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Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fristen |
Geschrieben von: Bruno - 04-01-2017, 01:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Zur Silvesterparty hat mein Nachbar folgende Fragen auf geworfen:
Folgende fiktive Situation:
- Mann und Frau (verheiratet) und ein (gemeinsames) Kind, wohnen zusammen in einer Mietwohnung
- beide trennen sich, wie das nach Weihnachten oder Silvester gehäuft vor kommt
- Frau verdient 500 € mehr als Mann
- Frau nimmt bei Auszug Kind mit und zieht in eine andere Mietwohnung (ob sie das darf oder nicht darf ist jetzt nicht das Thema)
- nach den Umzug steht im jeweiligen Mietvertrag nur der jenige drin der auch nach den neuen Verhältnissen in der jeweiligen Wohnung wohnt. Alle zahlen brav die Miete ihrer jeweiligen fortan bewohnten Wohnung.
- Mann zahlt sobald die Frau oder das JA verlangt freiwillig KU nach Tabelle und macht alles so wie die anderen es wollen.
- Da die Frau etwa 500 € mehr verdient als der Mann ist wohl theoretisch Trennungsunterhalt von der Frau an den Mann fällig. Ob sie nun ein zwei oder drei Jahre getrennt wohnen werden wissen sie noch nicht.
Frage:
In welcher Form muß der Mann in obigen Fall Trennungsunterhalt begehren ?
Und muß er das innerhalb einer bestimmten Frist nach der Trennung tun ?
Und muß der Trennungsunterhalt nach X Monaten immer wieder neu begehrt und berechnet werden oder bleibt der konstant ?
Wird bei dem trennungsunterhalt die Gehälter an einem bestimmten Tag, Monat oder Zeitraum (12 Monat Zeitraum vor der Trennung) betrachtet ?
Kann der Mann praktisch im Extremfall erst nach zwei oder drei Jahren rückwirkenden Trennungsunterhalt ab Trennungsdatum begehren, wenn ihm wohl möglich das Geld aus gegangen ist.
Im Moment will er den Trennungsunterhalt nicht unbedingt sofort begehren. Er möchte erst mal sehen wie sich das mit dem Umgang des Kindes entwickelt und ob das Kind nicht doch evtl. hälftige bei beiden Elternteilen wohnen wird. Wenn die Eltern in der Praxis das Kind hälftig betreuen sollten, wird er evtl. kein Trennungsunterhalt verlangen. Wenn die Mutter allerdings (wie häufige Praxis) zur Kindesbesitzerin mutiert und er KUH zahlen darf, wird er wohl Trennungsunterhalt zur Gegenfinanzierung verlangen und einer Scheidung nicht zu stimmen.
Sorry für die vielen Fragen.
Diese wurden sicher schon oft durchgekaut. Mir sind diese jedoch trotzdem nicht so klar, wie vermutlich manch anderen.
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Nach Krankengeld, ALG 2? |
Geschrieben von: OutOfMyMind - 02-01-2017, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo Zusammen.
Hier mein Fall, bei dem ich vor allem in finanzieller Hinsicht, um Einschätzung bitte.
2 Kinder im Alter um die 10 Jahre, Trennung schon ein paar Jahre her, Scheidung Anfang 2015.
Hatte bis zur Trennung ein Einkommen um die 2000 EUR. Unterhalt wurde auf 120 Prozent je Kind festgelegt, aber nicht tituliert. Durch Schulden aus der Ehezeit die ich nicht mehr bedienen konnte, bin ich seit ca. 2 Jahren im Insolvenzverfahren. Seitdem zahle ich nicht mehr 120 Prozent, sondern "nur" noch Mindestunterhalt für Beide. Weil das meiner Ex zu wenig war, wurde die Beistandschaft installiert, allerdings finanziell nicht so richtig mit Erfolg. Hab nie Einkommensnachweise vorgelegt und es ist bei Mindestunterhalt geblieben. Allerdings seitdem (leider) dynamisch tituliert bis zum 18. Lebensjahr. Hatte erst statisch tituliert, Jugendamt wollte dann klagen und ich wollte nicht riskieren, das mein Einkommen der letzten Jahre als Grundlage genommen wird. Aber mittlerweile sind ja auch der Mindestunterhalt 600 EUR +/-
Irgendwann bin ich krank geworden,hab meinen Job verloren und bin jetzt noch wenige Wochen Bezieher von Krankengeld bis es ausläuft.
Hat jemand einen Rat, wie es überhaupt für mich weitergehen könnte?
Anspruch auf ALG hätte ich wohl, allerdings werde ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Bleibt Hartz 4?
Den Unterhaltstitel weg klagen ist, wie ich gelesen habe, nicht sehr aussichtsreich, korrekt?
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Miete / Unterhalt / abgehauen |
Geschrieben von: zerpapa - 02-01-2017, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen.
Meine Ex hat mich im Oktober nach acht Jahren verlassen und ist ohne mein Einverständnis mit unserem Sohn über 300km weit weg gezogen.
Sie bekommt derzeit schon Unterhalt von mir.
Frage: Da sie einfach ausgezogen ist und im Mietvertrag als Mieter genannt ist, kann ich die Miete von ihr verlangen solange ich keine eigene Wohnung gefunden habe? Unterschrieben habe den Vertrag nur ich, sie steht aber als Mieterin mit im Vertrag.
Danke für Antworten!
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Aktuelle Wohnkosten für Wohnung mit Kinderzimmern? |
Geschrieben von: StefanN - 01-01-2017, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
da ich das Haus verlassen musste, bin ich bei meiner Mutter eingezogen und bewohne hier einen Teil des Hauses. Zwei meiner drei Kinder kommen mich besuchen und es gibt hier auch Zimmer für sie.
Korrekter Weise möchte ich an meine Mutter Miete zahlen, auch um zu verhindern, dass das JA Mietvorteil geltend macht.
Wie hoch ist momentan die Miethöhe, die mir zugestanden wird?
Und wie viel kann ich für jedes Kinderzimmer ansetzen, so dass das glaubwürdig ist. Von welchen Faktoren ist das denn abhängig?
Danke für Eure Antworten!
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Kind muss Prozesskostenhilfe zurückzahlen |
Geschrieben von: Zahlmeister - 31-12-2016, 13:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
Nach langer Abstinenz habe ich mich wieder eingeloggt da es was Neues zu vermelden gibt was für die Foristen evtl. interessant sein könnte:
Hatte vor einigen Jahren mal eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem meiner Sprösslinge.
Ausgangslage zu dieser Zeit: Kind volljährig, ohne Arbeit, ohne Ausbildungsstelle, Unterhaltstitel vorhanden (leider dynamisch und nicht altersbegrenzt, vom Jugendamt halt...).
Habe damals Unterhaltszahlungen eingestellt da die 4 Monate "Findungsphase" schon überschritten waren und habe Kind aufgefordert mir den Titel auszuhändigen. Hat Kind damals nicht gemacht und weiter Unterhalt verlangt, die Sache ging vor Gericht. Kind hat Prozesskostenhilfe bekommen zu dieser Zeit.
Ergebnis Gerichtsverhandlung: musste 150 Euro säumigen Unterhalt nachzahlen und Kind wurde per Gerichtsbeschluss aufgefordert den Titel zurückzugeben. Das war vor ungefähr 4 Jahren. Zwischenzeitlich hat der Nachwuchs eine gut bezahlte Stelle bekommen. Jetzt ist ihm eine Aufforderung ins Haus geflattert die gewährte Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen (knapp zweitausend Euro). Das ist er jetzt in monatlichen Raten zu 350 Euro am abstottern.
Die Lehre aus der Geschichte: ein unbefristeter Unterhaltstitel kann den erwachsenen Kindern irgendwann richtige Probleme bereiten und finanziell ordentlich weh tun.... Sowas sollte niemals unterschrieben werden, ihr könnt die obige Geschichte als Argumentationshilfe gerne Euren Exen und dem Jugendamt unter die Nase halten, vielleicht hilft es in einem oder anderen Fall.
Gruß vom Zahlmeister
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Schulstandort in der Doppelresidenz |
Geschrieben von: Atlantis - 29-12-2016, 23:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
die nächste Herausforderung in unserer paritätischen Doppelresidenz steht bevor. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und streiten uns leider noch immer um das ABR, da die Mutter der Meinung ist, eine Doppelresidenz entspricht nicht dem Kindeswohl. Unabhängig davon möchte die Mutter, dass das Kind ab Klasse 5 ein privates Gymnasium an ihrem Wohnort besucht (da es kein anderes im Ort gibt) und ich denke, dass es sinnvoll für das Kind sein könnte, am staatlichen Gymnasium in meinem Wohnort zu lernen.
Der Elternteil ohne Schulstandort wird den Schultransfer übernehmen müssen, da unsere Wohnorte 18km entfernt sind und es keine öffentliche Verkehrsverbindung gibt. Andererseits kann sich weder Mutter noch Vater Schulgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat für das private Gymnasium leisten. Die Grundschule besucht das Kind am Wohnort der Mutter. Das nächste staatliche Gymnasium in der Nähe der Mutter ist nicht in Richtung Vater und würde die Doppelresidenz beenden. Hauptwohnsitz ist noch der Wohnort des Vaters, da die Familie vor der Trennung hier lebte. Wie würdet Ihr dieses Problem angehen? Ich suche Argumente, die für das Gymnasium am Wohnort des Vaters sprechen. Mir ist schon klar, es gibt andere Probleme...
Vielen Dank für jede Anregung.
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Importdame- Welche Rechte hat Stiefsohn bei Trennung / Scheidung |
Geschrieben von: Liebeskasper - 25-12-2016, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Ich bin verheiratet mit einer Importdame, Sie hat im Heimatland noch ein 14 jähriges Kind und in DACH
- geringe Erwerbschancen,kann man auch als Mindestlöhnerin oder Tagelöhnerin bezeichnen.
- Sie kommt aus einem Drittland und hat keine in DACH vergleichbare Aus- und Schulbildung für ein Erwerbseinkommen vorzuweisen.
- wir haben ein gemeinsames Deutsches Kind, das in wenigen Monaten 3 Jahre alt wird.
Wir sind aus Deutschland weggezogen, zwecks Inanspruchnahme der Freizügigkeit nach 2004/38/EG
damit das Kind aus ihrer Heimat sehr leicht nachziehen kann.
Meine Frage ist, falls es zu einer Trennung kommt, hat der 14 jährige Stiefsohn irgendwelche Rechte in finanzieller Sicht, z.B. Unterhalt für die Mutter etc. ?
Was mich einfach schont seit fast 3 Jahren nervt, das keinerlei Unterstützung aus dem Heimatland von seinem Vater und dessen Familie kommt, kein Unterhalt, gar nichts und für jede Kleinigkeit ich der ATM bin. Schulgeld etc und Essen, neues Handy wird seitdem von mir bezahlt, das geht jetzt seit wir zusammen sind mehr als 3 Jahre so.
Niemand hat dort Geld und es wird von mir erwartet das ich immer alles für den Sohn zahlen soll. Keiner im Heimatland von der Familie des Vaters vom Stiefsohn hat nur einen Cent dazu beigetragen, die Vorlaufkosten für dei Papiere zu bezahlen damit er das Einreise Visa bekommt. Ist irgendwie alles ganz selbstverständlich. Da sind ganz schnell 500 EUR weg, bei REWE oder Panny geht man dafür 2 Wochen arbeiten, bis das Geld Netto verdient ist.
Ich glaube kaum, das Sie später einen unbefristeten Job in DACH hat, 1100 EUR Netto zu verdienen.
Wegen dem deutschen Kind ist mir die Rechtslage was Unterhalt etc. betrifft klar, ich will nicht das der Stiefsohn später die gleichen Rechte und Ansprüche stellen kann.
Kann mir da jemand Auskunft geben ?
ehelichen? Höchstens, wenn man selber nicht mehr erreicht hat, dann ist eh alles egal. Willkommen im Armenhaus. Alternativ selber im Land der Braut leben.
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Was heisst "reported as missing"? |
Geschrieben von: Mahatu - 22-12-2016, 17:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Ich kam gerade nach einem laengeren Afrika-Aufenthalt nach Europa zurueck (UK). Legte meinen Pass vor, und der Britische Immigrationsbeamte bat mich dann, erst einmal Platz zu nehmen.
Er kam dann mit zusamment einer Kollegin (aus meiner Sicht Psychologin), die mich befragten (woher, warum , welches Einhommern/Arbeit etc.). Durchsuchten auch mein Gepaeck und notierten sich die Namen meiner Medikamente (Bluthochdruck). Fanden auch eine ungeoeffnete Packung von Kondomen, und ich meinte, in "West Africa all woman are all crab, so I did not need them". Untersuchten auch mein Handy, aber nur auf Fotos (wo keine da waren).
Fragen nach Psychopharmaka, was ich verneinte. Notierten sich auch die Kontonummer meiner auslaendischen (Estland) Bank. Und fanden zwei laengere Kenia und USA Aufenthalte (Stempel im Pass) interessant.
Erwaehnten dann "you are reported as missing person" (Sie sind ausgeschrieben als vermisste Person). Anscheinend ist UK dem SIS angeschlossen, was die weibliche Immigrationsbeamtin bestaetigte ("somehow we are connected with the Schengen Information System").
Nach mehrstuendingen "Background Checks" (Hintergund Checks) liessen sie mich dann gehen. Meinten nur, dass sie die deutschen Behoerden informieren werden, dass UKBA (UK Border Agency) mich am Flughafen XYZ angetroffen hat, und ich "mental OK" sei. Weitere Details wuerden sie den deutsche Behoerden nicht mitteilen.
Was ist nun davon zu halten? Morgen bin ich in Spanien, dann in Belgien, dass gleiche Theater, was in UK gute drei Stunden mit mehreren Grenz- und Zollbeamten dauerte?
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