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| Beistand beim JA-Gespräch |
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Geschrieben von: LoveNoBitch - 13-04-2017, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Forum!
Kommende Woche ist Gesprächstermin beim JA; beantragt wurden Umgangspflegschaft und psychologisches Gutachten/ alternativ Bindungsgutachten.
Die Einladung zum Gespräch erfolgte aber Aufgrund §162 FamFG, 50 SGB VII um die elterliche Sorge zu regeln.
Entweder hier hat jemand mal wirklich den Bericht der Rechtspsychologin gelesen und verstanden (unwahrscheinlich nach der unendlichen Geschichte) oder das wird ne Falle.
(Viel eher wahrscheinlich nach der bisherigen Entwicklung) Gespräch findet nämlich ohne KM statt, nur SB und KV.
Habe nun eine befreundete Pädagogin und ebenfalls Verfahrensbeiständin aus nem ganz anderen Landkreis gewinnen können, als Beistand nach §13 SGB X
zu diesem Termin mitzugehen. Habt ihr mit solchen Gesprächen Erfahrung?
Wurde euch evtl. der Verbleib des Beistandes verweigert? wenn ja, mit welcher Begründung?
Viele Grüße, LNB
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| Viktimisierung |
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Geschrieben von: Mercedes_AMG - 12-04-2017, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Guten Morgen,
ich habe lange nachgedacht, ob ich das hier schreiben soll.
Das schlimmste, was ich bisher erleben musste waren weder unfähige Jugendämter, rachsüchtige Exen und geldgierige Anwälte.
Es waren Leute ( teilweise Verwandte ) die die schlimme Situation auch noch einseitig und zu meinen Lasten moralisiert haben.
So ein Erlebnis hatte ich vor einigen Wochen, Meinungsaustausch unter Verwandten. Den habe ich nicht bestellt.
Was da an Vorwürfen gekommen ist, sprengt meine Vorstellungskraft. Ich muss schon sagen, die einseitige Dressierung durch Medien und staatliche Institutionen zeigt langsam Wirkung. Meine Meinung zu diesen ganzen Wust an Falschbeschuldigungen, juristisches Desinteresse, einseitiger Täterinnenschutz: Wenn der Staat solche Gesetze macht, die ganz viel Missbrauch möglich machen, dann soll er gefälligst dafür tief in die Tasche greifen. Ergebnis sind traumatisierte Väter, die völlig leistungsunfähig sind. Kaputte Familie mit traumatisierten Kindern. Die Helferindustrie kann sich freuen. Ganz viele neue "Kunden", denen "geholfen" werden muss.
Die Allgemeinheit darf dafür blechen. Richtig so. Zahlen müssen immer die Anderen. Ist ein schönes Lebensprinzip, dass zwangsläufig zu einer Aussenseiterrolle führt.
Mit so einer Meinung eckt man zwangsläufig an. Der gut abgerichtete Deutsche Schäferhund namens "Michel" schnappt automatisch zu.
Da rauszukommen ist schwierig. Am besten sagen, dass man ganz viel Unterhalt zahlt und viel Verständnis für die schwierige Situation der Kinder hat. Und das der Staat die ganzen Alleinerziehenden bitte noch mehr unterstützen soll.....
Diskussionen mit" aufrechten und ehrlichen" Kleinbürgern bringen leider garnichts.....
Beste Grüsse vom Bodensee....
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| Post vom JA - Beistandschaften |
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Geschrieben von: adafeb - 08-04-2017, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen,
ich bin kürzlich vom JA - Abteilung Beistandschaften angeschrieben worden und erbitte mir Euren Rat im Umgang mit diesem Schreiben. Laut Schreiben hat die KM eine Beistandschaft beantragt.
Unser Kind ist sieben Jahre jung und hat seinen Lebensmittelpunkt bei der KM. KU habe ich noch nie gezahlt und bin auch nie von der KM oder Ämtern dazu aufgefordert worden. Die Kommunikation zwischen uns Eltern ist seit einigen Monaten schwierig, hohes Konfliktpotential, Einigung bzw.. Gespräche sind nicht möglich, zuletzt hatten wir im März ein erstes Umgangsverfahren mit Beschluss. Seit dem habe ich erweiterten Umgang, vorher 5 Jahre WM.
Konkret werde ich nun dazu aufgefordert Auskunft innerhalb von drei Wochen über Einkünfte und Vermögen zu erteilen, die zur Feststellung eines Unterhaltsanspruches erforderlich ist. Dafür soll ich Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers der letzten 12 Monate, vorlegen. Darüber hinaus werde ich gebeten einen Auskunfts- und Ermittlungsbogen auszufüllen und den letzten Einkommenssteuerbescheid zuzusenden. Könnt Ihr mir bitte Auskunft darüber geben welche Auskunft ich rechtlich gesehen geben muss?
Im weiteren Verlauf des Schreibens heißt es:
Zitat: "Bis zur abschließenden Berechnung des Unterhalts bitte ich Sie, vom xxxxxx an 100% des Mindestunterhalts in Höhe von xxx€" auf ein Mündelkonto zu überweisen".
Mit dem Schreiben wurde ich rückwirkend in Verzug gesetzt. Sollte ich keine Auskunft erteilen droht ein kostenpflichtiges vereinfachtes Verfahren gemäß 249 ff. FamFG.
Muss ich dieser Bitte nun Nachkommen den Betrag auf das Mündelkonto zu überweisen? Finanziell setzt mich der auf mich zukommende Anspruch stark unter Druck. Um ihn bedienen zu können muss ich meine Wohnung umgehend aufgeben, so dass mein Kind dann auch keine Übernachtumgänge bei mir haben könnte. Andererseits gibt es den Umgangs-Beschluss vom FG, der mich ja auch verpflichtet.
Ich danke euch fürs Mitlesen und für jeden guten Kommentar!
Grüße,
adafeb
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| Scheidungstermin vor Gericht - Risiken bei Abwesenheit? |
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Geschrieben von: Maestro - 04-04-2017, 22:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hi zusammen,
wie schaut es eigentlich aus, wenn man zum gerichtlichen Scheidungstermin einbestellt wird, sich aber aus Deutschland abmeldet und auswandert... kurzum nicht erscheint. Das dürfte den Richter nicht gerade gütig stimmen, oder ist das letztlich Schnurze-Piepe?
Welche Strategie ist hier sinnvoll?
Den eigenen Anwalt hinschicken und bezahlen, oder ganz fern bleiben?
Man könnte z.B. vermuten, dass der Richter solchen "Flüchtlingen" nochmal extra eine aufbrummt, in Form von Tagessätzen, Geldbußen oder längeren Unterhaltszeiträumen, oder ist das Nonsense?
Grüße
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