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  Kindesunterhalt und besitz eines Hauses
Geschrieben von: Freebird - 14-04-2017, 16:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo,

wenn man kein Kindesunterhalt zahlt, weil man nicht genug Geld verdient aber ein Haus geschenkt bekommt, wie verhält sich das?

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  Beistand beim JA-Gespräch
Geschrieben von: LoveNoBitch - 13-04-2017, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Forum!

Kommende Woche ist Gesprächstermin beim JA; beantragt wurden Umgangspflegschaft und psychologisches Gutachten/ alternativ Bindungsgutachten.
Die Einladung zum Gespräch erfolgte aber Aufgrund §162 FamFG, 50 SGB VII um die elterliche Sorge zu regeln.
Entweder hier hat jemand mal wirklich den Bericht der Rechtspsychologin gelesen und verstanden (unwahrscheinlich nach der unendlichen Geschichte) oder das wird ne Falle.
(Viel eher wahrscheinlich nach der bisherigen Entwicklung) Gespräch findet nämlich ohne KM statt, nur SB und KV.

Habe nun eine befreundete Pädagogin und ebenfalls Verfahrensbeiständin aus nem ganz anderen Landkreis gewinnen können, als Beistand nach §13 SGB X
zu diesem Termin mitzugehen. Habt ihr mit solchen Gesprächen Erfahrung? 
Wurde euch evtl. der Verbleib des Beistandes verweigert? wenn ja, mit welcher Begründung?

Viele Grüße, LNB

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  Kann man Unterhalt im Knast absitzen?
Geschrieben von: Maestro - 12-04-2017, 16:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hi,

und noch 'ne Frage, aber eine spannende Big Grin 

Angenommen, die Unterhaltspflicht für Frau und Kind ist vorbei/abgelaufen, kann man sich hinter schwedische Gardinen setzen, um die Schulden loszuwerden?

Die Frage ist extra so gestellt, weil ich mal stark annehme, dass solange UH-Pflicht besteht, im Knast sowohl Kindes- wie auch Ehegattenunterhalt im Gefängnis weiter auflaufen, oder?

Grüße  Rolleyes

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  Viktimisierung
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 12-04-2017, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Guten Morgen,

ich habe lange nachgedacht, ob ich das hier schreiben soll.

Das schlimmste, was ich bisher erleben musste waren weder unfähige Jugendämter, rachsüchtige Exen und geldgierige Anwälte.
Es waren Leute ( teilweise Verwandte ) die die schlimme Situation auch noch einseitig und zu meinen Lasten moralisiert haben.
So ein Erlebnis hatte ich vor einigen Wochen, Meinungsaustausch unter Verwandten. Den habe ich nicht bestellt. 

Was da an Vorwürfen gekommen ist, sprengt meine Vorstellungskraft. Ich muss schon sagen, die einseitige Dressierung durch Medien und staatliche Institutionen zeigt langsam Wirkung. Meine Meinung zu diesen ganzen Wust an Falschbeschuldigungen, juristisches Desinteresse, einseitiger Täterinnenschutz: Wenn der Staat solche Gesetze macht, die ganz viel Missbrauch möglich machen, dann soll er gefälligst dafür tief in die Tasche greifen. Ergebnis sind traumatisierte Väter, die völlig leistungsunfähig sind. Kaputte Familie mit traumatisierten Kindern. Die Helferindustrie kann sich freuen. Ganz viele neue "Kunden", denen "geholfen" werden muss.

Die Allgemeinheit darf dafür blechen. Richtig so. Zahlen müssen immer die Anderen. Ist ein schönes Lebensprinzip, dass zwangsläufig zu einer Aussenseiterrolle führt. 

Mit so einer Meinung eckt man zwangsläufig an. Der gut abgerichtete Deutsche Schäferhund namens "Michel" schnappt automatisch zu.

Da rauszukommen ist schwierig. Am besten sagen, dass man ganz viel Unterhalt zahlt und viel Verständnis für die schwierige Situation der Kinder hat. Und das der Staat die ganzen Alleinerziehenden bitte noch mehr unterstützen soll.....

Diskussionen mit" aufrechten und ehrlichen" Kleinbürgern bringen leider garnichts.....

Beste Grüsse vom Bodensee....

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  Post vom JA - Beistandschaften
Geschrieben von: adafeb - 08-04-2017, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo zusammen,

ich bin kürzlich vom JA - Abteilung Beistandschaften angeschrieben worden und erbitte mir Euren Rat im Umgang mit diesem Schreiben. Laut Schreiben hat die KM eine Beistandschaft beantragt. 

Unser Kind ist sieben Jahre jung und hat seinen Lebensmittelpunkt bei der KM. KU habe ich noch nie gezahlt und bin auch nie von der KM oder Ämtern dazu aufgefordert worden. Die Kommunikation zwischen uns Eltern ist seit einigen Monaten schwierig, hohes Konfliktpotential, Einigung bzw.. Gespräche sind nicht möglich, zuletzt hatten wir im März ein erstes Umgangsverfahren mit Beschluss. Seit dem habe ich erweiterten Umgang, vorher 5 Jahre WM. 

Konkret werde ich nun dazu aufgefordert Auskunft innerhalb von drei Wochen über Einkünfte und Vermögen zu erteilen, die zur Feststellung eines Unterhaltsanspruches erforderlich ist. Dafür soll ich Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers der letzten 12 Monate, vorlegen. Darüber hinaus werde ich gebeten einen Auskunfts- und Ermittlungsbogen auszufüllen und den letzten Einkommenssteuerbescheid zuzusenden. Könnt Ihr mir bitte Auskunft darüber geben welche Auskunft ich rechtlich gesehen geben muss? 

Im weiteren Verlauf des Schreibens heißt es:

Zitat: "Bis zur abschließenden Berechnung des Unterhalts bitte ich Sie, vom xxxxxx an 100% des Mindestunterhalts in Höhe von xxx€" auf ein Mündelkonto zu überweisen".

Mit dem Schreiben wurde ich rückwirkend in Verzug gesetzt. Sollte ich keine Auskunft erteilen droht ein kostenpflichtiges vereinfachtes Verfahren gemäß 249 ff. FamFG.

Muss ich dieser Bitte nun Nachkommen den Betrag auf das Mündelkonto zu überweisen? Finanziell setzt mich der auf mich zukommende Anspruch stark unter Druck. Um ihn bedienen zu können muss ich meine Wohnung umgehend aufgeben, so dass mein Kind dann auch keine Übernachtumgänge bei mir haben könnte. Andererseits gibt es den Umgangs-Beschluss vom FG, der mich ja auch verpflichtet. 

Ich danke euch fürs Mitlesen und für jeden guten Kommentar!

Grüße,

adafeb

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  Umgangsrecht: Frau betreibt Kindesentzug!
Geschrieben von: Maestro - 06-04-2017, 11:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,

meine Exe ist vor einigen Wochen mitsamt Kind umgezogen.
Die ersten Wochen sah ich mein Kind jede Woche.
Jetzt will sie das nur noch alle 2 Wochen und beruft sich darauf ihren Wunsch ja so über ihren Anwalt mir mitgeteilt zu haben.
Aber ich habe nach wie vor das Sorgerecht als Vater und stimme der Umgangsregelung nicht zu.

Wie kann man sich als Vater gegen den Kindesentzug wirksam wehren?

Das ist reinstes Frauendiktat hier. Sie wolle das so, dann habe ich das so mitzuspielen, denkt sie.

Zumal der jetztige Wohnort absolut kindeswohl ungeeignet ist, das Kind hat nicht mal ein eigenes Zimmer.

Was kann ich tun? Einstweilige Verfügung übers Familiengericht holen? Jugendamt hinschicken zur Prüfung...?
Ideen?

Ich möchte mein Kind JEDE Woche mind. 2 Tage sehen dürfen, und nicht nur alle 2 Wochen.

Grüße Blush

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  HowTo: Ehegattenunterhalt erfolgreich prellen?
Geschrieben von: Maestro - 05-04-2017, 18:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Helas!

Und noch ein Thread von mir... ich oute mich jetzt mal als angestellter Topverdiener Big Grin ... aber braver Kindesunterhaltszahler Angel  

Mein recht anspruchsvoller Job gefällt mir ganz gut, aber ich habe keine Lust mich für den Sozialhilfe/Grundsicherungs-/Hartz4-Satz über Jahre oder gar Jahrzehnte zu schinden.

Die ersten Unterhaltsberechnungen und -forderungen seitens der Anwältin meiner (voraussichtlich nächsten 4 Jahre wg. Kinderbetreuung erwerbsunfähigen) Exe sind schon reingeflattert.
Ich sage nur: Unverschämt, astronomisch hoch. Weit mehr als selbst ein Genußmensch zum gut Leben wirklich braucht.
Ich zahle natürlich erst mal nüschte. Und spiele auf Zeit...

Mein Problem: Ich kann mich in meiner Position nicht arm rechnen! Die Exe mitsamt Anwältin wissen leider was ich bis zuletzt verdiente.

Gibt es trotzdem Tricks wie ich sie möglichst lange um Ihren Ehegattenunterhalt herumkomme? Tipps und Ideen sind willkommen.

Wie lange kann es dauern, von der letzten Mahnung/Zahlungsaufforderung bis zur Konto- und Gehaltspfändung?
Kann ich diese evtl. irgendwie juristisch blockieren?

Das Zauberwort heißt ja "Prüfung der Leistungsfähigkeit". Aber was geschieht einem wirklich, wenn man verurteilt wird und als leistungsfähig dasteht, aber man weiterhin nix zahlt.

Gruß Wink

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  Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang?
Geschrieben von: Maestro - 05-04-2017, 10:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

wenn man der Exe weder Trennungs- noch nachehelichen Unterhalt zahlt, wo kann sie sich stattdessen erst mal einen Vorschuss dafür holen?

Sozialamt und/oder Arbeitsagentur?
Ich rief bei der AA bereits an mit der Frage, Antwort war: Das beantworten wir nicht am Telefon. Da müssen sie einen Termin beim Berater machen.

Falls ja, wie hoch ist der Vorschuss und wie lange kann sie ihn max. bekommen?

Wie lange dauert es i. d. Regel bis sie mit einem Titel aufs Konto und ins Gehalt/Einkommen reinpfänden kann und den GV mit Richterbefehl vorbeischicken?

Idee: Man zahlt erst mal nur den Vorschuss, den sie vom Staat bekäme, damit kann sie sich nix holen von den Behörden/Ämtern und man selbst hat als Unterhaltspflichtiger ein paar Kletten weniger, die einem am Hintern kleben.

Dank Euch!

Gruß Cool

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  Scheidungstermin vor Gericht - Risiken bei Abwesenheit?
Geschrieben von: Maestro - 04-04-2017, 22:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi zusammen,

wie schaut es eigentlich aus, wenn man zum gerichtlichen Scheidungstermin einbestellt wird, sich aber aus Deutschland abmeldet und auswandert... kurzum nicht erscheint. Das dürfte den Richter nicht gerade gütig stimmen, oder ist das letztlich Schnurze-Piepe?

Welche Strategie ist hier sinnvoll?
Den eigenen Anwalt hinschicken und bezahlen, oder ganz fern bleiben?

Man könnte z.B. vermuten, dass der Richter solchen "Flüchtlingen" nochmal extra eine aufbrummt, in Form von Tagessätzen, Geldbußen oder längeren Unterhaltszeiträumen, oder ist das Nonsense?

Grüße

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Sad Unrechtmäßige Kontenpfändung und Schufa Score
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 04-04-2017, 15:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (79)

Ein Hallo an Alle.

Wir arbeiten hier jetzt am nächsten Problem, welches sich durch die immer wieder auftretenden Kontenpfändungen, der daraus resultierenden Konto-Kündigung und vielen anderen Dingen der Schlammschlacht zwischen nokids und seiner BL-Ex ergeben haben.

Sein Score rutschte im letzten Jahr von 97 auf 87  - und wir bemerkten es dann, als die Bank uns kurz vor Fertigstellung einer Haus-Finanzierung absagte...

Begonnen hat das "Spiel" der Ex im März 2016 mit einer ersten Vor-Pfändung. Diese war haltlos, wurde nach 4 Wochen beendet. Doch es gab viele Rücklastschriften.
So zog sich das Ganz bis in den August hin und seine Bank löste das Konto auf.

Er verdient ordentlich und ist zuverlässig - hat jedoch KEIN Konto mehr und jetzt diesen Score am Hals.

Habt Ihr Erfahrungen damit? Was können wir tun?

Danke + LG

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