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  Jobverlust während dem Unterhaltsverfahren
Geschrieben von: Miyamoto - 30-05-2017, 10:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo Freunde,

ein Bekannter befindet sich im Trennungsjahr zahlt brav Kindesunterhalt und auch einwenig Trennungsunterhalt. Er hat bereits Titel über KU nach der DT beim Jugendamt erstellen lassen, wird jedoch aktuell von seiner Exe auf mehr KU und erheblich mehr TU verklagt.

Das Gericht hat im Verfahren stark dazu tendiert die Titel über KU hochzustufen. Die Frage über TU wurde noch nicht entschieden, da das Verfahren sehr lang ging. Nun hat aber das Geschäft, wo mein Bekannter arbeitet seit einigen Monaten mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen und er könnte unter Umständen aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Dies macht ihm sehr zu schaffen.

Aber es ist für ihn vielleicht auch eine Chance dass sich das Verfahren wendet, wenn er jetzt mittendrin arbeitslos wird? Mit einem ALG-Netto würde er wohl kaum Trennungsunterhalt zahlen könnnen und das ALG würde vermutlich auch nicht ausreichen, um den Kindesunterhalt höher einzustufen.

Es liegt noch kein Beschluss vor. Mein Bekannter hat noch einige Wochen Zeit bekommen, um einen Schftsatz einzureichen. Die Gegenseite wird das auch tun. Basierend darauf wird das Urteil vermutlich ohne weitere Tagung entschieden.

Wäre es es ratsam, die Situation positiv zu sehen und den Verlust der Arbeit als Chance zu betrachten? Würde das Gericht diese Wende in seinem Einkommen berücksichtigen und eine erneute Berechnung vornehmen? Oder wird das ignoriert und eher nach den bereits eingereichten Unterlagen entschieden, wo er noch gearbeitet hat?

Hat jemand Erfahrung in dieser Hinsicht oder könnte raten was besser wäre - für den Job zu kämpfen, oder es darauf ankommen zu lassen?

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  Posttraumatischen Störung
Geschrieben von: JonDon - 28-05-2017, 14:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Krankheit ist Dokumentiert. Wie gehe ich vor einen Rentenantrag? Welchen Rechtsgebiet von Rechtsanwalt brauch ich?

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  Unterhaltsvorschuss 01.07.2017
Geschrieben von: Arminius - 27-05-2017, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo Gemeinde,

weiß jemand ob die Unterhaltsvorschusszahlungen (bis zum 18.Lj) am 01.07.2017 startet. Irgendwie find ich nichts im Netz.

Lg

A.

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  Kind im freiw. soz. (ökologischen) Jahr, wie geht es mit dem Unterhalt weiter?
Geschrieben von: Besolder - 23-05-2017, 10:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo liebe Mitstreiter!

Bei meiner Tochter, über 18, (lebt derzeit bei der Mutter) geht die Schulausbildung am 31.07 mit dem Abitur zu Ende.
Zum 1.8. hat sie einen Platz an der Nordsee zu einem freiwilligen Ökologischem Jahr und verlässt somit den Haushalt der Mutter.
Pläne, was danach gemacht wird gibt es noch keine konkreten. 

Bislang habe ich alleine den Unterhalt gezahlt. Mutter geht arbeiten, aber nur so viel arbeiten das sie nichts zahlen kann/muss.
Das hat mich bislang nicht gestört und ich habe es akzeptiert. Sie wohnte ja bei Mutti und ich wollte ihr auferlegen gegen die Arbeitsscheu vorzugehen.

Nun hätte ich aber gerne gewusst wie es mit den Zahlungen ab dem 1.8. weitergehen soll/muss.
Wie wird der Verdienst im FSJ angerechnet, unter dem Hintergrund das er ja zum großen Teil für Kost und Logie bei der Unterbringung in der Jugendherberge aufgebracht werden muss.
Das Ökologische Jahr wird von dieser angeboten.

Und wie steht es mit den Pflichten der Mutter? Ich bin der Meinung das es an der zeit ist das sie auch die finanzielle Verantwortung mit tragen sollte.

Vielen Dank für Eure Antworten.

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  Was genau kommt an Kindesunterhalt auf ihn zu
Geschrieben von: GeplagteNeue - 22-05-2017, 14:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

ich recherchiere nun schon einige Zeit zu dem Thema, leider sind natürlich ganz viel menschen mit sehr viel Meinung unterwegs.
Hier habe ich nun das Gefühl, dass es doch sinnvoller zu geht.
ich weiß auch, dass die Grundlagen zum Thema Unterhalt hier mehrfach besprochen worden sind. Dennoch quält mich das alles sehr und vielleicht kann mir jemand ein bisschen Hoffnung machen:
Er (2 Kinder, 10 + 8) geschieden. Ein Kind bei ihm, ein Kind bei KM. Wechselseitig derzeit kein Kontakt.
Trennung war 2012. Vorerst waren beide Kinder bei KM. 2013 sind dann bei Kinder per Gerichtsbeschluss zum KV.KM hat Hartz IV bezogen, keine Anstalten gemacht dies zu ändern und natürlich keinen Unterhalt gezahlt. Nichtmal die Unterlagen fürs Jugendamt ausgefüllt. (Da ich sachlich bleiben möchte, erzähle ich nicht von den X Versuchen den KV immer weiter zu terrorisieren)
Dezember 2015 ist ein Kind dann zur KM - seit dem hatten Kinder untereinander und auch das jeweils gegenteile Elternteil keinen Kontakt zum anderen Kind (Das Kind, welches beim KV lebt hat aber schon seit August 2015 den Kontakt zur KM verweigert)
Nun läuft ein Psychologisches Gutachten (mehr als schief) Fakt ist, dass wohl das Kind beim KV laut Gericht zurück zur KM soll ... das nur nebenbei.
KV verdient 1300€ netto, lebt mi Partnerin zusammen.

Sieht die Realität tatsächlich so aus, dass er den Mindestunterhalt komplett zahlen muss - somit noch ca. 700€ über hat?
Seine Lebensgefährtin kann ihn nicht voll "unterhalten". Sie kann also nicht den Differenzbetrag von 700€ - 1080€ Selbstbehalt für ihn mit aufbringen!

Danke vorab und verzeiht, sollte dies schon zu oft beantwortet worden sein!

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  Klagen auf Unterhaltsende wegen gesundheitlicher Gründe
Geschrieben von: Blumentopferde - 22-05-2017, 14:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Kennt sich damit jemand aus?

70%GdB + Merkzeichen "G" + EU-Rente bis 2035 - danach Alters(armuts)rente


Zitat:... Klagen auf Unterhaltsende wegen gesundheitlicher Gründe ... . Vielleicht, wenn du mit hohem Grad schwerbehindert bist, eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehst.

Quelle: http://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11282

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  Unterhaltszahlungen EU-Ausland
Geschrieben von: Marcel- - 20-05-2017, 18:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen,

Mann ( X ) mit deutscher Statsangehörtkeit zieht ins Ausland und lebt mehrere Jahre mit Frau mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusammen, es wird ein Kind gezeugt und etwa 1 Jahr später steht die Trennung an. 

Mann X lebt weiterhin im Ausland, hat die Frau nun Anspruch auf Unterhaltszahlungen in deutscher Höhe  allein aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit des Mannes oder gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsortes ? Selbst wenn wir davon ausgehen das der deutsche Satz nach Düsseldorfer Tabelle hier gemindert wird ( 1/2 , 1/3 ? ) ist der Unterschied erheblich.

Alle Erfahrungswerte, auch solche die sich nicht direkt auf meine Fragestellungen beziehen, wären für mich sehr interessant.
Insbesondere inwiefern Forderungen durchgesetzt werden können, ich kann mir kaum vorstellen das deutsche Unterhaltsforderungen in den Staaten Osteuropas praktisch vollstreckbar sind.


angenommen es handelt sich um den EU-Mitgliedsstaat Rumänien.

vielen dank für eure Anteilnahme,

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  Das ganze Leben, schlechte Planung
Geschrieben von: JonDon - 17-05-2017, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Vorab für neue Mitglieder

Bei mir ist die Mutter mit dem Kind 2013 in einer Nacht und Nebel aktion sehr weit abgehauen. Dies hat Sie schon wärend der Schwangerschaft geplannt, hilfe bekommt Sie von überall. Zu gleicher Zeit hat meinen Vater ein Schlaganfall gehabt.

So war ich gefangen. Zum Kind umziehen konnte ich nicht, da ich hier gebraucht wurde. Binational, Mutter mit unausreichende Deutschkenntnisse, Vater Pflegefall, Kind sehr weit weg, Kindesmutter mit beihilfe.

Nach langem hin und her beschloss ich bei meine Eltern zu bleiben. Ich beschloss der Kindesmutter keinen Streit zu machen und Sie wie der Teufel meiden. Mein gesamter eindruck von Ihr ist, "ich stell mich vor Ihm gut, je weniger ich Infos gebe desto besser"

Das hat mich stärker gemacht und Sie ist nicht mehr mein gegenstand.

Umgang ist 14 tägig geregelt. Auf dauer von meiner wie auch von Ihrer Seite nicht mehr tragbar. Dazu habe ich vor kurzem bei der Übergabe mitgeteilt das ich wieder in einen Monat kann.

Daraufhin ist sofortiger Brief von Ihrer Anwältin gekommen mit dem üblichen "zum Kindeswohl ... einmal im Monat umgang von Mitwoch - Sonntag."  Der Umgang findet jetzt Monatlich von Mittwoch - Sonntag.

Mein Vater ist von Demenz betroffen, Wohnungstür muss verschlossen bleiben da er weglaufgefärdet ist. Sätigungsgefühl ist gestört. Motorik ist gestört ist auf hilfe andere angewiesen. Die Wetterbedingungen Winter/Sommer bedürfen eine lange anpassung. Meine Mutter belastet das auch, zudem erkennt Sie nicht was nötig ist. Balast abwerfen ist angebracht um allen eine Lebensform mit blick nach vorne zu gewähren.

Altenwohnpflege hab ich angedacht.

Mutter ist noch ziemlich selbstständig.
Immer Hausfrau gewesen, so kein eigenes einkommen.
Eigentumswohnung von Eltern ist abbezahlt.
Zwei Kinder. "ich hab ein Kind, Bruder verhieiratet, keine Kinder"
Ich selbst Wohne in dieser Wohnung.

Welche Optionen sind längerfristig angebracht um einigermasse normales Leben für meine Familie?

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Wink Völlig verpeilte Exen - Einzelfälle?
Geschrieben von: Maestro - 15-05-2017, 16:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (51)

Hallo zusammen,

ich möchte ein paar persönliche Erfahrungen dokumentieren und mit Euch teilen.

Mir ist aufgefallen, dass meine Exe durch den Stress der Scheidung ihren Verstand verloren hat. Sie kann nicht mehr klar denken.
Sie ist nicht mehr in der Lage selbst etwas allein unbetreut zu entscheiden und kann keinerlei Verantwortung mehr übernehmen.
Sie läuft jetzt im geistig total umnachteten Blindflug und gehorcht ihrer Anwältin aufs Wort wie ein kleiner abgerichteter, gehorsamer Schoßhund.

Folgende Stilblüten haben sich daraus bisher entwickelt:

- Die Anwältin meiner Exe rät ihr die Kommunikation nur über sie laufen zu lassen, und möglichst knapp zu halten.
Es sei nicht üblich und riskant ohne Anwalt mit dem Noch-Partner zu sprechen. Das ganze wirkt in der Praxis natürlich konflliktverschärfend
Frau Anwältin beantragt dann nach wenigen Geschreibsel immer gleich Verfahren.
Dass sie dadurch mehr verdient, rafft Madame Exe nicht, stattdessen fühlt sie sich besonders gut anwaltlich betreut und engagiert vertreten. Tongue

- Exe hat eine eA gegen mich beim AG eingereicht, bei dem am Ende ein Vergleich geschlossen wurde.
Nach dem Verfahren sagt SIE (!) zu mir, warum ich immer so prozesswütig wäre und ob es denn jetzt notwendig gewesen wäre so etwas Einfaches vor Gericht zu bringen.
Dabei hat SIE (!) das Verfahren auf den Weg gebracht und zuvor nur einen einzigen, äußerst knapp gefassten schritftlichen Kommunikationsversuch unternommen.
Sie wollte eine Vollmacht - sie sah sich aber nicht in der Pflicht mir eine solche zur Zeichnung zuzusenden, sondern umgekehrt. Cool

- Die Richterin sagte: Nehmen Sie bitte Termine wahr bei einer paartherapeutischen Sozialberatung.
Exe (zorneserrötet und schockiert): Waaas?! Iiiich soll nochmal versuchen mit dem klarzukommen?!!!!!
Richterin: Nein, gute Frau, es geht doch nur um die kindliche Sorge.
Exe: Achso. Puh! Na dann.  Heart  Big Grin

- Sitze mit der Exe wartend vor dem Gerichtssaal.
Sie ist aufgeregt. Versuche sie etwas zu beruhigen.
Sage zu Ihr: "Du brauchst nicht aufgeregt sein. Das ist das Familiengericht. Da hast Du einen Frauenvorteil."
Exe (zorneserrötet und schockiert): Waaas?! Jetzt reicht es mir hier aber. Das muss ich mir nicht anhören! Blush


- Meine Exe ist im Chamäleon-Modus. Sie verändert übrigens bei jedem "Wiedersehen" ihr Äußeres aufs Neue.
Schwups wieder neue Haarfarbe. Schwups neuer Klamottenstil. Schwups neuer Fingernagellack. Usw.
Ihr Hauptaugenmerk scheint darauf zu liegen, dass sie bloß nicht attraktiv ausschaut. Rolleyes

Habt Ihr auch ein paar solche Dinge erlebt?
Schreibt Sie mal, würde mich interessieren, ist bestimmt erheiternd und soziologisch/psychologisch lehrreich zugleich.    Wink

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  Unterhaltsfragen
Geschrieben von: Nachtwanderer - 12-05-2017, 21:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen


folgender Fall

KM (39), ein minderjähriges Kind (2,5 Jahre alt) Nettoeinkommen: 1.100,00 €/mntl, alleinerziehend

KV (37), ein minderjähriges Kind mit der KM und ein weiteres Kind (2 Jahre alt), lebt mit der Mutter von Kind 2 in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Nettoeinkommen : 1.400,00 €/mntl) ... gemeinsame Wohnung


wie hoch ist der Unterhalt für Kind 1 ???

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