft.
Dazu hat sie dann noch rd. 20.000 Euro an Anwalts- und sonstigen Kosten verursacht (nur auf ihrer Seite) - da sind viele Prozesskosten dabei, die KEINE Aussicht auf Erfolg hatten und wo es keine PKH gab.

Ja - BL! Eine andere Erklärung kann es für diesen Wahnsinn nicht geben ...

@Austriake: dieser Fall hier liegt doch wahrscheinlich ÜBER der Grundsicherung, oder? Mit rd. 2800 Euro? Oder verstehe ich etwas nicht?


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - hans2000 - 17-11-2016

Die fährt die Kiste voll gegen die Wand, der KM ist alles egal.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

@kay: so wie du das schreibst und es ebenfalls auf der BL-Seite steht, klingt es wirklich plausibel. Sie glaubt es wirklich.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - p__ - 17-11-2016

Finanziell hat sie sie schon gegen die Wand gefahren. Die bereits gemachten Schulden bekommt sie ohne guten Job nicht wieder los und der ist bei ihr nicht in Aussicht.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

Ich habe mal eine Berechnung gemacht mit den mir bekannten Zahlen. Da ich unsicher war, ob ich nicht doch falsch liegen könnte.

Dabei komme ich auf KEINEN Fall zu HartzIV Bezug.

Variante 1 ist die bis zur Räumungsklage genutzte Wohnung. Variante 2 ist die jetzige (geschätzte Miete) Wohnung.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Bitas - 17-11-2016

Natürlich steht ihr kein ALG2 zu, wenn Dein Mann 2800€ Unterhalt zahlt. Auch kannst du vergessen, das der Jobcenter solche Mieten akzeptiert.
Was ist in D nur los, irgendjemand muss doch mal kapieren das die Kinder bei so einer Mutter nicht gut aufgehoben sind....BL ist eine schlimme Krankheit, für alle beteiligten.
Die armen Kinder....wie "fast" immer.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - kay - 17-11-2016

Der ist garnichts egal, die ist psychisch krank und glaubt alle ihre Luegen selber! Wer damit noch nicht konfrontiert wurde, kann sich nicht vorstellen in welcher irren und wirren Welt Borderlinerinnen leben. Auf der anderen Seite ist deren Welt aber nicht irr und wirr genug damit sie nichts mehr auf die Reihe bekommen und eingewiesen werden. Die bewegen sich genau auf so einer Grenzlinie (daher ja auch "Borderline") zum Wahn. Meistens schaffen sie es eben immernoch Mitleid zu erzeugen, Helfer um sich zu scharren und ihren Zerstoerungsfeldzug gegen den Ex-Partner durchzuziehen. Leider ist sich die Justiz und Helferindustrie dem absolut nicht bewusst und daher ist es auch so extrem schwierig gegen eine Borderlinerin anzukommen. Das Operferabo was Frauen nun mal haben, macht es nochmals schwieriger.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

@kay: das denke ich ebenfalls! Es geht nicht um "egal" - es geht um ihre Realität, die durch das BL für sie existiert.
Und ja, diese Helfer und "Opfer-Unterstützer" findet sie jede Menge.
Wobei sie aktuell ALLE angreift.
Anwälte, Richter, VB ...


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - kay - 17-11-2016

Das liegt in der Natur der BL, sie sind Meisterinnen der Manipulation. Sie wird immer irgendwelche Helfer und Sponsoren finden. Wenn es das JA und Anwaelte nicht sind, ist es eben der Weisse Ring oder das Frauenhaus, bzw. Frauen helfen Frauen Vereine etc. Hinter deraritgen (im uebrigen oft staatlich gefoerderten) "Vereinen" stehen ganze Netzwerke. Gerade so Kampfemanzentruppen ist es voellig egal wie durchgeknallt eine Frau ist, hauptsache sie ist Frau und es geht gegen Maenner. Etwas derartiges existiert leider fuer Vaeter/Maenner nicht mal im Ansatz.


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - hans2000 - 17-11-2016

(17-11-2016, 09:43)p__ schrieb: Finanziell hat sie sie schon gegen die Wand gefahren. Die bereits gemachten Schulden bekommt sie ohne guten Job nicht wieder los und der ist bei ihr nicht in Aussicht.

Dann macht sie Privatinsolvenz und die Schulden sind erloschen


RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016

@hans: so einfach wird das nicht. Weisst Du, da muss sie über ein paar Jahre mit relativ wenig Geld auskommen ... das kann sie nicht! Was passiert dann?
Und: die Kinder tragen wieder einmal den Schaden davon ...